RN/3

Fragestunde 

Finanzen

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde, wobei ich aus diesem Anlass jetzt auch den Herrn Bundesminister für Finanzen in unserer Mitte begrüße. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch den Herrn Bundesminister für Finanzen vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage durch das Regierungsmitglied soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen.

Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen, dies gilt aber speziell für die Abgeordneten. Grundsätzlich wollen wir es doch so handhaben, dass wir eher die Antworten der Regierungsmitglieder abwarten, denn sonst hätte ja eine Fragestunde nicht wirklich Sinn.

Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 77/M, das ist jene des Abgeordneten Christoph Steiner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/4

Anfrage 77/M

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Herr Minister, seit Sie Ihr Amt angetreten haben, folgt ja ein Belastungspaket für die österreichische Bevölkerung dem nächsten. Jetzt stehen wir dann vor dem nächsten Doppelbelastungsbudget: Kürzungen für Familien, Pensionisten, Abzocke an der Zapfsäule. Sie schröpfen also die Leistungsträger in unserem Land. Auf der anderen Seite werden aber Milliarden Euro in ein undurchsichtiges Business, nämlich das NGO-Business, gestopft. (Abg. Hörl [ÖVP]: Frage! Das ist die Fragestunde!) Wir bringen jetzt im kleinen Untersuchungsausschuss Licht in dieses Dunkel.

Als aufrechter Demokrat, als den Sie sich ja immer bezeichnen, blieben Sie diesem Ausschuss fern – aus welchen Gründen auch immer haben Sie im Ausschuss nicht Rede und Antwort gestanden. Wir wissen, es gibt keine Krise ohne passende NGO. (Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen.) Jede NGO wird als – ich komme schon zur Frage, Herr Präsident – willfähriges Schattenwerkzeug dieser Regierung verwendet, um ihre Propaganda zu verbreiten.

Deshalb, Herr Minister, meine Frage: In welcher Höhe wird es im Zuge des Doppelbudgets 2027 und 2028 Einsparungen bei Zahlungen an genau jene NGOs, die ich genannt habe, geben? (Abg. Krainer [SPÖ]: Sie haben keine einzige NGO genannt!)

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

In welcher Höhe wird es im Zuge des Doppelbudgets 2027/28 Einsparungen bei Zahlungen an NGOs geben?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, beginnen wir im Moment mit den Arbeiten am Doppelbudget, das heißt, das Doppelbudget ist in Verhandlung, und ich werde Ihnen derzeit noch keine konkrete Maßnahme nennen können, weil keine ausgehandelt ist. Generell ist es klar, dass wir im Prozess der Budgetsanierung sind: Wir haben ein gesamtstaatliches Budgetdefizit von fast 30 Milliarden Euro übernommen, 5,8 Prozent des BIPs. Wir werden das bis 2028 auf 3 Prozent des BIPs zurückführen. Da werden in allen Bereichen Kürzungen oder Steuererhöhungen stattfinden.

Was wir schon festgehalten haben und was ich Ihnen konkret sagen kann, ist, dass wir ja eine Fördertaskforce eingesetzt haben und konkrete Einsparungen im Bereich der Förderungen vornehmen. Die haben wir zum Teil schon im Doppelbudget 2025/2026 und in den Bundesfinanzrahmengesetzen beschlossen. Den einzelnen UGs sind jetzt schon Förderkürzungen von 150 Millionen Euro pro Jahr zugeordnet, das wird bis 2029 auf insgesamt 800 Millionen Euro steigen. Diese Zuordnungen werden aber erst vorgenommen.

Ich möchte aber bei dieser Gelegenheit darauf hinweisen, dass NGOs einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und zur sozialen Infrastruktur leisten – von der Bergrettung bis zur Volkshilfe, vom Roten Kreuz bis zum Verein Ute Bock, von den Naturfreunden bis zu Caritas und Diakonie. Die vielen Freiwilligen, die sich in NGOs engagieren, tragen ganz wesentlich zum Zusammenhalt und zum Funktionieren unserer Gesellschaft bei. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen.)

Ich möchte deshalb auch die Gelegenheit nicht vorbeigehen lassen, ohne zu sagen, dass ich den vielen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in Freiwilligenorganisationen und NGOs organisieren, einen Dank aussprechen möchte, weil sie eine ganz wichtige Funktion für das Modell Österreich erfüllen. Sie sind die wahren Patrioten, die dazu beitragen, dass unsere Gesellschaft zusammenhält. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Grünen. – Rufe bei der SPÖ: Bravo!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.

RN/4.1

Abgeordneter Christoph Steiner (FPÖ): Danke, Herr Präsident. – Sie nennen ja bewusst nicht jene NGOs, die ihre linksideologische Ausprägung mit vielen Milliarden finanziert bekommen. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ.) Deshalb, Herr Minister - - (Abg. Kucher [SPÖ]: Milliarden! – Abg. Bayr [SPÖ]: Billionen!) – Warum schreit ihr denn so? (Abg. Krainer [SPÖ]: Stellen Sie einfach die Frage bitte! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Deshalb, Herr Minister, eine ganz simple und einfache Frage, die mit Ja oder Nein zu beantworten ist – Sie wollen ja keine Zahlen nennen –: Finden Sie es dem Steuerzahler gegenüber gerecht, dass circa 16 Millionen Euro an die Asylkoordination Österreich fließen – allein aus dem Bundesministerium für Inneres kommen 8,5 Millionen Euro für dolmetschgestützte Psychotherapie, und die Leute werden dann auch noch mit dem Taxi dorthin gefahren, für satte 500 000 Euro –, wenn man auf der anderen Seite bei den österreichischen Steuerzahlern den Sparstift ansetzt? (Abg. Schwarz [Grüne]: Wie kommst jetzt auf das?!) Finden Sie das fair? Ja oder Nein?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Ich möchte zunächst darauf hinweisen – Sie haben von Milliarden an irgendwelche ideologischen Vereine gesprochen (Abg. Steiner [FPÖ]: Ja!–, dass die direkten Förderungen für alles, vom Arbeitsmarkt bis zur Forschung et cetera, insgesamt ungefähr 8 bis 9 Milliarden Euro ausmachen. Da werden Sie also sehen, wie eng es ist. Ich kenne die Organisation Asylkoordination auch persönlich und schätze die Arbeit, die dort geleistet wird, sehr. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur nächsten Anfrage, 72/M, jener des Herrn Abgeordneten Kurt Egger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/5

Anfrage 72/M

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Ich bin ja überrascht, dass eine Fragestunde jetzt auch dafür verwendet wird, dass ein Ausschuss, der nicht fliegt (Abg. Krainer [SPÖ]: Im Plenum abstürzt!), ins Plenum getragen wird. Außerdem bin ich auch überrascht, dass NGOs allgemein verteufelt werden; das habe ich von den Freiheitlichen bis jetzt nicht gehört. 

Bei meinen jüngsten Gesprächen im Rahmen der OECD und bei der Fiskalpaktskonferenz in Brüssel wurde erneut unterstrichen, wie wichtig es ist, die Wettbewerbsfähigkeit in Europa voranzutreiben und die Kapitalmärkte auch dementsprechend weiterzuentwickeln. Ein zentrales Bemühen dabei ist die Kapitalmarktunion. Vor diesem Untergrund würde mich interessieren, Herr Bundesminister, welche konkreten Maßnahmen Sie ergreifen, um sicherzustellen, dass Österreich diese Initiative aktiv nutzt und unterstützt.

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Die Europäische Union arbeitet aktuell an der Weiterentwicklung der Savings and Investment Union, auch zur stärkeren Mobilisierung privaten Kapitals – wie stellen Sie sicher, dass Österreich diese Initiative aktiv nutzt, um insbesondere die Eigenkapitalbasis unserer Betriebe zu stärken und den Kapitalmarktstandort wettbewerbsfähiger zu machen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, die Savings and Investments Union ist ein ganz entscheidender Teil, um bei der Vertiefung des Binnenmarktes weiter voranzukommen. Wir verhandeln das praktisch bei jeder Sitzung des Ecofin, und wir haben uns vorgenommen, noch in diesem Jahr weitere konkrete Schritte zu erzielen. Die österreichische Position ist eine aktive und unterstützende für die Kommissionsvorschläge, weil auch ich der Meinung bin, dass ein effizienter Kapitalmarkt wesentlich zur besseren Allokation von Kapital innerhalb der EU beitragen kann. 

Insbesondere müssen wir zum Ziel haben, dass die hohen Ersparnisse, die innerhalb der EU anfallen, nicht in Investitionen in den USA oder sonst wo in der Welt abfließen, sondern hier im Binnenmarkt investiert werden. Das heißt, die Vertiefung der Savings and Investments Union ist aus meiner Sicht ein Beitrag für die Stärkung und auch für die Eigenständigkeit und für die Souveränität Europas.

Sie haben ja auch nach konkreten Maßnahmen gefragt: Für mich ist die Frage ganz entscheidend – und in diesem Bereich setze ich mich ein –, wo wir die Aufsicht verstärken können, damit die Mindeststandards gesichert sind. Ich sehe insbesondere im Kryptobereich enorme Notwendigkeiten, die Entwicklung eines Markts zuzulassen und gleichzeitig aufsichtsrechtliche Standards zu etablieren. Da ist Österreich relativ weit, die FMA gilt da als Vorzeigebeispiel, aber wir müssen auf europäischer Ebene schauen, dass die Aufsicht stärker wird.

Das Zweite ist der Schutz von Anleger:innen und Verbraucher:innen: Auch in diesem Bereich haben wir mit diversen Richtlinien Fortschritte erzielt, die die Sparer vor unredlichen Akteuren schützen und dadurch den Kapitalmarkt stärken – nämlich für die redlichen Akteure. Wir werden auch die Finanzbildung – auch das ein zentrales europäisches Thema – massiv verstärken. Auch da gilt Österreich im europäischen Vergleich im Übrigen als Vorbild, weil wir schon längere Zeit Initiativen zur Finanzbildung haben. 

Insgesamt scheint mir die Vertiefung des Kapitalmarktes, die mit der Savings and Investments Union vorangetrieben wird, entscheidend, wenn gleichzeitig die Finanzstabilität gewahrt wird; und das ist das europäische Projekt. Ich bin ganz zuversichtlich, dass wir in dieser Richtung noch in diesem Jahr einiges weiterbringen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/5.1

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Vielleicht können Sie uns auch noch am Zeitplan teilhaben lassen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Das Projekt der Savings and Investments Union hat ja viele verschiedene Elemente, die wir jeweils einzeln im Ecofin behandeln. Wir haben jetzt den Pensionsbereich behandelt, wir gehen dann zu den steuerlichen Fragen et cetera. Wir haben uns aber vorgenommen – es muss leider eine relativ allgemeine Antwort bleiben –, bei der SIU noch in diesem Jahr erheblichen Fortschritt zu erzielen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage kommt von Herrn Abgeordnetem Pramhofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/5.2

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Sehr geehrter Herr Minister, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit nehmen, hier die Fragen zu beantworten! Der Kapitalmarkt ist ja auch – wie der Name schon sagt – ein Markt aus Angebot und Nachfrage. Die Savings and Investments Union beschäftigt sich mit dem Angebot. Gleichzeitig geht es natürlich auch darum: Was machen wir mit der Nachfrage, nämlich was machen wir mit der Kapitalmarktkompetenz der Österreicherinnen und Österreicher, die ja dann diese Produkte nachfragen müssen oder sollen oder dürfen? Sie haben es vorhin ganz kurz erwähnt, aber können Sie vielleicht noch ein bisschen näher darauf eingehen, was die Regierung sich ganz konkret beim Thema Kapitalmarktkompetenz vorgenommen hat und wie Sie gedenkt, diese zu stärken?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Unser zentrales Projekt im Moment ist die Finanzbildung. Ich glaube, da ist ganz viel weitergegangen. Die Finanzbildung hat aus meiner Sicht zwei zentrale Elemente: 

Wir müssen insbesondere die Jungen vor übermäßiger Verschuldung schützen und ihnen klarmachen, dass es ganz schwierig wird, wenn man sich in jungen Jahren, wenn man vielleicht noch kein eigenes Einkommen hat, übers Internet oder durch irgendwelche Käufe massiv verschuldet. Das ist ein zentraler Aspekt. 

Dann ist es wichtig, zu schauen: Wie will ich langfristig meine Absicherung schaffen – sowohl im Alter als auch für andere Risikofälle? Wir haben zum Glück die Voraussetzung, dass der Sozialstaat über Beiträge die Grundsäulen abdeckt, aber alles, was darüber hinausgeht, kann grundsätzlich über Kapitalmärkte organisiert werden.

Die Bundesregierung hat sich vorgenommen – und ich glaube, wir werden im heurigen Jahr dazu noch eine Vorlage machen können –, insbesondere die zweite Säule der Pensionsversicherung, also die betrieblichen Pensionen, zu stärken. Sie wissen ohnehin, was da unsere Ziele sind: die Vorlage eines Generalpensionskassenvertrags. Mein Ziel dreht sich eigentlich um folgende Frage: Im Moment haben 25 Prozent der Beschäftigten einen Anspruch auf Betriebspensionen, und ich frage mich, warum es nicht 100 Prozent sind. (Beifall bei SPÖ und NEOS.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Anfrage 75/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Kai Jan Krainer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/6

Anfrage 75/M

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Guten Morgen, Herr Bundesminister! Bei der Ukrainekrise und bei der Inflationskrise ist es ja nicht so, dass es nur Verlierer gegeben hat, sondern auch einige wenige Gewinner. Die Banken haben ja zum Beispiel Rekordgewinne geschrieben, die höchsten Gewinne in der Geschichte, sie haben ihre Gewinne verdreifacht, vervierfacht. Jetzt, wenn es ums Konsolidieren geht, ist natürlich auch der Ruf in der Öffentlichkeit da, dass jene, die in der Krise profitiert haben – Banken, extrem Reiche oder auch Energiekonzerne –, auch einen ordentlichen Beitrag zur Sanierung des Budgets leisten sollen, weil breite Schultern einfach mehr tragen sollen. 

