RN/140

9. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 379/A der Abgeordneten Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch und das Außerstreitgesetz geändert werden (Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025) (213 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Harald Stefan. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/141

17.18

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hier werden kleine Änderungen im Erwachsenenschutzrecht beschlossen – höchstwahrscheinlich –, ohne unsere Zustimmung.

Das Erwachsenenschutzrecht wurde 2018 novelliert, und dabei war der große Grundsatz: Einerseits sollen die Betroffenen möglichst selbstbestimmt leben können, und andererseits sollten die Missbrauchsvorfälle, die es davor gegeben hat, hintangehalten werden. Ein wesentlicher Punkt dabei war, dass gerichtliche Erwachsenenvertreter alle drei Jahre überprüft werden. Das hat man absichtlich eingeführt, damit eben nach drei Jahren wieder geschaut wird, ob das noch erforderlich ist, und um damit auch Missbrauch möglichst zu verhindern.

Im Zuge der Budgetverhandlungen, mit dem letzten Budgetbegleitgesetz hat man diese Frist einfach auf fünf Jahre erhöht – nicht aus inhaltlichen Gründen, nicht, weil man festgestellt hat, dass fünf Jahre besser oder sinnvoller sind, dass das die bessere Periode ist – nein –, sondern rein aus Spargründen. Das bedeutet also, dass die Versäumnisse der letzten Regierung und dieser Regierung im Umgang mit Geld auf dem Rücken der Betroffenen ausgetragen werden, denn deren Schutz ist jetzt geringer geworden. (Beifall bei der FPÖ.)

Ein weiterer Punkt in diesem Budgetbegleitgesetz war, dass man nicht hinsichtlich entsprechender Erwachsenenvertreter – es gibt Vereine, die sich darum kümmern – vorgesorgt hat, und daher hat man festgestellt: Das sollen halt jetzt die Rechtsanwälte und Notare machen, an die soll man das auslagern. Also müssen auch die Rechtsanwälte und Notare dafür herhalten, dass die Regierung nicht in der Lage ist, ordentlich zu budgetieren, und in den letzten Jahren unglaubliche Versäumnisse zu verantworten hat.

Wir haben das scharf kritisiert. Heute werden ein paar kleine Änderungen vorgenommen, ein paar kosmetische Verbesserungen durchgeführt. Wir stellen aber fest: Insgesamt ist das Erwachsenenschutzrecht dadurch nicht besser geworden, es wird durch den heutigen Tag nur weniger schlecht. Das ist für uns kein Grund, zuzustimmen, daher haben Sie unsere Stimmen in diesem Fall nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

17.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/142

17.21

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Frau Ministerin! Ich rufe in Erinnerung, dass diese Bundesregierung seit etwa sieben Monaten im Amt ist und sich immer Vorwürfe von Versäumnissen der Vorgängerregierungen gefallen lassen muss.

Es wurde mit dem letzten Budgetbegleitgesetz 2025 das sogenannte Erwachsenenvertretungsrecht geändert, und uns ist die Kritik, die es damals auch im Begutachtungsverfahren gab, noch sehr gut erinnerlich. An dieser Stelle möchte ich aber schon noch einmal unterstreichen, dass Menschen, die aufgrund einer Erkrankung oder sonstigen Beeinträchtigung nicht oder nur sehr eingeschränkt in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zu erledigen, Unterstützung, Vertretung brauchen.

Fakt ist: In den vergangenen Jahren – mein Vorredner hat es bereits gesagt – hat sich das so entwickelt, dass immer weniger Menschen – ob das jetzt im Bereich der nahen Angehörigen oder innerhalb des sozialen Netzes ist – bereit waren, die Vertretung für erwachsene Menschen, die aufgrund einer psychischen oder geistigen Beeinträchtigung nicht in der Lage waren, für sich selbst Geschäfte abzuwickeln, zu übernehmen. Die Gerichte haben natürlich Probleme gehabt, weil in den vergangenen Jahren auch zu wenig getan wurde, um hierfür Menschen zu finden. Diese Leute brauchen aber tagtäglich jemanden, der sie bei ihren alltäglichen Angelegenheiten unterstützt. Vor diesem Hintergrund gab es diesen Beschluss vor dem Sommer.

