13.18

Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Eine der internationalen Empfehlungen ist es, dass Staaten regelmäßig ihre Lobbyingregulierungen überprüfen sollen und darauf aufbauend notwendige Anpassungen vornehmen sollten. Das hat der Rechnungshof mit seiner Prüfung der Umsetzung des Lobbyinggesetzes durch das Justizministerium ge­macht, nämlich zu schauen, ob die Regelung wirkt und ausreicht, und wir haben Defizite festgestellt.

Ziel von Lobbyingregulierungen ist es, Prinzipien, Standards und Verfahren zu entwi­ckeln, die sicherstellen, dass Lobbyismus hinreichend offen und transparent stattfindet; insbesondere geht es um die Beeinflussung von politischen Entscheidungsträgern und im Besonderen des Gesetzgebungsprozesses.

Ja, Österreich gehört zu jenen acht EU-Mitgliedstaaten, die eine Lobbyingregulierung auf gesetzlicher Ebene haben, und auch ja, das Lobbyingregister, das vom Justizminis­terium geführt wird, weist erhebliche Lücken auf, es gibt nämlich zahlreiche Ausnahmen, und internationale Standards wurden bei der Implementierung der Lobbyingregulierung nur teilweise berücksichtigt.

Insofern begrüßt es der Rechnungshof, dass vom Justizministerium und von der Bun­desministerin eine Arbeitsgruppe für mehr Transparenz eingesetzt wird, wo der Rech­nungshof seinen Bericht, seine Empfehlungen und seine Position darlegen wird.

Es gibt noch einige Dinge, die in Bezug auf die Befolgung internationaler Standards um­zusetzen sind. Es gibt ein Manko bei den Daten im Lobbyingregister: Diese waren nicht vollständig und sind nicht am letzten Stand. Bei den öffentlich zugänglichen Daten liegt der Fokus eher auf der Offenlegung der wirtschaftlichen Daten und des Ausmaßes der Kosten für das Lobbying, aber es ist nicht die Information vorgesehen, wer wann in wes­sen Auftrag zu welchem Zweck kommuniziert, sodass man keine Kenntnis darüber hat, unter welchen Voraussetzungen Entscheidungen getroffen werden.

Aus der Sicht des Justizministeriums besteht seine Zuständigkeit nur im Führen und in der administrativen Betreuung des Lobbyingregisters. Wir vermissen da eine proaktive Rolle des Ministeriums. Wir glauben, dass das Ministerium zumindest auch für die Prü­fung der Plausibilität der eingetragenen Daten und für die Kontrolle einer vollständigen Dateneintragung zuständig wäre. Wir sind auch davon überzeugt, dass das Ministerium aus seiner Vollzugsfunktion heraus auf bestehende Transparenzschwächen hinweisen kann. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Zanger.)

13.21

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Auch hier verlege ich wie vereinbart die Abstimmungen an den Schluss der Verhand­lungen über die Vorlagen des Rechnungshofausschusses.