damit nicht die Erben schon am Bettrand sitzen und den Patienten zwingen, eine Patientenverfügung zu unterschreiben, damit das – unter Anführungszeichen – „Erbe nicht verpflegt wird“. (Bundesrat Ing. Kampl: Kosten!) – Das diskutieren wir dann. Ich werde dann darauf zurückkommen, wenn wir das Gesetz hier im Bundesrat haben.
Ich bin aber bei Ihnen – jetzt bleibe ich gleich bei Ihren Ausführungen, Herr Bundesrat –: Die Patientencharta, die Wien jetzt beschlossen hat, ist die vorletzte, die beschlossen wird; sie ist ein Artikel-15a-Vertrag. Salzburg hat in der Zwischenzeit auch schon ratifiziert, und damit können wir die Patientencharta dann, wenn alle neun Bundesländer dabei sind, in Kraft setzen. Es ist deswegen wichtig, das zu betonen, weil wir in dem langen Zeitraum, den es gebraucht hat, bis alle Bundesländer beigetreten sind, schon ein gutes Stück weiter sind in den Patientenrechten. Wir können also bereits jetzt, wo das in Kraft tritt, schon den nächsten Schritt setzen und die Patientencharta verbessern. Es gibt Verbesserungsnotwendigkeiten, und diese werden wir natürlich auch wahrnehmen.
Bezüglich des Hausarztes bin ich ganz bei Ihnen, Herr Bundesrat Kampl, und ich möchte auch zu Ihren Ausführungen, Frau Bundesrätin Lichtenecker, Stellung nehmen. Sie haben von den „Interessen ihrer Klientel“ – auf uns bezogen – gesprochen. Dazu möchte ich sagen, dass beide unsere Klientel sind, es sind die Ärzte unsere Klientel und die Apotheker, wenn Sie so wollen. In diesem Fall spielte es aber Ärzte gegen Apotheker, und ich kann Ihnen versichern – ich war nicht bei allen Verhandlungsrunden dabei, aber bei einigen –: Simmering gegen Kapfenberg ist nichts dagegen! Ich und mein Stellvertreter, mein Kabinettchef, der diese Verhandlungen primär geführt hat, haben in diesen Runden immer vor allem die Interessen der Patientinnen und Patienten, der Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten. Und da geht es darum, dass eine bestmögliche Versorgung gewährleistet ist.
Da bin ich bei Herrn Bundesrat Kampl: Es wird in keiner Ein-Arzt-Gemeinde – die müsste schon sehr groß sein, dann würden aber wahrscheinlich zwei oder drei Ärzte dort sein – eine Apotheke eröffnet werden. Die Apotheker wissen ganz genau, dass sie eine gewisse Summe brauchen, um wirtschaftlich überleben zu können. Umgekehrt, und damit bin ich auch bei Herrn Bundesrat Kampl: Die alten Menschen auf dem Land haben kein Auto, sie können nicht 4, 6, 8 oder gar 40 Kilometer in die Apotheke fahren.
Der Arzt/die Ärztin kommt natürlich ins Haus und nimmt die
Medikamente mit. Unser allererstes Anliegen war also: Die Bürgerinnen und
Bürger müssen in ganz Österreich, und zwar nicht nur im
städtischen Raum, sondern vor allem in den entlegenen Gebieten, einen raschen
Zugang zu notwendigen Medikamenten haben. Daher ganz wichtig: die Erhaltung der
Hausapotheken. Hätten wir jetzt auf dieses Verfassungsgerichtshofserkenntnis nicht reagiert – das
wäre das gewesen, was sich die Apotheker gewünscht haben –, dann wäre die
Hausapotheke tot gewesen. Wir sind schon für den freien Markt, aber wenn wir
hier nicht reagiert hätten, wäre alles offen gewesen und das wäre über kurz
oder lang auch ein Risiko für die Hausapotheke gewesen.
Zu Herrn
Bundesrat Kampl: Auch Hausärzte auf dem Land müssen überleben, und viele von
ihnen haben nicht ein solch großes Einzugsgebiet, daher auch nicht ein derart
enormes Einkommen. Für die ist die Hausapotheke natürlich ein notwendiges Zusatzeinkommen.
Man muss schon
auch bedenken: Es gibt sicherlich Ärzte, die sehr, sehr gut verdienen, aber es
gibt auch Ärzte, die weniger gut verdienen, und die haben sechs Jahre Studienzeit
und noch einmal vier bis sechs Jahre Ausbildungszeit zu absolvieren. Das sollte
sich doch auch in einem entsprechenden Einkommen niederschlagen, das im Übrigen
durchaus mit dem Risiko des Unternehmers, der der Arzt oder die Ärztin ja
ist – er ist ein Ein-Mann-Unternehmen –, verbunden bleibt.
Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite