RN/56
Bericht des Hauptausschusses betreffend die Erstattung eines Gesamtvorschlages für die Wahl der Mitglieder der Volksanwaltschaft (93 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Olga Voglauer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/57
12.40
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuschauerinnen und Zuschauer hier im Hause und vor den Bildschirmen! Spoštovana Visoka Hiša! Wir beschließen heute die Neubestellung der Volksanwält:innen. Unsere Fraktion wird dem Vorschlag nicht zustimmen. Da wird die Frage sein: Wieso stimmt man nicht zu, wenn man mit der Arbeit der Volksanwältinnen und Volksanwälte durchaus zufrieden ist? – Ganz einfach: weil wir einen anderen, einen neuen Bestellmodus fordern.
Da sind wir nicht die Einzigen. Es ist der Europarat, es sind die Vereinten Nationen, es sind viele Organisationen der Zivilgesellschaft, die sagen: Die Volksanwaltschaft ist neben einer Anlaufstelle bei Beschwerden bezüglich Behörden und Behördenvorgängen auch – wie es heute schon gesagt wurde – das Haus der Menschenrechte. Sie ist eine Menschenrechtsinstitution, sie ist mit der präventiven Menschenrechtskontrolle beauftragt. Das bedeutet auch, dass ihr Personen vorstehen müssten und sollten, die eine entsprechende Qualifikation vorweisen können. Derzeit ist nach unserer Rechtsprechung keine entsprechende Qualifikation notwendig. Es ist notwendig, dass man einer Partei zugehört, nämlich einer der drei Parteien, die bei der letzten Wahl als die drei stärksten durchs Ziel gegangen sind. Es ist aber nicht wichtig oder nicht so sehr von Bedeutung, welche Qualifikation man mitbringt.
Wir wollen das ändern, deshalb werden wir heute im Rahmen einer ersten Lesung über einen Gesetzentwurf, den wir Grüne bereits im März eingebracht haben, debattieren, weil wir der Meinung sind, dass diese Gesetzgebungsperiode genutzt werden soll, um diese Regelung zu ändern.
Es ist mir vollkommen klar, dass vielleicht die Zeit zu kurz war, das Gesetz vorab zu ändern, noch dazu eines, das im Verfassungsrang steht. Was aber nicht klar ist: Warum hat man auf ein Hearing verzichtet? Man hätte da schon einen ersten Schritt setzen können. Wir hätten ein Hearing anberaumen können, ein Expert:innenhearing im Rahmen des Hauptausschusses oder des Menschenrechts- und Volksanwaltschaftsausschusses. Das wäre durchaus möglich gewesen.
Wir haben uns da allerdings darauf verlassen – das war falsch! –, was die Regierungsparteien in ihr Regierungsprogramm hineingeschrieben haben, dass nämlich so ein Hearing vorgesehen sei. Man hätte jetzt schon mit gutem Beispiel vorangehen können – hat man nicht getan, so ein Hearing hat es nicht gegeben.
Obwohl uns natürlich zwei Volksanwält:innen – also eine Volksanwältin und ein Volksanwalt –, die wieder bestellt werden, bekannt sind, wäre es doch auch eine Stärkung der Volksanwaltschaft gewesen, wenn wir als Abgeordnete die Möglichkeit gehabt hätten, entsprechende Fragen zu stellen und auch den neuen Volksanwalt kennenzulernen. (Beifall bei den Grünen.)
Wir werden später im Laufe des Tages noch einmal über die Volksanwaltschaft reden, über den Bestellmodus, aber bei dieser Bestellung heute werden wir Grüne nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
12.43
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Norbert Nemeth. – Ich habe Ihre Redezeit auf 5 Minuten eingestellt.
RN/58
12.43
Abgeordneter Mag. Norbert Nemeth (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Frage des Bestellmodus kommt immer wieder, jedes Mal, wenn wir uns über die Volksanwaltschaft unterhalten, jedes Mal, wenn wir Volksanwälte wählen. Ich kann mich nicht erinnern, dass Volksanwältin Stoisits im Jahre 2006 durch ein Hearing gegangen wäre.
