RN/122

4. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft über den 49. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2025) (III-317/510 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesordnung. 

Ich begrüße die Volksanwältin und die Volksanwälte.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. 

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Elisabeth Heiß. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete. 

RN/123

18.36

Abgeordnete Elisabeth Heiß (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Werte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Volksanwaltschaft hat ihren Bericht – faktenbasiert, sachlich – vorgelegt, und sie benennt Missstände ohne ideologische Scheuklappen. – Für die hervorragende Arbeit von Ihren Mitarbeitern und von Ihnen bedanke ich mich sehr herzlich. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber: Während die Regierung das Steuergeld mit vollen Händen ausgibt, passt sich die Volksanwaltschaft stillschweigend den Sparmaßnahmen an, es gibt keine Forderungen nach mehr Geld und Personalaufstockung, obwohl der Aufwand immer mehr steigt. Genau da zeigt sich das wahre Gesicht dieses Spartheaters der Regierung. 

In dem Bericht befinden sich eigentlich auch noch zahlreiche Vorschläge für gesetzgeberische Maßnahmen, die man ernst nehmen sollte, die Sie als Regierung ernst nehmen sollten. 

Über 23 000 Anliegen, davon 1 486 im Bereich Inneres – und dennoch sind die Beschwerden beim BFA extrem gesunken, von rund 1 000 auf nur noch 238. Das ist ja eigentlich positiv. Anstatt das anzuerkennen, wird aber weiter mit der Lupe auf jene geschaut, die den Staat zusammenhalten, unsere Polizeibeamten: 13 Misshandlungsvorwürfe, aber es konnte kein einziger Missstand durch die Volksanwaltschaft festgestellt werden – und trotzdem steht die Polizei ständig unter Generalverdacht. Sie haben keine Ahnung, was meine Kollegen für wertvolle Arbeit leisten (Beifall bei der FPÖ) und was es heißt, 12 Stunden im Nachtdienst zu verbringen, zu einer Massenschlägerei oder zu einer Messerstecherei gerufen zu werden, das eigene Leben zu riskieren, nur damit andere in Sicherheit schlafen können. 

Wissen Sie, was besonders absurd ist? – Im Pilnacek-Untersuchungsausschuss tut die ÖVP so, als ob sie die Polizei schützen würde – dieselbe ÖVP, die der Polizei mit dem neuen Dienstzeitmanagement Geld wegnimmt (Beifall bei der FPÖ – Abg. Deckenbacher [ÖVP]: Das ist nicht wahr!), die Überstunden streicht, zusätzliche Wochenenddienste als familienfreundlich verkauft und jetzt sogar noch in die Schwerarbeiterregelung eingreifen möchte. Das, meine Damen und Herren, ist keine Wertschätzung, das ist blanker Hohn. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt aber noch weitere Probleme, die unsere Polizeiarbeit blockieren: Personalmangel und unnötige bürokratische Hürden, die Verfahren verzögern. Mit einem Wort: Die Exekutive wird kaputtgespart. 

Dieser Bericht zeigt Missstände auf, Missstände, die Sie als Regierung beheben könnten, wenn Sie einfach nur zuhören würden, wenn Sie mit Herz und Verstand arbeiten würden, wenn Sie zugunsten der Österreicher arbeiten würden und wenn Sie nicht bei den Leistungsträgern dieses Landes sparen würden. Was Österreich jetzt ganz, ganz dringend braucht, ist eine Politik, die zuerst an die eigenen Bürger denkt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.39

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. Freiwillige Redezeit: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. 

RN/124

18.39

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Frau Volksanwältin! Herren Volksanwälte! Meine Damen und Herren im Plenum! Die Volksanwaltschaft ist eine wichtige Kontrolleinrichtung in unserem Staat, und sie hilft dort, wo Menschen Hilfe brauchen – wenn die Verfahren zu lange dauern, wenn die Zuständigkeiten unklar sind oder wenn man sich von den Behörden nicht gehört fühlt –, und daher möchte ich mich gleich zu Beginn ausdrücklich bei der Volksanwaltschaft – bei der Frau Volksanwältin, bei den Herren Volksanwälten und bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern – recht herzlich für ihren großen Einsatz bedanken, der von den Bürgern wirklich sehr geschätzt wird. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Mehr als 23 000 Menschen haben sich im Berichtsjahr 2025 an die Volksanwaltschaft gewandt, und unter den abgeschlossenen Verfahren sind bei 16 Prozent Missstände festgestellt worden. Das zeigt den enormen Arbeitsumfang, den die Volksanwaltschaft hat. Die Volksanwaltschaft ist längst nicht nur Beschwerdestelle, sondern sie kontrolliert Einrichtungen, schützt Menschenrechte, bietet Sprechtage an und hilft den Menschen konkret bei ihren Anliegen. 

Ich möchte einiges aus dem Bereich der Pflege und Gesundheit hernehmen, das ist ein ganz wichtiger Bereich, denn da erleben viele Menschen lange Verfahren, unklare Zuständigkeiten und Schwierigkeiten im Zugang zu Leistungen – aber auch bei der präventiven Menschenrechtskontrolle wird großes Augenmerk darauf gelegt, dass die älteren Menschen Schutz erfahren: Gewaltprävention, ausreichend geschultes Personal und klare Abläufe sind entscheidend, damit Pflegeeinrichtungen auch in Zukunft Wohlfühlorte sind. 

Ein weiterer Punkt betrifft Menschen mit Behinderung. Viele Betroffene kämpfen nicht nur mit persönlich schwierigen Situationen, sondern zusätzlich mit komplizierten Verfahren, wenn die Behandlung von Anträgen lange dauert, und manchmal auch Verantwortung zwischen den Stellen hin- und hergeschoben wird. Doch hinter jedem Akt steht eben ein Mensch und oft auch eine Familie, und gerade da braucht es klare Entscheidungen und verständliche Abläufe. 

Ähnliches gilt auch für den Bereich Finanzen, da viele Menschen, besonders Ältere, sich mit ID Austria und Finanz-Online schwertun. Die Digitalisierung ist sehr wichtig, aber die Digitalisierung darf niemanden ausschließen, und so wünschen sich viele Menschen, dass sie mit jemandem sprechen können und ihren Ansprechpartner kennen – und eben nicht endlose Warteschleifen. 

Das alles sind Anliegen, die an die Volksanwaltschaft herangetragen werden und für die die Volksanwaltschaft sich einsetzt. 

Jetzt möchte ich aber noch kurz eine Aufgabe ansprechen, die die Volksanwaltschaft für die Zukunft noch angenommen hat, und zwar wird die Volksanwaltschaft nun wichtige Kontrollfunktionen im Rahmen des Europäischen Asyl- und Migrationspaktes Geas übernehmen. Ich darf mich dafür bedanken, denn dadurch musste keine eigene Institution geschaffen werden, sondern die Volksanwaltschaft nimmt diese Verantwortung noch zusätzlich an und wird sich natürlich mit großer Sorgfalt – wie bei all ihren anderen Zuständigkeiten – darum kümmern. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)

Positiv hervorheben möchte ich auch noch die Homepage der Volksanwaltschaft, denn sie ist sehr gelungen: Sie ist serviceorientiert und die Kontaktaufnahme ist wirklich unkompliziert und niederschwellig. Man merkt es: Die Sprechtage zeigen, dass großer Bedarf da ist, denn sie sind ganz, ganz schnell ausgebucht, und das zeigt, dass die Menschen einfach gehört werden wollen. 

Unser gemeinsames Ziel muss ein funktionierender Staat sein, Verfahren, die verständlich sind, und Menschen, die rasch Hilfe bekommen. Dazu leistet die Volksanwaltschaft einen großen Beitrag, und dafür nochmals ein großes Dankeschön. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abgeordneten von Künsberg Sarre [NEOS] und Voglauer [Grüne].)

18.43

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bernhard Höfler. – Ich stelle die Redezeit auf 5 Minuten ein, Herr Abgeordneter.

RN/125

18.44

Abgeordneter Bernhard Höfler (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Am Beginn möchte ich mich bei euch drei und eurem Team ganz herzlich für eure Arbeit im Jahr 2025 bedanken: für die Erstellung des Berichtes und natürlich auch für das Aufzeigen der jeweiligen Problemfelder. Ich glaube, ich habe das schon einmal in diesem Plenum erwähnt: Wenn man die Volksanwaltschaft nicht hätte, müsste man sie neu erfinden. Sie funktioniert wie ein Betriebsrat, wie ein Seismograf – vielen herzlichen Dank für eure Arbeit! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)

Der 49. Bericht der Volksanwaltschaft ist mehr als ein gewöhnlicher Behördenbericht, er dokumentiert die Lebensrealitäten vieler Menschen, vieler Bürgerinnen und Bürger in unserer Republik. Ein Bereich in diesem Bericht spricht Bände – und ich glaube, es sollte uns überparteilich schon einigen und es muss uns auch nachdenklich stimmen, wie der Staat in gewissen Bereichen mit Patient:innen, mit Menschen umgeht –, und zwar jener betreffend die Menschen, die unter ME/CFS-Erkrankungen leiden. Wenn man internationale Studien und Daten als Grundlage verwendet, dann kann man davon ausgehen, dass in Österreich 73 600 Menschen von ME/CFS oder postviralen Erkrankungen betroffen sind – die Dunkelziffer ist weitaus höher. 

Ich nenne ein Beispiel, weil vor allem die Situation rund um junge Menschen und Kinder eine sehr dramatische ist, und das Beispiel bezieht sich auf einen 19-jährigen jungen Menschen in Tirol, der eigentlich Pläne für die Zukunft schmieden sollte, der sich mit 19 Jahren mit Freundinnen und Freunden treffen sollte, der Spaß im Leben haben sollte, der sich aber mittlerweile in der Situation befindet, dass er in einem abgedunkelten Raum im Bett liegt und sich nicht bewegen kann. Jeder Schritt bedeutet enorme körperliche Belastung und jeder Lichtstrahl kann einen gesundheitlichen Zusammenbruch auslösen.

Die Volksanwaltschaft hält dazu unmissverständlich fest – und das darf ich auch als Gewerkschafter sagen –, dass in diesem Bereich unser Gesundheits- und Sozialsystem, um das wir weltweit beneidet werden, die betroffenen Familien – und in dem Fall auch die Patientinnen und Patienten – im Stich lässt. Besonders problematisch – und ich glaube, im Plenum kann ich es erwähnen – sind gewisse Aussagen, wenn wir diese Revue passieren lassen, von Verantwortlichen in den jeweiligen gesetzlichen Institutionen, die davon gesprochen haben, dass die betroffenen kranken Menschen Scharlatane oder Trittbrettfahrer seien. Das ist nicht nur respektlos, sondern das zeigt eigentlich, dass mittlerweile immer noch eine sehr hohe Unwissenheit und ein mangelndes Problembewusstsein vorhanden ist. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Deckenbacher [ÖVP] und Voglauer [Grüne].)

Und nachdem die Volksanwaltschaft das aufgezeigt hat – und sie hat das auch erfolgreich getan, und dafür möchte ich mich nochmals bedanken –, war es so, dass es auch Verbesserungen gegeben hat. Die Verbesserungen umfassen die Einführung eines Verhaltenskodex – wir haben es gestern schon im Plenum erwähnt –, sodass jetzt natürlich auch die Möglichkeit besteht, dass Betroffene bei Begutachtungen Begleitpersonen hinzuziehen dürfen, was richtig und wichtig ist. Auch dafür ein herzliches Dankeschön an unseren Volksanwalt für das Aufzeigen und auch an Sozialministerin Korinna Schumann, dass das sehr, sehr schnell umgesetzt wurde. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Wir haben aber noch erhebliche Herausforderungen – das möchte ich noch erwähnen – im Bereich der Begutachtungen, der medizinischen Versorgung und auch im Bereich der sozialen Absicherung, weil wenn man weiß, dass die Menschen, die betroffen sind, de facto ins Bodenlose fallen, in unserem Land auch keine soziale Absicherung vorfinden, dann ist das meiner Meinung nach schon ein Skandal für dieses reiche Land, für diesen ausgeprägten Sozialstaat. 

