Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Es heißt ja allgemein, Budget sei in Zahlen gegossene Politik. Wenn ich da jetzt die frauenpolitische Brille aufsetze und auf das schaue, was die Bundesregierung im Doppelbudget 2027/2028 plant, komme ich nicht umhin, festzuhalten, die Stoßrichtung ist sehr eindeutig: Frauen zahlen drauf, andere profitieren.
Die Bundesregierung saniert dieses Budget nicht gerecht, sondern auf dem Rücken von Frauen. Das sage nicht nur ich, das sagt auch zum Beispiel die Armutskonferenz, die wortwörtlich von frauenfeindlichen Maßnahmen spricht. Während die Bundesregierung milliardenschwere Steuerzuckerl an Unternehmen verteilt und große Vermögen weiterhin schont, bittet sie vor allem Menschen mit niedrigen und auch mittleren Einkommen ordentlich zur Kasse, damit auch vor allem Frauen.
Das trifft die alleinerziehende Mama genauso wie die Kassiererin im Supermarkt, die jetzt schon jeden Euro dreimal umdrehen müssen. Die Maßnahmen, die Ihre Regierung setzen wird, bedeuten, dass Frauen künftig bis zu 700 Euro weniger pro Jahr zur Verfügung haben, und diese 700 Euro werden sie im Alltag spüren: beim Einkaufen, beim Geburtstagsgeschenk fürs Kind, beim Schulausflug und in anderen Situationen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die Frage bitte.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (fortsetzend): Sie sanieren dieses Budget tatsächlich auf dem Rücken von Frauen. Wir haben berechnet, dass die Regierung bei Frauen 1,6 Milliarden Euro kürzen wird. Gleichzeitig feiern Sie einen Fonds zur Unterstützung von Alleinerziehenden, der mit 35 Millionen Euro dotiert ist.
Das bringt mich zu meiner Frage. Frau Ministerin, wer 1,6 Milliarden Euro nimmt, kann 35 Millionen Euro nicht als Unterstützung abfeiern:
„Warum belastet die Bundesregierung mit ihrem geplanten Doppelbudget ausgerechnet Frauen besonders stark?“
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Das Budget ist mit dem heutigen Tag tatsächlich noch in Verhandlung beziehungsweise nicht konkret finalisiert. Deswegen ist es zu früh, um ein Gesamtpaket und einzelne Maßnahmen, die sich eben auch noch in Verhandlung befinden, tatsächlich beurteilen oder eine exakte Messung anstellen zu können. Das sei auch in aller Offenheit so gesagt.
Nichtsdestotrotz ist der Regierung insgesamt Frauenpolitik sehr wichtig. Ich spüre dennoch auch große Unterstützung von vielen Kolleginnen und Kollegen in der Regierung. Ich möchte an dieser Stelle auch den Unterstützungsfonds für Alleinerziehende nicht schlechtreden lassen, denn es war 2017 ein Zugeständnis von allen Parteien, dass ein derartiges Instrument kommen soll.
Diese Regierung hat es jetzt geschafft, endlich einen Schritt in Richtung Unterhaltsgarantie zu gehen, was in den letzten Jahren nicht möglich war. Deswegen ist der Unterstützungsfonds für Alleinerziehende, mit einer extra Unterstützung für von Gewalt betroffene Frauen, damit sie sich aus der Gewaltspirale lösen können, wirklich ein zentraler Meilenstein in der Frauenpolitik, der so nicht kleingeredet werden darf, sondern extrem notwendig ist, um auch Alleinerziehende und deren Kinder entsprechend zu unterstützen – in einer Situation, in der sie sehr vulnerabel sind und die sehr, sehr diffizil ist. Dies ist vor allem auch ein wesentlicher Beitrag zum Gewaltschutz. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Wie gesagt: Das Gesamtbudget ist im Detail noch nicht fertig. Für das Frauenbudget kann ich auf jeden Fall an dieser Stelle sagen, dass es da definitiv eine Stärkung braucht, weil die vielen verschiedenen Frauenorganisationen tagtäglich mit den unterschiedlichsten Frauen querbeet, durch das ganze Land hindurch in Kontakt sind und sie unterstützen. Daher sehe ich das auch als meinen Auftrag, die Organisationen entsprechend zu unterstützen.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte schön.
