RN/3
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 936/A der Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden (553 d.B.)
Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden (554 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen zu den Punkten 1 und 2 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Bevor ich den ersten Redner aufrufe, darf ich die Bundesministerinnen Bauer und Sporrer in unserer Mitte begrüßen.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schilchegger. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/4
9.08
Abgeordneter MMag. Dr. Michael Schilchegger (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! – Sehr geehrte Frau Justizminister, Hände weg von den Bezirksgerichten! Genau das ist ja der Kern dieser Beschlussvorlage unter dem Deckmantel der Volksgruppenförderung: die Schließung von Bezirksgerichten, beispielsweise Bleiburg, Ferlach, Eisenkappel. Wir Freiheitliche sagen klar: keine Schließung von Bezirksgerichten, weder in Kärnten noch sonst irgendwo! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scherak [NEOS].)
Denn, meine Damen und Herren, auch in Zeiten budgetärer Knappheit muss man eines wissen: Finanziert wird das Justizbudget und finanziert werden die Gerichtsstrukturen in Österreich ganz überwiegend aus den Gerichtsgebühren, die im europaweiten Vergleich exorbitant hoch sind. Sprich, die rechtsuchende Bevölkerung bezahlt sich ihre Gerichtsstrukturen mehr oder weniger selbst. Daher ist die Schließung von Gerichten eine himmelschreiende Ungerechtigkeit gegenüber der Kärntner Bevölkerung, egal welcher Volksgruppe sie zugehörig ist. Das ist Sparen am falschen Ort. (Beifall bei der FPÖ.)
Hände weg von den Bezirksgerichten, meine Damen und Herren!
Jetzt stellt sich die Frage: Wohin schichten Sie im Justizressort denn die Gelder um? – Sie schließen die Gerichte in Stadtgemeinden und eröffnen dafür neue Justizanstalten, oder haben es vor, Haftanstalten in Kleingemeinden zu errichten, beispielsweise in Asten, in Oberösterreich, in meinem Wahlkreis. Dort wollen Sie neben einer bereits bestehenden Anstalt mit 300 Plätzen eine neue Anstalt mit 500 weiteren Plätzen errichten. Bitte schön, Asten hat in etwa 7 000 Einwohner, also wäre jeder zweite Einwohner dann ein Häftling. Auch das lehnen wir ab, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)
Wir Freiheitliche verstehen schon das Grundproblem – und wir erkennen auch an, das haben Sie natürlich nicht verursacht, Frau Justizminister, das Grundproblem, vor dem Sie hier stehen –, nämlich die steigende Kriminalität in Österreich, wobei man sagen muss, da gibt es zwei gegenläufige Trends. Der eine ist – das beobachtet die Bevölkerung auch mit Sorge –, dass die Strafgerichte über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte immer milder urteilen, sprich: immer weniger Haftstrafen verhängen, sodass nur noch sehr schwere Verbrecher überhaupt eine Haftstrafe antreten müssen.
Das heißt: Eigentlich müssten doch die Haftzahlen sinken. Tatsächlich sind aber die Haftzahlen und damit die Haftbelastung gestiegen, und zwar in den letzten sieben Jahren allein von 9 000 auf 10 000 Häftlinge. Das ist deshalb so, aufgrund des zweiten Trends, weil der Anteil an ausländischen Häftlingen überproportional hoch gestiegen ist, und zwar von circa 2 900 Häftlingen mit nicht österreichischer Staatsbürgerschaft im Jahr 2005 auf 5 100 im Jahr 2026. Das muss man sich einmal vorstellen: Über die Hälfte der Häftlinge sind keine österreichischen Staatsbürger, sondern Afghanen, Marokkaner und so weiter. Und die richtige Antwort auf diese Situation ist natürlich weder die absurde Idee einer Freilassung von 500 Häftlingen noch der Neubau von Gefängnissen in Kleinstgemeinden für 500 weitere Häftlinge, sondern natürlich die Abschiebung fremder Straftäter in deren Heimatländer. Guten Flug, muss man hier sagen, Haft in der Heimat. (Beifall bei der FPÖ.) Haft in der Heimat, meine Damen und Herren, Frau Justizministerin – auf diesem Weg sollten und müssen Sie die Gefängnisse entlasten.
Und wenn Sie schon neue Haftzentren planen, dann sollten es zumindest Schubhaftzentren sein, damit die Anhaltung fremder Straftäter bis zu deren tatsächlicher Abschiebung gewährleistet werden kann. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gerstl [ÖVP]: Ein Ruf zur Sache wäre hier dringend notwendig, Herr Präsident!)
Noch einmal zur Beschlussvorlage: Ob dieser § 47c des Gerichtsorganisationsgesetzes überhaupt mit den verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen vereinbar ist, Stichwort Artikel 83 B-VG, darüber ist das letzte Wort nicht gesprochen. Wir werden natürlich ein Augenmerk darauf haben, ob Ihre Schließung der Bezirksgerichte überhaupt rechtskonform sein kann.
Zum weiteren Teil: Sie regeln die Definition der Volksgruppen neu. Also hier geht es um autochthone, einheimische Gruppen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, aber nicht deutscher Muttersprache, sprich Kroaten, Slowenen, Ungarn, Tschechen, Slowaken, Roma, die historisch in Österreich ihr Siedlungsgebiet haben. Aus meiner Sicht ist im Jahr 2026 Ihre Definition irreführend, denn ein Österreicher kann ja slowenische Urgroßeltern gehabt haben, aber dennoch mit deutscher Muttersprache aufgewachsen sein.
Was uns aber wirklich stört, sind diese Sondervorteile und Privilegien, die Sie mit dieser Beschlussvorlage anordnen, die teilweise absurd sind. Ich gebe Ihnen noch ein letztes Beispiel: Mit § 3 Abs. 3 RStDG ordnen Sie an, künftig allen Aufnahmewerbern um das Richteramt – also Richteramtsanwärtern – den Vorzug zu geben, die neben Deutsch auch Slowenisch sprechen. Gut. Und das soll für den gesamten Sprengel des Oberlandesgerichtes Graz gelten, also mit Wirkung für ganz Kärnten und die ganze Steiermark. Das ist nicht das historisch gewachsene Siedlungsgebiet der Kärntner Slowenen. Sie beschwichtigen dieses Vorhaben in den Erläuterungen, aber der Gesetzestext besagt genau das.
Daran gibt es aus meiner und aus freiheitlicher Sicht drei Kritikpunkte:
Erstens widersprechen Sie damit dem Grundrecht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz.
Zweitens – wie gesagt – hat es nichts mit dem historischen Siedlungsgebiet der slowenischen Minderheit zu tun.
Und drittens – nur als Anmerkung, um zu zeigen, wie absurd es ist –: In Deutschland wird die AfD als größte Oppositionspartei vom Verfassungsschutz verfolgt, weil es zu den politischen Vorstellungen der AfD gehören würde – so die Kritiker –, dass es eine von der Staatsangehörigkeit unabhängige ethnisch-kulturelle Volkszugehörigkeit gibt und es somit auch deutsche Staatsbürger unterschiedlicher Kategorien geben kann. Und in Österreich legen Sie genau ein Volksgruppengesetz im Verfassungsrang vor (Abg. Gerstl [ÖVP]: Das ist Ihre Volksgruppe, die AfD! Unglaublich!), in dem überraschend das ethnisch-kulturelle Konzept einer Staatsbürgerschaft unterschiedlicher Kategorien festgeschrieben wird – also diese zentrale Vorstellung, die der AfD in Deutschland zum Vorwurf gemacht wird. Ist das nicht irgendwie seltsam? (Beifall bei der FPÖ.)
Abschließend: Es ist wieder klar geworden: Ihre Politik dient – und auch diese Beschlussvorlage –, Sie dienen damit dem Schutz von Privilegien und Partikularinteressen. Dieser Gesetzentwurf trägt leider keine freiheitliche Handschrift im Interesse der Mehrheitsbevölkerung in diesem Land, weshalb wir dieser Beschlussvorlage auch nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
9.14
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Totter. Eingemeldete Redezeit: 4 Minuten. – Bitte schön.
RN/5
9.14
Abgeordnete MMag. Dr. Agnes Totter, BEd (ÖVP): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Und ganz speziell: Liebe Angehörige der österreichischen autochthonen Volksgruppen! Heute ist ein wahrer Festtag für die sechs österreichischen autochthonen Volksgruppen, denn heute werden sie explizit im Verfassungsrang abgesichert. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und NEOS.)
Herr Kollege Schilchegger, es ist beschämend (Abg. Mölzer [FPÖ]: Sie waren bis dato nicht abgesichert, oder wie?), dass Sie auf diesen Erfolg kaum eingehen und die Volksgruppen dermaßen geringschätzen, um nicht zu sagen, missachten. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ und NEOS.)
Meine Damen und Herren, die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische Volksgruppe sowie die Volksgruppe der Roma sind ein unverzichtbarer Teil der österreichischen Identität. Gerade deshalb ist es besonders passend, dass wir diese Novelle im Jubiläumsjahr des Volksgruppengesetzes beschließen.
Vor genau 50 Jahren – am 7. Juli 1976 – hat der Nationalrat das Volksgruppengesetz beschlossen, und es war damals schon ein Meilenstein: Erstmals wurden die Rechte der autochthonen Volksgruppen umfassend gesetzlich geregelt und ein rechtlicher Rahmen geschaffen, um Sprache, Kultur und Identität dauerhaft zu schützen. Aber dieses Gesetz war nie das Ende einer Entwicklung, sondern vielmehr ihr Beginn. Viele Diskussionen und manche Auseinandersetzungen haben gezeigt, dass Minderheitenschutz kein statischer Zustand ist, sondern immer weiterentwickelt werden muss. So wurden in den letzten Jahrzehnten die Rechte der Volksgruppen Schritt für Schritt ausgebaut, ihre Sichtbarkeit gestärkt und ihre Anliegen immer stärker in den politischen Mittelpunkt gerückt.
Unter Bundesministerin Susanne Raab wurde die Volksgruppenförderung erstmals seit einem Vierteljahrhundert deutlich erhöht, nämlich auf insgesamt rund 8 Millionen Euro, das heißt verdoppelt. Es wurden eigene Förderungen für Volksgruppenmedien geschaffen, Digitalisierungsprojekte ermöglicht, Jugend- und Nachwuchsarbeit gestärkt sowie Gemeinden bei der mehrsprachigen Gestaltung ihrer Homepages unterstützt. Mit der neuen 15a-Vereinbarung wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, zweisprachige Kindergärten gezielt zu fördern. Gleichzeitig wurde das Medienangebot für die Volksgruppen im ORF deutlich ausgebaut.
Und auch das Parlament hat neue Wege beschritten: Mit dem Tag der Volksgruppen, den regelmäßigen Dialogplattformen zwischen Politik und Volksgruppenvertretungen sowie eigenen Gedenkveranstaltungen wurde der Austausch auf eine neue Ebene gehoben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
All das zeigt: Volksgruppenpolitik, meine Damen und Herren, ist heute keine Randmaterie mehr. Volksgruppenthemen werden in einem der wichtigsten Ausschüsse dieses Hauses, nämlich im Verfassungsausschuss, behandelt.
Besonderer Dank gilt auch Bundesministerin Claudia Bauer. Sie hat den Dialog mit den Volksgruppen konsequent fortgesetzt und weiter vertieft; die Volksgruppenbeiräte erhielten ein ausdrückliches Stellungnahmerecht bei den sonstigen Förderungen und einen besseren Überblick über die eingereichten Projekte. Gleichzeitig unterstützt das Bundeskanzleramt die Vereine verstärkt dabei, weitere Fördermöglichkeiten zu nutzen.
Meine Damen und Herren, die wichtigste Aufgabe in der Volksgruppenpolitik bleibt aber unverändert dieselbe: die Weitergabe von Sprache und Kultur, denn Sprache ist weit mehr als ein Kommunikationsmittel, in ihr leben Geschichte, Identität und Heimat. Deshalb brauchen wir Bildungsangebote in den Volksgruppensprachen vom Kindergarten bis zur Matura. Ich komme selbst aus dem Bildungsbereich und weiß, wie entscheidend frühe Sprachförderung ist. Ich bin sehr zuversichtlich, dass bald auch in Wien für die Errichtung einer Schule für alle Sprachen der österreichischen autochthonen Volksgruppen bis zur Matura eine Lösung gefunden wird – eine, die auch für unsere Volksgruppen akzeptabel ist. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von NEOS und Grünen.)
Wir beschließen heute aber auch Regelungen zur zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Diese stellen sicher, dass sprachliche Rechte langfristig abgesichert bleiben und die notwendige Infrastruktur vor Ort erhalten bleibt.
50 Jahre nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes können wir also mit Stolz sagen: Österreich ist den Weg der schrittweisen Verbesserung gegangen, nicht durch große Schlagzeilen, sondern durch konsequente Arbeit, durch Dialog und durch gegenseitigen Respekt. Und genau diesen Weg setzen wir heute fort.
Im Jubiläumsjahr, meine Damen und Herren, finden viele Veranstaltungen statt, welche die Bedeutung der Volksgruppen hervorheben, so auch in meinem Bezirk, in der Südoststeiermark, wo im November ein Volksgruppenabend stattfinden wird – und das ist gut so, denn unsere Volksgruppen sind keine Randnotiz der österreichischen Geschichte, sie sind Teil unserer Gegenwart und sie sind bereichernder Teil unserer gemeinsamen Zukunft.
RN/5.1
Meine Damen und Herren! Zum Schluss bringe ich noch folgenden gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Voglauer, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 936/A der Abgeordneten MMag. Dr. Agnes Totter, BEd, MMag. Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, ein.
Bei diesem Abänderungsantrag werden ausschließlich redaktionelle Versehen ausgebessert.
Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Wotschke [NEOS].)
9.21
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/5.2
Volksgruppengesetz und Gerichtsorganisationsgesetz (AA-74)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben in seinen Grundzügen erörterte gesamtändernde Abänderungsantrag befindet sich derzeit in Verteilung; er steht jedenfalls mit in Verhandlung. Er ist wirklich sehr ausführlich, und daher ist es durchaus legitim, ihn nicht vorzulesen, ihn nicht vorzutragen, sondern eben verteilen zu lassen, was momentan in Bearbeitung steht.
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Wieninger. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/6
9.21
Abgeordnete MMag. Pia Maria Wieninger (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! „Mit der Beratung des Volksgruppengesetzes ist das Bemühen um eine Lösung der Probleme der Volksgruppen in Österreich in ein entscheidendes Stadium getreten.“ – Wissen Sie, wer genau diese Worte im Sommer 1976, nämlich genau hier heute vor 50 Jahren, an den Nationalrat gerichtet hat? – Es war der damalige Bundeskanzler Bruno Kreisky, der die Debatte zum damals zu beschließenden Volksgruppengesetz eingeleitet hat. Ich habe mir das Stenographische Protokoll der damaligen Sitzung angeschaut, und gleich wie vor 50 Jahren bleibt heute unser Bestreben und unsere Verpflichtung, die sprachliche und kulturelle Vielfalt in Österreich, unsere Volksgruppen zu schützen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Bernhard [NEOS] und Voglauer [Grüne].)
Doch unsere Gesellschaft verändert sich, die Zeiten ändern sich, und gute Gesetze müssen sich auch mit ihnen weiterentwickeln. Ein wichtiger Schritt ist heute, dass die sechs autochthonen Volksgruppen künftig ausdrücklich im Volksgruppengesetz genannt und alle im Verfassungsrang abgesichert werden. Das stärkt ihre Sichtbarkeit und schafft auch langfristig rechtliche Sicherheit. Diese sechs Volksgruppen sind heute die kroatische, die slowenische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma.
Es ist mir wichtig, hier zu betonen, dass der Bericht des Verfassungsausschusses auch die näheren Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzestext enthält. Danach umfasst der Begriff der Volksgruppe der Roma verschiedene historisch in Österreich ansässige Gruppen. Wie auch im unionsrechtlichen Kontext wird der Begriff auch dort als Dachbegriff verwendet und umfasst unter anderem auch die in Österreich ansässigen Sinti und Jenischen.
Ebenso wichtig ist die Weiterentwicklung der zweisprachigen Gerichtsbarkeit in Kärnten. Sie ist notwendig, weil es zunehmend schwieriger wird, ausreichend zweisprachiges Personal für kleinere Gerichtsstandorte zu finden. Die Antwort darauf kann aber nicht sein, sprachliche Rechte einzuschränken: Mit den neuen zweisprachigen Kompetenzzentren stellen wir daher sicher, dass diese Rechte auch künftig wirksam wahrgenommen werden können. Wer vor Gericht steht, der muss sich in seiner Sprache verständigen und seine Rechte wahrnehmen können. Das ist keine Frage des Entgegenkommens, das ist eine Frage unseres Rechtsstaats.
Nach vielen Jahren kommt nun also wieder mehr Bewegung in die österreichische Minderheitenpolitik. Gerade im Bereich der Volksgruppenpolitik erlebe ich hier immer einen sehr konstruktiven Austausch, einen sehr konstruktiven Umgang miteinander, eine Zusammenarbeit auf Augenhöhe. Genau so ist auch die heutige Reform des Gesetzes entstanden: Die Änderungen wurden in einem gemeinsamen Prozess mit den Volksgruppen und den Stakeholdern vor Ort erarbeitet. Mit einem neuen Volksgruppenforum soll dieser Weg des Dialogs auch konsequent fortgesetzt werden. Gleichzeitig stärken wir auch die Rolle der Volksgruppenbeiräte: Mit dem neuen Volksgruppenbericht erhalten sie noch mehr Mitsprache und können ihre Empfehlungen auch direkt in die parlamentarische Debatte einbringen.
Meine Damen und Herren, diese Novelle löst nicht alle offenen Fragen, sie ist aber ein wichtiger und richtiger Schritt in die richtige Richtung. Jetzt gilt es, diesen Dialog fortzusetzen, die Lebensrealitäten der Volksgruppen ernst zu nehmen und das Volksgruppengesetz auch weiterzuentwickeln. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
9.25
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Bernhard. Die eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.
RN/7
9.25
Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Ministerinnen! Meine Vorredner:innen haben es schon gesagt: Wir haben 50 Jahre Volksgruppengesetz, und das ist auf der einen Seite nicht nur ein halbes Jahrhundert, sondern tatsächlich auch eine sehr, sehr lange Zeit, in der in unserer Republik in der Volksgruppenpolitik sehr wenig weitergegangen ist, und auf der anderen Seite aber eine große Chance, jetzt bei diesem Jubiläum als Bundesregierung, als Nationalrat auch deutliche Schritte zu setzen und in der Volksgruppenpolitik ein Stück weit einen neuen Weg zu gehen.