Die Volksanwaltschaft hat noch drei Punkte angesprochen beziehungsweise aufgezeigt, die ich noch erwähnen möchte: erstens die rasche und verbindliche Aufnahme von ME/CFS in den Begutachtungskatalog, zweitens – das habe ich erwähnt – eine lückenlose finanzielle und pflegerische Absicherung für betroffene Familien und drittens den zügigen Ausbau kassenfinanzierter Anlaufstellen. Die Behandlung der drei Punkte, die die Volksanwaltschaft aufzeigt, werden wir, so hoffe ich doch, in den nächsten Jahren in diesem Rahmen mit der Regierung auch fortsetzen beziehungsweise beschleunigen, sodass sich Menschen auf den Sozialstaat auch verlassen können. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Ofenauer [ÖVP].)

18.48

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Lisa Aldali. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/126

18.49

Abgeordnete Lisa Aldali (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwält:innen! Hohes Haus! Letzte Woche hat uns die Volksanwaltschaft ihren Jahresbericht präsentiert und vorgestellt – beeindruckend! Ich danke Ihnen wirklich von ganzem Herzen für Ihre wertvolle Arbeit hier im Hohen Haus. – Danke schön. (Beifall bei NEOS, ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Auch ich habe mich dem Kampf gegen Ungerechtigkeiten verschrieben, das wissen Sie ja, und mit meiner Onlineplattform namens Lisa Leaks habe ich in letzter Zeit einige Fälle gesammelt, und da ist mir auch ein Skandal – also für mich persönlich war es ein Skandal – aufgefallen, der mich erschüttert hat und aus Salzburg kommt. Über den würde ich jetzt gerne berichten.

Ein Unfall: Plötzlich sitzt ein Familienmitglied im Rollstuhl – ein Schicksalsschlag, der jeden hier herinnen treffen könnte. Was braucht es jetzt? – Ein behindertengerechtes Bad. Schön, da gibt es ja eine Förderung vom Land. Aber nein, Moment, anscheinend doch nicht! Der zuständige FPÖ-Landesrat in Salzburg hat nämlich still und heimlich die Förderrichtlinien geändert. Als ich den Missstand thematisierte, richtete mir der Landesrat über die Medien aus, das sei ein reines Sender-Empfänger-Problem. – Ein Mensch, der plötzlich im Rollstuhl sitzt, braucht keine Kommunikationsschulung durch einen FPÖ-Landesrat. Ein Mensch, der plötzlich im Rollstuhl sitzt, braucht genau diese Förderung. Missstände sind niemals ein Kommunikationsproblem. Missstände sind ein willentliches Versagen – und immer verlieren die kleinen Leute.

Die Einstellung der FPÖ hat sich neulich auch im Ausschuss gezeigt. Da wurde ich lautstark zurechtgewiesen, weil ich mich für die Arbeit unserer Volksanwältin und unserer Volksanwälte interessiert habe. Der FPÖ waren dann die Fragen auf einmal zu viel. Manche wollten dem Bericht der Volksanwaltschaft nicht mehr länger lauschen (das Wort lausch-schen aussprechend). Warum haben ausgerechnet die Blauen so wenig Interesse an dem Schicksal der sprichwörtlich kleinen Leute? (Abg. Ecker [FPÖ]: Zum Bericht, Frau Kollegin!)  Ja, Sie kennen sich aus, deswegen schreien Sie gerade ein bisschen rein. – Warum? Weil Sie ausgesorgt haben, so wie zum Beispiel Ihr Parteichef, den ich immer wieder einmal ein bisschen vermisse. (Zwischenruf der Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ].)  Ja, Sie können sich nachher gerne selber zu Wort melden, wenn Sie noch etwas zu sagen haben. Danke schön. – Das weiß man eh in Österreich, dass er einer der reichsten Politiker des Landes ist. Vielleicht wird man so, wenn man es selber so gut hat. Dann vergisst man manchmal schon auf die kleinen Leute, so wie zum Beispiel Ihr Landesrat in Salzburg. 

Ah ja, und übrigens: Jetzt ist er eingeknickt und muss sich alle einzelnen Förderanträge, die er abgelehnt hat, noch einmal ganz, ganz genau durchschauen.

Ja, liebe FPÖ, Sie haben es anscheinend doch nicht so mit den kleinen Leuten, sonst würden Sie einem Menschen im Rollstuhl nicht so etwas Menschliches wie eine Förderung für den Badezimmerumbau verweigern. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Zur Geschäftsordnung!)

18.52

RN/127

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung

Präsident Peter Haubner: Bitte, Herr Abgeordneter Schnedlitz, zur Geschäftsbehandlung.

RN/128

18.53

Abgeordneter Michael Schnedlitz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident, ich bitte Sie nur, sich das Protokoll kommen zu lassen und, wenn auch Sie die Namensverunglimpfung Kollegen Lausch betreffend so herauslesen wie alle anderen, dann der Spruchpraxis gemäß zu handeln und einen Ordnungsruf zu erteilen, auch wenn es nicht die Freiheitliche Partei betrifft. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet: Kollege Scherak. 

RN/129

18.53

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, Herr Präsident! Sie können sich selbstverständlich das Protokoll kommen lassen, aber für die Tatsache, dass der Name des Kollegen Lausch zufälligerweise im Wort lauschen steckt, dafür kann hier niemand etwas. (Widerspruch bei der FPÖ.) Frau Kollegin Aldali hat nichts anderes gesagt, als dass die FPÖ offensichtlich den Ausführungen der Volksanwälte und der Volksanwältin nicht mehr lauschen wollte. Das ist ein ganz normaler Begriff der deutschen Sprache (Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Wenn man es normal ausspricht, schon!), und dementsprechend gibt es wenig Grund, hier davon auszugehen, dass eine Namensverunglimpfung in dem Zusammenhang stattgefunden hat. (Beifall bei den NEOS.) 

18.54

Präsident Peter Haubner: Ich kann mir gerne das Protokoll kommen lassen und das noch einmal nachschauen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Vielleicht kann der Herr, der das protokolliert, auch die Pause zwischen „lausch“ und „en“ vermerken!) Wir werden das Protokoll kommen lassen. (Abg. Schnedlitz [FPÖ]: Wenn es gegen uns geht, ist alles wurscht! – Abg. Krainer [SPÖ]: Ist das der, der irgendetwas gesagt hat vom Taschen-Vollräumen?)


Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Voglauer. Freiwillige Redezeit: 4 Minuten, Frau Kollegin.

RN/130

18.54

Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Volksanwält:innen (das Wort mit extra betontem Glottisschlag aussprechend)! Man kann auch hier Pausen machen, und es ist trotzdem ein richtiges Wort. Danke für Ihre Arbeit! Wir haben das im Ausschuss bereits kundgetan, aber man kann es gar nicht oft genug kundtun, wie bedeutend Ihre Arbeit für die österreichischen Bürgerinnen und Bürger ist und wie vertrauensvoll sie sich in den meisten Fällen an Sie wenden können. Danke dafür! (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.– Ja, da kann man ruhig applaudieren.

Der Tätigkeitsbericht der Volksanwält:innen - - Herr Präsident, ich weise darauf hin, dass meine Uhrzeit nicht läuft. (Heiterkeit bei Abgeordneten von Grünen und SPÖ.– Der Tätigkeitsbericht der Volksanwält:innen ist kein Bericht über Einzelfälle. Das muss man immer wieder festhalten. Er ist ein Bericht darüber, wie es um unseren Rechtsstaat steht, wie es um die öffentliche Verwaltung steht und wie es um die Menschenrechte in Österreich steht. Und genau aus den Präventionsmechanismen heraus, aus der Kontrolle heraus ergeben sich enorm viele Empfehlungen, die für unser Haus wichtig sind, damit sich die Gesetzgebung in die richtige Richtung, auch zugunsten der Rechte der Bevölkerung, weiterentwickeln kann. 

Leider zeigt aber der diesjährige Bericht zum Jahr 2025 auch klare Mängel auf, nämlich Mängel im Bereich des Personals, der Ressourcen für das Personal, und die Situation verschärft sich leider weiter: in der Justiz, in der Exekutive, in der Pflege, in der Kinder- und Jugendhilfe. Das sind alles alarmierende Informationen, auch deshalb alarmierend, weil dort, wo Überforderung passiert, dort, wo zu wenige Menschen an zu viel Arbeit hängenbleiben, dort geschieht einfach Unrecht. Für uns ist auch besorgniserregend, dass dieser Ressourcenmangel auch die Volksanwaltschaft trifft. Wir hätten uns sehr gewünscht, dass Ihre Ressourcen im Rahmen des Budgets ausgebaut werden, dass Sie mehr Geld zur Verfügung bekommen, und das nicht nur in Form von mehr Sachkosten, sondern in Form von mehr Personal und größeren Budgets. (Beifall bei den Grünen.)

Besonders wichtig – das habe ich schon gesagt – ist die Volksanwaltschaft dort, wo Menschen staatlicher Macht gegenüberstehen. Da braucht es dann auch das Vertrauen der Bevölkerung in die Volksanwaltschaft, egal in welchen Bereichen. Ich sehe es als sehr besorgniserregend an, dass es Bereiche gibt, in denen die Volksanwaltschaft nicht mehr als vertrauenswürdiger Partner wahrgenommen wird. Da geht es vor allem um den Bereich Sicherheit, Polizei und Asyl. Betroffene Organisationen, aber auch betroffene Menschen haben uns mitgeteilt, dass sie sich nicht mehr selbstverständlich an die Volksanwaltschaft wenden. Und das muss uns allen zu denken geben, denn die beste Kontrollinstanz hilft uns wenig, wenn Menschen sich aus Misstrauen erst gar nicht an sie wenden. Deshalb bringen wir Grüne auch einen Antrag ein, den ich jetzt verlesen werde, um in Zukunft darauf zu achten, dass die Volksanwaltschaft unparteiisch, qualitäts- und qualifikationsbezogen und transparent besetzt wird: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Änderung des Bestellmodus der Mitglieder der Volksanwaltschaft“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem die verfassungsrechtlichen Grundlagen für ein transparentes, qualifikationsbasiertes und parteiunabhängiges Bestellungsverfahren der Mitglieder der Volksanwaltschaft geschaffen werden.“


So wird in Zukunft Vertrauen in allen Bereichen gesichert werden. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scherak [NEOS]: Es ist schon ein Hilfsorgan des Parlaments!)

18.58

Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:

Änderung des Bestellmodus der Mitglieder der Volksanwaltschaft (193/UEA)

Präsident Peter Haubner: Der von der Frau Abgeordneten vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit in Verhandlung.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rosa Ecker. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/131

18.58

Abgeordnete Rosa Ecker, MBA (FPÖ): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Volksanwälte! Sehr geehrte Damen und Herren hier im Haus und auch all jene, die uns über das Fernsehen oder online zusehen! Bezug nehmend auf den Antrag, den Kollegin Voglauer gerade eingebracht hat, nämlich zur Änderung des Bestellmodus der Mitglieder der Volksanwaltschaft: Wir lehnen diesen Antrag ab, weil der bestehende parlamentarische Bestellmodus der Volksanwaltschaft demokratisch legitimiert ist. Er ist klar geregelt und er ist bewährt, und es gibt keinen sachlichen Anlass, daran etwas zu ändern und das System durch ein kompliziertes Verfahren zu ersetzen. 

