Bundesrat Stenographisches Protokoll 628. Sitzung / Seite 25

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Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Derzeit ist das nicht geplant. Ich bin der Meinung, daß die Politik, die in diesem Fall betrieben wird, nicht den Wünschen und Vorstellungen des Gesetzgebers entspricht, und ich meine weiters, daß man die Freiheit von der Ausstellungsabgabe einmal prozessual durchfechten müßte. Derzeit sieht es auch danach aus, daß man mangels gütlicher Einigung den Rechtsweg beschreiten wird.

Sollte wider mein Erwarten und wider das Erwarten aller, die dazu bisher Rechtsgutachten abgegeben haben, vor allem die Ausnahme der öffentlichen Aussteller durch die Rechtsprechung in Frage gestellt werden, dann wird man sich etwas einfallen lassen müssen. Aber ich glaube, daß dies eher in Richtung einer Klarstellung in diesem Bereich gehen müßte und nicht in Richtung einer totalen Revision dessen, was das Parlament voriges Jahr beschlossen hat.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wird eine weitere Zusatzfrage gewünscht? – Bitte.

Bundesrat Dr. Kurt Kaufmann: Gibt es darüber bereits anhängige Verfahren?

Präsident Dr. DDr. h. c. Schambeck: Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ob schon Verfahren anhängig gemacht wurden oder ob man sich noch im Stadium von intensiveren Vorgesprächen befindet, weiß ich jetzt nicht. Aber das kann man kurzfristig feststellen, da alle Akteure bekannte Personen sind. Man kann das erheben.

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Wir kommen nunmehr zum Aufruf der 12. Anfrage, 765/M, des Herrn Bundesrates Johann Payer (SPÖ, Burgenland) an den Herrn Bundesminister für Justiz. Ich bitte den Herrn Anfragesteller höflich um die Verlesung der Anfrage.

Bundesrat Johann Payer: Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

765/M-BR/97

Wie beurteilen Sie die grundrechtliche Absicherung der neuen Ermittlungsmethoden zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität nach gegenwärtigem Verhandlungsstand?

Präsident Dr. DDr. h. c. Herbert Schambeck: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Bundesrat! Ich darf an die eingangs erwähnten Details anschließen. Nach meinem Dafürhalten ist dem Bemühen, bei aller Effizienzsteigerung im Verfolgungsbereich die Eingriffe im Bereich der Grundrechte so gering wie möglich zu halten und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zum Durchbruch zu verhelfen, in außerordentlich beachtlicher Weise Rechnung getragen worden.

Unsere Regierungsvorlage hat in internationalen Fachkreisen höchste Anerkennung gefunden. Mit den gegenüber der Regierungsvorlage zusätzlich eingeführten Absicherungsmomenten – um sie nochmals schlagwortartig aufzuzählen: Rechtsschutzbeauftragter, Berichtspflichten, Eingriffsschwellen, Ausweitung der Mißbrauchsvorbeugemaßnahmen – wird sich die Einschätzung unserer Rechtslage auch im internationalen Vergleich weiter verbessern.

Sie wissen, daß das Justizressort nie ein Vorkämpfer oder Fahnenträger dieser Methoden war. Aber wir haben uns von Anfang an der Forderung nicht verschließen können, daß es für neue Formen schwerer Kriminalität – insbesondere international organisierter Kriminalität – anderer, modernerer Formen der Ermittlungsmethoden bedarf und man nicht von vornherein zu allem nein sagen kann. Unser Schwergewicht lag darauf, die Grundrechtssphäre möglichst zu erhalten und unbedingt notwendige Grundrechtseingriffe an streng geregelte Voraussetzungen und an ein streng kontrolliertes Verfahren zu binden sowie Mißbräuche der Ergebnisse möglichst hintanzuhalten.


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