RN/48

5. Punkt und 6. Punkt

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (502 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz 2011 und das Wertpapieraufsichtsgesetz 2018 geändert werden (543 d.B.)

Bericht des Finanzausschusses über die Regierungsvorlage (506 d.B.): Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (544 d.B.)

Präsident Peter Haubner: Wir gelangen nun zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Nina Tomaselli. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Frau Abgeordnete.

RN/49

11.45

Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke schön, Herr Präsident! Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Worum geht es bei dieser Novelle? Vielleicht haben Sie schon einmal ein entsprechendes Prospekt von so einem offenen Immobilienfonds in der Hand gehabt. 

Viele dieser offenen Immobilienfonds versprechen falsche Dinge. Sie versprechen Anleger:innen, dass sie ihr Geld rasch mit dicker Rendite zurückbekommen. Das Problem, das dahinter steht: dass die Immobilie, die ja dahinter steht, nicht so rasch verkauft werden kann. Wenn viele kurzfristig das Geld zurückhaben wollen, dann crasht das ganze System; denn dann werden Auszahlungen gestoppt und die Leidtragenden davon sind die Anleger:innen. Wird ein Fonds zahlungsunfähig, dann wird es finanziell für Sie als Anleger:in so richtig schmerzhaft und die vermeintlich sichere Immobilienanlage wird ziemlich unsicher, weil Sie Ihr Kapital ziemlich sicher nicht zurückbekommen werden. Trotzdem verlängert die Bundesregierung heute mit diesem Beschluss dieses Geschäftsmodell der falschen Versprechungen – und das ist unglaublich, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf der Abg. Voglauer [Grüne].) 

Das Problem wurde eigentlich schon frühzeitig erkannt; und dieses Parlament hat im Dezember 2021 Regeln beschlossen, die dieses Risiko deutlich minimieren sollten: zwölf Monate Behaltefrist, zwölf Monate Rückgabefrist – und die Branche hat sogar noch eine großzügige Übergangszeit von fünf Jahren bekommen. Diese Regeln hätten ab 1.1.2027 gegolten – hätten, weil die Bundesregierung wieder auf den letzten Metern einknickt und das nächste Geschenk an die Banken macht. Super, super, super! (Rufe bei den Grünen: Oh!)

Das geschieht ausgerechnet jetzt, denn in Deutschland mussten mehrere Immobilienfonds bereits die Rücknahmen der Anteile aussetzen – auf Deutsch gesagt: Sie wurden ausgestoppt. Auch in Österreich haben mehrere Immobilieninvestmentfonds Liquiditätsrisiken. Ein Immobilienfonds musste zwangsweise liquidiert werden. Die Risiken sind also keine Theorie, sie sind Realität. Trotzdem machen Sie jetzt diese Ausnahmen, und das ist skandalös. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Voglauer [Grüne]: Ja! Ein Skandal!)

Was so richtig ärgerlich ist: Die Fachwelt, die OeNB sagt, das, was Sie heute beschließen, das löst das Problem nicht, es verlängert es. Die FMA und das Finanzmarktstabilitätsgremium sagen es. Im Übrigen sagt das auch Ihre Arbeiterkammer und warnt vor den Risiken. (Abg. Scherak [NEOS]: Was heißt da „Ihre Arbeiterkammer“? Gehört die der SPÖ?) Die haben die Regeln, die Sie heute abschaffen, sehnlichst erwartet. (Abg. Scherak [NEOS]: Die Wirtschaftskammer gehört der ÖVP!) Die Frage ist daher: Wem nützt diese Aufweichung? Sicher nicht den Anlegerinnen und Anlegern. Profitieren werden die Banken, die in Österreich hinter diesem Immobilieninvestmentfonds stehen. Auf Deutsch gesagt: Es ist nach der Verdreifachung der Kreditrückzahlungsgebühr für die Häuslbauer das nächste Geschenk für die Banken. 

Wissen Sie, was mich besonders ärgert? – Bei einem Finanzminister Gernot Blümel hätte ich vielleicht noch gesagt: Ach, der weiß das halt nicht besser!? Aber bei Marterbauer, der im Übrigen schon wieder mit Abwesenheit glänzt, bei einem studierten Ökonomen – und das kritisiere ich laut und stark – weiß ich, weiß hier jeder, weiß er selbst, dass das, was Sie heute tun, kontrafaktisch ist. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.49

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Kolm, ebenfalls mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten.

RN/50

11.49

Abgeordnete Dr. Barbara Kolm (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Geschätzte Damen und Herren Zuseher! Hohes Haus! Bei diesen beiden Vorlagen geht es um Investmentfonds, um Aufsichtsrecht, um Doppelbesteuerungsabkommen. Die Anpassung des Investmentfondsrechts setzt europäische Vorgaben um und verbessert die Rahmenbedingungen für Kapitalallokation. Das ist vernünftig und die Freiheitliche Partei wird diesen Vorlagen daher zustimmen. (Abg. Hörl [ÖVP]: Ah!)

Man fragt sich aber schon: Warum sprechen wir nach über 25 Jahren europäischer Integration überhaupt noch über einen fragmentierten europäischen Kapitalmarkt? Warum hat man sich auf EU-Ebene noch immer nicht darauf geeinigt? Man kümmert sich eigentlich viel mehr um andere Themen, nämlich um Prestigeprojekte wie den digitalen Euro oder den CO2-Zertifikatehandel. Besser wäre es, Kapitalallokation zu forcieren, denn Wohlstand entsteht bekanntlich nur dort, wo in großem Ausmaß investiertes Kapital vorhanden ist. 

In Wahrheit geht es um eine der zentralen Zukunftsfragen unseres Landes. Wie schaffen wir mehr Investitionen ins Land? Wie können wir mehr Kapitalbildung und mehr Wettbewerbsfähigkeit in Österreich haben? Wir sollten uns nichts vormachen. Kein harmonisiertes Fondsrecht wird allein die österreichische Standortkrise lösen. Kein Doppelbesteuerungsabkommen der Welt wird Investitionen auslösen, wenn wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Österreich nicht besser machen. 

Genau bei diesem ungelösten Strukturproblem, bei den nicht gemachten Hausübungen der Bundesregierung und der Vorgängerregierung liegt unser eigentliches Problem. Wir erleben seit Jahren eine negative Entwicklung. Die Produktivität in diesem Land ist auf das Niveau des Jahres 2006 zurückgegangen. Unsere österreichische Wettbewerbsfähigkeit ist unter ferner liefen, und die Staatsschulden wachsen gleichzeitig weiter mit den Zinsen. 

Die öffentlichen Investitionen sind 2019 massiv gestiegen, während gleichzeitig die privaten Investitionen real um 8,6 Prozent zurückgegangen sind. Die Schere geht immer weiter auf, und das ist keine gesunde Entwicklung für den Standort. Da nutzt auch das vorliegende Gesetz leider nicht, denn Hausaufgaben müssen gemacht werden. 

Wohlstand entsteht nach wie vor immer nur dort, wo Menschen investieren, wo Unternehmen Risiken tragen und durch Innovation und Kapitalbildung. Nachhaltiger Wohlstand kann nur dort entstehen, wo Ersparnisse produktiv eingesetzt und investiert werden, wo Kapital frei von Regierungseinfluss seinen besten Einsatz finden kann. Frei von Regierungseinfluss – ganz bewusst in Richtung Industriestrategie. 

Investitionen schaffen nämlich den Wohlstand von morgen. Deshalb begrüßen wir den Schritt, funktionierende Kapitalmärkte zu unterstützen. Trotzdem ist die entscheidende Frage, warum eben Unternehmen in Österreich nicht investieren. Die Antwort liegt leider nicht im Fondsrecht, die Antwort liegt in den hohen Steuern und Abgaben, den hohen Lohnnebenkosten, den hohen Energiekosten und in dieser wild wachsenden Bürokratie und immer neuen regulatorischen Überlastungen. 

Das heißt, wir brauchen nicht so wie jetzt diese technische Anpassung, wir brauchen endlich wieder eine Politik, die angebotsorientiert denken kann, die den Standort stärkt, die Investitionen und Leistungen belohnt und wirtschaftliche Freiheit ermöglicht. Denn der Staat lebt von der Wirtschaft, nicht die Wirtschaft vom Staat. Wir brauchen Freiheitsdenken und eine funktionierende freie Marktwirtschaft. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

11.53

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kai Jan Krainer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/51

11.53

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Danke, Herr Präsident! Sie haben jetzt gerade die freiheitliche Wirtschaftssprecherin gehört, die sagt, Investitionen schaffen Wohlstand. Ich bin der Meinung, nicht nur Investitionen, sondern vor allem Arbeit schafft auch Wohlstand, und wahrscheinlich ist es einfach so: Wenn Arbeit und Kapital zusammenkommen, gibt es Wohlstand. (Abg. Kassegger [FPÖ]: Und wer schafft Arbeit? – Abg. Belakowitsch [FPÖ]: Ja, wer schafft die Arbeit?) Aber Sie konzentrieren sich, wie wir ja alle wissen, auf das Kapital, denn die, die arbeiten, sind Ihnen egal – uns als Sozialdemokratie nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn wir heute über dieses Gesetzespaket reden, geht es einfach um Kapitalmarktregulierung. Das sind im Wesentlichen Umsetzungen von EU-Richtlinien, von EU-Verordnungen. Da geht es im Wesentlichen um Fragen wie: Wer darf von einem Anleger Geld entgegennehmen und dieses wie anlegen? Welches Risiko darf er eingehen? 

Im Vordergrund steht für uns der Anlegerschutz, der damit verbessert wird, vor allem die Informationen und welches Risiko man überhaupt eingehen darf, wenn man fremdes Geld entgegennimmt. Wie risikoreich darf man mit diesem Geld überhaupt umgehen? Das halten wir für richtig. 

Zu Kollegin Tomaselli (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja!): Da geht es ja um Immobilienfonds. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Da kennt sie sich aus!) Sie haben recht, dass das gesetzlich auch von Ihnen hinterlassen wurde. Sie haben „dieses Parlament“ gesagt. (Abg. Tomaselli [Grüne]: 2021!) – Nein, es war nicht dieses, es war das Vorgängerparlament, das beschlossen hat (Abg. Stögmüller [Grüne]: Das Parlament ist das gleiche!), dass Immobilienfonds heute so funktionieren oder so tun, als ob sie ein Sparbuch wären, das heißt, dass Sie heute Geld einzahlen, das wird investiert – damit soll Wohnraum geschaffen werden, damit sollen Immobilien gebaut werden –, und der Anleger kann aber jeden Tag sagen: Ich will mein ganzes Geld zurück! (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)

Wenn das einer macht, wird das nicht das Problem sein, wenn das sehr viele machen, wird das nicht gehen, weil das Geld ja nicht irgendwo herumliegt, sondern ja quasi in Beton gegossen ist oder jedenfalls in einem Wohnhaus oder in einer Gewerbeimmobilie steckt. 

