es ist nicht die totale Entmachtung regionaler Politik, und es ist vor allem kein Freibrief für grenzenlose Globalisierung – nein, im Gegenteil, es ist die Sicherung demokratischer Rechte, der Kontrollbefugnisse, zum Beispiel der Kontrollbefugnisse des Europäischen Gerichtshofes, der Stärkung des Parlamentarismus und so weiter.
Es ist aber auch ein Bekenntnis zu einer gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik. Hier sei doch noch einmal daran erinnert, dass im Vorfeld des österreichischen Beitritts festgestellt wurde, dass die österreichische Neutralität das unverwechselbare Markenzeichen Österreichs für eine gemeinsame europäische Sicherheits- und Außenpolitik ist.
Herr Bundeskanzler! Würden heute hier beide
Oppositionsparteien sagen, wir wollen Ihnen einen Denkzettel verpassen, dann
hätten Sie heute bereits die erste europäische Blamage, nämlich keine Mehrheit
für dieses Verfassungsgesetz, denn auf Grund der zwei Gegenstimmen aus den
Regierungsfraktionen hätten Sie heute, würde die Opposition verantwortungslos
handeln, keine Mehrheit. Nützen Sie diese Situation, dass heute die Opposition
ein klares, sachliches Bekenntnis zu diesem gemeinsamen Fundament ablegt, als
Anstoß dazu, darüber nachzudenken, was Sie möglicherweise während der
EU-Ratspräsidentschaft mit dieser instabilen Regierung, mit der Sie Österreich
in die EU-Ratspräsidentschaft führen, erwartet! (Zwischenruf bei der ÖVP.) Das
hat sehr wohl etwas damit zu tun, Frau Kollegin, denn es sei doch erlaubt, den
Herrn Bundeskanzler darauf hinzuweisen, dass, würde die Opposition heute anders
und verantwortungslos handeln, es heute bereits ein Signal an Europa gäbe, die
österreichische Bundesregierung bekommt eines der wichtigsten europäischen
Projekte nicht durch. (Zwischenruf des Bundesrates Mag. Himmer.)
Sie können sich in diesem Fall auf die klare und eindeutige Politik
der Opposition im Gegensatz zur unklaren und diffusen Politik Ihres
Regierungspartners verlassen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)
10.06
Präsident Mag. Georg Pehm: Zum Wort gemeldet hat sich Herr Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel. – Bitte, Herr Bundeskanzler.
10.06
Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel: Hohes Haus! Zunächst herzlichen Dank für die Gnade, dass Sie dem zustimmen, was der Nationalrat fast einstimmig genehmigt hat, die Regierung einstimmig beschlossen hat, woran der Konvent mitgewirkt hat und worin alle Fraktionen mit eingebunden waren. Wir hatten sogar ein eigenes „Feuerwehr-Komitee“, das jeden einzelnen Regierungs- und Verhandlungsschritt kontrolliert und begutachtet hat. Ich bin wirklich dankbar, Herr Bundesrat Schennach, dass Sie jetzt das mittragen, was Ihr Fraktionskollege Voggenhuber als ein leuchtendes Beispiel europäischen Handelns begrüßt hat. Heute ist wirklich ein positiver Tag. Ich freue mich sehr, dass um 10.06 Uhr diese großartige Meldung durchgekommen ist. (Beifall bei der ÖVP.)
Zweiter Punkt: Sie wissen natürlich genau, dass wir für eine Verfassungsänderung und für einen verfassungsändernden Staatsvertrag eine Zweidrittelmehrheit brauchen. Daher kommt es nicht auf einen an, sondern es braucht dazu wirklich eine satte Verfassungsmehrheit, so wie auch die seinerzeitige Beschlussfassung über das Ermächtigungsgesetz, das im Nationalrat sogar einstimmig und hier mit größtmöglicher Mehrheit beschlossen wurde, eine solche gebraucht hat.
Etwas möchte ich schon zurechtrücken, weil ich es ein wenig seltsam finde, dass gerade im Parlament – und der Bundesrat ist die zweite Kammer des Parlaments – eine ganz merkwürdige Unterscheidung gemacht wird, nämlich: Der Konvent ist gut,
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