RN/71

UG 13: Justiz 

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen jetzt zur Untergliederung 13: Justiz. 

(In Richtung Bundesministerin Meinl-Reisinger:) Ich verabschiede die Frau Minister, schönen Abend, gute Nacht! (In Richtung Bundesministerin Sporrer:) Grüß Gott, Frau Minister!

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Stefan

RN/72

23.52

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Jetzt kommen wir zum Thema Justiz. Welche Situation ist bei diesem Thema zu betrachten? – Wir haben in Österreich die europaweit höchste Abgabenquote – großartig. Wir haben gleichzeitig die höchsten Gerichtsgebühren – großartig. Diese Gerichtsgebühren haben sich aber in Österreich deutlich anders entwickelt als in den anderen Ländern, und zwar haben sie sich von 2010 bis 2020 um fast 100 Prozent erhöht, während sie in den anderen europäischen Ländern etwa um 15 Prozent gestiegen sind. Also das sind einmal die Voraussetzungen, die wir vorfinden. 

Gleichzeitig haben wir festgestellt, dass vor allem im letzten Jahr – oder auch in den letzten ein, zwei Jahren – der Anfall bei den Gerichten deutlich gestiegen ist. Die Justizwacheanstalten sind überbelegt, es sind mehr als 50 Prozent nicht österreichische Staatsbürger in den Gefängnissen. Bei den Justizwachebeamten wird gespart, die Zustände sind ziemlich schlecht. 

Das ist also der Zustand. Was ist dann die Reaktion? Was macht man dann als Bundesregierung? – Na ja, man erhöht die Gebühren, ist ja ganz klar. Das ist ja der ganz normale Ansatz, man hat schon die höchsten Gebühren, man hat die höchste Abgabenquote, also erhöht man die Gerichtsgebühren – auch sonstige Gebühren, zum Teil skurrile Gebühren – um bis zu 50 Prozent. So ein Beispiel für eine skurrile Gebühr: Wenn eine GmbH ein Protokoll über ihre Gesellschafterversammlung erstellt, dann muss sie bis jetzt 140 Euro an den Staat bezahlen. Künftig sind es 210 Euro. Was ist die Leistung des Staates? – Nichts. Es ist eine versteckte Steuer, aber das ist das, was Realität ist. 

Da sieht man, wie reagiert wird. Wen treffen diese Gebühren? Jene mit den breiten Schultern? – Nein. Denen ist es relativ egal, ob sie 70 Euro mehr zahlen, in dem Fall oder bei anderen Gebühren. Bei einer Beglaubigung, für die Sie bis jetzt 14 Euro an den Staat zahlen mussten, sind es künftig 21 Euro. Das trifft die Leute, die weniger haben, also nicht die mit den breiten Schultern. Also ist auch das eine Mär. 

Was ist dann auf der anderen Seite noch das Thema? Na gut, dann können wir noch bei der Qualität ein bisschen sparen. Das wäre ja noch eine Idee, oder? 

Die Ausbildung der Juristen beinhaltet für jene, die einen juristischen Beruf ergreifen wollen, eine Gerichtspraxis. Derzeit sind es sieben Monate, das ist eh schon sehr kurz.; das wird auf fünf Monate reduziert. Es wird aber dazugesagt: Das verringert die Qualität der Ausbildung überhaupt nicht! – Das ist ja toll. Also wenn das so ist, dass die Reduktion der Ausbildung die Qualität nicht vermindert, dann wäre das ja eigentlich ein tolles Konzept für die Bildung an sich. Da könnten wir ja überall sparen. Wir könnten um 20, 30 Prozent kürzere Ausbildungen machen, das ändert nichts an der Qualität. 

Ähnliches zum Beispiel bei der Erwachsenenvertretung: Das war ein großes Projekt, die gerichtliche Erwachsenenvertretung – früher hat das Sachwalter geheißen. Dann hat man gesagt, es gibt so viele Missstände, nennen wir es Erwachsenenvertretung, stellen wir das System um. Alle drei Jahre muss kontrolliert werden, ob eine Erwachsenenvertretung noch sinnvoll ist, damit es weniger Missstände gibt. Jetzt wird diese Frist einfach auf fünf Jahre erhöht. Das kann man machen. Bedeutet das jetzt aber, dass die Missstände oder die potenziellen Missstände um 40 Prozent oder 60 Prozent mehr werden? Oder ist das auch egal?

Das sind also die Ansätze, wie in der Justiz vorgegangen wird. Es ist sehr traurig. Es ist wirklich schade. (Zwischenruf des Abg. Höfinger [ÖVP].) Die minimale nominelle Budgeterhöhung wird durch die Inflation wieder aufgesaugt. Es wird also nicht besser, aber es wird teurer und das ist wirklich traurig. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben einen ganz anderen Ansatz. Dieser andere Ansatz geht in die Richtung, dass man die Gerichtsgebühren tatsächlich senkt. Ich bringe daher einen Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Senkung der Gerichtsgebühren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Senkung der Gerichtsgebühren vorsieht, um den Zugang zur Justiz für alle Bürger erschwinglich zu machen und die Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft Österreichs in der Europäischen Union zu verbessern.“ 


Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

23.57

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/72.1

Senkung der Gerichtsgebühren (62/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der soeben angesprochene Antrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner.

RN/73

23.57

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich ist ein funktionierender Rechtsstaat und wenn wir heute das Doppelbudget in diesem Bereich diskutieren, dann möchte ich klar festhalten, dass die Justiz einen substanziellen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung leistet und damit auch zu einer nachhaltigen Budget- und Fiskalpolitik zurückkehrt. 

Frau Bundesministerin, ich möchte Ihnen auch gratulieren, dass es Ihnen gelungen ist, Kurs zu halten, denn wer an der Justiz spart, der spart an der falschen Ecke, der spart an der Demokratie. Ich freue mich auch, dass es gelingt, die 12 500 Planstellen, die wir aktuell haben, bis 2029 stabil zu halten. 

Jetzt möchte ich aber auch ein paar kritische Punkte anführen. Es gibt einiges zu tun und ich möchte es an drei Beispielen festmachen: 

Erstens: der Elektronische Akt und die Infrastruktur. Die Justiz rühmt sich mit dem digitalen Akt. Das ist eine Erfolgsgeschichte und wir sind mit über drei Millionen Akten sicherlich internationaler Vorreiter. Ich bringe aber ein Beispiel aus der Praxis. Was nutzt uns dieser digitale Akt, wenn wir ihn in der Praxis nicht anwenden können? Ich sage es Ihnen ganz ehrlich: Wir schießen österreichische Quantentechnologie ins Weltall und schaffen es nach vielen Jahren immer noch nicht, flächendeckend Internet in die Gerichtssäle, Internet in die Justizvollzugsanstalten zu bringen. Wir führen das System des digitalen Aktes damit ad absurdum. Digitalisierung ohne geeignete Infrastruktur bringt nichts. 

Zweiter Punkt ist die gerichtliche Erwachsenenvertretung: Hohes Haus, das ist ein ganz heißes Eisen. Wir haben es heute schon deutlich gehört – ich gebe auch zu, von der Opposition von rechts und von links und auch von meiner Fraktion, einer Regierungspartei –, das ist ein ganz heißes Eisen. Wir haben über 7 000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in diesem Land. Es gibt über 2 200 Berufsanwärterinnen und Berufsanwärter, Notarinnen und Notare, die tagtäglich im Sinne der Allgemeinheit und im Sinne des Rechtsstaates wertvolle Arbeit leisten – und das oft auf eigene Kosten. Diesen bürden wir jetzt eine Pflicht auf, juristisch einzuschreiten, wenn juristische Kenntnisse nicht erforderlich sind, sondern vielmehr psychosoziale Ausbildungen erforderlich wären. 

Wir schaffen da eine Zwangssituation – und ich glaube, Frau Bundesministerin, es braucht hier eine tiefgründige Diskussion, ob wir generell am System ansetzen müssen. Ich möchte das ganz kritisch anmerken. Das ist so, wie wenn wir Feuerwehrleute verpflichten, Sanitätsdienst zu leisten. 

Der dritte und letzte Punkt: Verfahrensbeschleunigung und Justizreform. Wir haben eine wunderbar und sehr gut funktionierende Justiz und wir können alle stolz darauf sein. Im Verhältnis zu anderen Staaten gibt es auch relativ schnelle Verfahren und eine kurze Verfahrensdauer. Da geht aber noch mehr. Wie schaffen wir das? Indem wir das umsetzen, was im Regierungsprogramm steht, nämlich, dass wir schnellstmöglich eine tiefgreifende Justizreform auf den Weg bringen: Verschlankung, Beschleunigung, Entbürokratisierung. Die letzte Justizreform liegt 20 Jahre zurück. 

Auch in der Justiz ist es so, dass uns ein Bürokratietsunami überschwemmt, wie es oft auch in der Verwaltung passiert, und dafür ist es notwendig, dass wir den Expertinnen und Experten zuhören und dass auch das Justizressort diesen zuhört. 

Hohes Haus, ich bleibe dabei, ich habe es auch schon einmal gesagt, und wir werden uns einig sein: Parteipolitik hat nicht nur im Gerichtssaal nichts verloren, sie hat auch in der Justizgesetzgebung nichts verloren. Insbesondere dort muss sie auch immer faktenbasiert sein und darf nie ideologiegetrieben sein. Der Justizausschuss kann sich einbringen, er will sich einbringen und er wird sich einbringen. Frau Bundesministerin, ich bitte Sie, auch den Dialog zu führen. (Beifall bei der ÖVP.)

0.02

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. Ich habe die Zeit auf 5 Minuten eingestellt. 

RN/74

0.02

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es geht um das Justizbudget. Wie Sie alle wissen, halten wir das Justizbudget für wesentlich für einen starken Rechtsstaat und für eine starke Demokratie. Diese Zahlen spiegeln auch wider, wie ernst es die Regierung mit der Stärkung dieses Rechtsstaates meint. Frau Justizministerin, da kann man Ihnen gratulieren: Es ist Ihnen und Ihrem Team gelungen, das Budget und die Ressourcen, für die wir noch hart gekämpft hatten und immer wieder kämpfen mussten, jetzt zumindest einmal vor einer massiven Kürzung zu bewahren. Das ist gut und richtig so. Sie konnten offenbar die ÖVP überzeugen, dass das Justizressort ein Sicherheitsressort ist. Das ist es nämlich und deshalb ist es wichtig, dass man da ausreichend Mittel hat. 

Trotzdem sinkt das Budget kaufkraftbereinigt – 2025 um 64,4 Millionen Euro und 2026 sogar um 123 Millionen Euro gegenüber 2024, das sind schon stolze Zahlen. Daher ein großer Appell an den Finanzminister: Die Gerichtsgebühren wurden erhöht und es ist wichtig, dass die Einnahmen aus diesen Gerichtsgebührenerhöhungen auch der Justiz zugutekommen; denn diese Mehreinnahmen sollen die Justiz stärken, das ist wichtig für die Bevölkerung in diesem Land.

Das Justizpersonal hat durch verschiedene Gesetzesänderungen – durch die Handysicherstellung, durch die Informationsfreiheit und durch den Verteidigungskostenersatz – einen Mehraufwand. Die Fälle werden immer komplexer und aus diesem Grunde muss dieser Mehraufwand auch mit zusätzlichen Stellen ausgeglichen werden, sonst leidet die Qualität. 

In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu sprechen kommen. Er ist nämlich ein Gericht – und es ist wichtig, jegliche Einflussnahme von diesem Gericht fernzuhalten; denn wenn man sich da einmischt, wenn man die Gewaltentrennung außer Kraft setzt oder vernachlässigt, bedeutet das eine Einmischung und eine Einflussnahme auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, und das darf nicht passieren. Das, was Kanzler Stocker bereits wenige Wochen nach dem Amtsantritt im Alleingang versucht hat oder angekündigt hat, ist eine Aushebelung der Menschenrechte und eine Aushebelung der Glaubwürdigkeit dieses höchsten Gerichtes. 

Das, womit dann Landeshauptmann Kaiser geantwortet hat, ist auf einer anderen Ebene fast noch schlimmer, denn er stellt die gesamte Konvention infrage und möchte sie unter dem Vorwand, sie weiterzuentwickeln, für Einflussnahmen und für eine mögliche Basarisierung der Menschenrechte öffnen, sodass möglicherweise ein Abtausch passiert, der nicht passieren darf. Deshalb, damit all das nicht passiert, stellen wir einen Entschließungsantrag und ich hoffe, dass sich die Stimmen in der SPÖ und bei den NEOS, die sich gegen diese Maßnahmen ausgesprochen haben, hier in der Abstimmung auch durchsetzen werden. 

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Agnes Sirkka Prammer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention“ 

Der Nationalrat wolle beschließen: 

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, der Vizekanzler und die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, werden aufgefordert, jeder Schwächung der Europäischen Menschenrechtskonvention klar entgegenzutreten, die Unabhängigkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu achten und sich weiterhin für die Wahrung der EMRK auf europäischer Ebene einzusetzen.“


Danke sehr. (Beifall und Bravoruf bei den Grünen.)