Deswegen meine konkrete Frage: 

„Welchen Beitrag leisten Extremreiche und Konzerne in den Jahren 2025 und 2026 zur Konsolidierung des Bundeshaushalts?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, mir ist es zunächst wichtig, Folgendes zu sagen: Wir haben so ein Riesensanierungspaket – allein aufs heurige Jahr gerechnet sind es 9 Milliarden Euro –, das nicht umgesetzt werden kann, ohne dass alle gewissermaßen betroffen sind. 

Wenn ich aber die Konsolidierung, die Budgetsanierung nur auf der Ausgabenseite machen würde, dann sind eben jene betroffen, die gerade von Staatsausgaben profitieren. Das sind Kinder und Jugendliche, das sind Kranke, das sind Pflegebedürftige, das sind viele Firmen, die Förderungen bekommen, das sind die Alten, die Pensionen beziehen. Das wäre ungerecht, weil der Teil, der nicht unter die Genannten fällt, dann nichts zur Sanierung beitragen würde. Deshalb spielt bei unserer Sanierung die Einnahmenseite eine wesentliche Rolle.

Von den 9 Milliarden Euro, die wir heuer sozusagen an Sanierungsvolumen haben, kommen ungefähr 3 Milliarden Euro von der Einnahmenseite. Das sind zum Teil auch breite Abgaben. Aber die konkrete Frage bezog sich ja auf die Konzerne und das top 1 Prozent, darauf, was deren Beitrag ist. Unserer Berechnung nach ist es eine gute Milliarde im heurigen Jahr. Dazu zählen sowohl die Bankenabgabe mit ungefähr 350 Millionen Euro, der Energiekrisenbeitrag der Energieversorgungsunternehmen mit 200 Millionen Euro, aber auch einzelne Maßnahmen wie die Verlängerung des Spitzensteuersatzes, heuer 50 Millionen Euro, der Lückenschluss bei den Share-Deals, schon beschlossen im Hohen Haus, mit ungefähr 100 Millionen Euro im heurigen Jahr, Stiftungseingangssteuer, Zwischensteuer für Privatstiftungen, Stiftungssteueräquivalent und viele andere Maßnahmen. 

Eines muss ich noch ergänzen: Die Steuerbetrugsbekämpfung richtet sich de facto natürlich auch an das top 1 Prozent. Aus vielen internationalen wissenschaftlichen Untersuchungen wissen wir, dass dort die Neigung zur Steuervermeidung größer ist als bei jenen, die zum Beispiel nur Lohnsteuer zahlen. Da haben wir im heurigen Jahr ein Aufkommen von 270 Millionen Euro. Das heißt, es sind große Beträge, die von den obersten Einkommensgruppen und den Konzernen kommen, und sie tragen ganz wesentlich zur Sanierung bei, und ich möchte das auch entsprechend anerkennen. 

Warum ist das so wichtig? – Weil es zum einen darum geht, die Bevölkerung nach ihrer Leistungsfähigkeit zur Sanierung beitragen zu lassen, zum anderen aber deshalb, weil nur das Gefühl, wenn es weit verbreitet ist, dass alle zur Sanierung beitragen, auf gerechte Weise, auch dazu führt, dass die Leute sagen: Ja, ich leiste auch meinen Beitrag! Die Sanierung kann nur gelingen, wenn die Bevölkerung das Gefühl hat, es ist gerecht, und dazu brauchen wir den Beitrag des top 1 Prozents. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte.

RN/6.1

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt stehen ja die Verhandlungen für das Doppelbudget an. Sie werden hier noch nicht sagen können, was drinsteht, aber: Sind Sie der Meinung, dass auch die extrem Reichen und die Konzerne genauso weiterhin einen Beitrag zur Sanierung der Gemeinschaftskasse leisten sollen? Das Budget ist ja nichts anderes als die Gemeinschaftskasse der Republik.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Für mich gelten die Grundsätze, die ich gerade genannt habe: Beiträge nach der Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit in der Verteilung der Budgetsanierung, natürlich auch für das Doppelbudget 2027/2028. Ich glaube, die Bundesregierung, die ja grundsätzlich von ihren Mitgliedern her sehr unterschiedliche Ansätze und Meinungen zu budgetären Fragen hat, hat beim Doppelbudget 2025/2026 durchaus gezeigt, dass sie nicht nur das Budget sanieren, sondern das auch auf gerechte Weise machen kann. Und ich bin sehr zuversichtlich, dass uns das auch beim Doppelbudget 2027/2028 gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Kaniak, bitte. 

RN/6.2

Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Minister! Sie haben gerade ausgeführt, dass Sie die Steuern in allen Bereichen weiter erhöhen wollen und dass alle Bevölkerungsschichten und Unternehmen die Mehrbelastung spüren müssen und gemeinsam tragen müssen. Jetzt haben Sie letzte Woche selber festgestellt, dass es für das nächste Doppelbudget einen Konsolidierungsbedarf von in etwa 2 Milliarden Euro geben wird. Aufgrund der aktuellen Prognose der OeNB wissen wir, dass da zusätzlich noch eineinhalb bis 2 Milliarden Euro zusätzlicher Konsolidierungsbedarf durch die Irankrise auf uns und auf Ihre Budgeterstellung zukommen werden. 

Beabsichtigen Sie tatsächlich, die Einnahmen auf mittlerweile über 56 Prozent des BIPs hinaufzuschrauben, so wie Sie das gesagt haben, also einnahmenseitig zu sanieren? Oder werden Sie Maßnahmen finden, dass Sie auch die Ausgaben wieder auf unter 50 Prozent des BIPs zurückführen und damit die Steuerzahler und die Unternehmer in diesem Land auch tatsächlich wieder entlasten?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Ich darf Sie zunächst darauf hinweisen, dass die Bevölkerung sowohl von Ausgabenkürzungen als auch von Einnahmenerhöhungen betroffen ist, denn wenn auf der Ausgabenseite die Gehaltserhöhungen im öffentlichen Dienst zurückgefahren werden, dann trifft es die Bevölkerung genauso, wie wenn die Familienbeihilfen nicht valorisiert werden. Das ist ähnlich, wie wenn der Krankenversicherungsbeitrag für Pensionisten und Pensionistinnen erhöht wird. Das heißt, es ist nicht so, dass die Bevölkerung das nur auf der Einnahmenseite spürt, sie spürt Ausgabenkürzungen genauso. 

Ich habe Ihnen schon dargelegt, dass deshalb ein guter Mix von Maßnahmen auf der Ausgaben- und der Einnahmenseite notwendig ist, dass die Sanierungslasten gerecht verteilt sind. Und es ist ganz, ganz wichtig, über die Steuerseite auch jene Bevölkerungsgruppen zu treffen, die im aktuellen Jahr nicht von Staatsausgaben profitieren. Nehmen Sie die Privatstiftungen her: Es mag ein kleiner Beitrag sein, aber wir haben 33 Millionen an Steuererhöhungen in diesem Bereich verzeichnet. Das ist der gerechte Beitrag der Privatstiftungen und damit der sehr Reichen zur Budgetsanierung, und so werden wir auch weiter vorgehen.

Sie haben davon gesprochen, dass ich erwarte, dass wir einen Konsolidierungsbedarf von 2 Milliarden Euro haben. Das ist die aktuelle Erwartung. Ich darf darauf hinweisen, dass wir dazu, um den Bedarf konkret schlussendlich feststellen zu können, noch Informationen brauchen: die Notifikation für das Defizit 2025. Da bin ich optimistisch, wir haben im Bund hervorragend gehaushaltet und unsere Ziele übererfüllt. Also ich glaube, wir sind ganz gut im Plan, vielleicht gesamtstaatlich sogar etwas besser, als wir es ursprünglich angenommen haben. Das verbessert unsere Ausgangsposition. Die mögliche Prognoserevision nach unten durch den Irankrieg verschlechtert die Ausgangsposition wieder. Ich habe aber noch nie etwas von 2 Milliarden Euro gehört, die wir an zusätzlichem Konsolidierungsbedarf durch den Irankrieg haben werden. Das ist eine völlig irreale Zahl, ich würde auf die überhaupt nicht kommen. Ich kenne auch keinen Experten, der das bislang so genannt hat – übrigens keine auch Expertin. (Abg. Kaniak [FPÖ]: Werden wir im nächsten Finanzausschuss diskutieren!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Götze. – Bitte schön.

RN/6.3

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Danke schön, Herr Minister! Sie haben jetzt von der notwendigen Budgetkonsolidierung gesprochen und auch von den Beiträgen nach Leistungsfähigkeit und Gerechtigkeit und selbst gerade die Privatstiftungen angesprochen. Wir begrüßen das. Welche weiteren Überlegungen gibt es bei Ihnen im Ministerium, für gerechte Steuerverteilung zu sorgen? 

In den letzten Wochen in Diskussion war auch eine mögliche Erbschaftssteuer; da haben Sie gesagt – ich habe das so verstanden –, Sie würden das begrüßen. Das wird in der Periode nicht kommen, aber es gibt ja möglicherweise trotzdem Vorarbeiten bei Ihnen im Ministerium beziehungsweise auch, soviel ich weiß, eine Arbeitsgruppe, die sich schon seit Langem mit der Grundsteuer beschäftigt. Wie ist da der Stand der Dinge und wie schätzen Sie da ein, dass diese Entwertung der Grundsteuer, die in den letzten 30 Jahren oder eigentlich fast 50 Jahren stattgefunden hat, einmal behoben wird? (Abg. Krainer [SPÖ]: Das waren jetzt aber viele Fragen!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Was die Erbschaftssteuer betrifft, ist meine Position bekannt; ich forsche seit Jahren und vielen Jahrzehnten dazu: Eine Erbschaftssteuer wäre ökonomisch sinnvoll, sozial gerecht und auch umsetzbar. Es liegen fertige Konzepte grundsätzlich vor, das ist überhaupt keine Frage. Es ist aber auch bekannt, dass sich die Bundesregierung darauf verständigt hat, dass in dieser Legislaturperiode keine Ansätze dazu kommen werden, aber ich bin sehr optimistisch, da die Sachargumente ja immer das Entscheidende sind und alle Sachargumente für eine Erbschaftssteuer sprechen, dass wir spätestens in der nächsten Legislaturperiode hier eine Vorlage machen werden können.

Was die Grundsteuer betrifft, ist es so, dass der Städte- und der Gemeindebund mit der Problematik an uns herangetreten sind, dass die Grundsteuer aktuell auf den Einheitswerten des Jahres 1973 basiert, die im Jahr 1985 einmalig um 20 Prozent erhöht wurden. Das heißt, die Grundsteuer ist seit Jahrzehnten nicht mehr inflationsangepasst. Sie war einstmals eine der zentralen Finanzierungsgrundlagen für die Gemeinden und ist seither völlig ausgelaufen. Die Gemeinden und Städte beklagen das, völlig zu Recht aus meiner Sicht, das ist gut nachvollziehbar. Stellen Sie sich vor, wir hätten die Familienbeihilfe seit 1985 nicht mehr angepasst, welch großes soziales Problem das wäre! Jetzt haben die Gemeinden dieses Problem bei der Grundsteuer. Städte- und Gemeindebund wollen die Grundsteuer in Bezug auf die Wertverschiebungen, die sich bisher ergeben haben, neu fassen und auch anpassen. Das BMF hat auf technischer Ebene Unterstützung geleistet und geholfen, sozusagen die Grundlagen zu schaffen. 

Sie wissen, dass ich im Rahmen der Verhandlungen zum Stabilitätspakt den Bundesländern mehrere Modelle vorgeschlagen habe, wie man auch über mehr Abgabenautonomie Spielräume gewinnen würde. Also meine Vorstellung ist eigentlich, dass Bundesländer oder auch einzelne Gemeinden oder Städte, die die Grundsteuer neu gestalten und erhöhen wollen, das tun sollen, und andere, die es nicht wollen, sollen es nicht tun. Das wäre aus meiner Sicht eine demokratisch gut fundierte Vorgangsweise. Das wird von vielen unterstützt, aber nicht von der Mehrheit der Bundesländer. 

Ich halte die Sachlage für so eindeutig, dass ich immer bereit bin, das auf der sachlichen Ebene weiterzudiskutieren. Und da ich glaube, dass Sachargumente sich schlussendlich immer durchsetzen werden, bin ich auch in diesem Fall optimistisch.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 4. Anfrage, 80/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Doppelbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7

Anfrage 80/M

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Minister! Wir wissen ja, dass Österreich im internationalen Vergleich sehr große Fördertöpfe bereitstellt und, wie wir auch festgestellt haben, die Republik damit nicht immer für die effizientesten Mittelvergaben sorgt. Deswegen auch meine Frage: Man hat sich ja zusammengetan, um eine Fördertaskforce einzurichten, was wir sehr begrüßen; welche Zwischenergebnisse hat denn diese Fördertaskforce bis jetzt erreichen können?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Zwischenergebnisse hat die Förder-Taskforce bisher erzielt?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Die Bundesregierung hat sich darauf verständigt, bei den Förderungen große Reformen zu machen, auch unter dem Gesichtspunkt der Budgetsanierung. Also wir haben da ziemlich große Volumina eingestellt.