In Wahrheit geht es den Grünen auch nicht um die Stärkung der Volksanwaltschaft, sondern es geht ihnen darum, weil das Wahlergebnis eben nicht so ist, dass den Grünen ein Vorschlagsrecht für einen Volksanwalt zusteht, das nachträglich durch die Hintertür zu korrigieren. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Liebe Kollegen, ihr habt es während eurer Regierungszeit nicht geschafft – mit uns schafft ihr es auch nicht. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)

Aber nun zum Bericht. Der Bericht der Volksanwaltschaft ist wirklich ein Warnsignal: Personalmangel, fehlende Standards, schlechte Nachbetreuung und Defizite beim Schutz der besonders verletzlichen, der verletzlichsten Menschen, und das nicht zum ersten Mal. Ich schaue mir den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe immer an, und es werden Jahr für Jahr Missstände aufgezeigt – und dann kommt der nächste Bericht mit denselben Problemen. Da geht es um die Kinder, die der Staat schützen muss. 

Es gibt diese 15a-Vereinbarung, die bundesländerübergreifend die gleichen Standards bringen sollte. Sie sollte verhindern, dass ein Kind in einem Bundesland besseren Schutz bekommt als in einem anderen, und sie sollte dafür sorgen, dass die Qualität eben nicht vom Wohnort abhängt. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Da an dieser Verländerung immer Kritik geübt wird, muss man schon auch offen die Frage stellen: Wer trägt denn in den Ländern seit Jahren Verantwortung? – Es sind vor allem die ÖVP und die SPÖ, die in den Ländern die Kinder- und Jugendhilfe politisch prägen. Und da geht seit knapp zehn Jahren gar nichts weiter. 

Die Missstände – man kann es im Bericht nachlesen –: In beinahe jeder zweiten Einrichtung passt das Angebot nicht für das untergebrachte Kind. Der Bericht schildert massive Grenzverletzungen und Gewalt. Mädchen berichten von verbalen und körperlichen Grenzverletzungen durch männliche Bewohner. In Wohngruppen gibt es einen Messerangriff auf einen Betreuer und den Versuch einer Jugendlichen, eine Betreuerin in Brand zu setzen. Ein Mädchen berichtet, dass zwei Burschen versucht hätten, die Badezimmertür einzutreten, während sie duschte. Das alles in Einrichtungen, die Kinder schützen sollen. Dort sind Kinder untergebracht, die nicht mehr zu Hause sind, weil sie eben dort womöglich genau dasselbe erlebt hatten. Wer da noch von Einzelfällen spricht, der schaut weg. 

Krisenpläne gibt es nur in 71 Prozent der Einrichtungen und so weiter und so weiter. Was heißt das für ein Kind? – Kein Plan, keine klare Verantwortung, kein Schutz. 

Das ist zu wenig, das ist beschämend. Wir brauchen verpflichtende Mindeststandards, Gruppengrößen, Personalschlüssel, Ausbildung, Krisenpläne. Eigentlich wüssten wir das schon aus den letzten Berichten. 

Politiker haben die Pflicht, auch unangenehme Dinge anzusprechen, und das mache ich in diesem Bereich seit Jahren. Es ist, wie es ist: Hier versagt, wie bei so vielem, die Politik von Schwarz, Rot und NEOS. (Beifall bei der FPÖ.)

19.01

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gudrun Kugler.

RN/132

19.01

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich zuerst einmal dem Dank anschließen, der jetzt schon von allen Fraktionen für die Arbeit der Volksanwälte gekommen ist.

Die Volksanwaltschaft ist ein Organ des Parlaments – es ist ganz wichtig, das immer wieder dazuzusagen –, und deswegen habe ich auch einen Wunsch: Wir diskutieren diese Berichte im Volksanwaltschaftsausschuss; in Wirklichkeit müssten die einzelnen Teile in jedem der Ausschüsse besprochen werden, die da vorkommen. Das wäre, glaube ich, für unsere Diskussionen im Ausschuss wirklich gut (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), denn weil die Volksanwaltschaft ein Organ des Parlaments ist, ist es wichtig, dass das, was sie herausfindet, überall in den entsprechenden Ausschüssen besprochen wird. (Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].)

Ich möchte noch einen zweiten Punkt einbringen: Wir haben im Ausschuss über die präventive Menschenrechtskontrolle und die Qualität der Mängel, die aufgezeigt wurden, diskutiert. Sie waren in über 400 Institutionen, zumeist unangekündigt, und es heißt im Bericht, sie haben in zwei Dritteln der Institutionen Mängel entdeckt. Ich habe dann im Ausschuss gefragt: Sind das Missstände oder was sind das für Mängel? – Da haben die Volksanwälte erklärt, dass es sich um Beanstandungen handelt, die man dann mit den Institutionen besprochen hat und deren Beseitigung man in den meisten Fällen auch erreichen konnte. 

Ich glaube, das ist ein sehr schönes Zeichen, wie wir in Österreich vorgehen. Wir schauen zweimal hin, wir überlassen die Schwächsten, nämlich Menschen in freiheitsbeschränkenden Institutionen, nicht einfach sich selbst, weil sie nur wenige sind und weil sie irgendwie nicht wichtig sind, sondern wir schauen dort auch hin, und wir schauen doppelt hin, und wir finden dann eine Lösung.

Das ist etwas, glaube ich, das auch international ein Vorbild sein kann, und wie es im Ausschuss auch besprochen wurde: Österreich ist im Vergleich zu anderen Ländern da nicht schlecht, sondern gut mit dabei und eigentlich ein Vorbild für viele Länder. 

Dann darf ich noch ganz kurz sagen: Die Arbeit der Volksanwaltschaft wird sehr oft als Kanarienvogel in der Kohlenmine beschrieben. Das ist schön, der Kanarienvogel nimmt die giftigen Gase schnell wahr, bevor es für die Menschen gefährlich wird. Ich glaube, wie so oft im politischen Kontext kann man auch hier sagen: Jede Generation muss sich das Verständnis und die Achtung vor Menschenwürde, vor Freiheit, vor Demokratie selbst erkämpfen. Die Volksanwaltschaft leistet da einen ganz großen Beitrag. 

Dieses Zitat wird unterschiedlichsten Leuten zugeschrieben, ich sage es trotzdem: Wie eine Gesellschaft mit ihren Schwächsten umgeht, zeigt ihren moralischen und zivilisatorischen Reifegrad. Dafür ist die Volksanwaltschaft eine ganz große Hilfe. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.04

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Roland Baumann.

RN/133

19.04

Abgeordneter Roland Baumann (SPÖ): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Auch ich darf mich gleich zu Beginn für den Bericht und die damit verbundene Arbeit bedanken. Von 23 000 Beschwerden im Jahr 2025 hat sich etwa in jedem fünften Fall bestätigt, dass das Gefühl, die Einschätzung der Betroffenen richtig war. Häufig ist es der Volksanwaltschaft gelungen, einzuschreiten und Lösungen herbeizuführen. Dafür bedanke ich mich bei Ihnen persönlich, für diese Vermittlung zwischen Bevölkerung und Verwaltung – geben Sie das bitte an Ihre Kolleg:innen weiter! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Regelmäßig resultieren aus Beschwerden auch Empfehlungen für gesetzliche Änderungen und Nachschärfungen. Ein gutes Beispiel war eine Beschwerde eines Beziehers des Pflegestipendiums. Dieser machte eine Pflegeausbildung und wollte gleichzeitig geringfügig in einem Alten- und Pflegeheim arbeiten. Da war es strittig, ob geringfügige Beschäftigungen überhaupt möglich sind. Aufgrund des Personalmangels in der Pflege und der Notwendigkeit dieser Ausbildung wurde nach dem Hinweis der Volksanwaltschaft eine Änderung beschlossen und am 30. Dezember 2025 kundgemacht. 

Ein weiteres gutes Beispiel – das wurde heute schon genannt – wurde gestern hier im Hohen Haus behandelt: Nach Anregungen der Volksanwaltschaft und auch nach lautstarker Kritik der Arbeiterkammer Oberösterreich bezüglich des Umgangs bei Begutachtungen in der Pensionsversicherungsanstalt bei Pflegegeldbegutachtungen und aufgrund dessen, dass diese auch oft vor Gericht beanstandet werden müssen, wurde gestern die Mitnahme von Vertrauenspersonen ermöglicht. 

Zuletzt wird im Bericht auch festgehalten, dass sich personelle und budgetäre Engpässe auf die Qualität von öffentlichen Leistungen auswirken. Hier komme ich kurz zum heutigen Redebeitrag von Herrn Kickl, von heute Vormittag, zum Budget: In diesem hat er sich ja beschwert, dass die Lohnnebenkostensenkung zu spät kommen würde. 

Wir alle sind uns einig, dass der Faktor Arbeit entlastet werden muss, die Frage ist nur: Wer bezahlt das Ganze? Und in der Diskussion über den FLAF – und Sie können sich sicher sein, wir haben uns das nicht einfach gemacht; wir wissen, woher die Mittel des FLAF kommen – haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Reduzierung dieser Beiträge und der Lohnnebenkosten von den Unternehmen selbst bezahlt werden und somit der Faktor Arbeit entlastet wird und personalintensive Betriebe unterstützt werden. 

Als die Freiheitliche Partei in der Regierung war, wurden unter falschen Versprechen die Beiträge der Arbeitgeber zur Unfallversicherung gesenkt, und als Ergebnis wird nun der Weiße Hof verkauft und in der Industriestadt Linz gibt es keine Schwerstbrandopferstation im Unfallkrankenhaus mehr. Das heißt, die Qualität und die Leistungen für die Versicherten werden verschlechtert, und die Beschäftigten bezahlen selbst für diesen Schritt. 

Das ist der Unterschied zwischen sozialdemokratischer und freiheitlicher Politik. Liebe Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, lassen Sie sich nicht von der Freiheitlichen Partei täuschen! (Beifall bei der SPÖ.) 

Um es frei nach Albert Einstein zu sagen: Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und der Unsinn, den die FPÖ erzählt, wenn es ums Geld geht, beim Universum aber sind wir uns noch nicht genauso sicher. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: 30 Jahre von der SPÖ getäuscht worden! Jetzt endlich dort, wo sie hingehört!)

19.08

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer.

RN/134

19.08

Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältin! Geschätzte Volksanwälte! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Der Bericht der Volksanwaltschaft ist jedes Jahr für uns eine sehr wichtige Arbeitsgrundlage, weil natürlich aufgrund der Missstände, die dort aufgezeigt werden, sich auch Notwendigkeiten ergeben, an denen wir weiterarbeiten müssen. Das ist ja ein sich wiederholendes Spiel. Und die Kontrollaufgabe, die Sie für uns übernehmen, ist ja die Kontrollaufgabe des Parlaments, die wir quasi an Sie ausgelagert haben. 

Deshalb kann ich auch nur alle Forderungen unterstützen, die besagen, dass wir Sie deshalb natürlich auch ausreichend mit Mitteln – sowohl finanziellen als auch personellen Mitteln – ausstatten müssen, damit Sie diese Arbeit weiterhin ausgezeichnet machen können! (Beifall bei den Grünen.)

Aber – es kommt natürlich ein Aber – was auch wichtig ist, ist, dass das Vertrauen in die Volksanwaltschaft bestehen bleibt. Da haben wir tatsächlich ein Problem. Ich möchte jetzt nicht über die Dinge reden, die im Bericht stehen, und über die Fälle, die Sie bearbeitet haben, sondern über Fälle, die Sie nicht bearbeitet haben, die Sie nicht bearbeiten konnten, weil die Menschen, die Missstände erlebt haben, die eigentlich an die Volksanwaltschaft hätten herangetragen werden sollen, diese nicht an die Volksanwaltschaft herangetragen haben. Sie haben diese Informationen stattdessen an zivilgesellschaftliche Organisationen herangetragen. (Abg. Deckenbacher [ÖVP]: Das ist ja nicht die Schuld der Volksanwaltschaft!)

