Bundesrat Stenographisches Protokoll 690. Sitzung / Seite 249

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Wir haben in den Bundesländern eine unterschiedliche wirtschaftliche Dynamik, daher auch ein unterschiedliches Einkommensniveau und damit klarerweise verbunden eine unterschiedliche Beitragsentwicklung. Wir haben in Österreich eine unterschiedliche demographische Struktur. Wir haben auch unterschiedliche Beitragsgrundlagen und Beitragssätze. Ein weiterer Grund ist der Strukturwandel in den Berufsgruppen, zum Beispiel bei den Bauern. Ich darf aber auch darauf hinweisen, dass es gerade die Bauernfamilien mit zirka drei Kindern im Durchschnitt sind, die in den verschiedensten Trägerschaften einzahlen.

Diese finanziellen Differenzen, die zwischen den einzelnen Versicherungsträgern bestehen, sind daher mit dem Instrument des Finanzausgleichs zu beheben. Kollege Weiss hat bereits darauf hingewiesen: Mit Wirkung vom 1. Jänner 1961 wurde daher beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger der Ausgleichsfonds errichtet.

Meine Damen und Herren! Es ist ein Gebot der Stunde, diesen Ausgleichsfonds neu zu strukturieren. Es gibt jetzt einen Strukturtopf, wobei objektiv beurteilt wird, wie viele Versicherer, wie viele Angehörige, wie viele Pensionisten es gibt und wie hoch das Einkommen der einzelnen Träger ist. Diese bereits vorhin erwähnten Unterschiede sind durch den Strukturtopf auszugleichen.

Weiters wurde ein zweiter Topf, der so genannte Zielerreichungs-Topf, geschaffen. Das heißt, dass jeder Träger seine Aufgaben erfüllen muss, insbesondere auch durch eine wirtschaftliche Verwaltung.

Ich bin der Auffassung, dass die Neustrukturierung des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger wichtig ist und auch eine neue Herausforderung an das Management der Sozialversicherungsanstalten darstellt. Ich bin nicht der Auffassung wie Kollege Weiss, dass alle diesen Ausgleichsfonds ablehnen; dem ist sicherlich nicht so! Ich bekenne mich zum System der Pflichtversicherung der Berufstätigen inklusive der Selbstverwaltung und auch der dezentralen Strukturen, denn nur sie garantieren Versichertennähe und Kundenservice. Ich glaube, dass mit diesem neuen Ausgleichsfondssystem auch das Bemühen um eine kostengünstige Verwaltung entsprechend berücksichtigt wird.

Weitere Punkte dieser 60. ASVG-Novelle sind unter anderem die Einführung einer Unabhängigen Heilmittelkommission als Tribunal gegen Entscheidungen wegen Nichtaufnahme von Arzneispezialitäten – ein wichtiger, entscheidender Punkt –, die Aufhebung der Krankenscheingebühr unter gleichzeitiger Einführung eines Serviceentgelts für die Sozialversicherungs-Chipkarte und letztendlich auch die verpflichtende elektronische Abrechnung für Vertragspartner ab 1. Jänner 2004 – ein weiterer wichtiger und entscheidender Punkt.

Meine Damen und Herren! Eine Bemerkung sei mir noch gestattet: Die Zahl 60 vor der Novelle zeigt, dass die Sozialversicherung ein Bereich ist, der ständig neu überdacht und überlegt werden muss. Nur so ist gesichert, dass wir unseren hohen Gesundheitsstandard erhalten können. Eine Alternative zu diesem Ausgleichsfondssystem gibt es nicht. Die bürgerliche Sozialpolitik war immer dann gut unterwegs und gut beraten, wenn sie nicht nach Farbe beurteilt wurde, sondern nach Inhalten.

Gestatten Sie mir auch einige Sätze zur 26. Novelle des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes! Im Jahr 1997 wurde mit dem Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz eine Beitragspflicht in der Sozialversicherung für alle Erwerbstätigkeiten eingeführt. Diese Regelung wurde von allen im Parlament vertretenen Parteien beschlossen; interessanterweise wollen heute einige nichts mehr davon wissen. Seit dem Jahr 1999 sind auch die bäuerlichen Nebentätigkeiten davon betroffen.

Die vorliegenden Änderungen betreffen die Beitragsbemessung für Nebentätigkeiten und eine Verbesserung für Direktvermarkter und Most-Buschenschenken. Seit 1. Jänner 2002 unterliegen auch die Be- und Verarbeitung überwiegend eigener Naturprodukte sowie der Most-Buschenschank der Beitragspflicht nach dem BSVG.


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