RN/156
Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (135 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch geändert wird (146 d.B.)
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 14. Punkt der heutigen Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Redner: Herr Abgeordneter Markus Tschank.
RN/157
19.23
Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Wir diskutieren heute eine Regierungsvorlage, mit der das Strafgesetzbuch geändert werden soll und ein neuer Straftatbestand des Cyberflashings geschaffen werden soll.
Cyberflashing – was ist das? –: Personen erhalten unaufgefordert und absichtlich Bildaufnahmen von entblößten Genitalbereichen mittels Informations- und Kommunikationstechnik. Mir ist es wichtig, an dieser Stelle vorab einmal zu betonen, dass das nicht in Ordnung ist und dass das sozial inadäquates Verhalten ist, das auch von unserer Seite in keiner Art und Weise toleriert wird und auch entsprechend gesetzlich sanktioniert gehört. (Beifall bei der FPÖ.)
Die Frage ist hier nur, auf welche Art und Weise und ob das hier mit dieser Vorlage richtig umgesetzt wird. Was ist die Zielsetzung des neuen Straftatbestandes? Ist der Kernbereich des Strafrechts im konkreten Fall wirklich das geeignete Instrument und ist der Tatbestand in der vorliegenden Form auch treffsicher genug? – Aus meiner Sicht, aus unserer Sicht ist das nicht der Fall. Die Regierungsvorlage weicht offenbar bewusst von der EU-Richtlinie ab, die die Europäische Union letztes Jahr verabschiedet hat, nämlich die Richtlinie zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.
In dieser Richtlinie ist eine Bestrafung von Cyberflashing nur dann vorgesehen, wenn diese Handlungen wahrscheinlich auch dazu führen, dass die Person einen schweren psychischen Schaden erleidet und auch entsprechend darunter leidet. Ein einmaliges Verschicken eines solchen Bildes soll nach den europarechtlichen Vorgaben gar nicht strafbar sein. Der Empfänger hat die Möglichkeit, den Absender zu blockieren und dadurch auch den weiteren Kontakt entsprechend zu vermeiden. Es ist hier also europarechtlich eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle vorgesehen – einmal, muss man sagen, von der Union etwas Vertretbares, das man auch so umsetzen könnte.
Umso verwunderlicher, dass von dieser Erheblichkeitsschwelle in diesem Fall überhaupt kein Gebrauch gemacht worden ist und der Entwurf, der hier vorliegt, davon einfach abgeht. Und warum? – Weil es offenbar schwerer beweisbar ist, und deswegen machen wir es nicht. Also die Tatbestände werden jetzt offenbar nach Beweisbarkeit zusammenkonzipiert und erstellt und nicht nach der Frage, wie das tatsächliche Bedrohungsbild ist. Das ist das, was mich hier im Konkreten schon sehr verwundert. (Beifall bei der FPÖ.)
Mein Eindruck ist, sehr geehrte Damen und Herren, dass es hier in Wahrheit um den Kampf gegen die toxische Männlichkeit geht (Abg. Brandstötter [NEOS]: Ja!) – und wohl auch gegen die toxische Weiblichkeit, denn der Tatbestand ist geschlechtsneutral formuliert, Frau Kollegin. (Abg. Brandstötter [NEOS]: Aber die Erfahrung ...!) Also es geht in beide Richtungen, und Sie werden ja auch hoffentlich zugestehen, dass das hier kein Paragraf ist, der sich gegen die Männlichkeit richtet – und für einen Kampf der Geschlechter sind wir an dieser Stelle nicht zu haben, das sage ich auch in ganz klarer Deutlichkeit. (Beifall bei der FPÖ.)
Der Tatbestand – und das ist für mich eigentlich auch ein erheblicher Punkt, warum wir nicht zustimmen können – belastet vor allen Dingen junge Menschen. Wir sind der Meinung, es macht schon einen erheblichen Unterschied, ob ein junger Mensch mitten in der Pubertät zwischen 14 und 18 einer Schulkollegin einmal in einer blöden Aktion unüberlegt ein obszönes Bild schickt oder ob das ein volljähriger erwachsener Mensch macht (Zwischenruf der Abg. Feichtinger [SPÖ]), Frau oder Mann. Das macht einen Riesenunterschied, und zu bedenken ist, dass gerade in dieser Altersgruppe der Gebrauch von neuen Medien auch besonders intensiv ausgelebt wird. Dadurch wird vor allem die Jugendgerichtsbarkeit belastet, Minderjährige werden hier kriminalisiert, vor die Strafrichter gestellt und zu guter Letzt natürlich auch verurteilt.
