16.16
Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Hohes Haus! Zur Landwirtschaft: Ich sage immer, die Zahlen lügen nicht. Wenn man sich den Grünen Bericht 2019 anschaut und feststellt, dass das durchschnittliche Einkommen der Bauern im Jahr 2019 bei 27 966 Euro und im Jahr 2018 bei 28 035 Euro lag – also gab es 2019 sogar ein leichtes Minus –, dann weiß man, dass da ein Klassenkampf total fehl am Platz ist, weil die Einkommen für einen Bauernhof in Summe bescheiden sind. Wenn wir uns anschauen, dass die Bergbauern im Durchschnitt sogar noch 19 Prozent unter diesem durchschnittlichen Einkommen liegen, wissen wir, dass die Berglandwirtschaft, der ländliche Raum, natürlich unsere Unterstützung benötigt.
Geschätzte Kollegen von der ÖVP! Geschätzter Kollege Berlakovich, dein Angriff auf Kollegen Schmiedlechner war wirklich bei Weitem überzogen. Gerade ihr wisst, dass wir hinter der Berglandwirtschaft, hinter den bäuerlichen Betrieben und Familien stehen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Berlakovich und Schmuckenschlager.) Natürlich kann man unterschiedliche Zugänge haben – das ist ja normal, wir sind nicht eine Partei –, aber eines muss sein, und das haben wir immer klar signalisiert: Wir stehen hinter der Landwirtschaft, wir stehen hinter der Berglandwirtschaft, wir stehen hinter den bäuerlichen Betrieben, und das machen wir aus Überzeugung und mit Herz. Nehmt das bitte schön zur Kenntnis! (Beifall bei der FPÖ.)
Ein letztes Wort: Beim Thema Glyphosat kann man durchaus unterschiedlicher Meinung sein. Das ist auch krebserregend, da kann man unterschiedliche Zugänge haben. Unsere Position ist, Glyphosat zu verbieten. Das muss in der Demokratie möglich sein, auch dazu stehen wir, Kollege Berlakovich.
Zum Tourismus: Der Tourismus ist für den ländlichen Raum vollkommen unverzichtbar. Auch das in aller Kürze: Wir müssen schauen, dass wir den Tourismus und unsere Betriebe so rasch wie möglich wieder zum Arbeiten bringen. Das ist die einzige Möglichkeit. Unsere Tourismusbetriebe sind nicht die Infektionstreiber, sie haben tolle Sicherheitskonzepte erstellt, und die Statistik sagt, dass maximal 2 bis 4 Prozent aller Infektionen aus dieser Branche stammen. Wir machen also alles richtig.
Ich darf hier vom Rednerpult aus ein Riesenkompliment in Richtung unserer Tourismuswirtschaft, der Gastronomie, der Hotellerie, der privaten Vermieter aussprechen, die den Sommer, trotz schwierigster Rahmenbedingungen, mit Bravour gemeistert haben. Was die Tourismuswirtschaft jetzt braucht, ist Planungssicherheit. Sie muss wissen, wann sie wieder aufsperren darf – man muss ja Mitarbeiter einstellen, man muss Marketing machen, man muss sich mit Waren eindecken, man muss sich für den Winter vorbereiten. Das kann man nicht tun, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben sind.
Ein Wort zur Kurzarbeit: Auch dieses Instrument greift jetzt in der Krise zu kurz, denn um Anspruch auf Kurzarbeit zu haben, muss der Mitarbeiter einen Monat lang angestellt sein. Wie soll denn das in dieser krisenhaften Situation funktionieren? Dieser Monat gehört weg! Man muss die Kurzarbeit für die Tourismusbetriebe sofort öffnen, sonst müssten die Betriebe die Mitarbeiter von Mitte Dezember bis Ende Jänner voll durchbezahlen und können erst danach die Kurzarbeit beanspruchen! Ich kann noch so viele öffentliche Mittel in ein Fass ohne Boden hineinschütten, wenn ich die wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht schaffe, bringt es nichts. Auch das ist also zu ändern.
Geschätzte Frau Minister, mir tut es ja fast schon leid, wenn man auch immer wieder nachbessern muss. Es gibt viele Aktionen, es gibt viele, die sofort greifen – so war, wie ich schon gesagt habe, die Reduktion der Mehrwertsteuer eine tolle Geschichte –, aber es gibt auch viele Programme, bei deren Planung wichtige Zielgruppen einfach vergessen wurden. Das passiert immer wieder. (Der Redner stellt eine Tafel mit der Überschrift „Fixkostenzuschuss – Antrag entspricht nicht den geforderten Kriterien“ auf das Rednerpult.)
Gestern habe ich mich mit den Privatvermietern beschäftigt, heute geht es mit den kleinen Gewerbebetrieben weiter. Nur ein Beispiel: Ein kleiner Gewerbebetrieb – vier Wohnungen, 29 Gäste, das ist ein Gewerbebetrieb. Er zahlt die Pflichtbeiträge, zahlt die Tourismusabgaben, zahlt seine Steuern, bekommt aber den Fixkostenzuschuss und den Umsatzersatz nicht. Das kann es doch nicht sein! Und wieso geht das nicht? – Weil man in der Verordnung für den Anspruch auf Fixkosten- und Umsatzersatz einfach vergessen hat, den § 28 Einkommensteuergesetz hineinzuschreiben. Das sind all jene Betriebe, die steuerrechtlich ihren Gewinn gemäß Vermietung und Verpachtung ermitteln, es sind aber trotzdem Gewerbebetriebe.
