RN/167

15. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (97 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025) sowie

über den Antrag 188/A der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ehegesetz und das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz geändert werden (Ehe- und Partnerschaftsrechts-Änderungsgesetz 2025 – EPaRÄG 2025) (147 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zum 15. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Harald Stefan.

RN/168

19.58

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir diskutieren einen sehr interessanten Gesetzesvorschlag. Es geht darum, im Eherecht und im Recht der eingetragenen Partnerschaft die Ehe oder die eingetragene Partnerschaft für unter 18-Jährige zu verbieten und auch die Ehe zwischen Verwandten des vierten Grades, also Cousins, Cousinen, Onkel, Tante.

Warum ist das so interessant? – Zumindest aus drei Grünen: erstens weil dieses Gesetz offensichtlich eine Reaktion auf die massive ungeregelte Zuwanderung von Menschen ist, die aus kulturfremden Ländern kommen und einen ganz anderen Zugang zur Gesellschaft als wir haben. Dieses Gesetz reagiert darauf und zeigt, was das für ein Problem ist, dass es keine Bereicherung ist, sondern sehr wohl ganz negative Auswirkungen hat, auch auf den Zusammenhalt unserer Gesellschaft und unsere Heimat. (Beifall bei der FPÖ.)

Zweitens ist sehr interessant, dass dieses Gesetz jetzt beschlossen wird, denn es war auch in den Regierungsverhandlungen zwischen ÖVP und FPÖ oder FPÖ und ÖVP jetzt im Jänner bereits so akkordiert und vereinbart. Es ist interessant, dass die bunte Koalition als einen ihrer ersten Gesetzentwürfe hier das vorlegt, was wir auch vereinbart hätten.

Drittens ist das sehr interessant, weil dieses Gesetz einem offensichtlich konservativen Weltbild unterliegt. Die Stadt Wien plakatiert doch: „Lebe deine Liebe!“ Die Einheitspartei feiert mit LGTBQ oder ist Teil davon und sagt: Ehe ist offen für alle. Das Wichtigste für eine Ehe ist, dass sich zwei Menschen gerne haben, lieben, und alles andere ist egal. 

Zwei Menschen können sich dann eben zu einer Ehe oder Partnerschaft verbinden, das ist das Wesentliche. Und warum sollte man nicht meinen, dass gerade Cousins und Cousinen, Onkel und Tanten eine besonders innige Beziehung haben und sich lieben und daher zu einer Ehe verbinden? Warum soll man das verbieten? – Es sagt jetzt keiner etwas, das ist interessant. (Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)

Es geht ja hier offensichtlich nur um die Verbindung von verschiedengeschlechtlichen Verwandten des vierten Grades, nur das ist ja das Problem, weil man festgestellt hat, dass bei Kindern aus derartigen Ehen gehäuft Erbkrankheiten auftreten. Das ist der Hintergrund. Es geht nur um die verschiedengeschlechtlichen Beziehungen, da infolgedessen, wie man festgestellt hat, Erbkrankheiten auftreten. 

Interessanterweise hat die katholische Kirche in ihrem Codex Iuris Canonici aus dem Jahr 1983 Ehen für Verwandte bis zum vierten Grad für ungültig erklärt. Also diese Regierung wandelt jetzt auf den Spuren der katholischen Kirche. Man verabschiedet sich offenbar von der offenen Ehe und traut sich dabei nicht auszusprechen, worum es wirklich geht, nämlich um eine Erweiterung des Inzestverbots. Und der Logik der Einheitspartei folgend müsste man sagen: Ja, man möchte die Ehe ja nur für Verschiedengeschlechtliche verbieten, denn warum sollen sich gleichgeschlechtliche – Cousinen und Cousinen, Tanten und Nichten, Onkel und Neffen – nicht zusammenfinden? Was ist da das Problem im vierten Grad? 

Vielleicht erklärt das noch jemand, vielleicht erklärt es die Frau Bundesminister; ich bin schon sehr gespannt. Ich könnte mir gut vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof dieses Thema einmal aufgreift. Auf der anderen Seite: wenn man sich die Entscheidung zum ORF-Beitrag anschaut – ich weiß nicht, ob sie das Problem überhaupt erkennen würden. (Beifall bei der FPÖ.)