Aus meiner Sicht geht es um eine erzieherische Maßnahme, die in Form eines Strafgesetzes Eingang in das StGB finden soll, dort gehört das allerdings nicht hin. Es setzt Jugendliche tatsächlich einem sehr hohen strafrechtlichen Risiko aus, und diese Meinung teilen ja auch Jugendschutzorganisationen mit uns, die ganz genau wie wir auch kritisch angemerkt haben, dass dieser Tatbestand in der vorliegenden Form durchaus nicht positiv ist und dass man sich das überlegen sollte. (Beifall bei der FPÖ.)
Junge Menschen in diesem Alter sind noch in Entwicklung, das heißt, sie sind nicht toxisch, sondern sie sind in diesen Fällen unreif. Das macht einen ganz erheblichen Unterschied, Frau Ministerin, aber das ist hier in diesem Vorschlag einfach nicht bedacht worden. Der Einsatz des Strafrechts ist hier ganz einfach nicht gerechtfertigt. Wir setzen uns dafür ein, dass die Jugendlichen nicht für dumme Aktionen, die tatsächlich dumm sind, kriminalisiert werden, und das ist gut und richtig so. (Beifall bei der FPÖ.)
Der richtige Sanktionsmechanismus – einen solchen braucht es schon in diesem Fall – wäre das Verwaltungsstrafrecht. Es wäre mit Geldstrafen, mit Schulungen, mit Aufklärung und Wertekursen entsprechend vorzugehen. Deswegen auch abschließend mein Appell an Sie: Überlegen Sie sich diesen Gesetzentwurf noch einmal, denken Sie sich durch, was das vor allen Dingen für die jungen Menschen bedeutet, die unüberlegt eine Handlung setzen, die sie dann im Endeffekt mit einer Vorstrafe bezahlen müssen. Ziehen Sie diese Regierungsvorlage zurück – und dann bauen wir gemeinsam ein treffsicheres Gesetz, das wirklich effektiv ist. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
19.28
Präsidentin Doris Bures: Ich begrüße auch Frau Bundesministerin Eva-Maria Holzleitner im Hohen Haus.
Frau Abgeordnete Selma Yildirim, Sie gelangen zu Wort.
RN/158
19.29
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Zwei Beispiele: Ein Polizist als Vorgesetzter, der jenen Polizistinnen, die in Ausbildung sind, permanent Dickpics schickt, Bilder von seinem nackten Penis – disziplinarrechtlich ist das eine Grauzone, es ist immer noch in der Schwebe. Hohe Funktionäre von Blaulichtorganisationen, Rettungsorganisationen schicken jenen, die sie ausbilden sollen, tagtäglich solche Bilder. Die Konsequenzen: null. Aber noch schlimmer: Mädchenberatungsstellen berichten uns, für 11-, 12-jährige, 13-jährige Mädchen gehört es zum Alltag, dass sie mit solchen Bildern zugemüllt werden. Noch schlimmer: Frauenberatungsstellen bekommen tagtäglich solche E-Mails.
Und Sie stehen da, Herr Tschank, ein Vertreter der Law-and-Order-Partei, und verharmlosen das? – Das ist eine Grenzüberschreitung, das ist im höchsten Maße belastend für die Betroffenen, das ist sexuelle Gewalt und eine Form von Machtmissbrauch. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Das Schlimme ist, dass wir bis jetzt keine Handhabe haben außer ein aufwendiges, risikobehaftetes Zivilverfahren, nämlich die Unterlassungsklage. Dass das jetzt effektiv gelöst werden muss und im Rahmen der EU-Richtlinie gedeckt ist, ist höchst an der Zeit. Andere Länder haben das bereits gemacht.