Da haben wir ein wesentliches Problem, nämlich das Problem, dass Personen in der Volksanwaltschaft sind – insbesondere Sie, Herr Volksanwalt (in Richtung Volksanwalt Luisser) –, die das Vertrauen der Schutzsuchenden nicht genießen. Da kann man jetzt sagen, zu Recht oder zu Unrecht, das möchte ich gar nicht beurteilen, das steht mir nicht zu, das lässt sich auch nicht beurteilen.

Das Vertrauen ist eine Währung, die leicht verspielt ist. Das Vertrauen hängt nicht an einer einzigen Person, sondern es betrifft die gesamte Organisation. Wenn diejenigen, die Schutz suchen, nicht mehr das Vertrauen haben, dass sie diesen notwendigen Schutz auch bekommen, dann funktioniert die Kontrolle nicht mehr, und wenn die Kontrolle nicht mehr funktioniert, dann schaut niemand mehr darauf, dass die Verwaltung funktioniert (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Krainer [SPÖ]), und das wiederum schwächt unseren Rechtsstaat, und ein schwacher Rechtsstaat schützt die Gesellschaft nicht. (Beifall bei den Grünen.)

Deshalb ist es wichtig, dass wir den Bestellmodus ändern, deshalb ist es wichtig, dass wir auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützen, die diese Missstände dann trotzdem aufzeigen. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Martin Graf [FPÖ]: So kann man gute Institutionen versuchen kaputtzumachen!)

19.12

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Michael Gmeindl.

RN/135

19.12

Abgeordneter Michael Gmeindl (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Volksanwälte! Hohes Haus! Aber vor allem: Werte Österreicherinnen und Österreicher! Der sogenannte (deutsch aussprechend) Genderwahn (Abg. Schallmeiner [Grüne]: Der was?) hat ja mittlerweile sogar unsere Hochschulen erreicht. (Die Abgeordneten Schallmeiner [Grüne] und Disoski [Grüne]: Genderwahn?!) An der Pädagogischen Hochschule Burgenland konnten Studierende Nachteile erleiden, wenn sie schlicht und einfach korrekt Deutsch geschrieben haben. Das muss man sich einmal vorstellen! Nicht Fachwissen, nicht Leistung, nicht wissenschaftliche Qualität standen im Vordergrund, sondern die Frage, ob jemand die politisch gewünschte Sprache verwendet.

Während dieser Unsinn praktiziert wurde, schaute das zuständige Ministerium weg. Die Volksanwaltschaft musste eingreifen und das Bildungsministerium daran erinnern, dass auch Hochschulen an Recht und Gesetz gebunden sind. Deutsch ist die Staatssprache der Republik Österreich. Wer sich der deutschen Sprache bedient, wer das generische Maskulinum verwendet, handelt weder diskriminierend noch rechtswidrig. Dennoch wurde an einer Ausbildungsstätte für zukünftige Lehrer ein Klima geschaffen, in dem sprachideologische Vorgaben über objektive Leistungsbeurteilungen gestellt wurden.

Besonders kritisch sehe ich, dass dieser Missstand noch immer nicht vollständig beseitigt wurde. Eine schlechtere Benotung aufgrund der Verwendung des generischen Maskulinums darf es auch künftig nicht geben – Punkt. (Beifall bei der FPÖ.)

Wer Deutsch korrekt verwendet, darf keine Nachteile haben. Alles andere wäre ein Angriff auf die Gleichbehandlung und auf die Freiheit von Wissenschaft und Lehre. Die Volksanwaltschaft hat da einen wichtigen Beitrag geleistet. – Vielen lieben Dank dafür. (Beifall bei der FPÖ.)

Der eigentliche Skandal bleibt aber das Versagen des Bildungsministeriums, das viel zu lange untätig geblieben ist. Wir Freiheitliche werden uns weiterhin gegen ideologische Umerziehungsversuche und für eine klare, verständliche deutsche Sprache einsetzen. – Vielen lieben Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

19.14

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Johann Weber.

RN/136

19.14

Abgeordneter Ing. Johann Weber (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie beziehungsweise zu Hause, oder wo auch immer Sie zu dieser Stunde diese Sitzung verfolgen! Die Volksanwaltschaft ist eine jener Institutionen, die oft dann gefragt und gefordert ist, wenn Bürgerinnen und Bürger nicht mehr weiterwissen. Sie ist Anwältin der Menschen gegenüber dem Staat und somit ein ganz wichtiges Korrektiv in unserer Demokratie.

Der aktuelle Bericht zeigt eindrucksvoll, wie wichtig diese Aufgabe ist. Mehr als 23 000 Menschen haben sich im Berichtsjahr 2025 an die Volksanwaltschaft gewandt. Rund 16 Prozent der abgeschlossenen Prüfungsverfahren führten zu einer Missstandsfeststellung. Hinter jeder einzelnen Zahl steht ein Mensch, der sich von der Verwaltung nicht ausreichend gehört oder nicht fair behandelt gefühlt hat. Genau deshalb ist die Arbeit der Volksanwaltschaft so wertvoll und wichtig. Deshalb möchte auch ich mich bei der Volksanwaltschaft und bei allen ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ganz herzlich für die Arbeit bedanken. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Besonders bemerkenswert finde ich, dass die Volksanwaltschaft nicht nur Missstände aufzeigt, sondern auch ganz konkrete Verbesserungen anstößt. Sie hilft damit nicht nur den unmittelbar Betroffenen, sondern trägt dazu bei, die Qualität unserer Verwaltung insgesamt zu verbessern. Besser werden hat uns noch nie geschadet. – Auch dafür ein großes Dankeschön.

Meine Damen und Herren, der Bericht zeigt aber auch deutlich, dass die meisten Probleme nicht in böser Absicht, sondern vielfach durch Personalmangel, Überlastung und aufgrund immer komplexerer Anforderungen an die Verwaltung entstehen. Gerade deshalb ist es so wichtig, genau hinzusehen und Missstände offen anzusprechen. Immer wieder angesprochene Themen – das haben wir auch schon gehört – sind zum Beispiel die medizinische Versorgung speziell im ländlichen Raum, die Dauer der Verfahren und die Erreichbarkeit von Behörden und viele weitere Themen. Man kann auch sagen, wo Verwaltung unnötig kompliziert wird, entstehen Belastungen für Betriebe und Beschäftigte. Auch da liefert die Volksanwaltschaft wichtige Hinweise und Ansätze zur Verbesserung.

Ich halte zum Abschluss fest: Die Volksanwaltschaft erfüllt ihre Aufgabe mit großer Professionalität, mit hoher Glaubwürdigkeit und mit viel Engagement für die Bürgerinnen und Bürger in unserem schönen Land. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

19.17

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs.

RN/137

19.17

Abgeordnete Silvia Kumpan-Takacs, MSc BA (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwältin und geschätzte Volksanwälte! Werte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Eltern zu Hause! Der vorliegende Bericht der Volksanwaltschaft ist für uns alle im Hohen Haus ein wertvoller Gradmesser. Er zeigt uns als Gesetzgeber sehr präzise, wo die Gesetze, die wir hier beschließen, in der Praxis der Familien, der Menschen gut funktionieren und wo dringend nachgebessert werden muss. – Danke für Ihre Arbeit.

Ein Kapitel im Bericht widmet sich dem Reformbedarf des Kinderbetreuungsgeldes, das unumstritten eine der wichtigsten Sozialleistungen ist. Volksanwaltschaft und Arbeiterkammer, aber auch der Rechnungshof zeigen regelmäßig auf, dass Familien beim Kinderbetreuungsgeld leider immer noch vor großen Hürden stehen. Als Elementarpädagogin, die in ganz nahem Kontakt mit Eltern steht, kenne ich auch viele dieser Erfahrungen persönlich. Bei den konkreten Verbesserungsvorschlägen der Volksanwaltschaft geht es in Einzelfällen für Familien sehr oft um bis zu 1 000 Euro pro Monat. Da geht es konkret um die Krankenstandsfalle in der Schwangerschaft, es geht um eine faire Anpassung bei der Korrekturfrist, aber auch um flexiblere Lösungen für Eltern von Frühchen.

Positiv erwähnt im Bericht wird in diesem Zusammenhang aber die Umsetzung des elektronischen Eltern-Kind-Passes.

Wir als SPÖ wollen im Jahr 2026 ein Karenz- und Kinderbetreuungsgeldmodell, das zukunftsfit ist. Ein zentraler Punkt für uns ist dabei die Stärkung der Väterbeteiligung. Viele Väter möchten heute mehr Zeit mit ihren Kindern verbringen, aber oft stehen dem bürokratische und finanzielle Hürden im Weg. Ein verlässliches, modernes Karenz- und Kinderbetreuungsgeldmodell ist wesentlich für die Familienplanung von Menschen. 

Wir müssen da aber meiner Meinung nach über die reine Kinderbetreuungszeit und Karenzzeit hinaus weiterdenken, denn ein faires Modell hört nicht auf, wenn das Kinderbetreuungsgeld endet. Wir müssen auch die Phase danach aktiv mitgestalten, und dazu gehören auch beste Bildungsplätze, deren Ausbau sich im Budget abbildet, aber auch ein klares Halbe-halbe-Prinzip. Wenn Eltern sich Erwerbsarbeit und Betreuungspflichten partnerschaftlich teilen, verteilen wir auch den sogenannten Mental Load, also die unsichtbare Denkarbeit für den Familienalltag, die heute immer noch fast ausschließlich auf den Schultern der Frauen lastet. 

Ich sehe Berichte wie jenen der Volksanwaltschaft als wichtige Kontrolle für die öffentliche Verwaltung und auch als Auftrag und Chance der Politik, hier Verbesserungen anzustreben. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Volksanwalt Christoph Luisser zu Wort gemeldet. – Bitte.

RN/138

19.20

Volksanwalt Mag. Dr. Christoph Luisser: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete sowie auf der Galerie und vor den Bildschirmen zu Hause! Liebe Frau Kollegin! Lieber Herr Kollege! Ein herzliches Dankeschön, wenn ich auf die Redebeiträge – die meisten Redebeiträge – der Vorredner replizieren darf, für das viele Lob für die Volksanwaltschaft. Da möchte ich gleich bewusst an prominenter Stelle sagen – einerseits damit ich es nicht vergesse und andererseits auch, weil es so wichtig ist, dass es gleich vorneweg gesagt gehört –: Diesen Dank werden wir alle drei natürlich mitnehmen und an die vielen engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Volksanwaltschaft weitergeben, die diese beeindruckenden Zahlen, wie sie aus den vorliegenden Berichten ersichtlich sind, erst möglich machen. – Danke schön dafür. (Beifall bei der FPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.

Es ist schon mehrfach angesprochen worden: Es sind beeindruckende Fallzahlen, die wir da jährlich abarbeiten, seit den Coronajahren in ungebrochen großer Höhe von jährlich rund 23 000 bis 24 000 Beschwerden, in etwa gleichbleibend. Im Berichtsjahr 2025 waren es ganz genau 23 122 Beschwerden, die uns auf allen Kanälen erreicht haben – auch das wurde angesprochen –, sei es bei den Sprechtagen in allen Bundesländern oder sei es auf jede andere technisch mögliche Weise. 