Ich möchte einfach sagen, dass die Notwendigkeit da war, die Berufsgruppen, die sich meines Wissens auch oft freiwillig dazu bereit erklären, nämlich jene der Notarinnen und Notare, aber auch der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, in diesem Gefüge darum zu bitten beziehungsweise eben zu beschließen, bis zu fünf Personen zu betreuen. Wir wissen, dass es organisatorisch gerade für kleinere Kanzleien schwierig ist und teilweise auch – das muss man auch zugestehen – die sozialpädagogische, die psychologische Betreuung, die manchmal auch damit zusammenhängt, nicht gewährleistet werden konnte.

Daher ist unsere heutige Antwort hier: Mit einer Sunset-Clause für die Berufsgruppe der Rechtsanwält:innen und der Notar:innen wird diese Verpflichtung, mit der wir sie mehr oder weniger in die Verantwortung nehmen mussten, mit Ende Juni 2028 auslaufen. Bis zu diesem Auslaufen – davon bin ich überzeugt – wird es weiterhin einen Austausch mit den Stakeholder:innen geben, mit den Vertretungsvereinen, um eine gute Lösung, eine tragbare Lösung für alle zu finden.

Abschließend möchte ich noch eines betonen: Nicht alles ist schlecht, was da passiert ist. Wir haben für die betroffene Person, für die beeinträchtigte Person das Antragsrecht eingeführt. Das heißt, das Betreuungsumfeld – Familienangehörige, Freundinnen, Freunde –, aber auch die betroffene Person selbst können eine Überprüfung anregen und es wird eine Clearingmöglichkeit geben. In diesem Sinne bedanke ich mich bei den konstruktiven Kräften in diesem Plenum und für die Unterstützung. – Danke sehr. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

17.25

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Jakob Grüner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/143

17.25

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Justizministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus! Stellen Sie sich vor, der Tischler ist bei Ihnen zu Hause, weil er Ihnen gerade das Wohnzimmer einrichtet, und weil er gerade da ist und gut rechnen kann, verpflichten Sie ihn auch gleich, die Mathehausübung Ihrer Kinder mitzuerledigen. Das wird nicht funktionieren.

Gerade so haben wir es derzeit aus einer Notlage heraus – das gestehe ich ein – im Erwachsenenschutzrecht. Wenn Menschen nicht in der Lage sind, Entscheidungen selbst zu treffen, dann waren es in der Vergangenheit oft Anwälte und Notare, die entsprechend Verantwortung übernommen haben, wenn es um rechtliche Belange ging. Das ist gut so, das ist richtig, das ist wichtig, und das wird auch weiterhin so sein. 

Aus einer Notlage heraus haben wir allerdings mit dem Budgetbegleitgesetz 2025 diese Logik komplett auf den Kopf gestellt. Nun müssen Anwälte und Notare Fälle übernehmen, auch dann, wenn es eben nicht um rechtliche Belange geht, sondern um Sorgen in der Alltagsbetreuung und um schwierige Lebenssituationen. Einkäufe, Reinigungsdienste und auf der anderen Seite Krisenbetreuung, emotionale Unterstützung et cetera: Das sind Aufgaben, meine Damen und Herren, für die es oft psychologische, soziale Kompetenzen und Ausbildungen braucht und nicht immer nur juristische. Das möchte ich an dieser Stelle ganz deutlich festhalten. Das ist in etwa so, als würden wir einen Arzt verpflichten, eine Operation vorzunehmen, wenn er den Patienten oder dessen Krankheit nicht kennt, oder als würde jemand ein Orchester dirigieren, der die Instrumente noch nie gesehen hat.

