RN/41

1. Punkt bis 4. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (306 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den verpflichtenden automatischen Informationsaustausch betreffend meldepflichtige Kryptowerte im Bereich der Besteuerung erlassen wird und das Gemeinsamer Meldestandard-Gesetz, das EU-Amtshilfegesetz, das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz, das EU-Meldepflichtgesetz, das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetzes, das Bankwesengesetz sowie das Kontenregister- und Konteneinschaugesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten – BBKG 2025 Teil Daten) (332 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (310 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Finanzstrafgesetz, das Finanzstrafzusammenarbeitsgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Normverbrauchsabgabegesetz, das Kraftfahrgesetz 1967, das Cofag-Neuordnungs- und Abwicklungsgesetz und das Zollrechts-Durchführungsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern – BBKG 2025 Teil Steuern) (333 d.B.)

Bericht und Antrag des Finanzausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Körperschaftsteuergesetz 1988 geändert wird (334 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (311 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz geändert werden (Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben – BBKG 2025 Teil Sozialabgaben) (335 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Michael Fürtbauer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/42

12.12

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Finanzminister! Hohes Haus! Werte Zuseher im Haus und vor den Bildschirmen! Was diese Regierung wirtschafts- und finanzpolitisch abliefert, ist ein einziges Chaos: ein Blindflug, der all jene trifft, die in diesem Land arbeiten und Wertschöpfung schaffen. 

Alleine der klassenkämpferische Titel Betrugsbekämpfungsgesetz ist ein Anschlag auf alle Leistungsträger in diesem Land, denn der Großteil der Gesetzesmaterie beschäftigt sich mit dem Schließen von Steuerschlupflöchern, und das Nutzen von solchen Schlupflöchern ist bekanntlich kein Betrug. 

Zu TOP 2: Der erste Vorschlag zur Einschränkung der NoVA-Rückvergütung beim Export von Gebrauchtwagen hat gezeigt, dass Sie sich mit dem Gesetz nicht wirklich auskennen, denn der hätte bedeutet, dass eine gesamte Branche zerstört worden wäre. Kein einziges gebrauchtes Auto wäre mehr ins Ausland verkauft worden. 

Nach großen Protesten von allen Zeitungen gab es eine Abänderung. Wie aber schon beim letzten NoVA-Gesetz sind Ihre Abänderungen – ich habe es schon im Ausschuss gesagt – nicht ideal, weil sie noch immer ausländische Leasingfirmen bevorzugen. Wenn man die NoVA anteilig auf 24 Monate Laufzeit berechnet und von 10 000 Euro NoVA ausgeht, dann sparen sich ausländische Leasingfirmen noch immer 860 Euro gegenüber österreichischen. Womit man das begründet, ist mir noch nicht ganz klar. 

Für die kleinen ehrlichen Händler ist die neue Regelung ein Wettbewerbsnachteil und ein bürokratischer Aufwand, den sie kaum zu stemmen wissen. Dass die ÖVP die Kleinbetriebe vergisst, ist mir völlig klar, aber bei den anderen Regierungsparteien hätte ich noch eine gewisse Hoffnung gehabt. 

Es heißt ja immer, wir kritisieren und haben keine Vorschläge. Ich hoffe, Sie haben Vorschläge, wie man das einfach lösen könnte. Mit einer Anbindung des Finanzamtes an die Begutachtungsplakettendatenbank, einer Anbindung des Finanzamtes an die Datenbank der Versicherungswirtschaft hätten wir Daten über die Kilometerstände, über Unfälle, über Schadenshistorien – fälschungssicher und digital. Im Abgleich mit der Eurotax-Liste würden alle fragwürdigen Verkäufe sofort auffallen. 

Herr Finanzminister! Sie haben ja gesagt, bei den Steuerprüfungen werden Sie zukünftig auf die KI setzen. Das wäre eine Möglichkeit, das zu tun, doch statt Innovation kommen immer wieder mehr Bürokratie und mehr Gutachterkosten. Entbürokratisierung? – Leider Fehlanzeige! 

Nur kurz zu TOP 4: Das ist die Sozialgeschichte in diesen zusammengewürfelten Punkten. Wir als Partei sind grundsätzlich dafür, aber man muss sich überlegen, ob der Stichtag 1. Jänner für Firmen realistisch ist, denn, bitte schön, die Baufirmen hören in 14 Tagen auf und in einem Monat würde das Gesetz gelten. Das ist zumindest für mich nicht richtig realistisch.

Ganz nebenbei: Mitten im Weihnachtsgeschäft lässt die Regierung die 15-Warengruppen-Regelung auslaufen. Das ist ein weiterer Feldzug der Bundesregierung gegen kleine Händler und mittlere Betriebe. Ausgerechnet in der umsatzstärksten Zeit des Jahres sollen Markt-, Waren-, Straßenhändler und Gastronomiebetriebe plötzlich ihre Kassensysteme tauschen. Anstatt einfacher Sammelbegriffe müssen künftig Markenmengen und Produktnummern einzeln erfasst werden. Was heißt das? – Wenn Sie jetzt zukünftig auf einen Weihnachtsmarkt gehen und Socken kaufen, darf es nicht mehr Socken heißen, sondern es muss blaue Socken, Größe 42 heißen. Wer das fordert, hat von der Realität draußen, wie Geschäfte auf Märkten gemacht werden, einfach keine Ahnung. (Beifall bei der FPÖ.)

Es folgt Rechtsunsicherheit, Prüfungsunsicherheit und viele werden einfach aufgeben. 

Was machen unsere beiden Deregulierungsweltmeister, der Herr Wirtschaftsminister und der Herr Staatssekretär? – Sie machen Almdudler-Videos. Richten Sie bitte dem Herrn Wirtschaftsminister aus: Es ist nicht nur peinlich, dass er das als Deregulierung verkauft, es ist auch fachlich falsch! Auf Almwirtschaften war es auch jetzt schon möglich, aus ortsüblichen Gebinden glasweise auszuschenken. Das heißt, man kann auch eine Einliterflasche nehmen. Das ist jetzt nicht neu, das war schon immer so. (Abg. Michael Hammer [ÖVP]: Und weiter ? – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) Warum Sie das als Bauernbundvertreter nicht mitgeteilt haben, ist mir ein Rätsel. 

Die ÖVP und die NEOS sprechen immer wieder davon, dass sich Leistung wieder lohnen muss. In Wirklichkeit bestrafen Sie aber alle Leistungsträger in diesem Land. Wir als FPÖ stehen eben an deren Seite. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.17

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/43

12.17

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! – Ja, wir debattieren hier das Betrugsbekämpfungspaket. Das ist ein großes Paket, es besteht aus vier verschiedenen Gesetzespaketen und zwei Entschließungsanträgen. Auch wenn der freiheitliche Redner jetzt so getan hat, als ob das nicht gut wäre, stimmen Sie – glaube ich, ich weiß es nicht – vier oder fünf dieser sechs Beschlüsse zu. Der Rede hätte man das jetzt nicht entnehmen können. 

Die 15-Warengruppen-Regelung ist ja kein Gesetz, auch jetzt nicht, sondern ein Erlass, und meines Wissens wird dieser Erlass verlängert, insofern war die Aufregung hier umsonst. 

Worum geht es bei diesem Paket? – Es geht darum, dass wir Steuerbetrug bekämpfen, das heißt, Menschen, die absichtlich Steuer hinterziehen oder die Steuergesetze umgehen. Das Zweite ist Gewinnverschiebung – da geht es darum, dass Konzerne Gewinne innerhalb des Konzerns dorthin verschieben, wo die Steuer am geringsten ist – und das Dritte ist unerwünschte Steuergestaltung. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Das heißt, Regelungen in unseren Steuergesetzen für die ehrlichen und redlichen Unternehmen werden ausgenützt und führen zu einer unerwünschten Steuergestaltung. 

Was bedeutet das in der Praxis? – Drei kleine Beispiele dafür: Für einen Konzern, der Gewinne verschiebt, ist jetzt die Regelung, dass zumindest 12,5 Prozent Steuer zu zahlen sind. Das wird auf 15 Prozent erhöht. Das heißt, das ist ein konkreter Beitrag dafür, dass große Konzerne – die heute nicht ihre Steuern zahlen, wie alle Klein- und Mittelbetriebe – in Zukunft mehr Steuern zahlen müssen, und das ist gut so. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein zweites Beispiel, das wir ja auch im letzten Untersuchungsausschuss gehört haben: dass Benko, Pierer und wie sie alle heißen, ihre eigenen Einfamilienhäuser – wobei: Einfamilienhäuser ist ein bisschen eine Untertreibung –, ihre Villen irgendwo hinbauen und uns quasi mitzahlen lassen, indem sie die Vorsteuer kassieren und sich diese Immobilien dann selber vermieten. (Zwischenruf des Abg. Hörl [ÖVP].) Für diese sogenannten Luxusimmobilien kann man die Vorsteuer nicht mehr abziehen. Das ist auch eine gute Nachricht, dass sich Benkos und Pierers ihre Luxusimmobilien nicht mehr auf Steuerzahlerkosten mitfinanzieren lassen können. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein drittes Beispiel: Die meisten Menschen verdienen ja ihr Einkommen mit Arbeit, zahlen ihre Steuern ehrlich und ordentlich. Manche, die glauben, über Kryptowährungen und über Spekulationen Geld zu verdienen, müssen in Zukunft halt auch ihre Steuern zahlen, weil wir den Informationsaustausch zwischen den europäischen Staaten und die Meldepflichten der Kryptoanbieter und der Börsen einfach verstärken, damit auch jene, die Geld verdienen, indem sie mit Kryptowährungen spekulieren, ihre Steuern hier in Österreich ehrlich zahlen. 