Es gibt natürlich bei diesen vielen Beschwerden nicht nur Beschwerden, die die Verwaltung betreffen, sondern auch Beschwerden, die eigentlich vor ein Gericht oder zu einem Rechtsanwalt gehören, und dann sind wir nicht zuständig, das gibt der Auftrag der Verfassung nicht her. Selbst dann, wenn Menschen sich mit einer Beschwerde, für die wir nicht zuständig sind, an uns wenden, bekommen sie ein freundliches Schreiben, mit dem wir auch immer versuchen, trotzdem, auch wenn wir nicht zuständig sind, weiterzuhelfen und Tipps zu geben. 

Von jenen Beschwerden, für die die Volksanwaltschaft schon zuständig ist, also jenen über die österreichische Verwaltung, betreffen im Berichtsjahr 2025 rund 8 000 Beschwerden die Bundesverwaltung und rund 4 500 Beschwerden die Landes- und Gemeindeverwaltungen – das ist im Berichtsjahr ein stark steigender Anteil von plus 27 Prozent. Für die Zuseher erklärt: Die Volksanwaltschaft prüft ja nicht nur die Bundesverwaltung, sondern in sieben Bundesländern auch die Landesverwaltungen und die Gemeindeverwaltungen, nur in Tirol und Vorarlberg nicht, denn dort wurden – das gibt die Verfassung her – Landesvolksanwaltschaften eingerichtet. 

Ich glaube, eine gute Kennzahl – sodass man weiß, was bei uns im Bereich los ist – ist auch die Zahl der abgeschlossenen Prüfverfahren. Das sind im Jahr 2025 12 553 Prüfverfahren gewesen, die abgeschlossen wurden. Auch schon mehrfach angesprochen wurde: In über 16 Prozent davon hat es Missstandsfeststellungen gegeben, also in knapp einem Fünftel. 

Es werden ja heute hier in der Sitzung – ich bedanke mich für die Einladung – zwei Berichte behandelt; einerseits (den entsprechenden Bericht in die Höhe haltend) die „Kontrolle der öffentlichen Verwaltung“, das heißt, nachprüfend: Es ist in der Verwaltung etwas passiert oder gerade nicht passiert, man hat eine unfreundliche Antwort bekommen oder der Beschwerdeführer vermeint, dass er nicht gesetzeskonform behandelt wird. 

Dann gibt es aber noch den zweiten Bereich der Volksanwaltschaft, den präventiven Bereich. Es gibt bundesweit knapp 5 500 Einrichtungen, die der Prüfpflicht der Volksanwaltschaft und ihrer Kommissionen unterliegen, und die Kommissionen der Volksanwaltschaft haben im Berichtsjahr auch 413 dieser Einrichtungen besucht. Das sind Einrichtungen, in denen Freiheitsentzug gegeben ist oder gegeben sein kann, wie etwa in den Justizanstalten, in Alten- und Pflegeheimen oder auch in polizeilichen Anhaltezentren. Es wurden dann darüber hinaus von den Kommissionen der Volksanwaltschaft auch noch Besuche bei Polizeieinsätzen abgestattet, bei Demonstrationen und Abschiebungen. Insgesamt waren das 423 derartige präventive Einsätze im Jahr 2025. Es wurde ebenfalls bereits erwähnt: Da hat es in rund zwei Drittel der Fälle Beanstandungen oder Kritik gegeben, aber das meiste kann dann im Gespräch im Nachhinein abgearbeitet werden, und das ist gut so. 

Ich darf nun einige Fälle aus meinem Prüfbereich exemplarisch herausgreifen und Ihnen näherbringen. Der eine Fall wurde schon von einem Redner behandelt. Es handelt sich um den Fall der Privaten Pädagogischen Hochschule Burgenland, die eine Arbeit schlechter beurteilt hat, weil nicht gegendert wurde. Private Einrichtungen darf die Volksanwaltschaft ja nicht überprüfen, wir haben uns dann aber an die Aufsichtsbehörde gewandt, an das Bildungsministerium, und das Bildungsministerium hat repliziert, dass das ein Leitfaden hergeben würde. Die Rechtslage gibt es aber nicht her, denn in der Bundesverfassung ist in Artikel 8 ein Recht auf Verwendung der deutschen Sprache verbrieft. Das gilt auch gegenüber Behörden und gegenüber Institutionen, die überprüft werden können, und zusätzlich hat sich Österreich den Empfehlungen des Rates für deutsche Rechtschreibung unterworfen. Insofern war eine schlechtere Beurteilung aufgrund des nicht vorgenommenen Genderns nicht zulässig, und das hat schließlich auch das Bildungsministerium eingeräumt.

Ein weiterer Fall – das ist auch eine große Prüfkompetenz in meinem Geschäftsbereich – betrifft das Verkehrsministerium, am Rande auch das Innenministerium. Da hat es eine Zulassungsbesitzerin gegeben, der das Kennzeichen gestohlen wurde, und sie hat unmittelbar danach Anzeige bei der Polizei erstattet. Trotz dieser Anzeige bei der Polizei – jetzt muss ich die Brille nehmen – hat sie dann (in eine Unterlage blickend) im Nachhinein noch eine Strafverfügung der BH Amstetten bekommen, eine Anonymverfügung der Bezirkshauptmannschaft Wiener Neustadt, zwei Anonymverfügungen der Bezirkshauptmannschaft Baden, alle jeweils wegen Übertretung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit. Aber damit nicht genug: Es hat sich auch die MA 67 aus Wien noch wegen des Parkometergesetzes, auf gut Deutsch gesagt Falschparken, gemeldet, und eine Ersatzmautaufforderung der Asfinag, weil auf der Autobahn ohne Vignette gefahren wurde, ist auch noch eingetrudelt. 

Die zwei angesprochenen Ministerien haben sich im Wesentlichen damit gerechtfertigt, dass die bearbeitenden Beamten Fehler gemacht hätten. Das – sich da abzuputzen – ist, finde ich, etwas billig. Andererseits hat man auch noch gesagt, dass die IT-Programme der beiden Ministerien ausreichend kompatibel seien und da kein Verbesserungsbedarf bestehe. – Also das sieht die Volksanwaltschaft anders.

Ein letzter Fall, den ich Ihnen wiedergeben darf, ist ein Fall aus dem Ressort des Innenministeriums: Es kam zu einer polizeilichen Amtshandlung in Innsbruck, einer Routineverkehrskontrolle. Ein Mann wurde angehalten, er hat die Papiere hergezeigt, die waren in Ordnung. Er wurde auch zu einem Alkotest aufgefordert, der Alkotest war negativ, und die Polizisten haben den Mann dann auch gebeten, auf die Polizeiinspektion mitzukommen, um einen Drogentest zu machen. Das ist in Ordnung, das dürfen sie. Das Problem war nur, das Auto war in einer Bushaltestelle geparkt. Der Mann hatte das Auto nach einer ausdrücklichen Anweisung durch die Polizisten dort geparkt; er hat extra nochmals darauf hingewiesen, hat gefragt: Passt das eh, dass das dort stehen bleibt?, und ihm wurde beschieden: Ja ja, wenn wir das sagen, dann passt das schon!

Gut, er ist auf die Polizeiinspektion mitgegangen, hat den Drogentest absolviert. Dieser war zum Glück auch negativ, dem Mann war also gar nichts vorzuwerfen. Er hat dann die Polizisten gebeten, ihn zu der Stelle zurückzufahren, wo das Auto abgestellt war. Das haben sie leider verweigert, er musste einen halbstündigen Fußmarsch bewältigen. Die Bushaltestelle war noch da, aber das Auto war leider weg, mit weiteren unangenehmen Konsequenzen, denn das Auto war abgeschleppt worden und es sind Abschleppkosten von 380 Euro aufgelaufen. In diesem Fall möchte ich das Innenministerium positiv erwähnen, denn es wurden, nachdem sich der Mann an die Volksanwaltschaft gewandt hatte, die 380 Euro Abschleppkosten erstattet, und es wurde im Bereich der Landespolizeidirektion Tirol über eine Weisung auch Vorsorge getroffen, dass so etwas nicht mehr vorkommt. – Danke dafür. (Beifall bei der FPÖ. – Ruf: Danke für nichts!)

Ich darf nun zum Beginn meines Redebeitrages zurückkommen: Ich habe gesagt – auch mehrere Vorredner haben es gesagt –, dass ein knappes Fünftel der Beschwerden, die an uns herangetragen werden, berechtigte Missstände sind. Ich leite daraus dreierlei ab: 

Erstens: Wenn man kritisiert, muss man auch loben können, und hier ist das Lob: In 80 Prozent der an uns herangetragenen Fälle funktioniert die Verwaltung gut. Ich möchte hier auch ausdrücklich jenen fleißigen Beamten und Vertragsbediensteten danken, die die Gesetze ordentlich und sauber vollziehen und vor allem auch bürgerfreundlich. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Betreffend jene 20 Prozent, in denen Missstände festgestellt wurden, sage ich: Ja, das ist so, da hat es Mängel gegeben, zum Teil auch gravierende. – Liebe Damen und Herren der Beamtenschaft, vor allem aber auch der letztverantwortlichen Regierungsmitglieder im Bund und in den Ländern: Bitte nehmt diese Kritik ernst, stellt diese Missstände ab und verbessert die Situation im Sinne der Menschen, im Sinne der Bürger, dafür seid ihr da! (Ruf bei der SPÖ: Im Sinne der Menschenrechte!)

Drittens: Zu den angeführten 20 Prozent, den festgestellten Missständen, möchte ich auch noch Folgendes anführen: Diese Missstände zeigen aber auch, die Institution Volksanwaltschaft arbeitet Massen an Prüffällen ab, und das trotzdem in gleichbleibender und guter Qualität. Diese seit 1977 bestehende und von einem vorausschauenden Bundeskanzler Bruno Kreisky etablierte Kontrolleinrichtung Volksanwaltschaft macht also ihren Job und hat, so denke ich, ihre Berechtigung. In diesem Zusammenhang – und das ist heute auch öfters angesprochen worden – bedanke ich mich auch ganz ausdrücklich bei der angesprochenen Verwaltung, da Missstände überwiegend behoben werden und den Empfehlungen der Volksanwaltschaft gefolgt wird. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich bedanke mich auch beim Nationalrat, beim Bundesrat, bei den Landtagen, bei allen gesetzgebenden Körperschaften in Österreich, dass Sie alle, dass Sie hier und draußen in den Landtagen, unsere legistischen Anregungen ernst nehmen und oft in gesetzliche Verbesserungen gießen, die dann wiederum die Verwaltung verbessern. Zusammengefasst: Danke der Verwaltung und danke auch der Legislative für die ausgezeichnete Zusammenarbeit mit der Volksanwaltschaft. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ sowie der Abgeordneten Ofenauer [ÖVP] und Krainer [SPÖ].)

Zum Abschluss: Meiner Meinung nach machen zwei wesentliche Punkte eine gute Verwaltung aus. Der erste Punkt ist: Die Verwaltung muss wissen, was sie zu tun hat, und insofern nehme ich auch die Beamten in Schutz, die nicht nur wissen müssen, was sie zu vollziehen haben, sondern auch, wie sie es zu vollziehen haben. Die erste Voraussetzung für eine gute Verwaltung – und damit richte ich mich wiederum an Sie als Gesetzgeber, geschätzte Damen und Herren Abgeordnete – sind daher gute und einfach administrierbare Gesetze. Bitte machen Sie gute Gesetze! 

Zweitens: Die gesamte staatliche Verwaltung erfolgt nach unserer Bundesverfassung – so ist es vorgegeben – unter der Leitung der obersten Organe. Die obersten Organe sind die Minister und die Mitglieder der Landesregierungen. Minister kommt von ministrare – dienen; die Minister im Bund und die Regierungen in den Ländern sind Diener des Staates und mit ihnen natürlich auch alle Beamten und Vertragsbediensteten im Verwaltungsapparat. Sie alle sind dem Souverän, sind den Steuerzahlern und den Bürgern verpflichtet. 

