Bundesrat Stenographisches Protokoll 624. Sitzung / Seite 115

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der Welt ist. Das zeigt das Beispiel Japan, wo in den letzten Jahren Zuwächse von rund 25 Prozent zu verzeichnen waren.

Frequenzbänder sind ein knappes Gut. Durch die nunmehrige Möglichkeit, diese Frequenzbänder zu versteigern, besteht, glaube ich, eine Chance, nicht nur den besten zum Zuge kommen zu lassen, sondern auch entsprechende Einnahmen für den Staat zu lukrieren.

Die zweite Novelle, die heute hier zur Diskussion steht, ist die Novellierung des Austro-Control-Gesetzes. Sie soll die Bildung von Rückstellungen für Personalkosten, welche die Austro-Control infolge der Änderung des Kollektivvertrages zu bilden hat, ermöglichen, und zwar über einen Zeitraum von 20 Geschäftsjahren. Im Zuge der Ausgliederung von Austro-Control 1994 und der nunmehrigen Novelle betreffend den Kollektivvertrag für die Bediensteten wurde zugesagt, daß in einer Übergangsregelung Flugverkehrsleiter ab dem 55. Lebensjahr in Pension gehen können. Im internationalen Vergleich ist das ein Gleichziehen. Was dafür notwendig ist, sind entsprechende Rückstellungen, die bisher aufgrund der Systematik des Bundeshaushaltes nicht möglich waren.

Umgekehrt sieht man dadurch aber auch, welche Kosten für die Rückstellung in der Höhe von 600 Millionen Schilling entstehen. Ich bin daher froh, daß es durch die Privatisierung zu einer Kostentransparenz in der zivilen Flugsicherung kommt.

Meine Damen und Herren! Natürlich hat das zu großen Diskussionen in der Flugwirtschaft geführt, vor allem weil es bisher üblich war, daß für ankommende Maschinen keine Flugsicherungsgebühr zu bezahlen war. Das war bisher nicht notwendig, weil dies von der öffentlichen Hand übernommen wurde. Dabei muß man beachten, daß Österreich im europäischen Vergleich zu den Spitzenreitern bei der Flugsicherungsgebühr zählt. Daher gab es in den letzten Monaten im Beirat die große Diskussion, ob die Rückstellung zu weiteren Erhöhungen führen wird. Es gibt nun Zusagen, und es wurde auch vereinbart, daß es aufgrund der nunmehr bestehenden Möglichkeit der Rückstellung nicht zu weiteren Erhöhungen der Flugsicherungsgebühren kommen soll, vor allem auch aus dem Grund, daß der Wettbewerb zwischen den Flughäfen nicht weiter verzerrt wird.

Es ist richtig, daß die österreichischen Fluglotsen – es sind rund 400 – höchst qualifizierte Personen sind und erstklassige Leistungen erbringen. Wir sind dankbar, daß es in Österreich keine Streiks bei den Fluglotsen, wie sie sonst in Europa üblich sind, gibt. Umgekehrt muß natürlich auf die Wettbewerbsfähigkeit der Flughäfen, aber auch auf unsere Fluglinien Rücksicht genommen werden. Uns war klar, daß es mit der Privatisierung der Austro-Control zu Übergangsschwierigkeiten kommen wird. Ich glaube, daß diese Probleme nunmehr durch die vorliegende Novelle gelöst sind.

Man muß außerdem ehrlich sagen: Als Austro-Control privatisiert wurde, hätte es auch noch eine zweite Möglichkeit gegeben: Der Gesetzgeber hätte diese Gesellschaft mit entsprechendem Eigenkapital ausstatten können. Das ist aber leider nicht erfolgt, daher ist die heutige Novelle notwendig.

Meine Damen und Herren! Auf sichere Beförderung im Luftraum kann niemand verzichten. Es ist daher immens wichtig, daß der Luftraum, speziell im Nahbereich von Flughäfen, aber auch in Gesamtösterreich, intensiv und gewissenhaft überwacht wird. Diese Sicherheit muß allen etwas wert sein, Sicherheit ist aber nur dann gewährleistet, wenn die Flugsicherer mit voller Leistung und optimaler körperlicher Fitneß arbeiten.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion wird beiden Novellen die notwendige Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Bundesräten der SPÖ.)

16.39

Vizepräsident Jürgen Weiss: Als nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesrat Ernst Winter. Ich erteile es ihm.


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