Worum es bei diesem gesamten Paket geht, ist der Schutz der ehrlichen Steuerzahler:innen und der Schutz der ehrlichen Unternehmen vor denen, die es halt nicht ganz ernst und ehrlich meinen und auf Kosten der Gesellschaft nicht ihren fairen Beitrag zahlen wollen. Das ist ein gutes Paket. 

Wir haben uns ja vorgenommen, in dieser Legislaturperiode circa 1,4 Milliarden Euro in diesem Bereich zu holen. Das sind einmal die ersten 1,2 Milliarden, die wir heute beschließen. Den Rest werden wir noch erledigen. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Alexander Petschnig. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/44

12.21

Abgeordneter MMag. Alexander Petschnig (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das Betrugsbekämpfungsgesetz – Betrugsbekämpfung ist ja grundsätzlich positiv zu sehen, ist ja eine Selbstverständlichkeit – besteht auch aus etlichen Maßnahmen, die sinnvoll sind. Das möchten wir auch für unsere Fraktion festhalten.

Die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Vermietung von Luxusimmobilien ist offensichtlich eine richtige Lehre aus der Causa Benko, die wir auch so unterstützen können. Die Verschärfung bei Zuwendungen von ausländischen Stiftungen, automatischer Informationsaustausch bei Einkünften aus Kryptowährungen, wie soeben erwähnt, sind auch Dinge, denen wir zustimmen können; ebenso zusätzliche Betrugsbekämpfungsmaßnahmen im laufenden Vollzug, Umsatzsteuerkarussellbetrug, Sozialbetrug und Ähnliches mehr.

Es gibt zwei Aspekte, die aus unserer Sicht ein bisschen fraglich sind. Das eine ist das Vorrecht bei insolvenzrechtlichen Anfechtungen für den Staat, das hier normiert beziehungsweise ausgedehnt werden soll. Um konkret zu sein: Das hat für uns ein bisschen den Beigeschmack einer einseitigen Bevorteilung des Staates gegenüber allen anderen Personen und gegenüber allen anderen Gläubigern. Das ist für uns etwas schwer zu argumentieren und gefällt uns in dieser Form nicht. 

Es ist auch die generelle Herangehensweise zumindest zu hinterfragen. Ich darf vielleicht den Herrn Bundesminister im Ausschuss zitieren: Zuerst einigt sich die Koalition auf ein Volumen, und dann arbeiten Fachleute konkrete Maßnahmen aus. – Zitatende. Das klingt auf das erste Hinhören logisch. Auf der anderen Seite stellt man sich schon die Frage, warum man nicht konsequent gegen Abgabenbetrug in jeglicher Form vorgeht. Warum zuerst das Volumen? Tut Betrug in anderem oder in größerem Ausmaß weniger weh oder ist das weniger störend? 

Zur Klarstellung von unserer Seite: Abgabenbetrug kann keinesfalls ein Spielball für potenzielle politische Tauschgeschäfte sein. Das klingt zumindest so oder man könnte es zumindest so verstehen, dass das gemeint ist. Das ist immer ein Hintergehen der Allgemeinheit und daher entschlossen zu bekämpfen. (Beifall bei der FPÖ.)

Dann gibt es – ebenfalls schon erwähnt – noch eine Änderung des Körperschaftsteuergesetzes. Da wird die Hinzurechnungsbesteuerung und die Absetzbarkeit von Zinsen und Lizenzgebühren in Verbindung zu Niedrigsteuerländern bekämpft. Das ist natürlich eine unfaire Konkurrenz, die manche ausnutzen. Das ist aus unserer Sicht in Ordnung, wenn man das entsprechend anhebt, zumindest zur Anerkennung der notwendigen ausländischen Steuersätze. Die werden jetzt auf 15 Prozent angehoben. Das geht konform mit Mindeststeuertarifen in der OECD. Auch dem können wir zustimmen. 

Ich darf also zusammenfassen: Wir werden der Änderung des Körperschaftsteuergesetzes und den Teilen des Betrugsbekämpfungsgesetzes – Teil Daten und Sozialversicherung – zustimmen, dem Teil Steuern aus den genannten Gründen leider nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

12.24

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/45

12.24

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Vorweg vielleicht eine Klarstellung: Herr Kollege Fürtbauer von der FPÖ hat vorhin moniert, dass es noch nicht dazu gekommen sei, dass wir die sogenannte 15-Warengruppen-Regelung, das ist quasi ein vereinfachtes Kassensystem, noch nicht verlängert haben. Wenn Sie heute aufmerksam die Medien verfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass es dafür bereits sehr wohl eine Lösung gibt.

Auch bei der sogenannten Kalte-Hände-Regelung – das betrifft vor allem Marktfahrer oder zum Beispiel auch, weil es aktuell ist, Christbaumverkäufer – haben wir eine Lösung gefunden, und die Umsatzgrenze wird von 30 000 auf 45 000 Euro angehoben. Beides sind wichtige Maßnahmen, die auch zur Entbürokratisierung beitragen sollen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Meine Damen und Herren, wir beraten heute über das Fairnesspaket beziehungsweise das Betrugsbekämpfungsgesetz mit dem Ziel, steuerehrliche Bürgerinnen und Bürger und Unternehmer fair zu behandeln und sie auch entsprechend zu schützen. Es ist ein Sammelgesetz, das im Wesentlichen auf drei zentralen Säulen steht: Steuern, Daten und Sozialabgaben. 

Dieses Paket ist ein wichtiger Schritt, um Betrug im Steuer-, Zoll- und Sozialbereich wirksamer zu bekämpfen und die Fairness für jene zu stärken, die jeden Tag ehrlich ihren Beitrag leisten. Allein für das Jahr 2026 wird durch diese Maßnahmen ein Budgetvolumen von knapp 270 Millionen Euro erwartet.

Was sind diese Maßnahmen, die zum Teil schon hier angesprochen wurden? Es geht zum Beispiel um die Zuwendungen aus ausländischen Stiftungen und Trusts. Diese werden künftig eindeutig steuerlich erfasst. Der Bereich der Luxusimmobilien ist schon angesprochen worden. Da soll der Vorsteuerabzug bei der Vermietung abgeschafft werden. Die Normverbrauchsabgabe wurde schon erwähnt. Wir haben dabei einen, glaube ich, sehr pragmatischen Lösungsweg nach der Begutachtung erreicht, der einerseits eine gewisse Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmer geben soll und auf der anderen Seite auch eine faire Verteilung beziehungsweise einen fairen Beitrag leisten wird. 

Mehr Transparenz und Datenqualität gibt es besonders im Kryptobereich. Mit diesem Paket setzen wir die neue EU-Richtlinie zum automatischen Informationsaustausch bei Kryptowerten um. Damit schließen wir potenzielle Umgehungsmöglichkeiten bei der Besteuerung digitaler Vermögenswerte – ein Bereich, der in der Vergangenheit stark gewachsen ist. Ab 2027 rechnen wir allein durch diesen Schritt mit 35 Millionen Euro an zusätzlichem Steueraufkommen.

Ein Schwerpunkt des Pakets liegt auf der Bekämpfung von Scheinunternehmen, die regelmäßig Sozialversicherungen und Finanz schädigen. Die SVS wird zur Kooperationsstelle für die Sozialbetrugsdatenbank, um schneller und zielgerichteter reagieren zu können.

Zusammenfassend: Das Paket bringt Klarheit, Fairness und eine deutliche Verbesserung der Rechts- und Vollzugssicherheit. Es schützt jene, die korrekt arbeiten, und es trifft jene, die Systeme ausnutzen. Damit schaffen wir mehr Gerechtigkeit, stärken den Staatshaushalt und sichern das Vertrauen in unser Gemeinwesen.

Ich bedanke mich jetzt schon bei allen, die diesem Paket zustimmen werden, insbesondere auch bei den beiden Oppositionsparteien, die dem Vernehmen nach auch die notwendige Zweidrittelmehrheit, die für gewisse Teile dieses Gesetzes notwendig ist, sozusagen zur Verfügung stellen. Ich glaube, in diesem Sinne ist es ein gutes Paket, ein faires Paket und auch ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Budgets. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

12.28

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/46

12.28

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident, herzlichen Dank! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Na ja, mehr Gerechtigkeit kann ich nicht herstellen, indem ich noch mehr Steuern und Abgaben habe und sie erhöhe und noch mehr Bürokratie habe, sondern im Gegenteil: Es sollte diese ja eigentlich abgebaut werden. 

Dieses Betrugsbekämpfungsgesetz – ein sehr großer Name! – hat ja jetzt vier Teile. Bei drei Teilen werden wir, wie schon angekündigt, zustimmen, bei einem Teil werden wir dagegen sein.

Wir stimmen dem Punkt Teil Daten zu, in dem es um die Kryptowährungen und den Informationsaustausch geht – also diesen automatischen Informationsaustausch –, denn es geht ja auch schließlich um Bekämpfung von Steuerbetrug. Dem ist hier nichts hinzuzufügen.

Dem Teil Steuern werden wir unsere Zustimmung nicht geben, vor allem auch, weil es in diesem Bereich um die Begrenzung der Bargeldannahme geht – wiederum eine Umsetzung von EU-Verordnungen –, aber natürlich auch um die Anpassung der NoVA, die ja vorhin schon besprochen worden ist. 

