RN/3

Fragestunde

Frauen, Wissenschaft und Forschung

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen, die Beantwortung durch die Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung vom Rednerpult der Abgeordneten aus.

Für die Anfrage- und Zusatzfragesteller ist jeweils 1 Minute Redezeit vorgesehen. Die Beantwortung der Anfrage soll 2 Minuten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute nicht übersteigen. Wenige Sekunden vor Ende der jeweiligen Redezeit werde ich auf deren Ablauf aufmerksam machen.

Wir kommen nunmehr zur 1. Anfrage, 87/M, der Abgeordneten Rosa Ecker. Ich darf die Frau Abgeordnete und die Frau Bundesminister ersuchen, bei den Rednerpulten Aufstellung zu nehmen. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/4

Anfrage 87/M

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesminister: 

„Wie bewerten Sie das Frauenbild, das Österreich mit seinem Beitrag bei der Biennale vermittelt?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Schönen guten Morgen, werte Abgeordnete! Vielen herzlichen Dank, Frau Abgeordnete Ecker, für Ihre Frage. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass der Beitrag auf der Biennale von der Kunstfreiheit gedeckt ist. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Die Kunstfreiheit ist ein sehr hohes Gut, und dieses hohe Gut ist mehrfach rechtlich abgesichert, auch extrem durch die Meinungsfreiheit gedeckt, die als solche auch gilt. An sich ist ja die Entscheidung, dass dieser Beitrag der österreichische Beitrag bei der Biennale ist, durchaus schon vor Längerem gefallen, noch zu Beginn des Jahres 2025 durch den vormaligen Minister für Kunst und Kultur.

Dass Beiträge von Künstlerinnen auch eine gesellschaftspolitische oder frauenpolitische Debatte auslösen, zeigt sich anhand dieses Beispiels. Ich denke, das ist auch das gute Recht von Kunst, von Künstlerinnen in der Gestaltung ihrer Beiträge. Und ich sage es Ihnen auch ganz offen: Als Frauenministerin zu beurteilen, was und ob Frauen etwas anhaben, das möchte ich an dieser Stelle nicht tun, und es steht mir auch nicht zu – genauso wie andere Personen nicht beurteilen sollten, was Frauen tragen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

RN/4.1

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Frau Minister! Bei allem Verständnis für Kulturfreiheit, wie rechtfertigen Sie es gegenüber den Frauen in Österreich, die fast jeden Tag mit sexualisierter Gewalt konfrontiert sind, dass mit öffentlichen Geldern eine Biennale-Performance gefördert wird, in der nackte Frauenkörper und körperliche Grenzüberschreitungen zur Schau gestellt werden? (Abg. Herr [SPÖ]: Das ist Kunst!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Deswegen möchte ich noch einmal betonen, dass ich weder als Ministerin noch als Privatperson beurteile, was Frauen tragen, ob Frauen etwas tragen, weil genau diese Beurteilung zur Täter-Opfer-Umkehr führt. Gerade auch bei Gewaltvorfällen wird sehr oft gefragt: Was hatte sie denn an? Ist sie nicht selber schuld? Diese Täter-Opfer-Umkehr halte ich für höchst problematisch. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.) Deswegen denke ich, dass auch die Debatte rund um den Beitrag bei der Kunstbiennale von der Kunstfreiheit gedeckt ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Erste weitere Zusatzfrage: Herr Abgeordneter Gasser. – Bitte schön.

RN/4.2

Abgeordneter Johannes Gasser, BA Bakk. MSc (NEOS): Schönen guten Morgen, sehr geehrte Frau Ministerin! Wie wir sehen, gibt es sehr unterschiedliche Interpretationen davon, was ein positives oder negatives Frauenbild ist. Ich glaube, was uns allen wichtig ist, ist das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Wir wissen aber auch, dass besonders negative Frauenbilder Gewaltspiralen in Gang setzen können und dadurch das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und Mädchen auch unterdrückt werden kann. Der Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen setzt da wichtige Schritte und wird auch ein wichtiges Instrument sein, um ein selbstbestimmtes Frauenbild zu unterstützen.

Meine Frage dazu ist, wie die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans gegen Gewalt an Frauen und Mädchen gemonitort wird, damit eine kontinuierliche Umsetzung gewährleistet ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank für diese Frage. An dieser Stelle sei betont, dass wir erneut zwei Femizide zu verzeichnen haben, die uns, denke ich, als gesamte Republik nicht nur erschüttern, sondern auch nicht kaltlassen dürfen. Erneut sind zwei Frauenleben durch Waffengewalt von Männern genommen worden. Wir haben auch gesehen, dass ein Vater – zu Recht – mit der vollen Härte des Gesetzes bestraft worden ist, weil er einen Mordversuch an seiner eigenen Tochter verübt hat. Das alles ist aufs Schärfste zu verurteilen, und deswegen ist jede Maßnahme, die wir im Gewaltschutz ergreifen können, notwendig.

Der Nationale Aktionsplan wurde letztes Jahr beschlossen. Wir versuchen, wesentliche Maßnahmen auf eine Fast-Lane zu bringen, verhandeln mit dem Innen- und mit dem Justizressort – beispielsweise in Bezug auf das digitale Tracking. Wir haben mit Christoph Wiederkehr, dem Bildungsminister, einen Videowettbewerb zum Thema „Gewaltschutz ist Männersache“ gestartet, mit dem insbesondere Burschen adressiert werden sollen, die ja im Kontext von Gewalt an Frauen die Gewalttäter sind. Da muss das Rollenverständnis, dass Gewalt okay oder akzeptabel sei – das ist niemals okay! –, aufgebrochen werden.

So monitoren wir den laufenden Fortschritt des Nationalen Aktionsplans, der ja auch konkrete Zahlen zur Umsetzung beinhaltet – auch gemeinsam mit den Regierungskolleginnen und -kollegen. Also von daher: Laufender Fortschritt ist wichtig, und die aktuellen Fälle zeigen uns, wie notwendig das ist. – Danke. (Abg. Gasser [NEOS]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Giuliani-Sterrer. – Bitte schön.

RN/4.3

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (FPÖ): Frau Ministerin! Weder das Frauenbild der Bundesregierung noch meines ist so, wie das vieler illegaler Migranten, das in Österreich mittlerweile Verbreitung findet: Frauen sind kein Freiwild! Die Gewalt gegen Frauen ist aber als ein Symptom des Zerfalls der gesellschaftlichen Ordnung in diesem Land zu bewerten.

Sie haben einen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit 159 Punkten präsentiert, es fehlt darin aber die konsequente Rückführungspolitik. Es gibt laut Aktionsplan kein Gesetzesvorhaben, das die Aufnahme von Rückführungsmaßnahmen vorsieht. (Ruf bei der SPÖ: Frage!

Zu den Fakten: 46,8 Prozent aller Tatverdächtigen sind ausländische Staatsbürger – bei 19 Prozent Bevölkerungsanteil. Ich erinnere hier an die Opfer: Leonie, 13, ermordet, vergewaltigt, ihr Mörder hatte fünf Anzeigen; Anna, 17: Täter, die Freisprüche bekommen haben; oder die drei Frauen in dem Wiener Bordell - -

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte zur Frage kommen!

Abgeordnete Mag. Marie-Christine Giuliani-Sterrer, BA (fortsetzend): Ich frage hier für die Mütter und die Familien der Opfer: Sind diese illegalen Straftäter noch immer in Österreich?

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Ich kann Ihnen erneut ganz klar sagen, dass jegliche Gewalt gegen Frauen oder Mädchen inakzeptabel ist. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Keine Antwort!) Es ist mir egal, woher der Täter kommt, wer der Täter ist. Dass die Strafverfolgung und alle weiteren juristischen Schritte notwendig sind, um Gewalttäter zur Verantwortung zu ziehen, ist vollkommen klar. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Wo ist die Antwort?)

Bezüglich der Inhaftierung: Ich bin nicht die Justizministerin, das kann ich Ihnen nicht sagen. Hier im Parlament wurde aber gestern – neben dem Nationalen Aktionsplan, der schon länger beschlossen worden ist – auch die Geas beschlossen (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Keine Antwort!), die, denke ich, insgesamt – auch in anderen Bereichen – einen sehr wichtigen Beitrag für weitergehende Schritte im legistischen Bereich leistet. (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Antwort!)  Ich bin nicht die Justizministerin, und die Frage, die Sie gestellt haben, ist nicht in meinem Vollzugsbereich, wiewohl ich jegliche Gewalt gegen Frauen zutiefst verachte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen. – Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: Also sind sie in Österreich!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 2. Anfrage, 81/M, jener der Frau Abgeordneten Juliane Bogner-Strauß. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/5

Anfrage 81/M

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Sie haben soeben die Freiheit der Kunst und Kultur erwähnt. Ich stehe heute nicht nur als Politikerin hier, sondern auch als Wissenschaftlerin. Ich habe es immer sehr geschätzt, dass Universitäten Orte des offenen Diskurses und nicht der politischen Gesinnungsprüfung sind. 

Mein Kollege, Abgeordneter Dr. Rudolf Taschner, den ich unglaublich schätze und mit dem ich nicht immer einer Meinung bin, wenn er hart mit mir diskutiert und argumentiert, hat sich über Jahrzehnte große Verdienste in der Wissenschaft, in der Lehre und vor allem in der Vermittlung von Mathematik – das nicht das beliebteste Fach in der Schule ist – erworben. (Ruf bei der FPÖ: Frage, Frage!) Bei mir stößt es wirklich auf großes Unverständnis, dass der Senat der Universität Wien Taschner die Erneuerung des Doktorats verweigert hat, und das aufgrund einer Meinungsäußerung, die er im Rahmen des freien - -

 Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte zur Frage kommen!

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (fortsetzend): - - getätigt hat.

Deshalb ist meine Frage:

„Was unternehmen Sie, um im Sinne der Wissenschaftsfreiheit die politische und weltanschauliche Neutralität der Universitäten zu gewährleisten, damit sich in Zukunft der Fall der ideologischen Zensur durch den Senat der Universität Wien in Zusammenhang mit dem Antrag der Fakultät für Mathematik auf Erneuerung des Doktorats von Abg.z.NR ao. Univ.-Prof. i.R. Dr. phil. Rudolf Taschner nicht wiederholt?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Vielen herzlichen Dank. Genauso wie Sie teile ich die Wertschätzung für Nationalratsabgeordneten Rudolf Taschner. Wir sind ja gleichzeitig in den Nationalrat eingezogen, somit gleichermaßen gleich lang politisch aktiv, kann man eigentlich sagen, und da schon ein Stück des Weges gemeinsam gegangen – bei gleichwohl natürlich unterschiedlichen politischen Ansichten. 