Ich möchte zunächst, bevor ich auf die konkreten Maßnahmen und Vorhaben eingehe, darauf hinweisen, dass die Förderungen ja sehr vielschichtig sind. Wir haben auf der einen Seite indirekte Förderungen, vor allem über das Steuersystem. Das ist sozusagen riesig, da zählen ja ermäßigte Mehrwertsteuersätze genauso dazu wie die steuerliche Begünstigung von Sonderzahlungen. Also da geht es in die zig Milliarden. Auf der anderen Seite haben wir direkte Förderungen, eben direkte Leistungen und Unterstützungen für einzelne Projekte. Da hat die Fördertaskforce zunächst angesetzt, um zu schauen: Wie groß ist das Volumen, das überhaupt steuerbar ist? – Da muss man auch berücksichtigen, dass eine Reihe von direkten Förderungen etwa in der Landwirtschaft, wo die Förderungen ja besonders hoch sind, Kofinanzierungen sind. In der Landwirtschaft besteht ja ungefähr die Hälfte des Einkommens aus Förderungen, aber ein großer Teil sind Kofinanzierungen zu EU-Mitteln und werden deshalb wahrscheinlich nicht direkt steuerbar sein.

Wir kommen dann auf ein Volumen von 8 bis 9 Milliarden Euro, das bei allfälligen Reformen direkt steuerbar wäre. Die Bundesregierung hat sich, wie Sie ja wissen, vorgenommen, bis 2029 800 Millionen Euro bei Förderungen einzusparen. Also wir sparen in dem Sinn fast 9 Prozent der Förderungen ein. Das ist schon sehr, sehr viel. Wir werden schauen, dass wir das auch auf den Boden bringen. 

Die Fördertaskforce hatte ja nicht direkt die Aufgabe – jetzt im Zwischenbericht –, einzelne Förderungen sozusagen zu kürzen, sondern neben der Feststellung des Volumens war es eine zweite zentrale Aufgabe, Grundprinzipien der Förderungsvergabe anzugehen. Das halte ich eigentlich für das wichtigste Ergebnis. Wir haben ja neun Grundprinzipien festgelegt. Ich werde jetzt aus Zeitgründen nicht alle referieren, es ist im Zwischenbericht der Fördertaskforce ohnehin nachzulesen, aber ich möchte nur darauf hinweisen, dass bei jeder Förderung zunächst festgesetzt werden muss: Braucht es überhaupt staatliche Intervention? Wenn wir das wissen, ist die Frage: Welche staatliche Intervention? Braucht es Geld oder braucht es eine Haftung oder braucht es eine Regulierung? – Was auch immer.

Das halte ich für ganz entscheidend. Förderungen sollen gewissermaßen ein bisschen die Ultima Ratio sein: Vorher anschauen, welche anderen Möglichkeiten es gibt, dann die verwaltungsökonomische Umsetzung, die Frage, wo die Förderung stattfindet, die Evaluierung und Wirkungsorientierung. Also es wurden, glaube ich, zentrale und gute Förderbedingungen in diesen Grundprinzipien festgehalten. Ich bin sehr stolz auf das Ergebnis.

Jetzt geht es aber an die Umsetzung, und wir haben allen Ministerien mitgeteilt, was in ihrem Bereich diese Kürzungen von insgesamt 800 Millionen Euro ausmachen würden. Die einzelnen Ministerien legen jetzt fest, wo sie kürzen. Wir haben aber gleichzeitig auch festgehalten, dass jedes Ministerium zumindest eine Förderung ganz kürzen soll, damit wir zumindest ein symbolisches Beispiel haben. Alle sind da gut unterwegs und bemühen sich, die Vorgaben zu erfüllen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/7.1

Abgeordnete Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer (NEOS): Vielleicht eine Nachfrage: Sie wissen ja, uns NEOS ist Transparenz immer besonders wichtig. Wir haben ja auch in der Vergangenheit oft gesehen, dass unterschiedliche Einmeldungen bei den Transparenzdatenbanken auch dazu geführt haben, dass es wahrscheinlich Doppel- und Dreifachförderungen entlang der Kette, über Bund, Länder und Gemeinden, gibt.

Meine Frage in diesem Zusammenhang ist: Welche weiteren Schritte sind denn jetzt konkret vorgesehen, um eben auch diese Steigerung der Transparenz im Förderwesen noch zu erhöhen und damit auch wirklich eine treffsichere Analyse der vielen Förderungen zu erzielen, die es ja nach wie vor geben wird, auch wenn wir den ersten Schritt – und ich begrüße das sehr – mit diesen 800 Millionen Euro gehen werden? Was braucht es noch zusätzlich, um die Transparenz zu steigern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also für mich ist Transparenz generell ganz entscheidend, weil man nur auf der Basis von Daten und Fakten gute Politik machen kann. Das ist ja auch eines der neun Grundprinzipien, die die Fördertaskforce festgelegt hat: die Transparenz zu erhöhen. Da möchte ich hinzufügen: Transparenz alleine reicht noch nicht, man muss dann auch die Wirkung der Förderungen evaluieren. Es reicht ja nicht, zu sagen: Die Förderung ist so und so hoch und woanders wird vielleicht Ähnliches gefördert. – Ich muss die Wirkung der Förderung auch evaluieren und diese auch transparent machen.

Ich möchte aber darauf hinweisen, dass da in den letzten Jahren schon erheblicher Fortschritt durch die Transparenzdatenbank erzielt worden ist. Also bei den Bundesförderungen haben wir jetzt wirklich hohe Transparenz, da ist in den letzten Jahren großer Fortschritt gelungen, ich möchte das wirklich explizit noch einmal anerkennen. Es geht jetzt auch darum, andere Gebietskörperschaften stärker hineinzubringen. Das ist das Ziel der nächsten Jahre.

Ich möchte noch in Bezug auf Doppel- und Dreifachförderungen darauf hinweisen, dass da auch Differenzierungen notwendig sind. Manchmal ist eine Dreifachförderung sinnvoll, weil es da ein gutes Projekt gibt und man sich darauf einigt, dass der Bund, das Bundesland und die Gemeinde zusammenhelfen, um das gute Projekt zu verwirklichen. Es kann aber auch sein, dass Bund und Gemeinde das Gleiche fördern, ohne voneinander zu wissen. Das ist in diesem Fall eine schlechte Doppelförderung. Darum muss man da genau differenzieren.

Ich glaube grundsätzlich, dass schon erhebliches Einsparungspotenzial bei Förderungen da ist, aber ich glaube auch, dass wir es bis Ende der Legislaturperiode ziemlich ausschöpfen werden. Das brauchen wir aber auch, um die Budgetsanierung voranzubringen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Gmeinbauer. – Bitte schön.

RN/7.2

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Schönen guten Morgen, Herr Minister! Meine Zusatzfrage wäre eigentlich in die Richtung meiner Kollegin davor gegangen, von daher erlauben Sie mir, dass ich sie ein bisschen abändere.

Es ist schön zu hören, dass es transparentere und effizientere Förderprozesse geben wird, die nicht nur der Bund vorgibt, sondern die auch in Absprache mit den Ländern und Gemeinden geschehen. Aus meiner Sicht braucht es da aber natürlich auch ein Kontrollsystem, damit nichts durchrutscht und damit wir zukünftig wirklich Transparenz haben und gewährleistet ist, dass es zu keinen Doppelförderungen mehr kommt. Ist das auch in diesem ganzen Förderprozess integriert?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also zunächst ist mir wichtig, festzuhalten, dass die Fördertaskforce unmittelbar ja nur den Bund betreffen kann. Diese ist vom BMF eingerichtet, aber ich glaube, dass diese neun Grundprinzipien, die wir ausgearbeitet haben, so überzeugend sind, dass sie auch den Bundesländern und Gemeinden als Vorbild dienen können. Wir sind ja im laufenden Gespräch mit den Gebietskörperschaften, auch in den Gesprächen zum Stabilitätspakt, auch jetzt bei der ersten Sitzung des Koordinationskomitees im Rahmen des Stabilitätspaktes, die am Montag stattgefunden hat. Wir sind da im Austausch, und ich glaube, es ist das gemeinsame Bemühen, etwas voranzubringen.

Controlling halte ich für ganz, ganz wichtig. Für mich ist entscheidend, wie ich schon vorhin als Antwort auf die Frage von Kollegin Doppelbauer gesagt habe, dass man sich vor allem die Wirkungsorientierung anschaut. Nur dort kann ich erkennen: Erreicht die Förderung wirklich ihr Ziel? – Hakerl drunter, gute Förderung! Wenn sie es nicht erreicht, dann muss ich schauen: Gibt es bessere Instrumente, eine Haftung oder eine Regulierung, um das gleiche Ziel zu erreichen? Oder braucht man die Förderung gar nicht, weil sie der reine Mitnahmeeffekt war und überhaupt nichts bewirkt hat?

Es müssen wirklich die einzelnen Förderungen genau angeschaut werden, aber das ist schlussendlich die Aufgabe der zuständigen Ministerien. Das Finanzministerium kann nicht in jede einzelne Förderung hineinschauen, aber auch meine Kolleginnen und Kollegen in der Bundesregierung sind sehr dahinter, Reformen voranzubringen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 5. Anfrage, 71/M, jener des Herrn Abgeordneten Schwarz. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/8

Anfrage 71/M

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sie sprechen ja selbst oft darüber, dass Investitionen wichtig sind und dass auch der Klimaschutz wichtig ist und die Kombination dieser beiden Dinge jedenfalls auch. Es ist auch zu sehen, dass im vergangenen Doppelbudget diesen Worten nicht ausreichend Taten gefolgt sind. Ich finde gut, dass Sie selbst sehr transparent damit umgehen. Sie haben selbst im Interview im „Standard“ festgehalten, dass der Klimaschutz in der Koalition bisher etwas unterbeleuchtet ist.

Ich möchte aber den Blick nach vorne richten und Sie fragen, wie diese unverzichtbare Notwendigkeit des Klimaschutzes aus Ihrer Sicht im kommenden Doppelbudget seinen Niederschlag finden soll.

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Wie wird sich die nach Ihren eigenen Worten auch ökonomisch ‚unverzichtbare Notwendigkeit‘ des Klimaschutzes im kommenden Doppelbudget niederschlagen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, sind wir betreffend das Doppelbudget von 2027/2028 in Verhandlungen. Also ich weiß es selber noch nicht, wie sie sich niederschlagen wird. Ich möchte aber zunächst grundsätzlich sagen, dass ich Klimaschutz und vor allem auch Klimawandelanpassung für eine absolute Priorität halte. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Bevölkerung leidet jetzt schon massiv unter den Klimakrisen. Die Leugner von Klimakrisen sind nicht nur wissenschaftlich daneben, weil das ja alles belegt ist, sondern sie schützen auch die Bevölkerung nicht ausreichend vor dem, was gerade passiert. Die Frage ist ja, ob man sich im August in den Städten noch aufhalten kann oder ob es viel zu heiß ist. Die Frage ist, ob man von Überschwemmungen und Hochwassern betroffen ist oder nicht. Das sind alles Folgen der Klimakrise. Also die, die die Klimakrise leugnen, wollen die Bevölkerung nicht vor den Gefahren schützen, die wir hier schon sehen.

Das heißt, wir müssen in diesem Bereich viel mehr tun und auch investieren. Ich glaube, dass wir Schritt für Schritt vorankommen. Wir werden, nur um das ganz aktuell zu sagen, das Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetz ja heute vorstellen: Das ist, glaube ich, ein großer Fortschritt, weil der Ausbau der Erneuerbaren eine wesentliche Antwort auf die Klimarisiken, aber auch auf die fossile Energiekrise ist, die wir gerade zum x-ten Mal erleben müssen, und ich versuche, das ganz stark zu unterstützen. 

Zum Zweiten: Wir im BMF haben uns auch auf der technischen Ebene massiv darauf vorbereitet. Sie wissen ohnehin, dass die Green-Budgeting-Initiative von uns kommt und getragen wird. Wir haben enorme Expertise im BMF aufgebaut – und ich möchte bei der Gelegenheit der betreffenden Abteilung beziehungsweise unserer Abteilung, die so engagiert ist, auch explizit meinen Dank aussprechen –, wir stehen aber vor der Situation – und Sie haben das ja implizit auch angesprochen –, dass wir Budgetsanierung mit Klimapolitik verknüpfen müssen, und das heißt, wir müssen die Effizienz der Klimapolitik massiv erhöhen. 

Ich glaube, dass da in der Vergangenheit zwar an zusätzlichen Maßnahmen und Ausgaben viel gelungen ist, dass aber diese nicht immer effizient waren. Wir müssen schauen, die Förderungen auf ein Maß zurückzuführen, die das Ziel erreichen, aber gleichzeitig mit weniger Einsatz von Mitteln. Betreffend Raus aus Öl und Gas glaube ich nicht, dass es sinnvoll ist, 75 Prozent der Investitionskosten zu fördern – und manchmal sogar 100 Prozent! –, sondern das zu redimensionieren und zu schauen, dass trotzdem die Umstellung auf die Wärmepumpen und auf die Fotovoltaik funktioniert – wobei ich bei Fotovoltaik glaube, dass wir überhaupt keine Förderungen mehr brauchen: Das ist mittlerweile so billig geworden, dass jeder, der das nicht aufs Dach schraubt, sozusagen ohnehin falsch liegen würde. 

Ich möchte vielleicht noch darauf hinweisen, dass wir mehr über ordnungspolitische Instrumente nachdenken müssen. Wir können nicht jedes Problem, und die Klimaprobleme gehören zu den wichtigsten, die wir gesellschaftlich überhaupt haben, mit Steuersenkungen oder Staatsausgabenerhöhungen beantworten. Wir müssen mehr ordnungspolitische Maßnahmen ergreifen, die zum Teil sehr erfolgreich waren. Also wenn man der Autoindustrie gesagt hat: Ihr müsst bis zum Jahr x den Flottenverbrauch oder den CO2-Ausstoß auf soundso viel reduzieren!, dann können die Firmen das ja. Die brauchen ein Ziel und setzen das um. 

