Bundesrat Stenographisches Protokoll 679. Sitzung / Seite 306

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Hauptverbandes sehr viele gegeben, die diametral gearbeitet und Herrn Direktor Mandl seine Aufgabe, die Umsetzung der Chipkarte, erschwert haben.

Ich sage auch dazu: Ich hätte mir gewünscht, dass die Vergabe der Chipkarte an ein österreichisches Konsortium gefallen wäre und nicht an ein ausländisches, wodurch es möglich gewesen wäre, in Österreich viel mehr Arbeitsplätze abzusichern als mit der jetzigen Lösung, die im Hauptverband auf Grund des dortigen Ausschreibungsverfahrens erreicht werden konnte.

Aber ich sage auch klar dazu: Da es mir um die Versichertengemeinschaft gegangen ist, habe ich meine Herren im Hauptverband angewiesen, keinen Einspruch zu machen, damit endlich das Einsparungspotenzial, das durch die Umsetzung der Chipkarte für alle Versicherten in Österreich erreicht werden kann, endlich lukriert wird.

Da Sie die Qualität in der Steiermark und Präsidenten Routil angesprochen haben, darf ich auf Folgendes hinweisen: Herr Präsident Routil ist jemand, der sich in den Bereichen der Qualitätssicherung weit über die Ärztekammer hinaus einen guten Ruf erworben hat. Ich glaube nicht, dass Herr Präsident Routil es verdient (Bundesrat Kaltenbacher: Er ist ja dagegen!), hier im Bundesrat dafür geziehen zu werden, dass er sich um die Qualität der ärztlichen Leistungen in Österreich nicht annimmt. (Bundesrat Kraml: Ist er dagegen oder nicht?)

Sie als steirischer Bundesrat wissen genauso wie ich, dass gerade bei der Qualitätssicherung im ärztlichen Bereich Herr Präsident Routil einer der Vorreiter innerhalb der österreichischen Ärzteschaft ist. Ich würde Sie daher wirklich bitten, dem Gebot der Fairness Rechnung zu tragen und nicht jemanden, der sich hier nicht selbst verteidigen kann, Vorwürfe in die Schuhe zu schieben, die aus meiner Sicht die falsche Person treffen. (Beifall der Bundesrätin Haunschmied. )

Herr Bundesrat! Ich glaube, dass bei der von Ihnen angesprochenen Gestion auch einiges innerhalb der Ambulatorien zu überlegen ist. Sie, Herr Bundesrat, wissen so wie ich, wenn Sie sich mit den Verantwortlichen der steirischen Gebietskrankenkasse unterhalten haben, dass es sehr wohl Ambulatorien gibt, die eine gute Gestion für die Gebietskrankenkasse haben, dass es aber sehr wohl auch Ambulatorien in der steirischen Gebietskrankenkasse gibt, die teurer arbeiten als die niedergelassenen Ärzte.

Ich glaube daher, dass es sehr gut ist, dass sehr viele Krankenversicherungsträger durchaus zugesichert haben, in ihrem Bereich die Ambulatorien zu durchforsten und jene, die gleiche Leistungen zu erheblich höheren Kosten für die Versichertengemeinschaft erbringen, zu schließen, und nur jene auf dem Markt zu halten, weiterzuführen und zu vervollständigen, die tatsächlich für die gesamte Versichertengemeinschaft und für das Angebot, das sie den Versicherten machen wollen, von Vorteil sind, die jenen Grundsätzen entsprechen, die Sie, Herr Bundesrat, sich offensichtlich genauso vorstellen wie ich, nämlich: ein kostengünstiges qualitätsvolles Angebot für die Versicherten.

Wir werden beim nächsten Tagesordnungspunkt auf das neue Ärztegesetz zu sprechen kommen. Ich meine, Sie machen dieser Bundesregierung einen falschen Vorwurf. Diese Bundesregierung war die erste, der es gelungen ist, in den Verhandlungen mit den Ärzten das Online der EDV-Abrechnung, das Abschaffen der leidigen Zettelwirtschaft in diesen Bereichen nicht nur anzugehen, sondern nunmehr auch mit einem klaren Zeithorizont zu versehen.

Weiters ist diese Bundesregierung die erste, die in der Lage ist, im neuen Ärztegesetz das Instrument der Gruppenpraxen vorzusehen. Gruppenpraxen sind ein wichtiges Element zur Versorgung im ländlichen Raum, um auch in Kleinstädten in Österreich, in denen es keine Krankenanstalten, keine Ambulatorien und keine Institute gibt, den Patienten rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr und behindertengerecht Zugang zu hohen medizinischen Leistungen zu gewährleisten. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Hier ist eindeutig und klar zu sehen, Herr Kollege, dass nicht diese Bundesregierung ein höchstgerichtliches Erkenntnis missachtet hat, sondern dass die Umsetzung eines Erkennt


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