RN/86
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (593 d.B.): Änderung der Erklärung der Republik Österreich zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls (630 d.B.)
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (595 d.B.): Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (631 d.B.)
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (615 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Januar 1974 zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (632 d.B.)
Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (616 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll (633 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.
RN/87
14.20
Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wer in Österreich jeden Tag aufsteht, um arbeiten zu gehen und damit seinen Beitrag zu leisten, zahlt natürlich auch seine Steuern. Diese Menschen dürfen am Ende des Tages nicht die Leidtragenden sein, während andere internationale Schlupflöcher ausnutzen, um möglichst wenige oder gar keine Steuern zu bezahlen. Ganz im Gegenteil: Auch große international tätige Unternehmen müssen ihren gerechten Beitrag leisten. (Beifall bei der SPÖ.)
Genau darum geht es im Kern – unter anderem – auch bei den vorliegenden Punkten. Wir verfolgen dabei zwei wesentliche Ziele: Einerseits wollen wir verhindern, dass Einkommen und Gewinne in zwei Staaten – doppelt – besteuert werden. Andererseits darf es nicht möglich sein, durch das Ausnutzen unterschiedlicher Steuersysteme am Ende überhaupt keine Steuern zu bezahlen. Daher sorgen wir auch dafür, dass Steuerbehörden ihre Informationen besser über Ländergrenzen hinweg austauschen können.
Neu betrifft das nun auch die globale Mindeststeuer, die am Ende des Tages sicherstellen soll, dass sehr große internationale Konzerne auf ihre Gewinne grundsätzlich mindestens 15 Prozent Steuern zahlen. Mit den Abkommen mit Katar und der Schweiz modernisieren wir bestehende Steuerabkommen, schließen Schlupflöcher und erschweren die Steuerumgehung. Mit dem Abkommen mit Andorra schaffen wir erstmals klare gemeinsame Regeln zur Vermeidung von Doppelbesteuerung.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, für uns als Sozialdemokratie ist Steuergerechtigkeit eine Frage der Fairness. Es darf ganz einfach nicht sein, dass Steuergerechtigkeit an der österreichischen Staatsgrenze aufhört. Wir haben selbst genug finanzielle Herausforderungen auf allen politischen Ebenen – egal ob im Bund, im Land oder auch in den Gemeinden. Ich kenne das aus meiner Funktion als Bürgermeister: Wir müssen ja beispielsweise auch für die Kinderbetreuung, für Schulen, für Straßen, für Kanal et cetera sorgen. Kurz zusammengefasst: Wir müssen eine funktionierende Infrastruktur sicherstellen. All das muss aber auch finanziert werden.
Mit diesen vier Vorlagen werden wir Österreich nicht sanieren, aber gemeinsam mit dem Steuerbetrugsbekämpfungspaket unseres Finanzministers und unserer Staatssekretärin setzen wir weitere Schritte für ein gerechtes Steuersystem. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.22
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger.
RN/88
14.23
Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Kollege Köllner hat ja eigentlich schon sehr detailliert ausgeführt, worum es geht. Ich möchte nur zwei Dinge unterstreichen.
Das eine ist: Wir schaffen mit diesen Abkommen grundsätzlich auch Rechtssicherheit, sowohl für die Bürgerinnen und Bürger als auch für die Unternehmen, die beispielsweise in solchen Staaten tätig sind. Es ist auch wichtig für die Fairness, für den fairen Wettbewerb, dass alle die gleichen Rahmenbedingungen haben.
Solche Abkommen klingen zwar sperrig, sind aber insofern tatsächlich wichtig, als sie auch Transparenz schaffen: Wo zahle ich was? Das ist, glaube ich, wichtig für uns als Österreich, für die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
14.23
Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz, Sie haben das Wort.