Dieses freie Wort, wie Sie es auch erwähnt haben, ist ja ein ganz, ganz zentraler Punkt auch für das freie Mandat von Abgeordneten. Als Abgeordnete, aber auch in meiner Funktion als Ministerin, habe ich die Diskussionen mit Kollegen Taschner, mit Abgeordnetem Taschner sehr geschätzt. Ich schätze den Austausch in den unterschiedlichsten Bereichen auch heute noch.

Als Wissenschaftsministerin ist die Beurteilung des Senats formal nicht von meinem Prüfungsbereich umfasst. (Abg. Darmann [FPÖ]: ... Ministerin für nichts zuständig sein!) Die Nichtverleihung des Goldenen Doktordiploms ist eine Wertentscheidung des Senats der Universität Wien und nicht von der Rechtsaufsicht des Ministeriums umfasst, insofern kann ich oder darf ich hier als Ministerin nicht tätig werden, weil das der Autonomie der Universität obliegt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine Zusatzfrage?

RN/5.1

Abgeordnete Mag. Dr. Juliane Bogner-Strauß (ÖVP): Danke. Ich glaube, wir sind uns alle einig, die Aussagen von Kollegen Taschner sind immer wissenschaftlich begründet. Diese wissenschaftlichen Begründungen kann man natürlich wissenschaftlich kritisieren. Ich bin aber der Meinung, was in einer freien Gesellschaft gar nicht geht, weil es dem Gedanken der Aufklärung widerspricht, ist der Versuch, einen solchen Menschen aus dem Diskurs zu drängen. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Ist euch das nicht peinlich, bitte?) Wir sollten wirklich alles dafür tun, dass eine offensichtlich zutage tretende Gesinnungsethik nicht wieder in eine kollektive Unmündigkeit führt. 

Daher meine Zusatzfrage: Geschätzte Frau Bundesministerin, befürchten Sie nicht – auch wenn Sie sagen, Sie können da nicht einschreiten –, dass es durch die Entscheidung des Senats zu einem Chilling-Effect, also zu einem abschreckenden Effekt für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler kommt, dass sie eingeschüchtert werden und aus Angst vor rechtlichen, beruflichen und auch sozialen Konsequenzen, aufhören, ihre Meinung frei zu äußern? Ich sehe die Entscheidung des Senats eigentlich als eine Zäsur, die zu einer Zensur der freien Meinungsäußerung führt. (Beifall bei der ÖVP.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Das freie Wort ist für Abgeordnete zentral, aber natürlich auch die Wissenschaftsfreiheit, die in Österreich ja rechtlich auf unterschiedlichsten Ebenen abgesichert ist und abgesichert bleiben muss. Deswegen steht es auch Forscherinnen, Forschern, Personen in der Wissenschaft zu, das Wort zu ergreifen, ihre Erkenntnisse zu teilen. Ich denke, dass es natürlich auch die Aufgabe einer Ministerin ist, einer politischen Vertreterin, dieses freie Wort und die Wissenschaftsfreiheit zu verteidigen, und vor allem auch weiterhin in jeder Art und Weise, die mir möglich ist, abzusichern, und das werde ich auf jeden Fall tun. (Abg. Darmann [FPÖ]: Das ist eine gefährliche Drohung!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine weitere Zusatzfrage von Herrn Abgeordneten Minnich. – Bitte schön.

RN/5.2

Abgeordneter Andreas Minnich (ÖVP): Guten Morgen, Frau Bundesminister! Danke für Ihre Wertschätzung gegenüber Herrn Prof. Dr. Taschner. Universitäten müssen Orte der freien Debatte und der freien Meinung sein und dürfen nicht Tribunale von Gesinnungskontrolle werden. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: Sag einmal, ist dir das nicht peinlich? – Abg. Schmuckenschlager [ÖVP]: ... falscher Wortlaut, Herr Kollege! – Abg. Zarits [ÖVP]: Geh bitte, das ist ja lächerlich!) Dahin gehend wurde gerade vorhin schon gefragt. Der Tenor ist aber auch die Sorge um die internationale Reputation der Universität Wien. Was unternehmen Sie, damit der Ruf der Universität Wien nicht dauerhaft international leidet?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Die Universität Wien hat im vergangenen Jahr mit Platz 95 erstmals den Platz unter die top 100 Universitäten im Times Higher Education Ranking geschafft. Es gibt wirklich großartige Wissenschafterinnen und Wissenschafter in den unterschiedlichsten Themenbereichen an der Universität Wien. Ihre Leistung ist hervorzustreichen und eben all das, was geleistet wird, auch im Sinne der Studierenden, im Sinne des allgemeinen Personals und aller Personen, die an der Universität Wien für den Wissenschaftsstandort Österreich tätig sind. Ich denke, diese Leistungen gilt es hervorzukehren. Ich versuche, diese Leistungen, die da erbracht werden, in meiner Tätigkeit auf jeden Fall wertzuschätzen und zu unterstützen, und vor allem eben auch die Anstrengungen, die die Universität Wien in den unterschiedlichsten wissenschaftlichen Forschungsbereichen vorantreibt, gleichermaßen in die Breite zu tragen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur 3. Anfrage, 85/M, jener der Frau Abgeordneten Sabine Schatz. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/6

Anfrage 85/M

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Eine große Diskriminierung, die Frauen sozusagen täglich oder eigentlich jedes Monatsende am Gehaltszettel sehen, ist der große Gehaltsunterschied, den es in Österreich nach wie vor gibt. Frauen haben letztlich 17,6 Prozent – etwa ein Fünftel – weniger als Männer am Gehaltszettel und somit auch zum Leben zur Verfügung; das summiert sich dann bis zur Pension auf fast das Doppelte. Das heißt, dass Frauen immer noch von ihren Partnern ökonomisch abhängig sind. Wir sehen in dem Schließen der Gehaltsschere auch eine Maßnahme, die sich auf viele andere Bereiche positiv auswirken würde, beispielsweise auch ermöglichen würde, aus Gewaltbeziehungen auszubrechen. 

Meine konkrete Frage: Welche Maßnahmen setzen Sie, um die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen zu schließen?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Maßnahmen setzen Sie zur Verringerung der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Sie haben die Zahlen, Daten und Fakten des sogenannten Gender-Pay-Gaps, der in Österreich über dem Durchschnitt liegt, angesprochen. Frauen verdienen in Österreich überdurchschnittlich weniger als Männer, und das ist sicher eine Frage, weil vielfach noch nach dem Geschlecht und nicht nach der Leistung bezahlt wird. Es ist ganz dringend notwendig, Maßnahmen zu ergreifen, die eben diese Leistung und vor allem die Qualifikation und vieles andere in den Vordergrund stellen. 

Als Ministerium unterstützen wir bereits mit Maßnahmen wie zum Beispiel dem Onlinegehaltsrechner, der im März dieses Jahres aktualisiert worden ist und täglich im Durchschnitt circa 1 000 Aufrufe erfährt. Ungefähr 1 000 Personen nutzen den also täglich, um auch einschätzen zu können, was zum Beispiel eine gute Basis für Gehaltsverhandlungen ist, um je nach Branche, Berufserfahrung, Region et cetera Einblick in Löhne und Gehälter zu bekommen. 

Wir haben auch viele andere Informationsmaterialien zum Thema Gehalt, zum Thema Berufswahl, Berufsbilder und noch viel mehr. Wir arbeiten auch ganz, ganz eng mit den Frauen- und Mädchenberatungsstellen zusammen, indem wir bewusst Projekte zum Thema ökonomische Unabhängigkeit unterstützen, die ja auch wesentlich sind – nicht nur, um aus der Gewaltspirale ausbrechen zu können, sondern um ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Da geht es einfach auch darum, wie viel letzten Endes in der eigenen Geldbörse überbleibt. 

Wir haben mit März die Kampagne „Gerecht oder Geschlecht?“ gestartet, die vor allem jüngere Frauen adressieren soll, mit Zahlen, Daten, Fakten präsentieren soll, dass gerade ökonomische Unabhängigkeit wesentlich ist und dass es eben noch einige Schieflagen gibt, die es zu beseitigen gilt. 

Wir stützen und unterstützen und stärken auch die Gleichbehandlungsanwaltschaft und die Gleichbehandlungskommission in der Umsetzung von Richtlinien, die unmittelbar bevorstehen. Auch das ist extrem wichtig, weil das natürlich auch Stellen sind, an die man sich wenden kann, wenn Diskriminierung passiert, wo man Unterstützung erfährt und auch unterstützt wird. Gleichermaßen gibt es in Österreich Einkommensberichte, die, denke ich, auch sehr wichtig sind. 

Ein weiterer Punkt, den ich noch ansprechen möchte: Es gibt auch eine interministerielle Arbeitsgruppe zum Thema Väterbeteiligung, die auch dahin gehend unterstützen kann, dass die Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen geringer werden. Warum? – Weil wir sehen, dass Frauen natürlich nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Arbeit machen. In dieser interministeriellen Arbeitsgruppe wird an Vorschlägen gearbeitet, die Frauen in ihrer Selbstbestimmung und in ihrer ökonomischen Unabhängigkeit unterstützen sollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte schön. 

RN/6.1

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Ministerin, Sie haben die Umsetzung von EU-Richtlinien angesprochen. Bis 7. Juni soll ja die Lohntransparenzrichtlinie umgesetzt werden und wir haben uns auch im Regierungsprogramm darauf verständigt, dass wir das machen wollen. Gestern haben wir in den Medien gelesen, dass die Sozialpartnerverhandlungen dazu offenbar gescheitert sind. Mich würde interessieren, wie da der aktuelle Stand ist und wie es da weitergehen wird, weil wir uns natürlich von der Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie erwarten, dass sie massiv dazu beiträgt, die Lohnschere zu schließen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Wir sind diesbezüglich im ständigen Austausch mit Arbeits- und Sozialministerin Korinna Schumann, die wirklich mit Nachdruck an Lösungen arbeitet, beziehungsweise arbeiten wir auch gemeinsam an Lösungen zur Umsetzung dieser Richtlinie. Es ist eine extrem wichtige Richtlinie, weil darin eben auch gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit festgehalten wird. Wir sehen ja auch anhand internationaler Beispiele, dass Transparenz zu Lohnfairness führen kann beziehungsweise auch aktiv führt. 

Mein Haus ist für einen Teilbereich dieser Richtlinie zuständig, nämlich für die Arbeitsplatzbewertung. Ein Gleichwertnavigator ist erstellt worden beziehungsweise wird erstellt, bei dem es darum geht, dass Unternehmen auch ein niederschwelliges Tool zur Orientierung in die Hand bekommen, um ihre internen Arbeitsplatzbewertungen und Vergütungsstrukturen zu überprüfen, beziehungsweise um sich orientieren zu können, wenn sie solche Systeme neu einführen wollen. Ich glaube, das ist schon ein erster Schritt in Richtung konkrete Umsetzung der Richtlinie, wiewohl natürlich auch gesagt werden muss, dass vielfach das Monster der Bürokratie gezeichnet wird. 