Wenn wir ihnen sagen: Das Verbrenneraus muss im Jahr sowieso kommen!, dann schaffen die das ja, sie brauchen nur die ordnungspolitischen Vorgaben. Das kostet uns gar nichts, bringt der Umwelt viel und bringt im Übrigen auch den Firmen viel, denn die, die die Ersten in der Umsetzung sind, sind die Technologieführer, und die werden langfristig den Wettbewerbsvorteil haben gegenüber denen, die in der Vergangenheit schlafen. Also wir wollen ja ins Jahr 2050 und nicht zurück ins Jahr 1950. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/8.1

Abgeordneter Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA (Grüne): Vielen Dank. – Ich glaube, dass die ordnungspolitischen Maßnahmen für die Unternehmen zum Teil auch unbürokratischer sind; so ein Verbrenneraus beispielsweise ist kein großer bürokratischer Aufwand. (Ruf bei der FPÖ: Ha, ha!)

Ich würde mich spezifisch für die Investitionen im nächsten Budget interessieren, weil es natürlich einen Widerspruch gibt zwischen der Sanierung, die notwendig ist, und gleichzeitig gerade der großen neuen Krise der Fossilen, die wieder dazu einladen würde, dass man die Investitionen im Bereich der Transformation, im Bereich der Industrie, im Bereich der Energieerzeugung, des öffentlichen Verkehrs erhöht. 

Sind Erhöhungen öffentlicher Investitionen beziehungsweise auch Anreize für private Investitionen in diesen Bereichen geplant?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Ja, ich teile die Einschätzung, dass Investitionen eine besondere Aufmerksamkeit verdienen: aus Klimagründen, aber auch, weil sie natürlich gesamtwirtschaftlich starke Effekte, einen hohen Multiplikator in Bezug auf Beschäftigung oder gesamtwirtschaftliche Nachfrage haben. Wir haben deshalb im Bundesfinanzrahmengesetz beziehungsweise den Gesetzen, die das Hohe Haus ja beschlossen hat, auch festgehalten, dass, obwohl wir das Budgetdefizit von fast 6 Prozent am BIP ohne Sanierungsmaßnahmen auf 3 Prozent zurückfahren, die öffentlichen Investitionen bei 4 Prozent am BIP konstant gehalten werden. 

Das sind natürlich zu einem guten Teil Investitionen in zwei Bereichen. Erstens: Ausbau der Schieneninfrastruktur – 3 Milliarden Euro pro Jahr, die konstant gehalten werden –, und zum Zweiten – und das ist mir auch sehr wichtig, auch unter Klimagesichtspunkten –, die hohen öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung, die ja in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung zu den Investitionen zählen. Wir versuchen, die F&E-Ausgaben möglichst hoch zu halten, und das wird sich auch im kommenden Budget widerspiegeln, dieses Detail kann ich sozusagen jetzt schon nennen. Warum? – Weil wir in der FTI-Strategie ja schon festgehalten haben, dass wir in diesem Fall die direkten Förderungen, die ganz stark auch in die Grundlagenforschung gehen – insbesondere FWF – halten oder sogar ausbauen wollen, und das, diese Vereinbarung, wird sich im Budget klarerweise entsprechend auch abbilden. Also mir sind die Investitionen ganz, ganz wichtig. 

Ich möchte aber vielleicht noch kurz auf zwei Dinge hinweisen, weil das in unseren Bereich fällt. Das eine ist: Ich sehe ein riesiges Potenzial in der Tiefengeothermie, aber auch in Carbon-Capture-and-Storage, und da werden wir die entsprechenden Vorlagen aus dem BMF so rasch wie möglich einbringen. – Ich bitte, auch ein bisschen auf unsere Zeitressourcen zu achten, weil ich jetzt ein Doppelbudget habe, ich möchte aber diese Dinge trotzdem voranbringen – aber da sind wir ganz intensiv an der Arbeit. 

Das Zweite ist: Ich hätte mir eigentlich vorgenommen – und das ist ein sachlich gut begründeter Schwerpunkt – beim Abbau klimaschädlicher Steuerbegünstigungen, aber auch Subventionen noch mehr zu machen. Zum Teil funkt uns die Irankrise bei manchen Maßnahmen, die ich in petto gehabt habe, hinein, sage ich ganz offen, aber wir werden die Plastikabgabe, also die Abgabe auf nicht recyceltes Plastik, jetzt sehr rasch in die Begutachtung senden. Auch das ist eine klimapolitisch relevante Maßnahme, und ich habe noch die eine oder andere Idee, die ich aber jetzt noch nicht nennen werde.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Zusatzfragesteller: Herr Abgeordneter Lindinger. – Bitte schön.

RN/8.2

Abgeordneter Ing. Klaus Lindinger, BSc (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, wenn wir von Klimaschutz reden, dann ist die Landwirtschaft, sind die Bäuerinnen und Bauern, die dazu ganz, ganz viel beitragen, ein Teil der Lösung, und ich möchte vielleicht eines noch ins rechte Licht rücken, nämlich dass die Landwirtschaft nicht die größte Förderempfängerin ist, weil alle Beiträge aus der öffentlichen Hand, die die Landwirtschaft bekommt, zum einen Ausgleichszahlungen sind, und zwar dafür, dass Lebensmittel produziert werden, dafür, dass die Lebensmittelversorgungssicherheit hergestellt wird, und man zum Zweiten Gelder für Maßnahmen im Bereich der Umwelt, des Umweltschutzes und des Klimaschutzes bekommt, weil auch diese etwas kosten, und das wird abgegolten. 

Jetzt zu meiner Frage zur Förderpraxis: Nach welchen Kriterien soll Ihrer Meinung nach die Förderpraxis im Bund künftig ausgestaltet sein, um gleichermaßen effektiven und effizienten Mitteleinsatz auch gewährleisten zu können?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Jetzt nur in der Landwirtschaft oder generell? (Abg. Lindinger [ÖVP]: Allgemein!) – Okay. 

Also zunächst kurz auf den ersten Teil zurückkommend: Mir ging es gar nicht um eine Bewertung, ich habe vorhin bei den Förderungen ja nur festgestellt, dass von den Einkommen, die insgesamt erzielt werden, ungefähr 50 Prozent Förderungen sind. Ich halte das – ich möchte jetzt nicht bei jeder einzelnen Förderung sozusagen das Hakerl setzen – insgesamt für gerechtfertigt, weil wir ja eine Landwirtschaft haben wollen, die nicht nur sozusagen der Versorgung dient, sondern auch einzelnen Kriterien genügt – und eines ist eben, wie Sie erwähnt haben, ein umweltpolitisches Kriterium. Das ist ganz, ganz entscheidend.

Ich glaube, dass die Politik da lange Zeit auch sehr, sehr erfolgreich war, wenn man bedenkt, dass zum Beispiel der Anteil der Biobäuer:innen in Österreich an der Spitze Europas steht. Also unsere Förderungen haben ja offensichtlich auch etwas bewirkt, und das ist auch ein wichtiger Hinweis in Richtung der Debatte, die wir gerade vorhin hatten: Förderungen dürfen eben nicht generell verteufelt werden! Mit Förderungen werden Ziele erreicht – in vielen Fällen sehr gut erreicht –, aber wir müssen uns die Frage stellen, ob das in allen Fällen der Fall ist – dort, wo es nicht der Fall ist, brauchen wir Reformen –, oder wir die Ziele mit anderen Instrumenten erreichen können. Darum ging es mir, also das in Relation zu setzen. 

Was die Förderpraxis generell betrifft, ist für mich entscheidend – und wir haben versucht, das auch als ein Ergebnis der Fördertaskforce in diesen neun Grundprinzipien wirklich explizit festzuhalten –, dass man nicht einfach irgendetwas fördert, weil ein Anliegen daherkommt, sondern dass wir Grundprinzipien haben, nach denen vorgegangen werden soll. Also das Erste ist: Braucht es überhaupt die Förderung? Das Zweite ist: Wenn ich das Ziel habe, welche Instrumente gibt es grundsätzlich dafür? – Dann kann man immer noch zur Meinung kommen: Ja, Förderung ist das effizienteste Instrument, und dann werde ich die Förderung umsetzen, und jede Förderung, die diese Hakerln hat, wird meine volle Unterstützung bekommen – also im Idealfall hat sie alle neun Hakerln, aber vielleicht reichen auch die, die schon sechs oder sieben haben. 

Ich glaube, solche Grundsätze zu etablieren – und das ist der Bundesregierung im Zwischenbericht der Fördertaskforce gelungen –, das halte ich für das Entscheidende, denn wenn man, ohne Grundprinzipien zu haben, dann einzelne Förderungen anschaut, kann das nur ineffizient werden, weil ich da bei jeder Förderung fragen muss: Und was ist eigentlich - -? – Nein, wir müssen die Grundsätze, die Ziele festlegen, die Instrumente diskutieren, die Transparenz, die Wirkungsorientierung haben, und dann können wir sagen, ob das sinnvoll ist oder nicht, und ich glaube, das wird.

Vielleicht kann ich das noch einmal explizit sagen: Die Bundesregierung hat sich ja nicht nur Problemlösungen vorgenommen und ist da erfolgreich, sondern sie hat sich auch große Reformen vorgenommen. Ich finde, dass die Maßnahmen, die wir im Bereich der Förderungen umsetzen, zu den großen Reformen in Österreich gehören. Das hat es nie gegeben, seit Jahrzehnten nicht! Die Bundesregierung betritt da Neuland und bringt Großes zusammen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 6. Anfrage, 78/M, das ist jene von Herrn Abgeordneten Schiefer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/9

Anfrage 78/M

Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Sie haben heute bereits zweimal erwähnt, dass das Defizit ohne das segensreiche Eingreifen der SPÖ auf 6 Prozent gestiegen wäre und 30 Milliarden Euro Neuverschuldung entstanden wären. Man kann jetzt sagen: Gott sei Dank hat die SPÖ eingegriffen und die ÖVP beim weiteren Schuldenmachen gehindert! Herzlichen Dank dafür! (Abg. Hörl [ÖVP]: Frechheit!) Allerdings kommt die Budgetkonsolidierung halt großteils einnahmenseitig, und wir verfolgen in letzter Zeit auch immer eine Diskussion um die Einnahmeseite und um neue Steuern – und Sie haben halt medial permanent die Diskussion um die Erbschaftssteuer lanciert, vor allem auch in den letzten Wochen, und zwar so massiv, dass wir der Meinung sind, das muss ja einen Hintergrund haben. 

Ich frage Sie jetzt aber konkret: 

„Halten Sie die von Ihnen permanent lancierte Diskussion um die Erbschaftssteuer als probates Mittel, um hohe Kapitalabflüsse von privatem und Unternehmenskapital ins Ausland zu verhindern?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Budgetsanierung das gemeinsame Ziel der Bundesregierung ist. Alle drei Parteien stehen dahinter. Wir haben uns gemeinsam auf zwei Bundesfinanzgesetze, auf die Bundesfinanzrahmengesetze geeinigt. Die Budgetsanierung ist ein zentrales Projekt der Bundesregierung, weil es eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist. 

Ich werde auf Ihre Frage dann gleich eingehen, aber Folgendes ist mir ganz, ganz wichtig: Es stehen alle Parteien der Bundesregierung hinter diesem Budgetsanierungsprozess. Warum? – Weil wir die Steuereinnahmen nicht in einem immer größeren Ausmaß für Zinszahlungen ausgeben werden. Allein das Budgetdefizit des vergangenen Jahres, obwohl wir schon saniert haben, produziert uns ab jetzt jedes Jahr zusätzliche Zinskosten von 500 bis 600 Millionen Euro. 500 Millionen Euro: Damit kann ich 10 000 Elementarpädagog:innen finanzieren! Die Bundesregierung will das Geld lieber in Bildung stecken als in Zinszahlungen – also es ist unser gemeinsames Projekt. (Beifall bei der SPÖ.)

Zweiter Punkt: Ich möchte dem Eindruck entgegenwirken, dass wir das Budget nur einnahmenseitig sanieren. Die Zahlen sind ja bekannt, die sind ja völlig transparent: Ein Drittel der Budgetsanierung kommt von der Einnahmenseite, zwei Drittel von der Ausgabenseite. Ich habe auch begründet, warum das sinnvoll ist: weil die Budgetsanierung gerecht sein muss und alle Bevölkerungsgruppen treffen muss, die im laufenden Jahr nicht von Staatsausgaben profitieren – vielleicht später irgendwann –; auch die muss man erfassen. Deshalb brauchen wir die Einnahmenseite, und es besteht völliger Konsens in der Bundesregierung darüber, dass das sinnvoll ist, dass das gerecht ist und dass das ökonomisch vernünftig ist. 

