Bundesrat Stenographisches Protokoll 637. Sitzung / Seite 96

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Aber für uns ist es selbstverständlich auch wichtig, dem wirtschaftlichen und sozialen Umfeld dort besonderes Augenmerk zu schenken, wo es die organisierte Kriminalität ganz besonders fordert.

Hervorzuheben ist hiebei, daß es im Zusammenhang mit der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität nicht ausreicht, bestehende internationale Verpflichtungen zu übernehmen, sondern vielmehr die tatsächliche Umsetzung der Maßnahmen von Bedeutung ist. Um das sicherzustellen, ist ein Evaluierungsmechanismus notwendig und unumgänglich. Hierfür gibt es bereits erste Ansätze in dem Programm "Octopus", das zwischen dem Europarat und der Kommission besprochen und beschlossen wurde und dem große Aufmerksamkeit geschenkt wird.

Ein anderes Problem in diesem Zusammenhang ist die Bekämpfung der Geldwäsche und der Wirtschaftskriminalität, da die Wirtschaftskriminalität die Gefahr der Unterwanderung ganzer Wirtschaftssysteme mit sich bringen könnte.

Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, daß wir das Thema, das hier angesprochen wurde – und das ich keineswegs für unwichtig erachte – besonders ernst nehmen. Ich möchte hinzufügen – das wissen Sie –, daß derzeit die Kommission für Drogenbekämpfung der Vereinten Nationen tagt, in deren Rahmen Querverbindungen zwischen Bekämpfungsmaßnahmen sowohl innerhalb der Europäischen Union als auch international vorgesehen sind, und daß kürzlich Österreich eine Initiative gegen das Schlepperunwesen im Rahmen der UNO begonnen hat, die die Regierung natürlich auch in der EU vorantreibt. Wir sehen dieses Thema durchaus als ein wichtiges, vorrangiges an, und es wird – ich habe es schon gesagt – zweifellos zu einem der Schwerpunktthemen der österreichischen EU-Präsidentschaft werden.

Zu Frage 22 – Können Sie garantieren, daß ein Beitritt der neuen EU-Mitgliedstaaten erst dann erfolgt, wenn diese zumindest einen gleichen Grenzschutz haben? – und Frage 23 möchte ich auch gesamthaft antworten:

Die EU hat die Bedeutung der Sicherung der zukünftigen EU-Außengrenzen frühzeitig erkannt und setzt daher bereits jetzt Maßnahmen, um den Beitrittskandidaten auch beim Aufbau eines effektiven und sicheren Grenzschutzes zu helfen. Sowohl in den Beitrittspartnerschaften als auch in den PHARE-Leitlinien ist daher bereits eine explizite Referenz in bezug auf die Notwendigkeit der Sicherung der neuen EU-Außengrenzen enthalten. Es wird davon ausgegangen, daß die Beitrittskandidaten bis zu ihrem tatsächlichen Beitritt die EU-Standards und -Praktiken in den Bereichen Justiz und Inneres übernommen haben werden. Bis dahin wird die EU, vor allem im Rahmen des PHARE-Programmes, Hilfestellung für die Entwicklung eines effektiven Grenzschutzes leisten.

So wurden zum Beispiel für Polen 15 Millionen Ecu für ein integriertes polnisches Programm zum Schutz der Außengrenzen bereitgestellt. Die Maßnahmen konzentrieren sich dabei vor allem auf Grenzschutz, Training, Ausstattung und Infrastruktur sowie wieder auf Verbrechensbekämpfung. Auch in den übrigen Beitrittsländern ist die Notwendigkeit der Sicherung der Außengrenzen erkannt worden. Es ist dort ebenfalls geplant, ähnliche Projekte durchzuführen. – Danke, Herr Präsident! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

16.54

Vizepräsident Jürgen Weiss: Gehe ich recht in der Annahme, daß die Beantwortung der Anfrage damit abgeschlossen ist? – Danke sehr.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, daß gemäß § 61 Abs. 7 der Geschäftsordnung die Redezeit eines jeden Bundesrates mit insgesamt 20 Minuten begrenzt ist.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesrat Dr. Reinhard Eugen Bösch. Ich erteile es ihm. 


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