Ich möchte hier, weil es in der heutigen Zeit manchmal tatsächlich dringender erforderlich ist als in den letzten Jahren, ein sehr klares Bekenntnis zur Volksgruppenpolitik abgeben: ein Bekenntnis dazu, dass wir mit der tschechischen, slowakischen, slowenischen, kroatischen und ungarischen Volksgruppe, genauso wie mit jener der Roma, gemeinsam in die Zukunft gehen wollen und gemeinsam eine Gesellschaft bauen wollen, in der ihre Kultur, ihre Identität und ihre Sprache überall in Österreich gleichwertig Platz finden. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Gewessler [Grüne].)
Was haben wir hier konkret in der Novelle vorliegen? – Wir haben einerseits – und das hat mehr als nur Symbolkraft – die tatsächliche Aufzählung aller sechs Volksgruppen in dieser Novelle, und heben sie in den Verfassungsrang, dass hier ein für alle Mal klar ist, welche Stellung diese Volksgruppen für uns in unserer Gesellschaft haben. Wir haben andererseits auch – und da einen aufrichtigen Dank an die Grünen und an Olga Voglauer – eine Neuerung, die auf Initiative der Grünen zurückgeht, nämlich einen Bericht der Volksgruppen im Verfassungsausschuss, der dazu führt, dass die Volksgruppen entsprechend Stellung nehmen können, und der auch sicherstellt, dass im Ausschuss in einer neuen Qualität diskutiert wird, die Teilhabe der Volksgruppen im parlamentarischen Prozess aufgenommen wird und dann auch im Plenum diskutiert wird. Das ist etwas, auf das wir, glaube ich, stolz sein können, dass wir hier einen Vierparteienantrag haben und auch die Initiativen der Opposition mit aufnehmen und würdigen können. (Beifall bei NEOS und Grünen.)
Was wir weiters haben – ich glaube, das ist für viele von uns so selbstverständlich, dass wir nicht darüber nachdenken –, ist die zweisprachige Gerichtsbarkeit – der Vorredner der Freiheitlichen hat das kleingeredet. Stellen Sie sich vor, dass Sie Angehörige einer Volksgruppe sind, die immer schon da war, aber nicht die Sprache der Mehrheitsbevölkerung spricht, sondern eben das Slowenische oder Kroatische oder eben auch eine andere Volksgruppensprache. Es ist dann so, dass es nicht leicht ist, in ihrer ersten Sprache in der Justiz auch wirklich entsprechend Gehör zu finden, sondern Sie müssen dann automatisch auf das Deutsche zurückgreifen. Was uns selbstverständlich erscheint, wenn wir Deutsch als Erstsprache haben, ist für Volksgruppenangehörige vielfach nicht leicht möglich.
Was wir jetzt mit dieser Novelle machen, ist, dass wir durch Zusammenlegung von Gerichtsstandorten und Kompetenzzentren absichern, dass die Volksgruppenangehörigen der Kärntner Sloweninnen und Slowenen in Kärnten einen eigentlich verbesserten Zugang zur Gerichtsbarkeit haben als bisher. Wir sichern auch ab, dass in der Steiermark und in Kärnten ausreichend Richterinnen und Richter nachrücken können, die der slowenischen Sprache mächtig sind, damit diese Gerichtsbarkeit auch für die Zukunft abgesichert ist. Das mag für viele hier im Raum eine Kleinigkeit sein oder auch unverständlich, warum man das macht, es ist aber ein Grundrecht der Volksgruppen, dass sie in ihrer Volksgruppensprache auch Recht gesprochen bekommen.
Dann komme ich zu einem weiteren Punkt, der noch nicht enthalten ist, der uns als NEOS aber sehr wichtig ist: Unser Anspruch ist, dass Volksgruppenangehörige im gesamten Gebiet der Republik Schritt für Schritt ihre Kultur, ihre Identität und ihre Sprache weiterentwickeln können, weil wir heute, 50 Jahre nach dem Beschluss des Volksgruppengesetzes, nicht mehr in einer Realität leben, in der es ein autochthones Siedlungsgebiet gibt, in der jemand als Kärntner Slowene oder Slowenin, als Mitglied der ungarischen Volksgruppe oder als burgenländischer Kroate immer dort bleibt, wo er oder sie geboren ist, eine Familie findet, aufwächst, und die Familie bleibt auch dort und verlässt nie dieses Siedlungsgebiet. Die Realität ist: Die jungen Menschen gehen weg, studieren in den größeren Städten, finden dort einen entsprechenden Anker, gründen eine Familie und können so auch ihre Zukunft aufbauen. Wir wollen, dass dort ein entsprechendes Angebot geschaffen wird, daher auch ein klares Bekenntnis zu einer Volksgruppenschule in Wien.
Ein letzter Satz, weil ich leider schon etwas über meiner Redezeit bin, und das möchte ich gerade Richtung Freiheitliche Partei sagen: Man erkennt die Stärke einer demokratischen Gesellschaft vor allem darin, wie eine Mehrheit mit einer Minderheit umgeht, wie sie mit den Schutzrechten einer Minderheit umgeht. (Beifall bei NEOS und Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ. – Zwischenrufe der Abgeordneten Hafenecker [FPÖ] und Steiner [FPÖ].) Wir als Abgeordnete der Regierungsparteien und als Liberale werden jeden Tag dafür einstehen, dass Sie diese Stärke nicht mit Füßen treten können. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen. – Abg. Steiner [FPÖ]: Ihr seids so was von ...! – Abg. Hafenecker [FPÖ]: Habts ihr nicht einmal versprochen, dass ihr nach zwei, drei ... aufhörts?)
9.31
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Voglauer. Eingemeldet sind 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/8
9.31
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Danke, Herr Präsident! Spoštovana Visoka Hiša! Dragi poslušalci in poslušalke! Liebe Zuhörerinnen und Zuhörer! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Spoštovane gospe ministrici! Sehr geehrte Ministerinnen! An Gesetzen wie dem Volksgruppengesetz zeigt sich der Charakter unserer Republik, denn Demokratie entscheidet sich dort, wo Menschen darauf vertrauen können, dass, auch wenn sie nicht einer Mehrheit angehören, ihre Rechte gewahrt werden. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ.)
Genau darum geht es, liebe Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ. Es geht darum: Was für ein Verständnis von liberaler Demokratie haben wir? Es geht darum, dass Minderheiten und Volksgruppen nicht der Rand unseres politischen Diskurses sind – nein, sie sind ihr Prüfstein. Wie ein Staat mit jenen Menschen umgeht, die nicht die Mehrheit bilden, sagt mehr über unsere demokratische Reife aus als jede Sonntagsrede über Freiheit oder Zusammenhalt.
Ja, wir beschließen heute Verbesserungen im Volksgruppengesetz: Wir beschließen, dass die Volksgruppen in Österreich sichtbarer werden, wir geben ihnen den Verfassungsrang, wir geben durch dieses Gesetz mehr Transparenz, wir geben die Möglichkeit der politischen Debatte jährlich hier in unserem Haus, wir geben eine gewisse Rechtssicherheit. All das ist gut und notwendig, und manche werden sagen: Es ist höchst an der Zeit! (Beifall bei den Grünen.)
Aber ganz ehrlich: Als Hohes Haus, als Herzkammer unserer Republik, sollten wir unsere Minderheiten und die Volksgruppenrechte nicht nur dann sehen, wenn eine prekäre Situation ansteht, wenn gewisse Gerichte nicht mehr besetzt werden können oder wenn es schon so sehr drängt, dass wir dringend eine Novelle brauchen. Wir als Republik haben die Sprachenvielfalt unserer Volksgruppen zu achten, zu fördern und zu sichern – das steht jetzt im Volksgruppengesetz, das stand bisher schon in der Staatszielbestimmung. Wir haben sie zu fördern, zu sichern, zu achten – in unserem Alltag, aber, liebe Kollegen und Kolleginnen von der FPÖ, auch hier in unserer Sprachwahl. (Beifall bei den Grünen.) Wir Volksgruppenangehörige sind österreichische Staatsbürger:innen, so wie Sie es sind, und es gebührt uns auch Ihr Respekt.
Wenn wir über Sprachen und Volksgruppen reden, dann sollten wir sie sichtbar machen: auf den Behörden – na uradih –, bei den Gerichten – na sodiščih –, im Zuhause, dort, wo die Familien leben – doma, kjer so družine –, aber auch in den Schulen – v šolah –, in der Verwaltung – v upravi – und überall dort, wo wir politisch denken – povsod tam, kjer tudi politično razmišljamo.
Wenn wir also über Volksgruppen sprechen, reden wir immer über die Wahrung ihrer Sprachen, denn unsere Sprache ist unsere Erinnerung, sie ist unsere Heimat, sie ist unsere Familie, sie ist das erste Wort, das wir als Kinder sprechen, und sie ist oft das letzte Wort, das uns bleibt. – Jezik je več kot komunikacija: Jezik je naša domovina, je naša družina, je naš domači kraj, je prva beseda, ki jo spregovorimo kot otrok, in je zadnja beseda, ki nam ostane kot človek. (Abg. Steiner [FPÖ]: Ich versteh’ kein Wort!)
Sprachen verschwinden nicht plötzlich – sie verschwinden leise, bedingt durch beginnende Debatten, wie wir sie heute in der Erstrede gehört haben. Sprachen verschwinden nicht, weil sie Menschen vergessen, sondern weil Menschen irgendwann glauben, sie lieber nicht mehr sprechen zu sollen. Stellen wir uns ein Kind vor, das mit zwei Sprachen aufwächst, mit dem Reichtum zweier Kulturen, aber irgendwann lernt, dass seine Sprache zwar geschützt ist, aber es besser ist, sie nicht zu sprechen: Dann verliert dieses Kind mehr als Wörter – es verliert ein Stück Selbstverständlichkeit. Und wir alle verlieren einen Teil Österreichs.
