RN/103
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (129 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Verwaltungsstrafgesetz 1991, das Amtshaftungsgesetz, das Organhaftpflichtgesetz, das Rechnungshofgesetz 1948, das Verwaltungsgerichtshofgesetz 1985, das Verfassungsgerichtshofgesetz 1953, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982, das Bundesstatistikgesetz 2000, das Informationssicherheitsgesetz, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen (Bundesstelle für Sektenfragen), das Bundesgesetz über die Errichtung der Gesellschaft „Familie & Beruf Management GmbH“, das Zivildienstgesetz 1986, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrpersonen-Dienstrechtsgesetz, das Landesvertragslehrpersonengesetz 1966, das Land- und forstwirtschaftliche Landesvertragslehrpersonengesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das KommAustria-Gesetz, das ORF-Gesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz 2017, das Anti-Doping-Bundesgesetz 2021, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Selbständigen-Sozialversicherungsgesetz, das Notarversorgungsgesetz, das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz, das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, das Kontroll- und Digitalisierungs-Durchführungsgesetz, das EU-Qualitätsregelungen-Durchführungsgesetz, das Tiergesundheitsgesetz 2024, das Zoonosengesetz, das Tierärztegesetz, das Tierärztekammergesetz, das Tierarzneimittelgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Behinderteneinstellungsgesetz, das Bundes-Seniorengesetz, das Musiktherapiegesetz, das Psychologengesetz 2013, das Psychotherapiegesetz 2024, das Ärztegesetz 1998, das Apothekerkammergesetz 2001, das Arzneimittelgesetz, das Epidemiegesetz 1950, das Gehaltskassengesetz 2002, das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten, das Medizinproduktegesetz 2021, das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Zahnärztekammergesetz, das Hebammengesetz, das Gesundheitsberuferegister-Gesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Bildungsdokumentationsgesetz 2020, das IQS-Gesetz, das Zollrechts-Durchführungsgesetz, das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz, das Glücksspielgesetz, das Transparenzdatenbankgesetz 2012, das Buchhaltungsagenturgesetz, das Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Börsegesetz 2018, das Investmentfondsgesetz 2011, das Kapitalmarktgesetz 2019, das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018, das Nationalbankgesetz 1984, das Abschlussprüfer-Aufsichtsgesetz, das PEPP-Vollzugsgesetz, das Rechnungslegungs-Kontrollgesetz, das Schwarmfinanzierung-Vollzugsgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das EU-Besteuerungsstreitbeilegungsgesetz, das Bewertungsgesetz 1955, das Bodenschätzungsgesetz 1970, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, das Finanzprokuraturgesetz, das Universitätsgesetz 2002, das Tierversuchsgesetz 2012, das Sicherheitspolizeigesetz, das Staatsschutz- und Nachrichtendienst-Gesetz, das Gesetz über das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung, das Bundes-Krisensicherheitsgesetz, das Passgesetz 1992, das Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz, das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, das BFA-Verfahrensgesetz, das Fremdenpolizeigesetz 2005, das Grenzkontrollgesetz, das BBU-Errichtungsgesetz, die Nationalrats-Wahlordnung 1992, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 2018, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Eisenbahngesetz 1957, das Kraftfahrgesetz 1967, das Unfalluntersuchungsgesetz, das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz, das Außerstreitgesetz, das Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, das Bundesverwaltungsgerichtsgesetz, das Datenschutzgesetz, das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, das Gerichtsorganisationsgesetz, das Jugendgerichtsgesetz 1988, die Jurisdiktionsnorm, die Notariatsordnung, die Rechtsanwaltsordnung, das Rechtspraktikantengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Strafgesetzbuch, die Strafprozeßordnung 1975, die Zivilprozessordnung, das Wehrgesetz 2001, das Heeresdisziplinargesetz 2014, das Militärbefugnisgesetz, das Standort-Entwicklungsgesetz, das Wettbewerbsgesetz, das Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz, das Außenwirtschaftsgesetz 2011, das Investitionskontrollgesetz, das Notifikationsgesetz 1999, das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen, das Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014, das Wirtschaftskammergesetz 1998, das Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017, das Ziviltechnikergesetz 2019, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010 und das Gaswirtschaftsgesetz 2011 geändert werden (Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz) (151 d.B.)
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (130 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird (152 d.B.)
Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (134 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird (153 d.B.)
Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 15 bis 17 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Schilchegger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/104
17.09
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werter Herr Staatssekretär! Werte Damen und Herren! Wir sprechen nun über eine Sammelgesetzbegleitnovelle, die die Regierungsparteien zum Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg gebracht haben, das ja bekanntlich ab 1. September 2025, also im Herbst dieses Jahres, in Kraft treten wird.
Vorweg: Wir Freiheitliche bekennen uns natürlich klar und unmissverständlich zum Kerngedanken der Informationsfreiheit, die ja ein Mehr an Transparenz in der staatlichen Verwaltung und ein Mehr an Transparenz auch in der Politik verspricht. Aber wenn wir schon von Transparenz sprechen – auch ein Wort an Herrn Kollegen Gerstl von der ÖVP –, sollten wir eigentlich bei der vollen Wahrheit bleiben. Sie haben es heute in einem Redebeitrag erwähnt – Frau Kollegin Zadić hat das dann mit anderen Worten unterstützt –, Sie haben gesagt: Das Amtsgeheimnis wird abgeschafft.
Das ist formal richtig, aber natürlich nur die halbe Wahrheit, denn Sie haben die Namensschilder getauscht: Das, was früher die Auskunftspflichtgesetze waren, heißt nun eben Informationsfreiheit, und das, was früher das Amtsgeheimnis war, besteht weiterhin fort, sie nennen es halt jetzt Geheimhaltungspflicht. Das heißt, die öffentlich Bediensteten, die Beamten, stehen weiterhin vor der Frage, ob nun zu einem Akt Auskunft erteilt werden muss, denn es gilt ja nun die Informationsfreiheit und das neue Regime, oder aber, ob genau dieselbe Auskunft gerade nicht erteilt werden darf, auf keinen Fall, denn es gelten ja immerhin das Grundrecht auf Datenschutz und das Amtsgeheimnis, das aber eben ab Herbst Geheimhaltungspflicht heißen wird.
Die Beantwortung dieser schwierigen Fragen, die Auslegung dieser Prinzipien erfordert immer eine schwierige juristische Abwägungsarbeit. Damit bauen Sie ein enormes juristisches Spannungsfeld auf, und in diesem Spannungsfeld ist es aus meiner Sicht die Aufgabe des Gesetzgebers – nach der Verfassung, nach dem Bestimmtheitsprinzip des Artikels 18 B-VG, im Sinne des Legalitätsprinzips –, den Behörden diese Abwägungsarbeit abzunehmen, das heißt, Sie müssten in den gesetzlichen Begleitnovellen natürlich klar verankern, in welchen Materiengesetzen welches Prinzip überwiegt beziehungsweise welche konkreten Informationen zu erteilen sind, wo also die Transparenz zum Tragen kommt und wo hingegen die Geheimhaltungspflicht gilt.
Das Schlimmste daran ist, dass Sie ja die öffentlich Bediensteten, die jetzt auf einmal alle voll transparent sein sollen und alles hergeben sollen, weiterhin mit dem gerichtlichen Strafrecht gemäß § 310 StGB neu wegen Verletzung von Geheimhaltungspflichten bedrohen. Wir haben diese Problematik bereits in der Sitzung des Verfassungsausschusses am 26. Juni erörtert, ich habe Ihnen das so ausgeführt. Sie, liebe Verfassungssprecher aller Fraktionen, haben vielleicht dann auch das E-Mail der NGO Forum Informationsfreiheit, die uns Freiheitlichen jetzt nicht nahesteht, erhalten, in dem ganz klar eben genau mein Argument bestätigt wird. Es wird also so sein, dass dieser Druck auf die öffentlich Bediensteten dazu führt, dass diese eben strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben und damit den Geheimhaltungsinteressen in der Regel der Vorzug gegeben werden wird.
Ihr Lösungsvorschlag war dann: Wir haben eine Ausschussfeststellung. Ich zitiere daraus, die Ausschussfeststellung lautet: „Wenn eine solche Abwägung [...] nachvollziehbar und vollständig durchgeführt und dokumentiert wurde, ist im Zweifelsfall nicht von einer vorsätzlichen Begehung auszugehen.“
Meine Damen und Herren, gut gemeint ist nicht gut gemacht, daher haben wir dieser Ausschussfeststellung auch nicht zugestimmt, denn Sie erweisen damit den öffentlich Bediensteten ja einen Bärendienst! Sie wollen ihnen damit helfen, tun es aber nicht. Sie verschlechtern damit die Rechtslage, denn diese Feststellung, die Sie haben wollten, bedeutet im Umkehrschluss, dass eben jede Abwägungsentscheidung unter der strafgesetzlichen Anforderung einer vollständigen Dokumentation stehen wird, also in der Verwaltungspraxis zu allem Übel und zu aller Bürokratie, die diese neue Rechtslage mit sich bringt, auch noch zusätzliche und langjährige Dokumentationspflichten auferlegt werden, nämlich bis zum Verjährungszeitpunkt der Strafbarkeit. Es bringt aber auch keinen Vorteil, meine Damen und Herren, wenn Sie schreiben, dass es „im Zweifelsfall“ so ist. Das bringt nichts, weil im Strafprozessrecht ohnehin im Zweifelsfall nie von einem Tatvorsatz auszugehen ist – Stichwort Unschuldsvermutung. Das einzig Gute an dieser Ausschussfeststellung ist, dass eine solche in der Strafrechtspraxis überhaupt keine Rolle spielt. Es ist also eine elfenbeinturmartige Vorgehensweise.
Wir Freiheitlichen unterstützen den Wandel hin zu mehr Transparenz, aber diesen Gesetzesmurks, den Sie hier vorgelegt haben, unterstützen wir ausdrücklich nicht.
Lassen Sie mich abschließend noch auf das Bild, das Sie, Herr Kollege Gerstl, in Ihrer vorigen Rede gezeichnet haben, eingehen, nämlich dass der Staat „gläsern“ wird. Auch dieses Bild darf ich ein bisschen einordnen und korrigieren: Das Glas, von dem Sie sprechen, ist eigentlich eher ein Milchglas, durch das man kaum durchsehen kann, denn es gilt ja weiterhin die Geheimhaltungspflicht. Und der staatliche Glasbau, den Sie hier erwähnen und in dem die öffentlich Bediensteten tagtäglich ihren Dienst versehen, ist leider auch nicht sehr stabil, sondern sehr brüchig, weil eben jede Verletzung dieser neuen Geheimhaltungspflichten weiterhin als Damoklesschwert über den Beamten und öffentlich Bediensteten hängen wird. (Beifall bei der FPÖ.)
17.14
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Susanne Raab. – Ich habe Ihre Redezeit auf 5 Minuten eingestellt.
RN/105
17.14
Abgeordnete MMag. Dr. Susanne Raab (ÖVP): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es ist schon ein sehr bedeutender Moment, wenn jetzt nach 18 Monaten Legisvakanz am 1. September dieses Jahres die Informationsfreiheit in ihrer gesamten Fülle in Kraft treten wird. Natürlich ist das ein Paradigmenwechsel. Nach über 100 Jahren Amtsgeheimnis hat das eine enorme Tragweite und das sieht man ja auch am heutigen Gesetzespaket, mit dem wir die Novellierung von über 100 Gesetzen zur Beschlussfassung vorlegen. Es ist ein umfangreiches Gesetzespaket, das wirklich seinesgleichen sucht, in dem natürlich ganz viel Gestaltungswille und Arbeitsaufwand stecken. Deshalb möchte ich meine Rede mit einem ganz großen Dankeschön an alle Bediensteten in den Ministerien, in den Landesverwaltungen, in allen weiteren Einheiten, die auch von diesem Gesetz betroffen sind, und die nun in der Umsetzungsphase ganz tatkräftig mitgewirkt haben, beginnen. – Vielen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Sehr geehrter Herr Kollege Schilchegger – jetzt ist er nicht mehr hier (Rufe bei der FPÖ: Ist schon da!); verzeihen Sie! –, wir glauben sehr wohl, dass es ein Paradigmenwechsel ist, weil eben das Amtsgeheimnis abgeschafft wird, weil eben ein Grundrecht auf Information geschaffen wird, weil eben im Vergleich zu vorher sehr wohl die Regel nun die Information ist und es davon natürlich Ausnahmen gibt. Aber: Dieser Paradigmenwechsel hin zu einem Grundrecht auf Information und die Abschaffung des Amtsgeheimnisses sind schon ein ganz, ganz zentraler Meilenstein in einer modernen Verwaltung, in einem modernen Staat. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kogler [Grüne].)
Damit das gelingt, braucht es drei Voraussetzungen, die wir mit diesem Gesetzespaket heute schaffen:
Es braucht erstens Rechtsklarheit. Die Verweise auf die überholte Amtsverschwiegenheit werden gestrichen, sodass künftig eben nur mehr jene Geheimhaltungspflichten gelten, die verfassungsrechtlich unbedingt notwendig und auch sachlich begründbar sind.
Zweitens braucht es natürlich verlässliche Rahmenbedingungen für all jene, die das umsetzen, für die Bediensteten in der Verwaltung, für die Beamtinnen und Beamten. Das möchte ich natürlich auch in Richtung Opposition unterstreichen: Es ist sichergestellt, dass die Beamtinnen und Beamten, die verantwortungsvoll und nachvollziehbar abwägen, eben keine strafrechtlichen Konsequenzen zu fürchten haben, und deshalb wird ja § 310 StGB neu gefasst, damit die gutgläubige und dokumentierte Entscheidung auch ausdrücklich geschützt ist. Ich kann Ihnen auch als langjährige Beamtin und zuletzt Sektionschefin sagen: Unsere Beamtinnen und Beamten können das, sie können diese Verantwortung wahrnehmen, sie können diese Abwägung treffen und sie können auch diese Entscheidungen treffen. (Beifall bei der ÖVP.)
Zum Dritten braucht es natürlich ein modernes Verständnis von Staat und Gesellschaft. Wir kennen das Auskunftspflichtgesetz – das haben Sie auch angesprochen –, das war ein erster wichtiger Schritt, aber das war 1987, und jetzt gehen wir den nächsten Schritt. Wir machen Transparenz zur Regel und Geheimhaltung eben zur Ausnahme. Warum machen wir das? – Weil wir möchten, dass Bürgerinnen und Bürger am Staat teilhaben können, und wir wollen nicht nur die Möglichkeit zur Teilhabe schaffen, sondern sie auch motivieren, anregen, weil das im Sinne der Demokratie ist, im Sinne einer lebendigen Demokratie.
Das bringt mich auch zum Ende meiner Rede: Ich spreche heute nicht nur als Abgeordnete, die in absehbarer Zeit das Hohe Haus verlassen und sich einer neuen Aufgabe widmen wird, ich spreche gerade in diesem Zusammenhang auch als ehemalige Beamtin in der Verwaltung, als ehemalige Sektionschefin und auch als ehemalige Ministerin in den letzten mehr als fünf Jahren: Ich habe unsere Republik in all diesen Funktionen in unterschiedlichen Rollen kennengelernt – als Teil der Verwaltung, als Teil der Exekutive und eben auch als Teil der Legislative –, und all diese unterschiedlichen Rollen haben mich eines gelehrt, die haben eines gemeinsam, nämlich: Überall habe ich Menschen getroffen, die mit Integrität, mit vollem Einsatz, mit voller Leidenschaft und höchster Professionalität für unser Land arbeiten, die sich für die Menschen in unserem Land in ihren unterschiedlichen Arbeitsbereichen einsetzen. Das lässt mich so positiv in die Zukunft blicken, und dafür möchte ich mich ganz herzlich bedanken. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Ich habe in diesem Haus ja auch einiges erlebt, egal, ob auf der Ministerbank oder als Abgeordnete – Applaus, Widerspruch, Konflikte natürlich, Kompromisse –, aber was uns natürlich alle eint, auch wenn wir sehr unterschiedliche Zugänge haben, ist – und das erfüllt mich mit so großem Stolz und so großer Dankbarkeit –: Wir alle haben den Wunsch, zu gestalten, wir alle wollen unserem Land dienen, wir wollen es einfach besser machen, wir wollen, dass die Zukunft besser wird als die Vergangenheit war. Und dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, wünsche ich euch weiterhin viel Kraft, viel Freude am Tun, viel Vernunft und das Herz am rechten Fleck. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Sehr geehrte Damen und Herren, das wäre jetzt ein schöner Schluss gewesen (Heiterkeit bei Abgeordneten der ÖVP), ich darf aber noch einen umfassenden Abänderungsantrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten MMag. Dr. Susanne Raab, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses in 151 der Beilagen betreffend Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem eingangs bezeichneten Bericht des Verfassungsausschusses angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:
1. In den Artikeln 9, 14 bis 19, 27, 28, 35, 53, 63, 65, 78, 115 und 116 wird jeweils im Einleitungssatz das Zitat „BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 25/2025“ ersetzt.
2. In Artikel 9 Z 1 (§ 17 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000) wird die Wortfolge „Verpflichtung zur Geheimhaltung“ durch die Wortfolge „Pflicht zur Geheimhaltung“ ersetzt.
3. In Artikel 58 wird im Einleitungssatz die Wortfolge „Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch die Wortfolge „Budgetsanierungsmaßnahmengesetz 2025 Teil II, BGBl. I Nr. 20/2025“ ersetzt.
4. Artikel 58 Z 3 (§ 78 des Arbeitsmarktservicegesetzes) lautet:
„3. Dem § 78 wird folgender Abs. 55 angefügt:
„(55) Das Inhaltsverzeichnis und § 27 samt Überschrift in der Fassung des lnformationsfreiheits-Anpassungsgesetzes, BGBl. I Nr. xxx/2025, treten mit 1. September 2025 in Kraft. ““
5. In den Artikeln 59 und 86 wird jeweils im Einleitungssatz das Zitat „BGBl. I Nr. xxx/2025“ durch das Zitat „BGBl. I Nr. 28/2025“ ersetzt.
6. In Artikel 120 wird das Zitat „Art. 119.“ durch das Zitat „Art. 119“ ersetzt.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag soll die im vorgeschlagenen § 17 Abs. 4 des Bundesstatistikgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 163/1999, gewählte Formulierung an den vorgeschlagenen Wortlaut der Überschrift des verwiesenen § 310 des Strafgesetzbuches – StGB, BGBl. Nr. 60/1974, angeglichen werden (Z 2). Die sonstigen vorgeschlagenen Änderungen sind redaktioneller Natur (Z 1 und Z 3 bis 6).
Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP, Beifall bei Abgeordneten von NEOS und Grünen sowie der Abg. Schatz [SPÖ].)
17.22
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/105.1
Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz (AA-19)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der soeben vorgetragene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Sehr geehrte Frau Abgeordnete, danke für Ihre Arbeit und Ihren Einsatz. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg bei Ihrer neuen Aufgabe. Danke vielmals! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen.)