Das sehe ich nicht so, denn natürlich ist auch die Umsetzung dieser Richtlinie insofern wesentlich, als sie praktikabel ist und für alle zu Planungssicherheit führt; und das ist in Wahrheit die Grundprämisse. Es ist die Umsetzung einer Richtlinie, die dazu führt, dass Leistung entsprechend bewertet wird – insbesondere Leistung von Frauen, bei der wir aktuell diesen Gender-Pay-Gap sehen – und die zu Planbarkeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber führen soll. Das ist die zentrale Priorität dieser Richtlinie, die ich nur vollumfänglich unterstützen kann.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Andrea Michaela Schartel. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/6.2

Abgeordnete Andrea Michaela Schartel (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Sie haben in Ihrer Antwort vorhin schon den Einkommensbericht erwähnt. Dieser wurde 2011 von der damaligen Frauenministerin Heinisch-Hosek eingeführt, und dessen Veröffentlichung ist seit 2014 für Unternehmen ab 150 Beschäftigten verpflichtend. Wir haben nun 2026, sprich zwölf Jahre später, und ich würde sagen, auch Sie müssten zur Kenntnis nehmen, dass der Einkommensbericht überhaupt nichts verbessert hat, aber auch diesen Gender-Pay-Gap in keiner Art und Weise verändert hat. 

Island ist auch immer ein Land, das Sie als besonderes Vorbild nehmen, da dort durch die Einführung bestimmter Lohntransparenzrichtlinien dieser Gender-Pay-Gap angeblich fast auf null gekommen sein soll. Island rudert aber schon zurück, überlegt sich schon wieder eine andere Gesetzgebung, weil eben diese Art und Weise sehr kostspielig und zeitintensiv ist und durch eine wissenschaftliche Studie sogar bewiesen wurde, dass nicht einmal eindeutig ersichtlich ist, dass diese Maßnahme diesen Gender-Pay-Gap reduziert. 

Daher komme ich jetzt zu meiner Zusatzfrage: Warum setzen Sie sich eigentlich nicht verstärkt dafür ein, dass Sie mit den Sozialpartnern dahin gehend Gespräche führen, dass die Einstufungskriterien und die Tätigkeitsbeschreibungen in den Kollektivverträgen so eindeutig und klar ausformuliert sind, dass eine unterschiedliche Einstufung mit gleicher Tätigkeit gar nicht mehr möglich ist?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also grundsätzlich ist es so, dass in Österreich in den vergangenen Jahren durch ein Bündel von Maßnahmen Schritte in die richtige Richtung gemacht worden sind, und ja, die Einkommensberichte zählen da auch dazu, denn zwischen 2010 und 2024 hat sich der geschlechtsspezifische Unterschied bei Bruttostundenlöhnen um 6,4 Prozentpunkte gesenkt. Man kann also sagen, der Weg ist der richtige, wir müssen ihn nur zügiger gehen. Die Lohntransparenz oder Transparenz bei Löhnen und Gehältern gibt es ja durchaus auch in anderen Ländern, wo es tatsächlich schon mehr Gleichheit gibt und vor allem eben Bezahlung nach Leistung erfolgt. In anderen skandinavischen Ländern ist es ja beispielsweise gleichermaßen der Fall. Man kann da nicht nur Island als Beispiel nehmen, sondern genauso eben auch Schweden, das auch einen geringeren Gender-Pay-Gap hat. 

Zum Thema Kollektivverträge und Kollektivvertragsverhandlungen: Ich bin davon überzeugt, dass die ÖGB-Frauen sehr starke Bündnispartnerinnen für Arbeitnehmerinnen sind und alles tun, damit Frauen zu ihren gerechten, fairen Löhnen und der entsprechenden Einstufung kommen und das auch immer wieder in den Kollektivvertragsverhandlungen einbringen – in den unterschiedlichsten Branchen, in den unterschiedlichsten Teilgewerkschaften. Die ÖGB-Frauen sind also wirklich der Garant dafür, dass für die Frauen auch in diesen Bereichen etwas weitergeht. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Daniela Gmeinbauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/6.3

Abgeordnete Daniela Gmeinbauer (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Schönen guten Morgen, Frau Bundesministerin! Im Regierungsprogramm bekennt sich die Bundesregierung ausdrücklich dazu, Frauen in allen Berufs- und Lebensbereichen zu stärken und ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zu fördern. Gerade Unternehmerinnen und selbstständig tätige Frauen leisten einen wichtigen Beitrag für Innovation, Beschäftigung und regionale Wertschöpfung in Österreich. Gleichzeitig stehen viele von ihnen weiterhin vor besonderen Herausforderungen, etwa bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und daher auch beim Schritt in die Selbstständigkeit. 

Meine Frage daher: Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um Frauen als Unternehmerinnen und Selbstständige nachhaltig zu stärken? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Danke schön. – Sie haben zunächst auch in der Ausführung Ihrer Frage die Vereinbarkeit angesprochen, und diesbezüglich ist von den Regierungsspitzen ganz konkret auch ein Schwerpunkt ausverhandelt worden: das zweite verpflichtende Kindergartenjahr, flächendeckend. Ich denke, das ist schon ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung, um einen besseren Rahmen für die Vereinbarkeit zu ermöglichen. 

Letzten Endes ist es für Unternehmerinnen – Sie haben die Zahlen, Daten, Fakten angesprochen – teilweise eben nicht so einfach, obwohl sehr viele, nämlich 45,7 Prozent aller Unternehmensneugründungen von Einzelunternehmen im letzten Jahr durch Frauen erfolgt sind. Also Frauen gründen, Frauen wollen auch Unternehmerinnen sein und trauen sich diesen Schritt zu. Wir müssen sie unterstützen, und wir tun das teilweise mit Informationen, zum Beispiel – das klingt jetzt etwas wie eine Text-Bild-Schere, aber ist dennoch wichtig – zum Thema Frauen und Pensionen, weil natürlich auch in Bezug auf Pensionszeiten auf Unternehmerinnen besondere Herausforderungen zukommen und die Situation einfach anders gelagert ist als bei Arbeitnehmerinnen und deswegen dazu auch besonderes Informationsmaterial zur Verfügung gestellt wird. 

Wir haben auch Handreichungen zum Thema Frauen führen, weil Frauen nicht nur als Unternehmerinnen, sondern auch als Führungskräfte unterstützt werden sollen. Und ganz konkret etwas, was auch in meinem Ressort passiert und weiter passiert, ist das Thema Förderung von akademischen Spin-offs und, auch hier, Ausgründungen, wo wir auch wieder 15 Millionen Euro investieren, um das zu ermöglichen. Da haben wir gesehen, dass ein leichter Rückgang bei den Frauen erfolgt ist, weshalb auch bei kommenden Initiativen der Fokus ganz stark darauf gelegt werden muss – wir wissen, Frauen sind gleichermaßen innovativ und stark in ihren Forschungstätigkeiten –, dass wir ihnen eben auch die Möglichkeit zum Spin-off eröffnen und sie entsprechend unterstützen, auch durch andere Dinge wie: Beim Phönix-Preis gibt es eine Extrakategorie zum Thema Female Entrepreneurship, oder auch das beim Ista angedockte Xista unterstützt Gründerinnen sehr stark. 

Sie sehen also, es gibt unterschiedliche Maßnahmen, die einerseits direkt aus unserem Haus gesetzt werden, aber darüber hinaus gibt es definitiv auch andere Maßnahmen, die Unternehmerinnen unterstützen sollen, wie bei der Vereinbarkeitsfrage, die Sie angesprochen haben.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Elisabeth Götze. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/6.4

Abgeordnete Dr. Elisabeth Götze (Grüne): Frau Ministerin! Sie haben selber schon den großen Gender-Pay-Gap in Österreich angesprochen. Ich möchte auf die Möglichkeiten, die die Regierung hat, oder eigentlich auch die Verpflichtung, die die Regierung hat, zurückkommen. Es ist die Entgelttransparenzrichtlinie der EU dringend umzusetzen – bis 7. Juni –; die Unternehmen warten darauf, auch die Frauen warten darauf. Es geht um Planungssicherheit aufseiten der Unternehmen, aber auch aufseiten der Frauen, um eine Möglichkeit, Einblick in Unterschiede zu bekommen und entsprechende Maßnahmen setzen zu können. 

Sie selbst haben sich in der Vergangenheit auch immer wieder dafür ausgesprochen, erinnere ich mich, und es gibt auch Vorschläge von der Arbeiterkammer, die sehr konkret sagen, wir sollten ab 25 Mitarbeiter:innen ansetzen und nicht erst ab 100 Mitarbeiter:innen. Der Vorschlag der EU sind die 100 Mitarbeiter:innen – wobei wir wissen, dass das nur 0,7 Prozent der Unternehmen in Österreich betrifft, was eigentlich ein Witz ist; bei 25 wären es immerhin 3 Prozent der Unternehmen.

Meine Frage: Wann ist damit zu rechnen? Sie haben gesagt, bei der Sozialpartnerschaft gab es keine Einigung, daher muss die Regierung Verantwortung übernehmen, müssen Sie Verantwortung übernehmen. Wann kommt der Vorschlag? Und auch: Wird es ein Vorschlag sein, der mehr Frauen unterstützt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Wie bereits zuvor ausgeführt, obliegt die Quasileitung der Umsetzung dem Arbeitsressort, mit dem wir da aber in wirklich ganz enger Abstimmung sind und mit Hochdruck daran arbeiten, Vorschläge auf den Tisch zu legen. Sie haben den Zeitplan und die unterschiedlichen Positionierungen angesprochen. Meine persönliche Haltung ist klar, sie ist natürlich auch bedingt durch meine volle Überzeugung als Frauenpolitikerin, dass eben Lohntransparenz ein wirksames Mittel ist, um Fairness in Bezug auf die Bezahlung von Leistung herzustellen. Von daher unterstütze ich wirklich die Umsetzung der Lohntransparenz aus vollstem Herzen, aus vollster Überzeugung und auch mit Nachdruck, weshalb der Gleichwertnavigator, der auch zur Arbeitsplatzbewertung führt oder hierfür ein Instrument darstellt, quasi unser Teil zur Umsetzung der Richtlinie ist und wir da auch mit dabei sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur 4. Anfrage, 84/M, das ist jene der Frau Abgeordneten Martina von Künsberg Sarre. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7

Anfrage 84/M 

Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Frau Ministerin! Wissenschaft und Forschung sind uns selbstverständlich wichtig, und auch eine gelingende Umsetzung der Hochschulstrategie ist für uns NEOS relevant. 