0.06

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/74.1

Bekenntnis zur Europäischen Menschenrechtskonvention (63/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Agnes Sirkka Prammer, Freundinnen und Freunde wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt. 

RN/75

0.07

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Hohes Haus! Rechtsstaat und Demokratie gehen Hand in Hand. Sie sind die tragenden Säulen unseres Zusammenlebens. Diesen Rechtsstaat abzusichern und den laufenden Betrieb in der Justiz zu gewährleisten, waren uns wesentliche Anliegen im Rahmen der durchaus herausfordernden Budgetverhandlungen. Das ist uns mit dem vorliegenden Justizbudget auch gelungen. Der Rechtsstaat steht auf festen Beinen, das Budget beläuft sich auf 2,4 Milliarden Euro, das ist eine Steigerung um 142,3 Millionen Euro oder 6,1 Prozent. 

Trotz des Spardrucks bleibt der Personalstand in der Justiz stabil. Ebenso wird an der Entbürokratisierung gearbeitet und der Ausbau der vollelektronischen Verfahrensführung forciert. Konsolidiert wird unter anderem im Bereich der Bauvorhaben sowie zum Beispiel bei Dienstreisen. Dennoch ist es dieser Bundesregierung bereits in den ersten Wochen gelungen, wichtige Akzente in der Justizpolitik zu setzen. An dieser Stelle möchte ich mich bei Ihnen, Frau Ministerin, ausdrücklich bedanken, weil es wichtig ist, dass, wie wir wissen, aktuell sehr intensiv an der Umsetzung der unabhängigen Weisungsspitze der Staatsanwaltschaften gearbeitet wird. Wir hoffen und arbeiten daran, dass sie in dieser Legislaturperiode endlich kommen wird – ein großer Schritt, auf den wir viele Jahrzehnte hingearbeitet haben. 

Besonders freut mich, dass für den Gewaltschutz mehr Mittel zur Verfügung stehen werden. Das bedeutet einen Ausbau der Gewaltambulanzen, für deren Umsetzung wir uns genauso seit einigen Jahren intensiv eingesetzt haben. Ressortübergreifend auf Schiene ist bereits der Nationale Aktionsplan Gewaltschutz.

Ebenfalls umgesetzt wird ein Verbot unerwünschter Dickpics, das wir im Jahr 2022 eingebracht haben. Damit werden wichtige Projekte rasch umgesetzt beziehungsweise ausgeweitet. 

Zudem steht die größte Modernisierung des Strafvollzugs seit zehn Jahren an. Die Ausweitung der elektronischen Fußfessel und die Neuregelung der bedingten Entlassungen entlasten einerseits den Strafvollzug und das Budget, bringen aber andererseits auch wesentliche Vorteile im Bereich der Resozialisierung.

Ja, wir müssen sparen, auch wenn wir das Budgetloch nicht verursacht haben. Wir sorgen dafür, dass gerecht gespart wird und dass wir Österreich wieder auf Kurs bringen, damit wir künftig wieder Spielraum für Zukunftsinvestitionen haben. Mit diesem Doppelbudget machen wir einen großen Schritt in diese Richtung. Gleichzeitig sichern wir den Rechtsstaat und den laufenden Betrieb der Justiz ab. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

0.10 

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Tschank. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/76

0.10

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Eine der ersten Amtshandlungen der neuen Justizministerin war, die Erhöhung der Gerichtsgebühren in Österreich um satte 23 Prozent sicherzustellen. Das ist ein ganz massiver Anstieg, um circa ein Viertel. Ich frage mich, wer diesen Bock geschossen hat. War es die schwarz-grüne Vorgängerregierung, die sich nicht rechtzeitig um die Aussetzung der Valorisierung gekümmert hat, oder war es die Frau Justizministerin, die in vorauseilendem Gehorsam einen Beitrag zur Budgetsanierung leisten wollte? Jedenfalls muss man es in aller Deutlichkeit benennen, sehr geehrte Damen und Herren: Der Zugang zum Recht ist dadurch gefährdet. Der bei Weitem größte Anteil an der Prozessführung sind nämlich die Gerichtsgebühren. Es riecht hier natürlich nach planmäßigem Abkassieren bei der österreichischen Bevölkerung. Betroffen sind Zivilverfahren, Scheidungen, Firmenbucheintragungen, Grundbuchauszüge, Firmenbuchauszüge. 

Ein kurzes Beispiel, um das ein wenig zu veranschaulichen: Bei einer Prozessführung mit einem Streitwert von 7 000 Euro, die sich über alle drei Instanzen zieht, sind nunmehr 4 352 Euro an Gebühren fällig, also mehr als die Hälfte des eigentlichen Streitwertes. Frau Ministerin, das ist unverhältnismäßig. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, es ist unsozial und es ist eine Sonderabgabe zur Sanierung des hier vorliegenden maroden Budgets – und das, obwohl Österreich bei den Gerichtsgebühren im europaweiten Vergleich bereits im Spitzenfeld liegt. Laut einer Studie des Europarates – das kennen Sie alles natürlich ganz genau – kassiert die Republik jährlich 1,5 Milliarden Euro, also um rund 200 Millionen mehr als der gesamte Justizbetrieb tatsächlich kostet. 

Bemerkenswert ist, dass sich das österreichische Justizbudget mit Ausnahme des Strafvollzugs über die Gerichtsgebühren in einem Ausmaß von 117 Prozent selbst finanziert und damit einen Überschuss produziert. Dieser Überschuss kommt ja im Wesentlichen nicht der Justiz zugute, sondern fließt in einen großen Topf, der den restlichen Ausgaben des Bundes dienen soll. Wichtig wäre, dass man Planstellen für Richter und Staatsanwälte schafft, dass man natürlich auch den Justizapparat stärkt. Das ist auch etwas, dem wir uns natürlich auch anschließen können. 

Um es aber klar zu benennen: Es handelt sich bei dieser Erhöhung um nichts anderes als ein fiskalpolitisches Abkassieren auf dem Rücken der Recht suchenden Bevölkerung in Österreich. (Beifall bei der FPÖ.)

Frau Bundesministerin! Nein, die Verfahrenshilfe wirkt diesem Gebührenwucher nicht wirksam entgegen, weil es um die Belastung des Querschnitts der gesamten Bevölkerung und auch der Unternehmen geht. Das ist nur in einem ganz unteren Segment ein wirklicher Ausgleich. In der Breite ist es das tatsächlich nicht. Es ist also eine reine Budgetsanierungsmaßnahme, die im Kern eben nicht gerechtfertigt ist. 

Unterstützen Sie daher unseren Antrag des Kollegen Stefan! Nehmen Sie diese unsachliche Gebührenerhöhung zurück! Der Zugang zum Recht muss gesichert sein.

