RN/219

24. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (527 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Rechtsanwaltsordnung, die Notariatsordnung, das Notariatsprüfungsgesetz und das Rechtsanwaltsprüfungsgesetz geändert werden (Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 – BRÄG 2026) (569 d.B.)

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zum 24. Punkt der Tagesordnung. 

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Redner: Herr Abgeordneter Markus Tschank.

RN/220

19.59

Abgeordneter Dr. Markus Tschank (FPÖ): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Regierungsvorlage soll das Pensionssystem der österreichischen Rechtsanwaltschaft neu aufgestellt werden. 

Die Anwaltschaft in Österreich hat als Selbstverwaltungskörper eigenständig ihre Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung zu regeln. Das hat die Anwaltschaft auch nach interner Willensbildung im konkreten Fall getan. Der Rechtsanwaltskammertag hat das Justizressort ersucht, eine entsprechende Gesetzesvorlage in seinem Sinne vorzubereiten, um eben die Vereinheitlichung des Pensionssystems sicherzustellen.

Es soll erstens eine einheitliche Versorgungskasse eingeführt werden, um damit auch eine bundesweit einheitliche Regelung für die Pensionsversorgung zu erreichen. Derzeit gibt es neun unterschiedliche Versorgungseinrichtungen mit entsprechend hohem Verwaltungsaufwand, es ist daher aus unserer Sicht ein durchaus sinnvoller Entbürokratisierungsschritt, diese neun Einrichtungen zu einer Einrichtung zusammenzulegen. Jene Länderkammern, die noch nicht mitmachen, werden mit einer Opting-in-Variante ausgestattet. Sie dürfen dann nach einiger Zeit auch an dieser Bundesorganisation teilnehmen und sind jederzeit willkommen.

Teil der Regierungsvorlage ist weiters, dass der ein Kind betreuende Elternteil von den Kammerumlagen im Ausmaß von bis zu 24 Monaten befreit wird, gleichzeitig aber weiter Versicherungsmonate ansparen kann. Das ist eine gute Maßnahme. Es wird im Sinne einer pronatalen Steuerpolitik von uns ausdrücklich begrüßt und wir können uns auch mit dieser Maßnahme sehr, sehr gut anfreunden.

Drittens: Bei Anwaltsgesellschaften wird ein umfassendes Fremdbesitzverbot eingeführt, das heißt, Investoren oder kanzleifremde Personen, die nicht Anwälte sind, können sich in Zukunft nicht mehr an einer Anwaltsgesellschaft beteiligen. Das schützt die Anwälte vor Einflussnahme durch sachfremde Dritte und ist ebenfalls zu begrüßen.

Ich möchte bei der Gelegenheit aber auch betonen, dass ich mir von der Regierung wünschen würde, dass sozusagen auch bei Anliegen der Bürger in genau dem gleichen Ausmaß wie bei dieser Regierungsvorlage gewissenhaft gearbeitet wird. Das ist etwas, was ich teilweise vermissen muss. Die Rechtsanwaltskammer hat da einen guten Impuls gegeben, das Justizministerium hat eine sehr, sehr gute, entsprechende Grundlage ausgearbeitet. Das wäre bei vielen anderen Bürgeranliegen auch notwendig und das vermissen wir in weiten Bereichen.

Diesem Gesetzesvorhaben werden wir aber heute unsere Zustimmung erteilen, weil wir es im Sinne der Rechtspflege in Österreich und auch im Sinne der Anwaltschaft als positiv erachten; daher auch von unserer Seite die Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

20.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Jakob Grüner.

RN/221

20.02

Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, ein Pensionsthema – wir haben heute schon sehr emotional und ausführlich zu Pensionen debattiert, und wenn man mich jetzt zu einem Pensionsthema sprechen lässt, dann ist das vielleicht auch ein wenig gefährlich. Allein das Wort Pensionsreform in Österreich in den Mund zu nehmen, löst reflexartig klassenkämpferische Messerstechereien aus. – Frau Präsidentin, die Bezeichnung nehme ich zurück, aber das Ganze macht doch überhaupt keinen Sinn. Es ist aber gute, alte österreichische Tradition und eine Art österreichischer Denkmalschutz, dass wir da nicht einen parteiübergreifenden, sehr großen Schulterschluss schaffen.

