20.20

Abgeordneter Peter Weidinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen! Werte Kollegen! Liebe Österreicherinnen, liebe Österreicher und alle Menschen, die in unserem Land leben! Die Freiheit des Einzelnen steht im Mittelpunkt unserer Politik und unseres Gesellschaftsmodells. Seit 76 Jahren leben wir in Österreich in Frieden, daher ist es für uns eine logische Konsequenz, dass die Europäische Union auch der Europäischen Menschenrechtskonvention beitritt.

Die Europäische Menschenrechtskonvention sichert die Grund- und Freiheitsrechte der Bürgerinnen und der Bürger, und verpflichtet den Staat, diese Grund- und Freiheitsrech­te auch zu garantieren und zu gewährleisten. Im Jahre 1958 hat Österreich als erster Staat die Europäische Menschenrechtskonvention auch in den Verfassungsrang geho­ben, meine Damen und Herren, und wir stellen die Forderung auf, dass dieser Standard, der in Österreich für die Ausübung der Rechte der Österreicherinnen und Österreicher gilt, auch auf Ebene der Europäischen Union gelten soll.

Ein Argument dafür, das heute nicht genannt wurde, meiner Meinung nach aber eines der gewichtigsten ist, ist, dass dadurch für jeden Österreicher und für jede Österreicherin und für jeden Bürger in der Europäischen Union auch ein zusätzlicher Rechtsweg ent­steht. Man kann, wenn man sich als Bürger von Rechtsakten der EU in seinen Rechten verletzt fühlt, dies dann auch geltend machen und bis zum Europäischen Gerichtshof nach Straßburg gehen.

Der wichtige Punkt, meine Damen und Herren, und den möchte ich hier herausarbeiten, ist, dass auch schon 1958 die FPÖ nicht dabei war – als einzige der Parteien, die damals im Parlament vertreten waren –, um das mitzutragen, und sie tut es auch heute nicht. Ich halte das für scheinheilig. Klubobmann Herbert Kickl spricht bei Demonstrationen davon, dass Grund- und Freiheitsrechte in Gefahr sind. Wenn man aber heute hier im Parlament als Abgeordneter die Chance hat, die rechtlichen Möglichkeiten der Bürgerin­nen und der Bürger, der Österreicherinnen und der Österreicher zu erweitern, dass man vermeintliche Eingriffe in die eigenen Freiheitsrechte auch einklagen kann, dann macht die FPÖ nicht mit.

Das ist scheinheilig, meine Damen und Herren, und das nährt in mir das Bild, dass es eigentlich darum geht, eine Wählerschaft hinter sich zu versammeln, eine Abhängigkeit zu schaffen von einer Gruppe, der man glauben machen möchte, dass man mit nebulo­sen Regeln oder mit nebulosen Diskussionen die Lebensverhältnisse der Menschen ver­bessern kann. Das kann man nicht, meine Damen und Herren! Die Lebensverhältnisse der Menschen verbessert man, indem man ihre rechtlichen Möglichkeiten erweitert.

Was schaffen wir damit? – Wir schaffen damit ein demokratischeres Europa, wir schaf­fen damit auch mehr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit. Das ist der Weg der österrei­chischen Bundesregierung mit unserer Bundesministerin Karoline Edtstadler, die durch viele, viele Aktivitäten das Ansehen von Österreich innerhalb von Europa noch weiter hebt und die die Menschen mittels eines Bürgerdialogs einlädt, unser Europa gemein­sam besser zu machen.

Heute, meine Damen und Herren, sind wir Parlamentarier am Wort und haben die Mög­lichkeit, die Rechte für die Österreicherinnen und Österreicher und alle Bürger in Europa zu erweitern. Deswegen: ein klares Bekenntnis zum Beitritt der Europäischen Union zur Europäischen Menschenrechtskonvention. Das bedeutet ein Mehr für Europa und ein Mehr an Freiheiten für unsere Bürger. (Beifall bei ÖVP und Grünen.)

20.24

Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Maximilian Köll­ner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.