Ich und viele hier im Haus haben diese Regelung im Frühjahr sehr scharf kritisiert, weil sie falsch ist, weil sie systemwidrig ist und weil sie in manchen beziehungsweise in vielen Fällen den Betroffenen schlicht und einfach nicht hilft. Ich gebe zu, das ist eine Notlage, und man musste auch entsprechende Vorkehrungen treffen, aber das ist nun einmal ein Faktum, und darum geht es am Ende des Tages. 

Wenn intensive psychosoziale Betreuung notwendig ist, dann ist es notwendig, diesen Personen Personen zur Seite zu stellen, die entsprechend ausgebildet sind, die entsprechende Kompetenzen haben, und nicht Personen, die durch den Gesetzgeber verpflichtet werden. Ich freue mich daher, dass diese Kritik von vielen hier im Hohen Haus und auch von Betroffenenverbänden Wirkung gezeigt hat und wir mit der heutigen Novelle nachbessern und das Gesetz verbessern, indem wir einerseits eine Antragsmöglichkeit, eine Clearingmöglichkeit für Betroffene beziehungsweise deren Umfeld schaffen und andererseits insbesondere diese Notlösung, die ich beschrieben habe, mit Ablauf von drei Jahren einfach wieder abschaffen.

Um es abschließend noch ganz deutlich zu sagen, Frau Bundesministerin: Die Notare und Rechtsanwälte leisten tagtäglich einen ganz wichtigen Dienst an der Gesellschaft, in der Rechtspflege beispielsweise, wenn es um Verfahrenshilfen geht. Sie machen das, sie haben das in der Vergangenheit gemacht, sie werden das immer machen. Sie werden das auch jetzt machen, insbesondere wenn es Ressourcenthemen gibt, wenn eine Überforderung im System da ist. Das Ganze kann allerdings keine Dauerregelung sein, denn sonst werden wir, wenn wir es nicht in den Griff bekommen, in einigen Jahren durchaus auch eine Diskussion darüber führen müssen, ob wir diese Verpflichtung auf weitere Berufsgruppen ausweiten, beispielsweise auf den öffentlichen Dienst, auf die Ärzteschaft, auf Pädagog:innen, und auch das sind Berufsgruppen, die das wahrscheinlich nicht ganz besonders positiv sehen werden.

Hohes Haus! Wir gewinnen mit der heutigen Verbesserung vor allem eines: Wir gewinnen Zeit – Zeit, die wir jetzt dringend brauchen, um in den nächsten ein bis zwei Jahren das System der Erwachsenenvertretung noch einmal genau zu durchleuchten: Wie können wir das System verbessern, damit wir am Ende des Tages nicht Personengruppen in Rollen drängen, in die sie nicht gehören, in Rollen, für die Sozialarbeiter und Psychologinnen gefordert sind und nicht ausschließlich juristisch gebildete Personen?

Frau Bundesministerin, ich bin deshalb auch sehr dankbar. Sie haben im Ausschuss auch bereits gesagt und zugesichert, dass Sie da entsprechende Anstöße zeitnahe starten, damit wir in drei Jahren nicht wieder von einer Notlage sprechen müssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

17.30 

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stephanie Krisper. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/144

17.30

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Erwachsenenschutz ist ein besonders wichtiger Bereich in unserem Rechtsstaat. Früher hieß es ja Entmündigung, danach Sachwalterschaft, und ich glaube, der neue Begriff zeugt davon, dass man bei der letzten Reform vor ein paar Jahren dazu übergegangen ist, die Betroffenen in den Fokus zu nehmen, nämlich Menschen mit intellektuellen Beeinträchtigungen oder psychischen Erkrankungen. 

