Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 49

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

wird. Es stehen auch die 11,25 € von früher drinnen; auch das könnte ein Richtwert sein.

Wir haben nunmehr in der Verordnung versucht, das in der Form zu definieren, dass es eben die 13,50 € unter schwersten Bedingungen gibt, die ja ganz, ganz selten beim Bundesheer zum Tragen kommen – fast nur bei Auslandseinsätzen –, und daher ist dieser Betrag ein Richtwert, von dem Abschläge gewährt werden können. – Diese Ver­ordnung liegt jetzt vor, sie ist von vielen Seiten geprüft und auch mit den Trägern abge­sprochen worden.

Es ist mir nicht klar, was ich am 17. Feber in einem Ausschuss falsch gesagt haben soll, denn da war ich in keinem Ausschuss! Ich habe am 22. Feber bezüglich dieser Einigung gesagt, wann sie geschlossen wurde und was sie beinhaltet. Die Verhandlun­gen mit den Trägern sind bis dahin gelaufen. – Diese Punkte wollte ich einmal klarge­stellt wissen.

Das Wort „angemessen“ ist jener Punkt, der jetzt in einer Verordnung geregelt ist. Man muss aufpassen, dass man nun keinen fixen Betrag nennt, wie es manche Trägerorga­nisationen machen, denn dann werden auch wieder Unterschiede auftauchen. Auch das haben wir mit den Trägern besprochen: Es ist zu bewerten und festzustellen, wel­cher Bereich gegeben ist.

Die Klagen waren nicht gegen den Bund gerichtet, sondern gegen die Träger, die die Zivildiener eingestellt haben. Wir prüfen diese Verfahren jetzt so schnell wie möglich. Wir brauchen von den Trägern die nötigen Informationen, denn es ist sehr unterschied­lich, wie die Zivildiener versorgt wurden, welcher Betrag an sie ausbezahlt wurde, was sie bekommen haben. Daher muss das in jedem Einzelfall im Detail geprüft werden. Wir werden so schnell wie möglich die Beträge zur Auszahlung bringen.

Eine Information ist von unserer Seite nicht möglich: Die Träger müssen diese Informa­tion geben, denn sie sind jene, die sagen können, wer und was es ist.

Darüber hinaus glaube ich, dass man nicht grundsätzlich sagen kann, es geht nur um den Betrag und um jenen Betrag. Es gab Anbotseinholungen für eine Vollverpflegung, die ja an und für sich als Grundbasis in dieser Verordnung festgehalten ist. Es sind Vollverpflegungen mit drei Mahlzeiten pro Tag um 6 bis 7 € angeboten worden, und zwar mit direkter Zustellung und allem Notwendigen. Also man kann sagen: Damit ist es möglich, zu verpflegen, und das ist auch nachweisbar. Aber es wird sicherlich lau­fend anzupassen sein.

Ich glaube, dass wir mit dieser Regelung den Zivildienern Sicherheit geben, ebenso den Trägern.

Dieses Gesetz enthält nun zum Ersten den Grundsatz der Angemessenheit. Es sieht zum Zweiten auch vor, dass den Trägern eine höhere Unterstützung gewährt wird, um den Organisationsaufwand bei der Zuteilung beziehungsweise bei der Versorgung mit Essen bewerkstelligen zu können. Zum Dritten enthält dieses Gesetz auch eine Lö­sung für die Regelung, die in der Vergangenheit Gültigkeit hatte und die eigentlich – das möchte ich noch einmal betonen – von den Trägern zu erfüllen gewesen wäre. Ich bin sehr froh darüber, dass wir bezüglich all dieser Punkte eine Einigung mit den Trä­gern erzielen konnten. (Beifall bei der ÖVP sowie der Bundesräte Ing. Kampl und Mit­terer.)

14.08


Vizepräsident Jürgen Weiss: Zu einer tatsächlichen Berichtigung erteile ich Herrn Bundesrat Wiesenegg für die Dauer von längstens 5 Minuten das Wort. (Zwischenruf bei der ÖVP.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite