Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 19

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muß es natürlich auf die Qualifikation, auf den Qualifikationsnachweis ankommen. Ist dieser gegeben, gibt es kein Hindernis für die Eintragung. Die Initiative geht ja von den Eintragungswerbern aus, und wenn die Initiative ergriffen wird, wird es nicht Sache der Justiz sein, hier irgendwelche Riegel vorzuschieben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen zum Aufruf der 6. Anfrage, 769/M, des Herrn Bundesrates Dr. Günther Hummer (ÖVP, Oberösterreich) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich ersuche den Anfragesteller um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Günther Hummer: Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

769/M-BR/97

Wann werden Sie dem Parlament einen Entwurf über den außergerichtlichen Tatausgleich für Erwachsene vorlegen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Bundesrat! Die Arbeiten meines Ministeriums an einem solchen Gesetzentwurf, der abgesehen vom außergerichtlichen Tatausgleich auch andere Formen der Diversion, also zum Beispiel eine sogenannte Geldbuße oder Auflagen wie gemeinnützige Leistungen und dergleichen, vorsehen wird, stehen unmittelbar vor dem Abschluß. Der Ministerialentwurf wird von mir noch vor dem Sommer zur Begutachtung versendet werden. Ich nehme an, daß die Erstellung einer Regierungsvorlage voraussichtlich im Laufe des ersten Halbjahres 1998 erwartet werden kann. Schwerpunkte unserer Tätigkeit im legislativen Bereich des Strafrechtes sind derzeit das Fertigmachen und dann das Implementieren der Ermittlungsmethoden. Der nächste Schritt ist die Vorbereitung eines Versendungsentwurfes zum strafprozessualen Vorverfahren, was wir bis Jahresende im wesentlichen abschließen wollen, und dann zu Beginn des nächsten Jahres Regierungsvorlage Diversion.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Günther Hummer: Auf welche Erfahrungen im Rahmen von Pilotprojekten können Sie bei diesem Entwurf aufbauen?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir können auf sehr gute und breite Erfahrungen aufbauen, nicht nur auf die Erfahrungen, die wir mit dem Tatausgleich im Jugendbereich schon auf gesetzlicher Grundlage haben, sondern auch auf die Erfahrungen mit dem Modellprojekt im Erwachsenenbereich. Wir haben heute schon zu mehr als 50 Prozent der Bereiche in Österreich durch die Bewährungshilfe im außergerichtlichen Tatausgleich Erwachsene betreut. Es hat sich gezeigt, daß die Voraussetzungen, was zu erwarten war, hier etwas anders gelagert sind, daß auch die Möglichkeit, zu einvernehmlichen Lösungen zu kommen, nicht ganz so groß ist wie bei den Jugendlichen, aber daß der außergerichtliche Tatausgleich außerordentlich gut angenommen wird, vor allem, weil darin das Opfer in einem Maße eingebunden ist, was in jedem anderen Verfahren bisher nicht der Fall war, weil es eine gewisse ideelle Genugtuung dadurch erfährt und weil vor allem auch, wenn nur irgend möglich, seine materiellen Ansprüche rascher und unproblematischer erledigt werden und sie nicht auf ein förmliches Strafverfahren oder auf die Exekutivhereinbringung der ihnen, sei es im Strafverfahren, sei es im Zivilverfahren, zugesprochenen Ansprüche verwiesen sind und weil unter dem Damoklesschwert, das Verfahren nicht einzustellen, sondern gerichtlich durchzuführen, der Täter, der Pflichtige eher schnell und unkompliziert erfüllt als bei der klassischen Art der Konfliktbewältigung.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht?

Bundesrat Dr. Günther Hummer: Danke.


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