Ich glaube, wenn man diesen Dienstleistungsgedanken, nämlich für wen man da ist und für wen man arbeitet, bei jeder einzelnen Verwaltungsentscheidung mitdenkt, dann würden viele Missstände und viele Beschwerden, die dann an die Volksanwaltschaft herangetragen werden, erst gar nicht entstehen. Daher glaube ich, dass es richtig ist und dass es auch hier hoffentlich unser aller Konsens findet, wenn ich zusammengefasst sage: Die Verwaltung ist für die Menschen da und nicht die Menschen für die Verwaltung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

19.34

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz zu Wort. – Bitte. 

RN/139

19.35

Volksanwältin Gabriela Schwarz: Vielen Dank, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich freue mich sehr, dass noch so viele Besucherinnen und Besucher auf der Galerie sind – herzlich willkommen! –, und ich hoffe, dass von zu Hause genauso viele dem lauschen, was wir mit Ihnen gemeinsam zu besprechen haben. (Abg. Scherak [NEOS]: Na hoffentlich mehr!) – „Hoffentlich mehr“, sagt Abgeordneter Scherak. Ja, das hoffen wir natürlich auch. 

Ich möchte mich bedanken für die wirklich rege Diskussion – auch im Ausschuss – über unsere Berichte und darf mich dem anschließen, was Kollege Luisser schon gesagt hat: Grundsätzlich funktioniert die österreichische Verwaltung sehr gut, das heißt aber nicht, dass wir nicht immer etwas finden, wo wir noch ein bisschen besser werden können. Ich appelliere da immer an die Verwaltung, an die Behörden: Redet mit den Menschen, pflegt gute Kommunikation, seid serviceorientiert, da kann man im Vorfeld viel ausräumen, wo nachher dann möglicherweise ein Problem entstehen würde! Was noch dazukommt: Wenn wir dann Missstände entdecken oder wenn Fehler zugegeben werden, dann würde ich wirklich dringend appellieren, sich für diese Fehler auch bei den Betroffenen zu entschuldigen. Da fällt niemandem ein Zacken aus der Krone, einfach zu sagen: Es tut mir leid, es ist uns ein Fehler passiert, und wir schauen darauf, dass es nicht mehr passiert! 

Sie wissen, dass ich – wir alle – meine Aufgabe nicht nur als Hüterin der Menschenrechte sehe, sondern dass ich auch immer darauf erpicht bin, positive Beispiele aus der Verwaltung zu bringen, denn die gibt es natürlich auch. Wir haben in der Sendung „Bürgeranwalt“ des ORF den Fall einer Gärtnerei in Schwechat präsentiert. Da ist ein Pachtvertrag ausgelaufen und die Pächterin war sehr besorgt. Wir haben uns an die Stadtgemeinde gewandt, sind dadurch draufgekommen, dass die maroden, abbruchreifen Gebäude auf diesem Gelände der Stadtgemeinde gehören – das war ein Dokument aus dem Jahr 1929, das unsere Mitarbeiter entdeckt haben –, und die Stadtgemeinde hat dann sehr, sehr zügig, sehr, sehr rasch und unheimlich konstruktiv reagiert. Sie hat dafür gesorgt, dass der Pachtvertrag im Sinne der Betroffenen verlängert wird – sie hat ein Wohnrecht auf Lebenszeit –, die Gebäude, die abbruchreif waren, wurden beseitigt und die Gärtnerei wieder hergerichtet. Das ist so, wie wir uns das vorstellen: dass das, wenn wir eingreifen, so passiert. – Herzlichen Dank dafür. (Beifall bei ÖVP und Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Rosenkranz [FPÖ] und Scherak [NEOS].)

Damit komme ich auch schon zu dem, was ich vorhin gesagt habe: Wir sehen uns als Hüterin der Menschenrechte, und wir nehmen diese Aufgabe sehr, sehr ernst, wie Sie wissen. Weil es heute schon um das Thema Vertrauen gegangen ist: Ja, wir genießen höchstes Vertrauen, und dieses ist vom Jahr 2024 auf das Jahr 2025 sogar gestiegen; wir rangieren gleich hinter der Polizei, diese hat einen Saldo von 69, wir liegen bei 64. Ich würde mir wünschen, dass Ihnen genau so ein Saldo gebühren würde, Sie liegen nämlich bei 8. (Heiterkeit der Abgeordneten Scherak [NEOS] und Lukas Hammer [Grüne].) Wir hoffen, dass unser Licht ein bisschen auf Sie fällt, weil wir ja eines Ihrer Kontrollorgane sind, des Parlaments, und in dieser Funktion eines Kontrollorgans schauen wir dorthin, wo der Schuh drückt – gerade wenn es um den Bereich Menschenrechte geht. 

Sie wissen, dass ich mich dem Straf- und Maßnahmenvollzug sehr, sehr intensiv zuwende. Das hat natürlich einen Grund, denn die Situation ist so prekär, wie sie es davor noch nie war. Ich betone an dieser Stelle: Das ist keine Entwicklung des letzten Jahres! Das war ein schleichender Prozess über Jahre und Jahrzehnte und diese Entwicklung hat kein Parteimascherl. Wir schauen jetzt dorthin und ich sage Ihnen: Es muss dringend etwas unternommen werden! 

Es gibt einen eklatanten Personalmangel, wir haben extrem hohe Zahlen von Inhaftierten. Wir haben im Jahr 2025 als Volksanwaltschaft 23 Sprechtage in Vollzugsanstalten durchgeführt und es gab noch 23 Besuche unserer Bundeskommission. In den Justizanstalten sind 1 145 Beschwerden – sowohl von Inhaftierten als auch vom Personal – an uns herangetragen worden. Wir gehen all diesen Beschwerden selbstverständlich nach, aber sie sind ein Abbild dessen, was wir bemerken: Der chronische Personalmangel hat Auswirkungen auf den Strafvollzug. Menschen sitzen oft 23 Stunden unbeschäftigt in den Hafträumen. Wir können nicht dafür sorgen, dass die Resozialisierung, die ein gesellschaftspolitisches Thema – und somit auch Ihr Thema – sein sollte, wirklich funktioniert. Es braucht dringend Personal, es braucht dringend Maßnahmen im Strafvollzug – und da sind Sie gefragt –, die den Straf- und Maßnahmenvollzug kurz-, mittel- und langfristig entlasten. 

Wir haben im September – da waren alle Fraktionen von Ihnen eingeladen und haben auch teilgenommen – eine Enquete gemeinsam mit der Richterschaft, der Staatsanwaltschaft, Neustart und der Bundeskommission durchgeführt, und es gibt sehr, sehr taugliche Vorschläge, die ans Justizministerium herangetragen wurden, die dazu geeignet sind, eben genau dieses Problem anzupacken. Es ist tatsächlich höchste Zeit. Es wird ja Ende Juni den Bericht der Gratz-Kommission geben; auf den warten wir und hoffen, daraus auch Schlüsse zu ziehen. Wir waren dankenswerterweise als Volksanwaltschaft auch eingeladen, mitzuarbeiten, und es wurde auf unsere Expertise zurückgegriffen. 

Ein besonderes Anliegen ist mir der Jugendstrafvollzug. Sie wissen, dass die Jugendstrafanstalt Münnichplatz eine sehr, sehr schwierige Geburt war. (Abg. Stefan [FPÖ]: Noch immer schwierig!) Das hat sich sehr gezogen, und bei einer Kapazität von 72 Haftplätzen war von vornherein klar, dass wir damit nicht auskommen werden. Ich habe das der damaligen Justizministerin – im Moment ist sie leider nicht im Raum – mehrmals gesagt. Es ist tatsächlich so gekommen, wie ich befürchtet habe. Mittlerweile wurde die Zahl auf 80, dann auf 90 erhöht. Das heißt, es gibt dort zu wenig Platz. Es gibt zu viele Jugendliche, die dann zum Teil auch in andere Justizanstalten verbracht werden müssen, wo nicht mehr dafür gesorgt werden kann, dass der Erwachsenen- und der Jugendstrafvollzug getrennt funktionieren. Es ist geplant, die Anstalt am Münnichplatz weiter auszubauen. Ich sehe das mit großer Sorge, vor allem weil wie gesagt nicht mehr gewährleistet ist, dass dort dementsprechend beschäftigt und ausgebildet werden kann.

Ebenso bedauerlich ist die große Anzahl an Suizidversuchen und Suiziden, die wir im vergangenen Jahr bemerkt haben. Es gab im Jahr 2025 59 Suizidversuche und acht Suizide in den Justizanstalten. Nur damit Sie wissen, in welchen Größenordnungen sich das heuer bewegt: Bis jetzt sind es 22 Versuche und bereits sieben Suizide – und wir haben gerade einmal Juni. 

Ich bitte Sie dringend, den Vorschlägen des Justizministeriums zur Entlastung des Straf- und Maßnahmenvollzugs offen entgegenzusehen. Widmen Sie dann dem Bericht – nicht nur unseren Berichten, sondern auch dem der Gratz-Kommission – das dementsprechende Augenmerk! Menschenrechte dürfen nicht am Gefängnistor enden, sowohl für die Bediensteten als auch für die Inhaftierten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abgeordneten der NEOS.)

Das ist unsere gesellschaftspolitische Aufgabe. Ich hoffe, dass nicht nur die Menschen, die sich an uns wenden, in dieser großen Anzahl Vertrauen in uns haben, sondern auch Sie. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP, bei Abgeordneten von SPÖ, NEOS und Grünen sowie des Abg. Rosenkranz [FPÖ].)

19.42

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Volksanwalt Bernhard Achitz zu Wort. – Bitte.

RN/140

19.42

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz: Danke schön, Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass unsere Berichte hier so intensiv diskutiert werden, denn genau dieser Prozess führt in vielen Fällen zu Verbesserungen für die betroffenen Menschen, die sich bei der Volksanwaltschaft beschwert haben.

Ich habe hier voriges Jahr über Menschen gesprochen, die nicht verstehen, warum die Medikamente, die sie selbst bezahlen und kaufen müssen, die weniger kosten, als die Rezeptgebühr ausmacht, nicht auf Rezeptgebührenobergrenzen angerechnet werden. Ich habe das hier geschildert, es war in unseren Berichten dokumentiert; das Hohe Haus hat reagiert, die Gesetze wurden geändert. Jetzt werden auch billige Medikamente auf Rezeptgebührenobergrenzen angerechnet, und jene Menschen, die viele, aber nicht sehr teure Medikamente benötigen, kommen auch früher in den Genuss der Befreiung. (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie des Abg. Rosenkranz [FPÖ].)

Ihre Arbeit scheint damit erledigt, unsere leider nicht. Wir hören jetzt schon Beschwerden darüber, dass diese neuen Gesetze in der Praxis leider nicht optimal funktionieren. Es dürfte Probleme beim Datenaustausch zwischen der Gehaltskasse der Apotheker und der Österreichischen Gesundheitskasse geben, sodass die Rezeptgebührenbefreiung, obwohl sie eigentlich derzeit bei den Menschen schon ankommen sollte, nicht ankommt. Wir weisen die Betroffenen darauf hin, machen Druck, dass die Missstände behoben werden, und hoffen, dass die Begünstigungen, die Sie beschlossen haben, auch bei den Betroffenen ankommen. 

