Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 20

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Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Durch den Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist auch eine Zusammenarbeit im Bereich von Europol vorgesehen. Meine Frage, Herr Bundesminister:

599/M-BR/96

Welche konkreten Maßnahmen für die Zusammenarbeit mit Europol haben Sie bereits umgesetzt?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Herr Bundesrat! Ich darf vorweg eine Bemerkung machen, die den politischen Rahmen, innerhalb dessen sich Europol derzeit bewegt, skizzieren.

Bedauerlicherweise ist es, wie bekannt, bisher nicht gelungen, eine vollständige Abstimmung des Europol-Konventionstextes in dem Sinne zu erreichen, wie dies zumindest 14 der 15 Mitgliedsländer der Europäischen Union wünschen.

Das liegt im wesentlichen daran, daß die Kontrolle durch den Europäischen Gerichtshof und eine stärkere Einbindung des Europäischen Parlaments durch ein Mitgliedsland nicht gewünscht werden.

Es erscheinen nun auch Anzeichen, die sich in den letzten Wochen beziehungsweise in den letzten beiden Monaten dafür gezeigt haben, daß dieses Mitgliedsland einlenken könnte, mittlerweile durch die bekannten Zusammenhänge mit dem Rinderwahn in Frage gestellt. Ich bedaure das äußerst, da ich meine, daß die Frage des Rinderwahns und die Frage des Sicherheitsbedürfnisses der Bevölkerung Europas nicht miteinander junktimiert werden dürfen. Daher stehen also der Realisierung von Europol in ihrem vollen Umfang derzeit leider Gottes noch Hindernisse entgegen.

Zur konkreten Frage, die Sie an mich gerichtet haben, darf ich noch folgendes anmerken: Durch die vom Rat der Justiz- und Innenminister am 10. März 1995 auf der Grundlage von Artikel K 3 Abs. 2 lit. b des EU-Vertrages beschlossene gemeinsame Maßnahme wurde die Europol-Drogenstelle als Vorläuferorganisation für das Europäische Polizeiamt Europol, mit Sitz in Den Haag, auf Basis des Unionsrechtes eingerichtet.

Hauptaufgabe der Europol-Drogenstelle ist der Austausch von operativen kriminalpolizeilichen Informationen zwischen den Mitgliedstaaten in den Kriminalitätsfeldern Suchtgiftkriminalität, Schlepperkriminalität, illegaler Handel mit radioaktiven und nuklearen Materialien, illegale Kfz-Verschiebungen sowie mit diesen Kriminalitätsbereichen zusammenhängende Geldwäsche.

Dieser Informationsaustausch wird über Verbindungsbeamte, die die Mitgliedstaaten in Den Haag stationiert haben, abgewickelt. Derzeit kooperieren zirka 30 Verbindungsbeamte aus den 15 Mitgliedstaaten bei der Europol-Drogenstelle. Der erste österreichische Verbindungsbeamte hat seine Tätigkeit in Den Haag am 13. September 1995 aufgenommen.

Im Jahr 1995 wurden im Rahmen der Europol-Drogenstelle etwa 1 500 Informationen zu konkreten Ermittlungsfällen bearbeitet, die sich auf folgende Kriminalitätsfelder bezogen: 76 Prozent Suchtgiftkriminalität, 12 Prozent Geldwäsche, 8 Prozent Kfz-Verschiebung und 4 Prozent Schlepperorganisationen.

Weiters wirkt der kriminalpolizeiliche Dienst des Bundesministeriums für Inneres an den sonstigen Aufgaben der Europol-Drogenstelle, nämlich der Erarbeitung allgemeiner Lageberichte und Analysen von Kriminalitätsfeldern, sowie dem Erstellen kohärenter Strategien zur Verbrechensbekämpfung im Rahmen von Expertenmeetings, die die Drogenstelle veranstaltet, mit.


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