Wir lehnen diesen Punkt ab, weil er eigentlich politisches Misstrauen gegenüber dem Individuum – also unseren Bürgern – und gegenüber den Unternehmen zum Ausdruck bringt. Und er erhöht eigentlich nur die Einnahmen des Finanzministers, wie ja gerade Kollege Ottenschläger sehr deutlich gesagt hat – wir sollten aber unseren Bundeshaushalt besser mit einer Reduktion der Ausgaben in den Griff bekommen und nicht umgekehrt, denn das ist keine angebotsorientierte Wirtschaftspolitik. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch einmal kurz zur Streichung der NoVA-Rückvergütung, die nämlich den gesamten Wirtschaftsstandort schädigt: Erstens widerspricht die Abschaffung der NoVA-Rückerstattung der Logik unseres Steuersystems und koppelt den österreichischen Gebrauchtwagenmarkt vom internationalen Wettbewerb ab. Zweitens droht ein drastischer Rückgang der Nachfrage nach österreichischen Gebrauchtwagen im Ausland und eine Überalterung des Fahrzeugbestandes im Inland. Das kann ja auch nicht im Sinne der Grünen sein, wenn dann alte Pkws mit schlechten Emissionswerten durch die Gegend fahren. Drittens führen die extrem kurze Begutachtungsfrist in diesem Gesetzgebungsverfahren und die Häufung kurzfristiger Eingriffe zu einem Vertrauensverlust in unseren Arbeits- und Wirtschaftsstandort, die Kapitalmärkte haben das ja ohnedies schon eingepreist. Viertens: Statt der pauschalen Streichung braucht es faire und planbare Rahmenbedingungen, die heimische Unternehmen nicht benachteiligen. Das heißt also, auch diese Streichung der NoVA wird wahrscheinlich doch eine glatte Inländerdiskriminierung sein und wird auch unionsrechtswidrig sein. 

Zum Thema KöSt-Anhebung: Ich bezeichne das als interimistische Reparaturmaßnahme, es ist eine Hilfsmaßnahme. Wir werden dem zustimmen, aber wir müssen auch ganz deutlich sagen: Keine weiteren Steuererhöhungen! Unsere freiheitliche Politik schaut nämlich anders aus. Wir würden das Abgaben- und Steuerpaket komplett anders schnüren, und nicht so, wie es jetzt mit diesen halbherzigen Vorschlägen des Entbürokratisierungs-Staatssekretärs zusammengestellt worden ist, der ja nur die Illusion staatlicher Effizienz darstellt.

Zum Thema Sozialbetrug und Sozialabgaben: Ja, diesem Punkt stimmen wir zu, die Maßnahmen sind wirklich ein brauchbarer Schritt, um den Sozialbetrug in den Griff zu bekommen und Scheinfirmen effektiv zu bekämpfen. Man muss aber auch dazusagen, dem Thema Sozialbetrug sollte man – und zwar in allen Bereichen – allgemein eine viel größere Bedeutung zumessen, weil wir ganz einfach finanziell nichts mehr zu verschenken haben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

12.33

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Hofer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/47

12.33

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuhörer:innen im Saal und zu Hause vor den digitalen Endgeräten! Betrugsbekämpfung ist kein Randthema – Betrugsbekämpfung ist eine zentrale Aufgabe, der sich die Bundesregierung angenommen hat. Offenbar sehen das auch beide Oppositionsparteien ähnlich, denn in großen Teilen wird es zu Zustimmung ihrerseits kommen. Ich bedanke mich für diese Unterstützung, nicht nur bei jenen Punkten, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, sondern auch bei vielen anderen Teilen dieses Pakets.

Steuer- und Abgabenbetrug richtet sich nicht gegen den Fiskus, er richtet sich nicht allein gegen die Finanzämter, er richtet sich nicht allein gegen den Finanzminister, sondern Abgabenbetrug richtet sich gegen uns alle. Er richtet sich gegen Bürgerinnen und Bürger, er richtet sich gegen redliche Unternehmerinnen und Unternehmer, denn das, was die einen sich erschleichen, müssen die anderen mehr beitragen. Aus diesem Grund ist der Kampf gegen diesen Betrug ein Kampf, den wir gemeinsam führen. Bekämpfung von Steuerbetrug schützt vor Steuererhöhung, und wir alle wollen Steuererleichterungen. 

Das vorliegende Gesetzespaket ist in seinem Umfang, zum Teil in seiner Kleinteiligkeit, in seinen technischen Details etwas, das sich primär an die Unternehmen richtet, und da möchte ich einmal klarstellen – und das ist auch das gemeinsame Verständnis –: Ja, es gibt die schwarzen Schafe, die wir adressieren wollen – aber ja, ja und ja, der Großteil der Unternehmerinnen und Unternehmer ist redlich und zahlt seine Steuern und seine Beiträge. Was wir tun, ist, diesen Großteil besser zu schützen. Beim Thema Betrugsbekämpfung geht es auch um Vertrauen; es geht um Vertrauen in den Staat, um Vertrauen in Systeme, um Vertrauen der Bürger und Unternehmer:innen, dass wir das tun und das durchsetzen, was in Gesetzen steht. 

Das gesamte Paket – und das wurde ja auch von Vorrednern schon angesprochen – ist aber nicht nur ein Thema der Betrugsbekämpfung, sondern wir adressieren auch Steuerkonstruktionen, die wir verändern wollen. Es geht darum, dass auch Handlungen, die bisher legal waren, neu betrachtet werden. Da kann man unterschiedlicher Meinung sein, was jetzt das Richtige oder das Falsche ist, aber was ich an diesem Prozess sehr schätze – Herr Petschnig, Sie haben es ein bisschen anders ausgedrückt –: Ich schätze einen Prozess, bei dem wir am Anfang die Experten bestellen und uns dann ansehen, gerade bei dieser Komplexität, was wir politisch wollen. Ich finde das gut. 

Das Betrugsbekämpfungspaket in der Größenordnung von 270 Millionen Euro an zusätzlichen Einnahmen im Folgejahr, insgesamt 1,4 Milliarden Euro in der gesamten restlichen Legislaturperiode, teilt sich in drei große Teile auf, die schon genannt wurden: in den Teil Daten – mit vielen Bestimmungen, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern –, den Teil Steuern und den Teil Sozialabgaben. 

Eine Thematik, die zu viel Diskussion geführt hat, möchte ich noch einmal besonders ansprechen, das ist die Änderung im Insolvenzrecht. Wir schlagen mit dieser Gesetzesinitiative vor, dass in Insolvenzprozessen hinsichtlich bestimmter Steuern die Anfechtungsmöglichkeit herausgenommen wird, also die Zahlungen an Finanzämter und Sozialversicherungsträger anfechtungsfest werden; nicht alles, sondern nur teilweise. Warum finden wir das richtig? – Wir finden es richtig, weil es okay ist, zu differenzieren: Unternehmen können sich aussuchen, ob sie kontrahieren, sie können entscheiden, ob sie ein bestimmtes Risiko eingehen – der Staat, die Sozialversicherungsträger können das in diesen Bereichen nicht. Ich finde, es ist eine gerechtfertigte Differenzierung, die wir da vornehmen. 

Ich möchte abschließen, indem ich noch einmal zum Wesentlichen zurückkomme: Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen. Betrugsbekämpfung schafft Vertrauen in unsere Systeme, in unseren Staat, in unsere Prozesse. Steuerehrlichkeit schützt vor Steuererhöhung, und Steuererleichterungen wollen wir alle. – Besten Dank. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ.)

12.37

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Arnold Schiefer. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/48

12.37

Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Herzlichen Dank. – Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Minister! Hohes Präsidium! Es wurde schon sehr vieles von den Vorrednern gesagt, ich möchte Ihre Lebenszeit nicht vergeuden. (Zwischenruf des Abg. Egger [ÖVP].) – Vorsicht da drüben mit solchen Zwischenrufen!

Prinzipiell sind Themen wie dieses etwas, dem sich auch die Freiheitliche Partei nicht verschließen kann. Man kann als Freiheitlicher nur für Gerechtigkeit und Fairness sein und für diejenigen, die sich bemühen, den Wettbewerb als Unternehmer redlich zu bestreiten, dementsprechend stimmen wir hier drei von vier Punkten zu; wir haben das bereits gesagt. 

Ich möchte betonen, dass damit auch Ihre Erzählung nicht stimmt, dass man mit uns vielleicht gar keine Zweidrittelmehrheit zusammenbringen könnte. Wenn man sich im Energiebereich ein bisschen mehr bemühen würde, wäre vielleicht auch dort eine Zweidrittelmehrheit möglich, sage ich nur dazu. (Abg. Egger [ÖVP]: Ja, ... bissl bemühen!)

Mir ist es wichtig, festzuhalten, warum wir einem Punkt nicht zustimmen, es geht um die Änderungen im Insolvenzrecht, die Kollege Hofer gerade angesprochen hat. Es gibt da einen Aspekt, der eigentlich vonseiten der Masseverwalter kommt: Wie steht es um das Thema Fortführung? Wenn du ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung führen willst, dann bist du als Masseverwalter um jeden Euro froh, damit du dieses Kapital, die finanzielle Grundlage aufbringen kannst, damit du die Berechtigung hast, das Unternehmen fortzuführen. Da haben wir massive Interventionen und Anfragen vom KSV und von der Anwaltskammer bekommen, und darauf haben wir hingewiesen. Diese Bestimmungen hätte man vielleicht auch herausnehmen können, aber es herrscht jetzt wohl das Diktat der leeren Kassen. Ich glaube, es geht da um 20, 30 Millionen Euro pro Jahr aus diesen Insolvenzverfahren – auf die hätte man wahrscheinlich verzichten können. 