Was das, was wir machen, mit einem Geschenk für die Banken zu tun haben soll, verstehe ich aus einem einfachen Grund nicht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Was ist jetzt der Vorteil für den Anleger?) Wir sehen das ja aus der Sicht des Anlegers, dass er heute sein ganzes Geld quasi auf Knopfdruck zurückverlangen kann. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Na, eben nicht! Geh bitte!) Das führt dazu, dass die Firma, die das Geld anlegt, eben nicht das ganze Geld in Wohnbau steckt, sondern sehr, sehr viel Geld quasi cashmäßig vorhalten muss, und das Geld ist unproduktiv. 

Was wir machen, ist, dass wir begrenzen, wie viel Geld er auf Knopfdruck mehr oder weniger zurückbekommen kann (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die Begrenzung ist schon da! Geh bitte!), nämlich für die Jahre 2027 und 2028 maximal 20 000 Euro, dann zwei Jahre noch 10 000 Euro und dann null, denn wenn ich Geld in Wohnbau investiere, kann ich es nicht auf Knopfdruck zurückverlangen, sondern dann dauert es. 

Und das machen wir! (Abg. Tomaselli [Grüne]: Nein!) Das ist kein Geschenk für irgendjemand, und wenn es ein Vorteil für jemand ist, dann sicher nicht für eine Bank oder für einen Immobilienfonds, sondern für den Anleger. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Für wen dann?) Ehrlich gesagt: Es kann sein, dass Ihnen Anlegerschutz nicht wichtig ist – uns schon. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Schwarz [Grüne]: Der Vorkämpfer für die Anleger, Kai Jan Krainer!)

11.57

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Ottenschläger mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/52

11.57

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Danke, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Konkret geht es darum, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz sowie das Immobilien-Investmentfondsgesetz an neue, wie schon gesagt wurde, europäische Standards anzupassen. Betroffen sind davon Investmentfonds, die keine klassischen Wertpapierfonds sind. 

Die Neuerungen harmonisieren die Regeln für kreditvergebende Fonds, verschärfen die Anforderungen an das Liquiditätsmanagement und optimieren die aufsichtliche Berichterstattung an die Finanzmarktaufsicht. Zudem werden klare Vorgaben für die Übertragung von Funktionen an Dritte sowie neue Bestimmungen für Verwahrdienstleistungen und den Anlegerschutz eingeführt. 

Durch die Gesetzesnovelle sollen auch die Vorschriften zur Kreditvergabe durch Fonds vereinheitlicht werden. Das ist, glaube ich, ein sehr wichtiges Thema. Festgeschrieben werden soll das Recht von alternativen Investmentfonds, Kredite zu vergeben. Dazu sollen gemeinsame Vorschriften zur Kreditvergabe festgelegt werden. 

Um die Liquidität zu sichern, wird für kreditvergebende Fonds grundsätzlich die geschlossene Form vorgesehen. Unter gewissen Voraussetzungen soll aber auch der Betrieb in Form eines offenen Fonds zulässig sein. 

Im Rahmen der Novelle sollen auch doppelte Berichtspflichten verringert werden, es ist also auch ein Schritt zur Entbürokratisierung. Fondsmanager, die offene Fonds verwalten, sollen über mindestens zwei Liquiditätsmanagementinstrumente verfügen, um auch unter – wie ja jetzt auch schon diskutiert wurde – angespannten Marktbedingungen einem Rückgabedruck standhalten zu können. Als Liquiditätsmanagementinstrumente werden beispielsweise Rücknahmebeschränkungen, die Verlängerung der Kündigungsfristen, eine Rückgabegebühr, eine Verwässerungsschutzgebühr oder die Sachauskehr genannt. 

Sie sehen also, meine Damen und Herren, es wird Vorsorge dafür getroffen, dass wir eben vor allem die Kleinanleger in diesem Bereich schützen. 

Frau Kollegin Tomaselli, ich finde es schon sehr bemerkenswert, wie Sie ein Produkt, nämlich die Immobilienfonds, verteufeln. Diese sind insofern auch sehr wichtig, weil sie eine Möglichkeit für Kleinanleger darstellen, auch in Wohnimmobilien oder andere Immobilien zu investieren. 

Viele Kleinanleger können auch nicht eine ganze Wohnung oder ein Gebäude kaufen, aber sie können da sozusagen entsprechend partizipieren, und das war in der Vergangenheit, auch in den letzten 10, 15 Jahren, sehr erfolgreich. Auf der anderen Seite sind solche Fonds schon auch ein wichtiger Investor – wie auch schon erwähnt wurde –, beispielsweise für die Schaffung von Wohnraum, und meine Damen und Herren, das ist sehr wichtig. (Abg. Tomaselli [Grüne] – in Richtung Abg. Krainer [SPÖ] –: Jan, darum geht es! – Abg. Egger [ÖVP]: Zuhören!) Gerade in Zeiten wie diesen soll und muss ein solches Produkt attraktiv sein, weil es eben auch darum geht, dass dieses Investvolumen hoffentlich wieder kräftig wachsen wird. Das ist unser Ziel, weil wir eben wie gesagt jeden Cent, jeden Euro im Markt brauchen, damit entsprechend Wohnraum geschaffen wird. (Zwischenruf der Abg. Tomaselli [Grüne].) Dazu haben die Immobilieninvestmentfonds in der Vergangenheit einen hohen Beitrag geleistet, und unser Ziel ist, die Rahmenbedingungen entsprechend zu schaffen und weiterzuentwickeln, dass das auch weiterhin so möglich sein wird. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Stögmüller [Grüne]: Ihr könnts es dem Jan auch erklären!)

