RN/115

11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 696/A der Abgeordneten Ing. Mag. Volker Reifenberger, Mag. Klaus Fürlinger, Mag. Selma Yildirim, Mag. Sophie Marie Wotschke, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Notariatsordnung geändert wird (420 d.B.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Ich begrüße die Frau Bundesministerin für Justiz hier im Hohen Haus.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Stefan. Ich erteile es ihm. Die eingemeldete Redezeit beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/116

17.25

Abgeordneter Mag. Harald Stefan (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Das ist jetzt das Kontrastprogramm zu den Diskussionen der vorigen Stunden. Es ist etwas Seltenes und heute jedenfalls Einmaliges, es ist ein Allparteienantrag, über den ich hier spreche. (Abg. Kogler [Grüne]: Ja schau, geht doch!) Man kann sich also vorstellen, es ist demnach nicht wirklich sehr kontroversiell. Es geht um eine Änderung in der Notariatsordnung. Das ergibt sich wahrscheinlich schon aus dem Notarberuf, dass da für Einvernehmen gesorgt wird. (Präsident Haubner übernimmt den Vorsitz.)

Es geht darum, dass die Altersobergrenze für den Eintritt in den Notarberuf erhöht wird, und zwar von derzeit 35 Jahre auf 50 Jahre. Der Hintergrund ist – darum gibt es überhaupt ein Eintrittsalter, ein Höchstalter, bis zu dem man eintreten kann –, dass die Ausbildung zum Notar und die Möglichkeit, bis man eine sogenannte Amtsstelle, also wirklich eine eigene Notariatskanzlei hat, einige Jahre dauert. Man kann da mit zwischen 15 und 20 Jahren rechnen. Wenn man also etwa mit 60 Jahren – und Notare gehen mit 70 in Pension, nicht mit 65, das muss man dazusagen – dem Berufsstand beitritt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass man nie mehr selbstständiger Notar wird, obwohl man dem Berufsstand beigetreten ist. Daher hat man gesagt, es gibt ein Höchstalter, damit das noch Sinn macht. Dieses Höchstalter wird aber jetzt aus pragmatischen Gründen und auch um den Zugang zu erleichtern von 35 auf 50 Jahre erhöht, und da gibt es wie gesagt eine Einigung zwischen allen Parteien, das ist auch mit der Notariatskammer so abgesprochen und erscheint einfach pragmatisch als sinnvoll.

Da alle Parteien den Antrag gemeinsam gestellt haben, gehe ich auch davon aus, dass er genauso abgestimmt wird. Man sieht, wenn es sinnvolle Vorschläge gibt, dann stimmt die FPÖ auch zu. (Beifall bei der FPÖ.)

17.27

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Selma Yildirim. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten.

RN/117

17.27

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Danke sehr, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren, die uns heute zuschauen! 35 Jahre, das ist aktuell die Altersobergrenze für den Zugang als Notariatskandidatin oder -kandidat. Mit diesem Gesetz ändern wir das heute und heben die Altersobergrenze auf 50 Jahre an. Das ist ein wichtiger Schritt, mit dem die Notariatsordnung ins 21. Jahrhundert geholt wird, das muss man in aller Deutlichkeit sagen. Ich betone das deswegen, weil nicht nur, wie mein Vorredner gesagt hat, ein pragmatischer Grund dahintersteht, sondern weil es nach unseren modernen Gesetzen, nach dem Gleichbehandlungsgesetz schlicht eine Altersdiskriminierung darstellt. Und wir wissen, dass solche Formen der Diskriminierung eben insbesondere Frauen stärker treffen als Männer, wenn sie diesen Beruf anstreben. 

Wir wissen auch, und das zeigen die Zahlen, dass es nur 19 Prozent Notarinnen in diesem Land gibt. Wenn man sich aber die Anzahl der Anwärter:innen anschaut, dann sieht man, dass sich da die Gesellschaft prozentuell widerspiegelt. Wir haben fast 50 Prozent Anwärterinnen. Bedauerlicherweise ist es aber nach wie vor so, dass unabhängig von der Ausbildung, von der Zugehörigkeit zu irgendeiner sozialen Gruppe oder Bevölkerungsgruppe immer noch vorausgesetzt wird, dass Familienarbeit zu 80 Prozent von Frauen geschultert wird. Das entspricht nicht mehr unserer modernen, unserer zeitgemäßen Vorstellung von Familienpolitik, von Frauenpolitik, von Gesellschaftspolitik. Daher ist es wichtig, dass hier auch unterstrichen wird, dass wir mit dieser Änderung und Modernisierung der Notariatsordnung auch in Richtung von mehr Geschlechtergerechtigkeit gehen und dieser auch den Weg ebnen werden.