Es ist ganz wichtig, sehr geehrte Damen und Herren, dass das als Offizialdelikt im Strafrecht verankert ist, zudem das Einverständnis der betroffenen Person benötigt, die Polizei dann aber einschreiten kann. Uns geht es ganz sicher nicht um die Kriminalisierung der jungen Generationen, der nachfolgenden Generationen oder von jungen Menschen, sondern darum: Genauso wie es nicht geht, dass ein auf der Straße entgegenkommender Mann ungestraft einfach die Hosen runterlässt – das geht nicht –, geht das auch in der digitalen Welt nicht. Wir wissen, dass sehr viele Straftaten sich jetzt in die digitale Welt verflüchtigen – und es kann nicht sein, dass wir keine Antworten darauf haben. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)
Dieses Gesetz ist bewusst nicht in einem verwaltungsstrafrechtlichen Bereich verankert, sondern im Strafgesetzbuch, weil dieses dank Christian Broda – noch – eines der fortschrittlichsten ist. Ich hoffe, dass das so bleibt, sehr geehrte Frau Justizministerin, werte Frau Frauenministerin und sehr geehrte Frau Präsidentin, die auch sehr engagiert ist, wenn es darum geht, Gewaltschutz zu forcieren und die Rechte der Mädchen und der jungen, aber auch der erwachsenen Frauen zu schützen.
Es geht hier darum, dass im Rahmen dieser strafgesetzlichen Regelungen das Instrument der Diversion in Anspruch genommen werden kann. Stellen Sie sich so einen jungen oder älteren Menschen vor, der das verübt und das auch noch lustig findet. Viele Männer finden das sogar lustig, aber auch Jugendliche finden das lustig – das, was für viele Betroffene vielmehr ekelerregend ist; ich denke vor allem an die jungen Mädchen, die heranwachsenden Mädchen. Stellen wir uns die Situation vor, wie das ist, wenn die Polizei einmal nachfragt – das konnte sie bis jetzt nicht – oder wenn es dann nach einer Ermittlung wirklich zur Strafanzeige kommt und dieser Mensch zum Beispiel vor vier Personen sitzt und das erklären muss. Allein diese erzieherische Maßnahme bewirkt etwas, wirkt aus unserer Sicht generalpräventiv.
Daher ist dieses Gesetz gut geregelt und es wäre im verwaltungsstrafrechtlichen Bereich aus meiner Sicht falsch, weil Verwaltungsbehörden die Möglichkeit der Diversion nicht haben. Da würden Strafen picken, und dann, glaube ich, ist es viel schwerer. Uns geht es nicht darum, zu kriminalisieren, uns geht es einfach darum, jungen Menschen ein effektives Instrument zur Bekämpfung von Gewalt, Machtmissbrauch und sexuellen Übergriffen in die Hand zu geben.
In diesem Sinne bedanke ich mich, Frau Ministerin – Ministerinnen, muss ich sagen –, dass Sie das zustande gebracht haben, was die Vorgängerregierung nicht zustande bringen konnte, im Sinne der Frauen und im Sinne des Gewaltschutzes. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ.)
19.33
Präsidentin Doris Bures: Sie haben sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet? – Bitte, Herr Abgeordneter Herbert, Sie kennen die Bestimmungen der Geschäftsordnung.
RN/159
19.34
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Danke, Frau Präsidentin. – Unabhängig davon, dass ich das gar nicht gutheißen will, was da in den Raum gestellt wurde (Abg. Kogler [Grüne]: Fängt schon einmal falsch an!), aber ich darf schon eines tatsächlich berichtigen. Kollegin Yildirim hat gerade gesagt, wenn ein Polizist Dickpics verschickt, dann habe das keine Konsequenzen. – Das stimmt so nicht.
Ich darf tatsächlich berichtigen: Das ist sehr wohl Grundlage eines dienstrechtlichen Tatbestandes, nämlich einer Disziplinarverfehlung, unabhängig von allen weiteren rechtlichen Konsequenzen nach dem Strafrecht oder Verwaltungsrecht. (Abg. Yildirim [SPÖ]: Aber nicht effektiv! Der eine Polizist ist immer noch im Dienst seit vier Jahren! Nicht effektiv, weil wir kein Gesetz haben!) – Wahrscheinlich hat ihn niemand angezeigt (Abg. Yildirim [SPÖ]: ... angezeigt, aber nicht effektiv!), aber das ist natürlich eine andere Geschichte.