Lassen Sie mich abschließend auch noch eine Bemerkung zu Kollegin Prammer und zur Europäischen Menschenrechtskonvention machen: Natürlich sind wir für den Input von Landeshauptmann Kaiser dankbar, dass es zu einer Diskussion darüber, wie man diesen internationalen, völkerrechtlichen Vertrag weiterentwickeln und ins 21. Jahrhundert überführen kann, kommen kann und muss. Lassen Sie diese Diskussion zu! Hier geht es in Wahrheit darum, dass man Gegebenheiten im 21. Jahrhundert anerkennt und entsprechend handelt und diese Verträge an eine zeitgemäße Form anpasst. Der Zugang und die Qualität im Rechtssystem wird dadurch erhöht und dafür sind wir zu gewinnen. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

0.14

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/77

0.14

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, aufgrund der budgetären Lage in Österreich muss auch im Bereich der Justiz eingespart werden und das tut schon weh, denn sie wurde, nachdem Dr. Jabloner ihren stillen Tod prognostiziert hatte, reanimiert. So stabil vital aber, wie wir das alle wohl gerne hätten, ist sie nicht aufgestellt. In der Justizverwaltung besteht auch weiterhin erheblicher Reformbedarf, dem man mit diesem Budget nur schwerlich gerecht werden kann. 

Die Haftbedingungen im Straf- und Maßnahmenvollzug sind weiterhin untragbar. Es fehlt an der angemessenen medizinischen und psychologischen Betreuung. In vielen Einrichtungen – leider auch im Jugendvollzug – gibt es einen erheblichen Überbelag. Die Situation ist besorgniserregend. Auch im Maßnahmenvollzug mangelt es an individueller Betreuung, therapeutischen Angeboten, geeigneten Einrichtungen für die Nachbetreuung nach der Entlassung, und es fehlen, wie in anderen Bereichen der Justiz, ausreichend qualifizierte Gutachter:innen. 

Wir als NEOS hätten gerne, was wir in der Opposition durchgehend gefordert haben, nämlich schnellstmöglich für nicht nur menschenwürdige, sondern auch resozialisierende Haftbedingungen zu sorgen. Viele der dringend notwendigen Verbesserungen, das ist uns bewusst, kosten aber viel Geld und das ist nun einmal nicht da. Das schmerzt – das möchte ich hiermit nur artikulieren –, sicher nicht nur mich. 

Umso wichtiger ist es, dass wir all das vorantreiben, was im Rahmen unserer Möglichkeiten liegt, weil es zu Einsparungen führt oder sogar das Budget nicht belastet. Deswegen freue ich mich, dass wir eine Einsparung durch einen ersten wichtigen Reformschritt, den Expert:innen schon viele Jahre fordern, schaffen, nämlich dass wir eine Ausweitung der Alternativen zur Haft beschließen. Das bedeutet konkret erstens, dass die Möglichkeit der bedingten Entlassung ausgeweitet wird, und zweitens wird der elektronisch überwachte Hausarrest, also der Einsatz der Fußfessel, künftig häufiger angewendet. Das ist nicht nur ein sinnvoller rechtspolitischer Schritt, sondern es ist auch sozial wirksam, weil diese Maßnahmen die Wiedereingliederung in die Gesellschaft erleichtern und zu einer niedrigen Rückfallquote beitragen – und noch dazu sind sie eben kosteneffizient. 

In der Zukunft müssen wir alle Spielräume, die uns trotz der angespannten Haushaltslage bleiben, nutzen, und dazu haben Sie unsere Zusage: gezieltere Personalgewinnung für offene Stellen durch deren Attraktivierung, Klärung und Änderungen von Zuständigkeiten in der Justiz, Modernisierung der Gerichtsverfahren im Interesse aller Beteiligten, Maßnahmen zur Suizidprävention, die auch gratis wären. Bei diesen und allen anderen Verbesserungen, die trotz der schwierigen Budgetlage möglich sind, werden wir NEOS Sie tatkräftig unterstützen. (Beifall bei den NEOS.)

0.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer. – Bitte, Frau Bundesminister.

RN/78

0.17

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Wir alle wissen: Unsere Republik steht aktuell vor großen budgetären Herausforderungen. Die finanziellen Spielräume sind äußerst eng. Das hat sich in den letzten Wochen in den Verhandlungen und Debatten um das Budget deutlich gezeigt. Wir wissen aber auch: Wenn wir nicht jetzt handeln, werden unsere Handlungsspielräume später noch mehr eingeengt sein. Das gilt es zu vermeiden. 

Zum Justizbudget: Was waren die besonderen Herausforderungen in den Verhandlungen? Sie alle kennen die Berechnungen zu einem Abschlag von 15 Prozent auf die Sachausgaben jedes Ressorts. Genau diese Forderung ist aber beim Justizbudget kaum umzusetzen, da zu den Sachausgaben zu einem hohen Anteil indirekt auch Personalausgaben gehören – dies aufgrund gesetzlicher Vorgaben –, nämlich für die Familiengerichtshilfe, die Entlassenenhilfe, die Erwachsenenvertretung, für den Gewaltschutz und hier vor allem für die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt – ein absolut aktuelles Thema. 

All dies gehört zu einem funktionierenden Justizapparat, der für das Vertrauen der Bevölkerung in die Behörden und Gerichte unverzichtbar ist. Wir haben es heute schon gehört: Eine krisenfeste Justiz ist einer der Grundpfeiler unseres demokratischen Rechtsstaates. Die Justiz muss nicht nur für die Menschen in unserem Land gut funktionieren, sondern auch für die Wirtschaft – auch das wurde schon angesprochen –, für die Unternehmen, die ja auch maßgeblich zur Konjunkturbelebung beitragen sollen. 

Die Behörden und Gerichte sollen also gut arbeiten können und gleichzeitig muss auch das Justizressort seinen Beitrag zur Sanierung des Staatshaushaltes leisten. Diesen Balanceakt zwischen einem signifikanten Beitrag zur Budgetkonsolidierung ohne massive Einschnitte in zentrale Bereiche der Institutionen galt es zu bewältigen. Ich bin dankbar, hier heute sagen zu dürfen: Die Justiz leistet ihren Beitrag und gleichzeitig steht sie weiterhin auf einem soliden Fundament. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Im Einzelnen: Das Budget meines Ressorts für 2025 steigt auf 2,4 Milliarden Euro. Das bedeutet ein Plus von über 87 Millionen Euro. Der laufende Betrieb der Justiz ist mit diesem Budget sichergestellt. Es werden auch keine Einschnitte beim Personal erfolgen. Der Stellenplan bleibt im Wesentlichen gleich. Es findet auch kein Aufnahmestopp statt, freiwerdende Stellen können also nachbesetzt werden. 