Zu Ihrer konkreten Frage, die die Erbschaftssteuer betrifft: Ich glaube, es wäre zunächst verfehlt, zu glauben, dass sich Vermögensteuern allgemein, aber die Erbschaftssteuer generell primär auf Unternehmen richten. Das sind ja keine Unternehmenssteuern, es sind Steuern, die Private zu tragen haben. Alle Steuern richten sich an Private. Wenn jetzt Private ein Unternehmen besitzen und das vererben, dann müssen wir über diese Zusammenhänge nachdenken. Dazu möchte ich sagen: Ich habe gerade eine längere Diskussion mit dem OECD-Generalsekretär, auch über diese Frage. Das Thema habe dort übrigens nicht ich aufgebracht, sondern er hat mich gefragt, warum wir keine Erbschaftssteuer haben – es haben nämlich 20 der 27 OECD-Mitgliedsländer Erbschaftssteuern, das ist etwas völlig Normales –, und ich habe ihm gesagt: Ja, es ist ohnehin nur eine Frage der Zeit, bis wir uns auch an die Normalität anpassen! (Beifall bei der SPÖ. – Heiterkeit bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

Zur Frage der Weitergabe von Unternehmen: Ich kenne die Regelungen in den 20 OECD-Ländern, die eine Erbschaftssteuer haben, in Bezug auf die Betriebsübergabe sehr genau. Alle haben dafür vorgesehen, dass es gewisse Gestaltungsspielräume geben muss, entweder mit einem extra Freibetrag – das findet man in einigen Ländern – oder – in praktisch allen Ländern – mit Stundungen, also man kann die Erbschaftssteuer, wenn es eine Unternehmensübergabe ist, über zehn Jahre abzahlen. Ich kenne kein Unternehmen auf der ganzen Welt, das in den Konkurs gegangen wäre, weil es die Erbschaftssteuer nicht zahlen konnte. Das gibt es nicht. Man hat also vorgesehen, dass das vernünftig gemacht werden kann, und das ist ja wirtschaftlich völlig sinnvoll. Niemand hat ein Interesse daran, dass ein Unternehmen im Erbfall verschwindet, also man kann da leicht Lösungen finden. Deshalb lautet mein Plädoyer immer, alle Fragen, auch die Erbschaftssteuerfrage, nur auf der sachlichen Ebene zu diskutieren, dann findet man immer Lösungen. 

Mir scheint aber ganz entscheidend, und auch das spricht, glaube ich, für eine Erbschaftssteuer, dass es eine Frage der Gerechtigkeit ist, ob man leistungslose Einkommen, die man ererbt, nicht besteuert und Leistungseinkommen aus Arbeit relativ hoch besteuert. Das ist natürlich leistungsfeindlich, ungerecht und wirtschaftsunfreundlich. Deshalb müssen wir hier auch zu einer Lösung kommen. Ich glaube, gerade die, die an Leistungen interessiert sind, werden schlussendlich dafür sein, eine Erbschaftssteuer einzuführen – vielleicht, weil man im Gegenzug die Leistungseinkommen aus Arbeit entlasten will. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? – Bitte, schön.

RN/9.1

Abgeordneter Mag. Arnold Schiefer (FPÖ): Die Zusatzfrage ist, dass man zu Ihren Ausführungen natürlich das gesamte Steuersystem betrachten muss, und auch die gesamte Steuerlast: Da ist Österreich schon jetzt, auch ohne Erbschaftssteuer, mit der Gesamtsteuerbelastung der Bevölkerung im europäischen Spitzenfeld, darum haben wir eben keine Erbschaftssteuer. 

Aber zur Zusatzfrage: Werden Sie dieses Thema Erbschaftssteuer auch bei den aktuell anstehenden Budgetverhandlungen zur Sprache bringen, vor allem aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation, der OeNB-Prognosen und der zu erwartenden Wifo-Prognosen? Ist es für Sie ein probates Mittel, die Budgetlöcher zu stopfen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Minister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass die Frage des Zusammenhangs Erbschaftssteuer und Abgabenquote eine indirekte ist. Also wenn es zum Beispiel so wäre – ich sage nicht, dass das so sein muss –, dass eine höhere Erbschaftssteuer zur Senkung der Einkommensteuer oder einzelner Einkommensteuersätze oder zu einer Lohnnebenkostensenkung oder was auch immer verwendet wird, dann ist das ein Abtausch, der Leistungsanreize erhöhen würde und gleichzeitig budgetneutral wäre. Da sind also alle Dimensionen feststellbar. Dann ist natürlich schon die Frage: Die Abgabenquote insgesamt sagt ja wenig aus, denn wir müssen uns die Abgabenquote nach einzelnen sozialen Gruppen anschauen. Die ist in Österreich relativ ausgeglichen. Ganz oben sozusagen, also wenn ich mir den Extremfall anschaue, Töchter oder Söhne, die nur vom Erbe der Eltern leben: Die haben klarerweise eine ganz, ganz geringe Abgabenquote; sie ist viel geringer als jene derer, die von Leistungseinkommen leben. Wenn ich in diesem Bereich die Abgabenquote erhöhe und sie für andere senke, dann haben wir insgesamt sozusagen eine starke Verbesserung. 

Was Ihre Frage zum Doppelbudget 2027/2028 betrifft, ob dort die Erbschaftssteuer eine Rolle spielen wird: Da ist die Antwort Nein. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage vonseiten des Herrn Abgeordneten Köllner. – Bitte schön.

RN/9.2

Abgeordneter Maximilian Köllner, MA (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Herr Finanzminister! Es wurde bereits vieles angesprochen. Um das von den Vorgängerregierungen hinterlassene Budgetloch zu sanieren, ist es eben notwendig, Ausgaben zu senken und gleichzeitig einen gerechten Beitrag auch von breiten Schultern einzufordern. Sie haben bereits vieles angesprochen, auch Fragen sind bereits dahin gehend ergangen. In Österreich ist das Einkommen aus Arbeit im Vergleich zu arbeitslosen Kapitalerträgen relativ hoch besteuert. Jetzt sind bereits einige Vorschläge gefallen. 

Wie stehen Sie persönlich im Sinne einer fairen Sanierung des Staatshaushaltes zu den aktuell zahlreich diskutierten Vorschlägen von Erbschaftssteuern, Vermögensteuern bis hin zu Millionärsteuern ?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also ich stehe – und ich habe nie einen Hehl daraus gemacht und habe seit vielen Jahrzehnten dazu geforscht – einem höheren Anteil von vermögensbezogenen Steuern sehr, sehr positiv gegenüber, weil ich es für wirtschaftsfreundlich und sozial gerecht halte. Ich glaube, dass Vermögensteuern ganz grundsätzlich, also vermögensbezogene Steuern - - Nein, lassen Sie mich vorher noch einen Satz sagen: Wir haben in den letzten 15 Jahren erheblichen Fortschritt in Bezug auf vermögensbezogene Steuern gehabt, weil insbesondere Vermögenseinkommen – also Kapitalerträge, realisierte Wertzuwächse bei Kapital – in den letzten Jahrzehnten, aufgrund der Steuerreformen Mitte der 2010er-Jahre deutlich stärker besteuert wurden. Da ist Österreich Vorbild im internationalen Vergleich, und da gibt es ja auch viel Nachfrage, also da ist Fortschritt erzielt worden. 

Vermögensbezogene Steuern müssen aus meiner Sicht drei Zielrichtungen haben: Das eine ist, sie müssen Aufkommen zur Finanzierung des Sozialstaates generieren und vielleicht die Möglichkeit implizieren, dass man in anderen Bereichen Steuerbelastungen senkt. Das ist sozusagen dieser budgetäre Bereich. Zum Zweiten müssen sie aber mehr zur Gerechtigkeit in der Verteilung des Steueraufkommens beitragen. Und zum Dritten – das ist aber keine Diskussion, die Österreich alleine führen kann – muss man bei Besteuerung ganz hoher Vermögen im Milliardenbereich – das ist eine intensive internationale Debatte – die Frage mitberücksichtigen, und so wird es auch diskutiert, dass Milliardäre auch aus demokratischer Sicht – wer hat welchen Einfluss auf die Gesellschaft?, so wird ja international viel diskutiert – besteuert werden sollten und könnten. 

Das sind drei Aspekte, die ich berücksichtigen würde, aber ich würde generell noch dazu sagen wollen, dass bei der Frage, wie wir den Sozialstaat der Zukunft finanzieren – mit deutlichen Herausforderungen bei Bildung, Pflege, Gesundheit –, insbesondere die Frage der Steuerstruktur berücksichtigt werden muss. Ich glaube, dass diese Fortsetzung der Politik, die die Vermögen stärker heranzieht und Leistungseinkommen aus Arbeit begünstigt, der richtige Weg ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 7. Anfrage, 73/M, jener des Herrn Abgeordneten Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/10

Anfrage 73/M 

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Herr Bundesminister, Österreich steht angesichts geringerer Wachstumszahlen und durchaus hoher Budgetdefizite vor der besonderen Herausforderung, in den Standort zu investieren. Da will ich Sie fragen: Welche Rolle messen Sie dabei, gerade im Hinblick auf die Stärkung von Innovation und industrieller Wertschöpfung, der Forschungsprämie bei?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut: 

„Österreich steht angesichts schwacher Wachstumszahlen und hoher Budgetdefizite vor der Herausforderung, gezielt in den Standort zu investieren – welche Rolle messen Sie dabei der Forschungsprämie als Instrument zur Stärkung von Innovation und industrieller Wertschöpfung bei?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Wenn ich bei großen Unternehmen auf Betriebsbesuchen bin, stelle ich immer die Frage: Warum habt ihr hier investiert? Zum Beispiel war ich zuletzt – ich glaube, vor eineinhalb Wochen – bei Boehringer Ingelheim im 12. Bezirk. Die haben in den letzten zehn Jahren 1 Milliarde Euro am österreichischen Standort investiert – ein extrem forschungsintensives Unternehmen an der Spitze Europas –, und wir können uns auch im gesundheitspolitischen Bereich hier große Ergebnisse erwarten, weil dort viel gearbeitet wird. Ich stelle dort die Frage: Warum macht ihr das in Österreich?, und dann kommen drei Antworten:

Das eine ist: Hier gibt es gut ausgebildete Arbeitskräfte, gerade in diesem Bereich Lifesciences. Das Zweite ist: Ihr habt eine gute Infrastruktur, in Wien funktioniert der öffentliche Verkehr und so weiter. Am wichtigsten aber, wird dann immer gesagt, ist die Forschungsprämie. Die 14 Prozent Forschungsprämie sind der wichtigste Anreiz, in Österreich zu investieren; ein großer Fortschritt, der da über viele Jahre hinweg gelungen ist, und das kann man wirklich auch daran messen, dass wir bei der Forschungsquote in Österreich, bei der wir einmal weit hinten waren – also wir waren bei einer Forschungsquote von 1 Prozent am BIP; ich habe es jetzt nicht mehr genau im Kopf, aber sicher in der unteren Hälfte der OECD-Länder –, jetzt mit 3,3 Prozent Forschungsquote an der Spitze der OECD-Länder liegen, gleichauf, ich glaube, mit Schweden, und irgendein drittes Land, ein skandinavisches Land, wird noch in unserer Größenordnung sein. Das ist wesentlich auch der Forschungsprämie zuzuschreiben – neben den hohen Forschungsausgaben des öffentlichen Sektors, die zusätzlich passieren.

Das heißt, ich glaube, dass die Forschungsprämie ein ganz wichtiger Beitrag zur Absicherung des Standorts und zur Wettbewerbsfähigkeit ist. Die Evaluierungen – die letzte ist leider schon eine Zeit her, 2017, glaube ich – durch das IHS in Bezug auf die Forschungsprämie sind ja auch sehr positiv ausgefallen, auch was die Effekte auf die Ansiedlung und den Standort betrifft. 

Vielleicht nur noch die Zahlen: Die Forschungsprämie ist gut, sie ist aber auch teuer. Im Budget kostet uns die Forschungsprämie 1,2 Milliarden Euro pro Jahr. Ich finde, das sind gut investierte 1,2 Milliarden Euro, weil sie den Standort stärken, und ich werde deshalb alles dafür tun, dass wir selbst im Zuge der Budgetsanierung die Forschungsprämie erhalten können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Hörl [ÖVP].)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

RN/10.1

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Das heißt – aus Ihrem letzten Satz zu schließen –, Sie schließen eigentlich aus, dass im Zuge der Budgetkonsolidierung die Forschungsprämie eingeschränkt oder verringert wird, wenn ich das richtig verstehe?

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Am Beginn der Budgetverhandlungen schließe ich grundsätzlich gar nichts aus, aber ich werde mich dafür einsetzen, dass die Forschungsprämie erhalten bleibt – und so, wie ich meine Koalitionspartner und -partnerinnen kenne, wird das auch entsprechend umgesetzt werden können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Für eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Hofer. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/10.2

Abgeordneter MMag. Markus Hofer (NEOS): Danke für das Wort. – Guten Morgen, Herr Bundesminister! Es freut mich sehr, dass wir den Morgen mit einer klaren, bestätigenden Aussage zum Thema Forschungsprämie – so wichtig für den Standort und einen innovativen Standort! – beginnen, und ich erlaube mir, mit einer kurzen Zusatzfrage auf diesem Thema draufzubleiben: In der Industriestrategie wurde ja als eine von den vielen Maßnahmen auch die Weiterentwicklung des Systems der Forschungsprämie, auch die Entbürokratisierung, in Aussicht gestellt. 

Eine zweite Frage, die in einen ähnlichen Bereich der Innovation geht: Als Maßnahme wurde ja auch in Aussicht gestellt, dass die Aufwendungen im Bereich der Innovation, der Forschung und der Ausbildung in den Schlüsseltechnologien eine besondere zusätzliche steuerliche Anrechnung erfahren werden.

Dürfte ich Sie fragen, welche konkreten Umsetzungsmaßnahmen zu diesen zwei Themen für dieses Jahr oder gegebenenfalls für das nächste oder die folgenden Jahre geplant sind? – Danke sehr.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Was jetzt die Forschungsprämie betrifft – also den ersten Teil der Frage –, ist es so, dass wir schauen wollen, dass diese möglichst unbürokratisch umgesetzt werden kann. Ich glaube, grundsätzlich ist sie ein Instrument, das wenig Bürokratie auslöst – denn die Voraussetzungen sind klar: wir haben die 14 Prozent auf die Aufwendungen –, aber im Detail klagen einzelne Firmen da und dort sozusagen Probleme oder hohen Aufwand ein, und dem werden wir uns im Laufe des Jahres noch widmen. 

Ich glaube also, grundsätzlich ist es ein sehr effizientes Instrument, aber selbst sehr effiziente Instrumente können weiter verbessert werden, und das werden wir im Detail tun. Wir sind da mit den Firmen auch im guten Gespräch, weil die, die die Forschungsprämie in Anspruch nehmen, ja am besten wissen, was sie brauchen würden, damit das sozusagen unbürokratisch passieren kann.

