Bundesrat Stenographisches Protokoll 678. Sitzung / Seite 134

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sage es Ihnen schon –, liegen in den Versäumnissen, um nicht zu sagen im Verschulden der vorangegangenen Bundesregierung, der zwar auch die ÖVP angehörte, die aber doch wesentlich von der SPÖ dominiert war, und zwar im Sozialbereich und im Finanzbereich. Das muss einmal klar gesagt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und dieses Nachhängen wird noch einige Zeit dauern. Man kann nicht innerhalb von einem Jahr von einem freiheitlichen Finanzminister und einem freiheitlichen Sozialminister ein Wunder verlangen. So weit sind wir noch nicht.

Geben wir uns mit kleinen Schritten zufrieden, und bezeichnen wir die kleinen Schritte nach aufwärts nicht als sozialen Abbau! Das ist ungerecht und geht an der Sache polemisch vorbei. Das wissen Sie – ich weiß es aus kleinen Gesprächen mit Ihnen auch –, dass diese Bundesregierung in diesen Fällen sicherlich nicht zu kritisieren ist.

Die Leistungsverbesserungen sind gerade beim Versorgungsrechts-Änderungsgesetz wirklich gegeben. Bei stationärem Krankenhaus- und Kuraufenthalt ruhen grundsätzlich Pflege- und Blindenzulage. Die bisher hiefür vorgesehenen Ausnahmen sollen aber erweitert werden. So wird es in Zukunft möglich sein, pflegebezogene Leistungen nicht nur bis zum Beginn der fünften Woche des Aufenthalts, sondern unter bestimmten Voraussetzungen bis zur Dauer von drei Monaten weiter zu beziehen. Das ist doch eine wesentliche Verbesserung, und ich wollte, man könnte noch besser werden. Aber aus den vorher genannten Gründen – Sie wissen es genauso gut wie ich – ist das nicht möglich.

Oder für die Berechnung von einkommensabhängigen Leistungen sollen Einkommen aus Land- und Forstwirtschaft in Hinkunft nach dem insgesamt günstigeren System der Sozialversicherung berücksichtigt werden. Oder: die Erweiterung des Anspruchs auf Witwengrundrente für Witwen von schwer kriegsbeschädigten Kriegsopfern und Heeresbeschädigten, die Pflegegeld oder eine sonstige pflegebezogene Leistung bezogen haben. Bisher war eine 60-prozentige Behinderung auf Grund von Kriegsbeschädigung erforderlich. Nun – Kollegen und Kolleginnen, ist das ein sozialer Rückschritt? – besteht bereits bei einer 50-prozentigen Behinderung der Anspruch auf eine einkommensunabhängige Grundrente in der Höhe von 2 273 S, und das schon ab 1. 1. 2001.

Erweiterung der Anspruchsberechtigung im Bereich der Heeresversorgung: Bei Unfällen von Heeresangehörigen werden nun zusätzlich Bereiche im Gesetz berücksichtigt, bei denen eine Transferleistung wie bei der Kriegsopferversorgung gewährleistet ist. Neu sind zum Beispiel Präsenzdienst im Ausland, beim Kinderbetreuungswesen für Frauen im Milizdienst, auf dem Weg zur Kaderausbildung, bei der Vorauswahluntersuchung betreffend Tauglichkeit.

Auch beim Impfschadengesetz gibt es Verbesserungen. Zum Beispiel werden zinsenfreie Darlehen im Falle von Schäden oder auch im Rahmen des Verbrechensopfergesetzes gewährt.

Ich habe hier nur einige Punkte aufgezählt und möchte zum Schluss auch auf die Ausführungen von Frau Kollegin Schlaffer eingehen, die hier die Worte von Herrn Minister Haupt betreffend Kriegsgefangenenentschädigung zitiert hat. Diese Bundesregierung, diese blau-schwarze Bundesregierung ist es, die diesen Opfern des Zweiten Weltkrieges das erste Mal die Möglichkeit gibt, eine kleine – und das gibt auch der Herr Bundesminister zu –, Rente in Form einer Anerkennung – es ist keine Rente – zukommen zu lassen. (Bundesrat Freiberger: Schimpfen Sie nicht so! Wir stimmen ohnehin zu! – Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

55 Jahre hat es gedauert – die Mehrzahl dieser 55 Jahre waren von roten Bundeskanzlern geprägt, und in diesem Fall möchte ich sagen, man muss es bedauern –, bis Kriegsgefangene eine kleine Rente bekommen. 55 Jahre hat es gedauert – das gehört zwar nicht zum heutigen Thema, aber ich erwähne es –, bis auch andere Opfer der schrecklichen Zeit zwischen 1938 und 1948, um es in Zehnerjahren auszudrücken, ihre Milliardenrenten bekommen, die sie vorher nicht erhalten haben. Es ist diese Bundesregierung, die soziale Größe zeigt, und es waren nicht die vorangegangenen Bundesregierungen.

Kolleginnen und Kollegen! Wir wissen natürlich, dass das Gesetz verbesserungsfähig ist, auch in den nächsten Jahren. Das muss so sein. Ich und viele meiner Freunde gehen von der Forde


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