Auch gesellschaftlich besonders bedeutende Bereiche wie die schon erwähnte Entlassenenhilfe, die Familiengerichtshilfe, die Erwachsenenvertretung und der Gewaltschutz sind ausreichend budgetiert. Wir sparen, wo es vertretbar ist, aber nicht dort, wo es die Substanz trifft. Einsparungen werden wir bei einzelnen Sanierungsprojekten wie bei den Justizakademien treffen – diese Sanierungsprojekte werden verschoben –, nicht jedoch bei den laufenden Bauprojekten der Vollzugsanstalten. Es ist ganz wichtig, das hier zu betonen. 

Wir sparen bei der IT, nämlich indem wir Open-Source-Produkte anstelle von Produkten mit teuren Lizenzgebühren verwenden, was etwa 10 Millionen Euro an Einsparungen jährlich bringt. Wir sparen aber nicht bei unserem Erfolgsmodell der Ausrollung des digitalen Aktes der Justiz 3.0. Hier ist die Ausrollung gesichert. Wir hoffen, bis Ende 2026 vollständig alle Behörden und Gerichte in meinem Bereich versorgt zu haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich darf Ihnen eines versichern: Als ich das Amt angetreten habe, habe ich mir natürlich auch gewünscht, mit mehr budgetärem Spielraum die anstehenden justizpolitischen Vorhaben gestalten zu können. Um mich geht es hier aber nicht. Es geht primär um die Menschen, die in der Justiz arbeiten. Ich weiß, dass vor allem bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften der Personalbedarf höher als die Planstellen, die wir derzeit zur Verfügung haben, ist. Ich sehe die hohen Belastungen bei den Eingangsgerichten, bei denen viele Menschen, die sich in Krisen befinden, gerichtliche Leistungen einfordern, und bei den Staatsanwaltschaften, die mitunter zahlreiche Großverfahren zu bewältigen haben. Ich sehe das und bedauere, dass wir derzeit nicht mehr Planstellen zur Verfügung haben. Wir haben uns aber mit den Vertreter:innen dieser Berufsgruppen zusammengesetzt und werden im Sinne einer konstruktiven Aufgabenkritik daran arbeiten, wie wir als Zentralstelle sie bei der Bewältigung ihrer wachsenden Anforderungen unterstützen können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir werden uns der Aufgabe widmen, wie wir mit den gegebenen Rahmenbedingungen bestmöglich arbeiten können, und werden die vorhandenen Mittel dorthin lenken, wo sie am meisten gebraucht werden. Verschlankung und Entbürokratisierung werden hier eingebracht und gelebt werden.

Im Budgetbegleitgesetz setzen wir insbesondere folgende drei Reformschwerpunkte, die auch zur Entlastung des Haushalts beitragen:

Erstens zum Strafvollzug: Wir modernisieren mit der größten Reform seit über zehn Jahren den Strafvollzug – es wurde schon angesprochen. Die neue Regelung zur Fußfessel schafft eine Ausweitung dieser Vollzugsform im elektronisch überwachten Hausarrest von einem auf zwei Jahre Strafrest. Wir rechnen mit etwa 150 zusätzlichen Haftentlassungen pro Jahr. Das wird etwa 1 Million Euro an Ersparnis jährlich bringen. Es geht hier aber nicht vordergründig um die Budgetsanierung, es geht um eine bessere Resozialisierung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) Gleichermaßen erleichtert diese Maßnahme den Inhaftierten eben die Rückkehr in die Gesellschaft. Sie senkt auch die Rückfallquote und trägt damit zur Sicherheit in unserer Gesellschaft bei. 

Es wurde auch schon angesprochen: Bei der bedingten Entlassung setzen wir auch wesentliche Schritte. Künftig soll eine bedingte vorzeitige Entlassung nicht mehr allein aus generalpräventiven Gründen verweigert werden können, sondern eben nur mehr dann, wenn der Häftling weiterhin individuell eine Gefahr für die Gemeinschaft darstellen könnte. Auch das dient der schnelleren Resozialisierung von Insassen.

Zum Strafvollzug – es wurde schon angesprochen –: Wir unterstützen die Justizwachebeamt:innen, die oft unter herausfordernden Bedingungen hervorragende Arbeit leisten. An dieser Stelle möchte ich mich sehr bei den vielen hochkompetenten und engagierten Mitarbeiter:innen bedanken, sei es im Exekutivdienst, sei es in den zivilen Berufsgruppen wie bei den Psycholog:innen, den Therapeut:innen oder den Lehrer:innen. Wir unterstützen die Bediensteten im Strafvollzug mit neuen innovativen Maßnahmen. Wir investieren in Schutzgilets und wir schaffen auch eine gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Bodycams. Auch wird ein strengeres generelles Handyverbot in besonders gesicherten Bereichen eingeführt. Zudem arbeiten wir an Möglichkeiten zum Einsatz von Störsendern und erweitern den Perimeterschutz.

Nun noch ein paar Worte zum Jugendstrafvollzug, der auch angesprochen wurde: Ich möchte hier unser Vorzeigemodell, die neue Jugendvollzugsanstalt Münnichplatz, erwähnen, die ich auch schon besucht habe. Dieses Projekt geht aus einer langjährigen Arbeitsgruppe, die im Justizministerium zum Jugendvollzug neu gearbeitet hat, hervor. Wir werden bis zum Ende dieses Jahres dort drei Abteilungen mit je etwa 20 Jugendlichen in Haft haben können, wobei es hier um das bewährte und wiedereingeführte System geht, dass es genau bei den jugendlichen Häftlingen um die Resozialisierung vom ersten Tag an geht. Wir wollen den jungen Häftlingen vom ersten Tag die Chancen bieten, zu lernen und auch zu erkennen, dass sie am besten ihre Zukunft gestalten können, wenn sie auf einen besseren Weg geraten. Es gibt dort nicht nur Lehrer:innen, sondern es können auch Lehren absolviert werden. Es gibt eine Therapeutin. Es gibt Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. So wollen wir die jungen Häftlinge auf einen neuen Weg bringen, sodass sie keine Rückfalltäter werden. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nun zur Erwachsenenvertretung, die auch schon angesprochen wurde: Seit der Reform 2018 hat sich sehr viel zum Besseren gewandelt – mehr Selbstbestimmung für die Betroffenen, mehr Klarheit in den Verfahren. Die Realität hat aber gezeigt: Der Bedarf ist höher als ursprünglich angenommen. Die Erwachsenenschutzvereine sind an ihre Kapazitätsgrenzen gelangt. Ziel der geplanten Maßnahmen ist es, das System der gerichtlichen Erwachsenenvertretung zu stabilisieren und die lückenlose Versorgung von Menschen sicherzustellen, die ohne diese Unterstützung nicht auskommen. 

