16.47

Abgeordneter Ing. Reinhold Einwallner (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Kolle­ginnen und Kollegen! Ich darf im Anschluss an die Ausführungen des Herrn Volksanwalts noch ganz kurz ein paar Worte zu diesem Thema sagen. Leider ist es ja ein Thema, das uns schon seit vielen Jahren immer wieder begleitet. Wir sind sonst immer mit einem Ausschnitt davon befasst, wenn wir die Jahresberichte der Volksanwaltschaft debat­tieren, darum bin ich sehr dankbar und froh, dass Sie jetzt die Möglichkeit genutzt haben, einen Sonderbericht zu diesem Thema zu verfassen, weil dadurch dieses aus meiner Sicht sehr wichtige Thema in einen anderen Fokus gestellt wird und ich auch die Hoff­nung habe, dass durch eine Debatte, die sich ausschließlich mit der derzeitigen Situation befasst, die Chance besteht, dass sich auch gesetzlich wirklich etwas ändert.

Ich glaube, die Kurzzusammenfassung, die es im Bericht gibt, in der die Volksan­walt­schaft den Bericht im Prinzip in zwei Worten zusammenfasst, indem sie sagt, die Situ­ation der behinderten Menschen ist „unbefriedigend und unzulässig“, sagt uns eigentlich schon alles und sagt auch ganz klar, dass wir einen starken und dringenden Hand­lungs­bedarf haben. Es ist ein klarer Handlungsauftrag für uns hier im Nationalrat, aber auch für die Regierung, und zwar nicht nur im Bund, sondern auch auf Landesebene.

Ich habe es im Ausschuss schon gesagt: Ich glaube, wir müssen natürlich jetzt auch den Ball in Richtung Länder spielen, damit dort die Behindertengesetze entsprechend geän­dert werden. Wir müssen das Behindertengleichstellungsgesetz so rasch wie möglich ändern, wir müssen das Behindertengesetz so rasch wie möglich ändern, damit wir diese Zustände, wie sie jetzt vorhanden sind – dass es wirklich nur ein Taschengeld gibt, dass es keine sozialversicherungsrechtliche Absicherung gibt –, so rasch wie möglich abstel­len. Und wenn die Länder dazu nicht bereit sind, muss der Bund entsprechende Hand­lungen setzen und auch entsprechende Vorgänge sicherstellen.

Meine Damen und Herren, ich möchte nicht in einem Jahr oder in zwei Jahren wieder hier stehen und ein Urteil der Volksanwaltschaft zu diesem Thema bekommen, das wieder lautet: Es ist unzulässig und ungerecht und eigentlich ein Zustand, den wir in dieser Form nicht haben wollen. – Ich glaube, wir sind alle gemeinsam aufgerufen, da etwas zu tun, und es gibt eine gute Gelegenheit: Unterstützen Sie bitte unseren Ent­schließungsantrag, der von drei Parteien gemeinsam eingebracht wurde! Ich glaube, es wäre ein gutes Zeichen, wenn es dazu heute eine einhellige Meinung und eine klare Ent­schließung des Nationalrates gäbe. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

16.49

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wie vereinbart darf ich die Abstimmung an den Schluss der Verhandlungen über die Vorlagen des Volksanwaltschaftsausschusses legen.