17.10
Abgeordneter Mag. Thomas Drozda (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Regierungsmitglieder! Es wäre jetzt natürlich reizvoll, auf die abenteuerlichen Thesen des Kollegen zu antworten. Ich werde dieser Versuchung widerstehen und stattdessen eine Sache vorschlagen, die recht einfach ist und über die wir uns heute am Vormittag beim Kulturbereich alle einig waren, nämlich dass es, wenn die Waffengeschäfte schon offen haben, möglich sein muss, dass die Buchhandlungen ihre Bücher zumindest ausliefern können. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
Es wäre natürlich reizvoll, jetzt die beste Sendezeit dafür zu verwenden, einmal zurückzublicken und zu schauen, wie absurd es eigentlich ist, dass XXXLutz offen hat und gleichzeitig die Theater zu sind, dass Humanic offen hat und gleichzeitig die Museen zu sind. Ich werde auch dieser Versuchung widerstehen.
Eine Sache – sie hat mit dem Budget elementar zu tun – schlage ich aber schon vor, nämlich die kleinen Buchhandlungen und die kleinen Buchhändler zu unterstützen und sie in die Lage zu versetzen, de facto einen Verkauf durchzuführen zu können.
In diesem Sinne bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „sofortige Ermöglichung von kontaktlosen Buch-Abholstationen im Lockdown“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Um unnötige Umsatzsteuerminderung zu verhindern, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage vorzulegen, mit der es heimischen BuchhändlerInnen unverzüglich ermöglicht wird, ihren KundInnen kontaktlose Buch-Abholstationen im Inland anzubieten.“
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Heute um 11.30 Uhr waren die Buchhändler da, wir waren uns alle einig, wir haben alle in die Kameras gesprochen. Ich bin schon sehr gespannt, ob heute um 18 Uhr dann alle aufstehen werden. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)
17.12
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Mag. Thomas Drozda, Sepp Schellhorn
KollegInnen und Kollegen
betreffend sofortige Ermöglichung von kontaktlosen Buch-Abholstationen im Lockdown
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (380 d.B.): Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2021 (Bundesfinanzgesetz 2021 – BFG 2021) samt Anlagen (449 d.B.), UG 16 (TOP 11)
Zur Unterstützung der durch die Covid-19-Pandemie besonders betroffenen Branchen wurden auch steuerliche Maßnahmen beschlossen. Ab 1.7.2020 wurde beispielsweise eine Herabsetzung der Mehrwertsteuer auf 5 Prozent beschlossen. Im Kulturbereich gilt das unter anderem für Bücher, Broschüren, Zeitungen, Elektronischen Publikationen, Noten, Gemälde und Zeichnungen oder künstlerische Fotografien. Ebenfalls umfasst sind Umsätze aus der Tätigkeit als Künstler/in, Betrieb eines Theaters, Musik- und Gesangsaufführungen, Film- oder Zirkusvorführungen.
Diese Maßnahme hat sich bewährt und trägt zu einer Entlastung der Kulturbranche bei. Sie reicht jedoch nicht aus. Bereits derzeit ist absehbar, dass auch nach Ende des Lockdowns und der nötigen Maßnahmen zur Bekämpfung von Corona der Kulturbranche eine schwierige Zeit bevorsteht.
Für eine kurzfristige Überlebensperspektive des Buchhandels braucht es dringend eine weitere Maßnahme. Empörung herrscht aktuell im Buchhandel darüber, dass kontaktlose Abholstationen für Kunden während des Lockdowns untersagt wurden. Durch Abholstationen können Versandkosten gespart werden und die Buchkultur ihre wichtige Funktion gerade im Lockdown erfüllen.
Die Branche steht vor dem Problem, dass durch den Versandhandel große Umsatzteile ins Ausland abwandern, es wäre daher auch für den inländischen Fiskus von Vorteil, wenn Buchhändler im Inland auch während des Lockdowns die Bücher online verkaufen und durch die Abholstationen den Österreicherinnen und Österreichern ausliefern könnten. So wird eine unnötige Umsatzsteuerminderung verhindert und die ohnehin vom Lockdown schwer betroffene Branche könnte davon profitieren.
Einmal mehr fehlen der Bundesregierung für die aktuellen, coronabedingten Probleme in der österreichischen Kulturlandschaft die richtigen Lösungen. Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Um unnötige Umsatzsteuerminderung zu verhindern, wird die Bundesregierung aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage vorzulegen, mit der es heimischen BuchhändlerInnen unverzüglich ermöglicht wird, ihren KundInnen kontaktlose Buch- Abholstationen im Inland anzubieten.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Einwallner. – Bitte.