Grundsätzlich ist das aber eine klare Verfehlung gegen dienstrechtliche Verhaltensvorschriften im öffentlichen Dienst und insbesondere bei der Polizei. (Beifall bei der FPÖ.)
19.35
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Gudrun Kugler zu Wort.
RN/160
19.35
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz kurz: Kollege Herbert, ich glaube nicht, dass der Polizist der Hauptanwendungsfall dieses Gesetzes sein wird, sondern es gibt viele andere Fälle. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das Beispiel ist ...!) – Es gibt natürlich auch so ein Beispiel, aber es ist sicher nicht der Hauptanwendungsfall.
Wir sprechen ja hier über die unerwünschte, absichtliche Belästigung durch Zusendung von Genitalbildern. Das – Frau Kollegin Yildirim hat es schon gesagt – ist eine Form des Exhibitionismus im digitalen Raum. Es hat uns natürlich die Welle Internet, obwohl sie jetzt doch schon mehrere Dekaden vorherrscht, im rechtlichen Sinn immer wieder überrascht. Das Prinzip, das wir hier in diesem Haus verwirklichen müssen, ist, dass das, was offline verboten ist, auch online verboten ist. Nur so können wir die nächste Generation schützen. Da geht es bitte schön, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, nicht um Geschlechterkampf, sondern um Schutz der Jugendlichen.
Diese Regierungsvorlage gibt also jetzt den Betroffenen die Möglichkeit, sich zu wehren. Dass die Situationen zunehmen, wissen wir leider alle. Ich bin überrascht, dass die FPÖ heute einmal die Maßnahmen der Europäischen Union – hier eine Richtlinie – als Maßstab oder Richtschnur verwendet; das verwundert mich. Ich glaube, wir müssen nach in Österreich funktionierenden Lösungen suchen, und da haben wir natürlich ein bestehendes Rechtssystem und eine Rechtssystematik, an der wir uns orientieren müssen, damit unser Rechtssystem weiterhin Sinn macht – darum das Strafrecht.
Es ist natürlich richtig, man könnte das auch anders lösen, aber wir haben nun einmal den Tatbestand sexuelle Belästigung im Strafrecht. Das Strafrecht hat ja zahlreiche Funktionen: Es geht einerseits um die Spezialprävention – das haben wir schon besprochen –; aber es geht natürlich auch um Generalprävention, nämlich um eine Abschreckung der Allgemeinheit vor Straftaten, um eine Stärkung des Rechtsbewusstseins und um klare Verhaltensgrenzen. Was ist in unserer Gesellschaft akzeptiert und was ist nicht akzeptiert? Dafür spielt das Strafrecht eine wichtige Rolle. Die Möglichkeit der Diversion wurde genannt – ich glaube, dass das ganz, ganz wichtig ist –, und dafür ist das Strafrecht eine Voraussetzung.
Ich möchte abschließend noch sagen: Dieser Regierungsvorlage geht eine jahrelange Diskussion voraus. Die damalige Jugendstaatssekretärin – jetzt Bundesministerin – Claudia Plakolm hat sich jahrelang dafür eingesetzt. Ich glaube, an dieser Stelle muss man ihr auch ein ganz großes Dankeschön aussprechen. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Brandstötter [NEOS].)
Claudia Plakolm hat immer wieder dazu kommuniziert; einen Satz möchte ich jetzt wiederholen: Was im echten Leben strafbar ist, muss auch im Internet Konsequenzen haben. – Darum geht es uns, und dafür ist diese Regierungsvorlage ein Meilenstein. (Beifall bei der ÖVP.)
19.38
Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/161
19.38
Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frauen Bundesministerinnen! Mit der heutigen Gesetzesänderung schreiben wir ein Stück digitale Geschichte. Ziemlich genau zehn Jahre nach dem Pograpschparagrafen kommt jetzt der Dickpic-Paragraf, und er zeigt eines ganz deutlich: Die Gesellschaft hat sich weiterentwickelt, und das Strafrecht zieht auch endlich nach.