Demokratie zeigt sich dort, wo Menschen verschieden sein dürfen, ohne deshalb weniger dazuzugehören, und darum ist diese Novelle noch weit weg vom Ziel, nämlich dem Ziel einer Republik mit einem modernen und umfassenden Volksgruppenrecht. Es reicht nicht, wenn wir Rechte nur verwalten: Wir müssen Zukunft gestalten, wir brauchen nicht nur mehr Transparenz, sondern wir brauchen mehr Verantwortung, wir brauchen mehr Teilhabe, mehr Einbindung. Das, was wir jetzt gemacht haben, ist ein erster Schritt. In Zukunft sollen die Volksgruppen wirklich am Verhandlungstisch sitzen. Wir brauchen nicht nur den Schutz einer Sprache, wir brauchen auch keinen Applaus für Volksgruppensprachen, sondern wir brauchen eine Selbstverständlichkeit für unsere Volksgruppensprachen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Das Ziel muss also sein, dass Mehrsprachigkeit nicht als Sonderfall gilt, sondern als Teil unseres modernen Verständnisses der österreichischen Republik. Die Demokratie beginnt dort, wo alle gleich sind, sie beginnt dort, wo Verschiedenheit selbstverständlich sein kann. – Hvala lepa. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
9.37
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Mir liegen nun zwei Wortmeldungen seitens der Regierung vor.
Als Erster darf ich Frau Bundesministerin Bauer das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.
RN/9
9.37
Bundesministerin für Europa, Integration und Familie im Bundeskanzleramt Claudia Bauer: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Damen und Herren auf der Galerie und vor den Bildschirmen! Es ist mir eine große Freude, dass wir heute dieses Gesetzespaket diskutieren und hoffentlich auch beschließen, denn der 7. Juli ist ein historischer Tag: Auf den Tag genau heute vor 50 Jahren wurde das Volksgruppengesetz im Nationalrat erstmalig beschlossen. Seither wurde es nur wenige Male angepasst, und noch seltener wurde es auch tatsächlich aufgewertet.
Heute heben wir alle sechs Volksgruppen in den Verfassungsrang: die slowenische, die kroatische, die ungarische, die tschechische, die slowakische und die Volksgruppe der Roma. Das ist ein klares Zeichen der Anerkennung, es ist aber auch ein Zeichen des Respekts und der Sichtbarkeit, denn unsere Volksgruppen gehören zu Österreich – mit ihrer Kultur, mit ihren Sprachen, mit ihren Traditionen und Brauchtümern, ganz besonders mit ihrer Geschichte und – am wichtigsten – mit den Menschen.
Das Volksgruppengesetz war 1976 ein emotional diskutiertes Thema, und das ist es offenbar bis heute geblieben. Eines ist dabei ganz besonders wichtig: Bei den Volksgruppen geht es um österreichische Staatsbürger. Es geht um Familien, die bis weit zurück in die Monarchie immer schon österreichische Familien waren. Es geht um Vereine, die in zahlreichen österreichischen Gemeinden das Leben, unsere Gemeinschaft prägen. Es geht um Staatsbürger, deren Eltern, deren Großeltern während der NS-Zeit verfolgt und sogar ermordet wurden.
Es geht auch um die Erfüllung unseres Staatsvertrages: Im Staatsvertrag sind die Rechte der Volksgruppen im Artikel 7 festgelegt. Um kurz ein bisschen einzuordnen, welche Bedeutung diese Frage auch bei der Verhandlung des österreichischen Staatsvertrages gehabt haben muss: Im Artikel 6 stehen die Menschenrechte, im Artikel 7 die Rechte der autochthonen Volksgruppen in Österreich, im Artikel 8 wird die Demokratie fixiert. Ich glaube, das bringt sehr deutlich auf den Punkt, welche Bedeutung die Volksgruppen in Österreich schon damals bei der Verhandlung des Staatsvertrages gehabt haben.
In der Volksgruppenpolitik geht es nicht darum, Fremden unsere Sprache oder Kultur beizubringen. Es geht darum, Österreicherinnen und Österreichern zu ermöglichen, dass sie neben der deutschen Sprache auch die Sprache und Kultur ihrer Großeltern, ihrer Urgroßeltern, die ebenso schon Österreicherinnen und Österreicher waren, an ihre Kinder, an die nächsten Generationen weitergeben. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und SPÖ sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)
Und genau das war vor 50 Jahren beim Beschluss des Volksgruppengesetzes auch die Überzeugung dieses Hauses, des Hohen Hauses. Josef Taus hat es damals im Kern so formuliert: „Eines muß aber alle, Mehrheit und Minderheit, in dieser Frage“, der Volksgruppenfrage, „einigen: das gemeinsame Bekenntnis zu Österreich. Am Österreichertum der Volksgruppen [...] gibt es keinen Zweifel.“ – Was 1976 galt, gilt auch 2026 und für die nächsten Jahrzehnte. Genau aus diesem Grund findet sich in unserem Regierungsprogramm ein ganz klares und deutliches Bekenntnis zu den Volksgruppen in Österreich. Sie sind ein unverzichtbarer Teil unserer österreichischen Identität.
Das ist besonders sichtbar in den bereits angesprochenen Bundesländern Kärnten, Steiermark, im Burgenland, aber genauso auch in Wien und in Teilen Niederösterreichs. Ich selbst bin in einer Region Österreichs aufgewachsen, in der Volksgruppen im Alltag nicht besonders präsent sind, und umso wertvoller waren für mich die letzten Monate, die letzten eineinhalb Jahre, in denen ich zahlreiche Gespräche führen durfte: mit Vertreterinnen und Vertretern, mit Angehörigen der Volksgruppen in Österreich, mit Vereinen, mit Familien, insbesondere auch mit jungen Menschen, denen es zu Recht ein wichtiges Anliegen ist, dass sie diese Kultur, diese Sprachen auch einmal an die nächsten Generationen weitergeben und sie so erhalten können.
Diese vielen Gespräche in den letzten eineinhalb Jahren haben mir gezeigt, mit wie viel Engagement da die Sprache, die Kultur und die Tradition erhalten werden. Dieses Engagement verdient nicht nur Anerkennung, sondern auch Sichtbarkeit und Respekt. Es bedeutet für uns auch, die rechtlichen Rahmenbedingungen so bereitzustellen, dass die Volksgruppen auch in Zukunft lebendig bleiben können.
Dieses Jubiläum soll deswegen nicht nur ein Anlass sein, auf eine fünf Jahrzehnte lange Geschichte zurückzublicken, sondern weit darüber hinaus auch nach vorne zu blicken – das sei bewusst dazu gesagt. Es ist für uns vor allem ein Auftrag, nach vorne zu blicken. Die laufenden Gespräche mit den Volksgruppen und mit unterschiedlichen politischen Akteuren haben ganz klare Bedürfnislagen aufgezeigt.
Wir verankern heute alle sechs autochthonen Volksgruppen im Verfassungsrang. Das ist eine enorme Aufwertung. Zusätzlich wird der jährliche Volksgruppenförderungsbericht zu einem allgemeinen Volksgruppenbericht weiterentwickelt und damit auch aufgewertet. Er soll in der parlamentarischen Debatte auch einmal jährlich diese Arbeit sichtbar machen. Genauso dringend ist es notwendig, dass wir die zweisprachige Gerichtsbarkeit im Bundesland Kärnten absichern. Die Möglichkeit, die eigene Sprache, die eine anerkannte Amtssprache ist, auch vor Gericht und vor Behörden zu verwenden, ist ein ganz wichtiges und bewährtes Recht, das wir auch künftig gewährleisten.
Viele Fragen werden mit dieser Novelle noch nicht abschließend und ausreichend beantwortet, das ist völlig klar. Die besten Antworten entstehen dort, wo Menschen ihre Erfahrungen und Anliegen selbst einbringen können. Genau aus diesem Grund werde ich als zuständige Ministerin ein Volksgruppenforum mit den sechs Volksgruppen, mit den Volksgruppenbeiräten, mit Expertinnen und Experten einrichten, damit wir einen strukturierten Diskussionsrahmen schaffen, in dem wir über Verbesserungen und über Unterstützung, die auch in Zukunft notwendig sein wird, sprechen können.
Geschätzte Abgeordnete, ich darf Sie herzlich einladen, diesem Initiativantrag Ihre Zustimmung zu geben. Vielen herzlichen Dank für diese Debatte im Sinne unserer Volksgruppen, im Sinne von Österreich. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)
9.43
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ich darf nun Frau Bundesministerin Sporrer das Wort erteilen. – Bitte, Frau Bundesministerin.
RN/10
9.43
Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt schon einiges über die Bedeutung der Volksgruppen in Österreich gehört. Es ist tatsächlich so, dass es Maßstab und Kompass unserer liberalen Demokratie ist, wie wir als Mehrheitsgesellschaft mit den Minderheiten und den Minderheitenrechten umgehen.