Wir halten also fest: Wir sehen die Änderungen über weite Strecken positiv, vor allem dort, wo der Datenaustausch notwendig ist, um Betrug effizient bekämpfen zu können, und stimmen über weite Strecken zu. Beim zweiten Punkt werden wir uns aus den genannten und anderen Gründen verschließen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

12.39

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle die Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/49

12.39

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Leider muss ich die Party sozusagen etwas crashen (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Überraschung! – Heiterkeit bei den Grünen), denn ich habe schon das Gefühl, dass das Betrugsbekämpfungspaket wieder ein recht gutes Beispiel ist, um zu zeigen, dass die großen Ankündigungen der Bundesregierung nicht ganz mit der konkreten Umsetzung zusammenpassen. Ganz konkret muss ich auch sagen, wir Grüne haben sehr viel Hoffnung in das Betrugsbekämpfungspaket gesetzt; die ist aber leider nicht gänzlich erfüllt worden. 

Ich möchte da vor allem Vizekanzler Babler beim Wort nehmen; er hat ja bereits Mitte des Jahres angekündigt, dass dieses Betrugsbekämpfungspaket den großen Beitrag der sogenannten breiten Schultern bringen soll. Wenn man sich die Details des Pakets aber anschaut, dann sieht man, dass neben den neuen Steuerregelungen bei der Vermietung von Luxusimmobilien das Paket tatsächlich ein ziemlich bunter Strauß von insgesamt wahrscheinlich 30 Einzelmaßnahmen ist. Das neue Reglement für die Luxusimmobilien ist zwar gut, aber – das haben wir auch im Ausschuss analysiert – die Regierung hat es schon verabsäumt, gleich auch möglichem Missbrauch vorzubeugen. Die neuen Regeln sind, glaube ich, relativ leicht zu umgehen, und ich sehe schon den zukünftigen Nationalrat, wie er genau dieses Gesetz wieder anpassen muss. 

Der nächste Punkt: Vizekanzler Babler hat vor zwei Wochen verkündet – das Paket hat ja er präsentiert und nicht der Finanzminister, das war auch ein bisschen irritierend –, die Benko-Methoden seien damit abgeschafft. Fakt ist, die schändlichen Bilanztricks von Benko sind immer noch möglich, und die Bundesregierung lässt es weiter zu, dass sich die steuerehrlichen Unternehmer von den schwarzen Schafen veräppeln lassen müssen. Damit das aufhört, dass Unternehmer eben lieber Strafe zahlen, anstatt ehrlich zu bilanzieren, bringen wir heute einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: 

RN/49.1

Entschließungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen!“

Der Antragstext lautet wie folgt:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die erforderlichen gesetzlichen Maßnahmen vorzulegen, um Bilanzverschleierungen, wie von der Signa-Gruppe praktiziert, in Zukunft zu unterbinden.“


Wir laden Sie sehr herzlich ein, liebe Fraktionen der Bundesregierung, da können Sie gleich einmal zeigen, auf welche Seite Sie sich stellen (Beifall bei den Grünen), auf die Seite der Ehrlichen oder auf die Seite jener, die ungehörig reich werden, indem Sie sich über die Regeln aller stellen. 

Nächster Punkt: Die Ankündigung – das haben wir jetzt ja auch gehört – bezieht sich auf 270 Millionen Euro Mehreinnahmen nächstes Jahr; bis 2029 sollen es insgesamt 1,44 Milliarden Euro sein. Diese Mehreinnahmen finden sich nicht in den mitgelieferten Zahlen, da kommt das Finanzministerium selber nur auf 762 Millionen Euro, der Rest ist eher nach dem Prinzip Hoffnung. Ich weiß schon, jetzt kann man sagen, man muss den Grünen nicht glauben, der Rechnungshof sagt aber dasselbe – Zitat –: „Die angeführten Beträge sind daher nach Ansicht des RH“ – Rechnungshofes –„nicht nachprüfbar bzw. nachvollziehbar dargestellt.“

Herr Finanzminister, wir hatten ja auch im Finanzausschuss letzte Woche eine lange Diskussion zu diesem Thema. Geendet hat das Ganze in einem sehr großen Durcheinander und Wirrwarr. Sie haben dann zugesagt, Sie senden dem Finanzausschuss eine detaillierte Aufschlüsselung der Zahlen. Diese Zahlen sind Sie bis heute schuldig. Ich muss dann leider davon ausgehen, dass die Berechnungen nicht geliefert werden können oder wollen – beides ist schlecht. (Abg. Krainer [SPÖ]: Entschuldige, es gibt ja die WFA dazu!)

Bei einem Punkt, und da bin ich sehr froh, sind Sie uns aber entgegengekommen: Wir haben im Finanzausschuss noch besonders kritisiert, dass zwar mehr Kontrollen vom Finanzamt geplant sind, aber die personellen Ressourcen dafür im Gesetz nicht vorgesehen waren. Wir konnten immerhin diesen Mangel in Verhandlungen beheben, und wir Grüne sind auch recht dankbar, dass wir da eine Einigung mit den Fraktionen der Bundesregierung finden konnten, sodass es 30 zusätzliche Stellen für die Finanzkontrollen geben wird.

Dazu bringe ich auch gleich einen Unselbständigen Entschließungsantrag ein: 

RN/49.2

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, MMag. Markus Hofer, Mag. Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“

Der Antragstext lautet wie folgt:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen wird ersucht, durch Umschichtungen im Rahmen von Personalplan und Budget des Bundesministeriums für Finanzen für die Betrugsbekämpfung 30 zusätzliche VBÄ für die abgaben- und finanzstrafrechtlichen Kontroll- und Prüfungstätigkeiten des Finanzamts Österreich, des Finanzamt für Großbetriebe und des Amts für Betrugsbekämpfung zur Verfügung zu stellen.“


Wir haben es heute bereits gehört: Transparenz, Effizienz und Rechtsgleichheit sind zentrale Grundsätze für eine funktionierende Steuerpolitik. Der Staat kann nur dann wirksam seine Aufgaben erfüllen, wenn auch die Beträge und die Steuern dafür geleistet werden.

In diesem Sinne: Das Paket geht absolut in die richtige Richtung. Wir Grünen werden deshalb fast allem zustimmen, aber, Herr Finanzminister, das muss man auch ganz klar sagen: Hausaufgaben sind da trotzdem noch zu erledigen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

12.46

Der Gesamtwortlaut der Anträge ist unter folgenden Links abrufbar:

RN/49.3

schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen! (155/UEA)

RN/49.4

Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025 (156/UEA)

Präsident Peter Haubner: Die beiden von der Frau Kollegin verlesenen Entschließungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen somit mit in Verhandlung.

Als Nächster hat sich jetzt der Herr Bundesminister für Finanzen zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

RN/50

12.46

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich denke, heute ist ein guter Tag für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, denn das große Paket zur Steuerbetrugsbekämpfung schützt die überwiegende Mehrheit der steuerehrlichen Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger. Wir sorgen mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 für fairen Wettbewerb und damit dafür, dass die Ehrlichen nicht durch unsaubere und unehrliche Praktiken in Gefahr kommen, den Wettbewerb zu verlieren. Wir sorgen mit dem Betrugsbekämpfungspaket für mehr Gerechtigkeit, damit auch für Vertrauen in unser Steuersystem und damit für die Bereitschaft, den Sozialstaat mitzufinanzieren. 

Das Betrugsbekämpfungspaket zeigt aber auch, wie das Bundesministerium für Finanzen arbeitet. Wir haben tatsächlich zunächst eine Taskforce an Expertinnen und Experten aus allen Bereichen meines Hauses eingesetzt – vom Amt für Betrugsbekämpfung über die Finanzpolizei, die Großbetriebsprüfung bis zum Finanzamt Österreich –, und diese Expert:innengruppe hatte den Auftrag, herauszufinden: Wo finden Steuerbetrug und unerwünschte Steuergestaltung überhaupt statt? Was sind die geeigneten Maßnahmen, um das zu verhindern? Welche Ressourcen brauchen wir dafür? Und was ist das mögliche Aufkommen aus diesen Maßnahmen? 

Dann sind wir erst auf die politische Ebene gegangen und haben unter den Parteien diskutiert, was wir hier wie umsetzen können. Ich denke, das ist ein Beispiel dafür, wie man Politik machen soll, nämlich basierend auf den Fakten, basierend auf den Daten und in eine Richtung, die mit Sachorientierung und Pragmatismus Österreich voranbringt. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Lassen Sie mich deshalb auch die Gelegenheit nutzen, um allen Expertinnen und Experten des Hauses zu danken, dass sie daran mitgewirkt haben. Das sichert die gute Qualität der vorliegenden Gesetze. Mit dem Betrugsbekämpfungsgesetz werden klare Regeln aufgestellt, um Steuerbetrug zu verhindern. Wir schließen Steuerschlupflöcher, wir werden bessere Daten haben, und wir werden mehr Kompetenzen für die Betrugsbekämpfung haben. 

