Parlamentskorrespondenz Nr. 474 vom 26.05.2026
Neu im Finanzausschuss
Wien (PK) - Das Steuerabkommen zwischen Österreich und Usbekistan soll erneuert werden (506 d.B.).
Steuerabkommen mit Usbekistan soll an OECD-Standards angepasst werden
Die steuerlichen Beziehungen zwischen Österreich und der Republik Usbekistan werden derzeit durch ein im Jahr 2000 in Taschkent unterzeichnetes Abkommen geschützt. Dieses Abkommen entspricht laut den Erläuterungen zum vorliegenden Staatsvertrag nicht dem aktuellen OECD-Standard. Konkret geht es um die Bereiche Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie die steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft. Wesentliche Änderungen betreffen die Modernisierung des Informationsaustausches zwischen den Steuerbehörden sowie die Einführung einer gegenseitigen Amtshilfe bei der Vollstreckung von Steueransprüchen. Zudem wird die Definition von Dividenden präzisiert und eine allgemeine Anti-Missbrauchsregel. Das als Staatsvertrag vorliegende Gesetzespapier braucht die Genehmigung des Nationalrats. (Schluss) gla