Artikel 7 des Staatsvertrages räumt der slowenischen Volksgruppe ein, die slowenische Sprache vor Gerichten und Behörden verwenden zu können. Bei den Änderungen des Volksgruppengesetzes, des Richter- und Staatsanwaltsdienstgesetzes und des Gerichtsorganisationsgesetzes geht es auch darum, dieses Recht der slowenischen Volksgruppe auch weiterhin in der Praxis zu gewährleisten. Notwendig wurde das durch den demografischen Wandel. Es ist so, dass der bewährte Richter Herr Mag. Boschitz, der an zwei Gerichten, nämlich in Bad Eisenkappel und in Bleiburg, dieses Recht aufrechterhalten hat (Zwischenruf des Abg. Deimek [FPÖ]), indem er dort auch die slowenische Gerichtsbarkeit ermöglicht hat, in Pension gegangen ist. Es herrscht jetzt ein Status, der eigentlich nicht dem Artikel 7 des Staatsvertrages entspricht, und daher ist es notwendig, dass wir die Gerichtsbarkeit dahin gehend wieder ermöglichen.
Ich möchte hier betonen, dass diese Lösung nur in einer engen Zusammenarbeit innerhalb des Bundes, des Bundes mit den Ländern und gemeinsam mit den Volksgruppen möglich war – gemeinsam haben wir diese Lösung erarbeitet.
Ich möchte hier auch betonen: Es wird kein einziges Bezirksgericht geschlossen, es werden lediglich Bezirksgerichte zusammengelegt. (Abg. Brückl [FPÖ]: Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten!) Es wird das Bezirksgericht Ferlach mit dem Bezirksgericht Klagenfurt zusammengelegt, es werden die Bezirksgerichte Bleiburg und Bad Eisenkappel mit dem Bezirksgericht Völkermarkt zusammengelegt. Dort werden Kompetenzzentren eingerichtet, das heißt, es wird dann möglich sein, Slowenisch als Amtssprache nicht nur in Gerichtsverfahren zu verwenden, sondern es wird in den Kompetenzzentren eben auch möglich sein, Rechtsdienste, Auskünfte und jegliche Art von Rechtsserviceleistungen in slowenischer Sprache zu erhalten.
Gleichzeitig werden auch die Formulare, alles, was sozusagen an amtlichen Formularen aufliegt und zur Verfügung gestellt wird, auch in der slowenischen Sprache aufgelegt werden. Die zweisprachige Gerichtsbarkeit wird auf den gesamten Bezirk Völkermarkt ausgeweitet und auch im Bezirk Klagenfurt-Land auf einige Gemeinden ausgeweitet. Es ist so, dass gleichzeitig die Regionalität und auch die Standorte erhalten werden. Es werden Gerichtstage und auch Verhandlungen an den alten Standorten in Bleiburg, in Bad Eisenkappel und in Ferlach möglich sein. So werden die Verfahrensrechte der slowenischen Volksgruppe auch in der Praxis erhalten bleiben.
Sie können sich natürlich fragen: Warum ist das alles notwendig? Es ist so, dass wir keine Nachfolgerinnen und keine Nachfolger gefunden haben, also kein Richter, keine Richterin, die die zweisprachige Gerichtsbarkeit dort aufrechterhalten könnte, war bereit, eine dieser wunderschönen, aber doch sehr regional gelegenen Gemeinden als Dienstort zu wählen. Wir haben aber in den urbanen Zentren Klagenfurt und Völkermarkt sehr wohl die Möglichkeit, zweisprachige Richterinnen und Richter einzusetzen. Wie gesagt, die Volksgruppenangehörigen können weiterhin bei Gericht auf Slowenisch plädieren und auch Übersetzungen von allen Schriftstücken, die im Verfahren verwendet worden sind, erhalten.
Wir führen – und das ist auch wichtig – ein bevorzugtes Aufnahmesystem in den Bundesdienst bei Vorliegen der sprachlichen Kompetenz auf Slowenisch ein, um die Standorte Völkermarkt und Klagenfurt für die jungen Richterinnen und Richter attraktiv zu halten. Wir kennen das von der Frauenförderung: Bei gleicher Qualifikation werden dann in Zukunft eben im Bereich des Oberlandesgerichtssprengels Graz slowenischsprachige Richterinnen und Richter, die in Ausbildung kommen, bevorzugt aufgenommen werden können.
Eine solche Reform braucht natürlich auch praktische, strukturelle Begleitmaßnahmen. Wir werden die Generalsanierung des Landesgerichts Klagenfurt priorisieren. Viele von Ihnen, die die regionale Situation kennen, wissen, dass das Bezirksgericht Klagenfurt tatsächlich sanierungsbedürftig ist. Das wird von meinem Haus jetzt priorisiert, dort wird eine Generalsanierung vorgenommen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Obernosterer [ÖVP].)
Und noch ein Punkt, der auch eine gewisse Erleichterung für slowenischsprachige und auch anderssprachige Betroffene von Gerichtsverfahren, oft Kläger und Klägerinnen, bringen soll: Wir werden die Zuständigkeit über sozialrechtliche Verfahren, die einen Bezug zu den Nachfolgestaaten Jugoslawiens haben – sie werden momentan am Landesgericht Graz abgehandelt, dieses ist zuständig –, nach Klagenfurt verlegen. Da geht es oftmals um Arbeiter, Arbeiterinnen, Bedienstete, die in Kärnten tätig sind und sozialrechtliche Verfahren am Laufen haben, und das erleichtert auch die Rechtsdurchsetzung für diese Gruppe von Menschen.
Mein großer Dank gilt allen, die zu diesem Kompromiss und diesem Gesetzeskonvolut beigetragen haben. Es ist ganz wichtig für die slowenische Volksgruppe. Da ist den Volksgruppenangehörigen, den Vereinen großer Dank auszusprechen, den Regionalpolitikerinnen und -politikern in Kärnten, allen Beteiligten, die beigetragen haben, und natürlich auch innerhalb des Bundes für die gute Zusammenarbeit Frau Bundesministerin Bauer, die mit der jetzt großen Verankerung im Volksgruppengesetz zu der verfassungsrechtlichen Absicherung der österreichischen Volksgruppen ganz maßgeblich beigetragen hat.
Ich darf Sie, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ersuchen, dieser Reform zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP, NEOS und Grünen.)
9.50
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Danke schön.
Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Jachs. Eingemeldet sind 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/11
9.51
Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Zuhörerinnen und Zuhörer! Hohes Haus! Eigentlich wollte ich meine Rede damit beginnen, dass wir heuer 50 Jahre feiern und heute auch dafür sorgen müssen, dass das eben kein Lippenbekenntnis ist, dass wir zur Volksgruppenpolitik stehen. Aber – und das muss ich ganz deutlich sagen – ich kann meine Rede so nicht beginnen, geschätzte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, weil die Erstrede des Kollegen Schilchegger einen sehr, sehr fahlen Beigeschmack hinterlassen hat. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Voglauer [Grüne].)
Sehr geehrter Herr Präsident, soweit ich weiß, ist Ihnen die Volksgruppenpolitik auch ein Anliegen. Sie haben Volksgruppen im Haus empfangen, Sie haben sie auch dazu ermutigt, sich für zweisprachige Schulstandorte einzusetzen. Und dann kommt der Kollege Schilchegger, den ich als sehr kompetenten oberösterreichischen Rechtsanwalt eigentlich sehr schätze, hier ans Rednerpult und hält eine Rede, die fast an eine Missachtung der Volksgruppen grenzt. Das ist dieses Hauses wirklich nicht würdig! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen.)
Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer, ich möchte es noch einmal ganz kurz erklären, auch wenn meine Vorredner:innen, vor allem die beiden Ministerinnen, schon sehr ausführlich zum Gesetz und der heutigen Vorlage Stellung genommen haben. Wir sichern die sechs auch autochthonen Volksgruppen verfassungsrechtlich ab, und nach der Rede von Kollegen Schilchegger ist das, glaube ich, wirklich notwendig. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Was heißt das für die Praxis? – Verfassungsgesetze brauchen immer eine Zweidrittelmehrheit, um sie abzuändern oder abzuschaffen, und nach dieser Rede bin ich froh, dass wir das heute im Verfassungsrang machen. (Beifall bei der ÖVP.)
Sehr geehrte Damen und Herren, als Juristin möchte ich natürlich noch eine Perspektive unterstreichen: Das ist der Zugang zum Recht. Das Recht, vor Gericht in der eigenen Muttersprache verhandelt zu werden, verstanden zu werden, ist kein Privileg, es ist ein Grundrecht! Wer vor Gericht steht, muss eben verstehen, was gesagt wird und er muss verstanden werden. Das ist genau der Kern einer rechtsstaatlichen Garantie, und dazu stehen wir.
Diese durchgängigen zweisprachigen Verfahren waren an mehreren Standorten in Kärnten nicht mehr dauerhaft gewährleistet – auch das haben wir in der Debatte schon gehört – und darum werden wir hier einfach strukturelle Stärkungen durchführen, dass das weiterhin gewährleistet ist. Ich bin davon überzeugt – und Kollege Schilchegger, du hast deine Rede ja mit Dingen begonnen, die eigentlich überhaupt nichts mit dem Thema zu tun hatten. Du hast von Schließungen von Bezirksgerichten gesprochen, und auch das sind ganz klar festgehalten alternative Fakten, darum geht es absolut nicht. Es geht um strukturelle Stärkung und Ressourcenbündelung, und ich glaube, das ist höchst an der Zeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
9.54
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schatz. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.
RN/12
9.54
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Frauen Ministerinnen! Vor allem herzlich willkommen den Schülerinnen und Schülern der HLW Fohnsdorf, die heute bei unserem Kollegen Wolfgang Moitzi zu Gast sind! Herzlich willkommen im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)
Wir diskutieren aktuell das Volksgruppengesetz. Worum geht es konkret? – Volksgruppen sind in Österreich beheimatete und wohnhafte Bevölkerungsgruppen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, nicht deutscher Sprache und eigener Volkskultur. Das sind aktuell die tschechische, die ungarische, die kroatische, die slowakische, die slowenische Volksgruppe und die Volksgruppe der Roma.