Erwachsenenschutz ist seitdem auf jeden Fall ein rechtliches Instrument, das versucht, zwischen Schutz und Selbstbestimmung, zwischen Hilfe und Würde eine Brücke zu schlagen. In der Praxis besteht aber schon lange ein Problem, nämlich dass die Zahl der Menschen mit Unterstützungsbedarf wächst und wächst, nicht so aber die Zahl der Erwachsenenvertreter:innen, die zur Verfügung stehen, um kompetent zu helfen. Ich möchte da umso mehr dem Vertretungsnetz danken, das unter diesen entsprechend sehr herausfordernden Bedingungen weiterhin großartige Arbeit leistet. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Um den Versorgungsengpass zu reduzieren, wurde vor dem Sommer, wie schon von den Kollegen ausgeführt wurde, entschieden, dass Rechtsanwält:innen und Notar:innen zur Übernahme gerichtlicher Erwachsenenvertretungen verpflichtet werden können. Nun ist es aber für die Betroffenen – durch die Bank sehr vulnerable Menschen, die sich selbst nicht auf die Hinterfüße stellen können – essenziell, dass der Schutz über Personen läuft, die gerade für diese Klientel eben ausnehmend kompetent sind, und das sind nun einmal Organisationen wie das Vertretungsnetz. 

Daher setzen wir heute der Regelung eine Deadline, und ich finde das einen sehr wichtigen Schritt. Die Verpflichtung für Rechtsanwält:innen und Notar:innen läuft demnach nur mehr bis Mitte 2028, und bis dahin müssen wir trotz der desaströsen budgetären Situation die personellen Ressourcen beim Vertretungsnetz und anderen höchst qualifizierten Betreuungsstellen ausbauen. 

Auch erweitern wir heute mit der Änderung den Rechtsschutz. Wir verbessern ihn bei den verpflichtenden Clearings – das sind die Checks, ob eine gerichtliche Erwachsenenvertretung noch notwendig ist. Einen derartigen Check kann es nun auch geben, wenn die betroffene Person oder ihr Betreuungsumfeld dies beantragt. 

Ich freue mich über diese Korrektur und dass sie möglich war, denn jeder Mensch hat ein Recht auf selbstbestimmte Teilhabe an unserer Gesellschaft und die beste Unterstützung dabei. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)

17.32

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ralph Schallmeiner. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/145

17.32

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren zu Hause vor den Bildschirmen und hier im Haus auf der Galerie! Ich kann mich eigentlich der Kritik, die der Erstredner, Kollege Stefan, gebracht hat, durchaus anschließen. 

Diese Kritik teilen wir, und es war bei den Budgetbegleitgesetzen für uns ehrlicherweise auch fast ein bisschen überraschend, dass man da einen derartigen Rückwärtsgang eingelegt hat, dass man beim Erwachsenenschutzrecht derartig eingegriffen hat, nämlich bei einem Recht, bei dem Österreich – das ist ganz selten – einmal positiv hervorsticht. Bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es nämlich nicht viel Positives aus Österreich zu berichten. Wir sind bei den Fortschrittsberichten meistens eher im Mittelfeld und ganz oft im hinteren Drittel angesiedelt – außer beim Erwachsenenschutzrecht! Da hat man immer festgestellt, Österreich ist seit der Einführung 2018 auch international durchaus ein positives Beispiel, was eben die Teilhabe von Menschen in besonderen Situationen, von psychisch erkrankten Menschen anbelangt, aber auch die Unterstützung dieser Menschen, vielleicht in weiterer Folge selbsttätig Entscheidungen zu treffen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

Und dann kam 2025 dieser Rückwärtsgang, diese Bremsung, die aus unserer Sicht, aus grüner Sicht, nicht notwendig war, die aus grüner Sicht schlecht für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist, die schlecht vor allem für die Betroffenen ist. Deswegen ist es umso positiver, dass das heute hier repariert wird; und im Gegensatz zur FPÖ, die sich halt hinstellt und sagt: Das ist uns zu wenig, wir stimmen deshalb nicht zu!, werden wir Grüne hier heute trotzdem zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)

Wir erkennen nämlich an, dass man zumindest einmal erkannt hat, dass die Kritik berechtigt war, nämlich nicht nur seitens der Opposition, sondern auch seitens der Betroffenen et cetera berechtigt war. Das erkennen wir an. 