Wir sollten vielleicht vielmehr endlich damit beginnen, dieses Thema, nämlich die demografische Entwicklung unserer Gesellschaft, viel mehr zu thematisieren – gerne außerhalb des Regierungsprogramms. Wie andere immer und immer wieder neue Vermögensteuern trommeln, außerhalb des Regierungsprogramms, sollten wir die Entwicklung der Demografie in unserem Land thematisieren. Unsere Menschen werden immer älter – das ist gut so. Unsere Menschen werden immer gesünder – das ist gut so. Aber immer mehr Junge müssen Ältere finanzieren, Jüngere wollen gleichzeitig nicht so viel arbeiten. Wir spielen Ältere gegen Jüngere aus, wir spielen Jüngere gegen Ältere aus. Das Ganze funktioniert auf Dauer nicht. Ich glaube, die Wahrheit ist den Menschen schon zumutbar und wir sollten das Thema nicht von Wahl zu Wahl weiterschleppen. (Beifall bei ÖVP und NEOS.)

Aber nun zum Thema: Mit dem heutigen Berufsrechts-Änderungsgesetz schaffen wir genau das: etwas ganz Großes, nämlich eine Reform in einem Pensionssystem, und zwar bei den österreichischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten selbst. Dort wird seit Jahren gerechnet, seit Jahren diskutiert, und heute liegt eine Lösung auf dem Tisch. Die Rechtsanwaltschaft schafft das, was wir im österreichischen Pensionssystem seit Jahren eben nicht schaffen: einen gemeinsamen, länderübergreifenden Schulterschluss, nämlich Einigkeit. (Zwischenruf der Abg. Teiber [SPÖ].)

Jetzt muss man wissen, dass die österreichischen Rechtsanwälte stolz darauf sind, dass sie unabhängig sind, nämlich als Selbstverwaltungskörper unabhängig vom Staat. Die Altersversorgung wird selbst organisiert, sie wird auch selbst finanziert, nicht auf Kosten der Steuerzahler. Auch da gilt aber: Wer unabhängig bleiben will, muss auch Erneuerung zulassen, und das schaffen die Rechtsanwälte heute mit dieser Novelle.

Kern der Novelle ist – wir haben es schon gehört – im Wesentlichen die neue Organisation der Altersversorgung. Statt neun verschiedenen Versorgungssystemen bei neun Kammern in den Ländern wird in Zukunft eine gemeinsame Versorgungseinrichtung geschaffen. Das sichert stabilere Pensionen, gleicht Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen aus und ist auch weiterhin finanzierbar.

Und der zweite große Wurf – ja, da ginge vielleicht noch mehr, aber es ist ein großer und wichtiger Punkt – ist die Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es sind viel zu wenig Frauen im Rechtsanwaltsberuf. Das hängt leider auch mit der Kinderbetreuung zusammen, und künftig werden die Möglichkeiten erhöht und erweitert, dass nach der Geburt eines Kindes oder eben in anderen Lebenssituationen Beitragserleichterungen geschaffen werden können. Das ist ein wichtiger Schritt, hilft vielen Juristinnen und Juristen in diesem Land, hilft allen, die Familie und Karriere miteinander verbinden wollen.

Abschließend möchte ich mich herzlich beim Österreichischen Rechtsanwaltskammertag bedanken, ich glaube, im Namen aller Fraktionen – wir beschließen das Gesetz heute einstimmig –: Danke dafür, dass Sie uns bei Gesetzesprozessen mit Ihren Inputs immer unterstützen, aber auch Gratulation zu dieser heutigen Reform. Wir beschließen diese einstimmig. Das ist keine Vorgabe des Nationalrates, der Nationalrat setzt das um, was Sie ausgemacht haben, intern. – Herzliche Gratulation und vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der NEOS.)

20.06

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sophie Marie Wotschke.

RN/222

20.06

Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Ministerin! Ich darf mich meinen Vorrednern anschließen: Auch wir begrüßen diese Novelle und diese Neuaufstellung des Berufsrechts der Rechtsanwält:innen. Da besonders hervorzuheben ist natürlich die Reform des Pensionssystems, mit der man von neun auf hoffentlich langfristig eines geht, um einerseits Arbeitsaufwand zu sparen und um andererseits auch besser anlegen zu können, weil das System der Rechtsanwälte einerseits ein Umlagesystem und andererseits auch ein kapitalorientiertes System ist. Das ist etwas, das in dieser Bundesregierung ja auch ein Punkt ist, der uns ganz wichtig ist – wir werden mit der zweiten Säule, mit der betrieblichen Altersvorsorge und deren Öffnung für alle Arbeitnehmer einen großen Punkt in Richtung Generationengerechtigkeit setzen. (Beifall bei den NEOS.)