12.00

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christoph Pramhofer mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

RN/53

12.01

Abgeordneter Mag. Christoph Pramhofer (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Verehrte Anleger:innen! Offene Immobilienfonds, wir haben es bereits gehört, waren in Österreich oder sind in Österreich ein sehr beliebtes Instrument. Rund 7 Milliarden Euro haben die Österreicherinnen und Österreicher in diese Fonds investiert, sehr oft Kleinanleger, die da – wie Kollege Ottenschläger gerade gesagt hat – eben einen Teil ihres Geldes in Immobilien veranlagt haben. Warum? – Weil es immer ein sehr risikoaverses, konservatives Sparprodukt war. Wir haben in den letzten Jahren ja auch viele, viele Krisen gesehen – Lehman-Krise, Griechenland, Krieg in der Ukraine –, aber ein Instrument ist da eigentlich immer ganz gut durchgetaucht, und das waren eben diese Immobilienfonds. Wir haben eine lange Zeit von niedrigen Zinsen oder keinen Zinsen gehabt, und auch da haben diese Fonds den kleinen Sparern und Investoren eine Möglichkeit gegeben, eine bescheidene, aber sehr solide Rendite zu erzielen.

Diese 7 Milliarden Euro, auch das wurde bereits erwähnt, sind nicht einfach irgendein Geld, das da verspekuliert wird oder hoch riskant veranlagt wird – nein, es ist Geld, das in Österreich für den Wohnraum, für die Wohnraumschaffung zur Verfügung gestellt wird. Wir brauchen dringendst Wohnraum in diesem Land, aber wir können Wohnraum nicht aus dem Hut zaubern, man braucht auch Geld dafür, und da haben diese Investoren einen wertvollen Beitrag geleistet. Genau deshalb ist es jetzt auch wichtig, diese Investoren zu schützen.

Und ja, es wurde angesprochen – Frau Tomaselli, Sie haben völlig recht (Abg. Stögmüller [Grüne]: Siehst du!) –: Wenn ich langfristig in Grund und Boden veranlage, dann muss ich mich da auch um die Liquidität kümmern. Das ist definitiv ein wichtiges Ding, und darum kümmern wir uns jetzt auch, aber wir haben zwei Dinge: Erstens einmal ist der Sinn eines Fonds, genau diese Liquiditätsinkongruenzen, wie man so schön sagt, auszugleichen, weil nicht jeder heute auf sein Geld zugreifen muss (Abg. Stögmüller [Grüne]: Und wenn viele nicht wollen?), sondern sich das eben verteilt. Das ist überhaupt einmal die Funktion eines Fonds.

Das Zweite ist, dass wir ja jetzt eben genau mit diesen Instrumenten Möglichkeiten schaffen, um da Sicherheit zu gewährleisten (Abg. Stögmüller [Grüne]: Welche?), aber eines ist auch klar: Man muss mit Augenmaß vorgehen, denn das Instrument für den Großinvestor ist nicht gleichzeitig das Instrument, das für den kleinen Sparer passt. (Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].) 

Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wenn ich sage: Ich sperre um 13 Uhr diesen Saal hier zu!, na was wird passieren? – Es werden alle in Panik zur Tür rennen und aus diesem Raum flüchten wollen. Das erzeugt Panik, aber das ist nicht das, was wir wollen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Was passiert dann?) Wir wollen Stabilität, und Stabilität erreichen wir eben genau nicht mit Panik, sondern mit Vertrauen, mit Freiheit, mit Sicherheit. (Beifall bei NEOS und ÖVP.)

Wir sperren die Menschen nicht ein und wir sperren das Ersparnis der Kleinanleger nicht ein. Wir machen da eine Ausnahme: Wir sorgen dafür, dass Kleinanleger bis zu 20 000 Euro pro Jahr aus diesem Fonds herausnehmen können. Das ist genau das Vertrauen, das ist genau die Freiheit. Genau das ist das, was ein Kapitalmarkt zum Funktionieren braucht, weil Geldanlage immer nur mit Vertrauen funktioniert. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Stögmüller [Grüne].)

12.04

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist die Frau Staatssekretärin. – Bitte, Frau Staatssekretärin.

RN/54

12.04

Staatssekretärin im Bundesministerium für Finanzen MMag. Barbara Eibinger-Miedl: Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren Abgeordnete! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer hier im Hohen Haus und auch vor den Bildschirmen! Wir debattieren über Tagesordnungspunkt 5, da geht es um alternative Investmentfonds und um die Vorgabe von EU-Regeln, ganz konkret um die Übernahme von einer EU-Richtlinie und den entsprechenden Regeln ins österreichische Recht. Da geht es um sehr technische Dinge wie beispielsweise um einheitliche Regeln, wenn derartige Investmentfonds Kredite vergeben oder wenn sie Aufgaben an andere Unternehmen übertragen, es geht um Verwahrungsdienstleistungen, und es geht beispielsweise auch um die schon angesprochenen Liquiditätsmanagementinstrumente, damit eben die finanzielle Stabilität von solchen Investmentfonds gewährleistet ist. 