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/106
17.23
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Zunächst möchte ich die Gelegenheit ergreifen und Kollegin Raab auch für die gute Zusammenarbeit danken. – Vielen Dank. Die letzten Jahre waren sehr herausfordernd, aber ich habe die gute Zusammenarbeit immer geschätzt. Ich wünsche dir auch viel Erfolg für die kommende Herausforderung. (Beifall bei Grünen und ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
Wir haben heute schon über das Informationsfreiheitsgesetz gesprochen, das auch wichtig ist, weil es letzten Endes unsere Demokratie stärkt, weil das Vertrauen in die Demokratie gestärkt wird, das Vertrauen in die Politik. Und ja, nach eineinhalbjähriger Übergangsphase ist es bald fast so weit; mit 1. September tritt es dann endlich in Kraft. Natürlich ist das auch ein Meilenstein für Österreich, denn Bürgerinnen und Bürger haben künftig ein Grundrecht auf Information. Bundes- und Landesbehörden müssen Informationen von allgemeinem Interesse proaktiv öffentlich zur Verfügung stellen und Bürger:innen auf Anfrage Informationen geben.
Dafür muss mit dieser großen Sammelnovelle eine Vielzahl an bestehenden Gesetzen angepasst werden. Manchmal werden bloß die Begriffe ausgetauscht – wir haben es im letzten Antrag gehört –, teilweise werden bestehende Verschwiegenheitsgründe wegen des neuen Grundrechts auf Informationszugang eingeschränkt, teilweise gibt es Begleitregeln zum Informationserteilungsverfahren, teilweise neue Inhalte, beispielsweise etwa die Veröffentlichung von Förderungen; Förderungen ab 1 500 Euro sollen in eine neue Transparenzdatenbank eingespeist werden – also wirklich viele, viele notwendige und wichtige Änderungen im Sinne der Transparenz.
Leider war aber die Umsetzung der vorliegenden Anpassung durch die neue Regierung holprig – Entwürfe kamen viel zu spät, die Begutachtungsfrist war viel zu kurz, es gab anfangs stark widersprüchliche Teilentwürfe –, und in Teilbereichen ist es unseres Erachtens zu wenig. Die Informationsfreiheit wird nicht voll umgesetzt. Dazu gehören etwa die fehlende Anpassung im Bundesarchivgesetz – dazu bringen wir dann auch noch einen Entschließungsantrag ein –, der Maulkorb für Stiftungsrät:innen und überschießende Einschränkungen der Informationsfreiheit im Schulbereich. Außerdem fehlen unseres Erachtens auch zusätzliche Ressourcen für die Behörden.
Das heißt, auch wenn das Vorhaben gut ist, werden wir dieser Sammelnovelle nicht zustimmen können; wir unterstützen aber jedenfalls das Vorhaben, endlich mehr Transparenz in die Verwaltung zu bringen, deswegen bringen wir folgenden Entschließungsantrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundeskanzler, wird aufgefordert, unverzüglich eine Anpassung des Bundesarchivgesetzes vorzubereiten, damit die Übergabe von Akten an das Staatsarchiv nicht dem Recht der Bürger:innen auf Informationszugang entgegensteht und die Informationsfreiheit gewährleistet bleibt.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
17.26
RN/106.1
„Lex Hartinger-Klein" – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen! (97/UEA)
Präsident Peter Haubner: Danke vielmals.
Der vorgebrachte Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Muna Duzdar. – Ich habe Ihre Redezeit auf 5 Minuten eingestellt, Frau Abgeordnete.
RN/107
17.26
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Vielen herzlichen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuseher und Zuseherinnen auf der Galerie! Im Jahr 2024, im Jänner 2024, haben wir Historisches beschlossen, wir haben nämlich das Amtsgeheimnis abgeschafft.
Wenn Kollege Schilchegger heute sagt, wir hätten das Amtsgeheimnis nicht abgeschafft, so stimmt das nicht. Verfassungsrechtlich haben wir das Amtsgeheimnis abgeschafft und stattdessen ein Grundrecht geschaffen, nämlich das Grundrecht auf Information. Das war und ist eine neue politische Kultur in Österreich, ein Paradigmenwechsel, ein Kulturwandel, der im Grunde genommen längst überfällig war, denn seien wir ehrlich: Wir waren das letzte Land in der Europäischen Union, in dem das Amtsgeheimnis nicht nur gesetzlich verankert war, sondern in der Verfassung festgehalten war. Das war nicht nur aus der Zeit gefallen, sondern das hat einfach nicht mehr zu einem modernen demokratischen Rechtsstaat gepasst, der auf das Vertrauen seiner Bürgerinnen und Bürger setzt, der auf Teilhabe aufbaut.
Eine Demokratie bleibt ja nicht stehen, sondern eine Demokratie entwickelt sich immer weiter. Unser demokratischer Staat ist heute anders entwickelt als noch vor ein paar Jahrzehnten. Es muss ja auch eine Selbstverständlichkeit sein, dass in einem modernen Rechtsstaat staatliches Handeln transparent ist. Es schafft auch positive Effekte, wenn Menschen besser informiert sind; wenn sie das Gefühl haben, sie können sich besser einbringen, fühlen sie sich auch ganz anders ernst genommen, und wer nachvollziehen kann, wie Entscheidungen getroffen werden, wer weiß, wie mit öffentlichen Mitteln umgegangen wird, der fühlt sich auch ganz anders eingebunden. Das schafft mehr Vertrauen in die Demokratie und in die staatlichen Institutionen.
Heute gehen wir den notwendig gewordenen Schritt, dieses neue Grundrecht in allen Gesetzen zu verankern, die sich bis dato auf das Amtsgeheimnis berufen haben. Ich verstehe dich, liebe Alma, nicht ganz, wenn du heute sagst, dass ihr von den Grünen da nicht mitgeht, denn all diese Materiengesetze verweisen ja auf das Informationsfreiheitsgesetz, das wir im Jänner 2024 beschlossen haben. Es ist notwendig, es ist ganz notwendig, dass wir diese Materiengesetze anpassen, weil wir ja ansonsten die rechtliche Problematik hätten, dass mit 1. September 2025 das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft tritt, während wir über 100 Gesetze haben, die sich nach wie vor auf das Amtsgeheimnis berufen. Das wäre Rechtsunsicherheit. Mit diesem Schritt, den wir heute setzen, geben wir einen einheitlichen Rechtsrahmen vor. Genau das ist notwendig, um den Behörden, um den Organen, um den Gemeinden die Rechtssicherheit zu geben, die sie brauchen, um das Informationsfreiheitsgesetz vollziehen zu können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Auch Kollege Schilchegger hat jetzt gemeint, die Materiengesetze betreffend sei alles so holprig und so ungenau geregelt. – Die Materiengesetze beziehen sich auf das Informationsfreiheitsgesetz, und das Informationsfreiheitsgesetz sieht eine ganz klare, konkrete Rechtslage vor, vor allem auch im Hinblick darauf, wann weiterhin Geheimhaltungspflichten bestehen, nämlich bei berechtigten Interessen, beispielsweise bei dem Schutz personenbezogener Daten, bei Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen.