Heute wäre ein Hearing überhaupt kein Problem gewesen. Wenn man das zur rechten Zeit angesprochen hätte, hätte sich unser Nominierter sehr gerne so einem Hearing gestellt. Der Vorschlag der Grünen kam dann erst im Hauptausschuss, und das war schon allein aus organisatorischen Gründen, glaube ich, etwas zu spät. (Beifall bei der FPÖ.)
Es sind auch immer wechselnde Rollen. Der Vorschlag, das Nominierungsrecht zu ändern, kommt immer just von den Parteien, die bei der Wahl sehr weit davon entfernt sind, unter die ersten drei bei der Nationalratswahl zu kommen. Das letzte Mal haben die Grünen zugestimmt, heute stimmen sie nicht zu. Das letzte Mal haben die NEOS nicht zugestimmt, heute stimmen sie zu – im Hauptausschuss haben sie jedenfalls zugestimmt –, also vielleicht hängt das doch alles auch immer wieder mit politischen Sehnsüchten und weniger mit einer sachlichen Einschätzung der Verfassungsrechtslage zusammen. (Beifall bei der FPÖ.)
Wir haben heute den Volksanwälten bereits lange bei ihren herausragenden Ausführungen rund um den großartigen Volksanwaltschaftsbericht zugehört. Man versteht dann auch, warum die Volksanwaltschaft im OGM-Vertrauensindex immer den ersten Platz einnimmt und dass das Vertrauen der Bevölkerung in gerade diese Institution so hoch ist. Dafür ist allen drei Volksanwälten zu danken. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Fraktion möchte sich ganz besonders bei Elisabeth Schwetz bedanken. Sie hat in den letzten Monaten das Amt einer Volksanwältin bekleidet. Sie hat ihren Job exzellent gemacht. Sie hat dort aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes als Bezirkshauptfrau vieles ins Lot gebracht. Sie kehrt jetzt wieder in ihren angestammten Beruf als Bezirkshauptfrau von Wels-Land zurück. – Liebe Lisi, vielen Dank für deine großartige Arbeit! (Beifall bei der FPÖ.)
Weil Sie angesprochen haben, man brauche ein Hearing, um sicherzustellen, dass der Kandidat kompetent sei: Wir jedenfalls folgen in der freiheitlichen Tradition der Praxis, dass wir ausschließlich herausragende Persönlichkeiten für so ein wichtiges Amt nominieren. Auch Landesrat Dr. Christoph Luisser ist großartig geeignet, das Amt eines Volksanwaltes auszufüllen. Er ist 1976 in Niederösterreich geboren. Er ist Rechtsanwalt, er ist ein profunder Jurist. Er war beruflich im Innenministerium, im Justizministerium, in der Volksanwaltschaft selbst tätig. Er hat den Beruf als Rechtsanwalt ausgeübt. Er ist ein profunder Lokalpolitiker. Er ist auch ein profunder Landespolitiker und somit in vielfacher Hinsicht geeignet, diese Tätigkeit auszuüben. (Beifall bei der FPÖ.)
Wenn man seine Tätigkeit bislang kurz umschreiben möchte, dann kann man sagen, dass einige Begriffe im Zentrum seiner Arbeit gestanden sind. Es war immer das klare Bekenntnis zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit, sei es auf Gemeindeebene, sei es als Mitglied der niederösterreichischen Landesregierung.
Es ist vor allem immer der Mensch im Mittelpunkt gestanden, es ist aber auch immer die Heimat im Mittelpunkt gestanden. Der Mensch stand im Mittelpunkt, als du zum Beispiel den Coronamaßnahmenentschädigungsfonds als zuständiges Regierungsmitglied mit großer Umsicht und großem Erfolg geleitet hast – eine großartige Errungenschaft der Freiheitlichen in Niederösterreich. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Heimat stand im Mittelpunkt, als du als zuständiger Sicherheits- und Asyllandesrat gewährleistet hast, dass auf Basis der Rechtsordnung ein möglichst restriktives Fremdenrecht exekutiert wird. (Beifall bei der FPÖ.)
In diesem Sinne, sehr geehrter Herr Landesrat, lieber Christoph, viel Glück für die kommenden sechs Jahre! Ich freue mich schon auf den ersten von dir geschriebenen Volksanwaltschaftsbericht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
12.48
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. Ich habe die Redezeit auf 5 Minuten eingestellt.
RN/59
12.49
Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Danke sehr, Herr Präsident! Liebe Abgeordnete! Liebe Zuseher! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn im Namen meiner Kollegin Tanja Graf eine Gruppe begrüßen, und zwar die Wirtschaftsbund-Mentoringgruppe aus Salzburg. – Herzlich willkommen bei uns im Parlament! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Wenn wir heute über die Neubestellung unserer Volksanwälte debattieren, so ist das mehr als ein Formalakt, denn da geht es um Vertrauen, um das Vertrauen der Menschen in unseren Rechtsstaat und in die Institution, die hinschaut und nicht wegschaut, wo andere oft wegschauen. Die Volksanwaltschaft ist nicht nur ein Kontrollorgan, sie ist eine verlässliche Stimme für jene, die sich selbst nicht Gehör verschaffen können.
Der Hauptausschuss des Nationalrates hat einen Wahlvorschlag für die kommende Funktionsperiode vorgelegt. Es sind zwei Volksanwälte, die ihre Arbeit fortsetzen: Bernhard Achitz, der von der SPÖ nominiert wurde, und unsere Volksanwältin Gaby Schwarz, die wir von der ÖVP nominieren. Dazu kommt der neu vorgeschlagene Christoph Luisser, der von der FPÖ nominiert wurde. Die aktuelle Amtsperiode endet mit 30. Juni 2025, und gemäß der Bundesverfassung nominieren die drei mandatsstärksten Parteien die Mitglieder der Volksanwaltschaft. Eine einmalige Wiederwahl ist möglich. Im Ausschuss fand dieser Wahlvorschlag eine breite Mehrheit von ÖVP, SPÖ, NEOS und FPÖ.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich heute besonders auf die Volksanwältin Gaby Schwarz eingehen, denn sie hat mit Engagement, Klarheit und Haltung bereits in den letzten Jahren als Volksanwältin überzeugt. Sie wird mit dem heutigen Tag die zweite Amtsperiode antreten. Gaby Schwarz ist eine beharrliche Kämpferin, sie lässt nicht locker, wenn es um soziale Gerechtigkeit, um die Würde des Einzelnen und um die Verantwortung von staatlichen Institutionen geht.
Mit viel politischer Erfahrung, mit einem klaren Blick und mit starker Stimme hat sie sich in den vergangenen Jahren respektvoll, aber bestimmt für jene eingesetzt, die oft nicht gesehen werden: für Menschen in Pflegeheimen, in Justizanstalten, im Jugendstrafvollzug, im Polizeigewahrsam und auch für Frauen. Sie ist zuständig für einen sehr sensiblen Bereich, für die Menschenrechtskontrolle, und sie macht ihre Arbeit dort mit hoher Kompetenz. Der Bericht zur präventiven Menschenrechtskontrolle zeigt deutlich, wie wichtig diese Aufgabe ist. Volksanwältin Gaby Schwarz benennt Missstände klar und sachlich, und sie gibt konkrete Empfehlungen ab, wie man es besser machen kann. Das ist genau ihre Stärke.
Auch international ist sie aktiv. Im Netzwerk der Europäischen Ombudsstellen macht sie als Gastgeberin für viele Delegationen Österreichs Standards sichtbar und lernt auch viele Dinge. Das zeichnet ihre Arbeit aus. Auch öffentlich zeigt sie Haltung. Mit ihrer Initiative Mutfrauen setzt sie sich gegen Gewalt an Frauen ein. Gaby Schwarz ist klar in der Sache, verbindlich im Ton: Sie hört zu und sagt auch, was Sache ist. Solche Menschen brauchen wir in der Volksanwaltschaft.
Ich danke Gaby Schwarz und auch den anderen Volksanwälten und wünsche den neu gewählten Volksanwälten viel Kraft, Ausdauer, Freude in ihrer Arbeit und das Vertrauen der Menschen. – Alles Gute! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
12.53
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard Höfler. Ich stelle die Zeit auf 4 Minuten ein.