Wir haben schon mehrfach gehört, vor genau 50 Jahren ist in Österreich das Volksgruppengesetz beschlossen worden und in Kraft getreten. Das war damals ein klares Bekenntnis und das ist auch heute ein klares Bekenntnis zu unseren Volksgruppen. Wir werden dieses Bekenntnis mit dem heutigen Beschluss stärken. Wir werden die Volksgruppen sichtbarer machen. Wir werden das Gesetz entsprechend aufwerten. (Beifall bei der SPÖ.)
Das machen wir unter anderem, indem wir die Volksgruppen namentlich aufzählen und das im Verfassungsrang entsprechend beschließen. Damit sichern wir die Volksgruppen auch künftig ab. Ein weiterer Punkt der Novelle ist die Ausweitung des Volksgruppenberichtes. Dieser Bericht war bisher ausschließlich auf die Volksgruppenförderung reduziert. Künftig werden wir im Volksgruppenbericht nicht nur über die Förderung, sondern auch über die Kultur, die Sprache, den Bestand und die Entwicklung der Volksgruppen berichtet bekommen, und was uns ganz wichtig ist: Wir werden die Vertreterinnen und Vertreter der Volksgruppen dazu auch entsprechend einladen.
Das heißt, wir diskutieren nicht nur über die Volksgruppen, sondern wir diskutieren mit den Volksgruppen, und das auf Augenhöhe, und ich glaube, auch das ist ein sehr wichtiges Signal, das wir setzen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Prammer [Grüne].)
Und ja, wir stärken die Gerichtsbarkeit im zweisprachigen Landesgebiet von Kärnten mit dieser Novelle maßgeblich. Auch das ist wichtig, die Frau Bundesministerin hat es gesagt: Wir setzen damit auch Artikel 7 des Staatsvertrages entsprechend um.
Sehr geehrte Damen und Herren, immer wieder sind Volksgruppen nach wie vor mit Diskriminierungen, mit Anfeindungen und mit Angriffen konfrontiert. Ich möchte erinnern, beispielsweise im letzten Jahr wurden die zweisprachigen Ortstafeln in Kärnten wieder einmal beschmiert; vor Kurzem wurde im Burgenland vor durchreisenden Romagruppen gewarnt. Das sind Dinge, die heute passieren; und sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ, zu Ihrem sozusagen beschämenden und traurigen Signal, das Sie heute damit senden, dass Sie klar sagen, dass Ihnen Minderheitenrechte, dass Ihnen die Volksgruppenrechte in Österreich eigentlich egal sind: Das finde ich sehr traurig und es ist sehr beschämend. (Beifall bei Abgeordneten von SPÖ, ÖVP und NEOS.)
Wir stärken mit dem Volksgruppengesetz die Volksgruppen in Österreich. Wir setzen ein klares Zeichen für den Schutz, die Stärkung und die Sichtbarkeit der österreichischen Volksgruppen. Ich halte das für einen unverzichtbaren Teil unserer vielfältigen demokratischen und österreichischen Identität. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
9.57
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Prammer. 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.
RN/13
9.57
Abgeordnete Mag. Agnes Sirkka Prammer (Grüne): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frauen Bundesministerinnen! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Wir haben jetzt schon von allen – fast allen – meinen Vorredner:innen gehört, wie wichtig es ist, dass wir die Volksgruppen, die wir in Österreich haben, entsprechend wertschätzen, nicht nur über sie sprechen, sondern mit ihnen sprechen und nicht nur für sie Gesetze machen, sondern mit ihnen, so wie es auch in diesem Entwurf gelungen ist. Es ist wichtig, dass Volksgruppen nicht in Österreich leben, sondern ein Teil des Lebens in Österreich sind. (Beifall bei Grünen und SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
Das spiegelt sich natürlich auch in der Gerichtsbarkeit wider, denn dort geht es um meine eigenen Rechte, dort geht es darum, dass ich etwas brauche oder dass jemand etwas von mir will, das ich abhalten will. Dort geht es womöglich darum, dass der Staat mir ein Verhalten vorwirft und ich mich dagegen verteidigen können muss; und das kann ich am besten, wenn ich die Sprache spreche, mit der ich aufgewachsen bin, wenn ich die Sprache spreche, die ich als erste gelernt habe, wenn ich die Sprache spreche und so reden kann, wie mir der Mund gewachsen ist.
Deshalb ist es wichtig, dass wir die zweisprachige Gerichtsbarkeit haben, und nicht nur, dass ich dort in meiner Sprache sprechen kann, sondern dass ich dort auch von jemandem verstanden werde, der dieselbe Sprache spricht. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Gödl [ÖVP].) Es macht einen Unterschied – es macht einen riesengroßen Unterschied –, ob ich einen Dolmetsch dazwischen habe oder ob ich mich eins zu eins unterhalten kann, und deshalb ist es so wichtig, dass auch bei Gericht Zweisprachigkeit die Regel ist und nicht die Ausnahme. Und zumindest dort, wo jetzt die Zweisprachigkeit schon verankert ist, ist es notwendig, dass man die Zweisprachigkeit auch bei der Besetzung der Richterinnen und Richter fördert. Deshalb ist es gut, dass dieses Gesetz so beschlossen wurde.
Man braucht sich davor auch nicht zu fürchten. Ich weiß nicht, warum ihr euch von allem, was ein bisschen anders ist als ihr, ständig bedroht fühlt. Ich weiß schon, warum: weil ihr gerne diese homogene Bevölkerung hättet – das haben wir ja alle gehört, ist uns ja allen klar. Das meint ihr damit: Nichts, was ein bisschen anders ist, hat darin Platz – deshalb stellt ihr euch sogar gegen die österreichischen Verpflichtungen aus dem Staatsvertrag und deshalb geht ihr sogar gegen die eigene Bevölkerung vor, nur weil die sich erlauben, einer Minderheit anzugehören. Das ist wirklich beschämend!
Es ist schlimm, dass ein Jurist sich hierherstellt und sagt: Nur in gewissen Gerichten braucht man diese Zweisprachigkeit, und wenn ich dann einmal eine Instanz höher gehe, dann ist es ja wurscht! Da habe ich in der ersten Instanz schon verloren, da wird es schon nicht so schlimm sein, dann werde ich schon nicht recht kriegen müssen und dann brauche ich mich auch nicht mehr so gut verteidigen zu können!
So ist eure Denkweise: Alles, was anders ist, ist gefährlich! Alles, was anders ist, möchte ich nicht haben! Und vor allem: Vor dem, was anders ist, habe ich Angst! – Diese Angst ist das, was unserem Land schadet (Abg. Giuliani-Sterrer [FPÖ]: ... nicht vergessen!) und was es daran hindert, sich zu entwickeln und nach vorne zu kommen. Das ist das Gegenteil von dem, was wir wollen, und deshalb unterstützen wir selbstverständlich diesen Antrag. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
10.01
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Obernosterer. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
RN/14
10.01
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke vielmals, Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Ja, wir behandeln jetzt das Volksgruppen- und das Gerichtsorganisationsgesetz. Was heißt das in der Praxis heruntergebrochen auf Kärnten? – Wir wissen, dass es ein Verfassungsgesetz gibt, eine Bestimmung dazu, dass in den Gerichten in Ferlach, in Eisenkappel und in Bleiburg die Verhandlungen neben der deutschen Sprache auch in slowenischer Sprache als Amtssprache abgehandelt werden dürfen und auch müssen. Wir wissen aber wie gesagt – die Frau Bundesministerin hat das schon gesagt –, es gibt gewisse Pensionierungen und die Nachbesetzungen sind nicht mehr möglich; und deshalb ist es auch nicht mehr möglich, dass man das in Ferlach, in Eisenkappel und in Bleiburg aufrechterhält.
Frau Bundesministerin Bauer, Sie waren ja in Kärnten und haben dort verhandelt, und es gibt dort eine ganz klare Lösung unter allen Beteiligten, der slowenischen Volksgruppe, der Kärntner Politik und der Bundespolitik: Man hat Kompetenzzentren in Völkermarkt und in Klagenfurt geschaffen, weil es im Zentralraum einfach leichter ist, in diesem Bereich zweisprachige Bedienstete zu haben. Das ist alles, was da passiert ist – nicht mehr und nicht weniger.
Was aber bei diesem Gesetz wie gesagt auch noch Thema gewesen ist, das wissen wir auch: dass gewisse Bezirksgerichte hätten zugesperrt werden sollen. Ich bin aus einer solchen Region, Frau Bundesministerin: Das Lesachtal gehört zum Bezirk Hermagor – ich bin aus Maria Luggau; 500 Meter weiter, und ich wäre ich ein Tiroler, ich bin aber noch ein stolzer Kärntner –; 120 Kilometer wären es bis zum nächsten Gericht – in Villach – gewesen, weil im ersten Gesetzentwurf ja drinnen steht, dass das Bezirksgericht Hermagor zugesperrt werden und zu Villach dazukommen soll. Von der Größe und der Organisation her ist das auch richtig, nur die Praxis und die Bürgernähe wären da wegen der Entfernung einfach nicht mehr möglich gewesen.
