RN/219
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege – Reihe BUND 2025/24 (III‑191/596 d.B.)
Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung – Reihe BUND 2024/18 (III-41/597 d.B.)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 und 18 der Tagesordnung, über welche die Debatten unter einem durchgeführt werden.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Lausch. Ich erteile es ihm. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
RN/220
22.19
Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herzlichen Dank, Herr Präsident! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Jetzt kommen wir zu einem ganz spannenden Bericht, und herzlichen Dank an Sie, Frau Präsidentin, und Ihr Haus für diesen schonungslosen Bericht des Rechnungshofes betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege.
Da sieht man, dass da vieles sogar im Argen liegt und von dieser Bundesregierung dringendst – dringendst! – geändert gehört, weil es viel zu wenige Gerichtsmediziner und sehr teure Zukäufe von Institutionen gibt, wie der Rechnungshof feststellt, und man wie gesagt budgetär nicht gut ausgestattet ist. Man darf ja nicht vergessen: Bei den gerichtsmedizinischen Leistungen sind auch die sehr wichtigen Gewaltambulanzen dabei.
Ich habe mir erlaubt – ich fühle mich ja durch den Bericht des Rechnungshofes bestätigt –, im April dieses Jahres eine Anfrage an Frau Bundesministerin Sporrer zu stellen: Wie schaut es eigentlich mit den gerichtsmedizinischen Leistungen und mit den Gewaltambulanzen aus? – Da habe ich dann im Juni 2026 die Antwort erhalten.
Ich habe gefragt, wie diese Gewaltambulanzen, die ja immer als sehr, sehr wichtig dargestellt werden – und das sind sie auch –, eigentlich finanziell ausgestattet sind. Da antwortet Bundesministerin Sporrer, dass das ein Pilotprojekt war, das bis 31. Dezember 2025 in Graz und Wien gelaufen ist. Jetzt wird das über das Gewaltambulanzenförderungs-Gesetz finanziert, und das Budget für die Gewaltambulanzen ist für 2026 gesichert. Betreffend den Betrieb 2027 – und das muss man sich jetzt anhören! – antwortet Bundesministerin Sporrer: „Der Budgetbedarf für die Fortsetzung und allfällige Erweiterung des Betriebs im Jahr 2027 wurde angemeldet.“ – Er wurde Mitte 2026 für 2027 angemeldet, also sehr beruhigend ist das nicht! Der Rechnungshofbericht zeigt nichts anderes auf, als dass die gerichtsmedizinischen Leistungen und die Gewaltambulanzen in Österreich im Argen liegen.
Dann gab es noch eine weitere Frage, wie es jetzt mit den Gewaltambulanzen ausschaut. – Da antwortet die Bundesministerin: „Derzeit werden die beiden laufenden Pilotprojekte wissenschaftlich evaluiert.“ Eine „bundesweite Ausrollung der Gewaltambulanzen wird angestrebt“. – Aber mit welchem Geld, wenn man nicht einmal noch die budgetäre Lage für 2027 sichergestellt hat? Das ist also eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung, für diese Justizministerin.
Das ist nur eine Baustelle, die der Rechnungshof aufgezeigt hat; eine weitere Baustelle ist der Strafvollzug: überfüllte Gefängnisse, kein Personal; bei den Gerichten schreien die Richter auf – ebenfalls kein Richterpersonal –, die Staatsanwaltschaften schreien auf. Also man muss wirklich sagen: Die Leistung dieser Justizministerin – sie hat sich ja heute bei unserem Dringlichen Antrag wieder dem Hohen Haus präsentiert –, das muss man sagen, ist mehr als schlecht, denn da geht einfach nichts weiter. Es ist schon langsam gefährlich, dass man da nach fast 20 Monaten, die diese Bundesregierung und diese Justizministerin im Amt sind, nichts vorlegen kann, was den Justizsektor, die Gerichte entlastet, die gerichtsmedizinischen Leistungen verbessert, den Strafvollzug verbessert. Dass man da gar nichts vorlegen kann, ist eigentlich ein Armutszeugnis für diese Bundesregierung und für diese Justizministerin.
Ein Dank ergeht nochmals an den Rechnungshof. Der Rechnungshof zeigt halt einmal auf, was eine Bundesregierung leistet, nicht leistet oder gar nicht leistet, und in diesem Fall muss man sagen – danke an den Rechnungshof! –, hat man wieder gesehen, was diese Bundesregierung tatsächlich nicht imstande ist zu leisten. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
22.24
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Grüner. 3 Minuten eingemeldete Redezeit.