RN/60
12.53
Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Da muss ich das Pult ein bisschen runtertun, weil: 2 Meter groß bin ich nicht. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Silvan [SPÖ]: Aber fast!)
Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Zu Beginn möchte ich zwei Klassen der HAK Judenburg hier im Parlament herzlich willkommen heißen. (Allgemeiner Beifall.)
Ich möchte dann gleich mit der stattgefundenen Sitzung des Hauptausschusses beginnen. Da haben sich ÖVP, NEOS, SPÖ und FPÖ auf einen gemeinsamen Wahlvorschlag für die kommende Funktionsperiode der Volksanwältinnen und Volksanwälte geeinigt. Die Grünen haben hingegen dagegengestimmt – heute auch durch die Kollegin Voglauer noch einmal bestätigt –, mit dem Argument, es solle doch ein öffentliches Hearing stattfinden. Dass da die notwendige Qualifikation nicht vorhanden sei, das ist jetzt etwas Neues. Das wurde im Ausschuss nicht debattiert und angesprochen, aber ich möchte im Rahmen der nächsten Minuten ein bisschen darauf eingehen.
Im Hauptausschuss haben wir das sehr ausführlich diskutiert und behandelt, und wir haben im gemeinsamen Regierungsübereinkommen vereinbart, dass wir bis 2026 das Bestellverfahren evaluieren, überarbeiten und, damit verbunden, auch Hearings implementieren. Aus diesem Grund war es, wie von Kollegen Nemeth schon angesprochen, auch in dieser kurzen Zeit nicht möglich, Hearings zu implementieren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff [NEOS].)
Das heißt, wir haben mit dem heutigen Tag die Diskussion gestartet, und – ganz ehrlich – es ist, glaube ich, notwendig, dass man sich für so einen Prozess, für so eine Änderung auch die notwendige Zeit nimmt und eine gewisse Ernsthaftigkeit samt Professionalität natürlich mitnimmt.
Der Hauptausschuss hat mit breiter Mehrheit drei Personen vorgeschlagen: Das sind Gabriela Schwarz, Bernhard Achitz und der neue Kollege Christoph Luisser. Und ganz ehrlich, ich würde mir als Abgeordneter des Hohen Hauses nicht anmaßen, zu sagen, dass diese drei möglicherweise keine notwendige Qualifikation mitbringen. Ich kann nur von unserem Kollegen Bernhard Achitz, der ja schon Volksanwalt ist, sagen, dass er ein ausgezeichneter Jurist und ausgewiesener Sozial- und Gesundheitsexperte ist. Er war jahrelang Leiter der sozialpolitischen Abteilung im Österreichischen Gewerkschaftsbund, hat sich im Bereich Arbeitsmarkt und in der Gesundheitsverwaltung einen Namen gemacht. Ihm die notwendige Qualifikation möglicherweise abzusprechen, ist – bei aller Wertschätzung – etwas ironisch und hat, glaube ich, keinen Platz in diesem Hohen Haus. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Für uns als Klub ist es auch ein bisschen eigen, wenn ich das sagen darf, dass sich die Grünen zwar politisch betrachtet – und das ist legitim – dagegen aussprechen, gleichzeitig Kollege Schallmeiner bei Tagesordnungspunkt 1, und ich zitiere, Kollegen Volksanwalt Achitz quasi damit konnotiert beziehungsweise gelobt hat, dass dieser sich „aufopfernd“ gekümmert hat – gleichzeitig kritisiert man die politische Besetzung ergo fehlende Transparenz. (Zwischenruf des Abg. Schallmeiner [Grüne].) Also dieses Bild zu zeichnen, ist schon etwas eigenartig.
Schlussendlich möchte ich nur festhalten: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht immer mit Steinen werfen. Ich glaube, die Grünen erinnern sich an sogenannte Sideletter aus der letzten Periode. Uns jetzt vorzuwerfen, dass da intransparente Vorgehensweisen gefunden wurden, ist auch etwas ironisch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der grünen Seite. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Strasser [ÖVP].)