„Welche Aspekte der Analyse der Hochschulstrategie und aus dem internationalen Feedback sind für Sie am relevantesten?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesministerin. 

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Sie haben vollkommen recht, Frau Abgeordnete: Wissenschaft und Forschung sind zentral. Das spüre ich in Ihrer Tätigkeit als Abgeordnete seit vielen Jahren, aber das gilt natürlich auch für viele andere nicht nur in diesem Haus, sondern auch innerhalb der Regierung als ganz klare Stütze und auch als ganz klare Prämisse. 

Das internationale Feedback zur Hochschulstrategie ist insbesondere auch durch das internationale Sounding-Board des Forwits, das ich in seiner Arbeit besonders hervorstreichen möchte, passiert. Der Forwit hat da, denke ich, wirklich ein sehr divers und mit voller Expertise zusammengesetztes Sounding-Board erstellt und selbst auch eine Analyse vorgenommen, in der es einige Punkte gibt, die durchaus relevant für die Strategie und auch für ihr weiteres Fortkommen sind. Es geht einerseits um eine starke soziale Selektion, die dort angesprochen worden ist, die Hochschul-Governance muss neu diskutiert werden – auch das, denke ich, ist ein wichtiger Punkt –, es geht weiters um prekäre Karriereperspektiven für Wissenschafterinnen und Wissenschafter, eine schwache Datenlage im Bereich der Third Mission sowie eben um Koordinationsprobleme zwischen den Hochschulsektoren. 

Von daher, denke ich, sind das wirklich wesentliche Punkte, die als internationales Feedback in der Strategie zu berücksichtigen sind und die wir auch laufend in die Strategie beziehungsweise in den unterschiedlichen Arbeitsgruppen einarbeiten. Also aktives Personalmanagement, Reform der Leistungsbewertung – in Zeiten von Paper-Mills ist es natürlich auch relevant, dass man vielleicht andere Faktoren wie Lehre oder eben auch die Third Mission stärker miteinbezieht –, auch der Vorschlag, die Option eines Teilzeitstudiums durchzudenken oder anzuregen – auch darüber, finde ich, lässt sich trefflich diskutieren – und eben dass man hinsichtlich der Wechselwirkung zwischen den unterschiedlichen Sektoren neben guter Kooperation auch zum Beispiel eine klare Profilschärfung vornimmt: All das sind wirklich sehr wertvolle Vorschläge, die wir intensiv zu diskutieren haben.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7.1

Abgeordnete Mag. Martina von Künsberg Sarre (NEOS): Und welche der Bereiche, die Sie jetzt genannt haben, sind aus Ihrer Sicht am dringendsten umzusetzen? Was hat für Sie die höchste Priorität?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also ich denke, einerseits ist die Arbeitsteilung zwischen den Sektoren und die Koordinierung zwischen den Sektoren wirklich wesentlich. Die Zusammensetzung der Personen, die an unseren Hochschulen studieren, der quasi künftigen Studierenden, ist, denke ich, auch ein wichtiger Punkt. Gleichsam müssen die internationale Sichtbarkeit und das internationale Standing unserer wirklich sehr großartigen Wissenschafts- und Forschungsleistungen weiter gestärkt werden. Das sehe ich als zentrale Punkte, und natürlich auch – in sozusagen die Inhalte gehend –, darüber zu diskutieren, wie und welche Rolle unsere Hochschulen einnehmen müssen, was auch letzten Endes bei den Absolventinnen und Absolventen ankommen soll. Future-Skills sind da zum Beispiel auch immer wieder so ein Punkt, um Herausforderungen nicht nur der heutigen Zeit zu bewältigen, sondern zukunftsfit zu sein. Ich denke, auch das ist wesentlich, dass man letzten Endes als Absolventin, als Absolvent auch etwas in der Hand hat, was im Hinblick auf das Reüssieren am Arbeitsmarkt oder bei den weiteren Karriereschritten tatsächlich hilft.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die nächste Zusatzfrage kommt von Frau Abgeordneter Petra Oberrauner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/7.2

Abgeordnete Mag.a Dr.in Petra Oberrauner (SPÖ): Vielen Dank. – Geschätzte Frau Ministerin! Ich möchte Sie gerne fragen, welche Schritte unternommen werden müssen, um Österreich zu einem attraktiven Zielort für exzellente Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler zu machen.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Ein ganz wichtiger Punkt: Karrierewege müssen definitiv verlässlich und transparent sein. 

Wir sehen natürlich auch im wissenschaftlichen Bereich, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch befristete Kettenverträge, fehlende Laufbahnperspektiven und vieles mehr eine Unsicherheit verspüren, wie ihr Karriereweg verlaufen kann. Da auch zum Beispiel eine Reduktion von befristeten Stellen vorzunehmen, insbesondere im Postdoc-Bereich, ist definitiv ein Ziel. Ich weiß, dass da auch einige Universitäten schon durchaus auch eigenständig nicht nur Initiativen gesetzt haben, sondern in den eigenen Strukturen auch andere Perspektiven schaffen oder auch Karrieremöglichkeiten eröffnen wie zum Beispiel die Universität Salzburg oder auch die Boku, die an manchen Instituten für drittmittelfinanzierte Mitarbeiter:innen zum Beispiel Überbrückungsfonds anbieten. Die Universitäten sind da also sehr innovativ und versuchen, Lücken zu schließen, die es aktuell gibt, um eben auch Karriereperspektiven aufzuzeigen. 

Was wir als Österreich auf jeden Fall auch unterstützen, ist das Credo der Kommissarin Ekaterina Sachariewa, die für Forschung zuständig ist, dass die Europäische Union der attraktivste Ort für Forscher:innen bis 2030 werden soll – global gesehen. Da unterstützen wir mit verschiedenen Maßnahmen auf europäischer Ebene, damit das eben auch in Österreich ankommt und für Österreich auch Nutzen bringt. Ich bin nämlich absolut davon überzeugt: Wir haben einen exzellenten Wissenschafts- und Forschungsstandort. Wir brauchen uns da nicht zu verstecken. Wir müssen international definitiv noch sichtbarer werden, können aber schon auf großartige Infrastruktur und exzellente Personen mit Leidenschaft, Neugier und Kreativität aufbauen und setzen. Das ist wirklich ein irrer Schatz, den wir hier in Österreich haben. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 5. Anfrage, 90/M, das ist jene von Frau Abgeordneter Meri Disoski. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8

Anfrage 90/M

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Es heißt ja allgemein, Budget sei in Zahlen gegossene Politik. Wenn ich da jetzt die frauenpolitische Brille aufsetze und auf das schaue, was die Bundesregierung im Doppelbudget 2027/2028 plant, komme ich nicht umhin, festzuhalten, die Stoßrichtung ist sehr eindeutig: Frauen zahlen drauf, andere profitieren. 

Die Bundesregierung saniert dieses Budget nicht gerecht, sondern auf dem Rücken von Frauen. Das sage nicht nur ich, das sagt auch zum Beispiel die Armutskonferenz, die wortwörtlich von frauenfeindlichen Maßnahmen spricht. Während die Bundesregierung milliardenschwere Steuerzuckerl an Unternehmen verteilt und große Vermögen weiterhin schont, bittet sie vor allem Menschen mit niedrigen und auch mittleren Einkommen ordentlich zur Kasse, damit auch vor allem Frauen. 

Das trifft die alleinerziehende Mama genauso wie die Kassiererin im Supermarkt, die jetzt schon jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Die Maßnahmen, die Ihre Regierung setzen wird, bedeuten, dass Frauen künftig bis zu 700 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung haben, und diese 700 Euro werden sie im Alltag spüren: beim Einkaufen, beim Geburtstagsgeschenk fürs Kind, beim Schulausflug und in anderen Situationen. 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage bitte.

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (fortsetzend): Sie sanieren dieses Budget tatsächlich auf dem Rücken von Frauen. Wir haben berechnet, dass die Regierung bei Frauen 1,6 Milliarden Euro kürzen wird. Gleichzeitig feiern Sie einen Fonds zur Unterstützung von Alleinerziehenden, der mit 35 Millionen Euro dotiert ist. 

Das bringt mich zu meiner Frage. Frau Ministerin, wer 1,6 Milliarden Euro nimmt, kann 35 Millionen Euro nicht als Unterstützung abfeiern: 

„Warum belastet die Bundesregierung mit ihrem geplanten Doppelbudget ausgerechnet Frauen besonders stark?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Das Budget ist mit dem heutigen Tag tatsächlich noch in Verhandlung beziehungsweise nicht konkret finalisiert. Deswegen ist es zu früh, um ein Gesamtpaket und einzelne Maßnahmen, die sich eben auch noch in Verhandlung befinden, tatsächlich beurteilen oder eine exakte Messung anstellen zu können. Das sei auch in aller Offenheit so gesagt. 

Nichtsdestotrotz ist der Regierung insgesamt Frauenpolitik sehr wichtig. Ich spüre dennoch auch große Unterstützung von vielen Kolleginnen und Kollegen in der Regierung. Ich möchte an dieser Stelle auch den Unterstützungsfonds für Alleinerziehende nicht schlechtreden lassen, denn es war 2017 ein Zugeständnis von allen Parteien, dass ein derartiges Instrument kommen soll. 

Diese Regierung hat es jetzt geschafft, endlich einen Schritt in Richtung Unterhaltsgarantie zu gehen, was in den letzten Jahren nicht möglich war. Deswegen ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, mit einer extra Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen, damit sie sich aus der Gewaltspirale lösen können, wirklich ein zentraler Meilenstein in der Frauenpolitik, der so nicht kleingeredet werden darf, sondern extrem notwendig ist, um auch Alleinerziehende und deren Kinder entsprechend zu unterstützen – in einer Situation, in der sie sehr vulnerabel sind und die sehr, sehr diffizil ist. Dies ist vor allem auch ein wesentlicher Beitrag zum Gewaltschutz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wie gesagt: Das Gesamtbudget ist im Detail noch nicht fertig. Für das Frauenbudget kann ich auf jeden Fall an dieser Stelle sagen, dass es da definitiv eine Stärkung braucht, weil die vielen verschiedenen Frauenorganisationen tagtäglich mit den unterschiedlichsten Frauen querbeet, durch das ganze Land hindurch in Kontakt sind und sie unterstützen. Daher sehe ich das auch als meinen Auftrag, die Organisationen entsprechend zu unterstützen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte schön.