RN/221
22.24
Abgeordneter MMag. Jakob Grüner, LL.M. (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Gerichtsmedizin kennen die meisten wahrscheinlich aus dem Fernsehen. Dort dauert es keine 5 Minuten, bis der Gerichtsmediziner meist sagt: Todeszeitpunkt, Todesursache – Fall gelöst. (Zwischenruf der Abg. Baumgartner [ÖVP].) Wir kennen diese berufliche Praxis zum Teil; auch genau diese Realität hat jetzt der Rechnungshof untersucht – und sie schaut leider ganz anders aus.
In Graz ist es so, dass es durchschnittlich 77 Tage dauert, bis ein schriftliches Obduktionsergebnis vorliegt; in Wien sind es unglaubliche 152 Tage, fast doppelt so lange. Wenn aber Staatsanwaltschaften auf Ergebnisse warten, dann stehen Ermittlungsverfahren und damit warten Beschuldigte, Opfer, Angehörige – und das ist unseres Rechtsstaates vollkommen unwürdig. Trotzdem stellt der Rechnungshof fest, dass keines der gerichtsmedizinischen Institute eine strategische Personalplanung hat. So waren im Untersuchungszeitraum in Österreich gerade einmal 27 Ärztinnen und Ärzte im Fachbereich Gerichtsmedizin aktiv – 27 Gerichtsmediziner in ganz Österreich! Das ist gerade einmal eine Schulklasse, und die Hälfte davon steht kurz vor der Pension. Das ist kein Personalproblem von morgen, das ist ein handfestes Problem von heute.
Wir können die Gerichtsmediziner nicht erst suchen, wenn wir sie brauchen, sie müssen ausgebildet werden. Die Ausbildung dauert viele Jahre; und da wir wissen, dass Tote bekanntlich nichts mehr sagen können, brauchen wir eben auch eine ordentliche Nachwuchsstrategie in der Gerichtsmedizin. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Justizressort, Wissenschaftsressort und Universitäten müssen da wirklich gemeinsam Verantwortung übernehmen, ohne die Verantwortung hin- und herzuschieben. Diesbezüglich bedanke ich mich auch beim Rechnungshof: Er hat das aufgezeigt und er hat konkrete Empfehlungen vorgelegt. Wir werden diese abarbeiten, aber auch dranbleiben und kontrollieren. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)
22.26
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Greiner. Eingemeldete Redezeit: 3 Minuten. – Bitte schön.
RN/222
22.26
Abgeordnete Mag. Karin Greiner (SPÖ): Vielen Dank. – Ja, dieser Bericht hat einen Punkt aufgegriffen, der wirklich virulent ist, und zwar den Fachkräftemangel in der Gerichtsmedizin, vorwiegend aufgrund zahlreicher Pensionierungen. Die Justizministerin hat im Ausschuss ausgeführt, dass ihr Ministerium strukturierte Dialoge verstärkt, nämlich mit den Leitungen der Institute der Gerichtsmedizin der Universitäten, aber auch zwischen den einzelnen Ressorts Justiz und Wissenschaft. Worum geht es dabei? – Es geht darum, das Interesse an den Berufsfeldern, die innerhalb der Gerichtsmedizin in Wirklichkeit zahlreich sind, zu steigern, zu wecken und diese Vielfalt auch aufzuzeigen. Man sieht bereits erste Erfolge, man hat nämlich bereits gesteigertes Interesse an diversen Berufen innerhalb des gerichtsmedizinischen Feldes geortet. Dieser Weg sollte unbedingt fortgesetzt werden, um dem Fachkräftemangel beizukommen. (Beifall bei der SPÖ.)
Der Bericht zeigt aber eines ganz deutlich, nämlich wie wichtig eine verlässliche Infrastruktur im Gewaltschutz respektive in der Prävention ist. In der Gerichtsmedizin geht es ja darum, dass mögliche relevante Beweise möglichst wenig beanspruchend für die Opfer rasch, professionell und lückenlos gesichert und erfasst werden können.