Begrüßenswert ist auch die Änderung im Gesellschaftsrecht. So ist fortan auch die Form der Flexkap mit Mitarbeiterbeteiligung für Rechtsanwaltsgesellschaften möglich. Gleichzeitig wird der Gesellschafterkreis jetzt endlich einheitlich ausgestaltet, das heißt, nur Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen dürfen Gesellschafter einer Kanzlei sein.

Der dritte Punkt, der für mich vielleicht sogar der wichtigste ist, ist natürlich die Frage: Wie hält man Frauen im anwaltlichen Beruf? Wenn man sich das anschaut, sieht man: Es sind rund 50 Prozent der Absolvent:innen von juristischen Studien Frauen, dann sind rund 50 Prozent der Konzipient:innen Frauen; also der Anwaltsberuf per se, das Bild des Anwaltsberufes, ist es nicht, das abschreckt. Nein, es ist dann tatsächlich die Tätigkeit in der Anwaltei, denn bei eingetragenen Rechtsanwälten fällt die Quote auf 25 Prozent. Nur ein Viertel der Anwälte sind Frauen, und das liegt evidenterweise daran, dass die Anwaltei mit der Familie einfach sehr schlecht vereinbar ist. 

Da war bis jetzt der Status, dass man tatsächlich, wenn man in Karenz geht – also Karenz in dem Sinne gibt es nicht –, wenn man ein Kind bekommt, von den Beiträgen der Rechtsanwaltskammer teils befreit war; das heißt, man kann zwar nicht wirklich arbeiten, weil man gerade ein Kind geboren hat, man muss aber trotzdem die Beiträge für die Rechtsanwaltskammer zahlen, um eingetragene Rechtsanwältin zu bleiben. Da bin ich sehr froh, dass man von diesem System abkommt und da endlich eine Änderung schafft, in der es eine volle Befreiung gibt, und man auch schaut, dass die Pensionsbeiträge weiter eingezahlt werden und laufen.

Es gibt aber einen Punkt, der in dieser Novelle nicht adressiert ist, den man ganz, ganz dringend adressieren müsste, und das ist die Frage der Versicherungsjahre; oder eigentlich ist das eine Mischung aus der Pensionsfrage und dem Thema Frauen in der Anwaltei: Wenn ich aus der Anwaltei ausscheide, was passiert mit dem Geld, das ich in die Örak einbezahlt habe, in das Pensionssystem einbezahlt habe? Denn Fakt ist, ich bekomme Geld aus dieser Rechtsanwaltskammer erst, wenn ich 180 Versicherungsmonate eingesammelt habe, in anderen Worten, wenn ich 15 Jahre lang als Anwältin gearbeitet habe. Anzumerken ist dabei noch, dass die Konzipientenzeit nur jeweils für ein Viertel dieser Zeit zählt.

Das ist ein System, das unfair ist, ein System, das vor allem Frauen benachteiligt, da sie ja vermehrt aus der Anwaltei ausscheiden, und ein System, das man dringend ändern muss, sodass die Beiträge, die man in der Rechtsanwaltskammer gesammelt hat, die man eingezahlt hat, die man erarbeitet hat, auch im Rahmen der gesetzlichen Pensionsvorsorge angerechnet werden. – Danke. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.10

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Alma Zadić.

RN/223

20.10

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (Grüne): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Dieses Berufsrechts-Änderungsgesetz enthält vieles, was sachlich richtig und auch notwendig ist. Die österreichische Rechtsanwaltschaft hat ein eigenes, historisch gewachsenes Versorgungssystem, und dass dieses neu aufgestellt werden soll, ist nachvollziehbar. 

Eine gemeinsame Versorgungseinrichtung kann Verwaltung vereinfachen, regionale Unterschiede bei Beiträgen und Leistungen ausgleichen und natürlich auch langfristig Stabilität erhöhen. Auch alle anderen Punkte, die hier genannt werden, sind sinnvoll. Inhaltlich bleibt aber offen, welche Rechtsanwaltskammern tatsächlich mitgehen. Das Gesetz ermöglicht eine Gründung ab sechs Kammern, und ich hoffe wirklich sehr, dass da alle Kammern mitgehen – das bleibt natürlich der Kammerautonomie überlassen. 

Ein weiterer Punkt – er wurde auch schon genannt – ist die Verbesserung für die Elternschaft. Das geht meines Erachtens auch in eine richtige Richtung, aber wir sind lange nicht dort, wo Mann und Frau sein sollten, denn Sie bleiben leider auf halber Strecke stehen. Wenn Frauen automatisch adressiert werden und Männer einen Betreuungsnachweis brauchen, schreiben wir alte Rollenbilder fort, denn das Ermöglichen der Vereinbarkeit darf nicht nach Geschlecht sortiert werden, sondern nach tatsächlicher Verantwortung für ein Kind – und die haben beide Elternteile. (Beifall bei den Grünen.) Insofern ist mein Plädoyer, es auch den männlichen Rechtsanwälten zu ermöglichen und da Incentives zu setzen, dass auch sie in Karenz gehen. Ich glaube, das ist längst an der Zeit. (Beifall bei den Grünen, bei Abgeordneten der NEOS sowie des Abg. Matznetter [SPÖ].)

Das sind alles wichtige Regelungen, aber ich muss trotzdem das parlamentarische Verfahren kritisieren, denn ein Gesetz, das Pensionen, Anwartschaften, Rücklagen, Kammerautonomie und so weiter betrifft, verdient meines Erachtens auch eine ordentliche Begutachtung. Ich hätte mir gewünscht, dass das die NEOS hier im Hohen Haus auch ansprechen, denn zehn Tage – mit einem Wochenende und einem Feiertag dazwischen – bedeuten kein ernsthaftes parlamentarisches Verfahren. Wenn selbst der Verfassungsdienst sagt, er könne in dieser Frist nicht inhaltlich prüfen, dann ist das kein Detail; das ist ein ernst zu nehmendes Problem, eine Missachtung des parlamentarischen Verfahrens. (Beifall bei den Grünen.)

Ich ersuche Sie noch einmal eindringlich, das Parlament ernst zu nehmen. Wir werden da mitgehen, wir werden zustimmen, aber das nächste Mal überlegen wir es uns zweimal, wenn Sie noch einmal mit so einem kurzen Begutachtungsverfahren daherkommen. (Beifall bei den Grünen.)

20.13

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Henrike Brandstötter

RN/224

20.13

Abgeordnete Henrike Brandstötter (NEOS): Vielen Dank, Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Alma, ich nehme deinen Aufruf sehr ernst, falls du das hören möchtest. Ja, das entspricht nicht unserem Anspruch, den wir uns selbst gesetzt haben, und ich kann mich auch nur im Namen meiner Fraktion dafür entschuldigen. (Abg. Zadić [Grüne]: Danke!)

Meine Damen und Herren, mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz beraten wir heute eine Novelle, die auf den ersten Blick etwas technisch erscheinen mag, aber es geht um eine ganz, ganz grundsätzliche Frage, nämlich: Können Frauen in der Rechtsanwaltschaft Familie und Karriere unter einen Hut bringen, ohne dafür berufliche und/oder finanzielle Nachteile in Kauf nehmen zu müssen? 

Die Zahlen sprechen eine ganz deutliche Sprache: Im Studienjahr 2023/2024 waren fast 58 Prozent der Jusabsolventen Frauen. Auch in der praktischen Ausbildung setzt sich dann dieses Bild fort: Frauen stellen rund 53 Prozent der Konzipienten; aber dann reißt eben diese Entwicklung ab: Von den etwas mehr als 7 200 eingetragenen Rechtsanwälten und Rechtsanwältinnen sind lediglich 1 860 Frauen, das sind nur 25,6 Prozent. Noch einmal zusammengefasst: 58 Prozent der Jusstudierenden; dann geht es runter auf 53 Prozent der Konzipient:innen; und dann sind es 25 Prozent, die auch Rechtsanwältinnen beziehungsweise Partnerinnen in einer Kanzlei werden. 

Das ist natürlich ein Zustand, der nicht hinnehmbar ist, weil da einfach nicht die Qualifikation das Problem ist, sondern eben die Rahmenbedingungen. Wir haben hervorragend ausgebildete Juristinnen, sie beginnen ihren Weg in die Rechtsanwaltschaft, sie absolvieren mehrjährige Ausbildungen, sie legen anspruchsvolle Prüfungen ab – und trotzdem werden eben viele von ihnen nicht selbstständige Rechtsanwältinnen oder Partnerinnen in einer Kanzlei. 

Genau da setzt diese Novelle an: Sie verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Karriere und sorgt dafür, dass es eben längere und flexiblere Beitragsbefreiungen rund um die Geburt und die Kinderbetreuung gibt. Der entscheidende Fortschritt ist eben, dass Eltern künftig trotz Beitragsbefreiung die vollen Beitragszeiten erwerben können, weil die Kinderbetreuung eben nicht zu geringeren Pensionsansprüchen oder Nachteilen in der Altersvorsorge führen darf. 