Für uns Freiheitliche ist es ja leicht, zuzustimmen, weil wir mit unserer Einstellung zur Ehe als Grundlage für eine Familie, aus der Kinder entstammen können, ja durchaus einverstanden sind. Da das Gesetz auf dieser Geisteshaltung basiert, freuen wir uns, hier zuzustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch.

RN/169

20.02

Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Es hätte mich ehrlich gesagt gewundert, wenn die FPÖ einmal eine Gelegenheit ausgelassen hätte, gegen Fremde zu hetzen; sogar bei diesem Antrag machen sie es.

Ich möchte das aber ein bisschen auf die sachliche Ebene zurückbringen (Abg. Martin Graf [FPÖ]: Katholische Kirche!), denn heute ist ein guter Tag im Kampf gegen Kinder- und Zwangsehen, denn heute beschließen wir – und das hoffentlich einstimmig – das Verbot von Eheschließungen unter 18 Jahren, denn diese Ehen werden häufig aufgrund von Druck und Zwang abgeschlossen. Weltweit sind die Zahlen dramatisch, es werden mittlerweile jährlich 12 Millionen Mädchen zwangsverheiratet. Aber – um das jetzt ein bisschen zu relativieren – es gibt eine Sonderauswertung der Statistik Austria, die zeigt, dass in Österreich die Zahlen stark rückläufig sind. Im Jahr 2024 haben nur sechs Personen, die unter 18 Jahren waren, geheiratet.

Fest steht für mich aber, wir müssen jedes Kind schützen, weil gerade in solchen Ehen Gewalt – sowohl psychische als auch physische Gewalt – oft auf der Tagesordnung steht, und es ist für die Betroffenen oft sehr, sehr schwer, auszubrechen.

Man könnte sagen, Zwangsehen sind ja jetzt schon verboten. Ja, das stimmt, aber Zwang und Druck sind nicht immer einfach festzustellen beziehungsweise kommen die Betroffenen oft erst viel später drauf – wenn sie älter werden und wenn sie das wirklich klar sehen –, in welcher Drucksituation sie damals gewesen sind.

Es ist oft auch eine Gewaltspirale, aus der sie ohne Hilfe nur ganz schwer ausbrechen können. Und es bedeutet für sie auch oft, dass sie die Ausbildung abbrechen müssen und dass sie keinerlei Zukunftsperspektiven mehr haben. 

Aber unabhängig davon, ob eine Kinderehe durch Zwang eingegangen worden ist oder nicht, sie verstößt gegen Kinderrechte, und das lehnen wir ab. Wir stärken jetzt durch diese neue Regelung die Rechte aller jungen Menschen, vor allem die Rechte von jungen Frauen und Mädchen, denn die sollen unserer Ansicht nach in die Schule gehen, die sollen eine Ausbildung machen, die sollen ihr Leben genießen und die sollen nicht vorzeitig Verpflichtungen eingehen müssen, deren Folgen sie oft noch nicht abschätzen können. – Vielen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

20.05

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Johanna Jachs.

RN/170

20.05

Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Im Kern geht es jetzt um ein Thema, das wir alle hier herinnen gleich sehen, und zwar um Kinderschutz, auch wenn er dann aus politischer Perspektive in Nuancen manchmal unterschiedlich kommentiert wird. Es ist aber wichtig und richtig, dass wir jetzt über Kinderschutz reden, denn worum geht es? – Wir machen Schluss mit Kinderehen. 

Familien mit Kindern sind die Säule unserer Gesellschaft. Und ich glaube, jedes Kind, jeder Jugendliche hat es verdient, im Mittelpunkt unserer Politik zu stehen. Und es ist eine ganz, ganz wichtige Aufgabe von uns in der Politik, dass wir hier die Rechte von jungen Menschen und insbesondere die Rechte von jungen Frauen stärken. 