Es wurden jetzt schon viele Beispiele aus den vorliegenden Gesetzen angeführt. Lassen Sie mich nur ein paar noch einmal herausheben, die von den Expert:innen als besonders wichtig angesehen wurden, um Steuerbetrug hintanzuhalten. Der Vorsteuerabzug bei Vermietung von Luxusimmobilien hat ja in der Öffentlichkeit für viel Aufregung gesorgt, und ich glaube, hier ziehen wir wirklich die Lehren aus den jüngsten Vorfällen, indem wir das verhindern und abschaffen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Für NoVA-Schwindel bei Verkäufen von Autowracks ans Ausland haben wir so viele Beispiele bekommen. Da geht es nicht darum, die irgendwie zu beeinträchtigen, die das ehrlich machen, aber wir haben da die berühmten Wracks, die dann als Ferrari ins Ausland verkauft wurden; da findet einfach Betrug statt. Wir haben in vielen Bereichen durch verstärkte Auskunftspflichten und Ermittlungsmöglichkeiten nun die Möglichkeit, Sozialbetrugsfälle zu bekämpfen. Wir haben, und das ist mir auch ganz wichtig, in der Zusammenarbeit mit der Sozialversicherung der Selbständigen umfangreiche Möglichkeiten, Scheinunternehmen rechtzeitig aus dem Verkehr zu ziehen. Da sieht man, wie Zusammenarbeit auch funktionieren kann. 

Wir haben im Zusammenhang mit der Auftraggeberhaftung insbesondere im Baubereich, in dem wir Legionen an Fällen haben, in denen Steuerhinterziehung insbesondere auch bei der Arbeitskräfteüberlassung eingetreten ist, endlich einen Riegel vorgeschoben, indem der Maximalsatz in Bezug auf das Gesamtauftragsvolumen auf 40 Prozent angehoben wird. Wir haben in den vielen Fällen, die jetzt in Zusammenhang mit Transaktionen mit Kryptowährungen zunehmend kommen, die dann nicht ordnungsgemäß versteuert werden, den Riegel vorgeschoben. Und wir finden in vielen Bereichen, etwa bei der verstärkten Auskunftspflicht von ausländischen Stiftungen oder Trusts, Möglichkeiten, Steuerpflichten, die eigentlich bestehen, in die Tat umzusetzen. 

Insgesamt werden wir im kommenden Jahr ein Aufkommen von 270 Millionen Euro erzielen, und ich bin ganz, ganz zuversichtlich, dass das auch gelingen wird, weil wir bei den Maßnahmen, die wir vorgesehen haben, im Vollzug strenger sein werden – etwa hinsichtlich Umsatzsteuerkarussellbetrug und anderer Umsatzsteuer- oder Vorsteuermaßnahmen, die große Steuerausfälle verursachen –, sehr viel genauer hinschauen werden, weil wir dorthin auch Ressourcen verschieben werden.

Aber: Dieses Paket ist erst der erste Teil. Wir beginnen bereits jetzt, den zweiten Teil für das Steuerbetrugsbekämpfungspaket vorzubereiten, das wir im kommenden Jahr dem Hohen Haus vorlegen werden. 

Das Steuerbetrugsbekämpfungsgesetz schafft fairen Wettbewerb, es sorgt für Gerechtigkeit, und es sorgt auch dafür, dass der notwendige Beitrag zur Budgetsanierung geleistet wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.51

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Maximilian Linder. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie gelangen zu Wort.

RN/51

12.51

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben schon gehört: Das Betrugsbekämpfungsgesetz ist ein Vielfältiges mit vielen Teilbereichen. Dem Teil Daten werden wir zustimmen, weil es einfach wichtig ist, Maßnahmen gegen Steuerverschiebung, unerwünschte Steuervermeidung oder Steuerbetrug zu setzen. Anpassungen bei den Finanzkonten, Meldestandards bei den Finanzkonten für digitale Finanzprodukte, elektronisches Geld oder Kryptowerte, sind auch ganz, ganz wichtig. Auch die Bekämpfung von Sozialbetrug ist uns Freiheitlichen ein großes Anliegen.

Der Teil Betrugsbekämpfungsgesetz Sozialabgaben findet auch unsere Zustimmung. Gerade da gibt es im Rahmen von Scheinunternehmen sehr oft Betrügereien: dass die Betriebe sich bei der SVS, bei der Sozialversicherung der Selbstständigen, anmelden, keine Beiträge abliefern, aber sehr wohl Leistungen daraus beziehen. 

Der Teil Betrugsbekämpfungsgesetz Steuern wird von uns abgelehnt. Es gibt einige Gründe dafür, zum einen – und das irritiert mich persönlich ein bisschen – das Durchbrechen des Wiederholungsverbotes. Herr Minister, vor Kurzem erst wurde hier herinnen beschlossen, dass man, um Betriebsübergebern beziehungsweise Nachfolgern Rechtssicherheit zu geben, freiwillig Prüfungen beantragen soll, um dann dem Übernehmer die Sicherheit zu geben, dass er hinterher nicht mehr geprüft wird. – Damit wird aus meiner Sicht diese Sicherheit genommen, und ich glaube, das alleine ist ein Punkt, warum das Gesetz noch einmal zu überarbeiten wäre.

Ein weiterer Punkt ist das Klarstellen von Ergänzungen im Bereich der Cofag, und da haben wir Freiheitliche eine klare Meinung: Solange die undurchschaubaren Beschaffungsvorgänge in der Coronazeit nicht aufgeklärt wurden – man nicht weiß, wer die ganzen Masken geliefert hat, warum diejenigen zu den Aufträgen gekommen sind, wer von wem welche Aufträge zu welchen Bedingungen bekommen hat, zu welchen Ausschreibungs- und Vergabekriterien –, solange offen ist, wer die überbordenden Bestellungen bei den Impfdosen vorgenommen hat, was mit diesen Impfdosen passiert ist, so lange sind wir der Meinung, dass wir in diesem Bereich nicht die Unternehmer kontrollieren und kritisieren sollten, solange wir nicht wissen, was der Staat oder die staatlichen Organisationen in der Zeit getan haben.

Wir Freiheitliche stehen für Betrugsbekämpfung im Bereich Steuern und Soziales. Wir sind aber dagegen, wenn es darum geht, Bürger und Unternehmen zu kriminalisieren. Bevor die undurchsichtigen und intransparenten Auftragsvergaben durch die damalige schwarz-grüne Regierung nicht aufgeklärt sind, sind wir dagegen, dass unsere Unternehmer und Bürger kriminalisiert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

12.55

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/52

12.55

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werter Herr Minister! Werte Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Zuseher und Zuseherinnen! Wir beraten heute die vorliegenden Betrugsbekämpfungsgesetze, und das gesamte Paket ist wirklich ein ganz, ganz wesentlicher Schritt, um dort anzusetzen, wo die größten Ungerechtigkeiten entstehen: bei Sozialbetrug sowie bei komplizierten und verschachtelten Konstrukten, deren einziger Zweck es ist, dass einige sich ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen, denen alle anderen selbstverständlich nachkommen.

Eine Angestellte in einem unselbstständigen Dienstverhältnis bekommt am Ende des Monats Steuern und Abgaben abgezogen. Sie bekommt dann aufs Bankkonto, was netto überbleibt. Bei Unternehmen, insbesondere bei großen Konzernen, funktioniert das oft anders. Da gibt es ganze Abteilungen oder Fremdfirmen, die nicht wenig Geld kosten, die allein dafür bezahlt werden und dafür da sind, Steuern zu optimieren, wie es so schön heißt.

Da entstehen die verwirrendsten Firmengeflechte und Konzernstrukturen. Jemand vermietet sich selbst oder nahen Angehörigen Luxusimmobilien – wir haben vom Fall Benko gehört. Es wird mal rauf und mal runter bilanziert, so lange, bis die Steuern möglichst optimiert sind, also so, dass möglichst wenig Steuern bezahlt werden. Da gibt es legale Graubereiche und es gibt Steuerbetrug, also jene Fälle, wo die Grenze eindeutig überschritten wird. Bei beiden setzt dieses vorliegende Paket an und schafft Abhilfe. Durch bessere Datenverfügbarkeit, durch strengere Regeln werden Steuerschlupflöcher gestopft.

In Summe, wir haben es gehört, sollen bis 2029 stolze 1,4 Milliarden Euro auf diesem Weg, mehr Gerechtigkeit zu schaffen, an zusätzlichen Steuereinnahmen fließen. Das ist wichtig und richtig so! (Beifall bei der SPÖ.)

1,4 Milliarden Euro; allein nächstes Jahr, 2026, werden 270 Millionen Euro erwartet, und als Sozialdemokratin sage ich ganz klar: Diese Mehreinnahmen brauchen wir ganz dringend. Wir brauchen sie in der Pflege, in der Bildung, für Gesundheit, für eine aktive Arbeitsmarktpolitik, die Menschen in Beschäftigung hält und ihnen neue Chancen und Perspektiven eröffnet.

Ein funktionstüchtiger, ein starker Staat ist einer, der seine Bürgerinnen und Bürger ermächtigt, der Chancen eröffnet, der Menschen ermächtigt. Das braucht natürlich Einnahmen, das passiert nicht von selbst, und dazu brauchen wir eben alle, die nach ihren Möglichkeiten besteuert werden und einen gerechten Beitrag zu leisten haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir wollen, dass Österreich ein Land ist, in dem Arbeit zählt, in dem Leistung zählt, in dem ehrliche, redliche Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich nicht für dumm verkauft fühlen, dann ist es wichtig, dass wir heute diesem Paket mit großer Mehrheit zustimmen. Es ist gut, zu hören, dass auch die Oppositionsparteien vielen dieser Bereiche zustimmen. Das Paket verdient einfach eine breite Mehrheit, im Interesse aller, die sich an Regeln halten, und gegen die Interessen jener, die glauben, sich ihre eigenen Regeln machen zu können.