Wie schon angesprochen mag das ein sperriges Thema sein, mag vielleicht ein sehr technisches Thema sein, es ist aber dennoch ein unglaublich wichtiges Thema, denn es geht da wirklich um Regeln, um Transparenz und damit auch um Vertrauen in den Kapitalmarkt, was die Grundvoraussetzung ist, damit Kapitalmärkte überhaupt gut funktionieren können. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren, es geht darum, dass Investorinnen und Investoren wissen, worauf sie sich verlassen können; es geht darum, dass die Aufsichtsbehörden die entsprechenden Datengrundlagen bekommen, um ihre Kontrollmöglichkeiten auch entsprechend gut ausüben zu können; es geht darum, dass Fondsmanager klare Standards haben; und – ja, ganz wichtig – es geht auch darum, dass wir da entsprechende Transparenz und einen entsprechenden Anlegerschutz umsetzen können.

Ganz wesentlich ist es aus meiner Sicht auch, dass wir diese Regeln, diese Standards europaweit einführen. Gerade auch im Sinne dieser Savings and Investments Union oder Kapitalmarktunion muss es unser gemeinsames Anliegen sein, dass europäische Unternehmen da die Kapitalmärkte als Finanzierungsquellen nutzen können. Wenn europäische Unternehmen beispielsweise Innovationen umsetzen wollen, wenn sie da Wachstumsschritte gehen wollen, dann ist der Kapitalmarkt ein ganz interessantes Instrument dafür. Denken wir beispielsweise an sehr innovative Unternehmen, an Start-ups, die derzeit in Europa oftmals nicht die entsprechenden Finanzierungsmöglichkeiten vorfinden. Ich bin davon überzeugt, dass ein starker, harmonisierter europäischer Kapitalmarkt genau dafür die richtigen Instrumente bringen wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Pramhofer [NEOS].)

Ich freue mich, dass es hier im Hause so breite Zustimmung gibt. Frau Abgeordnete Kolm hat darüber hinaus aber auch erwähnt: Wir brauchen Investitionen am Wirtschaftsstandort, wir brauchen Investitionen in Österreich! – Ja, das sehe ich genauso, und wir haben da gerade in den vergangenen Monaten Entsprechendes gemeinsam auf den Weg gebracht. Ich darf daran erinnern, dass wir gemeinsam den Investitionsfreibetrag bereits verdoppelt haben. Ich darf daran erinnern, dass Österreich ein Instrument namens Forschungsprämie hat, das im internationalen Vergleich als extrem positiv und als extrem wichtiger Standortfaktor gesehen wird.

Und ja, es gibt da noch Weiteres zu tun. Deswegen werden wir jetzt im Rahmen dieser Budgetwoche auch darüber sprechen, dass wir beispielsweise eine Lohnnebenkostensenkung vornehmen werden, um die Wettbewerbsfähigkeit der österreichischen Unternehmen weiter zu verbessern. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

Ich möchte auch ganz kurz auf Tagesordnungspunkt 6 eingehen, das hat noch keiner der Rednerinnen und Redner bisher getan. Da geht es um ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Usbekistan, genauer gesagt um die Aktualisierung eines bestehenden Doppelbesteuerungsabkommens. Das Ziel ist, dass wir dieses Abkommen an die OECD-Standards anpassen. Auch da geht es wieder sehr stark um Transparenz, Datenaustausch und Amtshilfe. Auch wenn dieses Thema technisch klingt: Es ist ganz wesentlich für den Warenverkehr im internationalen Bereich, dass man sich da auch in steuerlicher Hinsicht darauf verlassen kann, dass da entsprechende Regeln gelten.

Meine Damen und Herren, gerade Usbekistan ist für österreichische Unternehmen von immer größer werdendem Interesse. Es waren gerade in den vergangenen Monaten schon zahlreiche Wirtschaftsdelegationen aus Österreich in Usbekistan, um dort Exportchancen auszuloten. Österreich punktet da mit extrem hoher Qualität und mit innovativen Produkten. Auf der anderen Seite ist Usbekistan ein relativ junger Staat, ein Staat mit vergleichsweise hohen Wachstumsraten, und es sind dort auch entsprechende Investitionen – beispielsweise im Lebensmittelbereich, aber auch im Gesundheitsbereich – geplant, bei denen österreichische Unternehmen große Chancen haben.

Meine Damen und Herren, auch das ist ein weiterer Mosaikstein, um die österreichische Wirtschaft auf den internationalen Märkten entsprechend zu positionieren und zu unterstützen, und ich bitte Sie daher um Ihre Zustimmung zu beiden Tagesordnungspunkten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

12.09

Präsident Peter Haubner: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Barbara Teiber mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Frau Abgeordnete.

RN/55

12.09

Abgeordnete Barbara Teiber, MA (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Werte Zuseher und Zuseherinnen! Ich möchte nur ganz kurz auf Nationalratsabgeordnete Tomaselli – sie wendet mir jetzt den Rücken zu – replizieren: Ich habe in der Vergangenheit, in den letzten Monaten, durchaus mit Bankenvertretern gesprochen (Abg. Tomaselli [Grüne]: Ja?!) und die haben nicht den Eindruck, dass ihnen diese Bundesregierung Geschenke macht. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Kreditkartengebühren! Kreditgebühren!) Im Gegenteil, wir haben dafür gesorgt, dass die Banken hohe Beiträge zur Budgetkonsolidierung leisten. Von Geschenken kann man da nicht reden. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Disoski [Grüne]: Na ja! – Abg. Schwarz [Grüne]: Na!)