RN/145.1

Besser wäre es, wieder zum ursprünglichen Zustand vor der Beschlussfassung im Frühjahr dieses Jahres zurückzukehren. Deshalb möchte ich einen entsprechenden gesamtändernden Abänderungsantrag einbringen. Er sollte in der Zwischenzeit in Verteilung oder bereits verteilt worden sein, meine Kollegin Alma Zadić und ich haben ihn eingebracht. Es geht darum, dass wir allerspätestens mit Jahresende wieder zu diesem ursprünglichen Zustand zurückkehren; das war der bessere Zustand. Wir fordern darin auch ganz klar dazu auf, dass die Bundesregierung, insbesondere Sie, Frau Ministerin, sich mit den Betroffenen, mit den Selbstvertreter:innen, mit den Stakeholdern, Systempartnern et cetera – nennen Sie es, wie Sie wollen – an einen Tisch setzt und das auch weiterentwickelt, also nicht nur an diesem besseren Zustand festhält, sondern diesen auch dementsprechend weiterentwickelt. 


Das wäre die richtige Herangehensweise. Gerade an einem Tag wie heute, an dem die SPÖ in Wien Kürzungen für Menschen mit Behinderung, von Sozialleistungen et cetera bekannt gemacht hat, wäre es auch gut, wenn in Wien Fehler entsprechend erkannt werden und diese Maßnahmen, die heute in Wien bekannt geworden sind, zurückgenommen werden, so wie wir hier heute Fehler, die gemacht wurden, zurücknehmen. In diesem Sinne bitte ich um große Zustimmung zu unserem Abänderungsantrag. (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Peter Haubner: Kollege Schallmeiner, kannst du noch die Eckpunkte vorlesen, bitte!

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (fortsetzend): Ich wurde gerade darauf hingewiesen, ich solle noch die Eckpunkte aus unserem Antrag vorlesen: 

RN/145.2

Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 

Mit dem Initiativantrag der Regierungsfraktionen sollen lediglich die Teile der Verschlechterungen aus dem Jahr 2025 zurückgenommen werden. Die Verlängerung der gesetzlichen Überprüfungsfrist auf fünf Jahre und der Entfall des obligatorischen Clearings bleiben unverändert. 

Durch diesen Abänderungsantrag soll mit 1. Jänner 2026 wieder die Rechtslage vor dem Budgetbegleitgesetz 2025 hergestellt werden. Das BMJ soll gemeinsam mit den Betroffenen und Selbstvertreter:innen in der Arbeitsgruppe echte nachhaltige Lösungen suchen.


So wie ich es vorhin auch extra erwähnt habe. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

17.37 

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/145.3

Erwachsenenschutz-Anpassungsgesetz 2025 - ErwSchAG 2025 (AA-31)

Präsident Peter Haubner: Danke. 

Der gesamtändernde Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht somit mit in Verhandlung. 

Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesminister. – Bitte, Frau Bundesminister. 

RN/146

17.37

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ich darf auf die Bemerkungen zurückkommen, dass wir hier ja eine weitere Gesetzesvorlage im Zusammenhang mit dem Budgetbegleitgesetz haben. Wieso Budgetbegleitgesetz? – Diese Bundesregierung ist angetreten und hat Verantwortung für ein Budgetloch übernommen, das sie nicht verursacht hat – jedenfalls nicht die Sozialdemokratie –, und wir übernehmen da Verantwortung für etwas im Sinne unseres Landes und des besseren Fortkommens unseres Landes.

Sie alle wissen: Wenn wir das Budget nicht jetzt sanieren, galoppieren uns später die Schulden und die Zinsen davon, und wir werden keine Mittel für gute Gestaltung in diesem Land haben. Daher hat es im Budgetbegleitgesetz diese Maßnahme – oder mehrere dieser Maßnahmen – gegeben. 