Für uns alle hier herinnen ist klar, eine Ehe wird in Österreich aufgrund von Freiwilligkeit, Mündigkeit, Unabhängigkeit und Gleichberechtigung geschlossen – und eben nicht aufgrund von Abhängigkeiten. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Das heißt, dass in Zukunft, nämlich ab 1. August, nur mehr jene heiraten dürfen, die volljährig sind, also 18 Jahre alt sind. Und das gilt dann selbstverständlich auch für eingetragene Partnerschaften. 

Abzugrenzen von diesen Kinderehen, aber in Facetten spielt es mit herein, das haben wir gerade gehört, sind die Zwangsehen, und auch diese gibt es immer noch. Zwangsehen sind zwar ein eigener Straftatbestand und werden es auch immer sein, aber wie wir gehört haben, sind sie nicht immer leicht nachzuweisen. Und wir wissen, je jünger Menschen sind, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass die Ehe eben nicht freiwillig eingegangen wird. Und das sagen nicht nur wir hier herinnen, sondern das sagt auch die Unicef.

Das Widersetzen gegen solche Zwänge fällt jungen Menschen klarerweise oft sehr, sehr schwer. Da braucht es viel Mut, viel Kraft, diese Emanzipation einzugehen, sich loszulösen von der Familie oder vom eigenen Kulturkreis, und die wenigsten Kinder wollen wahrscheinlich den Bruch mit der eigenen Familie eingehen. Darum modernisieren wir heute auch das Eherecht. Wir geben nämlich auch der Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, Ehen für nichtig zu erklären, wenn die Ehevoraussetzungen, die Ehefähigkeit, sprich das vollendete 18. Lebensjahr, nicht vorliegt.

Es geht noch um einen weiteren Punkt, der „Die Tagespresse“ auf den Plan gerufen hat – ich habe auch nicht gewusst, dass du, lieber Kollege Stefan, dich vielleicht auch bei der „Tagespresse“ bewirbst, denn man sollte sich bevor man Fragen in den Raum stellt überlegen, ob die Fragen es wirklich wert sind, dass sie einer Antwort bedürfen.

Es geht darum, dass wir Ehen bis zum vierten Grad der Seitenlinie verbieten – das ist auch aus medizinischen Gründen, aber auch der Gleichheit geschuldet, ganz richtig so. Das heißt, dass in Zukunft der Onkel seine Nichte nicht mehr heiraten darf oder der Cousin seine Cousine oder eben umgekehrt. 

Das heißt, wir von der Volkspartei halten das, was wir vor der Wahl versprochen haben: mit der Modernisierung des Eherechts, mit dem Verbot der Kinderehen. Aber da uns das Thema, vor allem der Zwangsehen, auch so wichtig ist, ist es wichtig, dass wir da konsequent am Ball bleiben. – Und darum danke, Frau Bundesministerin, dass es diesbezüglich auch eine Arbeitsgruppe gibt, die sich weiter Gedanken dazu machen wird, denn gerade betreffend Fälle mit internationalem Bezug müssen wir weiterarbeiten.

Ich darf es vielleicht kurz erklären: In Österreich gilt das Eherecht des Herkunftslandes. Das heißt, Ehen sollen anerkannt werden, wenn die Ehepartner mindestens 14 Jahre alt sind. Was heißt das? – Das bedeutet, dass junge Mädchen, die in Österreich leben – also auf Beamtendeutsch: die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich, aber vielleicht eine andere Staatsbürgerschaft haben –, ins Ausland verflogen werden, dort per Schariarecht verheiratet werden und dass dann in Österreich diese Ehen anerkannt werden können, wenn sie wieder hier sind. Und es gilt natürlich auch, dem einen Riegel vorzuschieben. Wir wollen nicht, dass hier Schariarecht über die Hintertür in Österreich Einzug hält. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren, wir sagen Ja zu mehr Kinderschutz. Wir sagen Nein zu Ehen unter Druck. Und das ist gut so – darum auch ein Danke für die Einstimmigkeit des Beschlusses. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

20.09

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Stephanie Krisper zu Wort. – Bitte.

