RN/48
12.08
Abgeordneter Rudolf Silvan (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Volksanwältinnen! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Lieber Bernhard Achitz, ich danke dir dafür, dass du die Arzneimittelkostenobergrenze in deinem Statement hier erklärt hast. Es ist ein sperriges Gebiet, aber es bedeutet eine Riesenentlastung für ältere Menschen, für chronisch Kranke und für Alleinerzieherinnen und Alleinerzieher. Als Gesundheitssprecher bin ich sehr stolz darauf, dass es uns gelungen ist, dieses Programm in das Regierungsprogramm einzuarbeiten – herzlichen Dank dafür. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Der Bericht der Volksanwaltschaft 2024 spiegelt die Probleme der Bürgerinnen und Bürger mit der Verwaltung wider und gibt den Parlamentariern auch Einblick in die fast unendlichen Weiten der österreichischen Verwaltung.
Ich möchte wie mein Vorredner Ralph Schallmeiner auch auf die Menschen, die an Postviruserkrankungen erkrankt sind, nämlich jene Menschen, die an ME/CFS leiden, zu sprechen kommen. Die Volksanwaltschaft hat da zu Recht festgestellt, dass es einen mangelhaften und erschwerten Zugang bei der sozialen Absicherung gibt, dass es eine mehr als mangelhafte Versorgung gibt. Wir reden da von geschätzten 25 000 bis 80 000 Menschen. Warum ist diese Zahl so dehnbar? – Weil es eben keine Anlaufstellen gibt, weil es keine Dokumentation gibt.
Ein erster wichtiger Schritt in puncto Forschung wurde von der vorherigen Regierung mit der Einsetzung eines Referenzzentrums gemacht. Diese Erkrankung wird übrigens von der WHO seit 1969 anerkannt, sie ist also nicht so jung. Ein zweiter Schritt ist der nationale Aktionsplan, der ausschließlich mit Expertinnen und Experten erarbeitet wurde. Jetzt braucht es für die zuständigen Stellen, für die politisch Verantwortlichen in den Sozialversicherungen und in den Bundesländern eine Verbindlichkeit, diesen nationalen Aktionsplan auch umzusetzen. Es braucht Anlaufstellen, und es braucht vor allem geschultes Personal. Wir brauchen keine Symbolpolitik, nein, wir brauchen echte Lösungen für diese Menschen, die schon so lange auf Lösungen warten.
Ich möchte auch noch die Situation der freiwilligen Helfer erwähnen. Du hast ihn auch erwähnt, lieber Bernhard Achitz, den Fall der 19-jährigen Feuerwehrfrau, die auf dem Weg zum Einsatz zu Hause auf der Treppe gestürzt ist, einen Herzinfarkt erlitten hat und jetzt eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 100 Prozent hat. Die AUVA erkennt das nicht als Arbeitsunfall oder als Unfall beim freiwilligen Einsatz an. Es sind ja an sich alle Feuerwehrmänner und Feuerwehrfrauen bei der AUVA versichert. Diese Frau hat wie gesagt eine 100-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit. Die AUVA legt es quasi so aus: War der Unfall zuerst, oder war der Herzinfarkt schuld am Unfall?
Ich gebe dir hundertprozentig recht, da braucht es eine bessere Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen durch die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
12.12
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Meri Disoski. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. Bitte, Frau Abgeordnete.