Wir treffen zunächst Änderungen bei der Erneuerung der Clearingverfahren, um die Erwachsenenschutzvereine zu entlasten. Zudem bitten wir im Hinblick auf eine möglichst breite Lastenverteilung in der Gesellschaft auch die Berufsgruppen der Rechtsanwält:innen und Notar:innen um einen moderaten Beitrag im Erwachsenenschutz, wie dies bereits vor 2018 der Fall war. Wir werden auch eine Handreiche an die Gerichte herausgeben, damit eben die juristischen Berufsgruppen hauptsächlich mit den Erwachsenenvertretungen befasst werden, wenn Rechtsfragen zu klären sind, und die psychosozialen Angelegenheiten verstärkt in die Hände der Erwachsenenschutzvereine gelegt werden. 

Ich möchte an dieser Stelle nicht verschweigen, dass es Bedenken aus den Reihen der Behindertenverbände und der Volksanwaltschaft gegen die geplanten Änderungen im Clearingverfahren gab. Wir nehmen diese Bedenken sehr ernst und werden mit den Verbänden im Rahmen der laufenden partizipativen Arbeitsgruppe Erwachsenenschutz weiter verhandeln. Wir wollen gemeinsam eine Lösung finden, um Betroffenen im Rahmen des Erneuerungsverfahrens ein Antragsrecht auf ein Clearing einzuräumen und so die Selbstbestimmung der Betroffenen stärken.

Drittens zur Gerichtspraxis, die auch schon angesprochen wurde: Wir kürzen die Gerichtspraxis nicht inhaltlich, sondern – sehr maßvoll – im zeitlichen Umfang. Man muss dazu sagen: Die Justiz bildet hier junge Juristen und Juristinnen für alle juristischen Berufsgruppen aus, nicht nur für jene, die in der Justiz arbeiten, sondern auch für die Rechtsanwält:innen und die Notar:innen.

Die Gerichtspraxis wird von sieben auf fünf Monate gekürzt werden, was bereits in früheren Jahren auch so war. Damals wurde keine Qualitätseinbuße festgestellt. Wir sparen hiermit 4 Millionen Euro im Jahr, ohne das Ausbildungsziel zu verfehlen. Die Erprobung und Vertiefung der Rechtskenntnisse wird damit nicht infrage gestellt. Es ist natürlich ein pragmatischer, aber in der derzeitigen finanziellen Lage ein notwendiger Schritt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Zur vielfach angesprochenen Erhöhung der Gerichtsgebühren: Sie alle, vor allem die Herren da auf meiner rechten Seite ((in Richtung FPÖ)), wissen genau, dass das nichts mit der Budgetsanierung zu tun hat. (Abg. Lausch [FPÖ]: Mit was denn?) Die Erhöhung der Gerichtsgebühren mit 1.4.2025 erfolgte aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung, die Sie alle kennen. (Abg. Lausch [FPÖ]: Die Gesetze machen aber schon wir!) Die Erhöhung der Gerichtsgebühren wurde zweimal aufgrund von Corona aufgeschoben (Abg. Lausch [FPÖ]: Die Gesetzgebung sind schon wir! Ist nicht in Stein gemeißelt!), und es wäre an diesem Haus gelegen, das noch einmal zu verhindern, falls Sie das gewünscht hätten. Ich weiß es von meiner Amtsvorgängerin, die hat noch in den letzten Monaten ihrer Amtstätigkeit an das Hohe Haus geschrieben und eben darauf aufmerksam gemacht, dass diese gesetzliche Konsequenz eintreten wird. – Daher bitte ich, die Dinge wirklich auseinanderzuhalten, das war keine Maßnahme zur Budgetsanierung.

Ich möchte außerdem auch noch zu dieser Europaratsberechnung Folgendes ausführen: Es wird immer wieder gesagt, dass die Gerichtsgebühren die Kosten der Justiz übersteigen. Wenn Sie das Budget von 2,4 Milliarden Euro, das mein Ressort braucht und diesmal auch bekommt, und die Einnahmen der Gerichtsgebühren anschauen, dann darf ich Ihnen berichten, der Eigendeckungsgrad beträgt 55 Prozent, weil die Europaratsberechnung nicht all das einrechnet, was sehr wohl auch im österreichischen Justizbudget enthalten ist, nämlich: wichtige Einrichtungen für den Zugang der Menschen zum Gericht. 

Es ist dies die genannte Erwachsenenvertretung, es ist die Familiengerichtshilfe, die die Familiengerichte dabei unterstützt, schwierige Obsorgefälle oder andere Streitfälle in den Familien besser zu klären. Es ist auch die Entlassenenhilfe, die dazu beiträgt, dass im Zuge des Strafvollzuges Maßnahmen getroffen werden können, um auch mehr Sicherheit in der Gesellschaft zu finden, und es ist natürlich auch die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung, die Opfer von Gewalt in Verfahren stützt. All das gehört zum Justizbudget, und daher möchte ich sagen, dass die Europaratsberechnung, die ihre Berechtigung auf einer anderen Ebene hat, im österreichischen Justizbudget nicht so darübergelegt werden kann.

Nun zum Schluss: Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Budget war insgesamt ein politischer Kraftakt. Ich darf sagen, dass es uns gelungen ist, die Justiz vor übermäßigen Kürzungen zu bewahren und zugleich konstruktive Beiträge zur Budgetsanierung beizusteuern.

An dieser Stelle möchte ich heute allen danken, die dazu beigetragen haben, diesen Kraftakt zu stemmen: dem Herrn Finanzminister, der uns mit höchstem Sachverstand und mit ruhiger Hand durch den gesamten Prozess geleitet hat; der Frau Staatssekretärin und dem Team des BMF möchte ich für die konstruktiven und vertrauensvollen Verhandlungsgespräche danken; und ich danke natürlich auch allen Mitarbeiter:innen meines Hauses für ihren unermüdlichen Einsatz, um ein gutes Ergebnis zu erzielen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Mein besonderer Dank gilt aber all jenen, die tagtäglich den Rechtsstaat am Laufen halten – nicht hier vor dem Vorhang sind, nicht auf der großen Bühne, sondern oft ungesehen in den Gerichts- und Schreibabteilungen, in den Verhandlungssälen, in den Hafträumen, in den diversen Beratungsstellen und sonst überall in den Einrichtungen unserer großen Justizfamilie.