Bei beiden Paragrafen geht es im Kern um eine ganz einfache Frage: Was muss man sich als Frau denn eigentlich gefallen lassen? Was muss man über sich ergehen lassen, wenn ein Mann einfach so auf die Idee kommt, ein Penisfoto zu machen und ungefragt hineinzusliden in irgendwelche Social-Media-Kanäle, in unsere Mailboxen, via Bluetooth in U-Bahnen auf unsere Handys? Das geht einfach nicht mehr! Ich frage mich schon oft: Wie kommt man eigentlich auf diese Idee, zu sagen: Ja, da mache ich jetzt ein Foto, weil: Das ist so fesch, das muss die Welt jetzt einfach gesehen haben! (Heiterkeit bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.) Also das ist so völlig fern von meiner Vorstellungskraft; es gibt aber Untersuchungen dazu.
Es gibt zwei Gruppen: Die kleinere Gruppe, das sind Männer, die tatsächlich ziemlich patschert sind im Leben und glauben, dass das eine gute Anbahnungsstrategie ist, weil: Was man selber so toll findet, muss ja wer anderer auch toll finden, und das könnte doch ein guter Gesprächseinstieg sein, wenn man jemandem ein Dickpic schickt. Die viel größere Gruppe hingegen sind Männer, die einfach einen Machtmissbrauch betreiben, die Frauen dominieren wollen, die sie zwingen wollen, ihre Penisbilder anzusehen. Und diesen Männern sei gesagt: Eure Penisbilder interessieren wirklichen keinen Schwanz! (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
Es ist übergriffig, es ist respektlos, und es ist Gott sei Dank mit 1. September endlich Geschichte. Niemand muss mehr gezwungen werden, sich Genitalbilder, Penisbilder anzusehen, ohne dass das irgendwelche Konsequenzen hat. Es ist wichtig, dass wir Konsens schaffen über Interaktion, und wir sind hier auf vielen Ebenen unterwegs. Auch an dieser Stelle ist zu sagen: Nur Ja heißt Ja.
Wir reden bei all diesen Fällen übrigens auch nie über die Machtgefälle, die oft damit einhergehen. Viele Fälle haben genau dieses Machtgefälle: Lehrer, Studentin; Chef, Praktikantin; fremder Mann, junge Frau. Da geht es um Dominanz, da geht es um Einschüchterung, und das ist endlich Geschichte. Weil: Gleichstellung, meine Damen und Herren, zeigt sich nicht nur bei Gehältern, zeigt sich nicht nur bei Karenzmodellen, sondern auch darin, wem wir glauben, wem wir zuhören und für wen wir eigentlich Konsequenzen schaffen. Und für viele Frauen draußen ist das ein wichtiges Signal: Ihr seid nicht alleine, und ihr müsst euch das nicht mehr gefallen lassen! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.)
19.41
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.
RN/162
19.41
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Frau Frauenministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute setzen wir einen wichtigen Schritt im Kampf gegen digitale sexuelle Belästigung. Das unerwünschte Versenden von Dickpics, also Bildern männlicher Genitalien, wird unter Strafe gestellt.
Es ist wichtig, dass diese Form der Belästigung nicht länger bagatellisiert wird. Daher wird es auch einer EU-Richtlinie entsprechend heute schon umgesetzt. Und das ist wichtig, denn Umfragen bestätigen, was viele Mädchen und Frauen leider täglich erleben müssen. Rund 60 Prozent der jungen Frauen in Österreich berichten, dass sie online bereits sexuell belästigt wurden, vielfach durch das ungefragte Zuschicken expliziter Bilder. Und das sind keine harmlosen Späße oder unglückliche Missverständnisse; es ist eine bewusste Grenzüberschreitung, eine Form sexueller Gewalt, und sie verdient eine klare Antwort im Strafrecht. Und, Herr Abgeordneter Tschank, es ist nicht einfach Männlichkeit. Es ist sexuelle Gewalt, und ich finde es gut, dass es heute eine klare Antwort darauf gibt. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.) Es ist nämlich ein Zeichen für Schutz, für Respekt und für die Integrität im digitalen Raum.