RN/8.1

Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Bundesministerin! Aus aktuellem Anlass, Sie haben es vorhin schon selber gesagt, das Thema Schusswaffengewalt: Gestern ist bekannt geworden, dass wieder zwei Frauen erschossen worden sind. Es zeigt sich einmal mehr, wie tödlich Schusswaffen im privaten Besitz sind und dass Schusswaffen im privaten Besitz eigentlich nichts verloren haben. In Österreich wird mittlerweile jeder vierte Femizid mit einer Schusswaffe verübt, Tendenz steigend. Trotzdem kommt das Thema Schusswaffengewalt im Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen gegen Gewalt gar nicht vor. Man findet dort weder das Wort Waffe noch die Wörter Schusswaffe oder Schusswaffengewalt, und damit klafft in einem zentralen Gewaltschutzinstrument der Bundesregierung eine sehr gefährliche Lücke. Meine Frage an Sie ist: Bis wann gedenken Sie, diese Lücke zu schließen?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Es ist dramatisch, und ich gebe Ihnen völlig recht, dass Waffengewalt in den letzten Fällen von Frauenmorden, bei den letzten Femiziden überproportional oft eine Rolle gespielt hat – illegale und legale Waffen, unterschiedlichste Waffen. 

Das ist ein riesengroßes Problem, wobei wir sehen, dass in unserem Land offenbar nach wie vor sehr, sehr viele Waffen vorhanden sind. Es hat im letzten Jahr deswegen auch sehr bewusst eine weitreichende Verschärfung im Bereich des Waffengesetzes gegeben, auch mit dem gezielten Anker, dass ein vorläufiges Waffenverbot im sozialen Nahbereich ausgesprochen wird, wenn Gewalt vorliegt. Ich denke, das war ein erster wichtiger Schritt, aber ich bin absolut bei Ihnen, dass Waffengewalt nicht zu tolerieren ist und wir immer wachsam sein müssen. Eine Novellierung oder Adaptierung darf einfach nie per se ausgeschlossen werden, wenn es hilfreich für den Schutz von Frauen ist.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8.2

Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte wieder auf die derzeit laufenden Budgetverhandlungen auf Regierungsebene zurückkommen. Welche Schritte setzen Sie, um Genderbudgeting im Sinne des Regierungsübereinkommens zu stärken und im Budget 2027/2028 umzusetzen? 

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Genderbudgeting steht ja auch im Verfassungsrang. Im Regierungsprogramm gibt es dazu auch einen konkreten Punkt, bei dem wir uns darauf geeinigt haben, dass wir Genderbudgeting stärker in Realität bringen und umsetzen wollen, in den unterschiedlichsten Bereichen. 

Wir sind deswegen auch mit dem Finanzministerium in laufendem Austausch, auch mit dem Budgetdienst des Parlaments, der ja in der Vergangenheit schon umfangreiche Vorschläge gemacht hat, angefangen von einem Genderbudgetstatement über weitere Reformvorschläge. Wir sind auch mittendrin, das Genderbudgeting als wertvolles Instrument über aktuell bestehende Dinge wie Wirkungscontrolling, Wirkungsfolgeanalyse et cetera weiter zu stärken und umzusetzen und auch im Doppelbudget 2027/2028 mehr darzustellen als beim letzten Mal.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur nächsten Zusatzfrage, jener von Herrn Abgeordneten Sebastian Schwaighofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/8.3

Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Dass Sie besonders bei Frauen neue Belastungen schaffen, ist das eine, aber Ihr Ministerium sollte doch zumindest schonend und zielgerichtet mit bestehenden Mitteln umgehen. 

Daraus ergibt sich folgende Frage: Bis 2020 veröffentlichte die NGO Zara, die Ihnen bestimmt bekannt ist, weil Sie sich ja groß als Retterin inszeniert haben, noch dezidierte und ausführliche Berichte über das eigene Finanzgebaren. Seit 2021 sind das nur noch vereinfachte Berichte, was ich in einer Zeit immer größer werdender Transparenz etwas befremdlich finde. Laut Jahresbericht 2024 standen insgesamt über 1 Million Euro zur Verfügung und 9 620 Beratungsstunden wurden erbracht. Das heißt, 1 Stunde hat Pi mal Daumen 107 Euro gekostet. 

Über die politische Arbeit dieses Vereins werden wir uns wahrscheinlich jetzt nicht einig werden, aber: Sind Ihnen diese Umstände bekannt? Wissen Sie, ob die Bundesministerin Bauer eventuell deswegen ihre Förderungen eingestellt hat? Und denken Sie, dass über 100 Euro Budget pro erbrachter Stunde für einen Verein, der sich auf Beratung konzentriert, tatsächlich effizient ist?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, Bsc: In Bezug auf Hass im Netz nimmt ja Zara nicht nur Beratung vor, sondern hat auch eine spezielle Funktion als sogenannter Trusted Flagger. Das heißt, wenn nicht nur Frauen, sondern zum Beispiel auch Forscherinnen und Forscher Opfer von Hass im Netz sind, Todesdrohungen bekommen, Morddrohungen bekommen – all das ist schon vorgekommen –, dann können sie sich an Zara wenden. Zara meldet dies bei den Plattformen, die bei Trusted Flaggern schneller reagieren müssen als bei regulären Userinnen und Usern. 

Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Plattformverantwortung nicht auch nachgeschärft werden muss, weil es eigentlich auch ganz klar ist, dass, wenn Personen von Hass im Netz betroffen sind, die Plattformen meiner Meinung nach Verantwortung übernehmen müssen. 

Diese Möglichkeit hat eben Zara, deswegen geht das Angebot auch über die Beratung hinaus, und ich denke, dass gerade in Zeiten, in denen wir sehen, dass Hass im Netz zunimmt, dass auch digitale Gewalt zunimmt, eine vertrauenswürdige Beratungsstelle, die unterstützt, die eben auch schneller melden kann, dringend notwendig ist – nicht nur aus frauenpolitischer Perspektive, sondern eben auch aus der Perspektive der Wissenschaftsfreiheit, weil in den letzten Jahren auch Forscherinnen und Forscher Betroffene davon waren.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die nächste Zusatzfragestellerin ist Frau Abgeordnete Margreth Falkner. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/8.4

Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Tatsache ist, dass sehr viele Frauen aufgrund der Einkommensschere, aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, saisonaler Beschäftigung, von Beschäftigung in Niedriglohnberufen niedrige Pensionen zu erwarten haben; die Folge davon ist Altersarmut. Eine Maßnahme dagegen kann der Ausbau der Kinderbetreuung und -bildung sein, und Tirol geht da beispielsweise mit dem Projekt Frida einen guten Weg. 

Die konkrete Frage an Sie: Was tut die Bundesregierung, um dieser Altersarmut bei Frauen nachhaltig entgegenzuwirken?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin. 

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also einerseits gibt es – und das ist ganz wesentlich in Zeiten, in denen wir natürlich auch den Haushalt konsolidieren – die Einigung auf Regierungsspitzenebene zwischen Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, dass man die 2,4 Milliarden Euro, um die man die Pensionen auch erhöhen möchte, mit den Pensionistenvertreterinnen Ingrid Korosec und Birgit Gerstorfer in einem gemeinschaftlichen Prozess gerecht aufteilen möchte. Ich bin mir sicher, da Ingrid Korosec und Birgit Gerstorfer in ihrem Pensionistenverband beziehungsweise Seniorenbund auch ganz, ganz starke Kämpferinnen für Frauen in Altersarmut sind, dass es zu einer gerechten Aufteilung bei den Pensionen kommen wird. 

Ganz grundsätzlich ist es ja so, dass sich die Pension durch das Erwerbsleben speist und wir da eben im Sinne der ökonomischen Unabhängigkeit – wie vorhin schon ausgeführt – unterschiedlichste Maßnahmen setzen wollen, um Frauen in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen, angefangen von der Kampagne „Gerecht oder Geschlecht?“ bis hin zur Einkommenstransparenz, die wir schon vorhin besprochen haben, bis hin zum zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr. 

Ein zusätzlicher Punkt – das möchte ich auch noch sagen –, bei dem wir dieses Problem genauso im Blick haben, ist die Finanzbildungsstrategie, die durch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl neu ausgearbeitet wird – die aufgrund der speziellen Situation von Frauen erstmals auch das Frauenministerium bewusst eingeladen hat, ein Teil davon zu sein –, in der die Altersarmut von Frauen eben auch ein Blickpunkt ist, der mit entsprechenden Angeboten, Kursen, Unterstützungen und vielem mehr bearbeitet wird, damit letzten Endes auch bei den Frauen ein Beitrag am Pensionskonto landet, von dem sie im Alter auch sicher leben können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen jetzt zur 6. Anfrage, 88/M, das ist jene des Abgeordneten Manuel Litzke. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/9

Anfrage 88/M

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Wie Sie wissen, steigt die Zahl der Studienwerber aus Drittstaaten kontinuierlich, weshalb die Universitätenkonferenz schon länger auch höhere Hürden fordert. Insbesondere wird angeregt, dass ausländische Studienwerber bereits im Zulassungsverfahren ein höheres Deutschniveau vorweisen müssen, um den Verwaltungsaufwand zu senken und auch die Anzahl der Anträge zu reduzieren. Deshalb wäre meine Frage: 

„Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um der Empfehlung der Universitätskonferenz nachzukommen, höhere Zugangshürden für ausländische Studienwerber einzuführen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Zunächst möchte ich festhalten, dass Rektorinnen und Rektoren nach § 61 Abs. 4 UG bereits jetzt die Möglichkeit haben, Studienwerberinnen und -werber aus Drittstaaten besondere verkürzte Fristen zukommen zu lassen beziehungsweise diese zu bestimmen, und es den Universitäten in ihrer Autonomie obliegt, diese Fristen und diese Möglichkeiten auszureizen beziehungsweise zu nutzen. Das ist jetzt bereits möglich. 

Zum Thema Zugangsregelungen: Da ist es so, dass wir diese ja bis Ende des Jahres evaluieren müssen und im kommenden Jahr auch neue Regelungen vorlegen müssen, da die aktuellen Regelungen bis Ende 2027 auslaufen; da laufen Gespräche.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/9.1

Abgeordneter Manuel Litzke, BSc (WU) (FPÖ): Danke. – Frau Minister, Ihr Ministerium plant, wie gestern bekannt wurde, bei den öffentlichen Universitäten massive budgetäre Einschnitte. Die Universitäten warnen bereits vor massivem Stellenabbau, vor sinkender Studienqualität und schlechteren Betreuungsverhältnissen. Wir sehen gleichzeitig, dass insbesondere Studenten aus Drittstaaten Österreich nach dem Studium rasch wieder Richtung Heimat verlassen. Aus diesem Grund meine Frage: 

Wie rechtfertigen Sie es, dass Sie angesichts der desaströsen budgetären Lage nicht sofort strenge Quoten oder gar einen Aufnahmestopp für Drittstaatsangehörige umsetzen, um die Studienqualität und Studienplätze für heimische Studenten zu sichern?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin. 