Sehr geehrte Damen und Herren, dieses Budget schützt, was uns zusammenhält: ein funktionierendes Staatswesen mit starken Institutionen, die ihre Leistungen für die Menschen in unserem Land bereitstellen. Dieses Budget ist ein klares Bekenntnis zur Rechtsstaatlichkeit und gleichzeitig zur Verantwortung, die wir alle gemeinsam tragen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.) 

0.34

Präsident Peter Haubner: Danke, Frau Bundesminister. 

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Lausch. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/79

0.34

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Frau Bundesministerin, ich kann Ihnen das nicht ersparen: Wir sind hier die Gesetzgebung! Und wenn Sie das auch x-mal im Ausschuss gesagt haben und jetzt auch hier im Plenum sagen: Hier sitzt die Gesetzgebung! Keine Gesetze sind in Stein gemeißelt, auch keine Gerichtsgebührenerhöhungen. Natürlich – sagen Sie das den Bürger:innen – ist es eine Budgetsanierung. Natürlich ist es eine Budgetsanierung und nichts anderes, man hätte das natürlich anders machen können. Das ist an Absurdität schon nicht mehr zu überbieten. (Beifall bei der FPÖ.) 

Sie sind als sozialistische Justizministerin angetreten. Zu diesem Bereich fällt einem immer mal ein: Gebührenerhöhungen, Steuererhöhungen, Sparen. – Mit dem Sparen haben es die Roten nicht so. Eingespart wird nichts, denn, Frau Bundesministerin, Sie müssen sich schon eines gefallen lassen: Wir haben 10 000 inhaftierte Straftäter in Österreich und Sie erhöhen das Budget für Lebensmittel um 6 Millionen Euro. Sagen Sie mir, wofür! Was wollen Sie den inhaftierten Straftätern kochen, dass Sie das Budget dafür um 6 Millionen Euro erhöhen müssen? – Also keine Einsparungen, da wird das Geld nur so hinausgeworfen.

Der größte Brocken ist die medizinische Betreuung. Dazu sage ich Ihnen eines, Frau Bundesministerin: Die meisten Österreicherinnen und Österreicher, die dafür Steuergeld abgeben, sind bei der Österreichischen Gesundheitskasse versichert, müssen monatelang auf Termine warten, zahlen das System, zahlen den Strafvollzug – und was machen Sie? Sie halten weiterhin daran fest, da sieht man nichts an Einsparungen: Straftäter sind Privatpatienten, sind weiterhin privat versichert und erhalten bessere Leistungen, bessere Gesundheitsleistungen, und das schneller als der, der das Geld dafür hinlegen muss. Das ist nicht lustig, das ist eigentlich eine traurige Geschichte. Das ist sicherlich nicht unser Humor, dass der, der das System, den Strafvollzug, aufrechterhält, schlechtere Gesundheitsleitungen bekommt als der, der Straftäter ist und einsitzt. (Beifall bei der FPÖ.)

Das Problem haben wir schon. Erkennen Sie nicht diese Schieflage, die hier besteht? Sie drücken circa 100 Millionen Euro im Jahr für medizinische Betreuung ab, das belegen Anfragen an Ihre Vorgänger:innen und Sie ändern nichts daran. Sie können nicht sparen. Damit sind Sie in der SPÖ angekommen. Statt zu sparen, werden Steuern erhöht, Gebühren erhöht – und der Bürger soll zahlen, zahlen, zahlen, zahlen und kann sich das alles schon nicht mehr leisten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Wenn ihr jetzt auch hereinschreit, das ist so!

Eines noch zum Abschluss: Liebe Justizsprecherin, liebe Selma Yildirim, als ihr noch in Opposition wart, bist du hier gestanden und hast gesagt, der Personalstand bei der Justizwache gehört erhöht, die Anzahl der Strafvollzugsbediensteten ist zu gering, es ist fünf vor zwölf. Jetzt stellt ihr die Ministerin – kein Sterbenswörtchen hört man mehr, alles in Ordnung! Die Roten sind im Justizministerium und man braucht keine Sicherheit mehr in den Gefängnissen, man braucht keine Justizwachebeamten mehr. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Yildirim [SPÖ]: Hast du schon einmal von einem Budgetloch gehört, von einem Rekordbudgetloch?!) Genau das ist mein Humor. Jetzt hättet ihr die Möglichkeit mit eurer Frau Bundesministerin – und macht nichts! (Beifall bei der FPÖ.

Hände falten – das andere Wort sage ich nicht, du weißt ungefähr, was ich sagen will. Jetzt seid ihr angekommen. Jetzt könntet ihr das, was ihr unter Zadić kritisiert habt, endlich umsetzen, aber dazu hört man jetzt nichts mehr von euch. Dazu hört man jetzt nichts mehr, und das ist natürlich sehr unglaubwürdig, dass ihr jetzt nichts mehr dazu sagt. Jetzt ist das Justizpersonal plötzlich ausreichend. Jahrelang in Opposition habt ihr einen Missstand kritisiert – jetzt ist es ausreichend.

In diesem Sinne, Frau Bundesminister: Überdenken Sie das alles! Überdenken Sie die medizinische Betreuung, ändern Sie etwas! Kommen Sie auch in der Justiz im Strafvollzug an! – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.) 

0.38

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/80

0.39

Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Abgeordneter Lausch, danke für Ihren aufgeregten, kreativen Beitrag, aber ich glaube, wir kommen wieder etwas zurück zur Sachlichkeit. Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine starke Justiz – nicht nur auf dem Papier, sondern tagtäglich im Gerichtssaal, in den Justizanstalten, bei der Opferbetreuung und im Datenschutz. Gerade in Zeiten knapper Budgets ist es unsere Aufgabe, Ressourcen verantwortungsvoll einzusetzen, Schwerpunkte zu setzen und die Justiz nachhaltig abzusichern. Genau das gelingt mit dem vorliegenden Budget und den geplanten Maßnahmen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

Wir halten die Balance zwischen Sparzielen einerseits und notwendigen Investitionen andererseits. Der Mitarbeiterstand bleibt stabil. Die Justiz erfüllt ihre Aufgaben verlässlich, Verfahren funktionieren.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Schutz von Opfern von Gewalt- und Sexualdelikten. Trotz knapper Mittel investieren wir gezielt. Gewaltambulanzen werden ausgebaut. Unser Ziel: Prävention so früh wie möglich, Gewalt stoppen, wenn möglich, bevor sie eskaliert. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Zudem bauen wir die juristische und psychosoziale Prozessbegleitung weiter aus, damit Opfer in Verfahren nicht alleine dastehen. Auch Verfahren selbst verbessern wir. Zivilprozesse sollen zügig abgeschlossen werden. Die unabhängige, weisungsfreie Bundesstaatsanwaltschaft bleibt ein zentrales Reformziel.