Ich möchte da schon auf das erfolgreiche Pilotprojekt in Graz, nämlich die dortige Gewaltambulanz, zu sprechen kommen. Diese Gewaltambulanz wird sehr gut bewertet, gerade wissenschaftlich evaluiert, wie auch schon erwähnt wurde, und sie ist nicht nur regional von hoher Bedeutung, sondern auch überregional, sprich: in dem Fall für die ganze Steiermark. Warum? – Weil dank moderner telemedizinischer Einrichtungen und Notfalltoolkits wirklich die gesamte Steiermark bedient werden kann. Wie kann man sich das vorstellen? – Beispielsweise indem bei einer gerichtsmedizinischen Untersuchung Fachärzte via Telemedizin – die haben dafür eine Spezialbrille auf – beigezogen werden und diese sofort Dinge erkennen können oder auch unmittelbar ein fachliches Urteil abgeben und die Gerichtsmedizin in der Expertise verstärken können.
Wichtig ist, dass wir diesen Weg gemeinsam gehen, nämlich Gewaltschutz und Gewaltambulanzen österreichweit voranzutreiben, damit wirklich eine gesicherte und qualitätsvolle Opferversorgung und Beweiserfassung gewährleistet ist. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Bravo!)
22.29
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Wotschke mit 3 Minuten eingemeldeter Redezeit zu Wort gemeldet. – Bitte sehr.
RN/223
22.29
Abgeordnete Mag. Sophie Marie Wotschke (NEOS): Vielen Dank, Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf direkt anschließen und noch aus dem U-Ausschuss, in dem das Thema der Gutachten natürlich auch ein großes war, ergänzen.
Was hat man dort gesehen? – Für ganz Niederösterreich gibt es zwei Gerichtsmediziner – zwei –, die aber in Wien sind. Jetzt kann man sich fragen: Wie viele sind es in Wien? – In Wien an den Instituten waren es 2019 fünf, mittlerweile sind es nur noch drei. Also von 2019 bis 2024 hat sich diese Zahl nahezu halbiert. Wieso ist das extrem problematisch? – Weil natürlich die meisten Fälle, die aufzuklären sind, in der Gerichtsmedizin in Wien anfallen, dort aber fehlt der Nachwuchs. Was hat der Rechnungshof hier festgestellt? – Dass man sich überlegen sollte, wie man hier mit den Gebühren umgeht: Zahlt man die Gebühr an den Privatgutachter und die Person selber oder zahlt man die Gebühr an das Institut?
Der Vorteil von Zweiterem ist eben, dass die Institute auch einen Anreiz haben, weil sie geradezu ein System in der Organisation dahinter haben, dass sie die Strukturen aufrechterhalten und auch Nachwuchs ausbilden, denn genau der fehlt ja, wie wir jetzt sehen.
Sehen wir uns an, wie das in anderen Ländern abläuft, Beispiele, die uns ganz nah sind, Deutschland oder auch die Schweiz: In der Schweiz gibt es etwas, das bei uns eigentlich fast nie passiert. Gerichtsmediziner werden dort nämlich auch direkt zu Tatorten und Fundorten gerufen. Das heißt, das ist so, wie man es quasi aus dem Krimi, aus dem „Tatort“ kennt, wenn die Leiche gefunden wird: In der Schweiz ist da in der Regel ein Gerichtsmediziner dabei, während das bei uns die absolute Ausnahme ist. Bei uns ist nahezu nie ein Gerichtsmediziner dabei – die Konsequenz: natürlich schlechtere medizinische Ergebnisse bei den Ermittlungen.
Wenn man sich jetzt ganz konkret Fälle anschaut, dann sieht man, es kann schon passieren, dass die Obduktion – nicht der Bericht, nicht das Gutachten, sondern die Obduktion – bis zu einer Woche dauert. Das ist natürlich schlecht für die Ergebnisse, verfälscht die Ergebnisse, vor allem die toxikologischen Ergebnisse, und führt so in Summe zu schlechterer Ermittlungsarbeit.
Das ist also ein wichtiges Thema, ein Thema, das von den verschiedenen Trägern anzugehen ist – ganz wichtig dabei ist neben dem Justizministerium das Wissenschaftsministerium –, und leider auch ein Thema, mit dem man nicht wirklich populäre Politik machen kann, muss man auch ehrlich sagen. Es ist aber ein Thema, das für uns alle wichtig ist, ein Thema, das für den Rechtsstaat zentral ist, und deshalb werden wir das in dieser Regierung auch angehen. – Danke. (Beifall bei Abgeordneten von NEOS und SPÖ.)
22.32
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Zorba; 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.
