RN/49

6. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 765/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden (488 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 6. Punkt unserer heutigen Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Markus Tschank.

RN/50

13.19

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich eingangs hervorheben, was sozusagen das Geschäftsmodell der FPÖ ist, weil es ja beim vorigen Tagesordnungspunkt lang und breit diskutiert wurde: Es ist schlicht und einfach der Schutz der eigenen Bevölkerung, sehr geehrte Damen und Herren, deren Interessen wir alle hier in diesem Haus vertreten sollten. (Beifall bei der FPÖ.)

Österreich zuerst, das ist keine leere Worthülse, sondern das ist für uns eine Verpflichtung gegenüber dem eigenen Volk. Das nehmen wir ernst und diesen Auftrag haben wir durch die Wahlen von unserem Wahlvolk auch entsprechend bekommen. 

Das vorher diskutierte Gemeinsame Europäische Asylsystem führt dazu, dass es nunmehr auch Anpassungen im Bereich der Volksanwaltschaft geben soll. Europa wird zum Einwanderungskontinent und Fazit ist: Es wird keine Rückführungsabkommen geben, es wird keine Änderungen in der EGMR- und EuGH-Rechtsprechung geben, es wird keinen Schutz für unsere Sozialsysteme geben, keinen Schutz für unsere Bildungssysteme und für unsere Pensionssysteme. Auch der Grundrechtsschutz der eigenen Bevölkerung wird in meinen Augen jedenfalls nicht gewährleistet.

Der vorliegende Gesetzentwurf soll einen unabhängigen Überwachungsmechanismus der Volksanwaltschaft für die Grundrechte implementieren. Ziel ist es, die Volksanwaltschaft mehr oder weniger als Steigbügelhalter eines zum Scheitern verurteilten Asyl- und Migrationssystems einzusetzen.

Im Rahmen der neuen Grenzverfahren sollen Monitoringstellen eingeführt werden, die die Einhaltung der Menschenrechte entsprechend überwachen sollen, Kontrollen vor Ort sollen durchgeführt werden, und dafür sollen eben jene Kommissionen herangezogen werden, die auch bisher schon für die Volksanwaltschaften tätig gewesen sind. Ich lese in Ihren Entwürfen nichts über Verhältnismäßigkeit der Grundrechte, ich lese nichts über Grundrechtsschranken, ich lese hier nichts über den Schutz der eigenen Bevölkerung oder über den Schutz unseres Sozialsystems oder des Pensionssystems.

Grundrechte, sehr geehrte Damen und Herren, haben Schranken und diese Schranken gilt es auch zu diskutieren. Grundrechte sind nicht uneingeschränkt verliehen, sondern sie unterliegen der Verhältnismäßigkeit, sie unterliegen bestimmten Schranken und sind natürlich auch abhängig von der Kapazität und von der jeweiligen Situation in den EU-Ländern. 

Wenn es um die eigenen Interessen der Bevölkerung geht, wollen Sie nichts hören und nichts sehen. Im Kern tut mir das weh, wenn ich hier Ihre Vorlagen prüfen muss. Die vorgelegten Anforderungen für diesen Antrag sind aus meiner Sicht nicht effizient genug für die Überwachung unserer Grenzen, unseres Staates. Wenn Sie Asyl- und Grenzkontrollen wirklich effizient durch diese Kommissionen gewährleisten wollen, bedarf es einer objektiven Besetzung dieser Kommissionen. Es reicht also nicht aus, dass man den NGOs, die de facto einen Gutteil dieser Kommissionen auch besetzen, den Auftrag erteilt, diese Grundrechtsverletzungen zu prüfen. Ich habe kein Vertrauen in NGOs, die letztlich auf einem Auge blind sind, sondern ich habe Vertrauen in Kommissionen, die objektiviert besetzt werden, die nicht ideologisch agieren, die mit Fachleuten besetzt sind – aber nicht in Organisationen wie SOS Mitmensch, Zara oder die Caritas. Diese Organisationen sind letztlich mit einem politischen Auftrag ausgestattet und der lautet, die Menschen ins Land zu holen, sehr geehrte Damen und Herren. Und das kann nicht das Ziel unserer Republik sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Der Schutz unserer Bevölkerung hat Vorrang und dem fühlen wir uns auch verpflichtet.

Ein weiterer Punkt ist, dass es hier auch einer verfassungsgesetzlichen Ermächtigung bedarf, nämlich einer Öffnungsklausel, die es der Europäischen Union ermöglicht, gewisse Kompetenzen auch umzusetzen. Diese Ermächtigungsklausel ist in keiner Art und Weise bestimmt genug. Wir sehen, dass Sie hier de facto über die Hintertür eine Kompetenzerweiterung für die Europäische Union planen, und das ist, sehr geehrte Damen und Herren, eine Fehlentwicklung, bei der wir nicht mitgehen.

