13.34

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr ge­ehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich würde mich jetzt, wie es eigentlich sein sollte, dem Volksbegehren widmen und war deswegen ein wenig erstaunt, dass die ÖVP hier Eigenwerbung für ihre vermeintliche Menschlichkeit der vermeintlich christlich-sozialen Partei betreibt.

Ich möchte zurückkommen zum Volksbegehren, das einen schönen Titel hat, nämlich „Asyl europagerecht umsetzen“, aber eine sehr schwierige Forderung in sich birgt. Wir unterstützen die erste Forderung natürlich sehr, nämlich dass sich die österreichische Regierung für ein funktionierendes gemeinsames EU-Asylsystem einsetzen sollte, und ich hätte von Kollegen Gödl viel lieber als diese Eigenwerbung gehört, wie er denn glaubt, dass die jetzige Position der ÖVP zu einem solchen führt – denn mir ist es noch immer nicht ersichtlich.

Wir bedauern aber, als Folge der zweiten Forderung dem Volksbegehren nicht zustim­men zu können, nämlich der vorübergehenden zweckgebundenen Aussetzung unge­rechter Asylkosten von den EU-Beitragszahlungen. Abgesehen davon, dass völlig unklar ist, welche Asylkosten über diesen gerechten EU-Anteil hinausgehen, ist Österreich auch nicht berechtigt, wie schon von den Vorrednern gesagt wurde, von den der Union verpflichtend zur Verfügung gestellten Eigenmitteln Beträge einfach abzuziehen. Dem­nach ist dieser Vorschlag unionsrechts- und verfassungswidrig und nicht realisier­bar – abgesehen davon, dass uns auch in der Diskussion mit den Initiatoren vorge­rechnet wurde, welche Verzugszinsen theoretisch sogar anfallen würden.

Wir finden diesen zweiten Vorschlag nicht konstruktiv und auch nicht solidarisch und können dementsprechend dem ganzen Volksbegehren die Unterstützung nicht geben. Ich glaube, es wäre für die Zukunft gut, insbesondere mit Blick auf die vielen Menschen, die das Volksbegehren unterstützt haben, wenn Initiatoren und Initiatorinnen mehr darauf schauen, ob der Text und die Forderungen dem Verfassungsrecht und dem EU-Recht entsprechen und dementsprechend konform sind, weil so Frustrationen verhindert werden könnten. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Hamann.)

13.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Herr Bundesminister Karl Nehammer gelangt nun zu Wort. – Bitte schön, Herr Bundesminister.