Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 19

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Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Noch einmal, Herr Bundesrat: Die Aufrechterhaltung des Rettungsstandards, den wir in Österreich realisiert haben – dank der tatkräftigen Mitwirkung des Innenministeriums und auch anderer Flugrettungen –, ist oberstes Ziel. Das ändert allerdings nichts daran, daß wir auch im Interesse der Bevölkerung und der Steuerzahler Sorge dafür zu tragen haben, daß die dabei den öffentlichen Gebietskörperschaften zur Last fallenden Kosten nicht ins uferlose wachsen. Es wird daher eine Lösung zu finden sein, die sicherstellt, daß weder die Bundesländer noch der Bund stärker belastet werden, der hohe Rettungsstandard aber dennoch aufrechterhalten werden kann. Das ist eine schwierige, aber eine lösbare Aufgabe.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht?

Bundesrat Anton Hüttmayr: Herr Bundesminister! Sie haben auf die Länder und auf die Länderinteressen verwiesen. Ich nehme an, Sie haben mit den Ländern bereits Gespräche geführt. Können Sie hier schon Ergebnisse dieser Gespräche kundtun?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Ihre Annahme trifft zu. Ich führe seit etwa einem Jahr Gespräche mit den Ländern. Tatsächlich ist der Umstand, daß wir es schon so lange tun, für den Bund nicht besonders günstig, denn solange keine Änderung der gegenwärtigen Rechtslage eintritt, ist der Bund gewissermaßen Bürge und Zahler für jene Kosten, die die anderen beiden Zahler, nämlich der Hauptverband und die Länder, nicht tragen. – Das ist der Grund des Änderungswunsches.

Die Länder haben – das wird Sie nicht überraschen – ebenfalls den Wunsch, daß sie nicht mit höheren Kosten belastet werden. Es wird daher dieses Spiel für die Gebietskörperschaften nur dann einen glücklichen Ausgang nehmen können, wenn es gelingt, zusätzliche Zahler, etwa Versicherungen, die derartige Leistungen auch heute schon anbieten, zu gewinnen.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 11. Anfrage, 605/M.

Ich ersuche Frau Bundesrätin Gertrude Perl (SPÖ, Wien) um die Verlesung ihrer Anfrage.

Bundesrätin Gertrude Perl: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

605/M-BR/96

Wie ist der Stand betreffend die Realisierung eines Bundesgesetzes zur Bekämpfung der Gewalt in der Familie?

Präsident Johann Payer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Frau Bundesrätin! Die Entwürfe zur Schaffung einer Wegweisung zur Prävention vor häuslicher Gewalt im Sicherheitspolizeigesetz und zur Einführung einer einstweiligen Verfügung in der Exekutionsordnung sind im wesentlichen fertiggestellt und werden dem Ministerrat nach einer redaktionellen Abstimmung demnächst zur Beschlußfassung über eine Regierungsvorlage zugeleitet werden.

Zur Sicherung der Zusammenarbeit mit Interventionsstellen zur Bekämpfung von Gewalt in der Familie wird das Bundesministerium für Inneres seine bereits nach § 25 Abs. 2 des Sicherheitspolizeigesetzes bestehende Möglichkeit zur Förderung solcher Einrichtungen ausschöpfen.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Danke.

Wir gelangen zur 12. Anfrage, 599/M. Ich bitte Herrn Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann (ÖVP, Niederösterreich) um die Verlesung.


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