Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 40

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Herr Kollege Kampl hat ausgeführt, dass der Familienstand für die Gemeinde so wich­tig wäre. Das kann ich nicht verstehen. (Bundesrat Ing. Kampl: Sie sind auch kein Bür­germeister!) Wenn ich heirate, werde ich ganz sicher nicht daran denken, dass ich ins Meldeamt gehe und meinen Familienstand ändern lasse. Und wenn ich mich scheiden lasse, werde ich die Daten bezüglich meines Familienstandes auch nicht ändern lassen. Wer soll daran denken? – Das macht doch kein Mensch! Es hat bis jetzt auch keiner seine Daten bezüglich des religiösen Bekenntnisses ändern lassen! (Neuerlicher Zwischenruf des Bundesrates Ing. Kampl. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzei­chen.) Die Änderungen der Daten werden nicht erfasst werden. Das wird keiner berich­tigen, es wird keiner auf die Gemeinde gehen und das berichtigen lassen. Daher wird man dann falsche Daten lagern. Und was macht man mit falschen Daten? – Ich denke, die Erfassung des religiösen Bekenntnisses und des Familienstandes ist unsinnig. (Beifall bei den Grünen.)

13.33


Vizepräsident Jürgen Weiss: Nächste Rednerin ist Frau Bundesrätin Konrad. Ich er­teile ihr das Wort. (Zwischenrufe der Bundesrätin Zwazl. – Vizepräsident Weiss gibt das Glockenzeichen.) – Ich bitte, keine Zwischendebatten zu führen!

 


13.33.42

Bundesrätin Eva Konrad (Grüne, Tirol): Herr Präsident! Ich kann es bei einem Satz belassen. Herr Dr. Kühnel, Ihre Äußerung über den Ihrer Meinung nach wohl unmorali­schen Lebenswandel der Grünen als Gesamtorganisation finde ich verzichtenswert – und ich erwarte mir, dass Sie in diesem Rahmen vielleicht ein bisschen einen anderen Umgangston pflegen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

13.34


Vizepräsident Jürgen Weiss: Gibt es hiezu noch weitere Wortmeldungen? – Das ist nicht der Fall.

Die Debatte ist geschlossen.

Wird von der Berichterstattung ein Schlusswort gewünscht? – Danke, nein.

Die Abstimmung über die gegenständlichen Beschlüsse erfolgt getrennt.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Beschluss vom 1. März 2006 betref­fend ein Bundesgesetz, mit dem das Passgesetz 1992 und das Gebührengesetz 1957 geändert werden.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, gegen den vorliegenden Beschluss keinen Einspruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

Wir kommen weiters zur Abstimmung über den Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Meldegesetz geändert wird.

Ich bitte jene Bundesrätinnen und Bundesräte, die dem Antrag zustimmen, keinen Ein­spruch zu erheben, um ein Handzeichen. – Das ist ebenfalls die Stimmenmehrheit. Der Antrag ist angenommen.

13.35.055. Punkt

Beschluss des Nationalrates vom 1. März 2006 betreffend einen Vertrag zwi­schen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über die polizei­liche Zusammenarbeit und die zweite Ergänzung des Europäischen Übereinkom­mens vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen (1272 d.B. und 1339 d.B. sowie 7485/BR d.B.)

 


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