Abschließend wünschen wir allen drei neuen Volksanwältinnen und Volksanwälten alles, alles Gute für die Zukunft, und wir werden nach unseren Möglichkeiten weiterhin gemeinsam mit den Volksanwält:innen zusammenarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
12.57
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt.
RN/61
12.57
Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Danke, Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher auf der Galerie! Ich darf an dieser Stelle insbesondere auch die Volksanwältin, die hier ist, begrüßen. Ich möchte Ihnen sowie Ihren zukünftigen Kollegen recht herzlich gratulieren, weil ich glaube, dass die Volksanwaltschaft eine durchaus wichtige Institution in dieser Republik ist, um immer wieder für Transparenz zu sorgen und auch auf Missstände in dieser Republik hinzuweisen.
Umso wichtiger ist es uns als Regierung, dass wir auch den Bestellprozess in Zukunft transparent gestalten werden – etwas, was ja erstmalig so in einem Regierungsprogramm vereinbart ist und dementsprechend in den nächsten Monaten und Jahren umgesetzt werden wird, damit in Zukunft die Bestellung dieser wichtigen Institution transparent ist. Das ist, glaube ich, durchaus etwas, was uns hier gemeinsam gelungen ist – wobei es leider, und das möchte ich auch sagen, aufgrund der budgetären Herausforderungen, die wir haben, und aufgrund der kurzen Zeit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht so weit ist, dass dieser Prozess umgesetzt werden kann. Sie können sich aber darauf verlassen: Das wird sehr bald geschehen. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)
Es ist insbesondere aber auch deswegen notwendig, dass man da Transparenz walten lässt, weil eben die Institution der Volksanwaltschaft so wesentliche Kontrollmechanismen hat. Und es ist ja nicht nur so, dass wir als NEOS oder als Regierung das so sehen, sondern es gibt auch darüber hinaus immer wieder wichtige internationale Organisationen, die darauf hinweisen – wie beispielsweise die UNO, die ja schon 2012 aufgefordert hat, den Bestellprozess anzupassen, weil ja insbesondere auch Menschenrechte zentrale Aspekte sind und da auch wichtige und wesentliche Aufgaben übergeben wurden. Dementsprechend freue ich mich sehr darauf, dass wir als Regierung da auch eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
12.59
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Schilchegger.
RN/62
12.59
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Die Mitglieder der Volksanwaltschaft müssen bekanntlich über Kenntnisse der Organisation und Funktionsweise der Verwaltung und Kenntnisse auf dem Gebiet der Menschenrechte verfügen – das ist die Vorgabe des Verfassungsrechts. Ich möchte im Folgenden kurz noch einmal erläutern, warum sich der Freiheitliche Parlamentsklub dafür entschieden hat, Herrn Dr. Christoph Luisser für das Amt des Volksanwaltes vorzuschlagen.
Wer zum Doktor der Rechtswissenschaft in einem Bereich des Verfassungs- und Verwaltungsrechts promoviert, anschließend die Ausbildung zum Rechtsanwalt absolviert und dann zehn Jahre lang selbst als Rechtsanwalt praktiziert, verfügt schon deshalb naturgemäß über hohe Kenntnisse im Bereich der öffentlichen Verwaltung und auf dem Gebiet der Menschenrechte. Zu dieser beeindruckenden Basis kommen aber noch weitere Lebensstationen hinzu, die Dr. Christoph Luisser in seinem Berufsleben absolviert hat: Er war in hohen und höchsten Funktionen auch selbst in der Verwaltung tätig – im Justizministerium, im Innenministerium, also gerade in Ressorts, die sich laufend auch mit grundrechtlichen und menschenrechtlichen Fragen befassen müssen. Darüber hinaus war er drei Jahre auch als Referent in der Volksanwaltschaft tätig. Das ist sozusagen, wenn man so will, die Kirsche auf der Sahnetorte. Da passt wirklich alles zusammen, was nur zusammenpassen kann. (Beifall bei der FPÖ.)