Was den zweiten Bereich, die Förderung von Schlüsseltechnologien, betrifft, so halte ich es eigentlich für das wichtigste Instrument, die direkten Förderungen an die Schlüsseltechnologien anzupassen. Wir haben in den drei Bereichen der direkten Förderungen, also FWF, AWS und FFG – alle nicht in meinem Zuständigkeitsbereich, also ich muss schon ein bisschen aufpassen, dass ich nicht zu sehr in fremdem Terrain wildere –, recht hohe Aufwendungen. Grundsätzlich sind das gute Instrumente, aber ich habe die Industriestrategie schon so verstanden, dass wir damit, dass wir neun Schlüsseltechnologien festlegen – und ich glaube, es sind gute Technologien, wo Österreich stark ist und weiter stark werden kann, wir sind ja auch einer der innovativsten Standorte der Welt –, auch die direkten Förderungen auf die neun Schlüsseltechnologien konzentrieren, wo sie eben den besten Effekt haben sollten. Das heißt, wir werden sozusagen von Gießkannenförderungen, die es da und dort noch gibt, möglichst wegkommen müssen, um uns auf die Schlüsseltechnologien zu konzentrieren. Das würde ich für den Schwerpunkt halten. Die Industriestrategie wird ja erst dann in Details abgehandelt, aber das wäre der Weg, den ich für vernünftig und angesichts der Schwerpunktsetzungen eigentlich für folgerichtig halte. 

Bei steuerlichen Förderungen würde ich in dem Fall ein bisschen vorsichtig sein, weil diese dann gegebenenfalls zu vielen Mitnahmeeffekten neigen. Da würde ich eher auf die direkte Forschungsförderung setzen, die die Schlüsseltechnologien stärkt. Im Detail kann man grundsätzlich aber über alles reden, im Zuge der Budgetsanierung ist es natürlich ziemlich schwierig. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt vonseiten des Herrn Abgeordneten Linder. – Bitte schön.

RN/10.3

Abgeordneter Maximilian Linder (FPÖ): Danke. – Herr Finanzminister, Sie haben heute mehrfach betont, wie wichtig es ist, zielgerechte Förderungen und Prämien auszuzahlen. In der vergangenen Periode sind jedoch einige Zahlungen und Förderungen mit österreichischen Steuergeldern wie etwa die folgenden geflossen – ich möchte einige erwähnen –: „Förderung von Fußball für Mädchen in Tahoua, Niger“: 15 000 Euro; „Soziale Teilhabe durch Sport in Bo, Sierra Leone“: 50 000 Euro; „Inklusiver Sport für [...] saharauische Geflüchtete“ in der Westsahara: 25 000 Euro; "Gewaltprävention und Bewusstseinsstärkung durch Sport [...] in Tshumbe", Demokratische Republik Kongo: 50 000 Euro; „Muslimische Jugend Österreich“, „Wintercamps“: 492 000 Euro; „Muslimische [...] Pfadfinder“, „Gemeinsam extrem sportlich“: 500 000 Euro. Der Film für den SPÖ-Parteiobmann Andreas Babler wurde insgesamt mit 530 000 Euro gefördert, davon Bundesförderung: 350 000 Euro; und der Vizekanzler hat heuer für einen Pornofilm schon 8 000 Euro ausgezahlt. 

Wenn das alles auch nicht Ihre direkten Förderungen sind, dennoch meine Frage an Sie als Hüter des Geldes: Was wollen Sie tun, damit in Zukunft die Gelder den heimischen gemeinnützigen Vereinen zugutekommen und nicht ins Ausland fließen oder dem SPÖ-Parteiobmann für einen PR-Film gegeben werden?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister. 

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter, all die Detailförderungen, die Sie genannt haben, fallen überhaupt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich, und ich habe es vorhin auch ganz klar ausgeführt: Was ich für entscheidend halte und was wir im BMF auch als Aufgabe übernommen haben und abliefern – jede Aufgabe, die wir übernehmen, liefern wir auch ab –, ist: Grundsätze für Förderungen zu entwickeln, zu schauen, was überhaupt gestaltbar ist, und den einzelnen Ministerien, die für die einzelnen Förderungen zuständig sind, einen Leitfaden zu geben und Grundprinzipien zu geben, mit denen sie ihre Förderungen abwickeln. Entscheiden müssen sie selber, es sind ihre Förderungen. 

Wenn ich aber daran denke, welch tolle Rolle der Sport in Österreich gespielt hat, um junge Leute weiterzuentwickeln, um den Spitzensport zu fördern – dass wir überall Olympiasieger und Weltmeister haben, ist darauf zurückzuführen, dass wir im Schulsport beginnen und dem Sport so große Aufmerksamkeit widmen –, dann wünsche ich auch den Kindern in der ganzen Welt – insbesondere den Mädchen –, dass sie diesen Aufstieg so erfahren können. Darum glaube ich, dass es grundsätzlich gut begründete Förderungen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 8. Anfrage, 76 M, das ist jene der Frau Abgeordneten Teiber. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/11

Anfrage 76/M

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Finanzminister, Sie haben ja schon zuvor bei der Beantwortung einer Frage die Betrugsbekämpfung angesprochen. Die Betrugsbekämpfung hat ja erfreulicherweise in ganz prominenter Weise Eingang ins Regierungsprogramm gefunden – im Interesse und zum Vorteil der ganz großen Mehrheit der österreichischen Bevölkerung. 

Ich möchte Sie fragen: Wie hoch ist das Ergebnis des Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung im Bundeshaushalt?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut: 

„Wie hoch ist das Ergebnis des 2025 im Regierungsprogramm beschlossenen Maßnahmenpakets zur Betrugsbekämpfung im Bundeshaushalt?“ 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Die Betrugsbekämpfung stellt einen der Reformschwerpunkte der Bundesregierung dar. Ich möchte immer wieder darauf hinweisen, dass die Bundesregierung schon große Reformen umgesetzt hat und sich solche in Umsetzung befinden. Ich habe vorhin die Fördertaskforce ausführlich geschildert. Das ist eine wesentliche Reform, die wir hier zustande gebracht haben. Das Gleiche gilt für die Betrugsbekämpfung. 

Was streben wir mit der Betrugsbekämpfung an? – Da wird man oft nur sagen: zusätzliches Steueraufkommen!, aber das steht gar nicht im Mittelpunkt. Das wichtigste Ziel der Betrugsbekämpfung ist der Dienst an der weitaus überwiegenden Zahl der ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Die müssen das Gefühl haben: Jemand, der eine ähnliche ökonomische Situation wie ich hat, der zahlt ungefähr gleich viel an Steuern, denn sonst ist man selber nicht mehr bereit, die Steuern zu zahlen, und wir wissen, dass wir die Finanzierung des Staatshaushalts brauchen. Es ist also eine Stärkung der Steuermoral, die das Hauptziel der Betrugsbekämpfung darstellt. 

Im BMF versuchen wir – wie üblich –, ganz sachorientiert und faktenorientiert an alle Fragen heranzugehen. Bei der Frage der Betrugsbekämpfung wurde die ich weiß nicht wie vielte Taskforce eingesetzt, in der die Expertinnen und Experten die Grundlagen ausarbeiten und dann Vorschläge machen, und dann verhandeln wir auf der politischen Ebene die Umsetzung dieser Vorschläge. Genau so, finde ich, soll faktenbasierte Politik funktionieren.

Wir haben das erste Paket in der Betrugsbekämpfung ja bereits gesetzlich umgesetzt. Wir erwarten im heurigen Jahr ein Aufkommen von zusätzlich 270 Millionen Euro, und ich möchte an ein paar wesentliche Dinge erinnern, die hier gelungen sind: die Abschaffung des Vorsteuerabzugs bei Luxusimmobilien – allein diese Maßnahme, sagen uns die Expertinnen und Experten des Hauses, wird uns 100 Millionen Euro zusätzliches Steueraufkommen bringen –; die Erweiterung der Auftraggeberhaftung im Baubereich bei Arbeitskräfteüberlassung; der stärkere Informationsaustausch mit unseren europäischen Partnern, was Kryptowährungen und die Einkommen daraus betrifft.

Ich möchte aber darauf hinweisen, ich bin ganz optimistisch, dass wir die 270 Millionen Euro im heurigen Jahr bekommen. Vielleicht noch ein Punkt: Es ist gar nicht so einfach, das sozusagen zu messen, und wir bemühen uns deshalb, die Finanzämter mit neuen Zielwerten auch so auszustatten, dass sie darauf achten, was an zusätzlichem Aufkommen einzelnen legistischen Maßnahmen zuzurechnen ist. Aber der größte Teil des zusätzlichen Steueraufkommens ist ja der indirekte Effekt, also wenn es gelingt, die Steuermoral zu heben und den Leuten, die vielleicht in die Versuchung kommen, die Registrierkasse nicht einzuschalten – das sind sicher ganz wenige Fälle, aber doch manche, weil wir es immer wieder aufdecken –, zu vermitteln: Das zahlt sich nicht aus, weil die Finanz draufkommt!, dann ist ja das Steueraufkommen um ein Vielfaches höher, weil die Leute gar nicht in Versuchung geraten, und auch das ist ein wichtiger Teil und ein wichtiges Ziel dieser Gesetze. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Wöginger [ÖVP].)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Schwaighofer [FPÖ]: Herr Minister! Wer A sagt, muss auch - -! – Entschuldigung!) – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sie haben in Wahrheit meine angedachte Zusatzfrage, warum die Betrugsbekämpfung so enorm wichtig ist – auch aus moralischen Gründen –, eigentlich schon beantwortet, aber ich möchte nachfragen, ob es in irgendeiner Form eine Einschätzung der quantitativen Wirkung, des Ausmaßes, was eben die Abschreckung betrifft, gibt, ob man da auf irgendetwas zugreifen kann.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Es gibt ja eine Reihe von internationalen Untersuchungen, die sich auf die Frage beziehen, wie groß die Steuerlücke insgesamt ist. Das wäre gewissermaßen das Potenzial, und dann kann man schauen, wie man sich der Ausschöpfung des Potenzials nähert. – Und da sagen die internationalen Untersuchungen – wir haben eine ganz große Bandbreite –: Österreich hat einen relativ geringen Anteil bei Umsatzsteuerbetrug im Vergleich zu anderen Ländern – da sind wir schon relativ effizient. Ich glaube, dass die Registrierkassa einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet hat, da sehr effizient zu sein. In anderen Bereichen haben wir noch ein gewisses Aufholpotenzial, das ist insbesondere auch bei Einkommen so, aber wir können jetzt nicht beziffern, wie groß in Österreich das Volumen der Steuerlücke tatsächlich ist. Wir haben auch nicht vor, eine eigene Studie dazu zu machen. Wir schauen uns die wissenschaftliche Literatur an und versuchen, auf dieser Basis dann auch unsere Maßnahmen zu setzen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Schwaighofer. – Bitte.

Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Herr Minister, die Frage hat mir schon unter den Fingern gebrannt, daher war ich fast ein bisschen zu schnell, und zwar: Wer A sagt, muss auch B sagen können! Zur Betrugsbekämpfung gehört ja auch der Sozialbetrug dazu. Experten sprechen davon, dass seit 2015 ein Schaden im Milliardenbereich passiert ist, nämlich dadurch, dass Steuergeld der österreichischen Steuerzahler verwendet wurde, um Völkerwanderer zu finanzieren. Da hat es offensichtlich immer wieder große Verfehlungen gegeben.

Haben Sie in diesen budgetär so angespannten Zeiten das Gefühl, die Bundesregierung tut genug, damit das österreichische Steuergeld auch den Österreichern zur Verfügung steht und dafür eingesetzt wird und nicht in aller Herren Länder weiterverteilt wird, über Flüchtlinge und so weiter?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Die bisherigen Fragen haben sich ja auf den Steuerbetrug bezogen, die Bundesregierung ist aber stark dahinter, auch im Bereich Sozialbetrug im weiteren Sinn – Lohndumping und ähnliche Dinge – ganz aktiv zu sein. Wir hatten im Finanzministerium erst vor, ich glaube, vier Wochen eine Enquete, im Rahmen derer die Expertinnen und Experten des Sozialministeriums gemeinsam mit jenen des Finanzministeriums zusammengesessen sind und darüber beraten haben, wie wir da besser werden können. Hier ist ein erheblicher Bedarf vorhanden, bestimmt auch im unmittelbaren Bereich des Sozialbetrugs, aber von dem Experten oder der Expertin, die nachgewiesen hätte, dass durch Migration Milliarden folgen im Sozialbetrug, würde ich gerne die Unterlagen bekommen. (Abg. Schwaighofer [FPÖ]: Milliarden! Schicke ich Ihnen!) Vielleicht kommen wir da weiter. 

Wir sind gegen jeden Betrug, den es gibt, und werden allem nachgehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Obernosterer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke vielmals, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, das betrifft genau das Thema, zu dem ich Sie eigentlich auch fragen wollte: die Aktivitäten im Bereich der Betrugsbekämpfung, was in welchem Ausmaß in letzter Zeit gemacht worden ist. Sie haben das jetzt eigentlich eh schon, was das Unternehmertum betrifft, im Großen und Ganzen beantwortet, außer es ist noch etwas offen, dann könnten Sie mir noch sagen, was da noch geplant ist.