Deswegen stellen wir heute hier den Antrag – ich habe auch schon im Ausschuss erwähnt, dass wir das bitte ändern müssen –, in dem wir fordern, die entsprechende Verordnung dahin gehend zu ändern, dass natürlich alle Gewerbebetriebe um den Fixkostenersatz ansuchen können und den Umsatzersatz bekommen.
Ich bringe daher folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gewerbetreibenden helfen – Schikanen beim Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz beenden“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass bei der Feststellung des Vorliegens eines begünstigten Unternehmens als Voraussetzung für einen Antrag auf Fixkostenzuschuss bzw. Umsatzersatz nicht nur auf eine bestimmte Einkunftsart sondern alternativ auf das Vorliegen einer entsprechenden Gewerbeberechtigung abgestellt wird.“
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Das heißt, alle Gewerbebetriebe müssen den Anspruch auf Fixkostenersatz und Umsatzersatz erhalten. Stellen Sie bitte auch das klar, Frau Minister! – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)
16.22
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
des Abgeordneten Mag. Gerald Hauser
und weiterer Abgeordneter
betreffend Gewerbetreibenden helfen - Schikanen beim Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz beenden
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 11: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (449 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (380 d.B.) – UG 42 Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
in der 62. Sitzung des Nationalrates am 18. November 2020
Laut homepage des Finanzministeriums soll der Fixkostenzuschuss insbesondere „zur Erhaltung der Zahlungsfähigkeit und Überbrückung von Liquiditätsschwierigkeiten von Unternehmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung von COVID-19 und den dadurch verursachten wirtschaftlichen Auswirkungen“ dienen.
Begünstigte Unternehmen sind entsprechend der Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen zur Deckung von Fixkosten durch die COVID-19 Finanzierungsagentur des Bundes GmbH (COFAG) Unternehmen, bei denen nachstehende Voraussetzungen kumulativ erfüllt sind:
• Das Unternehmen hat seinen Sitz oder eine Betriebsstätte in Österreich;
• Das Unternehmen übt eine operative Tätigkeit in Österreich aus, die zu Einkünften gemäß §§ 21, 22 oder 23 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400/1988 (EStG 1988), führt.
Die oben angeführten §§ des Einkommensteuergesetzes normieren betriebliche Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, selbständiger Arbeit sowie aus Gewerbebetrieb.
Diese Regelung bzw. die Auslegung derselben führt nun in der Praxis zu völlig absurden und unverständlichen Härtefällen, wie anhand des nachfolgenden Beispiels drastisch vor Augen geführt wird:
Eine Gewerbetreibende mit einem Appartementhaus mit vier Appartements mit bis zu 29 Betten fällt nicht unter die Einkunftsart: „Gewerbebetrieb“ gemäß § 23 EStG und erfüllt damit nicht die o.a. Voraussetzungen, um einen Fixkostenzuschuss zu erhalten.
Die eigenartig anmutende Begründung dafür:
Die Voraussetzung für Einkünfte aus Gewerbebetrieb liegt erst ab einer Anzahl von fünf Appartements vor, darunter sind die entsprechenden Einkünfte solche aus „Vermietung und Verpachtung“ gemäß § 28 EStG.
„Ich bin seit 2007 Mitglied der Wirtschaftskammer, habe einen gültigen Gewerbeschein, bin bei der SVA versichert, zahle alle Beiträge die für einen gewerblichen Betrieb anfallen, (Steuern, Tourismusabgabe, AKM, …. ) habe aber auf Grund der Tatsache, dass ich steuerrechtlich unter Vermietung und Verpachtung falle, keinen Anspruch auf einen Fixkostenzuschuss,“ bringt die Betroffene ihr Unverständnis und ihren Unmut zum Ausdruck.
Diese völlig absurde Regelung bzw. Auslegung der entsprechenden Richtlinie führen zu teils existenzbedrohenden Situationen bei den betroffenen Gewerbetreibenden, die völlig unschuldig in diese Lage versetzt wurden und nun um den dringend benötigten Fixkostenzuschuss umfallen.
Dazu kommt, dass aufgrund eben dargelegter Beschränkung des Begünstigtenkreises auf bestimmte Einkunftsarten beim Fixkostenzuschuss die Betroffenen nun auch um die Möglichkeit der Beantragung eines Umsatzersatzes umfallen.
Aus Sicht der unterfertigten Abgeordneten ist diese Vorgangsweise ein weiteres Beispiel für die verantwortungslose „Krisenpolitik“ dieser Bundesregierung und ein Schlag ins Gesicht all jener Unternehmen, die auf das Bekenntnis des Bundeskanzlers „Koste es, was es wolle“ vertraut haben und nun in diesen schwierigen Zeiten weiterhin auf Hilfen warten müssen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend sicherzustellen, dass bei der Feststellung des Vorliegens eines begünstigten Unternehmens als Voraussetzung für einen Antrag auf Fixkostenzuschuss bzw. Umsatzersatz nicht nur auf eine bestimmte Einkunftsart sondern alternativ auf das Vorliegen einer entsprechenden Gewerbeberechtigung abgestellt wird.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
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Wir haben uns jetzt das Stenographische Protokoll der jeweiligen tatsächlichen Berichtigungen kommen lassen, weil wir nicht wussten, wer apostrophiert wurde. Es war richtig, die tatsächliche Berichtigung, die Kollege Prinz gemacht hat, ist nicht korrekt, die hätte Abgeordneter Strasser als Erwiderung machen können, weil er persönlich apostrophiert wäre. Daher wird diese Redezeit von jener des ÖVP-Klubs abgezogen.
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Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmidhofer. – Bitte.