RN/89
14.24
Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auf den ersten Blick schaut die Anpassung des Übereinkommens in Tagesordnungspunkt 8 nach einer Formalität aus. Dahinter steckt allerdings ein Meilenstein der internationalen Steuergerechtigkeit, nämlich die noch unter Türkis-Grün beschlossene Mindestbesteuerung. Durch diese globale Mindestbesteuerung müssen internationale Konzerne jedenfalls einer Besteuerung von 15 Prozent unterliegen. Das heißt auch, dass die Besteuerung, wenn das nicht der Fall ist, durch eine nationale Ergänzungssteuer auf 15 Prozent angehoben werden kann.
Das schlägt quasi zwei Fliegen mit einer Klappe: Einerseits ist es so, dass Konzerne wenig Anreiz dazu haben, ihre Gewinne aus einem Land in ein anderes zu verschieben, weil der Staat, aus dem der Gewinn wegverschoben worden ist, dann trotzdem besteuern kann. Andererseits schafft es auch für Staaten keinen Anreiz, irgendwelche absurden Steuerprivilegien einzuführen, um Konzerne anzulocken, weil ihnen das keinen Vorteil mehr verschafft. Noch ist es zu früh, zu bewerten, wie sich diese globale Mindestbesteuerung dann wirklich in ihrer vollen Wirksamkeit entfaltet, aber es ist jedenfalls ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Steuergerechtigkeit.
Das Problem ist allerdings: Diese Mindestbesteuerung ist nur ein Pfeiler, Pillar two – also der zweite Pfeiler – eines Zweisäulenmodells der OECD zur Adressierung der Herausforderungen, die durch die Digitalisierung auf die Besteuerungssysteme zugekommen sind. Pillar one, also die erste Säule, ist immer noch nicht umgesetzt, ist noch nicht einmal zur Unterzeichnung freigegeben. Das ist insofern bitter, als es auch für Österreich ein großer Vorteil wäre, wenn es das gäbe, weil man dann den Big-Tech-Konzernen endlich einen fairen Beitrag abverlangen könnte. (Beifall bei den Grünen.)
Ich finde, das kann man so nicht stehen lassen. Die Bundesregierung muss sich dafür einsetzen, dass Pillar one endlich umgesetzt wird. Es ist mir klar, dass die Trump-Regierung aktuell versucht, das zu verhindern, aber genau deshalb braucht es eine starke gemeinsame europäische Positionierung. Das, fände ich, wäre der Auftrag einer Bundesregierung, die herzustellen. Es braucht auch die Bereitschaft, bestehende Druckmittel einzusetzen, die Österreich und die EU haben – Stichwort Digitalsteuer.
In dem Bereich ist es schon so: Wenn man schaut, wie da bisher vorgegangen wurde – ich erinnere an das Vorjahr, an April 2025 –, wie die Regierung auf die Zollandrohungen vonseiten der Trump-Regierung reagiert hat, dann sieht man, dass Herr Minister Hattmannsdorfer den großen Baseballschläger herausgeholt hat. Er hat angedroht: Da brauchen wir die Digitalsteuer! Da brauchen wir Gegenzölle! Am Ende – so schnell hat man gar nicht schauen können – ist dieser große Baseballschläger in ein kleines Ästchen umgewandelt worden. Statt eine europäische Digitalsteuer einzuführen – die es bis heute nicht gibt –, hat man sogar die nationale Digitalsteuer, die laut Regierungsprogramm eigentlich hätte angehoben werden sollen, aus Angst vor Donald Trump abgesagt. So wird es jedenfalls nichts mit der Besteuerung von internationalen Techkonzernen. (Beifall des Abg. Koza [Grüne].)
Insofern bitte, liebe Bundesregierung: Kommt in die Gänge! Macht Druck in Richtung Digitalsteuer und Pillar one, damit diese Techkonzerne endlich fair besteuert werden! – Danke. (Beifall bei den Grünen.)
14.27
Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/90
14.27
Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Danke schön, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Saal und vor den Bildschirmen! Ich weiß, es ist an und für sich nicht üblich, dass sich ein Regierungsmitglied am Ende einer Debatte zu Wort meldet, aber da es lauter Proredner gab und das Thema auch im Ausschuss schon sehr einhellig positiv diskutiert wurde, erlaube ich mir das heute und möchte auch nochmals kurz darauf eingehen, was wir mit diesen vier Abkommen, die novelliert werden, bezwecken.