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Auch bezüglich des Budgets in meinem Haus gilt es festzuhalten, dass die Verhandlungen, so wie die Verhandlungen zum Budget 2027/2028 insgesamt, noch nicht final abgeschlossen sind. 

Die aktuelle Leistungsvereinbarungsperiode, also jene von 2025 bis 2027, sieht ja eine Höhe vor, die ich noch von meinem Vorgänger Martin Polaschek übernehmen durfte, nämlich in die Höhe von 16,1 Milliarden Euro; dazu kommen zweimal 90 Millionen Euro Überschreitungsermächtigung für Ärztinnen-, Ärztegehälter. Das ist die aktuelle Summe, die den Universitäten unmittelbar zukommt; dazu kommen natürlich die Mittel über den FTI-Pakt und weiteres. 

Es ist so, dass wir auch in der Industriestrategie und im Regierungsprogramm festgehalten haben, dass Absolventinnen und Absolventen österreichischer Hochschulen auch am Arbeitsmarkt als Fachkräfte gehalten werden sollen. Das findet sich auch in unterschiedlichen Programmen oder Forderungspunkten von Bundesländern wieder, wie beispielsweise in der Steiermark durch die dortige Landesregierung. 

Es sind Vorhaben, die aktiv unterstützt werden, dass Absolventinnen und Absolventen unserer Hochschulen – unabhängig von der Staatsbürgerschaft – als Fachkräfte gehalten werden sollen, weil wir eben davon ausgehen können, dass unsere Universitäten, unsere Hochschulen eine gute, beste Bildung, Ausbildung garantiert haben und wir dieses Know-how am Arbeitsmarkt auch benötigen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 7. Anfrage, 82/M, das ist jene des Herrn Abgeordneten Rudolf Taschner. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/10

Anfrage 82/M

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Die Hochschulstrategie 2040, die Sie eingeleitet haben, hat ja sehr interessant begonnen, sehr gut begonnen, war auch gut vorbereitet – das alles muss man Ihnen zugutehalten und auch wirklich dazu applaudieren. 

Es haben sich aber in letzter Zeit – gerade in den letzten Tagen – Schwierigkeiten ergeben: insbesondere wurde angekündigt, dass die Leitungen der Universitäten nicht mehr an den Diskussionen der Hochschulstrategie teilnehmen wollen, also das wird sicherlich eine Umstellung bedeuten. Meine Frage lautet daher: 

„Welche ersten Erkenntnisse haben Sie im Rahmen des Dialogs über die Hochschulstrategie 2040 hinsichtlich der weiteren Gestaltung von Universitäten, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen gewonnen?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also eine wesentliche Erkenntnis ist, dass der Austausch zwischen den unterschiedlichen Sektoren wesentlich ist, um – wie auch vorhin bei der Frage der Abgeordneten Künsberg Sarre schon betont – einerseits die Arbeitsteilung und Profilschärfung gut vornehmen zu können, um auch bessere Kooperationen möglich zu machen, um – offen gesprochen – einfach zu wissen, was sich auch im anderen Sektor tut. Ich denke, dass das extrem wichtig ist, und da hoffe ich, dass der bisherige Dialog im Rahmen der Hochschulstrategie ein wesentlicher Beitrag für alle Beteiligten war, dass man eben diesen Austausch – vermutlich in Zukunft nach Abschluss der Strategie deutlich weniger intensiv, aber dennoch – in einer Art und Weise fortführen sollte, um eben auf Stand zu bleiben. 

Und Sie haben angesprochen, dass sich die Art und Weise der Hochschulstrategie vielleicht durch die letzten Tage geändert hat. Meiner Meinung nach ist es zentral wichtig, in einer Demokratie im Dialog zu bleiben und Debatten zu führen, auch kritisch zu führen und die Debatten- und Diskussionskultur definitiv als eine der wesentlichen Säulen in unserer Demokratie zu sehen – unabhängig von der Situation. Meine Tür ist für alle Personen aus dem wissenschaftlichen und Hochschulbereich offen und wird immer offen bleiben, das ist vollkommen klar und muss auch eine Selbstverständlichkeit für ein Ministerium und auch explizit für mich als Ministerin sein – und es ist eine Selbstverständlichkeit und wird auch eine Selbstverständlichkeit bleiben.

Eine weitere Erkenntnis ist definitiv auch das Thema Hochschul-Governance, und ich bin sehr dankbar, dass gestern nach der Nationalratssitzung ja auch eine kurze Sitzung des Wissenschaftsausschusses stattgefunden hat, in der erste Erleichterungen und Verschlankungen auch so mancher Governance-Strukturen beziehungsweise -Steuerungen und bürokratielastiger Details durch einen Initiativantrag von Ihnen als Abgeordnete zum Thema Entbürokratisierung und vertrauensbasierter Qualitätsentwicklung, die nun stärker in den Vordergrund gerückt wird, geschaffen worden sind. Und es wurde einer Ausschussbegutachtung für diesen Antrag nun auch der Weg geöffnet. Ich denke, das sind die Punkte, denen wir uns in der Zukunft konstruktiv widmen sollten!

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ist eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte schön.

RN/10.1

Abgeordneter Mag. Dr. Rudolf Taschner (ÖVP): Ein wichtiger Punkt in dieser Hochschulstrategie – und ich glaube, der wird jetzt auch deshalb besonders wichtig werden, weil die finanziellen Mittel doch etwas klammer zu werden scheinen – wird die Frage sein: Wie werden wir die Zulassung der Studentinnen und Studenten in den Hochschulen weiter durchführen? Sollte es bei den Zulassungsbestimmungen Änderungen geben? Wie steht denn da Ihr Ministerium, wie stehen denn da Sie persönlich dazu?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also für mich persönlich ist wichtig, dass Zugangsregelungen nicht sozial selektiv sind, und deswegen ist die Evaluierung der bestehenden Zugangsregelungen, denke ich, auch ein ganz wichtiger Schritt, der mit Ende des Jahres 2026 abgeschlossen sein wird. Die entsprechende Evaluierung soll ja auch veröffentlicht werden beziehungsweise wird sie dem Nationalrat auch als Bericht vorgelegt werden. 

Gleichzeitig müssen und werden wir natürlich mit den Erkenntnissen an Neuregelungen arbeiten, damit die Regelungen, die aktuell bis Ende 2027 laufen, dann nicht nur auslaufen, sondern auch neue Regelungen gefunden werden können. Dabei ist mir sehr bewusst, dass gewisse Steuerungsmöglichkeiten unter kapazitativen Gesichtspunkten auch in Zukunft erforderlich sein werden, und zukünftige Regelungen müssen sich auch klar an Fairness orientieren. Ich denke, das ist sehr wichtig, damit wir wirklich Personen, jungen Menschen aus unterschiedlichsten Bereichen ein Studium ermöglichen können.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur nächsten Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Sigrid Maurer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/10.2

Abgeordnete Sigrid Maurer, BA (Grüne): Vielen Dank, Frau Ministerin! – Die Hochschulstrategie 2040 betont die Bedeutung von Exzellenz, internationaler Wettbewerbsfähigkeit und langfristiger Investitionen in Wissenschaft und Forschung. Gleichzeitig – es wurde bereits angesprochen – stehen laut der aktuellen Diskussion milliardenschwere Kürzungen im Universitätsbereich im Raum, die offensichtlich die Hälfte vom Budgetdefizit bewältigen sollen, während große Infrastrukturprojekte wie zum Beispiel die Lobauautobahn finanziert werden.

Die Uniko-Präsidentin zitierte Sie, Frau Ministerin, gestern in der ZIB 2 mit der Aussage: „Wissenschaft und Forschung sind keine Schwerpunkte dieser Regierung“.

Wie wollen Sie sicherstellen, dass die Ziele der Hochschulstrategie 2040 unter diesen budgetären Rahmenbedingungen tatsächlich erreicht werden können? Versuchen Sie das überhaupt noch, wenn Wissenschaft und Forschung kein Schwerpunkt mehr für Sie sind? Und: Welche Priorität hat für Sie jetzt der Wissenschaftsstandort Österreich im Vergleich etwa zum Lobautunnel? (Beifall bei den Grünen.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Die Wertschätzung von Wissenschaft und Forschung der gesamten Bundesregierung ist, denke ich, im letzten Jahr extrem sichtbar geworden, weil wir uns seit Antritt dieser Bundesregierung intensiv für Wissenschaftsfreiheit ausgesprochen haben, mit Blick auf andere Länder weltweit, in denen es definitive Einschnitte, auch in der Autonomie et cetera, gegeben hat. Das war aber auch in Ländern der Fall, die näher zu Österreich gelegen sind, und diese Angriffe sind auf jeden Fall immer aufs Schärfste zurückzuweisen.

Wir haben auch den FTI-Pakt gemäß der Wachstumsorientierung auf den Weg gebracht. Auch das, glaube ich, war ein sehr klarer und deutlicher Schritt von Minister Wolfgang Hattmannsdorfer, Peter Hanke und meiner Wenigkeit. Damit investieren wir in den kommenden Jahren Milliarden in die Forschung und haben wir ein klares Zeichen gesetzt.

Ich habe es vorhin schon ausgeführt, das aktuelle Budget im Bereich der Universitäten wurde noch von Martin Polaschek ausverhandelt und lag in der Höhe von 16,1 Milliarden Euro plus zweimal 90 Überschreitungsermächtigungen im Bereich der Ärztinnen- und Ärztegehälter. Somit sind die von Ihnen behaupteten Milliardenkürzungen nicht nur unrichtig, sondern auch noch nicht in Stein gemeißelt, weil die Verhandlungen noch laufen. 

Es ist so, dass die Regierung auf grundsätzlicher Budgeteinigungsebene klare Schwerpunkte für das kommende Doppelbudget gesetzt hat: eine Entlastung des Faktors Arbeit durch die Lohnnebenkostensenkung für personalintensive Betriebe, die ja auch im wissenschaftlichen Bereich zu finden sind; aber auch andere Schwerpunkte wie zum Beispiel Gesundheit, Pflege, zweites verpflichtendes Kindergartenjahr. Diese Schwerpunktsetzung der Bundesregierung unterstütze ich natürlich auch als Mitglied der Bundesregierung. 

