Protokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan (506 d.B.)

Status

80. Sitzung des Nationalrates: Mitteilung des Einlangens und Zuweisung an den Finanzausschuss

Regierungsvorlage: Staatsvertrag

Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan und Zusatzprotokoll zur Abänderung des am 14. Juni 2000 in Taschkent unterzeichneten Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Republik Usbekistan zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

Kurzinformation

  • Allgemeine Bestimmungen zur Vermeidung von Abkommensmissbrauch
  • Vermeidung von Abkommensmissbrauch im Falle doppelansässiger Gesellschaften

Stand: 21.05.2026

  • Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet des Informationsaustausches nach dem OECD-Standard
  • Leistung von Amtshilfe auf dem Gebiet der Vollstreckung von Steuern nach dem OECD-Standard

Mitglied der Bundesregierung

Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES

Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten

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