Dort sehe ich auch das Spannungsfeld – weil Sie auch die Mitarbeiter in den Gemeinden angesprochen haben – zwischen der Informationsfreiheit und dem privaten Interesse, den personenbezogenen Daten. Aber genau da schafft das Informationsfreiheitsgesetz Abhilfe, denn gemäß Artikel 6 haben Personen, die von der Veröffentlichung ihrer Daten betroffen wären, auch die Möglichkeit, zu widersprechen, wenn sie der Meinung sind, dass ihre berechtigten Interessen beeinträchtigt werden.
Natürlich und selbstverständlich müssen die Gemeinden und die Bürgermeister und Bürgermeisterinnen unterstützt werden, dass ihnen eben die Anwendung dieses Gesetzes erleichtert wird. Dazu sagt das Informationsfreiheitsgesetz auch ganz klar, dass die Datenschutzbehörde beratend und unterstützend zur Verfügung steht. Der Leitfaden mit 120 Seiten gibt ja auch vor, wie beispielsweise mit missbräuchlicher Verwendung von Anfragen umzugehen ist, und veranschaulicht mit einer Grafik die Prüfungsschritte.
Aber – und das sage ich ganz klar – auch dem Gemeindebund wird bei der Umsetzung dieses Gesetzes in der Praxis eine sehr wichtige Rolle zukommen, nämlich die Gemeinden bei der Umsetzung zu unterstützen und beispielsweise auch technische Tools zur Verfügung zu stellen, die die Umsetzung vereinfachen. (Beifall bei der SPÖ.)
Vielleicht abschließend und noch einmal betonend: Mit der Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Anpassungen in den Gesetzen entwickeln wir die österreichische Demokratie weiter. So ist auch die Informationsfreiheit zu verstehen, nämlich als Stärkung unserer Demokratie – und wir schaffen auch mehr Rechtssicherheit. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.32
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/108
17.32
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Manchmal ist es schon ein bissl – sagen wir es einmal vorsichtig – strange, wenn man sich hier die Redebeiträge der Mitglieder der Regierungsfraktionen anhört und sich gleichzeitig vor Augen führt, was man selbst erlebt, und da spreche ich jetzt zu Ihnen einerseits als Beamter, der ich seit 40 Jahren im Innenressort tätig bin, und zum anderen als Bürgermeister, der die Realität im Umgang mit der Bevölkerung unmittelbar wahrnimmt.
Frau Kollegin Duzdar, natürlich verstehe ich, dass Sie Ihr Informationsfreiheitsgesetz hier herinnen als großen Wurf schönreden wollen, aber ich finde es nicht okay, dass Sie die gerechten und vor allem richtigen Ausführungen des Kollegen Schilchegger in Bezug auf seine Bedenken und Befürchtungen für die ausführenden Beamten, die ja genau diese schwierigen Abwägungen in Bezug auf die Amtsverschwiegenheit, aber auch die Abwägung, wann eine Information oder eine Informationsweitergabe zumutbar ist und wann nicht, zu treffen haben, in Abrede stellen. Er hat zu Recht auf diese Problematik hingewiesen.
Nein, es gibt sie eben nicht, die von Kollegin Raab hier angekündigte und dargelegte Rechtsklarheit und diese verlässlichen Rahmenbedingungen. Es gibt sie nicht! Im Grunde genommen ändern wir hier ein paar Begrifflichkeiten, Sie schüren damit eine Erwartungshaltung in der Bevölkerung. Und wir werden in der Praxis erleben, dass nicht jeder, der eine Information haben will, und in erster Linie sind das beliebige Informationen, diese bekommen wird, weil eben – und damit spreche ich einen neuen Punkt an, nämlich in Bezug auf die Gemeinden – zum einen nicht jede Information, die einen Gemeindebürger interessiert, ich nenne einmal beispielsweise die Information, wie viel Geld der Gemeindenachbar für den Ankauf eines Grundstückes gekriegt hat, im allgemeinen Interesse ist und zum anderen wir hier, und das wurde von Kollegin Duzdar richtigerweise angemerkt, in einem großen Spannungsverhältnis mit der Datenschutz-Grundverordnung stehen.
Also ich bin mir nicht ganz klar darüber, wie wir in der Praxis dieses Problem lösen werden, wenn Anfragen aus der Bevölkerung an die Gemeinden kommen und wir dann wahrscheinlich aus berechtigten Interessen an der Geheimhaltung von persönlichen Daten Schwärzungen vornehmen müssen und dann gesagt wird: Na ja, aber das ist genau das, was mich interessiert hat. Warum macht die Gemeinde das dann?
Dann werden wir prozessieren müssen – und da komme ich zum nächsten Problem, das ich hier ansprechen möchte, nämlich die fehlenden rechtlichen Grundlagen, die von Ihnen, geschätzte Regierungsfraktionen, zwar angekündigt, aber nicht vorgelegt wurden. Es hat geheißen, es kommen dann die Informationen von den Gerichten und von der Datenschutzbehörde. Und was haben wir? – Nichts haben wir! Im Gegenteil, man bekommt die Auskunft, da wird man den Rechtsweg beschreiten müssen, da werden wir Rechtsgrundlagen zu schaffen haben – und dann werden wir es irgendwann einmal schon wissen.
Auf der Strecke bleiben die Beamten, nämlich jener Beamte, der entscheiden muss, egal ob in einem Ministerium oder in einer Gemeinde, und auf der Strecke bleiben die Verantwortungsträger, nämlich die Bürgermeister in den Gemeinden, die da völlig alleingelassen und ins kalte Wasser gestoßen werden – dafür, dass Sie, Kolleginnen und Kollegen von den Regierungsfraktionen, ein paar Begrifflichkeiten ändern und Erwartungshaltungen erzeugen, die so wahrscheinlich nie in Erfüllung gehen werden. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
17.36
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Ich habe Ihre Redezeit auf 3 Minuten eingestellt, Frau Kollegin.
