Bundesrat Stenographisches Protokoll 647. Sitzung / Seite 98

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Mancher von uns hat auch seine Kinder auf der Universität und würde sich wünschen, daß sie verantwortungsbewußt für diese Republik arbeiten. Wir können es niemals von einem Ausländer erwarten, verantwortungsbewußt für unsere Kosten zu sein, während er auf unsere Kosten für diese Republik arbeitet. Aus diesem Grund lehnen wir dieses Gesetz mit Nachdruck ab! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.26

Präsident Alfred Gerstl: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht vor.

Wünscht noch jemand das Wort? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlußwort gewünscht? (Bundesrat Pfeifer: Nein danke!)  – Dies ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluß des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Dies ist die Stimmenmehrheit.

Der Antrag, keinen Einspruch zu erheben, ist somit angenommen .

8. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 über ein Bundesgesetz betreffend den Amateurfunkdienst (Amateurfunkgesetz 1998 – AFG) (1218 und 1497/NR sowie 5825/BR der Beilagen)

9. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 über ein Bundesgesetz betreffend Funker-Zeugnisse (Funker-Zeugnisgesetz 1998 – FZG) (1250 und 1498/NR sowie 5826/BR der Beilagen)

10. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1948 samt Unterzeichnungsprotokoll (1220 und 1499/NR sowie 5827/BR der Beilagen)

11. Punkt

Beschluß des Nationalrates vom 26. November 1998 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Telekommunikationsgesetz geändert wird (2. TKG-Novelle) (1468 und 1496/NR sowie 5828/BR der Beilagen)

Präsident Alfred Gerstl: Wir gelangen nun zu den Punkten 8 bis 11 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Es sind dies:

Amateurfunkgesetz 1998 – AFG,

Funker-Zeugnisgesetz 1998 – FZG,

ein Zusatzprotokoll vom 26. März 1998 zum Übereinkommen über die Regelung der Schiffahrt auf der Donau vom 18. August 1949 samt Unterzeichnungsprotokoll sowie


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