11.01

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! (Die Rednerin stellt eine Tafel mit der Aufschrift „Kinder haben Rechte!“ auf das Rednerpult.) Am heutigen Tag der Kinderrechte würde ich Sie gern als Arbeits- und Familienministerin ansprechen, denn morgen werden wir ja den Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit beschließen, den wir sehr lange eingefordert haben. Jetzt ist aber heute eben noch heute, und der Beschluss erfolgt erst morgen, noch gilt der Rechts­anspruch also nicht.

Jemand ist per E-Mail an mich herangetreten: Ein Kind wird abgesondert – muss abge­sondert werden –, weil ein anderes Kind aus der Klasse positiv getestet wurde. Die Mutter als K1-Person wendet sich, weil sie nicht weiß, wen sie kontaktieren soll, an die Bezirksverwaltungsbehörde – und die sagt: Geht uns nichts an, da sind wir nicht zuständig. Das stimmt zwar, aber es bedeutet natürlich eine große Hilflosigkeit und Unsicherheit für die Eltern. Ab morgen haben diese hoffentlich ein Ende, weil dann dieser Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit gilt, wenn ein Kind abgesondert werden muss.

Was aber in all diesen Tagen und Wochen nicht geschehen ist, Frau Ministerin, und aus dieser Verantwortung kann ich Sie auch jetzt nicht entlassen, ist Folgendes: Die Eltern haben bisher nicht genau gewusst, ob die Schulen zusperren oder ob sie offen bleiben. Da geht es ja nicht darum, ein Gebäude auf- oder zuzusperren, sondern die Frage ist, ob auch Unterricht stattfinden wird oder nur Betreuung vorgesehen ist.

Rechtlich wird es dann natürlich so sein, dass Kinder problemlos den halben oder den ganzen Tag dort verbringen können, wenn die Schule offen ist und Betreuung vorge­sehen ist, dann ist ja auch Nachmittagsbetreuung möglich. Jetzt muss man sich aber vorstellen, dass eine Mutter an der Supermarktkasse sitzt, bis 18 oder 19 Uhr – länger haben die Geschäfte nicht offen –, und das Kind wird währenddessen betreut. Am Abend wird dann gelernt, wenn alle müde sind, wenn alle erschöpft sind.

Der Bundeskanzler sagt: Macht alle Homeschooling, trefft wenig Leute, so wenig Leute wie möglich! (Ruf bei der FPÖ: Ja!) Die Frau muss aber arbeiten gehen, weil sie in einem systemrelevanten Beruf tätig ist, und Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit hat sie nicht, weil die Schule ja geöffnet ist. So, jetzt wird um 20 Uhr oder um 19 Uhr, ich weiß nicht wann, gelernt – aber vielleicht kann gar nicht richtig gelernt werden, wie das Distancelearning es vorsehen würde, weil die Familie möglicherweise Probleme hat, die Miete zu bezahlen, oder weil es nicht einmal ein Endgerät gibt, mit dem Distancelearning möglich ist.

Ihnen in Ihrer Doppelfunktion, Frau Ministerin, sage ich: In diesen Bereichen sind schwerste Versäumnisse passiert. Die Eltern sind getäuscht worden, sie haben sich darauf verlassen, dass es einen Rechtsanspruch geben wird, wenn die Schulen ge­schlossen sind. Jetzt sind die Schulhäuser zwar offen, aber die Kinder werden nicht unterrichtet, deswegen dieses Schild hier (auf die auf dem Rednerpult stehende Tafel weisend): Jedes Kind hat das Recht auf Bildung! Jedes Kind hat das Recht, auch Unterricht haben zu können – aber irgendwie hat das bisher nicht geklappt.

Es wäre nichtsdestotrotz wichtig, Frau Ministerin, dass morgen der Rechtsanspruch auf Sonderbetreuungszeit nicht nur für den Fall, dass Kinder abgesondert werden, beschlossen wird, sondern dieser auch dann gilt, wenn eine Pflegerin im privaten Be­reich ausfällt und Familienangehörige die Pflege übernehmen müssen. Diesen Leger hätte sich die Bundesregierung, hätte sich der Kanzler trotzdem sparen können. (Beifall bei der SPÖ.)

11.04

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Barbara Neßler. – Bitte.