Last, but not least lese ich hier nichts über budgetäre Voraussetzungen. Wenn Sie derartige Aufgaben an die Volksanwaltschaft delegieren, dann müssen Sie die entsprechenden budgetären Voraussetzungen, die entsprechenden Planstellen für derartige Kompetenzen auch sicherstellen. Bisher gehört habe ich nur Lippenbekenntnisse, und aus diesem Grund, sehr geehrte Damen und Herren, werden wir diesem Antrag nicht stattgeben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.24

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl.

RN/51

13.25

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Ich muss leider auch noch ganz kurz zurückkommen zu dem, was in der vorigen Debatte passiert ist, weil ich Ihnen ganz ehrlich sagen muss, ich tue mich angesichts des Tons, der hier angeschlagen wurde, angesichts der allgemeinen Verunglimpfung von Kindern und Jugendlichen einfach schwer, hier jetzt in einer Form weiterzureden, als ob nichts gewesen wäre. Ich tue mich damit schwer.

Kinder sind von Haus aus, egal aus welchem Land sie sind, unschuldige Kinder. Kinder sind von Haus aus nicht kriminell. Kinder sind von Haus aus nicht Menschen, die andere ermorden. Kinder müssen den Schutz von allen Erwachsenen genießen. Sie sind unsere nächste Generation. 

Ich finde es wirklich dramatisch, was Sie hier beginnen; Sie wollen eine Situation schaffen, in der die einen nur mehr gegen alle anderen Menschen sein können und glauben, alleine sie selbst seien unschuldig und alle anderen schuldig. Meine Damen und Herren, wir gehen in eine ganz schwierige Entwicklung hinein, seien wir vorsichtig mit unseren Worten! Achten wir unsere Kinder und Jugendlichen und schützen wir sie! Geben wir ihnen alle Kraft, die sie brauchen! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ].)

Es folgt alles einem Modus. Ich habe mir jetzt auch Kollegen Tschank angehört. Er hat sich von seinen Vorrednern schon unterschieden, aber er hat doch wieder eine Story, eine Geschichte weitererzählt. Es ist ganz egal, welchen Tagesordnungspunkt wir hier diskutieren, es ist ganz egal, in welcher Institution wir diskutieren: Manche in der FPÖ haben einen bestimmten Film vor sich, den tragen sie vor sich her, egal wo sie reden, vollkommen unabhängig, zu welcher Sache konkret gesprochen wird. Damit laufen wir Gefahr, dass wir den Menschen suggerieren, die Institutionen der Demokratie sind alle vollkommen unnötig. Es wird ihnen nicht mehr bewusst, worüber wir heute wirklich konkret diskutieren, was der wahre Tagesordnungspunkt ist und worum es wirklich geht. Es geht nur mehr darum, Bilder für FPÖ-TV zu erzeugen, und ich sage, das ist zu wenig für ein Zusammenleben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Beim jetzigen Tagesordnungspunkt geht es eben darum, dass wir auf der einen Seite im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems nun auch leichter Abschiebungen an den Außengrenzen ermöglichen und auf der anderen Seite, was Österreich betrifft, bei den Menschen, die via Flieger in Österreich ankommen, auch erleichterte Abschiebemöglichkeiten haben. 

Und wenn Sie, Herr Kollege Tschank, hier von den Grund- und Freiheitsrechten gesprochen haben, dann ist es gerade dieser Punkt, mit dem wir die Grund- und Freiheitsrechte sichern, denn der Staat ist der Einzige, der das Gewaltmonopol gegenüber Menschen hat, der Menschen ihrer Freiheit berauben kann, der sie einsperren kann. Solche Handlungen, die auch gerechtfertigt sein können, müssen aber immer unter dem Titel der Menschenwürde laufen, sie müssen auch immer den Respekt gegenüber der Person entgegenbringen. Und deswegen übernimmt die Volksanwaltschaft seit vielen Jahren, seit über zehn Jahren schon die Aufgabe, dass bei Menschen, die einer freiheitsentziehenden Wirkung unterliegen, wie Strafgefangene, wie Menschen in der Psychiatrie, in einem Polizeianhaltezentrum, überprüft wird, ob sie auch menschenrechtskonform untergebracht sind. Denn die Würde des Einzelnen darf man ihm niemals nehmen, und dafür werde ich hier kämpfen, solange ich hier bin und auch solange ich lebe! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, daher wird die Volksanwaltschaft nun auch bei den Menschen, die über die Außengrenze nach Österreich kommen, diesen Überbrückungsmechanismus und damit den Eingriff in die persönliche Freiheit jedes Einzelnen, auch jedes einzelnen Kindes, jedes einzelnen unbegleiteten Kindes, entsprechend überprüfen und so dafür sorgen, dass man respektvoll mit den Menschen umgeht. Das ist etwas, wofür wir in Europa lange gekämpft haben, was wir in den vergangenen Jahrzehnten in Europa aufgebaut haben, und das möchte ich mir nicht nehmen lassen, dass wir respektvoll mit den Menschen in Österreich und in Europa umgehen. Das ist Europa geschuldet, und Europa soll sich nicht zurückentwickeln in eine Zeit, die wir nie mehr wieder haben wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und Grünen.) 

13.29

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Gmeindl.

RN/52

13.30

Abgeordneter Michael Gmeindl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Vor allem aber liebe Österreicherinnen und Österreicher! Dieses Gesetz zeigt einmal glasklar, wohin die Reise in Österreich und in der Europäischen Union gehen soll: nicht weniger illegale Migration, nicht strengere Grenzkontrollen, nicht mehr Sicherheit für die eigene Bevölkerung – nein, stattdessen wird das Asylsystem weiter ausgebaut, abgesichert und mit neuen Kontroll- und Überwachungsapparaten ausgestattet. 

Genau das lehnen wir Freiheitliche entschieden ab, denn während unsere Gemeinden unter der Massenzuwanderung ächzen, während Österreicher keinen leistbaren Wohnraum mehr finden, während Schulen und Sozialsysteme an ihre Grenzen kommen, beschäftigt sich diese Bundesregierung lieber damit, wie man Asylverfahren noch umfangreicher absichert und neue Kontrollmechanismen installiert. 

Das ist völlig an der Realität der eigenen Bevölkerung vorbei, meine Damen und Herren! Die Volksanwaltschaft soll künftig praktisch als dauerhafte Begleitbehörde für Asyl- und Grenzverfahren auftreten: unangekündigte Kontrollen, ausgedehnte Einsichtsrechte, neue Kommissionen, neue Kompetenzen, neue Datenerfassungen – und natürlich alles wieder unter dem Schlagwort Menschenrechte. Meine Damen und Herren, die Menschenrechte der eigenen Bevölkerung scheinen dieser Regierung längst völlig egal zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Wo bleiben denn die Rechte jener Österreicherinnen und Österreicher, die sich ihre Wohnung nicht mehr leisten können; die Angst haben, dass ihre Kinder auf dem Schulweg belästigt werden; die erleben müssen, wie ihre Heimat durch unkontrollierte Migration immer weiter verändert wird? Darüber redet diese Bundesregierung nicht, aber sobald es um illegale Migration geht, wird plötzlich ein riesiger bürokratischer Überwachungsapparat aufgebaut. Besonders gefährlich ist die Formulierung im Verfassungsgesetz, die Volksanwaltschaft solle künftig auch „weitere bundesgesetzlich vorgesehene Zuständigkeiten“ ausüben können. – Das ist ein politischer Blankoscheck. Heute betrifft es Grenzverfahren, morgen vielleicht völlig andere Bereiche. 

So erweitert man Schritt für Schritt Kompetenzen, ohne klare Grenzen, ohne ehrliche Debatte und natürlich wieder abgesichert durch EU-Vorgaben, und genau das ist das Grundproblem dieser Politik: immer mehr Macht für Institutionen, immer mehr Einfluss aus Brüssel, immer mehr Bürokratie, aber immer weniger Schutz für die eigene Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Dazu kommt: Nicht einmal die personellen und finanziellen Ressourcen sind ordentlich geregelt. Man überträgt der Volksanwaltschaft massiv neue Aufgaben, aber wer soll das alles stemmen? – Die Mitarbeiter, die Steuerzahler oder wieder jene Menschen draußen im Land, die ohnehin schon genug belastet werden; und während man Millionen in Asylstrukturen steckt, wird den eigenen Leuten ständig erklärt, wofür angeblich kein Geld da sei: für Pensionisten nicht, für Familien nicht, für unsere Landsleute oft nicht, aber für neue Asylkontrollmechanismen offenbar schon. 

Die FPÖ sagt daher ganz klar: Wir brauchen keine weitere Absicherung der illegalen Massenzuwanderung. Wir brauchen keine immer neuen Asylkonstruktionen der Europäischen Union. Wir brauchen endlich Grenzschutz, Abschiebungen und: Österreich zuerst! Und genau deshalb lehnen wir diesen Antrag aus voller Überzeugung ab. (Beifall bei der FPÖ.)

13.33

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Muna Duzdar.

RN/53

13.33

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Ich bin froh, dass die Stimmung nicht mehr so aufgeheizt ist und es etwas ruhiger geworden ist, nur gleichzeitig muss ich Ihnen sagen, dass mich die Debatte davor wirklich sprachlos zurückgelassen hat. Es ist eine Entwicklung, die ich mit Sorge verfolge, dass hier im Hohen Haus von Ihrer Partei, der FPÖ, versucht wird, permanent den Diskurs zu verschieben, Grenzen auch permanent verschoben werden und Sie wirklich glauben, dass Begriffe, Begrifflichkeiten, die von rechtsextremen Szenen verwendet werden, hier salonfähig gemacht oder schöngeredet werden können. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das erfüllt mich wirklich mit großer Sorge, und eines muss ich Ihnen auch ganz klar sagen: Es erfüllt mich auch mit großer Sorge, dass eine Parlamentspartei wie Ihre sich zunehmend ideologisch am rechten Rand orientiert und mittlerweile ein großes Problem damit hat, sich von rechtsextremen Ideologien abzugrenzen. Vor einigen Jahren noch hat der ehemalige Parteichef sich sehr wohl von der Identitären Bewegung abgegrenzt. Das tun Sie heute nicht mehr, und das ist demokratiepolitisch wirklich schwer bedenklich. 

Dass Sie heute gegen diesen EU-Asyl- und Migrationspakt gestimmt haben, lässt mich auch sprachlos zurück, denn anscheinend sind Sie dagegen, dass die Europäische Union handlungsfähig ist. Anscheinend sind Sie dagegen, dass es klare Regeln gibt. Vor allem soll dieser Pakt ja genau jene Staaten entlasten, die gemessen an ihrer Bevölkerung überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen haben. Dass Sie dagegen sind, zeigt ja, wes Geistes Kind Sie sind, denn es war ja gerade Österreich ein Land, das überproportional viele Flüchtlinge aufgenommen hat. 

Und warum war das so? – Weil sich andere Staaten ihrer Verantwortung entzogen haben, weil Ihr Freund Viktor Orbán Flüchtlinge eben nicht aufgenommen hat, sondern an Länder wie unseres weitergeschickt hat. Und wer hat die Mehrarbeit getragen? – Die Mehrarbeit haben doch die österreichischen Polizisten und Polizistinnen getragen, und dass Sie heute dagegen sind, lässt mich wirklich sprachlos zurück. 

Worum geht es in diesem Antrag? – Es geht darum, die Volksanwaltschaft mit neuen Aufgaben zu betrauen, nämlich gerade im Zusammenhang mit diesem EU-Asyl- und Migrationspakt, und das ist eine gute Sache, denn die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Institution, die hervorragende Arbeit im Bereich der Menschenrechtskontrolle leistet. Und eines muss ganz klar sein: Wir treten dafür ein, dass es schnellere, raschere Asylverfahren gibt, dass man schnell abklärt, ob Menschen ein Bleiberecht haben oder nicht. Das darf aber niemals zulasten der Grundrechte gehen, denn die Europäische Union baut auf Grundwerten auf, nämlich der Achtung der Menschenwürde. 

Daher glaube ich, es ist ein wichtiger Schritt, dass die Volksanwaltschaft diesen Überwachungsmechanismus übernommen hat und quasi sicherstellt, dass genau diese Verfahren an den Grenzen, in Österreich also auch am Flughafen, mit unseren Grundrechten und den Menschenrechten im Einklang stehen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.37

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Nikolaus Scherak.

RN/54

13.37

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Wir haben jetzt schon von meinen Vorrednerinnen und Vorrednern, aber auch in der vorigen Debatte gehört, was für Veränderungen durch die Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems auf uns zukommen. 

Das sind Maßnahmen, die wichtig sind, die insbesondere wichtig sind, um Asylverfahren zu beschleunigen, und natürlich auch, um das zu machen, was wir als Europa brauchen: dass wir durch beschleunigte Asylverfahren einerseits denjenigen, die hier um Asyl ansuchen, aber dann keines bekommen, sehr rasch die Antwort geben, dass sie nicht hierbleiben können, und umgekehrt denjenigen, die wirklich einen Asylgrund haben, auch rasch die Antwort geben können, dass sie hierbleiben können. 