Meine Damen und Herren, das ist wirklich nicht selbstverständlich bei politischen Besetzungen. Man kennt das ja, ab und zu passiert etwas, bei dem man sich dann schon manchmal fragt: Na ja, gut, wenn jemand laut seinem Lebenslauf gelernter Kommunikationstrainer ist, Parteisekretär war und dann auf einmal zum Vizepräsidenten der Europäischen Investitionsbank avanciert, wie passt das zusammen? – In diesem Fall ist es nicht so, die formalen Kriterien sind auf jeden Fall erfüllt.
Es gibt aus meiner Sicht aber schon noch ein drittes Qualifikationsmerkmal für den Beruf des Volksanwaltes, das mehr oder weniger ungeschrieben ist und sich nicht direkt aus der Verfassung erschließen lässt, und das ist eben das Kriterium des Vertrauens – es wurde heute in der Debatte schon mehrfach angesprochen. So, wie ein Rechtsanwalt das Vertrauen seiner Mandanten haben muss und haben soll, muss natürlich ein Volksanwalt auch das Vertrauen des Volkes haben. Die Verteilung – wie sich sozusagen dieses Vertrauen des Volkes ausdrückt und wie es auf die einzelnen Vertreter verteilt wird – kommt natürlich am ehrlichsten in den öffentlichen Wahlen zum Ausdruck. Es ist daher auch folgerichtig, Frau Kollegin Voglauer, dass die Bundesverfassung das Vorschlagsrecht für die drei Volksanwälte genau jenen drei Parteien überantwortet, die bei den Wahlen zum Nationalrat die meisten Wählerstimmen gewonnen haben. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].)
Also Partei A ist stärkste Partei, Partei B zweitstärkste Partei, Partei C drittstärkste: Es kann nicht sein, dass sich Parteien B, C und D zusammenschließen und dann sozusagen das Recht der stärksten Partei auf Repräsentation verhindern. Das ist sachgerecht, das ist auch repräsentativ, und das ermöglicht sozusagen die bestmögliche demokratische Legitimation.
Ein Volksanwalt sollte ja nicht nur selbst Experte in seinem Fachgebiet sein, sondern er sollte auch das politische Handwerkszeug verstehen, da es im Beruf des Volksanwaltes sehr viel um Vermittlungstätigkeit geht: Es geht auch um öffentliches Auftreten, es geht um Arbeit mit Medien. Meine Damen und Herren, Dr. Christoph Luisser ist derzeit Landesrat in Niederösterreich und somit Teil der niederösterreichischen Landesregierung – sozusagen an der Spitze der niederösterreichischen Landesverwaltung. Er ist selbst Experte für Verfassung, Verwaltung und hat auch das politische Handwerkszeug. Das ist sozusagen nicht nur die Kirsche auf der Sahnetorte, sondern das ist eine Extraportion Sahne auf der Sahnetorte mit Dutzenden Kirschen darauf. Er hat aus meiner Sicht bewiesen, dass er nicht nur ein einfacher Rechtsanwalt, sondern auch ein echter Anwalt des Volkes ist. (Beifall bei der FPÖ.)
13.03
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.
RN/63
13.04
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte nur ganz kurz hier etwas klarstellen, und zwar geht es um den Antrag meiner Kollegin Olga Voglauer, der offenbar von vielen Rednerinnen und Rednern missverstanden wurde.
Es geht nicht um eine Neugestaltung des Vorschlagsrechts – das ist nicht das Thema –, es geht darum, wie mit diesen Vorschlägen umgegangen wird: dass nicht Personen dem Parlament vorgeschlagen werden und dann abgenickt werden müssen, sondern dass die vorschlagsberechtigten Fraktionen mehrere Personen – möglicherweise auch nur eine, im Idealfall drei zur Auswahl – dem Nationalrat vorstellen, diese sich einem Hearing stellen und dann ein Ranking gemacht wird, über das dann abgestimmt werden kann, sodass die bestqualifizierten Personen in die Positionen der Volksanwaltschaft gewählt werden können. (Beifall bei den Grünen.)
