Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 22

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Als einen ersten Schritt zur Reform des Atomhaftpflichtrechtes nehme ich in Aussicht, im Rahmen der anstehenden Wertgrenzennovelle die seit dem Jahre 1976 nicht mehr veränderten Haftungsgrenzen des geltenden Atomhaftpflichtgesetzes anzuheben. Darüber hinaus werden wir unter Bedachtnahme auf die internationale Entwicklung, insbesondere im Rahmen der IAEO, die vor kurzem Grundsatzbeschlüsse gefaßt hat, eine umfassendere Neuordnung dieses Rechtsbereiches in Angriff nehmen. Gedacht ist dabei insbesondere auch an eine Beseitigung der Haftungshöchstgrenzen. Für den Bereich der Haftung für den Umgang mit Radionukleiden wird ebenfalls eine Verbesserung zugunsten der potentiell Geschädigten angestrebt. Nach Maßgabe der vorhandenen personellen Kapazitäten möchte ich bis Ende dieses Jahres in diesem Bereich zu einem Diskussionsentwurf kommen.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir gelangen nunmehr zum Aufruf der 9. Anfrage, 770/M, des Herrn Bundesrates Dr. Milan Linzer (ÖVP, Burgenland) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich ersuche Herrn Bundesrat Dr. Linzer höflich um die Verlesung seiner Anfrage.

Bundesrat Dr. Milan Linzer: Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine Frage lautet:

770/M-BR/97

Welche Maßnahmen setzen Sie zur Umsetzung des Suchtmittelgesetzes?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Das am 1. Jänner nächsten Jahres in Kraft tretende Suchtmittelgesetz übernimmt mit Modifikationen das bereits durch das Suchtgiftgesetz eingeführte und erprobte Instrumentarium, also vor allem den Bereich des Konzeptes "Therapie statt Strafe", und überträgt die Grundgedanken der bestehenden Rechtslage auch auf die nunmehr neu erfaßten psychotropen Substanzen. Die wichtigsten Vorbereitungsarbeiten zur Umsetzung der Neuregelung haben im Bereich des früher zuständigen Gesundheitsressorts zu geschehen, wo insbesondere Durchführungsverordnungen in allen drei vom Suchtmittelgesetz erfaßten Bereichen – Suchtgifte, psychotrope Substanzen, Vorläuferstoffe – zu erlassen sein werden.

Die Arbeiten zur Schaffung dieser Verordnung sind derzeit bereits voll im Gange. Auch unser Ministerium ist daran aktiv beteiligt. Auch die Bundesländer sind maßgeblich eingebunden, um in der Folge die neuen rechtlichen Grundlagen konsensual und – sie sind ja die zuständigen Behörden – praxisorientiert umsetzen zu können. Mit der Erlassung der Verordnungen ist nach meinem Wissensstand rechtzeitig vor dem Jahreswechsel zu rechnen, sodaß diese dann gemeinsam mit dem Suchtmittelgesetz in Kraft treten können.

Von uns wird ein umfangreicher Einführungserlaß vorbereitet, der das neue Gesetz, aber auch die in Ausführung dazu ergehenden Verordnungen vorstellen soll und insbesondere jenen Richtern und Staatsanwälten die natürlich die Richter nicht bindenden Verhaltensweisen und Hinweise geben soll. Auch diese Arbeiten werden wir im Spätherbst abschließen, sodaß noch Zeit für Schulungen der Richter, Staatsanwälte, Exekutivbeamten, Drogenmitarbeiter und so weiter in Seminaren und Einführungsveranstaltungen sein wird.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Milan Linzer: Herr Minister! In welcher Höhe sollen im Vergleich zur Judikatur die sogenannten Grenzmengen festgelegt werden?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Da möchte ich dem Sachverständigenrat, der ein Gutachten erstatten soll, das dann Grundlage für die verordnungsmäßige Festsetzung sein soll, nicht vorgreifen. Hier wird sicher bis zum Herbst eine Klärung gegeben sein. Sie


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