Das zweite Thema: Wir wissen aber auch – wir wollen nicht von Milliarden Euro reden, aber trotzdem ist es eine gewisse Größenordnung –, Sozialbetrug betrifft nicht nur Ausländer, Asylanten oder sonst irgendwelche Menschen, sondern generell den Sozialbereich. Ich weiß, da ist die Palette viel breiter und das ist natürlich von finanzieller Seite her wesentlich geringer, nicht so hoch, und der Aufwand ist relativ groß, aber: Was ist auch da zusätzlich angedacht oder ist von Ihnen etwas Zusätzliches angedacht, um auch diesen Sozialbetrug einzudämmen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also grundsätzlich noch einmal: Ich bin persönlich und auch in meiner Funktion gegen jede Form des Betrugs, weil es das Gemeinwesen schwächt; das ist ja klar. Also wir müssen jeder Form des Betrugs nachgehen, wo immer er passiert. Jetzt konzentriere ich mich natürlich auf meine Zuständigkeitsbereiche und das ist Steuerhinterziehung, Steuervermeidung, und meine Expertinnen und Experten sind sozusagen die, die die Vorschläge für diesen Bereich ausarbeiten. Aber ich weiß, dass auch im Sozialbereich umfangreiche Diskussionen stattfinden. Und bei der Enquete, die wir veranstaltet haben – die ja nur der Auftakt war, um die Fragen der Bekämpfung des Steuerbetrugs mit jenen der Bekämpfung des Sozialbetrugs und Lohndumpings zusammenzuspannen –, hat sich für mich gezeigt, dass es da sozusagen erhebliches Potenzial gibt, hier noch weiterzukommen. 

Das Sozialministerium muss in seinem Bereich die Dinge machen, wir machen sie in unserem, und wenn wir gut miteinander verschränkt sind und miteinander diskutieren, haben wir auch noch einen darüber hinausgehenden Vorteil. Ich bin in jedem Fall da zu allem bereit, weil wie gesagt Betrugsbekämpfung zentral und wichtig ist. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schwaighofer [FPÖ]: Danke vielmals!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Tomaselli. – Bitte schön.

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Was kosten uns Reiche? Was kosten uns Reiche, Herr Finanzminister? Was kosten uns Reiche? Was kostet die Republik jährlich Steuerhinterziehung und Steuervermeidung? (Zwischenrufe bei den NEOS.) Während der Sozialbetrug laut Innenministerium zu 99 Prozent erhoben und auch bekämpft wurde und von ebendiesem auf ungefähr 23,4 Millionen Euro beziffert wird, kennen wir bei der Steuerlücke nur Schätzungen, und die besagen, die Steuertricks der Reichen kosten uns mindestens das 200-fache des Sozialbetrugs, mindestens 5 Milliarden Euro. 

Und jetzt haben Sie vorhin die Antwort gegeben: Das Finanzministerium kann das nicht genau beziffern. – Dafür habe ich leider kein Verständnis, denn andere Länder können das sehr wohl genau berechnen. Ein Finanzministerium muss doch wissen, was dem Finanzministerium und damit uns allen zusteht. 

Deshalb stelle ich noch einmal die Frage an Sie: Wie hoch ist die Steuerlücke – denn wir müssen ja auch einschätzen können, ob Ihre 270 Millionen Euro ein guter Schritt sind – und wann wird verdammt nochmal diese himmelschreiende Steuerungerechtigkeit endlich abgeschafft?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also ich bin der, der versucht, die Steuerungerechtigkeit abzuschaffen. Ich weiß nicht, ob Sie sich erinnern können, dass ja eine Vorgängerbundesregierung das gemacht hat, was diese Bundesregierung gemacht hat, nämlich die Bekämpfung von Steuerbetrug in den Mittelpunkt zu stellen. Es ist ein gemeinsames Projekt, das von allen drei Parteien getragen wird. Wir haben den ersten Schritt legistisch schon umgesetzt, die zweite Vorlage wird in diesem Jahr noch kommen. Insgesamt haben wir uns vorgenommen, ein Aufkommen von 450 Millionen Euro zu erzielen. 

Frau Abgeordnete, die Steuerlücke wird niemals genau festgestellt werden können. Deshalb ist sie ja eine Lücke sozusagen. Wir können ja nicht im Detail wissen, wie viel hinterzogen wird, denn wenn wir es wissen würden, wäre die Hinterziehung schon abgestellt. Dann wäre sie null, wenn wir das genau wüssten. (Heiterkeit bei Abgeordneten der SPÖ. – Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es gibt natürlich internationale Studien, ich habe auf die OECD hingewiesen, ich habe auf die Kommission hingewiesen. Es gibt eben die Studie zu den indirekten Steuerbetrugsfällen, insbesondere bei der Mehrwertsteuer, und da sagt die Kommission, dass man da im höheren zweistelligen Milliardenbetrag ist. Warum? – Weil da der Karussellbetrug innerhalb des Binnenmarktes eine große Rolle spielt. Wir gehen dem in Zusammenarbeit mit der europäischen Staatsanwaltschaft ganz genau nach. Da braucht es die Zusammenarbeit innerhalb der EU, und wir tun da, so viel wie wir können. 

Die Steuerlücke insgesamt ist aber eben nicht genau feststellbar. Wir wissen aus internationalen Untersuchungen, dass Steuerbetrug primär in den oberen Einkommensgruppen stattfindet – dazu gibt es umfangreiche Studien in den skandinavischen Ländern –, das ist eindeutig belegt. Es gibt eine ganz gute wissenschaftliche Studie mit norwegischen Daten, und dort war das Ergebnis, wenn ich mich recht erinnere, dass in der obersten Einkommensgruppe mehr als 30 Prozent der Betrugs- und Vermeidungsfälle stattfinden und dass man deshalb dort genau hinschauen muss, und genau das tun wir. Wir machen unsere Politik auf Basis der wissenschaftlichen Literatur und der internationalen Zusammenarbeit, und ich glaube, das ist gut so.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 9. Anfrage, 79/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Fürtbauer. – Bitte Herr Abgeordneter.

RN/12

Anfrage 79/M

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Die Regierung verkauft die kommende Mehrwertsteuersenkung auf gewisse Lebensmittel als die große Entlastung für die Bürger. Die Liste ist gelinde gesagt etwas vegetarierlastig. In Zukunft kostet 1 Liter Milch 1,43 Euro statt 1,50 Euro. Ob das die große Entlastung der Bürger ist, soll jeder für sich selbst entscheiden. 

Was durch die Maßnahme sicher entsteht, sind Kosten für Betriebe, denn während meiner Meinung nach die Entlastung für die Bürger überschaubar bleibt, müssen die Unternehmer im Land ihre Systeme umbauen, Artikel neu anlegen, umstellen, Registrierkassen und Verkaufsautomaten neu programmieren. Selbst große Handelsketten – letzte Woche war der Spar-Chef in den Medien – sprechen von Kosten in Millionenhöhe betreffend den Aufwand für die Umstellung; bei kleinen Betrieben sind die Kosten für mich schwer abschätzbar. Somit wird ein Teil der angeblichen Entlastung gleich wieder aufgefressen (Unruhe im Saal – Präsident Rosenkranz gibt das Glockenzeichen), weil die Firmen diese Kosten kalkulieren müssen. 

Daher meine Frage: Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Umstellung der Registrierkassen auf die geplante Mehrwertsteuer in der Höhe von 4,9 Prozent für alle Lebensmittelhändler?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Wie hoch schätzen Sie die Kosten für die Umstellung der Registrierkassen auf die geplante Mehrwertsteuer in Höhe von 4,9% für diverse Lebensmittel?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Zunächst möchte ich darauf hinweisen, Herr Abgeordneter, dass die Mehrwertsteuersenkung nur eines der Instrumente ist, um die Lebenshaltungskosten der Bürger zu entlasten. Sie bringt, wenn sie dann am 1. Juli in Kraft tritt, eine Entlastung und eine Dämpfung der Inflationsrate von ungefähr 0,2 Prozent. 

Insgesamt hat die Bundesregierung in den Bereichen Haushaltsenergie, Industriestrom, Mieten und Nahrungsmittel Maßnahmen gesetzt, die die Inflationsrate nach Aussagen der Wirtschaftsforscherinnen und -forscher um ungefähr 1 Prozentpunkt dämpfen werden. Ich halte das bei Weitem nicht für vernachlässigbar. Also wenn die Inflationsrate laut den aktuellen Prognosen bei 2,5 Prozent liegt und wir können die Inflation um 1 Prozentpunkt dämpfen, dann ist das nennenswert. Das ist ein großer Umfang, und die Bundesregierung wird mit ihrer sehr gezielten Politik auch in diesem Bereich sehr erfolgreich sein. (Beifall bei der SPÖ.)

Was die konkrete Frage der Umstellung der Registrierkassen auf den neuen Mehrwertsteuersatz von 4,9 Prozent auf Grundnahrungsmittel betrifft, so sind wir in engem Austausch mit dem Arbeitskreis Kassensoftware – ich glaube, so heißt der – in der Wirtschaftskammer. Wir sind also mit den betroffenen Unternehmen und ihrer Interessenvertretung in laufendem Austausch. Es sollen für die Firmen nicht Kosten in überbordendem Ausmaß entstehen und sie werden insgesamt auch sehr niedrig sein. 

Sie müssen ja bedenken, dass die Firmen bei den Registrierkassen alle Rahmenverträge in Form eines Wartungsvertrages haben, und dann passiert im Zuge des Wartungsvertrages die Umstellung von selbst. Bei ganz kleinen Unternehmen kann es sein, dass diese das vielleicht nicht haben, wenn sie ganz veraltete Registrierkassensysteme haben, aber ab dem Jahr 2027 müssen sie sowieso neue Registrierkassensysteme anpassen, wenn diese den Standards sozusagen nicht mehr entsprechen. 

Wir sind bemüht, die Kosten niedrig zu halten. Ich halte sie nicht für besonders hoch.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage?

Abgeordneter Michael Fürtbauer (FPÖ): Herr Finanzminister! Auf der einen Seite sprechen wir von Entlastungen, auf der anderen Seite ist es budgetneutral. Wie diese 400 Millionen Euro inflationsdämpfend sein wollen, diese Frage erschließt sich mir nicht ganz. Sie senken auf der einen Seite die Mehrwertsteuer, holen sich aber auf der anderen Seite über die Plastikabgabe und die Paketabgabe diesen Entfall wieder zurück. Niemand weiß bis heute, wie diese Abgaben tatsächlich aussehen werden. Insgesamt sprechen wir von rund 400 Millionen Euro. 

Das heißt im Klartext, Sie versprechen eine Entlastung für die Bürger und auf der anderen Seite holen Sie sich diese über die Abgaben wieder zurück. 

Daher meine Frage: Gibt es bereits konkrete Vorschläge, wie die Umsetzung der Gegenfinanzierung genau aussieht, insbesondere zur Plastikabgabe und zur Abgabe betreffend Drittstaatpakete, und wie hoch werden diese Abgaben tatsächlich ausfallen und wie werden sie in Zukunft eingehoben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Das Finanzministerium und die Bundesregierung arbeiten Schritt für Schritt die Dinge ab, die sie sich vorgenommen haben. Wir haben, wie Sie wissen, das Gesetz betreffend die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel schon in Begutachtung geschickt. Wir werden als Nächstes die Plastikabgabe in Begutachtung schicken, dann folgt die Paketabgabe, so wie es die Bundesregierung vereinbart hat, und wie ich Ihnen hier auch immer sozusagen versichern kann: Diese Maßnahme ist budgetneutral. Ich hätte der Mehrwertsteuersenkung nicht zugestimmt, wenn es nicht eine vollständige Gegenfinanzierung geben wird. Die werden wir im Zuge der Begutachtung – wir sind in der Ausarbeitung des Gesetzes – entsprechend vorlegen, und dann werden wir das anhand des Gesetzes im Detail diskutieren. Ich werde Ihnen aber nicht, bevor sozusagen die Dinge in die Begutachtung gehen, die Details nennen können. 

Ich möchte nur darauf hinweisen, dass die Abgabe auf nicht recyceltes Plastik einen wichtigen ökologischen Aspekt hat und auch in dieser Hinsicht wertvoll ist. Wir versuchen immer, Doppeleffekte zu erreichen, und deshalb wird auch die Paketabgabe eine Art indirekte Förderung für den stationären Handel sein, weil wir glauben, dass dieser durch diese ganzen internationalen Bestellungen über das Internet zunehmend unter Druck geraten ist. Also auch das hat einen positiven Zusatzeffekt auf die österreichische Wirtschaft. Wir versuchen immer, mindestens zwei Fliegen auf einen Schlag zu treffen, und normalerweise schafft die Bundesregierung bei einzelnen Maßnahmen sogar mehr als zwei Fliegen. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage gibt es vonseiten des Herrn Abgeordneten Stark. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Christoph Stark (ÖVP): Grüß Gott, Herr Minister! Die letzten Jahre haben ja gezeigt, dass die Menschen in Österreich durch die Inflation und die Kostensteigerungen sehr unter Druck geraten sind und dass sich viele Menschen in der Finanzierung ihres Lebens wirklich schwertun. Dazu kommt, dass die allgemeine Meinung ist, dass die Regierung für die Menschen in diesem Lande nicht genug tut – das haben wir eben gehört: was wir alles nicht tun, oder was die Regierung nicht alles tut. 

Sie haben das zwar schon angedeutet, aber ich bitte Sie noch einmal um die Konkretisierung Ihrer Aussage, welche Maßnahmen die Bundesregierung neben der Umsatzsteuersenkung auf ausgewählte Grundnahrungsmittel gesetzt hat, um die Inflationswirkung für den durchschnittlichen Arbeitnehmer und die durchschnittliche Arbeitnehmerin zu dämpfen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Den massiven Anstieg der Lebenshaltungskosten haben wir als zentrales Problem erkannt, und dem widmet sich die Bundesregierung. Im Zuge der Budgetsanierung haben wir eingeschränkte Spielräume, und deshalb müssen wir sehr gezielt und strategisch vorgehen, und deshalb hat die Bundesregierung drei, mittlerweile vier Bereiche ausgewählt, in denen sie wirklich gezielt intervenieren will. 