RN/109
17.36
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher! Ja, wir haben es heute schon oft gehört: Das Amtsgeheimnis wird endlich abgeschafft und durch das Grundrecht auf Zugang zu Informationen ersetzt. Das freut uns NEOS natürlich besonders. Das ist auch eine langjährige Forderung. Allerdings weist das im letzten Jahr beschlossene Informationsfreiheitsgesetz ein Defizit auf, deswegen haben wir auch damals, in der letzten Legislaturperiode, nicht zugestimmt. Das Gesetz, das endlich das Grundrecht in der Verfassung verankert, hat zwar einen Kulturwandel eingeläutet, aber es gilt, wie schon ausgeführt wurde, nicht überall. In 84 Prozent der Gemeinden müssen die Bürgerinnen und Bürger selbst aktiv werden, um Informationen zu erhalten. Das sind dann doch 1 834 Dunkeldörfer in Österreich, wo eben keine proaktive Informationspflicht besteht, und leider gibt es eine Ewigkeitsklausel.
Nun komme ich zum vorliegenden Gesetzespaket, das 140 Gesetze umfasst. In den Verhandlungen stets wichtig ist, dass es eben zu keiner Einschränkung kommt, die einer Informationsfreiheit, die zusteht, entgegensteht. Das Paket kann aufgrund dieser neuen Herausforderungen gar nicht ideal sein. Besonders ist uns bewusst, dass es Herausforderungen im Beamtendienstrecht gibt. Die Recht anwendenden Sachbearbeiter:innen müssen nämlich eine Abwägung zwischen Geheimhaltungsgründen und dem Interesse der Bevölkerung, der Öffentlichkeit treffen. Und es ist natürlich schwierig, bestmöglich Rechtssicherheit zu geben, die die Sachbearbeiter:innen verdienen. Plump gesagt: Was kann ich rausgeben, was nicht? Diese Abwägung ist nicht einfach. Deshalb werden wir sehr genau hinsehen und dort, wo Rechtssicherheit nachgeschärft werden muss, nachbessern.
Der Weg zu diesem Gesetz war auch kein einfacher. Das möchte ich auch zugestehen, dass der Gesetzwerdungsprozess nicht ideal lief. Er hätte früher angestoßen werden können, dahin gehend ist Kritik berechtigt.
Die Rahmenbedingungen – möchte ich dennoch sagen – waren auch schwierige, aufgrund der langwierigen Regierungsbildung, und im Doppelbudget war es wahrlich herausfordernd.
Umso mehr möchte ich allen danken, die mit großem Einsatz an der Entwicklung, an der Ausarbeitung des Gesetzespaketes mitgewirkt haben und einen wertvollen Beitrag dazu geleistet haben, dass unsere Verwaltung transparenter und moderner wird. – Danke sehr. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)
17.38
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Alexander Pröll. – Bitte, Herr Staatssekretär.
RN/110
17.38
Staatssekretär im Bundeskanzleramt Alexander Pröll, LL.M.: Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Mitglieder des Hohen Hauses! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben uns als Bundesregierung das Motto gesetzt: Sanieren, reformieren und wachsen.
Mit dem 1. September 2025 beginnt ein neues Kapitel der Transparenz für die österreichische Verwaltung und die Behörden. An diesem Tag tritt die Reform zur Informationsfreiheit in Kraft – ein bedeutender Meilenstein, der das verfassungsrechtliche Fundament des Informationszuganges in Österreich neu ordnet. Der bisherige verfassungsgesetzliche Grundsatz der Amtsverschwiegenheit und die damit einhergehende Auskunftspflicht der Verwaltung treten außer Kraft. An deren Stelle tritt ein neuer, zukunftsweisender Artikel 22a B-VG, der das Prinzip der proaktiven und antragsbezogenen Informationspflicht verankert. Die Vorbereitungen für dieses Inkrafttreten liefen seit letztem Jahr auf Hochtouren. Ich bin zuversichtlich, dass bis September alle technischen, organisatorischen und legistischen Voraussetzungen geschaffen sind, um die Umsetzung der Informationsfreiheit effizient und rechtssicher zu gestalten.
Daher wurde auch die Ihnen vorliegende Sammelnovelle mit rund 140 Artikeln und Gesetzen erarbeitet. Das heißt, überall dort, in den verschiedenen Materiengesetzen, war bisher die Amtsverschwiegenheit oder das Amtsgeheimnis verankert. Alle diese Bestimmungen wurden umfassend geprüft, inhaltlich wie sprachlich überarbeitet und im Rahmen dieses Sammelgesetzes an die neue Verfassungsnorm angepasst.
Geheimhaltungspflichten bleiben möglich, allerdings nur dort, wo sie sachlich gerechtfertigt sind, und sie müssen künftig dem verfassungsrechtlichen Rahmen entsprechen. Abweichungen vom IFG sind nur mehr dort zulässig, wo sie zwingend erforderlich sind – das ist verfassungsrechtlich klar definiert.
Auf Initiative des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt wurden die Ressorts ersucht, alle Gesetze in ihrem eigenen Wirkungsbereich auf Vereinbarkeit mit der Informationsfreiheit zu prüfen. Die Ergebnisse dieser umfassenden Arbeiten inklusive Begutachtungsverfahren sind nun in die heute vorliegende Regierungsvorlage eingeflossen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Shetty [NEOS]. – Abg. Strasser [ÖVP]: Super!)
Erlauben Sie mir an dieser Stelle einen ausdrücklichen Dank an die Beteiligten, insbesondere an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verfassungsdienstes, die mit großem Einsatz rund 140 Artikel geprüft, sprachlich vereinheitlicht und legistisch präzise zusammengeführt haben. Diese Leistung verdient Anerkennung; sie ist Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats mit hoher legistischer Qualität.
Ein Wort noch zum Informationsregister, das Teil der Umsetzung ist und mit Blick auf seine Umsetzungsfähigkeit kritisch begleitet wurde: Klar ist, dass mit 1. September die Verpflichtung zur proaktiven Veröffentlichung für alle betroffenen Stellen beginnt. Rund drei Monate später gilt dann auch die verpflichtende Einspeisung in das Informationsregister. Diese drei Monate dienen als Übergangsphase, in der die betroffenen Behörden und Gemeinden bereits auf ihren Websites veröffentlichen müssen oder, wenn möglich, ins Register einspeisen können. Besonders Ländern und Gemeinden bietet dies Zeit zur strukturierten Umsetzung.
Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der Informationsfreiheit und den Anpassungen dazu setzen wir ein deutliches Zeichen für Reformen auf Höhe der Zeit, für Transparenz, für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Bürger und Staat und für einen modernen und bürgernahen Staat.
Ich danke Ihnen auch für die guten Gespräche zur Sammelnovelle im Verfassungsausschuss und hoffe auf breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten Tanzler [SPÖ] und Shetty [NEOS].)
17.42
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein.
RN/111
17.43
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Jetzt wird bald Schluss sein mit dem verstaubten Amtsgeheimnis. Wir Grüne haben lange dafür gekämpft, und wir sind sehr, sehr froh, dass das nun kommen wird. (Beifall bei den Grünen.)