Ich würde mir auch ein weiteres starkes Zeichen wünschen, um Mädchen und Frauen zu schützen und ihre Integrität zu respektieren. Und die Frauenministerin hat das ja letztens auch gefordert: Es geht um das Konsensprinzip. Es ist höchste Zeit, dass wir in Österreich endlich das Prinzip Nur Ja heißt Ja, also klaren Konsens, im Sexualstrafrecht verankern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Es kann nämlich nicht sein, dass vor einem Richter sexuelle Gewalt nicht als Vergewaltigung verurteilt wird, nur weil das Gericht nicht feststellen konnte, ob sich die Betroffene wirklich aktiv zur Wehr gesetzt hat oder ob die Betroffene wirklich Nein gesagt hat. Immer wieder wird nämlich genau das in einem Strafverfahren von Strafverteidigern vorgebracht, um dem Mandanten eine Verurteilung wegen Vergewaltigung zu ersparen. Es ist höchste Zeit, dass wir das ändern. Es ist höchste Zeit, dass sexuelle Handlungen nur einvernehmlich vonstattengehen dürfen, nur dann, wenn alle Beteiligten ausdrücklich zustimmen. Alles andere, meine Damen und Herren, ist eine Vergewaltigung. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Frankreich hat sein Strafrecht auch angepasst. Wann? – Nach diesem furchtbaren Fall Pelicot; weil man es nicht mehr ausgehalten hat, dass sich manche der Beschuldigten damit verteidigt haben, die Frau hätte nie ausdrücklich Nein gesagt und sie hätten nicht gemerkt, dass sie in bewusstlosem Zustand war.
Ein modernes Sexualstrafrecht muss der Realität gerecht werden und die sexuelle Selbstbestimmung und Integrität aller Menschen konsequent schützen, so wie es zahlreiche andere europäische Länder tun: Spanien, Schweden, Frankreich und seit Neuestem auch Norwegen. Ich glaube, dass es auch an der Zeit ist, dass Österreich sich diesem Standard anschließt. Angesichts der Tatsache, dass jede dritte Frau im Erwachsenenalter sexuelle Gewalt erlebt, ist es höchste Zeit für ein klares Vorgehen gegen sexualisierte Gewalt und für eine Gesellschaft, in der Konsens an erster Stelle steht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Daher bringe ich folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „‚Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Justiz und die Bundesministerin für Frauen, wird aufgefordert, die gesetzliche Verankerung des Grundsatzes ‚Nur Ja heißt ja‘ im Sexualstrafrecht vorzubereiten und dem Nationalrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf bis Ende 2025 zuzuleiten.“
Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.)
19.46
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/162.1
„Nur Ja heißt Ja“ im Sexualstrafrecht einführen (105/UEA)
Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.
Nun hat sich Frau Bundesministerin Anna Sporrer zu Wort gemeldet. – Bitte.
RN/163
19.46
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die Gesetzesvorlage soll etwas unter Strafe stellen, was im analogen Raum bereits unter Strafe steht, nämlich sexuelle Belästigung in einer sehr gravierenden Form. Und ich möchte hier ganz ausdrücklich sagen: Es geht dabei nicht – das wurde auch vorhin schon gesagt – um einen Scherz unter Jugendlichen, sondern es geht um ein Phänomen, das – man kann es nicht anders bezeichnen – endemisch ist in der Art, wie es auftritt.
Wir haben schon gehört, es gibt Untersuchungen dazu. Ich selbst kann dazu nur sagen, als ich erstmals das Vorhaben vorgestellt habe und dann in der Stadt unterwegs war, sind mir unbekannte Frauen auf mich zugekommen und haben gesagt, sie finden es großartig, dass da jetzt endlich etwas passiert. Eine hat mir erzählt, sie war zwölf Jahre alt – so ein ähnliches Beispiel ist auch angeführt worden –, als sie so etwas zum ersten Mal bekommen hat.
Wir können diese Frauen, diese jungen Frauen und alle Frauen in Österreich, und es betrifft wahrscheinlich zu 99,99 Prozent Frauen, nicht im Stich lassen, nicht alleine lassen. Und es ist da eine sehr deutliche und entschlossene Antwort des Staates notwendig, nämlich zu sagen: Wir stehen hier hinter euch, hinter den Opfern, hinter den Betroffenen, und es hat jetzt eine Konsequenz, wie wir sie im analogen Raum schon kennen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
Die strafrechtliche Konsequenz ist ganz und gar nicht überzogen. Beim Verwaltungsstrafrecht habe ich dann eine Bezirksverwaltungsbehörde, die da vielleicht eine Geldstrafe verhängt, aber es geht um die Gleichwertigkeit des Eingriffs in die sexuelle Selbstbestimmung vor allen von jungen Frauen. Daher ist das Strafrecht der richtige Ort für dieses Gesetz.
