Bundesrat Stenographisches Protokoll 616. Sitzung / Seite 111

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der Verdacht entstanden, daß sich verschiedene Krankenanstaltenträger der privaten Konkurrenz entledigen wollen, indem sie eben diese Zustände nutzen. Nun, dem ist – das haben wir schon gehört – nicht so.

Aber vielleicht doch noch einige Fakten dazu: Der Pflegegebührensatz, der eine Basis darstellt, ist für alle Krankenanstalten eines Bundeslandes gleich hoch. Und hier habe ich Zahlen von 1994: Sie betrugen zwischen 1 140 S und 1 384 S pro Tag, eben nach Bundesländern unterschiedlich. (Bundesrat Dr. Harring: Sehr unterschiedlich, Herr Kollege!) Ich habe Zahlen aus 1994 gesagt. 1995 ist das sicher wieder gestiegen. Das ist ganz natürlich.

Damit können jedoch nur – ebenfalls wieder nach Bundesland unterschiedlich – zwischen 21,5 Prozent und 52,1 Prozent der jeweiligen amtlichen Pflegegebühren in der allgemeinen Gebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses abgedeckt werden.

Daß die privaten, nicht gemeinnützigen Krankenanstalten keinerlei Zuschüsse von Bund, Land, Gemeinden oder KRAZAF erhalten, ist bekannt. Sie erhalten ihre Kostenerstattung einerseits durch die gesetzlichen Krankenversicherungsträger in der Form des genannten Pflegegebührenersatzes, andererseits durch direkte Zahlung des Patienten oder einer Versicherung, wenn ein Patient eine private Krankenzusatzversicherung abgeschlossen hat.

Da muß man schon fragen: Was motiviert denn eigentlich einen Österreicher, eine Zusatzversicherung abzuschließen? – Ich glaube, daß es erstens sicherlich die freie Arztwahl ist. Das heißt, der Patient begibt sich zu dem Arzt seiner Wahl und seines Vertrauens in Behandlung. Darüber hinaus kann er natürlich auch bestimmen, wenn es eine Krankheit ist, die einen Zeitrahmen vorgibt, wann er diese Behandlung vornehmen läßt, wann er das Spital aufsucht. Das sind sicher Vorteile.

Ich meine also, daß die Meldung der "Kronen-Zeitung" vom 24. Juni sicherlich etwas überzogen war; aber kleinformatige Blätter titeln halt immer gern etwa größer als andere.

Ich glaube daher, daß es aufgrund der Antworten des Herrn Ministers tatsächlich so sein wird müssen, daß neue Verträge auf allen Ebenen anzustreben sind. Ich stimme auch mit der Aussage des Herrn Ministers Hums überein, daß die Verhandlungen rasch zu führen sein werden, damit Verunsicherungen in diesem Bereich hintangehalten werden können und daß damit auch die privaten Krankenanstalten als ein unverzichtbarer Teil der medizinischen Gesamtversorgung ihre notwendigen Aufgaben weiterhin wahrnehmen können.

Verträge sind also anzustreben, denn wir können und dürfen nicht zulassen, daß Patienten doppelt belastet werden dadurch, daß sie ihre Kassenbeiträge als Pflichtbeiträge bezahlen und auch noch eine Zusatzversicherung haben, aber im Krankheitsfall Leistungen nur in öffentlichen Spitälern beziehen könnten oder dürften.

Ich meine auch, daß die freie Arztwahl, die ich schon angesprochen habe, die freie Terminwahl die Motivation für die Zusatzversicherung ist, daß das die Motivation zum Abschluß dieser Versicherungen und ein Teil einer von vielen Menschen gewünschten Lebensqualität ist. Etwa ein Fünftel der Österreicher macht von diesen Zusatzversicherungen Gebrauch. Ich glaube, daß der Gesetzgeber diese Möglichkeiten nicht einschränken darf, damit eben diese gewünschte Lebensqualität weiter bestehen kann.

Ich habe auch Aussendungen zu diesem Thema nachgelesen, und ich hoffe, daß das Wort des SPÖ-Gesundheitssprechers Erfolg hat, der in seiner Erklärung gemeint hat: Wir werden sicherstellen, daß die privaten Krankenanstalten auch in Zukunft Verträge mit den Krankenkassen erhalten. – Das ist es, worum es geht, und das ist mit allem Nachdruck anzustreben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.47

Präsident Josef Pfeifer: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesrätin Hedda Kainz. – Bitte.


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