Abgeordnete Mag. Meri Disoski (Grüne): Frau Bundesministerin! Aus aktuellem Anlass, Sie haben es vorhin schon selber gesagt, das Thema Schusswaffengewalt: Gestern ist bekannt geworden, dass wieder zwei Frauen erschossen worden sind. Es zeigt sich einmal mehr, wie tödlich Schusswaffen im privaten Besitz sind und dass Schusswaffen im privaten Besitz eigentlich nichts verloren haben. In Österreich wird mittlerweile jeder vierte Femizid mit einer Schusswaffe verübt, Tendenz steigend. Trotzdem kommt das Thema Schusswaffengewalt im Nationalen Aktionsplan zum Schutz von Frauen gegen Gewalt gar nicht vor. Man findet dort weder das Wort Waffe noch die Wörter Schusswaffe oder Schusswaffengewalt, und damit klafft in einem zentralen Gewaltschutzinstrument der Bundesregierung eine sehr gefährliche Lücke. Meine Frage an Sie ist: Bis wann gedenken Sie, diese Lücke zu schließen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Es ist dramatisch, und ich gebe Ihnen völlig recht, dass Waffengewalt in den letzten Fällen von Frauenmorden, bei den letzten Femiziden überproportional oft eine Rolle gespielt hat – illegale und legale Waffen, unterschiedlichste Waffen.
Das ist ein riesengroßes Problem, wobei wir sehen, dass in unserem Land offenbar nach wie vor sehr, sehr viele Waffen vorhanden sind. Es hat im letzten Jahr deswegen auch sehr bewusst eine weitreichende Verschärfung im Bereich des Waffengesetzes gegeben, auch mit dem gezielten Anker, dass ein vorläufiges Waffenverbot im sozialen Nahbereich ausgesprochen wird, wenn Gewalt vorliegt. Ich denke, das war ein erster wichtiger Schritt, aber ich bin absolut bei Ihnen, dass Waffengewalt nicht zu tolerieren ist und wir immer wachsam sein müssen. Eine Novellierung oder Adaptierung darf einfach nie per se ausgeschlossen werden, wenn es hilfreich für den Schutz von Frauen ist.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Zusatzfragestellerin: Frau Abgeordnete Verena Nussbaum. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag.a Verena Nussbaum (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Ich möchte wieder auf die derzeit laufenden Budgetverhandlungen auf Regierungsebene zurückkommen. Welche Schritte setzen Sie, um Genderbudgeting im Sinne des Regierungsübereinkommens zu stärken und im Budget 2027/2028 umzusetzen?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Genderbudgeting steht ja auch im Verfassungsrang. Im Regierungsprogramm gibt es dazu auch einen konkreten Punkt, bei dem wir uns darauf geeinigt haben, dass wir Genderbudgeting stärker in Realität bringen und umsetzen wollen, in den unterschiedlichsten Bereichen.
Wir sind deswegen auch mit dem Finanzministerium in laufendem Austausch, auch mit dem Budgetdienst des Parlaments, der ja in der Vergangenheit schon umfangreiche Vorschläge gemacht hat, angefangen von einem Genderbudgetstatement über weitere Reformvorschläge. Wir sind auch mittendrin, das Genderbudgeting als wertvolles Instrument über aktuell bestehende Dinge wie Wirkungscontrolling, Wirkungsfolgeanalyse et cetera weiter zu stärken und umzusetzen und auch im Doppelbudget 2027/2028 mehr darzustellen als beim letzten Mal.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zur nächsten Zusatzfrage, jener von Herrn Abgeordneten Sebastian Schwaighofer. – Bitte, Herr Abgeordneter.
Abgeordneter Sebastian Schwaighofer (FPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Dass Sie besonders bei Frauen neue Belastungen schaffen, ist das eine, aber Ihr Ministerium sollte doch zumindest schonend und zielgerichtet mit bestehenden Mitteln umgehen.
Daraus ergibt sich folgende Frage: Bis 2020 veröffentlichte die NGO Zara, die Ihnen bestimmt bekannt ist, weil Sie sich ja groß als Retterin inszeniert haben, noch dezidierte und ausführliche Berichte über das eigene Finanzgebaren. Seit 2021 sind das nur noch vereinfachte Berichte, was ich in einer Zeit immer größer werdender Transparenz etwas befremdlich finde. Laut Jahresbericht 2024 standen insgesamt über 1 Million Euro zur Verfügung und 9 620 Beratungsstunden wurden erbracht. Das heißt, 1 Stunde hat Pi mal Daumen 107 Euro gekostet.