Ich möchte mich abschließend wirklich beim Finanzminister – (in Richtung Bundesminister Marterbauer) bei Ihnen, bei dir – bedanken, es ist wirklich Tolles gelungen, und ich danke auch allen Beteiligten, auch den vielen Experten und Expertinnen in deinem Ministerium. Es ist ein guter Tag für mehr Gerechtigkeit in unserem Land. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.00

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Harald Thau. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 4 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/53

13.00

Abgeordneter Ing. Harald Thau (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Feuerwehrkameraden! Wir beraten heute auch eine Änderung des Normverbrauchsabgabegesetzes, und genau diese Debatte ist für mich auch wieder Anlass, ein Thema erneut aufzugreifen, das mir und vor allem unseren Feuerwehren am Herzen liegt: die automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Derzeit ist es so, dass bei der Anschaffung von einigen Feuerwehrfahrzeugen, zum Beispiel auch Kommandofahrzeugen, die Normverbrauchsabgabe zuerst bezahlt werden muss, und dann beginnt der Spießrutenlauf: Anträge, Prüfungen, Warten auf die Rückerstattung. Das trifft die Gemeinden und die Feuerwehren gleichermaßen und bindet Zeit, Geld und personelle Ressourcen, sowohl bei den Feuerwehren als auch im Finanzministerium.

Die FPÖ hat dieses Thema bereits vor sechs Monaten aufgegriffen und einen Antrag auf automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge gestellt, um genau diese Ehrenamtlichen und unsere Gemeinden von unnötiger Bürokratie und von einer unnötigen Vorfinanzierung zu entlasten. Umso mehr freut es mich, dass ich heute einen überparteilichen Antrag einbringen kann, der genau diese unnötige Bürokratie für unsere Feuerwehren beseitigen wird. Das ist ein erster wichtiger Schritt der Vereinfachung und vor allem eine spürbare Entlastung und ein großer Erfolg für unsere freiwilligen Feuerwehren und Gemeinden.

Im Rahmen dieses überparteilichen Antrages ist auch festgelegt, dass die Bundesregierung die Neuregelung so im Gesetz zu verankern hat, dass sie spätestens mit 1.1.2027 in Kraft tritt, aber, Herr Finanzminister, ich hoffe, wir schaffen das vielleicht auch ein bisschen zeitiger.

Künftig soll nämlich dort, wo klar ist, dass ein Fahrzeug als Feuerwehrfahrzeug zugelassen wird, die NoVa gar nicht erst eingehoben werden. Deswegen bringe ich folgenden Antrag ein:

RN/53.1

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Harald Thau, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, mit der eine direkte Befreiung von der NoVa beim Kauf für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr spätestens ab 1. Jänner 2027 ermöglicht wird.“


Ich hoffe, dass wir diesen Weg der Vernunft gemeinsam weitergehen und auch in Zukunft weitere Maßnahmen beschließen, die unsere freiwilligen Feuerwehren und andere Blaulichtorganisationen stärken und entlasten und mit denen wir ihnen auch gemeinsam zeigen: Danke für euren Einsatz, wir stehen hinter euch! (Beifall bei der FPÖ.)

13.03

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

RN/53.2

Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren (157/UEA)

Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klaus Lindinger.

RN/54

13.03

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher hier im Hohen Haus und vor den Bildschirmen zu Hause! Zum Betrugsbekämpfungsgesetz 2025: Es ist wirklich ein breites, umfassendes Gesetz im Sinne von Leistung, Fairness und Verantwortung für die Menschen in Österreich – genau die Grundsätze, die wir als Volkspartei auch dementsprechend vertreten.

Es umfasst drei Bereiche. Der erste Bereich ist der Bereich der Sozialabgaben, und da setzen wir ein klares Zeichen, um Scheinunternehmen, Missbrauch aber auch organisiertem Sozialbetrug sozusagen keinen Platz in Österreich zu lassen. Es ist ein gutes Paket, mit dem wir konsequent hinsehen und den Sozialmissbrauch quasi eindämmen, zum Schutz unserer Steuerzahler und im Sinne der Fairness für die Menschen in Österreich.

Der zweite Bereich ist der Datenteil, in dem es um Kryptowährungen geht, womit wir eine etwas bessere Ordnung in einem digitalen Bereich schaffen, der viel zu lange beinahe ungeregelt war. Da geht es um Transparenz, um Meldungen, aber auch um Besteuerung. Das gehört in einem modernen Rechtsstaat dazu, und es ist sehr erfreulich, dass es da auch einen automatischen Informationsaustausch gibt.

Der dritte Bereich ist der Bereich der Steuern. Es ist bereits angesprochen worden: Damit schaffen wir für Luxusimmobilien den Vorsteuerabzug ab und schließen sogenannte Schlupflöcher.

Und einen Bereich haben wir noch: Im internationalen Bereich schaffen wir einen Steuersatz von 15 Prozent bei der Körperschaftsteuer. Damit schaffen wir fairere Wettbewerbsbedingungen. Es ist ein Schutz für unsere heimischen Betriebe und es schafft auch Steuergerechtigkeit im internationalen Umfeld.

Meine Damen und Herren! Ich darf jetzt noch auf den gemeinsamen Entschließungsantrag von Kollegen Thau eingehen, da geht es um die automatische NoVa-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge. Ich darf festhalten, dass aktuell zwei Drittel, also rund zwei Drittel, der Feuerwehrfahrzeuge – da geht es um Löschfahrzeuge, Lkws, die größeren – von Haus aus schon NoVa-befreit sind, aber es gibt den Bereich der B-Klasse-Fahrzeuge, in dem es um Kommandofahrzeuge, um Mannschaftstransportfahrzeuge geht und in dem das über Rückvergütung stattfindet. Ich glaube, wir sind uns in diesem Hohen Haus einig, dass wir, so wie wir es in der Vergangenheit bereits gemacht und Verbesserungen und Unterstützungsmaßnahmen für die freiwilligen Feuerwehren umgesetzt haben, auch da gemeinsam daran arbeiten, Verbesserungen herbeizuführen.

Eines muss ganz klar geregelt sein: dass es besser und einfacher und nicht komplizierter wird – weil bei der Beschaffung von solchen Fahrzeugen oft am Anfang noch nicht klar ist, ob es Feuerwehrfahrzeuge sind oder nicht.

Nichtsdestotrotz freue ich mich, dass wir diesen Antrag gemeinsam über die Parteigrenzen hinweg zusammengebracht haben, und ich freue mich auch auf die Diskussion in der Zukunft, dass wir im Feuerwehrwesen auch etwas einfacher und besser machen. Herr Finanzminister, auch an Sie Danke, ich freue mich auf die Zusammenarbeit, und ich bitte natürlich um breite Zustimmung zum Betrugsbekämpfungsgesetz. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)

13.07

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Manuel Litzke.

RN/55

13.07

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Danke, Frau Präsident! Geschätzte Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und auf der Galerie! Die NoVa-Rückvergütung existiert aus einem einfachen und sachlichen Grund: Die Normverbrauchsabgabe soll nur jene Nutzung eines Fahrzeugs besteuern, die auch tatsächlich in Österreich stattfindet. Wenn ein Auto nach einigen Jahren ins Ausland verkauft wird und dort weiterfährt, ist es daher folgerichtig, den Anteil der Steuer zurückzuerstatten, der nicht mehr die Nutzung im Inland betrifft. Dieses System ist fair und leicht nachvollziehbar und hat über viele Jahre dazu beigetragen, dass österreichische Fahrzeuge auch am internationalen Gebrauchtwagenmarkt konkurrenzfähig bleiben. Mit der teilweisen Streichung dieser Rückvergütung für Fahrzeuge, die länger als vier Jahre in Österreich genutzt werden, durchbricht die Bundesregierung jedoch ein funktionierendes und in sich stimmiges Prinzip.

Die Folgen sind absehbar: Exportfahrzeuge verlieren an Wert, Restwertkalkulationen brechen weg und Händler wie Leasinggesellschaften sehen sich gezwungen, die entsprechenden Kosten weiterzugeben. Das bedeutet höhere Leasingraten, schlechtere Eintauschpreise und insgesamt eine deutliche Verschlechterung für breite Teile der Bevölkerung. Österreichische Fahrzeuge werden auf Auslandsmärkten dadurch unattraktiver, weil sie eine Steuerbelastung mitführen, die dort keinerlei sachlichen Bezug mehr hat.

Besonders problematisch ist auch, dass diese Maßnahme wieder mehr Bürokratie und Aufwand für die Unternehmen schafft, denn schon heute ist das NoVa-System alles andere als unkompliziert. Wenn die Rückvergütung zukünftig einen Betrag von 5 000 Euro übersteigt, wird zwingend ein Gutachten notwendig, um den korrekten Wert und die Berechnungsgrundlage nachzuweisen. Das betrifft insbesondere Nutzfahrzeuge, aber auch höherpreisige Pkw. Wer von Deregulierung spricht, muss sich deshalb die Frage gefallen lassen, ob es wirklich ein Fortschritt ist, ein bestehendes System abzuschaffen und gleichzeitig eine Landschaft zu schaffen, in der am Ende vor allem die Gutachter profitieren. Es wird nicht einfacher, es wird teurer, aufwendiger und unübersichtlicher.

Und schließlich offenbart diese Gesetzesänderung ein grundsätzliches Problem: die mangelnde Berücksichtigung der wirtschaftlichen Realität eines modernen Fahrzeugmarktes. Händler, Leasinggesellschaften, Flottenbetreiber und Gewerbebetriebe benötigen stabile, verlässliche Rahmenbedingungen und keine Ad-hoc-Änderungen, die innerhalb weniger Wochen ganze Geschäftsgrundlagen infrage stellen.