Was aber auch Fakt ist, ist, dass man in solchen Bereichen natürlich in einem menschenrechtlich höchst sensiblen Bereich agiert. Dementsprechend ist es, glaube ich, ganz klar, dass es, wenn man beschleunigte Verfahren, wenn man Grenzverfahren, wenn man entsprechende Screenings und natürlich auch Haftsituationen neu einführt, auch eine entsprechend unabhängige und lückenlose Kontrolle geben muss. Und wer, wenn nicht die Volksanwaltschaft, die in Österreich ausgezeichnete Arbeit im Zusammenhang mit Grund- und Menschenrechten und der Kontrolle von Grund- und Menschenrechten, auch schon nach dem Opcat-Mandat, aber auch darüber hinaus, leistet, ist dafür bestens geeignet? 

Im Übrigen sieht Geas ja per se schon so etwas – ein Menschenrechte-Monitoring – vor, die Frage ist nur: Baut man eine neue Behörde auf oder sucht man eine, die das schon kann? – Wir haben uns sehr klar dafür entschieden, dass wir selbstverständlich denen das Vertrauen geben, die unser Vertrauen in dem Bereich schon haben. 

Die Volksanwaltschaft und ihre Kommissionen erhalten in Zukunft dementsprechend uneingeschränkten Zugang zu allen Orten und auch Unterlagen, das heißt, sie haben die Möglichkeit, beim Screening, bei den Gesundheitschecks, aber auch bei biometrischen Erfassungen unangekündigt Kontrollen durchzuführen. 

Zusätzlich wird die Volksanwaltschaft auch befugt, jährlich einzelfallunabhängige Empfehlungen an die obersten Organe zu geben, damit man sich auch anschauen kann, was zu verbessern ist, wie man solche Verfahren besser und menschenrechtskonform auch möglichst rasch durchsetzen und umsetzen kann. 

Dafür wird es auch eine enge Kooperation und Schulungen gemeinsam mit den entsprechenden Expertinnen und Experten geben, sei es von der EU-Grundrechteagentur, sei es vom Europarat, sei es vom UNHCR, sei es vom Grundrechtsbeauftragten von Frontex. Insofern glaube ich, dass klar ist, dass es, wenn wir hier im Bereich von Asyl Maßnahmen setzen, die wichtig sind und die Asylverfahren beschleunigen, umgekehrt nie sein kann, dass wir hier nicht auch den entsprechenden Grundrechtsschutz garantieren. Und das wird in Zukunft – wie in so vielen anderen Bereichen – die Volksanwaltschaft in Österreich ganz ausgezeichnet machen. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.) 

13.40

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Olga Voglauer

RN/55

13.40

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Frau Präsidentin! Spoštovana Visoka Hiša! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuhörer! Danke an Herrn Kollegen Scherak, der hier in einer sehr sachlichen Sprache gut ausgeführt hat, was wir jetzt gerade besprechen, nämlich den unabhängigen Überwachungsmechanismus im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes. 

Als Grüne begrüßen wir es sehr, dass dieser unabhängige Überwachungsmechanismus bei der Volksanwaltschaft angesiedelt ist, weil sie sich einerseits die Expertise durch ihre wirklich geschätzte Arbeit erarbeitet hat und weil das andererseits auch ein großer Wunsch von unterschiedlichen Organisationen der Zivilgesellschaft ist – und das tragen wir selbstverständlich mit. Natürlich kann man nicht sagen, dass ein Screening durch die Polizei, die Grundversorgung durch die BBU oder die Asylverfahren über das BFA ohne unabhängige Kontrolle ausreichen. Ja, darüber braucht es diesen Schirm, den die Volksanwaltschaft unserer Meinung nach sicherlich sehr gut spannen wird. 

Allerdings war es für uns schon etwas verwunderlich, wie kurzfristig man sich vonseiten der Regierungsparteien auf den gesetzlichen Inhalt geeinigt hat. Wir haben den letzten Abänderungsantrag am Montag bekommen, und das ist keine Materie, die erst seit einem Monat bekannt ist. Werte Regierungsparteien, wir hätten uns erwartet, dass die entsprechenden Vorlagen einer wirklich vernünftigen Begutachtung unterliegen, dass es nicht nur eine Ausschussbegutachtung gibt. Es war uns besonders wichtig, dass man der Kritik, die vonseiten der Freiheitlichen Partei gekommen ist – nämlich dass die Volksanwaltschaft in Zukunft nicht von den Regierungsparteien willkürlich mit Aufgaben überfrachtet werden darf –, entsprochen und dahin gehend eine klare Grenze gezogen hat. Das heißt, man kann im Rahmen des Geas-Paketes, im Rahmen des Asyl- und Migrationspaktes jetzt die Volksanwaltschaft auch einfachgesetzlich beauftragen, ansonst bleibt es aber so, dass wir die Aufgaben der Volksanwaltschaft durch eine Zweidrittelmehrheit in unserem Haus ganz klar abgesichert haben. 