Über die politische Arbeit dieses Vereins werden wir uns wahrscheinlich jetzt nicht einig werden, aber: Sind Ihnen diese Umstände bekannt? Wissen Sie, ob die Bundesministerin Bauer eventuell deswegen ihre Förderungen eingestellt hat? Und denken Sie, dass über 100 Euro Budget pro erbrachter Stunde für einen Verein, der sich auf Beratung konzentriert, tatsächlich effizient ist?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, Bsc: In Bezug auf Hass im Netz nimmt ja Zara nicht nur Beratung vor, sondern hat auch eine spezielle Funktion als sogenannter Trusted Flagger. Das heißt, wenn nicht nur Frauen, sondern zum Beispiel auch Forscherinnen und Forscher Opfer von Hass im Netz sind, Todesdrohungen bekommen, Morddrohungen bekommen – all das ist schon vorgekommen –, dann können sie sich an Zara wenden. Zara meldet dies bei den Plattformen, die bei Trusted Flaggern schneller reagieren müssen als bei regulären Userinnen und Usern.
Es stellt sich grundsätzlich die Frage, ob die Plattformverantwortung nicht auch nachgeschärft werden muss, weil es eigentlich auch ganz klar ist, dass, wenn Personen von Hass im Netz betroffen sind, die Plattformen meiner Meinung nach Verantwortung übernehmen müssen.
Diese Möglichkeit hat eben Zara, deswegen geht das Angebot auch über die Beratung hinaus, und ich denke, dass gerade in Zeiten, in denen wir sehen, dass Hass im Netz zunimmt, dass auch digitale Gewalt zunimmt, eine vertrauenswürdige Beratungsstelle, die unterstützt, die eben auch schneller melden kann, dringend notwendig ist – nicht nur aus frauenpolitischer Perspektive, sondern eben auch aus der Perspektive der Wissenschaftsfreiheit, weil in den letzten Jahren auch Forscherinnen und Forscher Betroffene davon waren.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Die nächste Zusatzfragestellerin ist Frau Abgeordnete Margreth Falkner. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Margreth Falkner (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Tatsache ist, dass sehr viele Frauen aufgrund der Einkommensschere, aufgrund von Teilzeitbeschäftigung, saisonaler Beschäftigung, von Beschäftigung in Niedriglohnberufen niedrige Pensionen zu erwarten haben; die Folge davon ist Altersarmut. Eine Maßnahme dagegen kann der Ausbau der Kinderbetreuung und -bildung sein, und Tirol geht da beispielsweise mit dem Projekt Frida einen guten Weg.
Die konkrete Frage an Sie: Was tut die Bundesregierung, um dieser Altersarmut bei Frauen nachhaltig entgegenzuwirken?
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Frau Bundesministerin.
Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung Eva-Maria Holzleitner, BSc: Also einerseits gibt es – und das ist ganz wesentlich in Zeiten, in denen wir natürlich auch den Haushalt konsolidieren – die Einigung auf Regierungsspitzenebene zwischen Bundeskanzler Christian Stocker, Vizekanzler Andreas Babler und Außenministerin Beate Meinl-Reisinger, dass man die 2,4 Milliarden Euro, um die man die Pensionen auch erhöhen möchte, mit den Pensionistenvertreterinnen Ingrid Korosec und Birgit Gerstorfer in einem gemeinschaftlichen Prozess gerecht aufteilen möchte. Ich bin mir sicher, da Ingrid Korosec und Birgit Gerstorfer in ihrem Pensionistenverband beziehungsweise Seniorenbund auch ganz, ganz starke Kämpferinnen für Frauen in Altersarmut sind, dass es zu einer gerechten Aufteilung bei den Pensionen kommen wird.
Ganz grundsätzlich ist es ja so, dass sich die Pension durch das Erwerbsleben speist und wir da eben im Sinne der ökonomischen Unabhängigkeit – wie vorhin schon ausgeführt – unterschiedlichste Maßnahmen setzen wollen, um Frauen in ihrer Selbstbestimmung zu unterstützen, angefangen von der Kampagne „Gerecht oder Geschlecht?“ bis hin zur Einkommenstransparenz, die wir schon vorhin besprochen haben, bis hin zum zweiten verpflichtenden Kindergartenjahr.
Ein zusätzlicher Punkt – das möchte ich auch noch sagen –, bei dem wir dieses Problem genauso im Blick haben, ist die Finanzbildungsstrategie, die durch Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl neu ausgearbeitet wird – die aufgrund der speziellen Situation von Frauen erstmals auch das Frauenministerium bewusst eingeladen hat, ein Teil davon zu sein –, in der die Altersarmut von Frauen eben auch ein Blickpunkt ist, der mit entsprechenden Angeboten, Kursen, Unterstützungen und vielem mehr bearbeitet wird, damit letzten Endes auch bei den Frauen ein Beitrag am Pensionskonto landet, von dem sie im Alter auch sicher leben können.
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen jetzt zur 6. Anfrage, 88/M, das ist jene des Abgeordneten Manuel Litzke. – Bitte, Herr Abgeordneter.