Die Hochschulstrategie, denke ich, ist weiterhin ein zentraler Meilenstein, um unser Hochschulsystem fit zu machen. Wir sprechen von einem Horizont 2040. Gleichzeitig ist das Budget für die Jahre 2027 und 2028 in Verhandlung. Ich sehe nicht ein, warum wir nicht über eine Perspektive 2040, neben Budgetverhandlungen für die kommenden Jahre, diskutieren sollten. Das ist kein Widerspruch und kein Ausschluss. An einer Perspektive und konstruktiv an den Rahmenbedingungen zu arbeiten, muss immer der Anspruch von Politikerinnen und Politikern sein, und es ist definitiv mein Anspruch im Rahmen meiner Tätigkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der nächste Zusatzfragesteller ist Herr Abgeordneter Antonio Della Rosa. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/10.3

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Meine Frage bezieht sich auch auf die Hochschulstrategie 2040. Da gab es ja auch Arbeitsgruppen zum Thema Rahmenbedingungen für Studierende. Meine Frage ist nun, welche Schritte von Ihrem Ministerium gesetzt werden, um die soziale Durchlässigkeit im Hochschulsystem zu erhöhen und sicherzustellen, dass der Zugang zu Hochschulbildung in Österreich künftig weniger stark vom Einkommen und auch vom Bildungsgrad der Eltern abhängt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Danke schön. Ich habe im vergangenen Jahr gemeinsam mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr die OECD-Studie Education at a Glance vorstellen dürfen, in der noch immer sichtbar ist, dass es fast viermal wahrscheinlicher ist, einen akademischen Abschluss zu erlangen, wenn die Eltern bereits einen akademischen Abschluss haben. Es wird also wieder aufgezeigt, dass Bildung stark vererbt wird. Hier haben wir definitiv noch eine große Schere zu schließen. 

Wir beschäftigen uns im Rahmen der Hochschulstrategie auch mit dem Thema freudvolles Studieren. Es gibt auch seitens des Forwit eine Arbeitsgruppe, die sich mit dem Thema Studienbedingungen und Studierbarkeit beschäftigt. 

Ein Schwerpunkt ist definitiv natürlich auch die soziale Lage von Studierenden, der wir uns widmen und weiter widmen werden. Wir haben gesehen, dass in den vergangenen Jahren die Wohnkosten – die Studierenden-Sozialerhebung 2025 zeigt es – extrem gestiegen sind und eine große Belastung für Studierende darstellen. Rund 586 Euro geben Studierende durchschnittlich für Wohnen aus. Insbesondere in den Studierendenheimen sind die Kosten aufgrund privater Angebote seit 2015 um 61 Prozent gestiegen. Deshalb ist im Regierungsprogramm auch die Wiedereinführung der Studierendenheimförderung für gemeinnützige Studierendenheime klar verankert. Ich denke, das ist ein sehr wichtiges Signal, hier auch ein Zeichen für die Leistbarkeit eines Studiums zu setzen.

Gleichermaßen setzen wir in Abstimmung mit den Regierungskolleginnen und -kollegen natürlich auch Maßnahmen zum Thema Durchlässigkeit, Vorabinformation auch schon vor dem Studium. Da, möchte ich auch betonen, ist natürlich die Kampagne der Bundes-ÖH „Hol dir, was dir zusteht“ ein sehr wichtiger Punkt. Viele junge Menschen wissen noch nicht, dass es beispielsweise eine Studienbeihilfe gibt und sie hier finanzielle Unterstützung bekommen können. Also von dem her möchte ich an dieser Stelle auch Werbung bei allen machen, die bei dieser Fragestunde zusehen: Informieren Sie sich über finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für ein Studium! In diesem Bereich gibt es durchaus einiges, das der Staat Österreich bietet und wo er unterstützt. Ich glaube, das ist sehr wichtig und gehört in Zukunft auch ausgebaut. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der nächste Zusatzfragesteller ist Abgeordneter Wendelin Mölzer. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/10.4

Abgeordneter Wendelin Mölzer (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Schönen guten Morgen auch von meiner Seite, Frau Minister! Der Wiener Soziologe Bernhard Heinzlmaier – ich glaube, irgendwann einmal der Sozialdemokratie nahestehend gewesen – hat unlängst gemeint, dass die Uni Wien kein Abbild dieser Gesellschaft mehr sei, dass in der ÖH beziehungsweise auf den Instituten linksradikale Klüngel das Sagen hätten. Und, ziemlich wörtlich zitiert: Die Kinder gingen auf der einen Seite mit 18 als normale Menschen in die Uni hinein und kämen auf der anderen Seite – Zitat – als linke Volltrottel wieder heraus. 

Das ist ein Befund, den ich zumindest sinngemäß teilen kann, nicht nur was die Uni Wien betrifft, wenn man sich das in Österreich anschaut, und der macht mir natürlich große Sorgen. Daher meine Zusatzfrage an Sie, geschätzte Frau Bundesminister: Was tun Sie als zuständige Wissenschaftsministerin, um eine wissenschaftsorientierte und ideologisch neutrale, sage ich jetzt einmal, Lehre an den Universitäten sicherzustellen, insbesondere was die pädagogischen Hochschulen betrifft, insbesondere was die Ausbildung unserer Lehrkräfte betrifft, damit diese nicht politisch indoktriniert werden?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei! (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Das ist, denke ich, nicht nur ein Lippenbekenntnis (Abg. Mölzer [FPÖ]: Was tun Sie?), sondern muss so sein. In dem Sinne möchte ich nochmals die Zahlen, Daten, Fakten unterstreichen, insbesondere in Bezug auf die Universität Wien, die in den letzten Jahren gezeigt haben, was für exzellente Leistungen sie in den unterschiedlichsten Instituten, in den unterschiedlichsten Fachbereichen und Themen erbringen. Also hier die Universität Wien so geringschätzig zu behandeln (Abg. Mölzer [FPÖ]: Die Geisteswissenschaften!), das muss ich aufs Schärfste zurückweisen! Ich halte das wirklich für problematisch. (Beifall bei der SPÖ.) 

Wir sehen nämlich schon, dass von der größten Universität Österreichs ein wesentlicher wissenschaftlicher Beitrag geleistet wird, angefangen beim Bereich Quanten und vieles mehr. Also das ist, denke ich, wirklich eine Institution, die sich nicht verstecken muss beziehungsweise sich schon gar nicht verstecken darf. Das zeigen wie gesagt auch alle Indikatoren, die in irgendeiner Art und Weise für wissenschaftliche Qualität herangezogen werden. 

In Bezug auf die Pädagog:innenbildung muss ich Ihnen sagen, dass die pädagogischen Hochschulen nicht in meiner Kompetenz liegen, sondern in jener des Bildungsministeriums. Dort, im Bildungsministerium, wird im Rahmen der Schools of Education in Zukunft natürlich umfangreich an der Pädagog:innenbildung gearbeitet beziehungsweise laufen schon jetzt Arbeiten, und Christoph Wiederkehr tut alles, um nicht nur künftige Lehrerinnen und Lehrer bestmöglich auf den Beruf vorzubereiten, sondern eben auch Schülerinnen und Schülern qualitätsvolle Bildung zukommen zu lassen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zur 8. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Heinrich Himmer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.

RN/11

Anfrage 86/M

Abgeordneter Mag. Heinrich Himmer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Für unsere Zukunft in unserem Land, aber auch für jeden Einzelnen ist das Thema lebensbegleitendes Lernen ganz zentral. Es gibt da unterschiedlichste Anbieterinnen und Anbieter, wie zum Beispiel die Volkshochschulen, die ja dazu beitragen, dass die Selbstverwirklichung der einzelnen Personen, aber auch die wirtschaftliche Zukunft unseres Landes gesichert sind.

Welche strategischen Schritte setzt das Ministerium in der Erwachsenenbildung, um da weiter voranzugehen?

Die schriftlich eingebrachte Anfrage hat folgenden Wortlaut:

„Welche Schritte plant das BMFWF, um die Erwachsenenbildung strategisch weiterzuentwickeln?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Lebensbegleitendes Lernen, wie Sie schon gesagt haben, ist natürlich zentral, und wir sehen ja auch, dass Handlungsbedarf besteht. Die Erwachsenenbildung ist definitiv – und das ist eine Leitlinie, die wir verfolgen – ein gleichwertiger Partner in unserem Bildungssystem und muss auch als solcher gesehen werden, weil ganz andere Zielgruppen in anderen Lebenslagen erreicht werden, erreicht werden müssen, erreicht werden können. Also das ist der erste Fokus, den wir auf jeden Fall setzen und sozusagen auch bearbeiten. Wir wollen aber auch die Erwachsenenbildung weiterentwickeln, damit sie eben in allen Lebensbereichen niederschwellig erreichbar, leistbar, barrierefrei, regional ausgewogen – es geht da natürlich auch um Mobilitätsfragen, insbesondere in den Regionen – und zeitlich flexibel ist. 

Es gibt auch zwei unterschiedliche inhaltliche Schwerpunktsetzungen, die notwendig sind: einerseits, aber nicht nur, berufliche Qualifikation, andererseits auch Erwerb von Grundkompetenzen, digitale Teilhabe, gesellschaftliche Mitwirkung. All das sind auch wesentliche Themen, die die gemeinnützige Erwachsenenbildung jetzt schon vorantreibt, aber in der Zukunft noch stärker vorantreiben muss. Wir setzen da auch auf die sehr gute Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Ressorts, von Arbeitsministerin Korinna Schumann angefangen über Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer sowie auch die Zusammenarbeit mit Bildungsminister Christoph Wiederkehr, damit eben diese Gleichwertigkeit im Bildungssystem klar sichtbar wird.

Also das eine ist die Gleichwertigkeit, das andere ist eben die Verzahnung mit anderen Bildungsinstitutionen, und das Dritte ist wie gesagt die Erreichbarkeit sowie die inhaltlichen Schwerpunktsetzungen. (Abg. Himmer [SPÖ]: Danke!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage gewünscht? (Abg. Himmer [SPÖ] schüttelt den Kopf.) 

Dann gelangt die Zusatzfrage des Herrn Abgeordneten Klaus Mair zum Aufruf. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/11.1

Abgeordneter Klaus Mair (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Die Lehre mit Matura ist zweifelsohne ein Erfolgsmodell in Österreich, sie verbindet eine praktische Ausbildung mit der Hochschulreife, dem vollwertigen Hochschulzugang. Darüber hinaus bietet diese Ausbildungsform natürlich auch eine Jobsicherheit für unsere Jugendlichen, eine exzellente Aufstiegschance, und sie haben den direkten Zugang zu Universitäten und Fachhochschulen, sie verdienen außerdem ihr eigenes Geld und sind somit Leistungsträger ab der ersten Minute.

Meine Frage: Wie wird dieses Modell – auch in Zukunft – gefördert?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, Bsc: Vielen herzlichen Dank für die Frage! Ich kann Ihnen nur beipflichten: Die Lehre mit Matura ist ein absolutes Erfolgsprojekt und wesentlich und bietet einfach so viele Zusatzmöglichkeiten für jene Menschen, die Lehre mit Matura in Anspruch nehmen; es ist einfach ein wesentlicher Baustein, der Unterschiedlichstes vereint. Also ich kann nur wirklich jeder Person gratulieren, die sich für Lehre mit Matura entscheidet und dann die Lehre sowie die Matura erfolgreich abschließt. Das ist wirklich großartig (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS), denn – Sie haben es schon angesprochen – es ist dann eben auch Durchlässigkeit möglich. Man hat verschiedene Optionen, sich dann weiterzuentwickeln, nicht nur von der Bildungskomponente her, sondern natürlich auch beruflich. 