Wir werden dann anschließend auch über dieses wichtige Thema Gerechtigkeit, insbesondere Gerechtigkeit zwischen Männern und Frauen im Berufsleben, sprechen, indem jetzt zumindest in einem ersten Schritt ein wichtiger Teil der Women-on-Boards-Richtlinie, einer EU-Richtlinie, dank Ihnen, Frau Ministerin, umgesetzt wird. Es wird dann im Anschluss eine Quote für 40 Prozent Aufsichtsrätinnen bei börsennotierten Unternehmen beschlossen werden, und dafür danke ich allen, die da konstruktiv mitgewirkt haben. Ich möchte aber, wir möchten unterstreichen, dass das ein wichtiger Schritt ist, das Ziel aber noch lange nicht erreicht ist.

Es wird wichtig sein, dass auch in unserem Land die Frauenbeteiligung in großen Wirtschaftsbetrieben erhöht wird, weil wir so gut qualifizierte Frauen in diesem Land haben wie zu keiner Zeit in der Geschichte. Daher bin ich froh, dass wir heute einige richtig gute Maßnahmen beschließen werden, und ich freue mich auch insbesondere über die aktuelle Änderung der Notariatsordnung, die, wie wir glauben, mehr Frauen befähigen und ihnen den Weg ebnen wird, den Beruf als Notarinnen auch nach dem 35. Lebensjahr, zumindest einmal bis zum 50. Lebensjahr anstreben zu können.

In diesem Sinne bedanke ich mich für die konstruktive Zusammenarbeit. Ich glaube, wir alle wünschen uns mehr solcher sinnvollen gemeinsamen Beschlüsse, solcher Gesetzesänderungen für eine gute und gerechte Gesellschaft. – Danke sehr. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

17.31

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Jakob Grüner. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten, Herr Abgeordneter.

RN/118

17.31

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ein Wohlfühlthema, ein Kontrastprogramm, wir haben es vorhin schon gehört, nach dem letzten Tagesordnungspunkt, dennoch ein gar nicht unwichtiges Thema: Wir haben auch Notare hier im Hohen Haus, der Notariatsstand ist ganz wesentlich in unserem Rechtsstaat, tagtäglich sorgen unsere Notarinnen und Notare da draußen für Rechtssicherheit, für Verlässlichkeit, für Vertrauen. Sie sind der verlängerte Arm der Gerichte, in diesem Fall ist das auch sehr gut so; und insofern möchte ich auch betonen, dass diese Maßnahme wichtig ist.

Ich habe mir die Mühe gemacht, da dieses Thema auf eine alte Bestimmung zurückzuführen ist, die Stenographischen Protokolle der damaligen Sitzung vom 29.3.1962 auszuheben. Ich darf auszugsweise zitieren: „Der Notariatskandidat darf bei seiner ersten Eintragung das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“, um „eine zu große Belastung der Versicherungsanstalt des Notariats“ zu vermeiden. (Heiterkeit der Abg. Zadić [Grüne].– Das war der damalige Grund. Ich glaube, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, wir sind uns alle einig: Das war 1962, derlei Begründungen sind völlig aus der Zeit gefallen. Die Versicherungsanstalt des Notariats kann nicht der alleinige Grund dafür sein, dass wir Altersdiskriminierung aufrechterhalten. 

Wir haben, auch das haben wir schon gehört, europarechtliche Rahmenbedingungen und einen entsprechenden Handlungsbedarf. Da gibt es einerseits die Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie, die solche Altershöchstgrenzen unter bestimmten Voraussetzungen auch zulässt. Es gab mehrere Konkretisierungen vom EuGH, und deren Konsequenz ist, dass wir heute dieses Höchsteintrittsalter von 35 Jahren auf 50 anheben. Wir schaffen damit Rechtssicherheit. Wir sichern gleichzeitig eine geordnete Altersstruktur im Stand und der Generationenwechsel im Notariat kann damit auch weiterhin gewährleistet werden. 