Wichtig ist auch, dass das auch Vätern zur Verfügung steht – das ist vielleicht auch eine wichtige Information –, wenn sie eben die überwiegende Betreuung ihrer Kinder übernehmen, denn Gleichstellung beginnt eben da; das ist nicht eine Sache, die nur die Frauen zu erledigen haben, sondern das ist Verantwortung beider Elternteile. 

Ich freue mich, dass wir hier einen guten Schritt gemacht haben, damit eben in Zukunft die vorhin erwähnten Zahlen nicht weiter so hinunterrasseln und wir erfolgreiche Rechtsanwältinnen haben, die Kinder und Karriere unter einen Hut bringen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abg. Zadić [Grüne].)

20.16

Präsidentin Doris Bures: Frau Bundesministerin, jetzt gelangen Sie zu Wort. 

RN/225

20.16

Bundesministerin für Justiz Dr. Anna Sporrer: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Mit dem Berufsrechts-Änderungsgesetz 2026 modernisieren wir die Organisation der österreichischen Rechtsanwaltschaft, indem wir Abläufe vereinfachen, Kosten senken und gleichzeitig die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Rechtsanwältinnen – und hier würde ich eher das kleine I anführen – deutlich verbessern, nämlich indem wir die Möglichkeit erweitern, rund um Geburt und Kinderbetreuung für eine bestimmte Zeit von der Pflicht zur Zahlung der Kammerumlage befreit zu werden, während man gleichzeitig – beitragsfrei – Beitragszeiten für die Pensionsversorgung erwirbt. 

Damit schaffen wir Rahmenbedingungen, mit denen die oft auch finanziell sehr fordernde Doppelbelastung durch Mutterschaft und Rechtsanwaltsberuf leichter zu bewältigen ist – und ich betone das deswegen, weil Männer, die Rechtsanwälte sind und Kinder haben, dieses Problem oftmals nicht vorfinden. Wir haben noch immer einen gesellschaftlichen Hintergrund, der den Frauen die Doppelbelastung aufbürdet und sie in diese Situation bringt, dass wir das brauchen. Natürlich ist es auch wichtig, dass Rechtsanwälte das in Anspruch nehmen können, aber wir wissen, dass das Halbe-halbe – was Helga Konrad vor mehr als 30 Jahren als Kampagne aufgesetzt hat, als wir auch das Familienrecht maßgeblich verändert haben – leider in der Wirklichkeit noch nicht angekommen ist (Zwischenruf der Abg. Schartel [FPÖ]), daher ist diese Regelung ein gesellschaftspolitisch wichtiger und notwendiger Schritt. 

Ein weiteres zentrales Kernstück dieser Reform ist die institutionelle Neuordnung der eigenständigen und vom staatlichen Pensionssystem unabhängigen rechtsanwaltlichen Alters-, Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenversorgung, die von der Rechtsanwaltschaft selbst nach eingehender standesinterner Diskussion ausdrücklich gewünscht wurde. Künftig werden die entsprechenden Ansprüche und Leistungen nicht mehr durch die Versorgungseinrichtungen jeder einzelnen Rechtsanwaltskammer, sondern einheitlich durch die Versorgungseinrichtung der österreichischen Rechtsanwaltschaft abgewickelt werden. Mittelfristig wird es dadurch auch zu einheitlichen Bedingungen für Anwälte und Anwältinnen in ganz Österreich kommen. 

Neben zahlreichen weiteren punktuellen Verbesserungen setzt das Berufsrechts-Änderungsgesetz auch stark auf Digitalisierung und Effizienz, so soll beispielsweise die notarielle Beglaubigung elektronischer Signaturen vereinfacht werden, indem für die Beglaubigung benötigte Daten zentral gespeichert und von verschiedenen Notar:innen genutzt werden können. Das Österreichische Zentrale Vertretungsverzeichnis wird um Kontaktdaten ergänzt und damit praktikabler gemacht. Damit setzen wir Maßnahmen aus der Aufgabenkritik um – Sie wissen, das ist das Projekt, das im Bundesministerium für Justiz die Erleichterung der Abläufe innerhalb der Gerichtsbarkeit und der Rechtsberufe möglich machen soll –, und mit der Entbürokratisierung im Notariat halten wir mit den Fortschritten Schritt. 

Ich ersuche Sie daher, der Regierungsvorlage zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Gödl [ÖVP].)

20.20

Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

RN/226

Abstimmung

Präsidentin Doris Bures: Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 569 der Beilagen.

Wer dem zustimmt, den ersuche ich um ein diesbezügliches Zeichen. – Jetzt sind wir einstimmig. Einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung. – Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.