19.28
Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich habe schon mehrmals von diesem Rednerpult aus auf die Situation in den Alten- und Pflegeheimen hingewiesen. Du weißt es (in Richtung Bundesminister Anschober), es gab von mir einige Redebeiträge dazu. Ich habe Mails vorgelesen. Ich hätte mich auch heute vorbereitet, das zu tun, aber jetzt muss ich sagen, diese Rede habe ich natürlich schmeißen können, weil du mir zuvorgekommen bist. Ich weiß, dass du das wegen mir gemacht hast, Herr Minister, dass jetzt eine Regelung kommt, dass die Besuche in den Alten- und Pflegeheimen wieder gemacht werden können. Ich bedanke mich dafür, dass das passiert ist, dass wir das erreicht haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
Lieber Herr Minister, es gibt auch viele Nebenschauplätze, das habe ich schon im letzten Gesundheitsausschuss gesagt, und einer der Nebenschauplätze ist, dass sich im Zuge der Pandemie und des Lockdowns viele Menschen Haustiere zugelegt haben. Wir haben im letzten Jahr in Österreich um 40 000 Hunde mehr als in den Jahren davor dazubekommen. Betreffend diese Hunde gibt es die Problematik, dass die Gruppenausbildung, die für diese Hunde notwendig ist, nicht gemacht werden kann, weil laut der Verordnung nur Einzelunterricht erlaubt ist. Auch das haben wir erst im November nach vielen Gesprächen miteinander erreicht.
Es ist dringend notwendig, Gruppenausbildungen in den Hundeschulen, bei den HundetrainerInnen wieder zuzulassen, damit das soziale Verhalten dieser Tiere wirklich geprägt werden kann. Es ist dringend notwendig, diese Verhaltensschulungen zur Resozialisierung und zur Gefahrenprävention mit erwachsenen Hunden zu machen, weil das Gefahrenpotenzial, das in ihnen steckt, weggemacht gehört. Du bist selber Hundebesitzer, du weißt, was es bedeutet, in dieser Zeit keine Ausbildung der Hunde und keine beratenden Gespräche im Hinblick auf sie haben zu können.
Aus diesem Grund bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Kolleginnen und Kollegen betreffend „schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aus Gründen der Gefahrenprävention und des Tierschutzes die Gruppenausbildung durch Hundeschulen und HundetrainerInnen im Freien schnellstens zuzulassen, wobei die Gruppengröße fünf TeilnehmerInnen nicht überschreiten soll und selbstverständlich die Hygienevorschriften, wie das Tragen von FFP2-Masken und ein Zwei-Meter-Abstand, einzuhalten sind.“
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Kollegin Schwarz hat vorhin gesagt, man soll Verantwortung für die Mitmenschen übernehmen. Ja, dem stimmen wir zu, aber auch in diesem Fall sollten wir Verantwortung übernehmen. Ich bitte dich wirklich, diesem Antrag mit deiner Fraktion zuzustimmen, denn jeder Tag, der verloren geht, ist ein Tag, an dem das Gefahrenpotenzial bei diesen Hunden steigt. (Beifall bei der SPÖ.)
19.30
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dietmar Keck, Max Lercher,
Genossinnen und Genossen
betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes
eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 21 Bericht des Gesundheitsausschusses über den Antrag 1214/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Epidemiegesetz 1950 und das COVID-19-Maßnahmengesetz geändert werden (671 d.B.)
Die Covid-Krise hat zu einem massiven Anstieg des Kaufs von Tieren geführt. Im Jahr 2020 wurden allein rund 15.000 Hundewelpen in Österreich gezüchtet, zusätzlich wurde eine Unzahl an Mischlingshunden im vorigen Jahr geboren. Einen wesentlichen Faktor für das Zusammenleben Mensch-Hund stellt die Schulung der BesitzerInnen und die Sozialisierung und Erziehung der Hunde dar.
Diese Tatsache führte auch zur Vorgabe in der Verordnung über die tierschutzkonforme Ausbildung von Hunden, wonach laut § 2 Absatz 2 Ziffer 1 bei der Ausbildung des Hundes darauf Wert zu legen ist, dass ein gutes Sozialverhalten der Hunde gegenüber Menschen und anderen Hunden und eine geeignete Gewöhnung an ihre Lebens- und Trainingsumgebung gefördert werden.
Die Gruppenausbildung durch Hundeschulen bzw. HundetrainerInnen hat gerade zum Ziel Hunde und deren HalterInnen im Sozialverhalten zu schulen und auszubilden. Sie erbringen damit eine – leider oft unterschätzte - Leistung für die Gesellschaft. Diese Ausbildungen stellen eine wichtige Basis in der Sozialisierung für Welpen und Junghunde dar. Dringend notwendig sind die Verhaltensschulungen in der Gruppe mit erwachsenen Hunden zur Resozialisierung und zur Gefahrenprävention! Der Faktor, dass Hunde Rudeltiere sind, führt auch zu der Notwendigkeit, positive Sozialkontakte zu fördern und damit Defizite in der sozialen Kompetenz zu vermeiden – dies ist wesentlich für eine nachhaltige Gefahrenprävention.
Auf Grund der im Zusammenhang mit der Pandemie erlassenen Verordnungen des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf Grundlage unter anderem des Epidemiegesetzes findet die - wie oben beschrieben so notwendige - Gruppenausbildung für das Sozialverhalten der Hunde seit nunmehr fast einem Jahr nicht statt. Es hätte unabschätzbare Folgen für das Zusammenleben Mensch-Hund, sollte dieses Verbot noch länger andauern. Verhaltensstörungen muss daher so rasch als möglich entgegengewirkt werden, um die Lage nicht noch zu verschlimmern.
Die gefertigten Abgeordneten stellen daher den
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aus Gründen der Gefahrenprävention und des Tierschutzes die Gruppenausbildung durch Hundeschulen und HundetrainerInnen im Freien schnellstens zuzulassen, wobei die Gruppengröße fünf TeilnehmerInnen nicht überschreiten soll und selbstverständlich die Hygienevorschriften, wie das Tragen von FFP2-Masken und ein Zwei-Meter-Abstand, einzuhalten sind.“
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt, er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gelangt nun Dr. Josef Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.