Ein anderes Geheimnis bleibt aber zum Leidwesen der Transparenz bestehen, und über das reden wir heute auch: das Bankgeheimnis. Das Bankgeheimnis ist ja eigentlich zum Schutz der Kundinnen und Kunden eingeführt worden. Das Bankgeheimnis wurde aber nicht erfunden, um mögliche Fehlleistungen eines Bankenvorstandes zu verschleiern – nur berufen sich die andauernd darauf, Beispiele: Signa-Kredite, Hypo Vorarlberg.
Das Bankgeheimnis wurde auch nicht erfunden, um parlamentarische Kontrolle gegenüber der Bankenaufsicht, gegenüber der Aufsicht zum Kampf gegen Geldwäsche und der Sanktionsüberwachung einzuschränken, aber auch das ist regelmäßig der Fall.
Es gibt einfach ein berechtigtes öffentliches Interesse an Kontrolle, und es gibt ein berechtigtes Interesse des Staates, sicherzustellen, dass es sich nicht einige wenige richten. (Abg. Oberhofer [NEOS]: Zum Thema!)
Deshalb einen Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen – wir im Hohen Haus können das nämlich ändern –: Wir brauchen ein Bankgeheimnis, das Kund:innen schützt (Abg. Oberhofer [NEOS]: Thema!), nicht Skandale verdeckt, und schon gar nicht eines, das Politiker:innen und Steuerzahler:innen wie Zaungäste behandelt, wenn Millionen öffentlicher Risiken im Spiel sind. Wirkliche Informationsfreiheit braucht Licht – auch dort, wo es für manche halt ein bisschen blendet. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
17.44
Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.
RN/112
17.45
Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Vielen Dank, sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucherinnen und Besucher! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Ich darf wieder zum Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz zurückkommen, das wir heute hier diskutieren und beschließen. Es ist weit mehr als eine rein technische Umsetzung: Es geht um ein neues Verständnis des Verhältnisses zwischen dem Staat und den Bürgerinnen und Bürgern, und es ist ein echtes Update für unsere Demokratie.
Das (auf einen mehrere Zentimeter dicken Band auf dem Redner:innenpult deutend) ist übrigens die Regierungsvorlage zum Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz. Dieses ist notwendig geworden, weil wir mit dem Informationsfreiheitsgesetz einen echten Paradigmenwechsel eingeleitet haben, das Amtsgeheimnis ist in einer modernen Informationsgesellschaft schlichtweg nicht mehr zeitgemäß: weg vom Amtsgeheimnis hin zu einem Grundrecht auf Information. Wir alle wollen einen Staat, der Transparenz lebt, einen Staat, der Vertrauen in seine Bürgerinnen und Bürger hat, einen Staat, der offenlegt, wie Entscheidungen getroffen werden. Das zeigt Stärke und keine Schwäche.
Als ehemalige Klubobfrau des Gemeinderatsklubs der ÖVP Stadt Graz und als Unternehmerin ist mir die kommunale Realität bekannt. Ich weiß, wie wichtig Informationen für das Vertrauen in die Verwaltung sind und wie wichtig Informationen für die Nachvollziehbarkeit von politischen Entscheidungen sind. Bürgerinnen und Bürger wollen wissen, was wir mit ihrem Steuergeld machen beziehungsweise was damit passiert, wie die Verwaltung Entscheidungen trifft. Wir alle profitieren davon, wenn das Handeln des Staates und seiner Organe nachvollziehbar ist, verständlich und zugänglich gemacht wird. (Beifall bei der ÖVP.)
In meiner Heimatstadt Graz und in den steirischen Gemeinden wie jenen meiner Kollegen Kühberger, Stark und Schnabel zeigt sich: Die Zeit der Legisvakanz wurde genutzt; es wurden Fortbildungen durchgeführt, Abläufe optimiert, technische Systeme angepasst. Das unterstreicht den konstruktiven Zugang unserer Gemeinden und Behörden.
Es wurden im Ausschuss auch die Sorgen von Gemeinden bezüglich einer möglichen Überlastung, insbesondere der kleineren Gemeinden, angesprochen. Seien wir aber ehrlich: Auch bisher war es möglich, über die Auskunftspflichtgesetze des Bundes und der Länder Auskunftsbegehren zu stellen. Neu ist daher nicht die Tatsache, dass Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen können; neu ist, dass der Zugang zur Information als Grundrecht gestärkt wird und die Prozesse klarer geregelt werden.
Es geht uns um verantwortungsvolle Transparenz. Wir haben im Gesetz klare Leitlinien durch das Bundeskanzleramt, von der Datenschutzbehörde, praxisnah, verständlich und handhabbar – und genau das braucht es, denn am Ende geht es nicht nur um Akteneinsicht, sondern um Vertrauen in den Staat und in seine Institutionen. Mit diesem Gesetz machen wir einen weiteren Schritt hin zu mehr Bürgernähe und zu einer offenen, zukunftsfähigen Verwaltung. (Beifall bei der ÖVP.)
17.49
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Manfred Sams. – Ich stelle die Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/113
17.49
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Stellen Sie sich bitte vor: Eine Anfrage im Gemeinderat, und die Frage ist, warum der Bürgermeister einen topmodernen BMW iX mit einer Leistung von 520 PS als Dienstwagen braucht, finanziert aus Steuergeldern. Wie viel Geld wurde da aufgewendet? Ein BMW iX ist ein Luxusauto, und weil es ein E-Auto ist, fällt nicht einmal ein Sachbezug für private Fahrten an.