RN/224
22.32
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Danke, Herr Präsident! Frau Präsidentin! Ich spreche wie zu erwarten zu Cybercrime: Danke für den Bericht. Seit der Prüfung und dem Bericht hat sich ja einiges getan. Es gibt Empfehlungen, die umgesetzt worden sind, es gibt Empfehlungen, an denen noch gearbeitet werden muss. Aber eines hat sich seit der Prüfung gravierend verändert, nämlich die Gefahrenlage, was Cybersicherheit und Cybercrime betrifft, die ist nämlich deutlich schwieriger und schlechter geworden.
Wir kennen alle diese Horrormeldungen aus den vergangenen Wochen, wo auch die Bosse der KI-Konzerne vor ihren Entwicklungen warnen. Jetzt kann man zu dem stehen, wie man möchte: Ist es Marketing, ist es kein Marketing? Eines steht aber fest: Wir müssen gar nicht so weit in die Zukunft schauen, um Gefahrensituationen zu sehen, denn auch heutige Modelle und KI-Technologien, die bestehen, können zu einem Problem werden, nämlich ganz speziell im Cybersicherheitsbereich. (Beifall bei den Grünen.)
Wer sich mit Cybersicherheit auseinandersetzt, muss auch festhalten, dass wir in Österreich da nicht immer einen sehr guten Zugang dazu gehabt haben, dass wir da noch einige Dinge aufzuarbeiten haben. Das wird jetzt eben zu einem Riesenproblem. Das erkennt man, wenn man sich vorstellt, zu welchen Problemen das führen kann, wenn Gruppen von KI-Agenten gezielt, konzentriert Sicherheitslücken aufsuchen. Wir haben also das Problem, dass durch den Einsatz von künstlicher Intelligenz Cyberangriffe immer problematischer werden, und auf der anderen Seite haben wir große offene Flanken im Bereich der Cybersicherheit.
Was heißt das für uns? Was heißt das für unsere Systeme? – Egal ob es um den privaten Bereich, die Wirtschaft oder unsere kritischen Infrastrukturen geht, seien es jetzt hybride Kriegssituationen oder auch Gruppierungen mit viel Geld und Ressourcen, die uns da angreifen: Wir haben ein sehr, sehr großes Problem.
Ich möchte jetzt zu dieser Stunde niemandem allzu große Angst machen. Deshalb komme ich mit einem Lösungsvorschlag. Wir haben dazu einen Antrag vorbereitet, mit dem wir viele dieser Punkte aufgreifen könnten. Ich lese ihn vor:
RN/224.1
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dringende Vorbereitung von Staat, Verwaltung und kritischer Infrastruktur auf Angriffe durch autonome Kl-Agenten“
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert,
Ich hoffe auf eine breite Zustimmung. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)
22.35
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/224.2
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Sunitsch. 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.
RN/225
22.36
Abgeordnete Nicole Sunitsch (FPÖ): Vielen Dank, Herr Präsident! Geschätzte Präsidentin des Rechnungshofes! Hohes Haus! Liebe Österreicherinnen und Österreicher! Ein Mensch stirbt unter ungeklärten Umständen, eine Frau wird Opfer von Gewalt, ein Kind weist unerklärliche Verletzungen auf: Dann braucht es mehr als Vermutungen, dann braucht es gesicherte Spuren und belastbare Beweise. Genau da setzt die Arbeit der Gerichtsmedizin an.
2024 waren an Österreichs medizinischen Instituten gerade einmal knapp 20 Fachärzte tätig. Nach der damaligen Prognose würde die Hälfte innerhalb der folgenden zehn Jahre das Pensionsalter erreichen. Der Rechnungshof stellte fest, es gab keine Personalplanung.
Auch bei den Zeiten betreffend Gutachten besteht Handlungsbedarf. Eine Stichprobe des Rechnungshofes für den Prüfungszeitraum 2019 bis 2023 ergab: Bis zur Übermittlung eines schriftlichen Obduktionsergebnisses vergingen in Graz durchschnittlich 77 Tage und in Wien 152 Tage, rund fünf Monate. Natürlich braucht ein seriöses Gutachten Zeit; Qualität und Sorgfalt müssen an erster Stelle stehen. Hinter diesen Zahlen stehen aber Menschen, Angehörige, Beschuldigte, die auf Antworten und auf Klärung warten.
Auch die Gewaltschutzambulanzen kommen an ihre Grenzen. Einrichtungen in Graz und in Wien werden gemeinsam von mehreren Ressorts finanziert. Innsbruck bereitet einen weiteren Standort vor, aber die Evaluierung soll erst im März 2027 abgeschlossen werden. Gewalt macht jedoch nicht an den Stadtgrenzen von Graz und Wien Halt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, während evaluiert, geprüft und diskutiert wird, erleben Frauen Gewalt. Kinder werden missbraucht, Menschen werden verletzt und Straftaten drohen ungeklärt zu bleiben. Manche bezahlen mit ihrem Leben. Gewalt wartet nicht auf Evaluierungen, Missbrauch wartet nicht auf mehr Personal. Opfer und Angehörige können nicht endlos auf Antworten warten.