Ein weiterer Bereich, in dem ich ebenfalls Fortschritte sehe, wurde heute auch schon angesprochen: der Bereich von Menschen, die schwere Erkrankungen haben. Es wurde am Beispiel von ME/CFS-Erkrankten dokumentiert, dass sie immer wieder, wenn sie Unterstützung brauchen, behandelt werden, als würden sie die Sozialversicherung, in die sie jahrelang eingezahlt haben, ausnehmen wollen, betrügen wollen, als ob sie sich Leistungen erschleichen wollten. Das ist für Menschen mit schweren Erkrankungen – und ME/CFS steht nur stellvertretend für viele andere – extrem belastend, vollkommen unverständlich, und es wird Zeit, dass da gegengesteuert wird. 

Ich habe gesehen, es wurde eine Verbesserung bei den Begutachtungen beschlossen. Das ist gut, richtig und wichtig, denn gerade die Begutachtungssituation ist für diese Menschen extrem belastend. Ich weiß nur nicht, ob das ausreichend sein wird, denn die Praxis, die uns berichtet wird, ist wirklich schlimmer, als man glaubt. Die Menschen werden herabwürdigend behandelt, sie finden keinen barrierefreien Zugang zu den Ordinationen, in denen sie begutachtet werden. Sie müssen nicht zu einer Begutachtung gehen, sondern zu zwei, drei, vier oder fünf Begutachtungen – und dieses Problem betrifft nicht nur die Sozialversicherung, es betrifft auch das Sozialministeriumservice, und im Berufungsverfahren ist es bei den Gerichten nicht anders. Bitte vergessen Sie diese Begutachtungen nicht, denn da ist die Situation für die Betroffenen ähnlich schwierig wie dort, wo sie einer Sozialversicherung oder dem Sozialministeriumservice gegenüberstehen. Das heißt, wenn Sie Verbesserungen bei den Begutachtungen machen wollen, die bei den Menschen auch ankommen, dann machen Sie das bitte auch bei jenen Begutachtungen, die dann von den Gerichten in Auftrag gegeben werden, denn die Situation ist eine sehr ähnliche. 

Im Übrigen kämpfen die Menschen mit schweren Erkrankungen sehr oft damit, dass nicht ausreichend Therapieplätze angeboten werden beziehungsweise dass nicht ausreichend Forschung auf dem Gebiet ihrer Erkrankungen stattfindet. Auch da nehme ich positive Tendenzen wahr, den Betroffenen geht es aber viel zu langsam. Die liegen schon jahrelang mit ihren Problemen relativ unbetreut da und versuchen, Hilfe zu bekommen, die nur sehr, sehr langsam bei ihnen ankommt. Ich bitte Sie, das im Auge zu behalten.

Es gibt aber leider auch ganz andere Fälle, in denen die Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und Gesetzgebung nicht so optimal funktioniert, dass gleich reagiert wird und Verbesserungen beschlossen werden, die bei den Menschen ankommen. Wir weisen schon seit vielen, vielen Jahren darauf hin, dass im Bereich des Kinderbetreuungsgeldes sehr, sehr viele Jungfamilien immer wieder mit denselben Problemen konfrontiert werden. Ich glaube, das erste Mal haben wir vor fünf Jahren gesagt: Es gibt einen Fall, in dem eine Mutter das Kinderbetreuungsgeld erst bekommen hat, als das Kind schon in die Schule gekommen ist. Es gibt Fälle, in denen Kinderbetreuungsgeld zurückgefordert wird. Es gibt Fälle, in denen Leute dazu gedrängt werden, sich zwischen verschiedenen Varianten zu entscheiden, diese Entscheidung sehr schnell treffen müssen und von den Behörden nicht beraten werden, welche Konsequenzen eine solche Entscheidung hat und welche anderen Möglichkeiten es vielleicht gäbe, als die schnelle Entscheidung zu treffen.

Ich glaube, da ist dringender Handlungsbedarf bei der Politik gegeben. Die Varianten des Kinderbetreuungsgeldes sind zu kompliziert, die Beratung durch die vollziehenden Organe ist schlicht gesagt verbesserungsbedürftig, und der praktische Umgang in der Vollziehung ist auch nicht gegeben. Auch da vermutet man zuerst einmal ein Ausnützen des Systems, bevor man eine Leistung gewährt, und das kommt bei den betroffenen Jungfamilien ganz, ganz schlecht an. 

Über die präventive Menschenrechtskontrolle wurde heute auch schon gesprochen und dass wir bei mindestens zwei Drittel der Besuche Beanstandungen haben. Frau Abgeordnete Kugler hat gesagt, dass das dann meistens gelöst wird. Das kann ich so nicht ganz bestätigen, zumindest nicht, was die gravierenden Beanstandungen betrifft. Die gravierenden Beanstandungen bestehen sehr oft darin, dass einfach zu wenig Betreuungsplätze in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, in Alten- und Pflegeheimen, in WGs für problematische Jugendliche vorhanden sind und dass dort, wo sie vorhanden sind, ein eklatanter Personalmangel besteht, der wiederum zu Problemen in der Betreuung führt, die auch schon genannt wurden. Das ist natürlich in Zeiten von Sparpaketen besonders drastisch, denn diese Sparpakete schlagen sich ja auch auf das Budget der Länder, die diese Einrichtungen zu finanzieren haben. 

Ich ersuche Sie dringend, die Schwächsten der Gesellschaft da nicht zu vergessen und diese Einrichtungen weiterhin ausreichend zu dotieren (Beifall bei der SPÖ, bei Abgeordneten der Grünen sowie der Abg. Deckenbacher [ÖVP]), denn die Beschäftigten in diesen Einrichtungen geben ihr Bestes, sie arbeiten bis an ihr Limit und oft darüber hinaus, und trotzdem, aufgrund der fehlenden Ressourcen, kommt es dann zu Problemen, zu Menschenrechtsverletzungen, zu Menschenrechtsgefährdungen, und das wollen wir ja alle ausschließen. 

Ein letztes Wort zum Vertrauen in die Volksanwaltschaft: Mir persönlich ist noch nie jemand begegnet, der sagt, er wendet sich nicht an uns, weil er kein Vertrauen in die Volksanwaltschaft hat; im Gegenteil. Wenn sich aber jemand stattdessen an NGOs wendet, dann ist das auch in Ordnung (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), denn wir haben eine sehr enge Zusammenarbeit mit NGOs, wir treffen uns in regelmäßigen Abständen, machen miteinander Veranstaltungen, tauschen Erfahrungen aus und schauen, wo wir den Menschen helfen können. In diesem Sinne werden wir mit Ihrer Unterstützung weiterarbeiten. – Herzlichen Dank. (Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

19.51

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Frau Abgeordnete Romana Deckenbacher zu Wort.

RN/141

19.51

Abgeordnete Mag. Romana Deckenbacher (ÖVP): Danke, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Volksanwälte! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Hohes Haus! Liebe Zuseherinnen und Zuseher, und vor allem liebe Besuchergruppe des ÖAAB Wien! Herzlich willkommen hier bei uns. (Allgemeiner Beifall.)

Sie müssen deeskalieren. Nicht selten sind sie mit Übergriffen, mit aggressiven Übergriffen und Selbstverletzungen konfrontiert und Entscheidungen müssen innerhalb von Sekunden getroffen werden, und das sehr oft unter erheblichem persönlichen Risiko. Sie tragen Verantwortung für die Sicherheit der Bevölkerung und vor allem für einen geordneten Strafvollzug, und sie sind ein wichtiger Pfeiler des öffentlichen Dienstes: unsere Bediensteten der Justizwache – sowohl im zivilen, als auch im uniformierten Bereich. 

Der aktuelle Bericht der Volksanwaltschaft zeichnet ein wirklich alarmierendes Bild des österreichischen Strafvollzugs. Unsere Gefängnisse sind überfüllt, der Personalmangel führt die Bediensteten an den Rand ihrer Belastbarkeit. Die Justizanstalt Wien-Josefstadt zum Beispiel hat eine Kapazität von ungefähr 850 Haftplätzen und ist mit derzeit über 1 230 Insassen massiv überbelegt. Eine Überbelegung bedeutet nicht nur Platzmangel, sondern bedeutet auch weniger Sicherheit, weniger Betreuung, weniger Beschäftigungsangebote und vor allem auch weniger Resozialisierung, die aber so wichtig ist. Die Volksanwaltschaft, vor allem Volksanwältin Gaby Schwarz, warnt seit Jahren vor den Folgen des Personalmangels. – Ich danke Ihnen an dieser Stelle für diesen unermüdlichen Einsatz für unsere Justizanstalten. 

Wichtige Planstellen bleiben unbesetzt und besonders in psychologischen und psychiatrischen Bereichen fehlen die Fachkräfte. Der tragische Todesfall dieses Jahres in der Justizanstalt Hirtenberg ist uns allen noch in Erinnerung. Ebenso alarmierend ist die Entwicklung im Jugendstrafvollzug, besonders besorgniserregend ist auch dort die Personalsituation: 60 Justizwachebeamte sind dort vorgesehen, derzeit stehen nur 43 zur Verfügung. 

Wer Straftaten begeht, hat klar mit Konsequenzen zu rechnen. Ein Rechtsstaat zeigt Stärke aber nicht nur durch Sanktionierungen, sondern auch durch die Art und Weise, wie diese vollzogen wird. Das heißt selbstverständlich, dass es ein Ja zu Maßnahmen gegen Überbelegung geben muss, ein Ja zu mehr Personal, ein Ja zu menschenwürdigen Haftbedingungen und ein Ja zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen unserer Bediensteten. 

Die Justizwache ist das Rückgrat unseres Strafvollzugs. Sie sorgt Tag für Tag für Sicherheit, Ordnung und Stabilität, und das unter oft schwierigsten Bedingungen. Wer unsere Justizwache stärkt, stärkt den Strafvollzug, und wer den Strafvollzug stärkt, stärkt unseren Rechtsstaat. 

Die Kolleginnen und Kollegen verdienen nicht nur unseren Dank, sondern vor allem auch die notwendigen personellen und strukturellen Voraussetzungen, die sie brauchen. Der Bericht der Volksanwaltschaft ist dafür ein wichtiger Wegweiser und auch ein klarer Handlungsauftrag an unsere Justizministerin. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie des Abg. Rosenkranz [FPÖ].)

19.55

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Pia Maria Wieninger.

RN/142

19.55

Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Volksanwaltschaft! Hohes Haus! Jeder von uns hat Menschen, die einem sehr nahestehen – sei es die Mama, sei es die Schwester, die Tante oder – Kollege Höfler hat heute hier am Pult seine Oma erwähnt – die Oma. Auch ich kann mich glücklich schätzen, eine ganz, ganz tolle und rüstige Oma zu haben, die heuer sogar ihren 100. Geburtstag feiert. (Beifall bei SPÖ, ÖVP und Grünen. – Rufe bei der SPÖ: Oh!) – Ja, das ist für dich, liebe Oma. 

Meine Oma war zeit ihres Lebens eine selbstbewusste und auch sehr selbstbestimmte Frau, und ich möchte mir nicht vorstellen, dass meine Oma oder einer unserer Herzensmenschen in eine Situation von Abhängigkeit gelangt, in der sie oder er Gewalt, Demütigung oder Vernachlässigung erlebt. Genau deshalb sind die Feststellungen der Volksanwaltschaft zu Gewalt gegen Frauen in Alten- und Pflegeheimen so alarmierend, denn die eklatante Gewalt gegen Frauen in unserem Land ist wirklich ein Missstand, und den gilt es zu bekämpfen – und zwar nicht, wie Abgeordneter Gmeindl vielleicht meint, das Gendersternchen oder das Binnen-I. 