Was bekommen die Bürger:innen vom Bürgermeister zur Antwort? – Keine Erklärung, keine Transparenz. Die Begründung für diese Nichtauskunft: Amtsgeheimnis und Datenschutz. Dieses Szenario ist leider Realität, und zwar in meiner Heimatstadt Wels. So viel zur bisher gelebten Transparenz. Wenn Datenschutz zur Ausrede wird, wenn das Amtsgeheimnis zum Schutzschild für fragwürdige Ausgaben wird, dann läuft etwas grundlegend falsch. So stellt sich die FPÖ Datenschutz vor, in einer modernen Demokratie darf das aber nicht so sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Was wir heute beraten, ist mehr als ein technisches Gesetzespaket. Es ist ein Paradigmenwechsel: weg von der Geheimhaltung hin zur Transparenz, ein längst überfälliger Schritt vom Misstrauen hin zur Mündigkeit. Mit 1. September dieses Jahres gilt: Transparenz ist die Regel, Geheimhaltung die Ausnahme. Die Demokratie lebt davon, dass Bürger:innen wissen: Wie wird entschieden? Wohin fließt Steuergeld? Wer trägt Verantwortung? Dieses Gesetz ist ein Meilenstein und ein Sieg für alle, die auf Aufklärung statt auf Abschottung setzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das vorliegende Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz sorgt dafür, dass dieser Anspruch auch im einfachen Recht umgesetzt wird. Veraltete Bestimmungen werden angepasst. Geheimhaltung wird dort präzise geregelt, wo sie wirklich notwendig ist, etwa beim Schutz sensibler Daten. Genau da ist es uns besonders wichtig, der Datenschutz wird nicht geschwächt, sondern gestärkt, denn Information braucht klare Spielregeln. Auch der Strafrechtsparagraf – ist heute schon öfter erwähnt worden – zur Verletzung des Amtsgeheimnisses wird neu gefasst, wer eine sorgfältige Interessenabwägung dokumentiert, wird künftig nicht kriminalisiert werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Gesetz steht für eine moderne, offene Republik. Es zeigt: Der Staat hat nichts zu verstecken, aber er hat Verantwortung zu zeigen. Transparenz, Datenschutz und soziale Gerechtigkeit gehören zusammen. Dafür sind wir in der Regierung, das bedeutet Sozialdemokratie. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)
17.52
Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Johann Weber. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.
RN/114
17.52
Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und auch zu Hause vor den Bildschirmen! Zum nun zu beschließenden Gesetzespaket wurde schon wirklich sehr viel gesagt. Ich als Lehrer an einer landwirtschaftlichen Fachschule in Kärnten möchte trotzdem noch auf etwas hinweisen, und zwar auf den Bildungsbereich in diesen Schulen, das betreffend, was wir heute hier mitbeschließen.
Ab jetzt, mit dem Beschluss dieses Gesetzes, gibt es auch eine neue Möglichkeit für den Quereinstieg in den Lehrerberuf an den land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen. Diese Regelung eröffnet neue Chancen und hilft uns, den Herausforderungen, speziell in der Lehrkräfteversorgung, gerecht zu werden. In den letzten Jahren ist es nämlich immer wieder schwieriger geworden, genügend qualifizierte Lehrerinnen und Lehrer für unsere Fachschulen zu finden und zu gewinnen.
Unsere 70 Fachschulen in Österreich mit circa 13 000 Schülerinnen und Schülern können nur dann gut ausbilden, wenn wir genügend motivierte und auch entsprechend qualifizierte Lehrkräfte haben. Mit der neuen Regelung wollen wir nun eine Lösung finden. Fachkräfte aus verwandten Bereichen, die bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, können hinkünftig nun auch als Lehrer an unseren Fachschulen arbeiten. Wichtig ist dabei: Diese Regelung soll aber keine Konkurrenz zu den bestehenden Lehramtsstudien darstellen, sondern lediglich eine zusätzliche Ergänzung sein. Die neuen Lehrer müssen weiterhin bestimmte Qualifikationen erfüllen, um unterrichten zu dürfen. Die pädagogische Ausbildung wird in einem berufsbegleitenden Hochschullehrgang nachgeholt, sodass sichergestellt wird, dass die neuen Lehrkräfte auch die nötigen didaktischen Fähigkeiten besitzen.
Meine Damen und Herren! Warum ist das nun zu beschließende Regelwerk für den ländlichen Raum, wie bei mir daheim in Kärnten, so wichtig? Wir sind nämlich stolz auf unsere land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen (Abg. Stögmüller [Grüne]: Was hat das mit der Infofreiheit zu tun?!), die einen extrem wichtigen Beitrag zur Ausbildung der Jugend, speziell in den ländlichen Regionen, draußen im ländlichen Raum, leisten. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Unser land- und forstwirtschaftliches Bildungssystem hat in Österreich einen hervorragenden Ruf. Die landwirtschaftliche Ausbildung bietet in allen Regionen hervorragende Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Unsere Absolventinnen und Absolventen haben sehr gute Berufschancen, einerseits in der Landwirtschaft, aber auch in vielen, vielen anderen Bereichen sind diese sehr stark nachgefragt. Damit das auch so bleibt, müssen wir weiterhin gute, motivierte und qualifizierte Lehrkräfte gewinnen.
Durch diese Quereinsteigermöglichkeit werden wir nicht nur mehr Lehrkräfte gewinnen, sondern auch den hochwertigen Unterricht sicherstellen. Das ist ganz wichtig. Diese Regelung trägt dazu bei, dass unsere Fachschulen weiterhin eine der besten Adressen für die landwirtschaftliche Ausbildung bleiben. Das landwirtschaftliche Schulwesen – ich bin ein Fan von diesem Schulwesen – ist übrigens in der letzten Zeit das einzige Schulwesen gewesen, das steigende Schülerzahlen vorweisen konnte. Wir können mit dieser Maßnahme die Fachkenntnisse und die Praxisnähe im Unterricht stärken. Unsere Schülerinnen und Schüler profitieren davon, dass sie von Experten, auch aus der Praxis kommend, lernen, die den Berufsalltag einerseits kennen, aber auch verstehen.
Abschließend möchte ich noch sagen: Die neue Quereinstiegsmöglichkeit ist eine wichtige Entscheidung für die Zukunft der landwirtschaftlichen Ausbildung. Wir schaffen damit mehr Flexibilität, mehr Qualität und Chancen für unsere Schülerinnen und Schüler. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
17.56
Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/115
Präsident Peter Haubner: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/115.1
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 15: Entwurf betreffend Informationsfreiheits-Anpassungsgesetz in 151 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten MMag. Dr. Susanne Raab, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten MMag. Dr. Susanne Raab, Mag. Muna Duzdar, Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 9, 14 bis 19, 27, 28, 35, 53, 58, 59, 63, 65, 78, 86, 115, 116 und 120 eingebracht.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/115.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Lex Hartinger-Klein‘ – Archivrecht an die Informationsfreiheit anpassen!“
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
Darf ich um ein bisschen mehr Aufmerksamkeit bei den Abstimmungen ersuchen! (Abg. Wöginger [ÖVP]: Bei den Grünen geht’s so zu! – Präsident Haubner gibt das Glockenzeichen.) Wir sind im Abstimmungsvorgang und ich ersuche um die entsprechende Aufmerksamkeit.
RN/115.3
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 16: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bildungsdirektionen-Einrichtungsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 130 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/115.4
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bankwesengesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 134 der Beilagen.
Die im Gesetzentwurf enthaltene Änderung betreffend § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz kann gemäß § 38 Abs. 5 Bankwesengesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.
Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich wiederum die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.