Gerichtsmedizin ist kein Nebenschauplatz unseres Rechtsstaates. Sie sichert Spuren, sie dokumentiert Verletzungen und sie liefert Beweise – und sie gibt Toten eine Stimme. Dort, wo Menschen auf Gewissheit warten, hilft sie, die Wahrheit ans Licht zu bringen. Genau deshalb braucht ein funktionierender Rechtsstaat eine starke Gerichtsmedizin.
Abschließend ein großes Danke an den Rechnungshof. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)
22.39
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Als Nächste zu Wort gemeldet: Frau Abgeordnete Tomaselli. 3 Minuten eingemeldete Redezeit. – Bitte schön.
RN/226
22.39
Abgeordnete Mag. Nina Tomaselli (Grüne): Danke, Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen, sehr geehrte Kollegen! Vielen Dank, Frau Präsidentin, denn dieser Bericht über den Zustand der Gerichtsmedizin belegt im Grunde genommen ganz viele Punkte, die wir im Pilnacek-Untersuchungsausschuss gesehen haben. Jetzt kann man vom Pilnacek-Ausschuss halten, was man will, aber er legt wirklich in vielen Details offen, was in der Kriminalistik, was in der Aufklärungsarbeit krimineller Fälle falsch läuft. Ein eklatanter Missstand – ich glaube, niemand, der diesen Rechnungshofbericht gelesen hat, wird das im Nachhinein in Abrede stellen – ist wirklich der Zustand der Gerichtsmedizin. Wir haben es gehört: Es sind gerade noch 17 Vollzeitäquivalente, die auch nicht Vollzeit quasi in der Aufklärung von kriminellen Straftaten arbeiten.
Ich möchte Ihnen eine kleine Anekdote aus dem Pilnacek-Untersuchungsausschuss erzählen: Wir haben ja dort auch praktizierende Gerichtsmediziner gehört, die auch international tätig sind. Da war ein Gerichtsmediziner, ein Österreicher, der über mehrere Jahre in der Schweiz für die Kantone Sankt Gallen, Thurgau und Graubünden tätig war – das sind etwa gut eine Million Einwohner –, und er hat gesagt, in der Schweiz ist es üblich, dass die Gerichtsmediziner ein- bis dreimal in der Woche zu einem Fall beigerufen werden. Wenn man eine Wasserleiche findet, ist das ein standardisierter Vorgang, dass die Gerichtsmediziner in der Schweiz dorthin gehen. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Mit Thermometer oder ohne? – Zwischenruf des Abg. Kogler [Grüne].)
Wie ist die Situation in Österreich? Er hat auch geschildert, er war insgesamt fünf Jahre lang auch für die Bundesländer Vorarlberg und Tirol zuständig – also von der Einwohner:innenzahl etwa das Gleiche wie in der Schweiz. Jetzt kann ich Ihnen gerne die Rätselfrage stellen – also für all jene, die es natürlich nicht im Untersuchungsausschuss gehört haben –: Was glauben Sie, wie viele Einsätze er in fünf Jahren hatte? (Abg. Stögmüller [Grüne]: Drei!) – Acht. (Abg. Stögmüller [Grüne]: Acht! – Zwischenruf bei den NEOS.)
Jeder aufmerksame Zeitungsleser, jede aufmerksame Zeitungsleserin weiß, dass in dieser Zeit deutlich mehr Morde in Tirol und Vorarlberg passiert sind. Das heißt also nichts anderes, als dass nicht einmal bei jedem Mordfall ein Gerichtsmediziner beigezogen worden ist. Es kann doch bitte nicht sein, dass wir über Sicherheit und Aufklärung sprechen, es aber gleichzeitig derart einen Missstand gibt und wir das einfach so laufen lassen.
Deshalb nützen auch alle Beteuerungen nichts. Wir haben sehr viele Doorsteps im Untersuchungsausschuss, und ich höre von Ihnen als Kolleg:innen von der Regierungsfraktion, dass Sie das auch so sehen wie ich, dass man da etwas tun muss. – Man muss aber jetzt auch etwas tun!