Was sehr wohl stimmt: Jeder Investmentfonds, jeder Immobilienfonds birgt auch Risiken in sich. Was wir mit dieser Novelle versuchen – und das haben ja auch einige Vorredner schon erläutert –, ist, dass die Novelle eben mehr Schutz vor Liquiditätskrisen bringen und schaffen soll. Fonds müssen künftig über Instrumente verfügen, um auch in Krisenzeiten zahlungsfähig zu bleiben. Dass wir in einer Zeit der Krisen leben, haben wir ja gesehen – das ist fast schon ein Normalzustand, darum ist es ganz, ganz wichtig, da Fortschritte zu machen. (Abg. Tomaselli [Grüne]: Die Fortschritte waren schon gesetzt! ... Rückschritte!)

Ich möchte aber auf Tagesordnungspunkt 6 eingehen, den die Frau Staatssekretärin auch schon angesprochen hat: Dabei geht es um ein Abkommen, das wir als Republik Österreich mit der Republik Usbekistan geschlossen haben. Durch dieses Abkommen wird es künftig keine Möglichkeit der Niedrig- oder Nichtbesteuerung mehr geben. Das ist ganz, ganz wichtig. Das ist einmal mehr ein Beitrag zu mehr Steuergerechtigkeit. Steuervermeidungs-, Steuerbetrugsbekämpfung wird in dieser Bundesregierung ganz großgeschrieben; für unseren Finanzminister Marterbauer ist das ein ganz großer inhaltlicher Schwerpunkt. Für die Masse der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist das eine sehr gute Nachricht: Endlich werden die Richtigen zur Kasse gebeten. All diese Maßnahmen, die Betrugsbekämpfungspakete heben die Steuermoral in unserem Land. 

Moral ist ein gutes Stichwort. In einer Zeit, in der wir sehen, dass die Moral immer mehr unter Druck gerät, müssen wir einfach dagegenhalten. Mein letztes Beispiel ist leider wieder einmal Ihr Liebling – in Richtung FPÖ –: Präsident Trump, der bei Fifa-Präsident Infantino interveniert, damit ein Spieler, der eine Rote Karte bekommen hat, trotzdem spielen kann. Das ist wirklich unfassbar, das ist kein Fair Play, das ist wirklich eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. 

Darum ist es gut, dass wir zumindest in Steuerfragen wirklich für mehr Gerechtigkeit sorgen, für mehr Moral sorgen – und das dank unseres Finanzministers und auch unserer Staatssekretärin. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.) 

12.13

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Georg Strasser. – Ich stelle Ihre Redezeit auf 3 Minuten ein, Herr Abgeordneter. 

RN/56

12.13

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Bevor ich mit meiner Rede beginne, darf ich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bezirksbauernkammer Gmunden Vöcklabruck im Namen der Bezirksbäuerinnen und unserer lieben Kollegin Betti Zopf herzlich im Hohen Haus begrüßen. – Herzlich willkommen! (Beifall bei ÖVP, FPÖ, SPÖ und NEOS.)

Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich darf ganz kurz dieses schon einige Male erwähnte Abkommen zwischen Österreich und Usbekistan ansprechen, weil ich das Glück hatte, vor zwei Jahren im Sommer dort zehn Tage zu verbringen und mit der Arge Bauernbund sozusagen eine Klubstudienreise zu machen. (Heiterkeit des Abg. Schiefer [FPÖ].) Es ist ein prosperierendes Land, es hat noch viel aufzuholen und es gibt dort jede Menge Wirtschaftswachstum – sowohl in Usbekistan als auch in Österreich – zu heben. Das sollte uns mit Zuversicht erfüllen. 

Es gibt ein bestehendes Abkommen, das im Jahr 2000 entworfen und unterzeichnet worden ist und an den aktuellen Stand angepasst wird. Es wird geschaut, dass es keine Doppelbesteuerungen gibt – das ist das eine. Zum anderen – wie schon von Frau Kollegin Teiber ausgeführt – werden auch Steuerschlupflöcher minimiert. Aktuell schaut die wirtschaftliche Zusammenarbeit schon sehr positiv aus. 

Ich darf drei Themen erwähnen: Zum einen – das ist ein agrarisches Thema – unterstützen wir von der Rinderzucht Austria Usbekistan, damit dort Fleckviehherden aufgebaut werden, um den Selbstversorgungsgrad mit Milch und Rindfleisch zu steigern. – Das ist das eine. 

Das zweite ist auch ein Agrartechnikthema: Da gibt es aus der Steiermark die Firma Bauer, die Röhren und Pumpen macht. In Usbekistan wird in Bewässerung investiert und Bauer baut dort schon erfolgreich Bewässerungsanlagen. 

Zum dritten, als Beleg, dass Usbekistan auch touristisches Potenzial hat: Die Firma Doppelmayr aus Vorarlberg baut dort in einem Erholungsgebiet eine Gondelbahn. Sie schaut, dass im Sinne der Naherholung, aber auch im Sinne des internationalen Tourismus – und wenn man dort am Flughafen ist, ist es wirklich sehr international – in Usbekistan auch der Tourismus zu florieren beginnt. 