Jede dritte Frau erlebt im Laufe ihres Lebens bei uns in Österreich körperliche oder/und sexualisierte Gewalt. Diese Gefahr verschwindet nicht im Alter – im Gegenteil: Frauen sind in Pflegeeinrichtungen besonders vulnerabel. Sie stellen den Großteil der Bewohner:innen, gleichzeitig arbeiten aber auch überwiegend Frauen in der Pflege. Sie sind daher doppelt betroffen: als Pflegebedürftige und als Beschäftigte. 

Der vorliegende Bericht der präventiven Menschenrechtskontrolle zeigt, dass Gewalt nicht nur in Form von Übergriffen stattfindet. Gewalt kann auch dort entstehen, wo Personalmangel, Überforderung und starre Abläufe Menschen ihrer Würde berauben. Wenn Bewohner:innen nur nach Dienstplan geduscht werden, wenn Privatsphäre fehlt oder wenn Pflegekräfte unter enormem Druck stehen, dann steigt das Risiko für Gewalt und Grenzverletzungen. Genau deshalb braucht es verbindliche und gelebte Gewaltschutzkonzepte: ausreichend Personal, regelmäßige Supervision sowie verpflichtende Schulungen zu Gewaltprävention und Deeskalation. Der Schutz von Bewohner:innen und der Schutz von Pflegekräften gehören untrennbar zusammen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

Sehr geehrte Damen und Herren, der Bericht erinnert uns aber auch an etwas Grundsätzlicheres: Menschenrechte müssen jeden Tag verteidigt werden. Die Bundesregierung hat sich in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen, einen nationalen Aktionsplan Menschenrechte zu erarbeiten. Das ist richtig und auch notwendig. Wichtig ist dabei auch, dass die Volksanwaltschaft und der Menschenrechtsbeirat bei der Entwicklung eines solchen Aktionsplans eine zentrale Rolle spielen, damit die Menschenrechte vom Papier auch in die Praxis kommen, denn Menschenrechte schützen nicht nur Minderheiten oder besonders vulnerable Gruppen, sie schützen uns alle. Nehmen wir daher die Empfehlungen der Volksanwaltschaft ernst – für mehr Gewaltschutz in Alten- und Pflegeeinrichtungen und für einen nationalen Aktionsplan Menschenrechte –, denn die Würde der Menschen darf niemals vom Alter, vom Gesundheitszustand, vom Geldbörsel oder von politischen Zeiten abhängen! (Beifall bei der SPÖ.)

In diesem Sinn darf auch ich mich ganz, ganz herzlich bei Ihnen (in Richtung Volksanwälte) für Ihre wichtige Arbeit im Zeichen der Menschenrechte bedanken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Totter.

RN/143

19.59

Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Volksanwältin, Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Volksanwaltschaft leistet einen unverzichtbaren Beitrag für das Funktionieren unseres Rechtsstaates. Der aktuelle Bericht zeigt eindrucksvoll, wie groß das Vertrauen der Menschen in diese Einrichtung ist. Im Jahr 2025 haben sich über 23 000 Bürgerinnen und Bürger an die Volksanwaltschaft gewandt. 

Als Abgeordnete aus der Südoststeiermark interessieren mich aber besonders jene Themen, die auch den ländlichen Raum betreffen: Familien, Gemeinden, auch Ehrenamt.

Ein Schwerpunkt des Berichtes betrifft Kinder und Jugendliche. Die Volksanwaltschaft hat österreichweit 153 Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe überprüft. Die Ergebnisse zeigen, dass gerade bei Schutzkonzepten, Betreuungsschlüsseln und organisatorischen Standards noch Verbesserungsbedarf besteht. Wir wissen, wie entscheidend gute Kinderbetreuungseinrichtungen, Kindergärten und Schulen für die Zukunft unserer Gemeinden am Land sind. Familien entscheiden sich für eine Region nicht nur aufgrund von Arbeitsplätzen, sondern auch aufgrund der Bildungs- und Betreuungsangebote. Kindergarten, Volksschule oder Musikschule sind oft das Herzstück einer Gemeinde (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP) und ein wesentlicher Faktor dafür, ob junge Familien bleiben oder wegziehen. 

Meine Damen und Herren, in ländlichen Bezirken wie der Südoststeiermark erwarten die Menschen zu Recht, dass Behörden erreichbar sind und öffentliche Leistungen nicht nur in den Ballungsräumen funktionieren. Digitalisierung kann vieles erleichtern, sie darf aber den persönlichen Kontakt nicht ersetzen. Gerade ältere Menschen brauchen weiterhin niederschwellige und wohnortnahe Angebote. 

Der Bericht der Volksanwaltschaft ist weit mehr als eine Sammlung von Beschwerden. Er ist ein Spiegel dafür, wo unser Staat gut funktioniert und wo er besser werden muss. Für die Menschen in den Regionen, für Familien, Kinder, Gemeinden und Ehrenamtliche ist genau diese Arbeit von unschätzbarem Wert. Daher bedanke auch ich mich bei der Volksanwaltschaft für die großartige Arbeit, für die Hartnäckigkeit und die wichtige Rolle als Anwältin von Bürgerinnen und Bürgern. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.01

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

RN/144

20.02

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Geschätzte Herren Volksanwälte! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben es schon gehört und wir können es beim Tagesordnungspunkt betreffend die Volksanwaltschaft nicht oft genug betonen, wie wertvoll diese Einrichtung ist. Sie hilft den Menschen, wenn es um den Umgang mit Behörden geht und wenn sie nicht mehr weiterwissen. Also auch von mir vielen herzlichen Dank für Ihre Arbeit! 

Da ich der Letzte auf der Rednerliste zu diesem Tagesordnungspunkt bin, möchte ich einen Punkt besonders herausgreifen, den wir heute auch schon gehört haben, und zwar einen Bereich, wo der Hut extrem brennt: unsere Justizanstalten. Die Lage ist da sehr, sehr, sehr ernst und ich wiederhole es – wir haben es gehört und wir hören es seit vielen Jahren –: Unsere Gefängnisse sind chronisch überfüllt. In der Justizanstalt Innsbruck ist es zum Beispiel so, dass Mitte Mai die – unter Anführungszeichen – „Auslastung“ bei mehr als 130 Prozent lag. Die Justizgewerkschaft ist alarmiert, alle Parteien in Tirol, aber auch in anderen Bundesländern sind involviert. Der Tiroler Landtag hat einen einstimmigen Beschluss gefasst, auch in anderen Landtagen ist das ein Thema. Österreichweit lagen wir Anfang Juni bei durchschnittlich 100 Prozent der Belagskapazität. 

Gleichzeitig steigt die Zahl der Karenzen und Langzeitkrankenstände im Personalstand massiv. Die Justizwache ist schlicht und einfach unter enormem Druck. Die Gewaltbereitschaft nimmt zu, der Drogenkonsum beziehungsweise die Suchtproblematik in den Anstalten nimmt zu, erhebliche psychische Erkrankungen sind an der Tagesordnung und keine Ausnahmeerscheinung. Demgegenüber besteht ein massiver Mangel an psychiatrischem und medizinischem Fachpersonal – das weiß ich auch am Beispiel Innsbruck –, an Therapieangeboten, an ausreichender Betreuung et cetera. 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Situation ist dramatisch und wir müssen uns schon ernsthaft die Fragen stellen: Welche Art von Strafvollzug wollen wir und welche Art von Strafvollzug können wir überhaupt noch bieten? Das Strafvollzugsgesetz gibt eine Antwort, ich darf zitieren: Ziel muss es sein, die Menschen zu einer rechtschaffenen Lebensführung zu befähigen und sie von weiteren Straftaten abzuhalten. – Das heißt, der Strafvollzug muss ein Betreuungsstrafvollzug sein, keine Verwahrung. 

Wenn wir dieses Match verlieren, dann haben wir ein Riesenproblem. Wenn Menschen aus dem Gefängnis schlechter herauskommen, als sie hineingehen, dann schaffen wir ein veritables Sicherheitsproblem für unsere eigene Bevölkerung. Die Frage muss sein: Wie schaffen wir es, das Problem zu lösen? Wie und in welcher Form entlassen wir die Insassen auf unsere Straßen? Und wie schaffen wir es vor allem, endlich zu forcieren, dass ausländische Straftäter auch im ausländischen Strafvollzug untergebracht werden? 

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, die Justizministerin muss da dringend liefern. Sie weiß das und sie hat es auch zugesagt. Wir sind dringend gefordert, sie gemeinsam zu unterstützen. (Beifall bei der ÖVP.)

Abschließend – geschätzte Herren Volksanwälte, Sie werden es erlauben – möchte ich die Frau Volksanwältin besonders herausgreifen, die speziell auf dieses Thema seit vielen Jahren hinweist. Das Problem besteht schlichtweg nicht erst seit gestern. 

Ganz kurz noch – da bisher, glaube ich, niemand auf den Antrag der Grünen reagiert hat oder ich es überhört habe –, ich sage es gleich vorweg: Ich bin überhaupt nicht dagegen, ich habe es im Ausschuss schon gesagt. Wir haben letztes Jahr schon darüber debattiert, das Ansinnen ist legitim. Wir werden den Antrag aber auch heute wieder ablehnen und ich möchte es noch einmal begründen. 

Die Unabhängigkeit der Volksanwaltschaft ist gesetzlich geregelt, parteipolitische Arbeit darf es parallel dazu nicht geben. Ich glaube, es ist auch Konsens hier im Haus, dass man mit der Arbeit der jetzigen Volksanwälte zufrieden ist, und das war auch in der Vergangenheit so. Wenn jetzt das Ansinnen ist, zivilrechtliche Organisationen einzubinden, dann ist auch das völlig legitim, da gibt es auch viele, viele wichtige Einrichtungen. Der Anspruch ist aber doch, Parteipolitik und parteipolitische Arbeit auszuschalten. Parteipolitik hat in der Volksanwaltschaft nichts verloren, in der Justiz nichts verloren. Wenn wir jetzt aber beginnen, zivilrechtliche Organisationen einzubinden, wie gelingt es uns dann, dort die Parteipolitik auszuschalten (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]) oder welche Art und Weise können wir da generieren?

Ich zitiere in diesem Zusammenhang auch immer gern die Kommentierung aus dem B-VG selbst, die ja der Volksanwaltschaft immer schon eine de facto Unabhängigkeit unterstellt. Weil Sie vom Antrag sprechen: Artikel 148g B-VG soll ja geändert werden. Der war bereits mehrfach offen (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]), den haben wir schon mehrfach geändert; 2003 mit Zustimmung der Grünen, 2011 mit Zustimmung der Grünen, 2016 mit Zustimmung der Grünen. (Zwischenruf der Abg. Maurer [Grüne].) Als Sie mit uns in der Regierung waren, war das auch kein Thema. 

Ich habe es schon gesagt: Ich habe kein Problem mit dem Ansinnen. Die Regierung denkt auch darüber nach, es steht auch etwas dazu im Regierungsprogramm. Es gibt aber auch ein Leben nach der Politik und nur weil jemand in seinem Vorleben politisch tätig war, ist er nicht automatisch nicht geeignet für ein solches Amt. Das hat beispielsweise ihre erste Volksanwältin bewiesen, die über alle Parteien hinweg anerkannt war und viele Jahre hervorragende Arbeit geleistet hat. Insofern stimmen wir dem deshalb wieder nicht zu. Wir debattieren gerne weiter, aber Transparenz schaffen wir nicht durch Symbolpolitik und daher lehnen wir den Antrag ab. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.08

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/145

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschenrechte und Volksanwaltschaft, den vorliegenden Bericht III-317 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer sich dafür ausspricht, den bitte ich um ein zustimmendes Zeichen. – Das ist einstimmig zur Kenntnis genommen. 

Wir kommen noch zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Änderung des Bestellmodus der Mitglieder der Volksanwaltschaft“. 

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, abgelehnt.