RN/171

20.09

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frauen Ministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ja, ich kann nur dem beipflichten, was meine Kolleginnen vorhin schon ausgeführt haben. Wir NEOS freuen uns auch sehr, dass es mit dem vorliegenden Gesetzentwurf endlich zu einem wichtigen Schritt im Sinne des Kinderwohles kommt, weil uns das schon immer ein Anliegen war, nämlich dass endlich die Möglichkeit abgeschafft wird, in bestimmten Fällen bereits mit 16 statt mit 18 zu heiraten. Auch wenn Zwangsheirat in Österreich schon strafbar ist – das wurde auch schon gesagt –, ist es wichtig, dass im Sinne des Kinderwohles auch im Eherecht der Möglichkeit von Kinderehen Einhalt geboten wird.

Das ist sehr wohl ein Thema in Österreich. Wie die Kinder- und Jugendanwaltschaften berichten, ist es hier im Land sehr wohl öfter der Fall, dass vor allem weibliche Minderjährige gegen ihren Willen von ihren Eltern verheiratet werden.

Die bis dato geltende Rechtslage gehört also geändert. Das sagt auch Unicef, also die UN-Organisation für Kinderrechte und Kinderhilfe, die genauso definiert, dass eine Eheschließung, bei der nicht beide Ehepartner 18 sind, eine Kinderehe darstellt.

Ich freue mich daher, dass hier jetzt diese Möglichkeit abgeschafft wird. In Deutschland war es schon 2017 so weit. Ich habe gehört, dass damals auch in Österreich begonnen wurde, darüber zu diskutieren, man das aber hier nicht mit Erfolg finalisiert hat, und auch während der türkis-grünen Vorgängerregierung kam es dann wieder nicht zum Verbot – aber jetzt, und das freut uns sehr. 

Ich habe auch im Ausschuss schon einen erfreulichen Ausblick wahrgenommen: dass im BMJ auch an einem themenrelevanten, -nahen Punkt gearbeitet wird, nämlich dass zukünftig auch bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Kinderehen hier Schritte gesetzt werden. Auch darauf freue ich mich optimistisch. – Vielen Dank für die bisherige gemeinsame Arbeit. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Kogler [Grüne].)

20.11

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.

RN/172

20.11

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Heute steht ein wichtiger Schritt zum Schutz junger Menschen zur Abstimmung: die gesetzliche Anhebung des Ehealters auf 18 Jahre und ein ausdrückliches Verbot der Ehe zwischen Cousins und Cousinen. Beide Maßnahmen dienen dem Schutz des individuellen Rechts auf freie Partnerwahl und selbstbestimmtes Leben. 

Es ist kein Geheimnis, dass junge Menschen, insbesondere Mädchen, unter Druck geraten können, eine Ehe einzugehen. In Einzelfällen geschieht dies sogar gegen ihren ausdrücklichen Willen, und genau da muss der Staat eine klare Grenze ziehen. Eine Ehe ist ein rechtlich und persönlich weitreichender Schritt, und dieser darf nur volljährigen, mündigen Personen offenstehen. Die Festlegung des Mindestalters auf 18 Jahre ist deshalb nicht nur richtig, sondern auch im internationalen Vergleich längst Standard. Wir begrüßen also, dass der Vorschlag für die Anhebung des Ehealters hier aufgegriffen und auch beschlossen wird.

Etwas schade finde ich, dass das Gesetz nicht schon im vergangenen Sommer beschlossen wurde, zumal es damals schon fertig und auch fertig koordiniert war, aber ich freue mich, dass wir das jetzt im Parlament beschließen können, und das Ganze hoffentlich auch gemeinsam und einstimmig.

Wenn wir aber schon über das Ehegesetz reden, dann müssen wir auch über einen offenen Punkt reden und diesen offenen Punkt auch reparieren: Seit 2019 stehen in Österreich sowohl Ehen als auch die eingetragene Partnerschaft allen Geschlechtern offen. Was bis heute fehlt, ist aber eine klare gesetzliche Regelung, ob ein Wechsel zwischen diesen beiden Formen möglich ist, also ob etwa ein Paar in eingetragener Partnerschaft problemlos zur Ehe übertreten kann, ohne sich vorher scheiden lassen zu müssen.

