Bundesrat Stenographisches Protokoll 732. Sitzung / Seite 59

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damit nicht die Erben schon am Bettrand sitzen und den Patienten zwingen, eine Pati­entenverfügung zu unterschreiben, damit das – unter Anführungszeichen – „Erbe nicht verpflegt wird“. (Bundesrat Ing. Kampl: Kosten!) – Das diskutieren wir dann. Ich werde dann darauf zurückkommen, wenn wir das Gesetz hier im Bundesrat haben.

Ich bin aber bei Ihnen – jetzt bleibe ich gleich bei Ihren Ausführungen, Herr Bundes­rat –: Die Patientencharta, die Wien jetzt beschlossen hat, ist die vorletzte, die be­schlossen wird; sie ist ein Artikel-15a-Vertrag. Salzburg hat in der Zwischenzeit auch schon ratifiziert, und damit können wir die Patientencharta dann, wenn alle neun Bun­desländer dabei sind, in Kraft setzen. Es ist deswegen wichtig, das zu betonen, weil wir in dem langen Zeitraum, den es gebraucht hat, bis alle Bundesländer beigetreten sind, schon ein gutes Stück weiter sind in den Patientenrechten. Wir können also bereits jetzt, wo das in Kraft tritt, schon den nächsten Schritt setzen und die Patientencharta verbessern. Es gibt Verbesserungsnotwendigkeiten, und diese werden wir natürlich auch wahrnehmen.

Bezüglich des Hausarztes bin ich ganz bei Ihnen, Herr Bundesrat Kampl, und ich möchte auch zu Ihren Ausführungen, Frau Bundesrätin Lichtenecker, Stellung nehmen. Sie haben von den „Interessen ihrer Klientel“ – auf uns bezogen – gesprochen. Dazu möchte ich sagen, dass beide unsere Klientel sind, es sind die Ärzte unsere Klientel und die Apotheker, wenn Sie so wollen. In diesem Fall spielte es aber Ärzte gegen Apotheker, und ich kann Ihnen versichern – ich war nicht bei allen Verhandlungsrun­den dabei, aber bei einigen –: Simmering gegen Kapfenberg ist nichts dagegen! Ich und mein Stellvertreter, mein Kabinettchef, der diese Verhandlungen primär geführt hat, haben in diesen Runden immer vor allem die Interessen der Patientinnen und Pati­enten, der Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten. Und da geht es darum, dass eine bestmögliche Versorgung gewährleistet ist.

Da bin ich bei Herrn Bundesrat Kampl: Es wird in keiner Ein-Arzt-Gemeinde – die müsste schon sehr groß sein, dann würden aber wahrscheinlich zwei oder drei Ärzte dort sein – eine Apotheke eröffnet werden. Die Apotheker wissen ganz genau, dass sie eine gewisse Summe brauchen, um wirtschaftlich überleben zu können. Umgekehrt, und damit bin ich auch bei Herrn Bundesrat Kampl: Die alten Menschen auf dem Land haben kein Auto, sie können nicht 4, 6, 8 oder gar 40 Kilometer in die Apotheke fahren.

Der Arzt/die Ärztin kommt natürlich ins Haus und nimmt die Medikamente mit. Unser allererstes Anliegen war also: Die Bürgerinnen und Bürger müssen in ganz Österreich, und zwar nicht nur im städtischen Raum, sondern vor allem in den entlegenen Gebie­ten, einen raschen Zugang zu notwendigen Medikamenten haben. Daher ganz wichtig: die Erhaltung der Hausapotheken. Hätten wir jetzt auf dieses Verfassungsgerichtshofs­erkenntnis nicht reagiert – das wäre das gewesen, was sich die Apotheker gewünscht haben –, dann wäre die Hausapotheke tot gewesen. Wir sind schon für den freien Markt, aber wenn wir hier nicht reagiert hätten, wäre alles offen gewesen und das wäre über kurz oder lang auch ein Risiko für die Hausapotheke gewesen.

Zu Herrn Bundesrat Kampl: Auch Hausärzte auf dem Land müssen überleben, und viele von ihnen haben nicht ein solch großes Einzugsgebiet, daher auch nicht ein der­art enormes Einkommen. Für die ist die Hausapotheke natürlich ein notwendiges Zu­satzeinkommen.

Man muss schon auch bedenken: Es gibt sicherlich Ärzte, die sehr, sehr gut verdienen, aber es gibt auch Ärzte, die weniger gut verdienen, und die haben sechs Jahre Studi­enzeit und noch einmal vier bis sechs Jahre Ausbildungszeit zu absolvieren. Das sollte sich doch auch in einem entsprechenden Einkommen niederschlagen, das im Übrigen durchaus mit dem Risiko des Unternehmers, der der Arzt oder die Ärztin ja ist – er ist ein Ein-Mann-Unternehmen –, verbunden bleibt.

 


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