Ganz kurz zu Frau Kollegin Kolm, die ja aus dem wirtschaftsliberalen Teil der FPÖ kommt und zuerst gemeint hat, wir sollten – und das ist auch Teil dieses Tagesordnungspunktes – an der Kapitalmarktunion in Europa arbeiten. (Abg. Kolm [FPÖ]: Ja, ...?) Da frage ich Sie, Frau Kollegin Kolm, ob das auch im FPÖ-Parteiprogramm so festgehalten ist. – Sie sprechen sich nämlich eher immer dafür aus: Zurück in den Nationalstaat!, und: Bauen wir Mauern! – Also: Es lebe der Binnenmarkt, es lebe der gemeinsame Kapitalmarkt! Da bin ich ganz bei Ihnen, auch wenn ich dazusagen muss: Wir müssen schon sehr gut auf unsere Banken in Österreich, die oft auch sehr regional agieren, aufpassen. Den Teil unterstütze ich aber. (Zwischenruf des Abg. Fürtbauer [FPÖ].)

Worüber ich sehr dankbar bin, ist, dass Sie auch aus dem aktuellen Regierungsprogramm zitiert haben. Sie fordern nämlich Deregulierung und die Senkung von Kosten ein – diese Regierung macht das! Diese Regierung dereguliert, diese Regierung senkt die Kosten bei Energie und ab 2027 auch bei den Lohnnebenkosten. Wir senken die Inflation und wir steigern das Wachstum. Ich glaube, Frau Kollegin Kolm, das ist ganz in Ihrem Sinne. 

Im Übrigen, abschließend: Das Abkommen mit Usbekistan steigert die Transparenz und es steigert sozusagen die Wettbewerbsgleichheit – und genau das ist es, was wir im internationalen Handel brauchen: Fairness und Transparenz. Auf eine weiterhin gute Zusammenarbeit mit Usbekistan und auch mit dem ganzen zentralasiatischen Raum! – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

12.18

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Antonio Della Rossa. Ich stelle auch seine Redezeit auf 3 Minuten ein. – Bitte, Herr Abgeordneter. 

RN/57

12.18

Abgeordneter Mag. Antonio Della Rossa (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Zusehende und Zuhörende! Werte Staatssekretärin – nun sind ja schon einige Redner auf Ihren Wunsch, Usbekistan doch noch zu erwähnen, eingegangen! Danke auch meinem Vorredner Strasser, dass er das Vorarlberger Vorzeigeunternehmen Doppelmayr noch genannt hat. Man sieht also, die Beziehungen zu Usbekistan werden immer wichtiger und sind stärker. 

Es geht aber dabei um ein Doppelbesteuerungsabkommen, eigentlich um ein Protokoll oder ein Zusatzprotokoll, liebe Zusehende und Zuhörende. Ich weiß, das klingt vermeintlich einmal ein bisschen trocken, aber hinter dieser trockenen Materie steht eine ganz einfache Frage: Wer zahlt eigentlich seinen fairen Beitrag und wer findet immer noch irgendwo eine Hintertür oder ein Schlupfloch? 

Das bestehende Abkommen – das wurde schon erwähnt – stammt aus dem Jahr 2000. Wer sich noch daran erinnern kann: Damals hatten wir noch so Handys mit Tasten; wenn man sich ins Internet einwählen wollte, hat das relativ lange gedauert und war auch von dementsprechenden Geräuschen begleitet. Wenn wir schon bei der Musik sind: Streaming war wahrscheinlich auch noch Zukunftsmusik. (Heiterkeit des Abg. Silvan [SPÖ].) Seither hat sich die Welt aber verändert: Kapital bewegt sich mittlerweile in Sekunden rund um den Globus, Unternehmen sind international verflochten, Gewinne können verschoben werden, bevor man das Wort Steuergerechtigkeit überhaupt aussprechen kann. Deshalb ist es richtig, dieses Abkommen anzupassen. 

Ein Doppelbesteuerungsabkommen soll verhindern, dass Einkommen doppelt besteuert werden; es darf aber nicht dazu führen, dass Einkommen am Ende gar nicht besteuert werden. Das ist der entscheidende Punkt dieses Zusatzprotokolls. Es geht nicht darum, seriöse Unternehmen zu schikanieren. Ganz im Gegenteil: Gute Abkommen schaffen Rechtssicherheit, sie regeln, wer wann wie besteuert werden darf. Sie müssen aber auch verhindern, dass sich jene durchschlängeln, die sich mit Briefkastenfirmen, künstlichen Konstruktionen oder auf besonders kreativen Steuerwegen Vorteile verschaffen wollen. Darum ist der sogenannte Principal-Purpose-Test – das klingt ein bisschen sperrig – wichtig. Wenn der Hauptzweck einer Konstruktion ein Steuertrick ist, dann gilt dieser Vorteil nicht. Wie wir das dann durchsetzen, werden wir sehen. 

So einfach könnte es sein. Wichtig ist deshalb aber auch der Informationsaustausch. Dieser muss funktionieren, denn Steuergerechtigkeit funktioniert bekanntlich nicht im Blindflug. Behörden brauchen Informationen, um prüfen zu können, wer wie Steuern zahlen muss, sonst wäre das Abkommen nur so stark wie das nächste Schlupfloch, und das müssen wir ja verhindern. 