Es geht nicht darum, am Vorschlagsrecht zu rütteln. Es ist Standard, wie es am EGMR gemacht wird: Dort kommt ein Vorschlag, eine Personengruppe aus den Ländern, und dann wird geschaut, wer als Richter, als Richterin, als Mitglied einer bestimmten Kommission am besten geeignet ist. Diesen Standards, die in den höchsten Institutionen vorherrschen, sollten wir uns schleunigst anpassen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Kickl [FPÖ]: Aber dann wär’s die Stoisits nie geworden!)
13.05
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Susanne Raab zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/64
13.05
Abgeordnete MMag. Dr. Susanne Raab (ÖVP): Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Volksanwältin! Ich habe mich heute zu Wort gemeldet, weil es mir besonders wichtig ist, auf die Bedeutung der Volksanwaltschaft auch für die Wahrung der Frauenrechte und den Einsatz für diese aufmerksam zu machen. Ich möchte in diesem Zusammenhang gerne auf dich, sehr geehrte Frau Volksanwältin, liebe Gaby, eingehen, die du in deiner ersten Periode als Volksanwältin eine leidenschaftliche Kämpferin für die Frauen in unserem Land warst – und das wirst du in Zukunft auch weiter sein –, die nicht davor zurückscheut, den Finger in die Wunde zu legen, wenn es um die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in unserem Land geht. (Beifall bei der ÖVP.)
Ich halte es für ganz wesentlich, dass die Volksanwaltschaft auch an der Spitze mit einer Frau besetzt wird, als Sprachrohr für die Frauen in unserem Land. Es ist so wichtig, dass du sagst – du hast es heute erwähnt, sehr geehrte Frau Volksanwältin –: „Frauenrechte sind Menschenrechte“. Die Volksanwaltschaft ist das Haus der Menschenrechte. Als Fraktion der Volkspartei sind wir stolz, dich wieder einstimmig im Klub nominieren zu dürfen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wir als Abgeordnete nehmen die Wahl der Volksanwälte und der Volksanwältin nicht als eine einfache Entscheidung, sondern als sehr bedeutende Entscheidung hier im Hohen Haus wahr, nicht nur für uns, sondern auch für die Bürgerinnen und Bürger, weil – und das hat man heute auch gemerkt – die Volksanwaltschaft ein hohes Vertrauen genießt, ein hohes Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger. Warum? – Weil man merkt, dort wird man als Bürgerin, als Bürger wahrgenommen, dort wird hingehört, und dort wird auch gehandelt.
Das spüren nicht nur wir und die Menschen in unserem Land, sondern das zeigt sich auch international: Unserer Volksanwaltschaft wurde bereits vor einigen Jahren von der internationalen Gemeinschaft der sogenannte Goldstatus verliehen, der A-Status. Diesen beizubehalten und aufrechtzuerhalten ist sicherlich ein Auftrag der bereits tätigen und auch der zukünftigen Volksanwältinnen und Volksanwälte.
Ich wünsche allen Volksanwälten, die heute bestellt werden, für ihre Aufgabe in der Volksanwaltschaft alles Gute, viel Feingefühl, viel Geduld und vor allem das, was du tagtäglich vorgelebt hast, liebe Gaby, nämlich aufzuzeigen und aufzustehen, wenn es notwendig ist, und eine Fürsprecherin für die Menschen in unserem Land zu sein. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)
13.08
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit auch geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/65
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir jetzt zur Wahl.
Ich lasse über den vorliegenden Gesamtvorschlag des Hauptausschusses, sofern es keine Einwendungen gibt, durch Aufstehen und Sitzenbleiben abstimmen. Kann ich so vorgehen? – Das scheint auf Zustimmung zu stoßen.
Damit ersuche ich jene Damen und Herren, die dem Antrag des Hauptausschusses in 93 der Beilagen, Christoph Luisser, Gabriela Schwarz und Bernhard Achitz mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2025 zu Mitgliedern der Volksanwaltschaft zu wählen, ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Ich gratuliere der Volksanwältin und den Volksanwälten. (Allgemeiner Beifall.)
Ich freue mich auf die gute Zusammenarbeit mit dem Nationalrat – alles Gute, viel Erfolg!