Das ist der Bereich der Haushaltsenergie oder der Energiekosten generell. Da haben wir umfangreiche Maßnahmen gesetzt, von der Senkung der Elektrizitätsabgabe über den Industriestrompreis bis hin zum Sozialtarif bei Strom mit 6 Cent pro Kilowattstunde. Ich möchte auch – das ist keine Maßnahme der Bundesregierung, sondern der Energieversorgungsunternehmen, aber man sieht, in welch gutem Austausch wir sind – den Österreichtarif beim Verbund erwähnen; auch die EVN und auch die Steirer werden da nachziehen, die Oberösterreicher werden da nachziehen. Da sind also umfangreiche Maßnahmen gerade im Energiebereich gelungen, auf die ich extra hinweisen möchte. 

Das Zweite ist der Bereich der Mieten: Da gibt es die Mietpreisbremse bereits seit 1. April 2025, und die zweite Etappe tritt am 1.4. dieses Jahres in Kraft. Dann gibt es die Steuersenkung für Grundnahrungsmittel, die wir eben besprochen haben, und jetzt den Effekt bei den Spritpreisen.

Wenn wir das alles zusammennehmen – im Bereich der Haushaltsenergie ungefähr 0,2 bis 0,3 Prozentpunkte, bei den Mieten ungefähr 0,2 Prozentpunkte, bei den Nahrungsmitteln 0,2 Prozentpunke, jetzt beim Spritpreis ungefähr 0,2 Prozentpunkte Inflationsdämpfung –, so kommen wir – das muss man immer vorsichtig formulieren, weil im Detail die Frage der Überwälzung zu klären ist – auf einen inflationsdämpfenden Effekt von 1 Prozent, und das ist wirklich substanziell.

Also ich glaube, die Bundesregierung erreicht angesichts der knappen Kassen – wir berücksichtigen ja im Unterschied zu manchen Teilen der Opposition immer, dass wir eine Budgetbeschränkung haben, dass wir nicht einfach Milliarden hinausschmeißen können, ohne sie zu finanzieren – ganz, ganz viel, weil wir eben sehr effizient und sehr gezielt arbeiten.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Herrn Abgeordnetem Stich.

Abgeordneter Paul Stich (SPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Guten Morgen Herr Bundesminister! Sie haben bereits ausgeführt, dass der Kampf gegen die Inflation eine zentrale Priorität dieser Bundesregierung ist, und haben bereits aufgezählt, welche Maßnahmen gesetzt worden sind. 

Jetzt sieht man, dass das Teuerungsthema in Österreich wieder größer zu werden droht, gerade angefacht durch den Krieg im Nahen Osten, den die Kriegstreiber dieser Welt vom Zaun gebrochen haben. Wir haben bereits in den Plenarsitzungen dieser Woche sehr intensiv unter anderem über den Spritpreis diskutiert und darüber, wie man da nicht nur zusieht, sondern als Bundesregierung auch proaktiv eingreifen kann. Klar ist, wir als Österreich alleine werden diese Preisschocks nicht abstellen können, aber wir können unser Möglichstes tun, um sie zu beschränken.

Meine Frage ist daher: Welche weiteren Maßnahmen zur Bekämpfung eines möglichen Inflationsanstiegs sind in der Bundesregierung vorgesehen beziehungsweise denkbar?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Also ich glaube, wir haben einen großen Vorteil bei dieser Energiekrise – wobei ich noch einmal betonen muss: Sie kommt von außen, wir haben sie sozusagen importiert, und die wichtigste Maßnahme, um diese Energiekrise zu beenden, ist, den Krieg morgen zu beenden. Dann wäre uns allen auf der ganzen Welt geholfen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir haben aber den großen Vorteil in der Bekämpfung der Energiekrise, dass wir uns schon davor auf eine Reihe von Maßnahmen geeinigt haben, die jetzt in Kraft treten und ab jetzt preisdämpfende Effekte haben werden. Das sind die Energiemaßnahmen, die ich schon besprochen habe; ich möchte da aber noch einmal darauf hinweisen, dass eben die nächste Etappe der Mietenbremse ab 1. April in Kraft tritt, dann ab 1. Juli die Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel. Das alles wird dämpfend wirken. Das wird den Inflationsanstieg durch die Energiepreise nicht ausgleichen können, aber es dämpft ihn markant, und das ist unser großer Vorteil im Vergleich zu anderen Ländern.

Also ich hoffe doch, dass die österreichische Inflationsrate halbwegs im Rahmen bleibt, aber das hängt nicht nur von uns ab. Wir werden nicht – außer wir erfinden irgendwelche Voodoo-Gegenfinanzierungen – erreichen können, dass wir den internationalen Erdölpreisanstieg in Österreich vollkommen ausgleichen – das ist unmöglich. Deshalb ist es wichtig, faktenorientiert zu bleiben, vernünftig zu bleiben, auf die gesamtwirtschaftliche Sicht zu achten und einfach seriöse Politik zu machen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur zehnten und letzten Anfrage, 74/M, der Frau Abgeordneten Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/13

Anfrage 74/M

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Finanzminister! Sie haben ja die Paketabgabe gerade angesprochen, und es stellt sich schon die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit des Standortes.

Wie bewerten Sie die Auswirkungen dieser Abgabe auf die Unternehmen im internationalen Vergleich?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Vor dem Hintergrund der geplanten, zusätzlichen nationalen Paketabgabe stellt sich die Frage nach der Wettbewerbsfähigkeit des Standorts: Wie bewerten Sie die Auswirkungen dieser Maßnahme auf heimische Unternehmen im internationalen Vergleich?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Ich möchte zunächst darauf hinweisen, dass die Paketabgabe aus meiner Sicht die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen stärken wird. Warum? – Sie begünstigt die österreichischen Unternehmen sozusagen generell gegenüber Importen aus Drittländern. Wir sind nicht grundsätzlich gegen Importe – Österreich ist ein außenhandeloffenes Land, wir exportieren viel, wir brauchen auch Importe –, aber wir sehen ja ganz stark, etwa bei den EU-weiten Kontrollaktionen des Bundesamtes für Verbrauchergesundheit, dass gerade mit diesen internationalen Paketlieferungen viele Probleme verbunden sind.

Ich glaube, es war dieses Spielzeugbeispiel, das gerade aufgedeckt wurde, wobei das Ergebnis war, dass ein Großteil der importierten Güter den europäischen Produktnormen überhaupt nicht entsprochen hat, ich glaube, es waren mehr als 80 Prozent, die sogar als gesundheitsgefährdend eingestuft wurden. Also da ist sozusagen diese Eindämmung und Regulierung, die im Zuge der Paketabgabe erfolgt, auch unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten sinnvoll.

Wir versuchen aber, mit der Paketabgabe sozusagen auch Kostenwahrheit zu erzeugen, diese Importe mit den wahren Kosten etwas zu belasten und damit den stationären Handel in Österreich zu fördern. Das fördert also die heimischen Unternehmen, und die Paketabgabe richtet sich ja primär an den großen Versandhandel. Sie richtet sich ja nicht primär an irgendein kleines österreichisches Unternehmen, das halt eine kleine Plattform entwickelt hat und ein paar Pakete verschickt, es geht um den großen internationalen Versandhandel. Also die Paketabgabe wird den Standort, den Handel in Österreich aus meiner Sicht stärken.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ist eine Zusatzfrage erwünscht? – Bitte.

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Wie können Sie sicherstellen, Herr Finanzminister, dass es zu keinen Standortbenachteiligungen für Konsumentinnen und Konsumenten kommt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Na ja, ich glaube die Konsumentinnen und Konsumenten wollen hochqualitative Produkte. Die bekommen sie eher in Österreich als durch den internationalen Versandhandel. Ich bin nicht gegen jedes Produkt, das über den Versandhandel importiert wird, das ist ja klar, aber grundsätzlich glaube ich, dass die Qualität der österreichischen Produkte stark ist, und wenn man den stationären Handel unterstützt, dann ist das, glaube ich, auch im Sinn der Konsumentinnen und Konsumenten.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt von Frau Abgeordneter Greiner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Vielen Dank. – Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Bundesregierung ist ja jetzt seit mehr als einem Jahr im Amt und war bei Antritt mit einem enormen Budgetloch von über 20 Milliarden Euro konfrontiert. Wie konnte es so weit kommen? – Das Thema Gegenfinanzierung hat man in den Vorgängerregierungen leider nicht ernst genommen. Förderungen wurden mit der Gießkanne, mit vollen Händen ausgeschüttet, sind teilweise bei den Falschen angekommen, Überförderungen wurden festgestellt, die Cofag ist eine Blackbox gewesen, da sind noch Rückforderungen offen, und die Entscheidung, die Körperschaftsteuer zu senken, war unglücklich. Warum? – Weil durch diese Entscheidung 1 Milliarde Euro an Steuereinnahmen pro Jahr im Staatshaushalt fehlt. 

Vor diesem Hintergrund meine lautet Frage an Sie: Warum ist eine konsequente Gegenfinanzierung von verschiedenen Maßnahmen so entscheidend wichtig für den Bundeshaushalt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Ich möchte zunächst betonen, dass sich alle drei Regierungsparteien diesem gemeinsamen Ziel verpflichtet haben. Wir wollen verschiedene Maßnahmen setzen, auch Offensivmaßnahmen – das ist uns vielfach gelungen, bei Arbeiten im Alter, im Bildungsbereich, im Arbeitsmarktbereich –, wir wollen diese Maßnahmen aber konsequent gegenfinanzieren. Das ist ein gemeinsames Verständnis, das, glaube ich, auch hier im Hohen Haus auf große Unterstützung stößt.

Warum tun wir das? – Na ja, zunächst, könnte man sagen, wegen der schlechten Ausgangslage. Also wir gehen leider auch in diese Energiekrise mit einem viel zu hohen Budgetdefizit von fast 4 Prozent des BIPs, das unsere Handlungsmöglichkeiten entsprechend beschränkt. Wir können die Handlungsmöglichkeiten nur wiedergewinnen, wenn wir das Budget konsequent sanieren – dafür stehe ich – und wenn wir Offensivmaßnahmen, die wir uns ja vornehmen und die wir auch im Doppelbudget 2027/2028, nehme ich an, umsetzen werden, immer konsequent gegenfinanzieren. Es sind alle drei Parteien einer vernünftigen und pragmatischen Budgetpolitik verpflichtet, und ich bin da ganz zuversichtlich, dass uns das gelingt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage kommt vonseiten des Herrn Abgeordneten Schuh. – Bitte.

Abgeordneter Mag. Harald Schuh (FPÖ): Schönen guten Morgen, Herr Finanzminister! Der Red-Bull-Konzern, um ein prominentes Beispiel zu nennen, zahlte 2024 rein über die Körperschaftsteuer eine knappe halbe Milliarde Euro an das österreichische Finanzamt. Statt derartige Beiträge aber zu würdigen, neigt die Linke dazu, erfolgreiche Unternehmen und auch ihre Eigentümer als zu schröpfende Feindbilder darzustellen.

Das, aber auch Debatten über neue Steuern ermutigen Unternehmen, unter Umständen ins Ausland abzuwandern und dort ihre Steuern zu leisten statt in Österreich. Anstatt bestehende Steuerzahler ins Ausland zu drängen, wäre es doch sinnvoll, weitere Unternehmer zu gewinnen, die bereit sind, in Österreich zu investieren und auch hier ihre Steuern zu entrichten.

Deswegen meine Frage: Welche Maßnahmen zur Attraktivierung des Unternehmensstandorts Österreich, auch in Bezug auf starke Konkurrenz, wie etwa die Schweiz, haben Sie geplant, oder sehen Sie diese Notwendigkeit als gar nicht gegeben?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Finanzen Dr. Markus Marterbauer: Herr Abgeordneter! Allein in den zwölf Monaten, in denen ich im Amt bin, war ich zweimal Gast beim Red-Bull-Konzern, habe mit dem Management gesprochen, habe mir angehört, wie wir Sie unterstützen können, auch bei Ihren Exporterfolgen, auch bei Umwidmungen. Wir sind in bestem Austausch, und ich habe dort extra gewürdigt, wie hoch das Körperschaftsteueraufkommen ist. Also Sie unterstellen hier Dinge, die einfach ganz weit weg von der Realität sind. Ich bin mit den CEOs in sehr gutem Austausch. Ich finde, das ist ein starkes österreichisches Unternehmen.

Die Bundesregierung tut grundsätzlich eben ganz viel, um den Standort zu stärken. Wir investieren massiv in Infrastruktur, die entscheidend ist, gerade für die Exportunternehmen. Wir investieren massiv in Forschung – FTI-Pakt, Forschungsprämie, wir haben das jetzt alles im Detail besprochen –, das stärkt den Standort und die Unternehmen. Im Zuge der Industriestrategie versuchen wir, unsere neuen Schlüsseltechnologien zu stärken, dort, wo Österreich schon stark ist: Lifesciences, Mobilität und so weiter. 

Die Bundesregierung ist auf die Stärkung des Standorts ausgerichtet. Im Zuge der Bildungsmaßnahmen versuchen wir, den Kindern und Jugendlichen jene Fähigkeiten beizubringen, die sie zu wertvollen Gesellschaftsmitgliedern machen, aber mit denen sie dann auch für die Firmen entsprechend leistungsbereit sind. Im Zuge der Fachkräftestrategie entwickeln wir Fachkräfte, die genau unseren starken Firmen helfen sollen. 

Das ist eine Bundesregierung, die den Standort stärkt und deshalb erfolgreich ist. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und NEOS.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind, erkläre ich die Fragestunde für beendet. 

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister, der uns aufgrund der Tagesordnung ja noch im Haus erhalten bleibt. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und NEOS.)