Es freut mich – ich habe ja eine Petition dazu eingebracht –, dass Sie, Frau Bundesministerin, gerade vor ein paar Minuten hier gesagt haben, dass kein Bezirksgericht zugesperrt wird. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Das ist wirklich ein guter und schöner Tag für den Bezirk Hermagor, für den ich ja heute hier auch spreche.
Das ist alles, was jetzt in diesem Gesetz drinnen ist, wie es in der Praxis ausschaut, ohne ein Problem zu machen. Wie gesagt, Kollegen von den Freiheitlichen: Es ist nichts passiert, gar nichts. Es gibt nicht mehr Rechte, es gibt nicht weniger Rechte. Eines muss ich dazu auch sagen: Was in der Verfassung steht, ist einzuhalten. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker [FPÖ].) Und ich habe eines gelernt: Wenn ich etwas unterschrieben habe, dann stehe ich auch dazu. Weil es nach dem heutigen Stand nicht mehr möglich ist, das in diesen Bezirksgerichten zu machen, haben wir in Klagenfurt und in Völkermarkt Kompetenzzentren geschaffen. Das ist im Grunde genommen alles, was hier gemacht worden ist. Das Recht bleibt bestehen, nicht mehr und nicht weniger. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP. – Ruf bei der ÖVP: Bravo!)
10.04
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ragger. Eingemeldet sind 2 Minuten. – Bitte schön.
RN/15
10.05
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Danke, sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Ministerinnen! Ich wollte mich nicht zu Wort melden, aber jetzt muss ich mich trotzdem hierherstellen, weil ich so etwas nicht unwidersprochen lassen kann. Ich möchte Sie an Ihr Vorbild erinnern, das Sie ja auch immer wieder zitieren: Herr Bruno Kreisky, der damalige Bundeskanzler, hat das in dieser Ortstafelfrage implementiert, und man hat gesehen, dass es immer schlecht ist, wenn man den Kärntnern von oben herab irgendetwas aufzwingen möchte. (Abg. Lukas Hammer [Grüne]: So was nennt man Rechtsstaat!)
Sie haben 1,5 Milliarden Euro, da zocken Sie die Österreicher und Österreicherinnen mit Gerichtsgebühren und Grundbucheintragungen ab. Wir reden heute über die Schließung von drei Bezirksgerichten – von 3 Millionen Euro –, die Sie ja eh nicht schließen. Also noch schlechter geht es ja gar nicht! (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].)
Wenn Sie schon – und da zitiere ich noch einmal Ihren Bundeskanzler; Sie sind in der Slowenenfrage letztendlich einmal mehr der Chuzpe der Slowenen aufgesessen – einmal Kärnten anschauen wollen, dann lernen Sie doch Geschichte! (Abg. Voglauer [Grüne]: Oh! Oh!) Wo dieser Konflikt herrührt, das ist nicht eine Frage der Ortstafel, sondern war seit dem Jahre 1848 eine Frage der Religion. Wenn Sie das nicht wissen, können Sie im Buch der Kärntner Slowenen nachlesen, auch wie die Kärntner Slowenen in Österreich sich verhalten. (Zwischenrufe der Abgeordneten Lukas Hammer [Grüne] und Voglauer [Grüne].)
Was Sie jetzt machen, haben Sie ohne Einbindung der Rechtsanwaltskammer gemacht, ohne den Zuspruch der Richter gemacht, weil keiner wollte, dass Bleiburg oder Ferlach geschlossen wird. Niemand wollte das. Jetzt setzen Sie sich mit einer Verfassungsmehrheit darüber hinweg und verlegen – nur, damit Sie Ihren Willen durchsetzen – das Bezirksgericht Ferlach nach Klagenfurt und das Bezirksgericht Bleiburg nach Völkermarkt, obwohl die Völkermarkter und die Bleiburger das niemals wollten. Das ist das, was Sie machen. Das ist Ihre Politik von oben herab, und die Rechnung bekommen Sie. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Spätestens bei den Kärntner Landtagswahlen werden Sie diese Rechnung bekommen, weil das falsch gemacht wurde. (Abg. Gewessler [Grüne]: Haben Sie da vielleicht ein Eigeninteresse?)
Ich war Sprecher, und ich war der Erste, der ein grenzübergreifendes Projekt zwischen den Slowenen und den Kärntnern gemacht hat. (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) Keiner von der SPÖ oder von Ihren Grünen hat davor irgendwie den Slowenen geholfen. Sie füttern weiter Ihre Vereine, die Sie seit der Zeit des Jörg Haider mehr als golden und seriös ausgestattet bekommen haben, aber das, was Sie machen, ist keine Volksgruppenpolitik. (Abg. Zadić [Grüne]: Es geht nicht um Slowenen und Sloweninnen, es geht um Österreicher:innen! ..., es geht um Österreicher:innen!) Sie gehen über die Kärntner hinweg, und das ist einmal mehr Ihre schäbige Politik: einfach die Slowenen zu missbrauchen, damit wir das hier verfassungsmäßig durchsetzen. (Beifall bei der FPÖ.)
10.07
RN/16
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Herr Abgeordneter Ragger, ich verstehe allenfalls Ihre Emotionen (Abg. Scherak [NEOS]: ... nach Völkermarkt fahren zum Verhandeln! Das verstehe ich auch, das ist weit!), aber trotzdem ersuche ich Sie, das Wort „schäbige“ zurückzunehmen. (Abg. Ragger [FPÖ]: Nehme ich zurück!) – Danke.
Nächster Redner: Frau Abgeordnete Yildirim. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten.
RN/17
10.08
Abgeordnete Mag. Selma Yildirim (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Werte Ministerinnen! Sehr geehrte Gäste auf der Galerie und vor den Bildschirmen! 50 Jahre Volksgruppengesetz in Österreich, das ist ein Grund zum Feiern, insbesondere wenn wir die Grundrechte von autochthonen Minderheiten im Verfassungsrang absichern.
Jahrzehntelanger Spardruck bewirkt, dass es weniger öffentlichen Dienst vor Ort gibt. Überlegen Sie sich das genau! Wenn Sie jahrzehntelang eine Politik des Spardrucks haben, immer unter dem Motto: Schlanker Staat, effizienter Staat!, brauchen Sie sich heute nicht aufzuregen, dass in den Bezirken die Bezirksgerichte geschlossen oder zusammengelegt werden. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.) Entscheiden Sie sich! Sie sehen, welche Konsequenzen Ihre Handlungen haben.
Ich möchte aber nicht den Erfolg der Verhandlungen, die wir jetzt gerade debattieren, mindern, weil ich weiß, was das für ein Kraftakt war, Frau Ministerin Sporrer und auch Frau Ministerin Bauer. Ich danke auch der Kärntner Landesregierung. Sie hat uns Parlamentarier:innen bereits vor vier Jahren eingeladen, dass wir uns gemeinsam mit Vertreter:innen der slowenischen Volksgruppen in Kärnten Gedanken machen, wie wir denn diesen Bevölkerungsentwicklungen, aber auch diesen strukturellen Entwicklungen begegnen können.
Ich habe mich sehr gefreut über den Austausch dort – und noch mehr darüber, dass dieser Austausch dann intensiviert wurde – dazu, dass wir die auf den Grundrechten basierenden Rechte der slowenischen Bevölkerungsgruppe in Kärnten, aber auch der weiteren fünf autochthonen Minderheiten in Österreich pflegen, genauso pflegen und hochhalten – da rede ich jetzt zu Ihnen von den Freiheitlichen –, wie wir gestern leidenschaftlich auch die Grundrechte der Südtirolerinnen und Südtiroler in Italien verteidigt haben. (Abg. Mölzer [FPÖ]: Ihr habt sie nicht verteidigt! – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ihr habt sie verteidigt, genau!) Die Bevölkerung in Grenzregionen ist immer unter Druck. Lernen Sie doch bitte Geschichte! (Beifall bei SPÖ und Grünen.)
Die Bevölkerung, die in Grenzregionen lebt, ist immer unter kulturellem Druck, unter sprachlichem Druck, unter dem Druck nationaler Teilung, sie ist immer gefordert. Und was gibt es denn Schöneres, als wenn wir im 21. Jahrhundert Regeln der Grundrechte, der Menschenrechte verwenden, um Konflikte zu lösen oder um den Zugang zu Recht zu erleichtern, aber auch um wertzuschätzen, denn – und das ist der Beweis dafür – die Menschheit hat noch nie homogen existiert. (Beifall der Abg. Oberrauner [SPÖ].) Die Menschheit hat immer von der Migration gelebt, die Menschheit hat sich immer in Bewegungen befunden, und diese Entwicklungen werden Sie, auch wenn Sie den Menschen immer wieder Angst einflößen, nicht ändern können. (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der NEOS.)
Es wird die Vernunft siegen, und es wird auch eine bessere Generation geben – und es macht mich zuversichtlich, wenn ich so viele Schülerinnen und Schüler im Parlament sehe: Machen Sie es auf jeden Fall besser, lassen Sie sich nicht einschüchtern von ewig- -, also wirklich nationalistischen, nicht realistischen Politiken mancher Abgeordneter hier. – Danke, und ich gratuliere Ihnen zu diesem Ergebnis! (Beifall bei SPÖ und Grünen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)
10.11
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als nächster Redner zu Wort gemeldet: Herr Abgeordneter Darmann. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.