Einerseits die Erweiterung der Frist für die Erneuerung der Bestellung der Erwachsenenvertretung von drei auf fünf Jahre: Das hat nicht nur budgetäre Gründe, das möchte ich auch anführen, sondern es geht auch darum, dass die Richter und Richterinnen, die diese Erneuerungsverfahren durchführen, uns berichtet haben, dass es in vielen Fällen leider bedauerlicherweise keinen Fortschritt oder keinen Grund gibt, die Erwachsenenvertretung aufzuheben, weil es keinen Fortschritt in der Genesung oder Gesundung gibt. Das sind natürlich ältere Menschen, schwer demente Menschen, aber auch Patienten im Wachkoma. Ein Richter hat mir erzählt, wenn er dieses Schreiben alle drei Jahre an die Eltern des Wachkomapatienten richtet, kriegt er natürlich einen erbosten Anruf, und sie sagen dann: Herr Rat, Sie wissen ja, mein Sohn liegt im Wachkoma, was soll sich da noch ändern? – Also es gibt schon auch einen inhaltlichen Grund, warum wir diese Frist für die Erneuerung der Erwachsenenvertretung verlängert haben. 

Gleichzeitig haben wir damals die Erwachsenenschutzvereine insofern entlastet, als die Clearings beim Erneuerungsverfahren – die Clearings werden von den Erwachsenenschutzvereinen durchgeführt, da wird eben ein Sozialbericht eingeholt – fakultativ sind. Und jetzt haben wir eben in Zusammenarbeit mit den Vertretungen der Gruppen, die die Patientinnen und Patienten vertreten, erarbeitet, dass es jetzt auch diesen Antrag gibt, dass es für die Betroffenen beziehungsweise ihr familiäres oder sonstiges Umfeld die Möglichkeit gibt, diese Clearings schon auch von sich aus anzustoßen. Das ist ein Teil, den wir da regeln.

Bei der zweiten Angelegenheit – und vielleicht vorab: mein Dank geht natürlich nicht nur an die Erwachsenenschutzvereine und an alle, die sich um Personen, die diesen Erwachsenenschutz benötigen, kümmern und für diese Menschen sorgen, sondern mein Dank geht natürlich auch an die Anwälte und Anwältinnen, die Notare und Notarinnen, die uns in dieser Situation wieder unterstützen und helfen – möchte ich in Erinnerung rufen: Bis 2018 haben die Anwälte und Anwältinnen, die Notare und Notarinnen diese Aufgaben übernommen, und wir bitten sie jetzt, diese Aufgaben einmal noch für drei Jahre – es wird eben eine sogenannte Sunset-Clause eingerichtet – zu übernehmen.

Ich selbst war eine Zeit lang Rechtsanwältin und habe auch miterlebt, wie das abläuft. Ich kann dazu nur sagen, dass es eine Anwaltskanzlei manchmal natürlich vor besondere Herausforderungen stellt, mit Menschen mit etwa psychischen Beeinträchtigungen umzugehen, aber unserer Auffassung nach ist es bewältigbar. 

Und ich möchte schon auch auf etwas hinweisen: Warum machen wir das? – Es geht da vor allem um die Vertretung in rechtlichen Angelegenheiten, und mir berichten die Familienrichter und -richterinnen, insbesondere in ländlichen Regionen, dass sie oft niemanden finden, der die Erwachsenenvertretung übernimmt. Es gibt Verfahren, bei denen jemand als Partei oder eben auch als wie auch immer Betroffener eines Verfahrens nicht vertreten ist, und dann steht das Verfahren. Dass die Verfahren vor unseren Gerichten nicht weitergeführt werden können, weil eine Vertretung nicht gefunden wird, das wollen wir ja auch nicht. Das sind schon auch Gründe, die ich hier bitte, in Betracht zu ziehen.

Weiters möchte ich noch einmal darauf zurückkommen, dass da ganz wichtige Aufgaben übernommen werden, und dafür möchte ich mich hier bedanken. 

Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass der Schutzstandard durch diese Gesetzesnovelle nicht geringer wird. Ich kann ja nicht davon ausgehen, dass Rechtsanwälte oder Notar:innen da einen geringeren Schutz bieten als andere. Ein Grund, warum wir die Sunset-Clause einrichten können und zuversichtlich sind, dass wir das in drei Jahren zurücknehmen können, ist auch, dass die Erwachsenenschutzvereine in ihrer Kapazität natürlich dadurch entlastet werden, dass die Clearings jetzt nicht mehr obligatorisch sind. Wir gehen also davon aus, dass auch ein gewisser Einsparungseffekt bei den Erwachsenenschutzvertretungen erzielt werden kann.

In diesem Sinne bedanke ich mich für eure Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

17.43 

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elke Hanel-Torsch. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/147

17.43

Abgeordnete Mag. Elke Hanel-Torsch (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben es schon gehört: Der Erwachsenenschutz ist ein wichtiger Bereich, aber er ist auch ein Bereich, der vielen Menschen nicht angenehm ist, denn sonst würden wir, glaube ich, viel offener und viel mehr über dieses Thema sprechen.

Es ist auch ein Thema, das oft mit Ängsten behaftet ist, nämlich oft auch mit der eigenen Angst, irgendwann einmal von jemand anderem abhängig zu sein. Aber es ist ein Thema, das uns alle betrifft oder zumindest betreffen kann, denn es geht um Menschen, die in bestimmten Lebenssituationen Unterstützung und Schutz benötigen, und zwar oft im höchst persönlichen Umfeld. Da geht es um psychische Erkrankungen, Behinderungen und Demenz – das sind die häufigsten Gründe für die Einrichtung eines Erwachsenenschutzes –, und genau diese Themengebiete sind leider oft noch tabuisiert. Die Betroffenen meiden daher aus Scham die Öffentlichkeit, sie meiden den Kontakt zu anderen. Ich glaube aber, niemand, der Unterstützung braucht, soll sich schämen müssen, ganz im Gegenteil, jede Person kann in die Situation geraten, aufgrund einer Erkrankung oder anderer Beeinträchtigungen keine oder nicht mehr alle Entscheidungen selbst treffen zu können. 

Genau aus diesem Grund gibt es die Möglichkeit der Erwachsenenvertretung. Ich spreche ja eigentlich oft – auch wenn es juristisch nicht korrekt ist – von Erwachsenenunterstützung und nicht von Erwachsenenvertretung, weil ich glaube, dass es genau das ist, worauf es ankommt, nämlich dass wir den Menschen die Unterstützung geben, die sie brauchen. 

Die Anpassungen, die jetzt vorgenommen werden sollen, hat die Frau Bundesministerin schon sehr ausführlich ausgeführt. Ich glaube, es ist mit dieser Sunset-Clause auch für die Rechtsanwält:innen, für die Notar:innen eine wirklich gute Lösung gefunden worden, indem es jetzt eben diese Regelung gibt, dass diese für drei Jahre die Erwachsenenvertretung übernehmen sollen. Ich glaube, wir sind uns alle darüber einig, dass die Erwachsenenschutzvereine am besten dafür geeignet sind, aber es ist nun einmal so, dass die Zahl der Betroffenen in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. Es gilt, da in schwierigen Zeiten zusammenzuhalten. Ich finde auch, dass diese Möglichkeit, dass die Betroffenen jetzt die Möglichkeit haben, dieses Clearing anzuregen, dass die Angehörigen die Möglichkeit haben, ein Clearing anzuregen, gut für die Betroffenen ist. 

Ich glaube einfach, und die Frau Bundesministerin hat es gesagt, dass es zu keiner Verschlechterung für die Betroffenen kommt, im Gegenteil, ihre Rechte werden gewahrt. Daher bitte auch ich um breite Zustimmung zu diesem Anpassungsgesetz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.46

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/148

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 213 der Beilagen.

Hierzu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen vor. 

Ich werde daher zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschussberichtes abstimmen lassen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, Kolleginnen und Kollegen. 

Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt. 

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes. 

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür sind, um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen somit gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.