Es wurde bereits angesprochen: Es geht einerseits darum, dass wir das Übereinkommen über Amtshilfe in Steuersachen novellieren. Dann geht es um die Novellierung zweier Abkommen: einerseits mit der Schweiz, andererseits mit Katar. Es freut mich auch ganz besonders, dass ein neues Doppelbesteuerungsabkommen mit Andorra auf den Weg gebracht wird.
Sie sehen schon – gerade auch, wenn man auf die vergangenen Parlamentssitzungen blickt, in denen wir ebenfalls Doppelbesteuerungsabkommen auf der Tagesordnung hatten –, dass unser Team im Finanzministerium derzeit sehr engagiert daran arbeitet, alle diese Abkommen auf den neuesten Stand zu bringen. Ich möchte mich daher an dieser Stelle auch einmal sehr, sehr herzlich bei unserem Team für den Einsatz und für das Engagement bedanken. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Es gibt aktuell Anpassungen im Sinne der OECD-Standards. Dabei geht es sehr stark um grenzüberschreitenden Informationsaustausch, um erhöhte Transparenz. Es wurde schon angesprochen: Es geht auch darum, dass wir Doppelbesteuerung vermeiden, wenn über Grenzen hinweg entsprechende Rechtsgeschäfte getätigt werden. Es wurde ebenfalls angesprochen, dass ein nicht unwesentlicher Teil die Betrugsbekämpfung ist.
All dies ist gerade für Österreich wichtig, meine Damen und Herren, weil Österreich ein starkes, international erfolgreiches Exportland ist. Man kann sagen, dass in Österreich etwa jeder zweite Euro im Export verdient wird und diese internationalen Beziehungen für uns daher wirklich von ganz besonderer Bedeutung sind.
Es geht darum, dass Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, klare steuerrechtliche Rahmenbedingungen vorfinden und dass beispielsweise gerade auch bei Investitionen entsprechende Planbarkeit und Rechtssicherheit vorherrschen. Wir unterstützen dies beispielsweise im Rahmen unterschiedlicher Instrumente der Exportförderung – sei es mit Garantien, sei es mit sogenannten Soft-Loan-Abkommen –, aber ich sehe auch diese Doppelbesteuerungsabkommen als wesentlichen weiteren Eckpfeiler.
Wenn wir uns heute die Länder ansehen, dann möchte ich gerade auch unser Nachbarland, die Schweiz, hervorheben. Mit der Schweiz gibt es ja ganz viele, viele Verbindungen – gerade der Westen Österreich ist eng mit der Schweiz verzahnt –, und umso wichtiger wäre es, dass auch auf der Schweizer Seite die Anpassungen jetzt möglichst bald umgesetzt werden können. Wir tun das mit dem heutigen Tag beziehungsweise dann auch noch mit dem Beschluss des Bundesrates – und ich bedanke mich wirklich bei allen Rednerinnen und Rednern hier sehr herzlich für ihre Unterstützung und Ihnen allen natürlich für die Zustimmung. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)
14.30
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist nicht der Fall.
RN/91
RN/91.1
Präsidentin Doris Bures: Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Änderung der Erklärung zum Übereinkommen über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen in der Fassung des am 1. Juni 2011 in Kraft getretenen Protokolls in 593 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Wer spricht sich dafür aus? – Das ist einstimmig so angenommen.
RN/91.2
Abstimmung überTagesordnungspunkt 9: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zur Abänderung des am 30. Dezember 2010 in Wien unterzeichneten Abkommens mit der Regierung des Staates Katar zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 595 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Auch das ist einstimmig so angenommen.
RN/91.3
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Änderung des Abkommens vom 30. Jänner 1974 mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 615 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Bitte um Zustimmung. – Auch das ist einstimmig so angenommen.
RN/91.4
Und schließlich Tagesordnungspunkt 11: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen mit dem Fürstentum Andorra zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung samt Protokoll in 616 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.
Auch das ist einstimmig so angenommen.