RN/18
10.11
Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Frau Bundesminister Sporrer! Frau Bundesminister Bauer! (Abg. Stögmüller [Grüne]: Bundesministerin!) Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ich muss euch schon sagen: Was nicht auszuhalten ist, ist dieses fortgesetzte Theoretisieren, ohne Einblick ins praktische Leben, beispielsweise in Kärnten, zu haben. (Abg. Gewessler [Grüne]: Hören Sie halt der Olga Voglauer zu!) Unsereins ist quer durch Kärnten tagtäglich unterwegs (Abg. Gewessler [Grüne]: Ja!) – ich schätze, auch diverse andere Kollegen, die Kärntnerinnen und Kärntner sind (Abg. Gewessler [Grüne]: Die Olga Voglauer zum Beispiel!), auch die Olga, ja –, und ihr zeichnet hier ein Bild von irgendwelchen entrechteten Kärntner Slowenen, die auf österreichischem Staatsgebiet dahinvegetieren müssen – bis zum heutigen Tag eines Jubiläums, an dem alles gerichtet wird –, und genau das ist ein verqueres Bild, ein falsches Bild. Ihr stellt die Realität auf den Kopf (Abg. Gewessler [Grüne]: Ja vielleicht zahlt sich Zuhören aus – und nicht eine Rede vorbei an den anderen Reden zu halten!) und versucht, der Bevölkerung vorzumachen, dass es irgendwelche minderberechtete Gruppierungen in Österreich, auf unserem Staatsgebiet gäbe (Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]) – was so nicht der Fall ist , denn die Kärntner Slowenen sind seit Jahren, ja Jahrzehnten eine bestausgestattete Minderheit, Volksgruppe (neuerlicher Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne]) – wie auch immer man das benennen will –, und das sagt sogar der Europarat seit Jahrzehnten, werte Kolleginnen und Kollegen! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Gewessler [Grüne]: ... besser, wenn man es laut herausschreit!)
Und wenn ich schon dabei bin und wir heute über ein Jubiläum der Volksgruppen, das ihr heute nach 50 Jahren feiern wollt (Abg. Voglauer [Grüne]: Das ist ja ... Republik!), reden: Frau Bundesminister für europäische Angelegenheiten, die Republik Slowenien hat beim Beitritt zur Europäischen Union im Jahr 2004 versprochen, dass die deutschsprachige Minderheit in den Verfassungsrang mit allen dazugehörigen Rechten gehoben wird – und bis heute ist das nicht geschehen. Die deutschsprachige Minderheit in Slowenien bekommt im Jahr ein paar Tausend Euro – vielleicht sollen es 20 000 Euro sein – an Förderung, um ihre Sprache zu erhalten, um die eine oder andere Schule mit Büchern auszustatten. Die deutschsprachige Volksgruppe hat nichts im Vergleich zur slowenischsprachigen Volksgruppe in Österreich, die mit Millionen Euro allein in Kärnten ausgestattet wird. Die zweisprachigen Sportvereine in Kärnten – Olga, du wirst das wissen – haben Förderkulissen durch die Republik Österreich, durch das Land Kärnten, von denen unsere Sportvereine der mehrheitssprachigen Bevölkerung (lebhafte Zwischenrufe bei der SPÖ) ja nur träumen können. (Beifall bei der FPÖ.)
Deswegen muss ich euch schon sagen: Lasst doch bitte die Kirche im Dorf! Lasst die Kirche im Dorf! (Abg. Gewessler [Grüne]: Ein Appell an sich selbst?) Die Volksgruppen waren bisher, wenn auch über einen Verweis, genauso verfassungsrechtlich abgedeckt und in ihrem Bestand und in ihren Rechten geschützt. Das wisst ihr: Mit Verweisen war durch Verordnungen verfassungsrechtlich garantiert, was ihnen an Rechten gebührt. Tut nicht so, als würde das heute durch euch erfunden – Herr Kollege Obernosterer, tut nicht so; das ist nicht korrekt, das ist unfair! –, auch in der Geschichte, die nach außen hin erzählt wird, denn die Österreicherinnen und Österreicher haben auch ein Anrecht darauf, hier nicht medial vorgeführt zu werden, als wären sie die abgehobene Mehrheitsbevölkerung, die irgendwo von oben herab auf die Minderheiten in unserem Land herunterknüppelt, denn das tun sie nicht.
Die Einzige, die das von oben herab tut, ist diese Regierungskoalition in Richtung österreichisches Staatsvolk – und da gehören die Minderheiten dazu –, in Richtung der Österreicherinnen und Österreicher, die von euch tagtäglich ausgesackelt werden, vom Kindheitsalter an über den Bildungsbereich bis hinauf zu den Familien und den Senioren, und die Wirtschaft noch dazu; auch dort sind Volksgruppenmitglieder Mitbetroffene.
Deswegen: Feiert euch doch hier herinnen nicht ab! Und, Frau Bundesminister Bauer, bitte auf europäischer Ebene dafür zu sorgen, dass die Republik Slowenien endlich ihren Verpflichtungen nachkommt, die längst, spätestens seit 22 Jahren, bestehen würden, für die deutschsprachige Minderheit in Slowenien auch die entsprechende verfassungsrechtliche Verankerung stattfinden zu lassen. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Höfinger [ÖVP]: Sehr wirr! Sehr wirr!)
10.16
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Ein zweites Mal hat sich Frau Abgeordnete Voglauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Abgeordnete. Die eingemeldete Redezeit beträgt 2 Minuten.
RN/19
10.16
Abgeordnete Dipl.-Ing. Olga Voglauer (Grüne): Kollege Darmann, es sind unsere Sportvereine (Beifall bei Grünen und SPÖ), es sind unsere Kulturvereine! Es gibt kein Ihr und Wir. Es sind wir – wir mit slowenischen und deutschsprachigen Vereinen und den Kindern und Angehörigen, die dort aktiv sind (Abg. Darmann [FPÖ]: Und wieso werden sie dann unterschiedlich gefördert?), und wir, die slowenisch singen und die kroatisch singen und die burgenländisch singen und die slowakisch singen. (Abg. Darmann [FPÖ]: Wieso werden sie dann unterschiedlich gefördert – sag mir das! –, wenn alle „wir“ sind?) Wir gemeinsam, wir alle sind Österreich (Abg. Darmann [FPÖ]: Ja!), Kollege Abgeordneter Darmann! (Beifall bei Grünen und SPÖ.)
Es gibt kein Ausgesackeltwerden auf dieser Seite und wieder Herausgezogenwerden auf der anderen Seite (Abg. Darmann [FPÖ]: Du musst mir schon zuhören auch! Auf Slowenisch kann ich es dir nicht erklären!), es ist nämlich Gemeinsames. Es tut mir so leid, Kollege Darmann, jetzt bist du so lange in der Politik und schon lange auf der Welt, dass das bis heute nicht funktioniert hat, dass du draufkommst, dass das Háček nicht wehtut. Das tut mir wirklich aufrichtig leid. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Kollege Ragger hat das schon verstanden. (Abg. Ragger [FPÖ]: Was die zusammenredet, ist unfassbar! Das ist unfassbar! Bei uns in Spittal hast du genug zu tun mit der Volksgruppe!) Inhaltlich mag ich mit euch gar nicht diskutieren, aber die Angst vor anderen Sprachen, die Angst, dass sich andere engagieren und organisieren, verstehe ich nicht.
Ich möchte nur zwei Dinge richtigstellen: Erstens: In Slowenien – liebe Zuhörerinnen und Zuhörer, glauben Sie eines –, da gibt es etwas, was sich die Slowaken, die Ungarn, die Tschechen, die Roma, die Slowenen, aber auch die Burgenlandkroaten in Österreich wünschen würden, nämlich: Man kann dort Deutsch bis zur Maturareife (Abg. Brückl [FPÖ]: Das schafft ihr ja jetzt ab – das macht eure Regierung, der Herr Wiederkehr!) fast in allen Schulen auf dem gesamten Staatsgebiet lernen, und das tun sie auch. Das ist mehr, als Österreich derzeit allen anderen Volksgruppen – bis auf die Burgenlandkroaten, die Ungarn und die Slowenen – gibt. Also die deutschsprachige Volksgruppe in Slowenien hat die Möglichkeit, eine Schulbildung zu genießen. Was sie nicht hat, ist: Sie hat zu wenig Förderung. Da bin ich ganz bei euch: Man muss sie besser fördern. (Abg. Brückl [FPÖ]: Ihr kürzt die Fremdsprachen, da geht nichts mehr mit Matura!) Wenn ich aber dieser Logik folgen würde, Herr Darmann: Einerseits bin ich gegen die Förderung von Volksgruppenorganisationen in Österreich, aber in Slowenien soll das passieren!, dann würde ich sagen: Überlegt euch eure Argumentationslinie! (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS sowie der Abg. Bogner-Strauß [ÖVP].)
Und merken wir uns eines: Wir alle sind Österreich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Abg. Mölzer [FPÖ]: Wie man so lügen kann! Wie man so lügen kann!)
10.18
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
RN/20
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme. – Ich bitte um Aufmerksamkeit für den Abstimmungsvorgang.
RN/20.1
Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Volksgruppengesetz und das Gerichtsorganisationsgesetz geändert werden, in 553 der Beilagen.
Hierzu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Agnes Totter, Mag.a Pia Maria Wieninger, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. Olga Voglauer, Kolleginnen und Kollegen vor. Ich werde daher sogleich über den gesamtändernden Abänderungsantrag abstimmen lassen.
Da der soeben erwähnte gesamtändernde Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Totter, Wieninger, Bernhard, Voglauer, Kolleginnen und Kollegen.
Wer hierfür ist, den ersuche ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Auch hier stelle ich ausdrücklich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
RN/20.2
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz und das Arbeits- und Sozialgerichtsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 554 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist ebenfalls mehrheitlich angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.