16.41
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehbildschirmen! Wir nähern uns dem Schluss der Finanzdebatte. Unser Finanzminister hat unter Einbindung seiner Expertinnen und Experten (Ruf: Oje!) nach bestem Wissen und Gewissen ein Budget vorgelegt, das diese Krise stabilisiert, aber auch in die Zukunft gerichtet ist, damit wir halbwegs aus dieser Krise herauskommen.
50 Milliarden Euro macht der Schutzschirm für die Bewältigung der Krise aus. Wenn nun zum Beispiel die SPÖ sagt – ich nenne jetzt nur ein Beispiel, ich möchte zusammenfassen –: Die Zahlen stimmen nicht, und das muss man im Dezember machen!, dann würde ich vielleicht sagen: Herr Krainer, erkundige dich einmal in Kärnten bei Finanzreferentin Schaunig und bei Landeshauptmann Kaiser, die machen auch gerade das Budget – es wurde annähernd zugleich präsentiert und wird nächste Woche beschlossen. Dort hat die Finanzreferentin gesagt: Ich werde das nicht ändern, denn das hält sowieso nicht!
Unser Finanzminister hat, als wir gehört haben, dass der zweite Lockdown kommt, ein Abänderungsbudget eingebracht, und wir haben das auch bearbeitet und sind auf diese Zahlen auch schon eingegangen. Genauer kann man dort nicht hingehen. (Beifall bei der ÖVP.)
Was die Freiheitliche Partei sagt, ist: Es ist alles schlecht, es ist überhaupt nichts gut. Corona gibt es gar nicht, wir kennen uns eh alle, sind Verwandte. – Erspart mir weitere Worte dazu!
Und Sie, liebe Frau Kollegin von den NEOS, haben gesagt, es sei in der Wirtschaft nicht möglich, so ein Budget mit solchen unsicheren Zahlen vorzulegen. Ich bin Unternehmer. Wenn mir heute irgendjemand sagt, dass er ein Budget für das nächste Jahr erstellen kann, das punktgenau ist, was die Einnahmen und die Ausgaben betrifft, dann ist er nicht mehr Unternehmer, sondern ein Wahrsager – denn damit verdient er wesentlich mehr. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Etwas will ich zum Schluss noch sagen: Das, was diese Regierung in dieser Krise leistet – von unserem Kanzler und unserem Vizekanzler bis hin zu allen anderen –, verdient wirklich Respekt. Wird es zu schnell gemacht, heißt es, es ist nicht ausgegoren. Ist es zu langsam, wird auch gejammert. Wird etwas am Vormittag verkündet, heißt es, er hätte es am Nachmittag machen sollen. Es ist alles verkehrt. Wenn man irgendwo nicht mitgehen will, dann will man einfach nicht mitgehen – das ist so, nur ist die Krise ein bisschen zu ernst für solche politischen Spielereien. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Ich möchte abschließend noch schnell folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
des Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (381 der Beilagen) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 erlassen wird, in der Fassung des Ausschussberichtes (448 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht 448 d. B. angeschlossene Gesetzestext betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 erlassen wird – BFRG 2021-2024, wird wie folgt geändert:
Der Text samt der Tabelle des bisherigen § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die in den Grundzügen gemäß Abs. 1 festgelegten höchstzulässigen Personalkapazitäten können zur befristeten Übernahme von Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten, deren Praktikum mit Stichtag 31. Oktober 2020 bereits aufrecht war sowie zur befristeten Verlängerung der zu diesem Stichtag aufgrund des § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2020 bis 2023 erlassen wird (BFRG 2020-2023), BGBl. I Nr. 47/2020, bereits abgeschlossenen COVID-Sonderverträge, im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung aufgrund des Corona-Virus auf sondervertraglicher Basis im Jahr 2021 überschritten werden. Diese Überschreitungsermächtigung ist sinngemäß auf den jeweils gültigen Personalplan anzuwenden.“
*****
Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen. – Zwischenruf des Abg. Matznetter.)
16.46
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA,
Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage (381 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 erlassen wird – BFRG 2021-2024, in der Fassung des Ausschussberichtes (448 d.B.)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Ausschussbericht 448 d. B. angeschlossene Gesetzestext betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2021 bis 2024 erlassen wird – BFRG 2021-2024, wird wie folgt geändert:
Der Text samt der Tabelle des bisherigen § 4 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“, folgender Abs. 2 wird angefügt:
„(2) Die in den Grundzügen gemäß Abs. 1 festgelegten höchstzulässigen Personalkapazitäten können zur befristeten Übernahme von Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten, deren Praktikum mit Stichtag 31. Oktober 2020 bereits aufrecht war sowie zur befristeten Verlängerung der zu diesem Stichtag aufgrund des § 4 Abs. 2 des Bundesgesetzes, mit dem das Bundesfinanzrahmengesetz 2020 bis 2023 erlassen wird (BFRG 2020-2023), BGBl. I Nr. 47/2020, bereits abgeschlossenen COVID-Sonderverträge, im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung aufgrund des Corona-Virus auf sondervertraglicher Basis im Jahr 2021 überschritten werden. Diese Überschreitungsermächtigung ist sinngemäß auf den jeweils gültigen Personalplan anzuwenden.“
Begründung
Im Zusammenhang mit der Krisenbewältigung treten vermehrt auch kurzfristige Personalbedarfe auf, die durch die Übernahme von Verwaltungspraktikantinnen und Verwaltungspraktikanten in reguläre Dienstverhältnisse zur Unterstützung der Krisenstäbe bedeckt werden sollen. Das Sondervertragsregime des § 36 VBG (Genehmigungspflicht des BMKOES) stellt sicher, dass die Übernahmen ausschließlich zur Krisenbewältigung erfolgen und ermöglicht gleichzeitig ein verlässliches Controlling der Personalkapazitäten.
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Yildirim. – Bitte.