Eine Politik, die Planbarkeit verspricht, darf nicht gleichzeitig Instrumente zerstören, die genau diese Planbarkeit erst ermöglichen. Sehr geehrte Damen und Herren, die faktische Streichung der NoVA-Rückvergütung ist wirtschaftlich schädlich, administrativ rückschrittlich und verkehrspolitisch widersinnig. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie schwächt Betriebe, verteuert Mobilität und erzeugt zusätzliche Bürokratie. Anstatt ein bewährtes System zu demontieren, wäre es sinnvoll, tatsächlichen Missbrauch gezielt zu bekämpfen und gleichzeitig die funktionierenden Mechanismen zu erhalten, die unseren Standort stärken. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

13.10

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer.

RN/56

13.10

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen hier im Hohen Haus und Zuseher hier im Saal und zu Hause vor den Bildschirmen! Vielleicht einmal vorweg: Ich habe natürlich absolutes Verständnis für die Bürger da draußen, die sich gerne niedrige Steuern wünschen, die gerne weniger Steuern zahlen und die gerne einen schlanken Staat hätten. – Das ist das eine. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es ist aber auch völlig klar, dass es nicht sein kann, dass sich Einzelne herausnehmen, illegal weniger zu zahlen, zu betrügen, und damit für eine Ungerechtigkeit sorgen, nämlich genau denen gegenüber, die ehrlich sind und die ihre Steuern zahlen. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir beschließen heute ein großes Paket mit mehreren Teilen, und ich möchte insbesondere – wie auch einige meiner Vorredner – auf den Datenteil eingehen, nämlich auf die DAC8-Richtlinie. Das ist eben genau die Umsetzung dieser Richtlinie, die sich mit der Meldepflicht von Kryptodienstleistern an die Finanz beschäftigt. 

Wien ist ja mittlerweile ein absolutes Erfolgsmodell. Es ist ein Hub für Kryptodienstleister, für weltweite Kryptobörsen geworden, die ihre Europazentrale hier in Wien aufgeschlagen haben, um ihre Dienstleistungen in Europa anzubieten, weil sie unter der Mica-Richtlinie reguliert werden. Ein großer Dank an die Kolleginnen und Kollegen in der FMA, die so hervorragende Arbeit geleistet haben, dass mehr und mehr dieser Kryptodienstleister nach Wien kommen, weil sie hier ein solides Regulierungsregime vorfinden. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das schafft sehr wertvolle Arbeitsplätze, das schafft Steuern, das schafft Umsätze, und das ist gut für Wien und für ganz Österreich. Genau mit dieser Kombination aus der Mica-Regulierung und der neuen DAC8-Regulierung schaffen wir ein solides und transparentes Regelwerk, das uns da hilft. 

Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube: Mir wäre es auch lieber, wenn wir bei der Kryptobesteuerung ein moderneres Framework in Österreich hätten, wenn wir Kryptowerte wie Gold mit einer Behaltefrist, mit einer Bagatellgrenze behandeln würden. Das ist aber halt nicht so. Das entbindet uns aber nicht davon, ein solides und vor allem auch handhabbares Melderegime umzusetzen, um die Rechtssicherheit zu schaffen, damit auch Kryptos aus diesem Graubereich rauszuholen und das Vertrauen und die Akzeptanz zu erhöhen. – Vielen Dank dafür. (Beifall des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Einen kurzen Satz noch an Kollegin Tomaselli zum Entschließungsantrag, den wir heute gemeinsam hier beschließen: Sie haben richtigerweise von 30 zusätzlichen Vollzeitäquivalenten gesprochen, die für die Betrugsbekämpfung eingesetzt werden. Ich möchte nur klarstellen: Es geht darum, eine Umschichtung im Rahmen der Personal- und Budgetplanung zu machen, um zwar 30 zusätzliche Vollzeitäquivalente in die Betrugsbekämpfung zu bringen, aber das sind nicht 30 neue Beamte, die wir einstellen. Es ist einfach nur eine Umschichtung von Beamten, die jetzt eine andere Tätigkeit machen und nachher in der Betrugsbekämpfung tätig sind. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Schwarz.

RN/57

13.14

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Das Betrugsbekämpfungspaket ist vielfach angekündigt worden und jetzt endlich da – vielen Dank dafür. Inhaltlich gibt es wenig einzuwenden. Es ist einiges erwähnt worden, vom Ende des Vorsteuerabzuges für Luxusimmobilien bis hin zu dieser erweiterten Auftraggeberhaftung im Baubereich oder auch den Meldepflichten für Kryptodienstleister. Ich finde auch positiv, dass das Paket jetzt noch beschlossen werden kann und damit ab 1.1. wesentliche Teile davon in Kraft treten können. 

Aber, erstens: Nina Tomaselli hat das schon gesagt – das unterstütze ich –, und Sie wissen das auch, was Andi Babler, der Vizekanzler, angekündigt hat, nämlich dass das der ganz große Beitrag der breiten Schultern sein sollte, auf den wir alle schon gewartet haben. Das ist natürlich nicht wahr. Das ist vielleicht noch bei den Luxusimmobilien so, aber ansonsten sind es eher so die mittelbreiten Schultern. 

Das Zweite ist, dass – wie viele Menschen in der Vorweihnachtszeit – am Ende auch die Regierung noch ein bisschen in Stress gekommen ist, um diesen Gesetzentwurf noch rechtzeitig auf den Weg zu bringen, und da hat man ein bisschen hudeln müssen. Bei diesem Hudeln hat man eine Maßnahme – da geht es um diese Exportvergütung bei der NoVA – so verhunzt, dass man sie dann wieder zur Hälfte hat rausnehmen müssen, und jetzt fehlen 20 Millionen Euro, die eigentlich für das Budget vorgesehen wären. 

Da könnte man sagen, 20 Millionen Euro sind nicht so viel, aber es fügt sich halt in ein größeres Bild ein, dass das gesamte Betrugsbekämpfungspaket abgibt. Da ist ja von der Regierung vorgesehen gewesen, über die nächsten Jahre 1,4 Milliarden Euro an Einnahmen zu generieren. Die Regierung selbst gibt zu, dass mit diesem Paket jetzt nur ungefähr die Hälfte davon realisiert werden kann. Beim Rest – auch das ist schon ausgeführt worden – hat auch der Rechnungshof seine Zweifel, wie das zustande kommen kann. 

Das wiederum fügt sich in das größere Bild der Sparmaßnahmen insgesamt ein. Wenn ich da ein paar Beispiele liefern darf: Das eine und für mich besorgniserregendste ist, dass in Ihrem Stabilitätsplan vorgesehen ist, dass Länder und Gemeinden ihr Defizit von 5 Milliarden Euro bis 2029 auf ungefähr 1 Milliarde Euro, 1,1 Milliarden Euro reduzieren, und Sie jetzt aber bei den Verhandlungen zum Stabilitätspakt eingeknickt sind, und die Länder und Gemeinden in den nächsten Jahren mehr Schulden machen dürfen als bisher. Das heißt – wenn die diesen Rahmen wirklich ausschöpfen –, dass der Bund in den nächsten Jahren 2 bis 3 Milliarden Euro jährlich zusätzlich an Einsparungen machen muss. 

Und das geht so weiter: Das betrifft die Fördertaskforce, die nächstes Jahr 150 Millionen Euro anliefern soll, aber erst gegen Mitte des Jahres überhaupt Ergebnisse liefern muss – da ist das halbe Jahr schon vorbei. Das betrifft die Beteiligungstaskforce, wo nicht nur unklar ist, wie die 600 Millionen Euro zustande kommen sollen, sondern auch unklar ist, was das überhaupt für Einsparungen sein können, denn Förderkürzungen können es nicht sein, die sind schon woanders verbucht. Es kann auch keine Ausschüttung sein, weil die auch schon separat verbucht sind. Der Herr Bundeskanzler will jetzt noch einmal extra eine Einmalausschüttung von 500 Millionen Euro aus den Beteiligungen für die Senkung von Energiepreisen. Was bleibt dann also noch für die Beteiligungstaskforce über? Das ist schon ein relativ großes Fragezeichen. 

Letztes Beispiel in dieser Reihe ist die Abschaffung der kalten Progression. Die soll ja jetzt nur teilvergütet werden. Das beschließen wir dann im nächsten Tagesordnungspunkt beim Abgabenänderungsgesetz. Das ist so, dass die Lohnabschlüsse jetzt alle so niedrig sind, dass diese 440 Millionen Euro, die der Finanzminister an zusätzlichen Einkommensteuereinnahmen vorgesehen hat, einfach komplett flachfallen werden. Die wird es nicht geben. 

Das ergibt in Summe das Bild, dass von diesen angekündigten Sparvorhaben halt sehr viele nicht das liefern werden, was vorgesehen ist. Das finde ich jetzt noch nicht verwerflich, weil es eine sehr schwierige Aufgabe ist – ich habe ein großes Verständnis dafür, dass da auch Lücken entstehen –, aber die Regierung sollte diese Lücken transparent machen und nicht so tun, als ginge sich das alles irgendwie aus. Da gibt es offensichtlich einen Spalt zwischen dem, was man sich vornimmt, und dem, was man sozusagen umsetzt. 

Wenn man das nicht transparent macht, dann gibt es die große Gefahr – das befürchte ich heute –, dass eines Tages von heute auf morgen ein neues Sparpaket daherkommt. Das ist auch der Grund, warum diese Lücke zwischen Plan und Umsetzung auch für Sie, meine Damen und Herren, höchste Relevanz hat. Wir wissen, was passiert, wenn sich die Dinge nicht ausgehen: Dann gibt es typischerweise keinen Beitrag der besonders breiten Schultern, sondern den Beitrag der breiten Masse, und deshalb: Vorsicht vor der Lücke! (Beifall bei den Grünen.)

13.19

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Maximilian Köllner.