RN/226.1
Deshalb habe ich mir gedacht, ich bringe heute auch wirklich einen Unselbständigen Entschließungsantrag mit insgesamt 18 Punkten ein (den genannten Antrag in die Höhe haltend), in dem die Umsetzung all dieser Maßnahmen, die auch der Rechnungshof empfiehlt, gefordert wird, damit wir diesen Missstand beheben. (Abg. Kogler [Grüne]: Ah!) Da geht es um die Erarbeitung einer bundesweiten Personalstrategie. Wir brauchen natürlich Ausbildungsplätze, wir brauchen verbindliche Maximalfristen – das hat auch Kollege Grüner gesagt –, regelmäßige Fortbildung, standardisierte Vorgänge bei der Spurensicherung und so weiter und so fort.
Dieser Antrag ist absolut zustimmungsfähig, wichtig und richtig, meine sehr geehrten Damen und Herren, insbesondere von den Regierungsparteien. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung zu dem Unselbständigen Entschließungsantrag betreffend „flächendeckende gerichtsmedizinische Versorgung sicherstellten“, den ich gemeinsam mit meinen Kolleginnen Agnes Sirkka Prammer und Meri Disoski einbringe.
Bitte stimmen Sie zu, dass wir endlich diesen Missstand ausmerzen! – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
22.43
Der Gesamtwortlaut des Antrages ist unter folgendem Link abrufbar:
RN/226.2
flächendeckende gerichtsmedizinische Versorgung sicherstellen (218/UEA)
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Der Entschließungsantrag wurde aufgrund seines Umfangs den Abgeordneten bereits verteilt. Er wurde in seinen Grundzügen erörtert, er ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet hat sich die Frau Präsidentin des Rechnungshofes. – Bitte Frau Präsidentin.
RN/227
22.43
Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mir ist noch wichtig, einen Punkt im Zusammenhang mit dem Bericht zu den gerichtsmedizinischen Leistungen in der Strafrechtspflege, aber auch im Bereich der Cyberkriminalität zu sagen, nämlich dass viele unserer Berichte auf mehrere Ressorts und geprüfte Stellen abzielen.
Wir haben den Bericht zu den gerichtsmedizinischen Leistungen mit der Frau Justizministerin diskutiert. Da geht es um die Vergütungen aus der Justiz hin zu den gerichtsmedizinischen Instituten. Das andere ist aber das Wissenschaftsressort, und da geht es auch um die Frage, wie die Universitäten die Personalbedarfsplanung anstellen, wie sie die Gebühren weitergeben und wie sie zu einer entsprechenden Ausbildung kommen.
Daher meine ich immer, dass es ganz wichtig ist, dass für viele Umsetzungen aus unseren Berichten immer mehrere Ressorts zuständig sind. Da würde ich sehr darauf drängen, dass man mit Nachdruck zu einer koordinierten Umsetzung kommt, weil zum Beispiel die Gerichtsmedizin Leistungen sowohl für die Justiz als auch für die Wissenschaft als auch für die Forschung hat. Daher ist es für beide Seiten wichtig, dass wir zu Verbesserungen kommen. In einem abgestimmten Vorgehen sollte es zu einer nachhaltigen Finanzierung der Gerichtsmedizin in Österreich kommen.
Das Gleiche betrifft die Cyberkriminalität, auch da geht es um Justiz und Inneres und verschiedene Stellen wie das Bundeskriminalamt, sodass die Umsetzungen von Empfehlungen in einer abgestimmten und koordinierten Weise erfolgen, dass auch die Strategie immer koordiniert ist. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Grünen, bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Abg. Royer [FPÖ].)
22.45
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ist seitens der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Ich sehe, das ist nicht der Fall.
RN/228
Präsident Dr. Walter Rosenkranz: Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
RN/228.1
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 17: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Gerichtsmedizinische Leistungen in der Strafrechtspflege, III‑191 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
RN/228.2
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag.a Nina Tomaselli, Kolleginnen und Kollegen betreffend „flächendeckende gerichtsmedizinische Versorgung sicherstellten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
RN/228.3
Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 18: Antrag des Rechnungshofausschusses, den Bericht betreffend Prävention und Bekämpfung von Cyberkriminalität; Follow-up-Überprüfung, III-41 der Beilagen, zur Kenntnis zu nehmen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für dessen Kenntnisnahme eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.
RN/228.4
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Süleyman Zorba, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Dringende Vorbereitung von Staat, Verwaltung und kritischer Infrastruktur auf Angriffe durch autonome KI-Agenten“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.