Neben den Kosten für Vorbereitungskurse übernimmt unser Haus auch die Prüfungsgebühren einschließlich von Wiederholungsantritten – auch die werden übernommen –, und Kursmaterialien stehen entgeltfrei zur Verfügung. Das ist eben auch ein wichtiger Punkt, um die Durchlässigkeit zu erhöhen. 

Voraussetzung dafür ist ein gültiger Lehrvertrag. Darüber hinaus gibt es ein mehrstufiges Aufnahmeverfahren; man soll eben ein Motivationsschreiben formulieren, es gibt eine verpflichtende Eingangsberatung und eine Potenzialanalyse. Das ist also wirklich ein begleitender Prozess für die Personen, die Lehre mit Matura anstreben. Es gibt Vorbereitungslehrgänge, vier Teilprüfungen – das ist, denke ich, eine sehr gute Aufteilung –, und der Abschluss ist nach der abgeschlossenen Lehrausbildung mit der Vollendung des 19. Lebensjahres möglich.

Zu den konkreten Zahlen: Pro Teilnehmer:in wird ein Betrag von genau 7,64 Euro für jede Unterrichtseinheit – maximal 6 876 Euro beziehungsweise 900 Unterrichtseinheiten – gefördert beziehungsweise übernommen. Die maximale kostenlose Teilnahmedauer am Programm beträgt fünf Jahre – das ist ein Zeitraum, in dem man eben auch wirklich beides gleichermaßen gut vorantreiben kann –, und das startet mit Beginn des ersten Vorbereitungslehrganges.

In allen neun Bundesländern kooperieren wir natürlich ganz stark, nicht nur mit den Ländern im Rahmen von Projektpartnerschaften, sondern mit Wifi, BFI, mit den VHS. Ich denke, auch das ist ganz, ganz zentral und wichtig, um eine enge Verzahnung hinzubekommen, wiewohl es in den Bundesländern teilweise dann nochmals spezifische Vereinsstrukturen gibt, die mit Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer et cetera gebündelt sind, damit wirklich der volle Effekt nicht nur für die jungen Personen, die Lehre mit Matura in Anspruch nehmen, herauskommt, sondern für uns als Gesamtgesellschaft, als Wirtschaft. 

Ich denke, das ist wirklich ein Erfolgsmodell; das müssen wir weiterhin fördern und einen Schwerpunkt darauf legen. (Abg. Mair [ÖVP]: Danke schön!)

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zum Aufruf der 9. Anfrage, 89/M, jener der Frau Abgeordneten Katayun Pracher-Hilander. – Bitte, Frau Abgeordnete.

RN/12

Anfrage 89/M

Abgeordnete Mag. Katayun Pracher-Hilander (FPÖ): Sehr geehrte Frau Ministerin! Seit 2020 erleben wir eine höchst beunruhigende Linksentwicklung in der Wissenschaft und damit auch einhergehend, dass es in vielen Bereichen nur noch eine wissenschaftliche Wahrheit geben darf, was das genaue Gegenteil von Wissenschaft darstellt. Ja, die links-woken Geister, die auch die Österreichische Volkspartei lauthals mit herbeirief, dulden keine Widerworte und schlagen nun zurück, wie wir anhand des aktuellen Beispiels von Dr. Taschner miterleben durften. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Da spiele ich natürlich auf den Entschluss des Senats an. Dieser besagte Senat ist in seiner Entscheidung ja nicht zum ersten Mal auffällig, sondern bereits 2016 hat der Senat dem ehemaligen FPÖ-Nationalratspräsidenten Brauneder das sogenannte Goldene Doktordiplom verwehrt, was auch damals bereits zu einer kontroversen Diskussion bezüglich der Neutralität und Objektivität des Senats geführt hat.

Frau Ministerin, ich frage Sie daher – wir hatten es schon ähnlich –: 

„Sehen Sie einen legistischen Handlungsbedarf vor dem Hintergrund der Entscheidung des Senats der Universität Wien, Professor Rudolf Taschner aufgrund seiner Aussagen zu Klimawandel, Gender und Postcolonial Studies die Ehrung mit dem Goldenen Doktordiplom zu verweigern?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Die Autonomie der Universitäten ist wirklich – ich kann es noch einmal betonen – ein hohes Gut und darf nicht angetastet werden. Die Wertentscheidung des Senats der Universität Wien obliegt nicht der Rechtsaufsicht meines Hauses gemäß § 45 UG (Zwischenruf des Abg. Mölzer [FPÖ]), dieser umfasst eben nicht die Prüfung, die möglich wäre. Es ist eine Wertentscheidung, und ich sehe hier keinen Handlungsbedarf – das liegt im Bereich der Autonomie der Universitäten –, sondern im Gegenteil: Es braucht eine Stärkung und doppelte Unterstreichung dieser Autonomie.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zusatzfrage? (Abg. Pracher-Hilander [FPÖ]: Danke!) – Nein.

Dann gelangen wir zur 10. Anfrage, 83/M, jener des Herrn Abgeordneten Thomas Elian. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13

Anfrage 83/M

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Die österreichische Forschungslandschaft lebt ja von langfristiger Planbarkeit und verlässlichen Rahmenbedingungen. Gerade Programme wie die Exzellenzinitiative leisten einen wichtigen Beitrag zur internationalen Wettbewerbsfähigkeit unseres Wissenschafts- und Forschungsstandortes, daher die Frage:

„Ist die Fortführung der Exzellenzinitiative im Rahmen des FTI-Pakts 2027 bis 2029 gesichert?“

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Die Exzellenzinitiative, Clusters of Excellence, gefördert durch den FWF, war wirklich ein Meilenstein in der österreichischen Forschungsfinanzierung. Da werden spezifische Themen herausgenommen, Kooperationen über Institutionen hinweg sind in dieser ersten Phase, in der wir uns noch befinden, gestartet worden. Viele davon decken zum Beispiel auch Schlüsselfelder ab, die in der Industriestrategie gleichermaßen verankert worden sind. Da war also die Grundlagenforschung, so wie es auch sein soll, schon einen Schritt voraus und hat aufgrund ihrer Erkenntnisse und auch Neugier klare Schwerpunkte gesetzt. Von daher gilt es auf jeden Fall nach dieser Evaluierung, die durch den FWF durchgeführt wird, durch internationale Expertise et cetera vollumfänglich die Exzellenzcluster und die Exzellenzinitiative weiterhin zu unterstützen. 

Im Rahmen des FTI-Pakts haben wir auch mehr Budget für Forschung und somit auch für den FWF gesichert. Da gibt es auch Leistungsvereinbarungen, die sich aktuell noch in Verhandlungen befinden. Der genaue Rahmen ist also sozusagen in Ausverhandlung mit den einzelnen Forschungsorganisationen, die durch den FTI-Pakt dotiert werden. 

Ich stehe voll hinter der Exzellenzinitiative Clusters of Excellence, aber auch hinter den sogenannten Emerging Fields, einer zweiten Programmschiene, wo auch klare Themenschwerpunkte gesetzt werden, und wenn man sich diese Cluster anschaut, kann man nur sagen, dass die Forschungsschwerpunkte, die da gesetzt werden, wirklich mehr als wichtig sind und ganz, ganz richtig und zukunftsweisend gewählt wurden. – Also volle Unterstützung für die Exzellenzinitiative.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter, eine Zusatzfrage? – Bitte schön.

RN/13.1

Abgeordneter Ing. Thomas Elian (ÖVP): Gerade im Bereich der Forschung werden auch die Schlüsseltechnologien zunehmend zu einem entscheidenden Faktor für Wettbewerb und Innovationskraft. Daher: Wird bei der Fortführung ein Fokus auch auf Schlüsseltechnologien gelegt?

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Wir haben in der Industriestrategie auch einige Schlüsseltechnologien festgelegt: künstliche Intelligenz, Quanten sind bereits angesprochen worden, Advanced Materials, Lifesciences. Da haben wir klare Stärkefelder in der Grundlagenforschung, und da finden sich eben nicht nur bei den Clusters of Excellence, sondern auch ganz grundsätzlich klare Schwerpunkte auch in der Forschungsfinanzierung wieder. 

Wir haben ja auch in der Industriestrategie festgelegt, dass für diese Schlüsseltechnologien 2,6 Milliarden Euro aufgewendet werden sollen. 900 Millionen kommen dabei aus unserem Haus, in dem wir auch die Schlüsseltechnologieoffensive ganz klar unterstützen.

Ich kann bei den Clusters of Excellence vor allem auf eines hinweisen, was natürlich auch in Bezug auf die Industriestrategie und die Schlüsseltechnologien interessant sein wird: Der Präsident des FWF Christof Gattringer spricht in dieser zweiten Phase immer von der sogenannten Erntephase, also eben genau dem Transfer dann über die Grundlagenforschung hinaus, der verstärkten Vernetzung, und da wird wirklich genau der richtige Schwerpunkt gesetzt, den es benötigt.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Eine nächste Zusatzfrage kommt von Herrn Abgeordnetem Veit Valentin Dengler. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/13.2

Abgeordneter Veit Valentin Dengler (NEOS): Danke. Guten Morgen, Frau Minister! Ich möchte direkt anschließen, Sie haben ja die Verhandlung der Leistungsvereinbarungen schon erwähnt. Wir haben den FTI-Pakt, glaube ich, im Februar beschlossen, jetzt sind es drei Monate später. Ich wollte nur fragen, was der Status der Erwartungsbriefe ist und wo genau wir bei den Leistungsvereinbarungen stehen, denn es wäre ja schon gut, wenn wir das relativ bald über die Bühne kriegen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Bitte, Frau Bundesminister.

Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Wir sind mitten in den Verhandlungen mit den einzelnen Forschungsinstitutionen. Mein Haus arbeitet wirklich mit Nachdruck daran, die leichte Verzögerung, die durch den Beschluss des FTI-Pakts herbeigeführt worden ist, aufzuholen, ist in kontinuierlichem Austausch und Verhandlungen mit den einzelnen Forschungsorganisationen. 

Bis Herbst gilt es, die Leistungsvereinbarungen abzuschließen, das ist klar das Ziel und der Weg, den wir einhalten müssen.

Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Da alle Anfragen zum Aufruf gelangt sind und vor allem auch beantwortet wurden, erkläre ich die Fragestunde für beendet. – Danke, Frau Bundesministerin. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)