Im Innenministerium gibt es zwar Handlungsanweisungen, die eine verfassungskonforme Auslegung erlauben, doch diese Praxis ist rechtlich unsicher und auch in der Fachliteratur stark umstritten, und es besteht tatsächlich das Risiko, dass irgendein Gericht künftig solche Ehen wegen Verstoßes gegen den § 8 des Ehegesetzes für nichtig erklärt. Die Betroffenen und auch ihre Kinder leben in diesem Fall in rechtlicher Unsicherheit. 

Dieser Antrag fordert daher eine einfache, aber wichtige gesetzliche Klarstellung, dass der Umstieg zwischen Ehe und eingetragener Partnerschaft eindeutig und rechtssicher möglich ist, ohne dass vorher die bestehende Partnerschaft aufgelöst werden muss.

Die NEOS haben in der vergangenen Legislaturperiode sogar so einen Antrag bereits eingebracht. Die Sozialdemokraten waren dafür, und ich sehe auch wirklich keinen Grund, warum wir nicht für Rechtssicherheit sorgen sollten, und es spricht meines Erachtens wirklich nichts dagegen, dass wir alle das heute beschließen. (Beifall bei den Grünen.)

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Vorlage zu unterbreiten, die die rechtssichere Umwandlung von bestehenden Ehen in Eingetragene Partnerschaften und umgekehrt ermöglicht.“


Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen.) 

20.15

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/172.1

Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen! (106/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Bitte, Frau Bundesministerin Anna Sporrer, Sie gelangen nun zu Wort.

RN/173

20.15

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Die hier vorliegenden vorgeschlagenen Änderungen im Eherecht dienen hauptsächlich dem Schutz von Minderjährigen und der Stärkung des Kindeswohls. Die Ehefähigkeit soll ab nun ausnahmslos an der Volljährigkeit anknüpfen, und wir geben damit ein einheitliches Mindestalter für die Eheschließung und die Begründung von eingetragenen Partnerschaften vor.

Wir haben es schon gehört, es geht hier auch um die Erfüllung von internationalen Verpflichtungen, wie den Unicef-Dokumenten, die eine Eheschließung mit einem unter 18-jährigen Partner verbieten. So etwas hat in einem modernen Rechtsstaat nicht Platz. Wir machen das vor allem auch deswegen, weil wir wollen, dass sich die jungen Menschen, vor allem die jungen Frauen, in diesem Zeitraum zwischen 16 und 18 Jahren ihrer Ausbildung – ihrer Berufsausbildung, ihrer Schulausbildung – widmen, dass sie sich in diesem Alter darauf konzentrieren, wie sie in ein eigenständiges Leben, in ein selbstbestimmtes Leben finden können und später dann auch einmal eine eigenständige Berufslaufbahn einschlagen können, denn wir wissen alle, gerade für junge Frauen ist es besonders wichtig, auf eigenen Beinen stehen zu können. Das ist auch eine sehr wichtige Maßnahme gegen Gewalt und dann spätere sonstige Abhängigkeiten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper [NEOS].)

Wenn hier jetzt unterstellt wird, dass es da um bestimmte Gruppen in unserer Gesellschaft geht, die aus anderen Kulturen kommen, dann möchte ich schon auch daran erinnern – und Sie wissen das auch alle –, dass es auch unter der heimischen Bevölkerung den einen oder anderen Fall gibt, vor allem vielleicht im ländlichen Raum, bei dem, gerade weil eine verfrühte Schwangerschaft eingetreten ist, schnell zu einer Ehe gedrängt wird, damit wieder alles in Ordnung ist. 

Auch da sage ich aber: Diese jungen Frauen sollen natürlich ihre Kinder bekommen, aber sie sollen sich nicht sofort in eine verpflichtende Ehe, in eine Ehe mit all ihren Verpflichtungen einlassen. Sie können zu einem Zeitpunkt, wo Beziehungen sehr oft nicht gefestigt sind, sicher noch nicht abschätzen, wie diese Beziehung weitergeht, und es ist nach dem 18. Geburtstag der jungen Mutter dann immer noch Zeit genug, um zu heiraten. Sie kann in dieser Zeit dann auch sehen, ob sich der junge Vater auch bewährt. Daher ist es schon auch wichtig, dass wir uns das auch für diese Fälle überlegen.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Klagsbefugnis der Staatsanwaltschaft zur Nichtigerklärung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft wieder eingeführt wird, um da auch von Staatsseite eingreifen zu können. Die Behörden bekommen daher dieses wichtige Instrument zurück, um unzulässige Ehen und Partnerschaften gerichtlich aufheben zu lassen. 

