Bundesrat Stenographisches Protokoll 613. Sitzung / Seite 21

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Gegenwärtig erfolgt die Ausstattung der österreichischen Zentralstellen mit den technischen Einrichtungen zur Abwicklung der Kommunikation mit dem österreichischen Verbindungsbüro in Den Haag über E-Mail.

Die Tätigkeitsaufnahme durch das Europäische Polizeiamt Europol auf Grundlage der Europol-Konvention, die am 26. Juli 1995 unterzeichnet wurde – allerdings ohne Einschluß des Europäischen Gerichtshofes und seiner Zuständigkeit –, setzt neben der Ratifikation der Konvention die Erlassung mehrerer Rechtsakte zu ihrer Durchführung voraus, die derzeit Gegenstand von Verhandlungen im Rahmen der Zusammenarbeit Justiz und Inneres – Ratsarbeitsgruppe Europol – sind. Die Republik Österreich wird dabei ebenso durch mein Ressort vertreten, wie dies bereits in der Schlußphase der Verhandlungen über den Text der Europol-Konvention unter deutschem beziehungsweise französischem Unionsvorsitz der Fall war.

Zu Beginn des laufenden Jahres 1996 wurden die Planungsarbeiten für die Errichtung eines Computersystems für das Europäische Polizeiamt Europol begonnen. Dieses System wird für die Informationssammlungen von Europol, die Anwendung von Verfahren zur Kriminalitätsanalyse sowie den Informationsaustausch mit den Zentralstellen der Mitgliedstaaten, auf Grundlage der entsprechenden Bestimmungen der Europol-Konvention dienen. Die Experten meines Ressorts wirken innerhalb der Planungsstruktur dieses Projektes aktiv mit.

Präsident Johann Payer: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann: Herr Bundesminister! Sie haben zuerst mehrfach die Einbindung des EuGHs erwähnt. Wie wäre dies vorgesehen? Es geht praktisch um die Frage: Wie können die Grundrechte der einzelnen Staatsbürger beim EuGH sichergestellt werden? Welche Vorstellungen gibt es in dieser Hinsicht?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Grundsätzlich geht es darum, daß bei einer Vereinbarung wie dieser, die im Rahmen der dritten Säule abgeschlossen wird, also einer intergouvernementalen Vereinbarung, auch ein Mechanismus vorgesehen wird, der im Falle von Auslegungsstreitigkeiten oder Schwierigkeiten zwischen den Beteiligten klare Entscheidungen treffen kann beziehungsweise eine klare und eindeutige Auslegungsbefugnis hat. Das ist das Hauptproblem, das es zu lösen gilt, weil der Einzelpersonenrechtsschutz und Grundrechtsschutz im allgemeinen auch durch innerstaatliche Maßnahmen gewährleistet werden kann.

Das zentrale Element ist einerseits die Kontrolle der Tätigkeit vor Ort und andererseits vor allem die Beilegung beziehungsweise die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten.

Präsident Johann Payer: Wird eine zweite Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann: Herr Minister! Sie haben zuerst den Aufbau der technischen Ausrüstung für die Zusammenarbeit mit Europol erwähnt. Wann wird nach Ihrer Vorstellung der Aufbau dieser technischen Ausrüstung abgeschlossen sein?

Präsident Johann Payer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Inneres Dr. Caspar Einem: Wir rechnen damit, daß der Aufbau der technischen Ausrüstung samt entsprechendem Probelauf und Abstimmung noch bis Ende des heurigen Jahres realisiert werden kann, daß aber ein Echtbetrieb nur dann und insoweit aufgenommen werden kann, als die Europol-Konvention auch wirklich ratifiziert wird, weil das die Grundlage für den Datenaustausch und die dabei vorzunehmenden Sicherungsmaßnahmen ist.

Präsident Johann Payer: Wir gelangen zur 13. Anfrage, 609/M. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Paul Tremmel (Freiheitliche, Steiermark) um die Verlesung seiner Anfrage.


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