Von Bedeutung wird auch sein, dass das Wort hält: In Aussicht stehen 1 Million Euro mehr an Budget für Sachleistungen – diese wird die Volksanwaltschaft dringend brauchen. Was sie aber auch dringend braucht, ist eine größere personelle und eine bessere finanzielle Ausstattung, eine valorisierte Ausstattung, denn bei all dem Lob, das wir der Volksanwaltschaft hier vom Pult aus jedes Mal aussprechen, dürfen wir nicht vergessen, dass diese in der Volksanwaltschaft tätigen Personen wirklich Immenses leisten und man sie wirklich nicht mit immer mehr Aufgaben beauftragen kann und dann umgekehrt aber nicht für die zusätzlichen Planstellen sorgt. Das erwarten wir uns in Zukunft. 

Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil auch einige Änderungen, die wir angeregt haben, darin Niederschlag gefunden haben. – Danke schön. (Beifall bei Grünen und SPÖ.)

13.43

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais.

RN/56

13.43

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren im Plenarsaal! Liebe Zuseher vor Ort und vor den Fernsehgeräten! Heute beraten wir eine Gesetzesänderung, die auf den ersten Blick technisch ausschaut, aber sie hat einen wichtigen rechtsstaatlichen Kern. 

Mit der Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, Geas, ist Österreich verpflichtet, einen unabhängigen Überwachungsmechanismus einzurichten, der sicherstellen soll, dass, wenn Drittstaatsangehörige überprüft werden, die Grund- und Menschenrechtsstandards eingehalten werden. 

Die entscheidende Frage ist: Wer soll diese Aufgabe übernehmen? – Aus meiner Sicht ist die Antwort ganz klar: Das ist die Volksanwaltschaft, denn sie bringt genau diese Erfahrung schon mit, sie ist unabhängig und sie leitet viele Kommissionen, die in unserem Rechtsstaat einen unverzichtbaren Beitrag leisten. Im Rahmen der präventiven Menschenrechtskontrolle überprüft sie Orte, an denen Menschen in ihrer Freiheit eingeschränkt sind – sie prüft unabhängig, professionell und oftmals unangekündigt. Sie kontrolliert nicht nur dann, wenn etwas schiefgegangen ist, sondern sie trägt einfach dazu bei, dass Missstände gar nicht entstehen, und diese Kompetenz ist auch hier notwendig. 

Es geht darum, dass Drittstaatsangehörige etwa auf Flughäfen oder bei Aufgriffen in anderen Teilen in Österreich überprüft werden, und da braucht es eine unabhängige Kontrolle. Es werden dabei Identitätsfeststellungen gemacht, Fingerabdrücke genommen, Gesundheitskontrollen und die Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit durchgeführt. Deshalb braucht es eine Stelle, zu der wir Vertrauen haben, und daher ist die Volksanwaltschaft wirklich die richtige, denn sie hat Erfahrung. Sie ist nicht nur dafür geeignet, sondern sie ist auch die naheliegendste Lösung. 

Meine Damen und Herren, wir schaffen keine neue Behörde, keine zusätzliche Bürokratie und keine Doppelgleisigkeit, wir setzen auf Bewährtes, und dafür braucht es Änderungen im Bundes-Verfassungsgesetz und im Volksanwaltschaftsgesetz. 

Gleichzeitig nützen wir diese Novelle aber auch dafür, bestehende Aufgaben der Volksanwaltschaft – etwa den sensiblen Bereich der Heimopferrente – verfassungsrechtlich klar und dauerhaft abzusichern. Deshalb haben wir das Begutachtungsverfahren wirklich ernst genommen, denn Hinweise, die betreffend Datenschutz aber auch betreffend die konkrete Ausgestaltung der neuen Aufgaben gekommen sind, wurden aufgegriffen, eingebracht und auch im bereits eingebrachten Abänderungsantrag noch berücksichtigt. 

Genau das zeigt, dass wir die Hinweise ernst nehmen und dafür sorgen, dass es eine sorgfältige und rechtssichere Umsetzung gibt. Die Umsetzung hat bis 12. Juni 2026 zu erfolgen. Lassen Sie uns deshalb einen Weg gehen, der die europäische Verpflichtung erfüllt und gleichzeitig unsere starke, unabhängige Volksanwaltschaft weiter stärkt! Ich ersuche Sie um breite Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.) 

13.47

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Selma Yildirim

RN/57

13.47

Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Österreich ist – wie wir heute mehrmals gehört haben – nach Island, Irland und Neuseeland das sicherste und friedlichste Land der Welt. Darauf können wir alle stolz sein. 

