16.51

Abgeordneter Michael Seemayer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Darüber, dass der Zivildienst eine wichtige Rolle und Funktion in der Bewältigung der Gesundheitskrise hatte, noch immer hat und haben wird, sind wir uns, glaube ich, über weite Strecken einig, und es steht außer Diskussion. Für viele Einrichtungen wäre es gar nicht möglich gewesen, den Betrieb aufrechtzuerhalten, wenn sie keine Zivildiener zugeteilt bekommen hätten. Umso wichtiger ist, dass der Zivildienst zukunftsfit gehalten wird.

Wenn man sich anschaut, dass die Wünsche der Einrichtungen derzeit nur zu gut 80 Prozent abdeckbar sind, und man weiß, dass durch die geburtenschwachen Jahr­gänge die Zahlen der Zivildiener vielleicht rückläufig sein könnten, erkennt man, dass Handlungsbedarf besteht. Sie haben vorhin selber gesagt, dass für die nächsten Monate und Jahre Verbesserungen angedacht sind. Eine Teiltauglichkeit lehnen wir – wie von uns schon angemerkt – entschieden ab. Wir glauben auch, dass das rechtlich schwer umzusetzen ist. Vielmehr könnte ein Modell ähnlich wie beim Grundwehrdienst, bei dem jetzt eine freiwillige Verlängerung mit einem höheren Verdienst möglich ist, eine Option sein. Ich denke, dass das auch für den Zivildienst eine ordentliche Möglichkeit sein kann, damit man Zivildiener länger zur Verfügung hat. Es könnte für die Zukunft ein guter Anreiz sein. Ein freiwilliges soziales Jahr kann auch eine Möglichkeit sein – das ist nicht Ihr Ressort –, denn eine Stärkung dessen würde natürlich die Organisationen entlasten. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nur eine Anmerkung zum Umsatzersatz, der aufgrund all der Schließungen in der Gastronomie notwendig geworden ist: Man kann natürlich viel diskutieren, ob er zu spät kam, ob er nicht treffsicher ist, ob es eine Überförderung gibt, weil Kurzarbeit nicht ange­rechnet werden muss, aber eines ist schon klar: Wenn ein Totalausfall der Einkünfte in der Gastronomie einen 80-prozentigen Ersatz rechtfertigt beziehungsweise notwendig macht, frage ich mich schon, warum das für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht gelten soll. Wenn nämlich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer in der jetzigen Situation arbeitslos wird und somit einen Totalausfall ihrer oder seiner Einkünfte hat, dann bekommt sie oder er nur 55 Prozent in Form des Arbeitslosengeldes ersetzt. Kolleginnen und Kollegen, es ist mir ganz wichtig, das zu sagen: Es soll in dieser Frage keine Neiddebatte entstehen. Natürlich muss das Überleben der Gastronomie gesichert sein, aber es kann nicht sein, dass Menschen unverschuldet die Arbeit verlieren und mit 55 Prozent Ersatzrate abgespeist werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es braucht daher dringend eine Anhebung des Arbeitslosengeldes, diese würde auch die Wirtschaft beziehungsweise Gastronomie und Handel unterstützen.

Eines möchte ich aber auch noch sagen: Sie haben es beschämend gefunden, dass man über eine Erhöhung bei den Bauern redet. (Bundesministerin Köstinger: Bei Mindestpensionisten!) Frau Ministerin, es ist auch beschämend, wenn man den einen etwas gibt – nämlich den Bauern –, während man bei den anderen – nämlich bei den ASVGlern – hineinschneidet (Abg. Strasser: Die haben ja das Gleiche gekriegt – die Pensionisten!) und jenen, die genauso lange gearbeitet haben, die Pension kürzt. Das ist auch beschämend, Frau Ministerin. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser.)

16.55

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Abgeordneter Schmuckenschlager ist zu Wort ge­meldet. – Bitte.