Was die Jugend betrifft – wir kennen das Thema bereits vom Sexting –: Da wurde auch gesagt, dass das übermäßig junge Leute in das Strafrecht hineinzieht. Man kann dazu nur sagen, wir haben die Möglichkeit, unsere jungen Männer aufzuklären und ihnen zu sagen: Das, was du lustig und als einen Scherz empfindest, ist jetzt einfach verboten. – Es ist, glaube ich, zumutbar, dass sich die jungen Herren da auch informieren und es eben einfach nicht machen. Damit wäre viel geholfen, und es handelt sich eben nicht um einen Scherz.
Ich möchte hier auch die Freiheitliche Partei, die ja gemeint hat, man müsse die Jugend davor schützen, auch ausdrücklich auffordern, Informationskampagnen in ihren Organisationen durchzuführen. Sie haben Zugang zu vielen jungen Männern über ihre Burschenschaftsvereine. Es wäre wirklich wichtig, dass ausreichend über dieses Gesetz informiert wird. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen. – Heiterkeit des Abg. Schiefer [FPÖ].)
Es gilt natürlich für uns alle Erwachsenen, dass wir unsere jungen Leute anleiten, aber gerade Sie haben eben über diese Organisationen einen sehr guten Zugang zu einer Gruppe, die auch informiert werden sollte. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ sowie Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten von NEOS und Grünen. – Heiterkeit der Rednerin.)
Abschließend möchte ich noch darauf hinweisen – Frau Abgeordnete Yildirim hat es schon gesagt –, es gibt sehr wohl die Möglichkeit der Diversion. Es ist so, dass nicht jeder junger Mann, der da vielleicht einmal glaubt, er macht einen Spaß, jetzt wirklich verurteilt werden wird. Vielleicht ist aber, wenn trotz aller Information und Aufklärung diese Übergriffe stattfinden, ein Gespräch beim Staatsanwalt, bei der Staatsanwältin auch ganz hilfreich – das nur dazu.
Es geht wirklich auch darum, die jungen Frauen zu ermächtigen, zu empowern. Sie können unter Schulkollegen, Schulkolleginnen jetzt sagen – weil das Beispiel gefallen ist –: Pass auf! Das, was du da machst, ist strafbar, und wenn du jetzt nicht aufhörst, dann zeige ich dich an! – Natürlich könnte die junge Frau sofort anzeigen, aber sie hat auch ein ganz starkes Mittel in der Hand, diesem jungen Mann zu sagen, dass das ein gewaltsamer Übergriff war. Das hilft und unterstützt auch die jungen Frauen in unserem Land. – Hiermit möchte ich schließen. Ich bedanke mich. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)
19.51
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Petra Oberrauner.
RN/164
19.51
Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Bundesministerinnen! Hohes Haus! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher zu Hause vor den Bildschirmen! Heute setzen wir einen Schritt, der längst überfällig war. Wer unaufgefordert sogenannte Dickpics versendet, macht sich künftig strafbar.
Mit diesem Gesetz stellen wir klar, das unaufgeforderte Versenden von Dickpics ist sexuelle Belästigung, ist eine massive Verletzung der Privatsphäre und ein digitaler Übergriff, der vor allem Frauen und junge Mädchen verletzt, schockiert und beschämt. Wir wissen, es handelt sich nicht um Einzelfälle, sondern es ist ein Massenphänomen, das vor allem Frauen betrifft und leider auch immer wieder junge Mädchen, teils zwischen zwölf und 13 Jahren. Umso wichtiger ist es, dass wir handeln.