Wir diskutieren das Gemeinsame Europäische Asylsystem, und das ist eine Antwort auf die EU-weite Herausforderung, mit Menschen, die um Asyl ansuchen, umzugehen, weil das europäische System der Dublin-I- und Dublin-II-Abkommen leider nicht funktioniert hat und weil es in der Vergangenheit immer wieder auch die Beschwerden gab, dass Österreich im Verhältnis zu anderen EU-Ländern überproportional mehr Asylsuchende aufgenommen hat. Mit diesem System ist der Solidaritätsmechanismus sichergestellt, sodass nicht nur Länder wie Schweden, Österreich und ein, zwei weitere nordeuropäische Länder verantwortlich sind, sondern dass alle EU-Mitgliedstaaten sich dieser Herausforderung, die sicher nicht unbedeutend ist, gleichermaßen stellen. 

Migration kann durch Ordnen und nicht durch Spalten geregelt werden. Wir haben gemerkt, dass wir die Menschen, die 2015, als es große Bewegung gab und viele Menschen nach Europa zugewandert sind – regulär, in der Regel irregulär –, gekommen sind, in Österreich gut haben integrieren können. Überlegen Sie: Als Sie ins Parlament gekommen sind – und da schaue ich zu den Besucherinnen und Besuchern: Herzlich willkommen im österreichischen Parlament!, Hallo, ich begrüße die Klasse der neuen Mittelschule Sankt Johann, die jetzt auch hierher unterwegs ist –, haben Sie auch Menschen gesehen, die 2015 eingereist sind und jetzt hier im Haus arbeiten. In der Gastronomie, in der Hotellerie, aber auch im Gesundheitswesen, überall sind Menschen im Einsatz, die auf die sogenannte irreguläre Weise oder durch das Asylverfahren ein Aufenthaltsrecht in Österreich gefunden haben.

Ich denke, die Hauptbotschaft ist hier, dass es ganz wichtig ist, dass wir den Rechtsstaat und auch die europäischen Werte niemals aus den Augen verlieren dürfen, und dass die Qualität und der Zivilisationsgrad einer Gesellschaft immer das bedeuten: Grundwerte einzuhalten, für die Generationen vor uns gekämpft haben. Wenn wir das jetzt herabstufen, weil wir sagen: In anderen Ländern ist es ja ganz anders oder schlechter!, dann verlieren wir gesamtgesellschaftlich. 

Daher, denke ich, ist es wichtig, dass die Volksanwaltschaft auch damit betraut wird, darauf zu achten, wie denn dieses Gemeinsame Europäische Asylsystem funktioniert. Das ist gut gelungen und dafür – für diese Verhandlungen und für das Ergebnis der heutigen Abstimmung – bedanke ich mich ganz herzlich. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Scheucher-Pichler [ÖVP].)

13.50

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Bernhard Höfler.

RN/58

13.51

Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf Kollegen Gmeindl ganz kurz replizierend: Ordnung ohne Grundrechte ist keine Ordnung, Ordnung ohne Menschenwürde ist keine Stärke, und Ordnung ohne Kontrolle ist gefährlich. Aus dem Grund sind wir schon der Meinung, dass es gerade in dieser Situation notwendig und wichtig ist, dass die Volksanwaltschaft bei Kontrollen Verantwortung übernimmt. 

Wir reden bei Sonntagsfragen meistens von Menschenrechten. Das klingt da alles immer so super. Innerhalb von Europa reden viele von uns über Menschenwürde, Rechtsstaat, Grundrechte und Europa als Wertegemeinschaft. Es ist aber in der Situation nicht entscheidend, was wir am Sonntag bei Sonntagsreden predigen und anbringen, sondern es wäre dann notwendig, auch zu betrachten, was der Staat in einer schwierigen Situation am Montag schlussendlich macht.

Gerade bei Grenzverfahren, bei Asylverfahren, in denen sich Menschen in einer, ich würde einmal sagen, sehr schwierigen und verletzlichen Situation wiederfinden, muss auch der Rechtsstaat genau hinschauen. Das hat nichts mit Naivität zu tun, das hat nichts damit zu tun, dass man alles laufen lässt, und das hat auch nichts damit zu tun – Kollege Gmeindl, wie ganz kurz angesprochen wurde –, dass die Volksanwaltschaft probiere, da mit der Caritas ein gemeinsames Ding voranzutreiben. 

Es geht hier darum, dass wir – meine Kollegin hat es schon angesprochen – Ordnung wollen. Wir brauchen klare Verfahren, wir brauchen rasche Verfahren, wir brauchen saubere Verfahren und schlussendlich auch rechtsstaatliche Verfahren. 

