12.51
Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen! Das Smoke-Nein-Volksbegehren war eine durchaus spannende Sache, denn es wurde von den Initiatoren als große Abstimmung über das Rauchverbot in der Gastronomie angesetzt. Zeitgleich gab es von denselben Initiatoren auch ein Volksbegehren Smoke – Ja. Diejenigen, die das Smoke-Ja-Volksbegehren unterstützen, sprechen sich gegen ein Rauchverbot in der Gastronomie aus. Diejenigen, die das Volksbegehren Smoke – Nein unterstützen, sprechen sich nicht nur für das Rauchverbot in der Gastronomie aus, sondern die Idee der Initiatoren dahinter ist, dass sie das Ganze auch noch in den Verfassungsrang heben wollen.
Die Abstimmung ist recht eindeutig ausgegangen: 140 526 Menschen haben sich für ein Beibehalten des Rauchverbotes in der Gastronomie ausgesprochen und wollen auch eine entsprechende verfassungsrechtliche Verankerung. Circa 33 000 – oder ganz genau: 33 265 – Menschen haben sich gegen ein solches Rauchverbot ausgesprochen. Die Tendenz ist daher recht eindeutig. Die Österreicherinnen und Österreicher können mit diesem absoluten Rauchverbot in der Gastronomie gut etwas anfangen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Warum es überhaupt dazu gekommen ist oder warum es überhaupt dieses Ansinnen gibt, das Ganze in Verfassungsrang zu heben, erklärt sich aus der Historie: Zuerst hat Österreich ein Gastrorauchverbot verankert, dann kam die FPÖ in die Regierung und es wurde wieder aufgehoben. Dann war die FPÖ aus der Regierung draußen und wir haben zum Glück das entsprechende Rauchverbot wieder verankert. (Abg. Wurm: Die Regierung wurde auch aufgehoben!) Die Initiatoren wollen das Ganze jetzt sozusagen verfassungsrechtlich verankern, damit es nicht beim nächsten Eintritt der FPÖ in eine Regierung, der uns hoffentlich noch lange erspart bleibt, wieder ausgehebelt wird.
Dem kann ich durchaus etwas abgewinnen. Nichtsdestotrotz müssen wir auch so ehrlich sein und fragen: Was gehört in den Verfassungsrang? Welche Gesetze gehören in den Verfassungsrang? – Das sehe ich bei einem Rauchverbot in der Gastronomie nicht unbedingt (Beifall des Abg. Fürlinger), da das Grundrecht auf Gesundheit auch durch die Europäische Menschenrechtskonvention abgesichert ist und diese zum Glück in Österreich im Verfassungsrang steht. Ich denke daher, dass dieses Ansinnen ein bisschen wie Eulen nach Athen tragen ist.
Was es in Österreich aber braucht ist der Common Sense, dass uns allen klar ist, dass die Entscheidung, zu rauchen, nicht nur eine alleinige, persönliche Entscheidung ist, sondern dass sie eben auch Auswirkungen auf die Umwelt hat. Steht man da und raucht, so verbreitet man den Rauch und dann gibt es andere, vielleicht Nichtraucherinnen und Nichtraucher, die davon betroffen sind. (Abg. Wurm: Wie bei Corona im Prinzip!)
Ich habe selbst 24 Jahre lang schwer geraucht. Ich habe – das habe ich auch in meiner letzten Rede zu diesem Thema gesagt – in meinem Leben, glaube ich, 170 000 Zigaretten geraucht, davon sehr, sehr viele im direkten Umfeld von Menschen, die ich davor nicht gefragt habe, ganz im Gegenteil: Die mussten das eben mit aushalten. Daher ist es auch richtig, dass wir dort, wo Menschen arbeiten, nicht erlauben, dass geraucht wird. Ich finde das richtig. Es ist einfach eine Frage des Gesundheitsschutzes: Warum sollen andere Menschen den Qualm von mir oder jemand anderem aushalten müssen? (Beifall bei den Grünen.)
Daher: Das Verbot ist richtig, das Verbot soll bleiben, und ich würde mir wünschen, dass die FPÖ das auch langsam, aber sicher einmal anerkennt, denn dann hätten wir wirklich einen Konsens und die Parteien wären, ähnlich wie in der Atomfrage, endlich einmal alle auf der richtigen Seite. Ich schätze aber, dass Kollege Wurm uns gleich genau das Gegenteil erklären wird. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.55
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist aber Herr Abgeordneter Dietmar Keck. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Bundesminister Anschober: Wenn du da jetzt den Tierschutz auch noch unterbringst! – Abg. Keck – auf dem Weg zum Rednerpult, erheitert –: Das kannst du haben!)