Im Strafvollzug setzen wir auf Integration statt Verwahrung, mehr Beschäftigungsangebote, stärkere Sozialarbeit, mehr Alternativen zur Haft. Ein Erfolgsmodell ist die elektronische Fußfessel. Die Zahl der so vollzogenen Hafttage stieg von 115 000 auf fast 128 000. Die sogenannte Backdoor-Variante, der Übergang in den elektronischen Hausarrest nach erfolgreichem Haftverlauf, entlastet die Anstalten, spart Kosten und unterstützt Resozialisierung.

Das Budget der Datenschutzbehörde bleibt stabil. Seit heuer ergänzt das Parlamentarische Datenschutzkomitee die Aufsicht. Die Datenschutzbehörde vollzieht, das Datenschutzkomitee überwacht die Gesetzgebung.

Meine Damen und Herren, wir halten Wort: klare Schwerpunkte, eine starke Justiz für mehr Sicherheit, für mehr Gerechtigkeit und für mehr Vertrauen in unseren Rechtsstaat. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

0.42

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nicole Sunitsch. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/81

0.42

Abgeordnete Nicole Sunitsch (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Zuseher vor den Bildschirmen! Als Justizwachebeamtin möchte ich heute ein Thema ansprechen, das mir persönlich sehr wichtig ist, aber uns alle betrifft: die immense Belastung unseres Budgets im Bereich der Justiz.

Die Justizwache ist mehr als nur ein Dienst in Uniform. Sie steht rund um die Uhr im Dienst der öffentlichen Sicherheit, betreut nahezu 10 000 Insassen und gewährleistet einen funktionierenden Strafvollzug, auch bei steigender Gewaltbereitschaft und einem Ausländeranteil von über 50 Prozent.

Haben Sie sich schon einmal die Frage gestellt, wie viel Geld wir eigentlich für die Unterbringung, für die Sicherheit und auch für die Versorgung von Straftätern aufwenden? – Für das Justizressort sind im Bundesentwurf für 2026 2,4 Milliarden Euro veranschlagt, und das Gesamtbudget der Justizanstalten beträgt 750 Millionen Euro. (Abg. Oxonitsch [SPÖ]: Und was ist Ihre Antwort dazu?) Die Kosten pro Hafttag und Insasse betragen im Jahr 2026 234 Euro. Das ist ein sehr hoher Tagessatz und betrifft zu 50 Prozent nicht österreichische Insassen, und die Steuerzahler müssen das finanzieren. Die Kosten für die medizinische Versorgung werden von 184 Millionen Euro im Jahr 2025 auf 190 Millionen im Jahr 2026 steigen.

Trotz der hohen Kosten wird in den letzten Jahren bei den Planstellen gespart. Wir wissen, dass von den 12 500 Planstellen 33 Prozent der Justizwache zufallen. Die Personaldecke der Justiz ist dünner denn je. In jedem normalen Betrieb wird eine ausgefallene Arbeitskraft ersetzt, egal ob Karenz, Reha, Ausbildungen, freie Tage, Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit, doch in der Justizwache füllt niemand diese Lücke. Da frage ich mich schon: Wo sind die Beamten? Es hört sich zwar gut an, wenn man sagt: 95 Prozent der Planstellen sind besetzt – ja, am Papier, aber sie sind nicht da, und die Beamten sind nicht im Dienst.

Mehr Verantwortung für die ohnehin ausgelastete Justizwache, mehr Belastung für unsere Bediensteten und kaum eine Entlastung in der Gesamtbilanz: Das Budget der Anstalten ist eine Frage der Gerechtigkeit, der Gerechtigkeit gegenüber den Steuerzahlern, die tagtäglich hart dafür arbeiten, um dieses System zu finanzieren. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist nicht gerecht, bei den Justizwachebeamten zu sparen, während die Kosten für die Strafgefangenen explodieren. Es braucht eine rasche Lösung und eine Entlastung der Gefängnisse. Es braucht mehr Investitionen in die Personalstärke der Justiz, um die Sicherheit aller zu gewährleisten.

Unsere Justiz verdient Respekt, und die Österreicher verdienen ein System, das den Anständigen dient und nicht den Tätern. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

0.45

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/82

0.46

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen und Zuseher zu Hause, falls es noch jemanden gibt! Ja, auch das Justizressort muss sparen, und trotzdem, Frau Ministerin, haben Sie es geschafft, wichtige Projekte auf Schiene zu bringen, zum Beispiel den weiteren Fortschritt in Richtung flächendeckender Gewaltambulanzen und die Maßnahmen zur Beschleunigung von Gerichtsverfahren. Und, was besonders erfreulich ist, es gibt keine Einschnitte beim Personal. 

Gespart wird dort, wo es sinnvoll ist, bei den Abläufen und durch weniger Bürokratie. Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sollen sich auf das konzentrieren, was zählt, nämlich auf die Rechtsprechung. (Beifall bei der SPÖ.)

Dazu leisten die neuen Verfahrensmanagerinnen und -manager einen wichtigen Beitrag. Sie übernehmen Aufgaben wie Zeugenladungen, Organisation von Gutachten, Gebührenbescheide oder Raumplanung. Für diese Aufgaben braucht es keine juristische Ausbildung, aber gute Organisation. Dass die Finanzierung für diese Personen weiter gesichert ist, ist ein gutes Signal für eine schnellere und effizientere Justiz.

Ebenso wichtig ist, dass der flächendeckende Ausbau der Gewaltambulanzen weiter gesichert ist. Diese Maßnahme ist niederschwellig, sie bringt Medizin, Justiz und Opferschutz zusammen. Sie hilft, gerichtsfeste Beweise über einen langen Zeitraum zu sichern. Das ist vor allem bei kleinen Kindern und Jugendlichen wichtig, weil die Beweise nach 30 Jahren noch nachvollziehbar sind, und sie geben damit Betroffenen, meist Frauen, das Gefühl: Der Staat ist da.

Wie wichtig diese Anlaufstellen sind, zeigt das Pilotprojekt in Graz. Dort haben sich im Vergleich zum Zeitraum 2023 die Fallzahlen in den ersten zwölf Monaten Pilotlaufzeit fast verdreifacht – ein klares Zeichen für den Erfolg dieses niederschwelligen Angebots. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Frau Ministerin, trotz harter Sparvorgaben haben Sie ein Budget vorgelegt, das Frauen schützt und die Justiz stärkt, und dafür danke ich Ihnen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

0.48

Präsident Peter Haubner: Es gibt keine weiteren Wortmeldungen dazu. Die Beratungen zu diesem Themenbereich sind somit beendet.