Ich habe das in diesem Plenum schon einmal erwähnt: Die Volksanwaltschaft ist genau die richtige Adresse dafür. Sie ist wie ein Seismograf in der Bevölkerung, in unserer Republik, und schlussendlich funktioniert die Volksanwaltschaft wie ein Betriebsrat, wie eine Betriebsrätin. Auf diesem Wege möchte ich mich allen voran bei unserem Volksanwalt Bernhard Achitz und seinem Team ganz, ganz herzlich für die bisherige Tätigkeit bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Bei der Tätigkeit im Rahmen dieser Kontrollmöglichkeiten wird die Volksanwaltschaft die Einhaltung der Grundrechte bei den Verfahren überwachen. Sie soll Einsichtsrechte bekommen und natürlich Dokumentationen durchführen oder auch dafür verantwortlich zeichnen können, und auch mit Kontrollen vor Ort – natürlich auch unangekündigt – sollte die Volksanwaltschaft tatsächlich die dementsprechenden Rechtsverantwortlichkeiten übernehmen.

Abschließend – das darf ich schon noch erwähnen, weil es auch dazupasst –: Wir sind für einen geregelten Zuzug. Es braucht die klare Einhaltung der Menschenrechte mit ganz transparenten, schnellen Verfahren, und das ist auch kein Widerspruch – im Gegenteil: Wer Ordnung will, braucht Recht, wer Integration will, braucht klare Verfahren, wer Sicherheit will, braucht Vertrauen in den Staat, und wer schlussendlich Europa ernst nimmt, darf Menschenrechte nicht nur predigen – er muss sie einhalten. Aus diesem Grund müssen wir ordnen statt spalten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)

13.54

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Wolfgang Gerstl, bitte.

RN/59

13.54

Abgeordneter Mag. Wolfgang Gerstl (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich bringe noch den von Kollegin Voglauer schon erwähnten Abänderungsantrag ein, und zwar: 

Abänderungsantrag 

der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Mag. Sophie Marie Wotschke zum Bericht des Verfassungsausschusses (488 d.B.) über den Antrag 765/A der Abgeordneten Mag. Wolfgang Gerstl, Mag. Muna Duzdar, Mag. Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und das Heimopferrentengesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Ausschussbericht angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1. Im Einleitungssatz des Artikels 1 wird der Ausdruck „Bundes[verfassungs]gesetz BGBl. I Nr. xxx/202x“ durch den Ausdruck „Bundesverfassungsgesetz BGBl. I Nr. 89/2024“ ersetzt.

2. In Artikel 1 Z 2 lautet Art. 148a Abs. 3 Z 4:

„4. als unabhängiger Überwachungsmechanismus nach Maßgabe des Rechts der Europäischen Union weitere bundesgesetzlich vorgesehene Zuständigkeiten auszuüben.“

3. In Artikel 2 werden nach der Z 2 folgende Z 3 und 4 eingefügt:

„3. Dem § 5 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

„Die in § 11 Abs. 1a angeführten Verordnungen der Europäischen Union bleiben unberührt.“

4. In § 5 Abs. 6 Z 2 wird der Ausdruck „Art. 148a Abs. 3“ durch den Ausdruck „Art. 148a Abs. 3 Z 1 bis 3“ ersetzt.“

4. In Artikel 2 erhalten die bisherigen Z 3 bis 11 die Ziffernbezeichnungen „5." bis „ 13.".

5. In Artikel 2 Z 13 (neu) wird in § 23 Abs. 8 Z 2 der Ausdruck „§ 5 Abs. 8“ durch den Ausdruck „§ 5 Abs. 5 letzter Satz, Abs. 6 Z 2 und Abs. 8“ ersetzt. 


Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Bogner-Strauß [ÖVP]: Gut gelesen!)

13.56

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar: 

Bundes-Verfassungsgesetz, Volksanwaltschaftsgesetz 1982 und Heimopferrentengesetz (AA-69)

Präsidentin Doris Bures: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Dieser Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht – es wurden auch alle schon informiert – und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/60

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 488 der Beilagen.

Hierzu haben die Abgeordneten Wolfgang Gerstl, Muna Duzdar, Sophie Marie Wotschke, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht. 

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie Verfassungsbestimmungen enthält und auch der erwähnte Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. 

Die Abgeordneten Gerstl, Duzdar, Wotschke, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 2 eingebracht.

Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist auch mit Mehrheit angenommen. 

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. 

Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung mit Zweidrittelmehrheit angenommen.