Ich möchte mich an dieser Stelle ausdrücklich und in aller Form, das möchte ich besonders betonen, bei der Österreichischen Notariatskammer für die herausragende und sehr gute Zusammenarbeit bedanken. Es gibt bei derlei Gesetzesmaterien ja immer wieder einen sehr aktiven Austausch mit allen Parteien, mit allen Vertreterinnen und Vertretern im Justizausschuss, mit der Frau Justizministerin, mit dem BMJ – vielen herzlichen Dank also an das Notariat. Manche Wege sind einfacher und effizienter, wenn die Zusammenarbeit so gut funktioniert. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Abschließend – da das ja ein Wohlfühltagesordnungspunkt ist, wir aber dennoch heute eine spannende Tagesordnung hatten, passt es jetzt, glaube ich, sehr gut –: Wir, alle Parteien gemeinsam, stimmen jetzt einer ganz einfachen, sachlich begründeten Gesetzesnovelle zu, einstimmig, im Konsens. Das sollte bei derlei einfachen Themen der Normalfall sein. Wir wissen, dass das nicht der Fall ist. Es fühlt sich auch komisch an: Alle erwähnen das und heben hervor, wie toll es ist, dass wir das gemeinsam, über alle Parteigrenzen hinweg machen. Es fühlt sich unrichtig an, und das ist, glaube ich, der falsche Zugang, insbesondere bei ganz einfachen, sachlichen Themen, die nicht mit einer Ideologie verbunden sind. Ich nehme mich da gar nicht aus, aber es gibt ja hier im Hohen Haus die Praxis, dass wir reflexartig, automatisch Nein sagen, wenn Vorschläge von anderen Fraktionen kommen, auch bei einfachen, unideologischen, sachlichen Themen wie diesem. Ich glaube, das müsste man reduzieren.

Und ganz wichtig: Was mich bei derart einfachen Themen ganz besonders stört, ist der Kuhhandel, dieser Tauschhandel, der Basar, der von einigen hier im Hohen Haus betrieben wird. Wenn es darum geht, Zustimmung zu bekommen, wird diese mit anderen ideologischen Themen verknüpft. Das muss endlich aufhören. (Abg. Kogler [Grüne]: ... die ÖVP!) Das ist unwürdig, das hat sich die Bevölkerung nicht verdient. Das sabotiert eigene, gemeinsame Reformvorhaben. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

17.36

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten.

RN/119

17.36

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wenn Sie zwischen 35 und 50 sind, dann haben wir jetzt gute Neuigkeiten für Sie: Sie können noch Notarin oder Notar werden. Wenn Sie sich jetzt fragen, wieso das vorher nicht ging – das ist ja irgendwie etwas schräg –, dann muss ich sagen: Ja, ich finde es auch etwas schräg, dass es vorher nicht ging. Tatsächlich einen Schritt weiter ist der Europäische Gerichtshof gegangen, der das nicht nur als schräg, sondern auch als diskriminierend empfunden hat, und das zu Recht, weil es einfach keinen sachlichen Grund gibt, wieso man nur bis 35 Notarin oder Notar werden können sollte. 

Jetzt haben wir dennoch eine Altersgrenze bis 50 eingezogen. Wieso das? – Weil die Ausbildung zum Amt des Notars, der Notarin eine lange ist und weil es für eine gute Notariatsarbeit sinnvoll ist, Personen in den Stand zu holen, die eben auch länger diesen Beruf ausüben können. Dementsprechend bin ich sehr froh, dass wir da einen sehr guten Lösungsvorschlag gefunden haben, einen guten Weg gefunden haben, der insbesondere dem Gleichheitsgrundsatz entspricht, und freue mich, dass wir das heute hier einstimmig beschließen werden. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten der NEOS sowie bei der ÖVP sowie der Abg. Yildirim [SPÖ].)

17.37

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Alma Zadić. Ich stelle die Redezeit auf 2 Minuten ein.

RN/120

17.37

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Es wurde schon vieles gesagt und ich muss es auch nicht wiederholen. Auch wir sind natürlich für eine Anhebung des Alters und unterstützen dieses Vorhaben, denn dass die Notariatkandidat:innen an dem Tag ihrer Eintragung das 35. Lebensjahr nicht vollendet haben dürfen, ist paradox und wirklich aus unserer Zeit gefallen, und es steht aus unserer Sicht auch in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben des EU-Antidiskriminierungsrechts und natürlich den EuGH-Entscheidungen.