Viele Täter glauben, es ist völlig in Ordnung, solche Bilder ungefragt durch die Welt zu schicken, auch weil es bislang kaum Konsequenzen gab. Viele Betroffene sind sprachlos, fühlen sich entmündigt, gedemütigt und hilflos. Gerade Frauen und junge Mädchen mit Missbrauchserfahrungen können durch solche Bilder retraumatisiert werden; sie reißen alte Wunden auf und lassen Angst und Ohnmacht wieder lebendig werden.
Damit ist jetzt Schluss. Mit diesem Gesetz setzen wir ein klares Zeichen. Die Betroffenen haben endlich ein Instrument, sich zu wehren, und vor allem wissen sie, die Politik und die Gesellschaft nehmen diese Übergriffe ernst und stehen klar an der Seite der Opfer. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Shetty [NEOS].)
Ich freue mich sehr, dass es unter der neuen Bundesregierung und ganz besonders unter der Führung der Frau Ministerin gelungen ist, diese wichtigen Anliegen so rasch und entschlossen umzusetzen. Das zeigt, mit Mut und politischem Willen verändern wir, was für viele längst überfällig ist. Wir sagen klar: Die Scham muss die Seite wechseln! Wer persönliche und intime Grenzen überschreitet, muss die Konsequenzen spüren, online wie offline.
Herr Tschank, Ihnen möchte ich sagen: Mit Ihnen werde ich ganz sicher nichts gemeinsam bauen. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen.)
19.53
Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manfred Sams.
RN/165
19.53
Abgeordneter Mag. Manfred Sams (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stehe heute hier als Mann und als überzeugter Feminist. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP. – Ruf bei der SPÖ: Juhe!)
Feminismus ist nämlich keine Frage des Geschlechts, Feminismus ist vielmehr eine Frage der Haltung, des Respekts und der Gerechtigkeit. Es ist mir wichtig, das gleich zu Beginn klarzustellen.
Meine Damen und Herren, das ungewollte Zusenden von Genitalbildern, sogenannten Dickpics, ist sexuelle Belästigung. Es ist eine Form der sexuellen Belästigung im digitalen Raum, Punkt. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)
Es geht nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um eine Grenzüberschreitung, um Macht, um Dominanz und um Demütigung. Vor allem junge Frauen und Mädchen sind betroffen. Was bleibt, ist oft mehr als ein Schock, es sind Gefühle von Scham, Ohnmacht und psychische Belastungen, die lange anhalten.
Die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ hätten das Thema gerne weichgespült: raus aus dem Strafrecht, weniger Konsequenzen, aber das greift zu kurz. Das ist das falsche Signal. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Shetty [NEOS].) Sexuelle Belästigung ist im Strafgesetzbuch geregelt, und das aus gutem Grund: Wenn die digitale Welt ernst genommen wird, dann müssen wir auch die digitale Form dieser Gewalt ernst nehmen, sie nicht verharmlosen, nicht relativieren, sondern klar unter Strafe stellen.
Das heißt jetzt für mich persönlich, feministisch zu handeln. Das heißt, nicht wegzuschauen, nicht zu schweigen – auch dann nicht, wenn es um Gewalt geht, die wir Männer selbst vielleicht nie erfahren. Das heißt, klar an der Seite jener zu stehen, die sexualisierte Gewalt erleben, ob auf der Straße, am Arbeitsplatz oder im Netz. Wer die Realität von Frauen ernst nimmt, muss auch ihre digitalen Erfahrungen ernst nehmen. Wir haben in dieser Regierung in einem halben Jahr mehr weitergebracht als die Regierungen mit FPÖ oder Grünen vor uns in derselben Zeit. Das ist ein hervorragendes Beispiel dafür: ein Gesetz da, wo wir nicht wegschauen, sondern handeln.
Die vorgeschlagene Gesetzesänderung ist deshalb richtig und notwendig. Sie setzt klare Grenzen. Wer absichtlich und unaufgefordert Dickpics verschickt, begeht eine Straftat – keine Geschmacklosigkeit, kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Dieses Gesetz ist ein wichtiger Schritt für mehr Schutz.
An die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ: Spart euch eure Relativierungen, habt Anstand und stimmt diesem Gesetzentwurf zu! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
19.57
Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
RN/166
RN/166.1
Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 135 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.
RN/166.2
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „‘Nur Ja heißt Ja‘ im Sexualstrafrecht einführen“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.