Auch die neue Amtshilfe, das hat die Staatssekretärin schon erwähnt, bei Vollstreckung von Steueransprüchen ist definitiv sinnvoll, denn es reicht ja nicht, am Papier recht zu haben, der Staat muss berechtigte Ansprüche auch tatsächlich durchsetzen können. Klar ist aber auch, mehr Informationsaustausch braucht klare rechtsstaatliche Spielregeln: Datenschutz, Zweckbindung und Kontrolle sind auch in diesem Zusatzabkommen keine Nebensache, gerade bei sensiblen Steuerdaten.

Abschließend: Aus sozialdemokratischer Sicht geht diese Anpassung definitiv in die richtige Richtung – weniger Schlupflöcher, mehr Transparenz, mehr Fairness. Denn Steuergerechtigkeit ist ja nichts Abstraktes. Sie entscheidet mitunter darüber, ob wir Schulen sanieren und Pflege finanzieren können, ob wir Klimaschutz umsetzen, öffentlichen Verkehr ausbauen und Menschen dann schlussendlich entlasten können. Deshalb ist diese Anpassung mehr als ein technischer Nachtrag zu einem alten Abkommen. Sie ist ein kleiner, ich glaube, aber wichtiger Baustein für ein einfaches Prinzip: Wer wirtschaftlich profitiert, soll auch fair beitragen. Ich bitte um breite Zustimmung. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.21

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Kurt Egger. – Ich stelle Ihre Redezeit ebenfalls auf 3 Minuten ein.

RN/58

12.22

Abgeordneter Mag. (FH) Kurt Egger (ÖVP): Danke schön, Herr Präsident! Geschätzte Staatssekretärin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Inhaltlich wurde schon sehr viel ausgeführt. Ich möchte vielleicht auch noch einen Gedanken zur Rede von Kollegin Kolm formulieren: Ich glaube, wir sind uns in der Analyse sehr einig. Wir müssen einfach schauen, dass wir die Wettbewerbsfähigkeit steigern. Ihr wart leider in den letzten Monaten, wenn es darum gegangen ist, wichtige Energiegesetze zu beschließen, nicht dabei, bei inflationsdämpfenden Maßnahmen nicht dabei. (Zwischenrufe der Abgeordneten Leinfellner [FPÖ] und Steiner [FPÖ].) Ihr habt am Freitag die Chance, wenn es um die Lohnnebenkostensenkung geht, die die Unternehmer, die die Betriebe mit 1 Prozent entlastet, dabei zu sein und da auch zu zeigen, dass euch der Wirtschaftsstandort wichtig ist. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Steiner [FPÖ]: Gut, dass wir nicht bei jedem Blödsinn dabei sind! – Weiterer Zwischenruf bei der FPÖ.)

Im Kern geht es jetzt um klare Regeln für den Finanzmarkt: bei der Kreditvergabe, beim Liquiditätsmanagement, bei der aufsichtlichen Berichterstattung und bei der Verwahrdienstleistung. Das ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie, die es vor allem ermöglicht, eine Alternative bei zusätzlichen Finanzierungsquellen für die Realwirtschaft zu sein – ganz wichtig in Zeiten wie diesen, aber nicht um jeden Preis. Also: Finanzierung ja, aber nicht ohne Verantwortung, neue Möglichkeiten ja, aber nicht ohne Kontrolle, Kapital für die Realwirtschaft ja, aber keine unkontrollierte Kreditvergabe an die Verbraucher. Für uns als Volkspartei ist es wichtig, einen stabilen Finanzmarkt zu haben und eine wirksame Aufsicht. Unterstützen Sie unser Vorhaben! (Beifall bei der ÖVP.)

12.23

Präsident Peter Haubner: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten, Herr Abgeordneter.

RN/59

12.24

Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Danke vielmals, Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren zu Hause vor den Fernsehschirmen! Wie gesagt, wir diskutieren jetzt die Tagesordnungspunkte 5 und 6. Der zweite Tagesordnungspunkt, TOP 6, den wir diskutieren – dieser wurde vom Finanzausschuss einstimmig dem Plenum zugewiesen –, ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan. 

Frau Staatssekretärin, Sie haben das schon kurz ausgeführt. Es ist ein Markt, der sehr viel Potenzial hat. 38 Millionen Menschen leben dort, und es ist wichtig gewesen, dieses Abkommen wirklich abzuschließen, auf den OECD-Standard zu bringen. Was heißt das? – Das heißt, dass einfach die rechtlichen Rahmenbedingungen für die österreichischen Unternehmen, die wie gesagt dort hingehen und dort investieren, gegeben sind, dass sie rechtlich abgesichert sind, dass sie auch steuerrechtlich abgesichert sind und dass sie auch hinsichtlich Steuerrecht nach österreichischem, europäischem, nach OECD-Steuerrecht behandelt werden, und dass sie auch sicher sein können, wenn viel Geld investiert wird, dass das praktisch vom Staat abgesichert ist. 

Mehr ist, glaube ich, dazu nicht zu sagen. Es wurde im Finanzausschuss beraten und wie gesagt einstimmig zugewiesen. Ich bitte um eine einstimmige Annahme. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

12.25

Präsident Peter Haubner: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Das ist auch nicht der Fall.

RN/60

Abstimmung

Präsident Peter Haubner: So kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

RN/60.1

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 5: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz und das Wertpapieraufsichtsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 502 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit, angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit und somit ist der Gesetzentwurf auch in dritter Lesung angenommen.

RN/60.2

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in 506 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.