Ich bin daher sehr froh, dass wir heute diesen wichtigen Reformschritt vor allem zum Schutz von Kindern und Jugendlichen, zur wirksamen Bekämpfung von Zwangsehen und zur Stärkung des Kindeswohls treffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

20.18

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Frau Abgeordnete Barbara Neßler zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/174

20.19

Abgeordnete Barbara Neßler (Grüne): Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Österreich liebt seine romantischen Kaiserinnengeschichten: Romy Schneider, weiße Pferdekutschen, Walzerseligkeit und mittendrin Sisi, die schöne Kaiserin, für manche die Rebellin. Franz Joseph, 23 Jahre alt, entschied sich für Elisabeth, für Sisi, seine erst 15 Jahre alte Cousine. Zwei Tage später war die Verlobung, ein Jahr später die Hochzeit, ein Jahrhundert später ein wunderschöner, kitschiger Märchenfilm, der relativ wenig mit der Realität zu tun hat, denn was bleibt, wenn man genauer hinschaut? – Eine Minderjährige, die verheiratet ist mit einem Erwachsenen aus der eigenen Familie. Heute würde das Ganze wahrscheinlich niemand mehr als romantisch bezeichnen, völlig zu Recht, und trotzdem ist genau das 170 Jahre später in Österreich noch möglich: dass man mit 16 Jahren mit Zustimmung der Eltern heiraten kann, auch Cousinen oder Cousins. 

Dieses gesetzliche Relikt, es wurde schon angesprochen, setzt natürlich junge Menschen massiv unter Druck, gerade junge Frauen, wenn es einen familiären Druck oder einen gesellschaftlichen Druck gibt. Wenn junge Menschen zur Ehe gedrängt werden, dann ist das natürlich ein tiefer Einschnitt in das eigene Leben. Und das Traurige ist: Das passiert hier, nicht irgendwo, das passiert hier in Österreich.

Die Frau Ministerin hat es schon angesprochen: Frühe Ehen bedeuten oft frühe Schwangerschaften, bedeuten Bildungsabbrüche und finanzielle Abhängigkeit. Genau das wollen wir für junge Mädchen, für Frauen selbstverständlich nicht. Das wollen wir verhindern. 

Ja, wir hätten da schon weiter sein können, denn dieses Gesetz wurde unter Grün-Schwarz ausverhandelt. Wir wollten das natürlich im letzten Sommer, wie meine Kollegin schon gesagt hat, beschließen. Leider wurde das aus parteipolitischen Gründen blockiert.

Generell, muss man dazusagen, waren es in der letzten Periode wir Grüne, die beim Thema Kinderschutz trotz mancher Widerstände geliefert haben, und zwar von der Kindeswohlkommission über das große Kinderschutzpaket bis hin zur ersten bundesweiten Kinderschutzkampagne. (Beifall bei den Grünen.)

Heute holen wir nach, was man schon längst hätte umsetzen können. In Zukunft darf in Österreich nur noch heiraten, wer wirklich volljährig ist, ohne Ausnahmen. Sisi und Franz: ein Kapitel österreichischer Kitschromantik. Diese Ehen kommen zukünftig nur mehr in die Museen, sicher nicht ins Standesamt, und das ist auch gut so. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Jachs [ÖVP].)

20.21

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. 

Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/175

Abstimmung

RN/175.1

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 97 der Beilagen. 

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dann ist es jetzt einstimmig angenommen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Wer dem Gesetzentwurf in dritter Lesung zustimmt, den bitte ich ebenfalls um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen. 

RN/175.2

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umwandlung von Eingetragener Partnerschaft in Ehe ermöglichen!“. 

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.