RN/58

13.19

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Zusammenhang zwischen der Normverbrauchsabgabe und den Feuerwehren ist ja nicht gleich sofort ersichtlich. Ich möchte aber zunächst, bevor ich darauf eingehe, generell auf die Bedeutung der freiwilligen Feuerwehren in Österreich eingehen, denn ich glaube – und ich bin davon sogar sehr überzeugt –, dass viele Länder in Europa und der ganzen Welt sehr neidisch auf das dichte Netz der Feuerwehren in Österreich blicken. Das bestätigen auch die Zahlen und Fakten. Nur eines vielleicht: Wir sind die Nummer eins europaweit, wenn es um die kürzeste Zeit zwischen Alarmierung und Einsatz geht. 

355 000 Menschen sind Mitglieder in insgesamt 4 767 Feuerwehren. Davon sind 258 000 auch aktiv im Einsatz für ihre Mitmenschen. 99 Prozent, und das ist das Wesentliche, üben diese Tätigkeit im Dienste der Bevölkerung ehrenamtlich und freiwillig aus, das heißt ohne Bezahlung. 

Generell sind Feuerwehren ja längst nicht mehr nur bei Brandeinsätzen tätig, wie es vielleicht vom Namen her anmuten würde, sondern die technischen Einsätze, wie bei Verkehrsunfällen, oder auch die Katastrophenschutzeinsätze nehmen in der Einsatzstatistik mittlerweile deutlich überhand. Durch das schnelle und professionelle Eingreifen der Feuerwehren konnte zum Beispiel bei den Hochwässern der letzten Jahre viel Schlimmeres verhindert werden. Ich glaube, dafür müssen wir dankbar sein, und daher sollten wir uns auch für ihre Interessen einsetzen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als Bürgermeister weiß ich aus erster Hand, wie unverzichtbar eine freiwillige Feuerwehr für eine Gemeinde ist. Daher ist es unsere Aufgabe, als Gesetzgeber und auch seitens der Gemeindevertretungen bestmögliche Rahmenbedingungen für ein professionelles Arbeiten zu schaffen, und dazu gehört natürlich die Unterstützung, wenn es um moderne Feuerwehrhäuser, um neue Geräte, aber eben auch um Fahrzeuge geht. 

Das ist jetzt der Punkt betreffend die Normverbrauchsabgabe: Der Großteil der Feuerwehrfahrzeuge ist bereits von der NoVA befreit. Für einzelne, wie Kommando- oder Mannschaftsfahrzeuge, muss die NoVA – bis dato zumindest – beim Kauf aber zunächst an den Fahrzeughändler entrichtet werden, und erst nach der Zulassung als Feuerwehrfahrzeug kann man sich die NoVA wieder zurückholen. 

Warum? – Der Hintergrund für diese Regelung war, dass ein klassisches Mannschaftsfahrzeug nichts anderes ist als ein Transportbus, ein Kleinbus, der in der Praxis quasi nackt gekauft wird und anschließend von Fachleuten für die Zwecke der Feuerwehr umgebaut wird. Genauso war es etwa vor ein bis zwei Jahren bei der Feuerwehr in meiner Gemeinde. Theoretisch könnte es aber sein – und das ist der Punkt –, dass sich eine Person beim Kauf als Vertreter einer Feuerwehr ausgibt, ohne dies tatsächlich zu sein, und sich bei einer sofortigen NoVA-Befreiung somit die Steuer erspart hätte. 

Im Rahmen unserer Entbürokratisierungsoffensive vereinfachen wir das jetzt aber im Sinne der Feuerwehren und auch im Sinne der Gemeinden, die ja oftmals diese Käufe für die Feuerwehren übernehmen. Künftig wird das Geld also nicht mehr im Kreis geschickt – vom Käufer zum Händler zum Finanzamt und wieder zurück –, sondern es wird eine möglichst bürokratielose Lösung geben, die für Vereinfachung sorgt und gleichzeitig auch vor Betrug schützt. – Da ist ein insgesamt sehr tolles Paket gelungen, Herr Finanzminister. 

Vielleicht noch kurz zu den Grünen, weil es jetzt dazu passt. Ich frage mich: Wo war eure Leistung bei der Betrugsbekämpfung? Wo war eure Leistung, wenn es ums Budget geht? Ich glaube, dieses Budgetchaos, das es jetzt zuletzt gegeben hat, war in erster Linie auch euch geschuldet. Ich würde da also ein bisschen aufpassen und hier den Mund nicht zu voll nehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir wollen unseren Feuerwehren die Arbeit nicht erschweren, wir wollen ihnen die Arbeit erleichtern. Danke nochmals, Herr Finanzminister, danke auch an alle Parteien hier im Parlament, die bei diesem Antrag mit dabei sind. Vor allem aber ein großes Dankeschön an alle Feuerwehrmitglieder draußen in Österreich, die sich in ihrer Freizeit für die Sicherheit ihrer Mitmenschen einsetzen, oftmals auch unter gefährlichen Bedingungen. Kommen Sie aber von Ihren Einsätzen wieder gut nach Hause! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.24

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Herr Finanzminister Markus Marterbauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Minister.

RN/59

13.24

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Danke, Frau Präsidentin. – Mir ist es ein Anliegen, zum Schluss der Debatte noch kurz auf zwei Themen einzugehen. Erstens auf den verlangten Beitrag der breiten Schultern: Also ich könnte jetzt lange über all jene Maßnahmen referieren, die schon im Doppelbudget 2025/2026 enthalten sind – denken Sie an die Stabilitätsabgabe der Banken, an den Energiekrisenbeitrag der Energiekonzerne, an mehrere steuerliche Veränderungen für die Privatstiftungen, an die Verhinderung der Share-Deals bei der Grunderwerbsteuer. 

Nun haben wir weitere Maßnahmen – die ohnehin jetzt hier breit diskutiert wurden – im Zusammenhang mit dem Steuerbetrugsbekämpfungspaket: von der Besteuerung der Einkommen aus Kryptowährungen über den Vorsteuerabzug bis zu den Zuwendungen von ausländischen Stiftungen. Also ich lege großen Wert darauf, dass auch die Allerreichsten und die ökonomisch Bessergestellten massiv zur Budgetsanierung beitragen, und ich arbeite mit aller Energie daran, dass diese Budgetsanierung gerecht abläuft und gerade jene auch belastet, die es sich leisten können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer [ÖVP].)

Ein zweiter Punkt, bei dem ich die Kritik durchaus ernst nehme, ist die Frage, wie wir unsere gesamtstaatlichen Budgetziele einhalten. Wir sind hier für den Bund zuständig, und ich darf zunächst sagen, dass auch im laufenden Jahr das Bundesbudget besser liegt als im Doppelbudget 2025/2026 festgehalten. Wir haben eine gewisse Unsicherheit bei den Länderhaushalten – zugegeben –, das liegt aber nicht in meinem Verantwortungsbereich, und wir wissen nicht, ob die bessere Gestion des Bundes sozusagen ausreicht, um die Defizite der Länder entsprechend abzudecken. 

Ich möchte aber schon darauf hinweisen, dass wir jetzt über Wochen und Monate am Stabilitätspakt gearbeitet haben, der genau diese Unsicherheit hintanhalten soll. Im Stabilitätspakt haben wir sichergestellt – und das ist einer der großen Erfolge, wenn ich das sagen darf, einer meiner großen Erfolge –, dass die Datenlieferungen dazu exakt festgehalten sind, dass Konsultationsmechanismen festgehalten sind, und zum Zweiten, dass die Defizitobergrenzen für die Bundesländer ab dem Jahr 2026 klar festgehalten sind. Der Stabilitätspakt wird also dazu beitragen, diese Unsicherheiten hintanzuhalten. 

Das heißt, ich traue mich heute schon zu sagen: Wir sind auf Kurs in der Budgetsanierung. Das Budget wird saniert, und zwar auf gerechte Weise. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.26

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/60

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/60.1

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Daten samt Titel und Eingang in 306 der Beilagen. 

Die im Gesetzentwurf enthaltenen Änderungen betreffend § 38 Abs. 1 Bankwesengesetz sowie § 4 Abs. 1 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz können gemäß § 38 Abs. 5 Bankwesengesetz beziehungsweise § 4 Abs. 7 Kontenregister- und Konteneinschaugesetz nur in Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen beschlossen werden. 

Somit stelle ich zunächst die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Ich bitte jetzt jene Damen und Herren, die dem zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen. – Damit brauche ich nicht auch die erforderliche Zweidrittelmehrheit ausdrücklich festzustellen. 

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

RN/60.2

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern samt Titel und Eingang in 333 der Beilagen.

Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung des Gesetzentwurfes. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

RN/60.3

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „schändlichen Bilanztricks à la Benko ein Ende setzen!“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

RN/60.4

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Ottenschläger, Kai Jan Krainer, Markus Hofer, Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Umsetzung der Betrugsbekämpfungsgesetze 2025“. 

Wer für den Entschließungsantrag ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (.../E)

RN/60.5

Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Harald Thau, Klaus Lindinger, Maximilian Köllner, Markus Hofer, Kolleginnen und Kollegen, betreffend „Automatische NoVA-Befreiung für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren“.

Wer ist für diesen Entschließungsantrag? – Auch dieser Entschließungsantrag ist einstimmig angenommen. (.../E)

RN/60.6

Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Körperschaftsteuergesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 334 der Beilagen.

Wer spricht sich für diesen Gesetzentwurf aus? – Das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.

RN/60.7

Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Entwurf betreffend Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Sozialabgaben, samt Titel und Eingang in 335 der Beilagen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.