Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 35

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Weiters scheint mir auch wichtig zu sein, dass die neuen Pässe nicht gegen den Da­tenschutz verstoßen und es vom Datenschutzrat keinen Einwand mehr gibt.

Meine Damen und Herren! Von Bedeutung ist sicherlich auch, dass vorerst die Kosten für die neuen Pässe mit 69 € gleich bleiben werden. Weiters behalten die alten Pässe bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Als Letztes sei erwähnt, dass, sollte man auf die Ausstellung eines Passes vergessen haben, Notpässe für Erwachsene und auch für Kinder ausgestellt werden können. Die Antragstellung bei den Gemeindeämtern, eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger, da sie sich den Weg zur nächsten Bezirkshauptmannschaft oder Sicherheits­polizeidirektion ersparen, bleibt ebenfalls aufrecht.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Man darf mit Recht behaupten, es ist dies ein Gesetz, das bürgerfreundlicher geworden ist.

Zum Meldegesetz sei gesagt, dass sich außer einer Änderung am Meldezettel keine Veränderung ergibt. Der Meldezettel wird um die Angabe des Familienstandes erwei­tert.

Wir stimmen daher diesen Gesetzesvorlagen zu. (Beifall bei der SPÖ, der ÖVP sowie des Bundesrates Mitterer.)

13.14


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächster Redner ist Herr Bundesrat Mayer. Ich erteile ihm das Wort.

 


13.14.58

Bundesrat Edgar Mayer (ÖVP, Vorarlberg): Herr Präsident! Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit der vorliegenden Passgesetznovelle erfolgt die rechtzei­tige Umsetzung einer Vorgabe der EU. Das ist, wie ich meine, auch ein entscheidender Punkt, Frau Kollegin Kerschbaum! Es geht um verstärkte Sicherheitsmerkmale zur Er­höhung der Fälschungssicherheit, wie Sie selbst schon festgestellt haben. Diese Ver­ordnung über Normen für Sicherheitsmerkmale, biometrische Daten und einheitliche Sicherheitsstandards für Pässe und Reisedokumente stammt bereits aus Dezem­ber 2004. Und es ist höchste Zeit, diese EU-Richtlinie umzusetzen, bevor wir unter Umständen gemahnt werden.

Und wie Sie festgestellt haben, liebe Kollegin Kerschbaum, leisten wir damit einen Bei­trag zur Terrorbekämpfung und zur Unterstützung des Kampfes gegen grenzüber­schreitende Kriminalität. Ich werde Ihnen das noch deutlich erklären.

Wie Sie weiters festgestellt haben, ist der österreichische Pass fälschungssicher, der neue ist ebenfalls fälschungssicher. Aber er ist wesentlich sicherer, weil ein wesent­liches Merkmal dazukommt. Es ist nicht so, wie Sie es gesagt haben, das ist falsch, sondern da müsste ich Ihnen sagen, das, was Sie gesagt haben, ist eher falsch.

Es geht also um dieses biometrische Merkmal, das Passbild im Reisepass, welches ihn fälschungssicher macht, das Passfoto, logischerweise als Foto für sich selbst, dann mit einem Laser eingebrannt, und zusätzlich wird das Foto auch noch digital erkenn­bar, wenn man es gegen das Licht hält. Sie werden es dann vielleicht selber einmal ausprobieren können, dann werden Sie vielleicht der ganzen Geschichte etwas mehr Glauben schenken.

Die Daten, die auf dem Chip gespeichert sind, sind ebenfalls bekannt. Kollegin Ebner hat das erklärt. Es gibt also keine zusätzlichen gefährlichen Datenspeicherungen, wie Sie das hier erklärt haben. Aber es ist einfach doppelt lesbar und deshalb ein zusätz­liches Argument für Fälschungssicherheit.

 


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