Wir sehen es positiv, es ist eine zeitgemäße Regelung. Aus unserer Sicht hätte man die Altersgrenze auch komplett streichen können und auf diese komplett verzichten können, aber es ist ein guter, richtiger Schritt. Wir sind dabei. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.38

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundesministerin. – Bitte, Frau Bundesminister.

RN/121

17.38

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Dass wir hier heute über einen Allparteienantrag sprechen, grenzt fast an ein kleines parlamentarisches Wunder. In Zeiten, in denen man sich oft nicht einmal über die Bewertung der Wetterlage einig werden kann, haben wir hier offenkundig eine juristische Sternstunde der Einigkeit gefunden, und ich begrüße das ganz außerordentlich. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Oberhofer [NEOS].)

Zum Kern der Sache: Es ist schon vielfach ausgeführt worden, die bisherige Altersgrenze in der Notariatsordnung von 35 Jahren für Notariatskandidatinnen und -kandidaten ist nicht mehr zeitgemäß. Weil das Jahr 1962 erwähnt wurde und dass die Regelung aus der Zeit gefallen sei, kann ich aus persönlichen Gründen nur dazusagen: Ich halte zwar diese Regelung für aus der Zeit gefallen, aber nicht alles, was 1962 entstanden ist, ist aus der Zeit gefallen. (Beifall des Abg. Taschner [ÖVP].)

Lange Zeit sind wir eben davon ausgegangen, dass diese Regelung mit Verfassungsrecht und Unionsrecht im Einklang steht. Die Rahmenbedingungen haben sich aber geändert – wir haben es auch schon gehört –, es gibt EU-Richtlinien und es gibt auch Entscheidungen des Gerichtshofes der Europäischen Union zu Altersgrenzen im Notariat. Unsere Einschätzung muss daher revidiert werden.

Wir haben schon gehört, der Gerichtshof prüft heute sehr genau, ob solche Altersgrenzen tatsächlich legitime Ziele verfolgen, was eben entscheidend ist. Solche Altersgrenzen müssen angemessen und erforderlich sein. Wir müssen jetzt handeln, denn auf dem Prüfstand des Rechts ist diese Regelung nicht mehr zu vertreten. Vor diesem Hintergrund haben die Notariatskammer, das Bundesministerium für Justiz und alle Fraktionen im Haus das Thema eingehend diskutiert. Aus diesen konstruktiven Gesprächen ist der vorliegende Initiativantrag hervorgegangen.

Wir wissen also, die Regelung lautet jetzt folgendermaßen, dass die Altersgrenze von 35 auf 50 Jahre angehoben wird. Das schafft einen ausgewogenen Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen der Beteiligten. Wer sich erst mit 36 Jahren für den Weg ins Notariat entscheidet, kann diesen Schritt ebenso verantwortungsvoll und qualifiziert setzen wie jemand, der oder die mit 34 in diesen Beruf wechseln möchte. 

Gleichzeitig verfolgen wir mit der Altersgrenze, die ja doch auch notwendig erscheint, ein legitimes Ziel, nämlich: Notarinnen und Notare sollen ihren Beruf über einen ausreichend langen Zeitraum ausüben können, um ihre mühsam erworbene Erfahrung in qualitativ hochwertige Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger einbringen zu können.

Mit dieser Neuregelung tragen wir eben den Besonderheiten des Notariats – auch das wurde schon ausgeführt – voll Rechnung. Wir sichern eine geordnete Altersstruktur, fördern zugleich den Zugang von jungen Menschen zum Beruf und – auch das haben wir schon gehört – wir fördern damit auch den Zugang von Frauen zu diesem Beruf. So stärken wir die Qualität und die Zukunftsfähigkeit dieses wichtigen Rechtsberufs.

Abermals sei betont, ich begrüße ganz ausdrücklich, dass alle im Parlament vertretenen Parteien dieses Anliegen unterstützen und diese wichtige Änderung gemeinsam mittragen. Ich nehme das gerne als Referenz für weitere wichtige justizpolitische Vorhaben in dieser Legislaturperiode. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)

17.42

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Dies ist nicht der Fall.

RN/122

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 420 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – So, jetzt ist es einstimmig der Fall.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig der Fall. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung genehmigt.